polradar

Schriftliche Frage 70 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierun…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 70 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierun… Frage 70 (Dr. Paula Piechotta, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben sind zwischen 2023 und dem Ende der aktuellen Finanzplanung 2028 für den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierungsprogramm jeweils vorgesehen (bezogen auf Kapitel 1201, Titelgruppe 01, Titel 682 12 sowie Kapitel 1201, Titelgruppe 01, Titel 891 11; bitte tabellarisch titelscharf und in Jahresscheiben getrennt nach Ausgaben für Neubau und dem Brückenmodernisierungsprogramm ausweisen, wobei für 2023 und 2024 die Ist-Ausgaben angegeben werden sollen sowie die Soll-Ansätze für 2025 und den anschließenden Finanzplanungszeitraum), und wie verteilt sich der im November 2024 von der Autobahn GmbH des Bundes mitgeteilte Mehrbedarf von 1,5 Mrd. Euro auf den Neubau von Bundesautobahnen und das Brückensanierungsprogramm für 2025 und den anschließenden Finanzplanungszeitraum bis 2028 (www.dv z.de/politik/detail/news/autobahn-gmbh-kaempftmit-grosser-finanzluecke.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. Mai 2025: Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 ist für die Bundesfernstraßen angesichts verschiedener Entwicklungen überholt. Beispielsweise sind in dem bisherigen Finanzplan die LKW- Mautmindereinnahmen nicht ausreichend berücksichtigt, sodass sich die Einnahmeseite verändert. Daher sind in Bezug auf den 1. Regierungsentwurf 2025 und die Finanzplanung bis 2028 aktuell keine belastbaren Aussagen möglich, welche Finanzmittel für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung gestanden hätten und wie diese aufgeteilt worden wären. Im Rahmen des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode ist vereinbart, dass mit Investitionen in die Infrastruktur u. a. dafür Sorge getragen wird, dass die Straßen und Brücken wieder in einem guten Zustand sind und dass für die Straße Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus insbesondere bei Brücken und Tunneln zur Verfügung gestellt werden, sodass sich die Ausgabenseite ändern dürfte. Außerdem erfolgt die Aufteilung der Mittel für die Bundesautobahnen im Finanzplan nicht in der Ihrer Frage zugrunde liegenden Tiefe. Titel 682 12 unterscheidet bei den Planungsausgaben nicht nach verschiedenen Planungszielen wie Autobahnneubau und Brückenmodernisierung; bei Titel 891 11 erfolgt haushalterisch weder eine weitere Aufteilung der Erhaltungsmittel in Brückenmodernisierung mit Brücken als Teil der Ingenieurbauwerke noch die weitere Aufteilung der Bedarfsplanmittel in Neu- und Ausbau. Zudem sind viele Brückenmodernisierungsmaßnahmen Teil von größeren Projekten. Diese werden innerhalb der Projekte nicht einzeln kontiert. Vorgenannte Einschränkungen hinsichtlich der Aufteilung der Mittel in künftigen Jahren gelten auch für die im November 2024 von der Autobahn GmbH benannte Finanzlücke. Im Ergebnis sind nur für bereits erfolgte Investitionen in die Brückenmodernisierung und den Neubau auf Autobahnen Angaben möglich. Im Jahr 2023 lagen die Ausgaben für die Brückenmodernisierungen bei rund 1,17 Mrd. Euro, für das Jahr 2024 liegt die zugehörige Auswertung der Autobahn GmbH noch nicht vor. Die folgende Tabelle stellt hilfsweise die Ausgaben für den Autobahnneubau und die Erhaltung insgesamt in Mrd. Euro dar. 2023 2024 Ist Ist in Mrd. Euro Erhaltung gesamt BAB 3,925 4,279 Neubau BAB 0,888 0,933

Relationen