Schriftliche Frage 61 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftige Netzinvestitionen finanziert werden (Direktkauf aus Haushaltsmitteln, durch Staatsunte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 61 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftige Netzinvestitionen finanziert werden (Direktkauf aus Haushaltsmitteln, durch Staatsunte…
Frage 61 (Dr. Rainer Kraft, AfD):
Wie sollen nach Kenntnis der Bundesregierung künftige Netzinvestitionen finanziert werden (Direktkauf aus Haushaltsmitteln, durch Staatsunternehmen wie SEFE, KfW-Finanzierung, Private- Public-Partnerships) – und wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen unterschiedlicher Finanzierungsmodelle auf Renditeerwartungen der Netzbetreiber und damit auf Endkunden (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energ ie-netzagentur-chef-stellt-betreibern-hoehere-rend iten-in-aussicht/100155296.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. September 2025:
Die Netzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, das von ihnen betriebene Netz bedarfsgerecht auszubauen. Für die getätigten Investitionen erhalten die Netzbetreiber unter anderem eine Verzinsung auf das eingesetzte Eigenkapital, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängig ist, unter anderem vom Umfang des erforderlichen Netzausbaus sowie vom Umfang der von den Netzbetreibern zu tragenden Investitionskosten. Grundsätzlich ist die Sicherstellung der Finanzierung von Netzinvestitionen Aufgabe der Eigentümer. Soweit der Bund wie bei 50Hertz und TransnetBW bei Netzbetreibern eine Miteigentümerrolle einnimmt, trägt der Bund dazu bei, eine ausreichende Kapitalisierung zur Umsetzung von Netzinvestitionen zu gewährleisten.
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