Schriftliche Frage 25 von Maximilian Kneller (AfD): Welchen Anteil haben Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an den in Deutschland registrierten Verkehrsdelikten, aufgeschlüsselt nach den fün…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 25 von Maximilian Kneller (AfD): Welchen Anteil haben Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an den in Deutschland registrierten Verkehrsdelikten, aufgeschlüsselt nach den fün…
Frage 25 (Maximilian Kneller, AfD):
Welchen Anteil haben Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an den in Deutschland registrierten Verkehrsdelikten, aufgeschlüsselt nach den fünf häufigsten Deliktarten und Jahren für den Zeitraum 2020 bis 2024, und welche Statistiken sind hierzu verfügbar?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2025:
Die Überwachung und Verfolgung von Verkehrsverstößen obliegt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 83 und 84 GG) den Ländern. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Verkehrsdelikte – mit Ausnahme der Verstöße gegen die §§ 315, 315b des Strafgesetzbuchs und § 22a des Straßenverkehrsgesetzes – nicht registriert. Zudem liegen anhand der PKS keine Informationen dazu vor, ob es sich bei der tatverdächtigen Person um einen Radfahrer handelt. Belastbare Fallzahlen oder Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Zahlen zu den Unfallursachen von Radfahrern sind in der amtlichen Unfallstatistik enthalten (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwe lt/Verkehrsunfaelle/_inhalt.html#sprg230562). Im Jahr 2024 wurden von Radfahrern insgesamt 51.252 Unfälle mit Personenschaden verursacht, bei denen 55.560 Personen verunglückten. Darunter sind 337 Getötete, 10.058 Schwerverletzte und 45.165 Leichtverletzte. Die häufigsten Unfallursachen der Radfahrer sind eine nicht angepasste Geschwindigkeit (11 Prozent aller Ursachen von Radfahrern), gefolgt von Alkoholeinfluss und Nichtbeachten der Vorfahrt/des Vorrangs anderer Fahrzeuge (jeweils 8 Prozent), einer verbotswidrigen Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile, ungenügender Sicherheitsabstand oder Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (jeweils 5 Prozent, Quelle: Auswertung der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen).
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