Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Wolfram Weimer und des Bundesrechnung…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 1 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Wolfram Weimer und des Bundesrechnung…
Frage 1 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Wolfram Weimer und des Bundesrechnungshofs, es liege für die Finanzierung des KulturPasses, den es seit 2023 gibt, „keine verfassungsrechtliche Finanzierungskompetenz des Bundes“ (www.zeit.de/news/2025-08/22/verfassu ngswidrig-weimer-besiegelt-de-factokulturpassaus) vor, und wenn ja, was bedeutet das für andere Bezuschussungen des BKM wie etwa die Bayreuther Festspiele oder für die Filmförderung des Bundes?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. September 2025:
Der Bundesrechnungshof hat bezüglich des KulturPasses empfohlen, die Förderung des Bundes zu beenden und keine weiteren Ausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen. Diese Bewertung betrifft ausschließlich den KulturPass in seiner derzeitigen Ausformung. Der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) nimmt diese Hinweise sehr ernst. Der BKM prüft stets im Vorfeld einer Förderung seine Finanzierungskompetenz und fördert nur im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen. Die Bewertung des Bundesrechnungshofs im Zusammenhang mit dem KulturPass hat keine Auswirkungen auf andere Förderungen des BKM.
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