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Schriftliche Frage 161 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Wie viele innerdeutsche Dienstreisen per Flugzeug unternahmen die Führungsebenen sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bu…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 161 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Wie viele innerdeutsche Dienstreisen per Flugzeug unternahmen die Führungsebenen sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bu… Frage 161 (Dr. Fabian Fahl, Die Linke): Wie viele innerdeutsche Dienstreisen per Flugzeug unternahmen die Führungsebenen sowie alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien und Bundesbehörden jeweils in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 (bitte pro Jahr absolute Zahl der Flüge, prozentuale Veränderung zum Vorjahr sowie jeweils pro Jahr die Menge an Treibhausgasen in CO2-Äquivalenten, die dabei emittiert wurde), und um welchen Anteil plant die Bundesregierung, diese Dienstreisen pro Jahr zu reduzieren, um mit laut § 15 Absatz 2 Satz 2 des Klimaschutzgesetzes (KSG) „möglichst klimaschonende[n] Verkehrsmittel[n]“ das „Ziel, die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren“ (§ 15 Absatz 1 KSG), zu erreichen (bitte den jährlichen prozentualen Reduktionspfad von 2025 bis 2030 angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. September 2025: Die genaue Anzahl der innerdeutschen Dienstreisen per Flugzeug kann nicht beziffert werden. Eine Auswertung der „Flüge“ ist nicht möglich, da bei solchen Dienstreisen entweder Tickets oder „Coupons“ für Linienflüge erfasst werden. Im Interesse der Vergleichbarkeit mit den Auswertungen für das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit wird hier auf „Coupons“ abgestellt. Damit werden Umsteigeverbindungen nicht als ein „Flug“, sondern als mindestens zwei Coupons dargestellt. Die Anzahl der tatsächlichen Dienstreisen ist, bedingt durch Reisen mit Umstiegen, separat gebuchten Hin- und Rückflügen einer Dienstreise, Dienstreisen über mehrere Geschäftsorte etc. daher niedriger. Als Datengrundlage wurden die jährlichen Datenlieferungen der Geschäftsstelle Travelmanagement verwendet. Diese werden für die Belange der Klimabilanz und der Kompensation der Dienstreisen der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit in der Bundesverwaltung erstellt. Die Auswertung hat folgende Daten für die Ressorts und ihre Geschäftsbereichsbehörden ergeben: Jahr Anzahl Coupons Inlandsflüge Deutschland Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent Emissionen in Tonnen CO2-Äquivalent Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent 2021  8.872 –67,1 2.815,5 –67,3 2022 12.694  43,1 3.406,2  21,0 2023 15.445  21,7 3.791,0  11,3 2024 13.209 –14,5 3.145,2 –17,0 Bereits seit Inkrafttreten des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 haben Bundesbehörden den Grundsatz der Reisevermeidung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) konsequent umzusetzen (Maßnahme III 2. a). Der Gesetzgeber hat zudem bereits seit Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit im Jahr 2021 die Kriterien „Umweltverträglichkeit“ und „Nachhaltigkeit“ ausdrücklich im BRKG verankert und damit eine wichtige Richtungsentscheidung zur Minderung von Emissionen aus Dienstreisen getroffen. Seitdem sind bei der Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen und folglich auch bei der Erstattung der Reisekostenvergütung neben dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Kriterien zu berücksichtigen. Seit der COVID-19-Pandemie trägt die intensive Nutzung von Web- und Videokonferenzen erheblich zur Vermeidung von Dienstreisen bei. Bei nicht vermeidbaren Inlandsdienstreisen ermöglicht die vorrangige Nutzung der Bahn, die entstehenden Emissionen zu mindern.

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