Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/144)
Text
Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/144)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/305
21. Wahlperiode 27.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Lukas Rehm und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/144 –
Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden
Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in der 20. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die
politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den
Ressourceneinsatz des Bundesministeriums in der vergangenen Legislaturperiode
geben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen eventuellen
Informationsvorsprung der Regierung gegenüber dem Parlament auszugleichen. Eine
solches Ungleichgewicht ist bei öffentlich verfügbaren Informationen nicht
gegeben. Es ist daher nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des
Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung
zusammentragen und aufbereiten zu lassen.
Darüber hinaus steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Angefragte Informationen, die
nicht automatisiert erstellt werden können, erfordern die händische Durchsicht
und die Zusammenfassung verschiedenster Daten. Bei Fragen, bei denen die
Zusammenstellung dieser Informationen über einen langen Zeitraum in
erheblichem Maße Arbeitskräfte binden würde, ist aus Sicht der Bundesregierung die
Grenze der Zumutbarkeit überschritten.
Die Antworten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Zeitraum
der 20. Legislaturperiode, die Jahre 2021 und 2025 werden somit nur anteilig
betrachtet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
erstellt und in den Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel,
Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln
auflisten)?
Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) in der 20. Wahlperiode erstellten Gesetzesentwürfe, die in den
Bundestag eingebracht wurden, sind öffentlich und können den
Bundestagsdrucksachen entnommen werden. Die Details und der Stand des jeweiligen
Gesetzgebungsverfahrens kann über den Internetauftritt des Deutschen
Bundestages recherchiert werden (Bundestag, dip.bundestag.de/erweiterte-suche?f.wah
lperiode=20&rows=25). Anhand der Filterfunktionen für den entsprechenden
Zeitraum, Vorgangstyp „Gesetze, Rechtsnormen“ und Initiative
„Bundesregierung“ sowie der Einschränkung „Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung“ können die erfragten Informationen
aufgerufen werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die
jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)?
Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage der durch
das BMZ erlassenen Verordnungen der 20. Wahlperiode bis Dezember 2022
sind auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes aufrufbar: Bundesgesetzblatt,
www.bgbl.de/. Anhand der Suchfunktion für den entsprechenden Zeitraum und
dem Suchbegriff „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung“ können die erfragten Informationen aufgerufen werden.
Seit 2023 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode wurden keine weiteren
Verordnungen erlassen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit
Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die Jahre 2021,
2022, 2023, aktuell 2024 und aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen
bzw. Entgeltgruppen auflisten)?
Die Entwicklung der Anzahl der (Plan-)Stellen im BMZ sowie deren
Besetzung kann den Übersichten des Bundeshaushaltsplans des jeweiligen Jahres
getrennt nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen werden.
4. Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung jeweils zum
Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestand die
folgende Anzahl an befristeten Verträgen:
2021 39
2022 40
2023 32
2024 28.
5. Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel
Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn
der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung organisiert oder mitausgerichtet, wie
lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser
Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung?
In der 20. Legislaturperiode wurden durch das BMZ rund 206 öffentliche und
interne Veranstaltungen (unter anderem Konferenzen, Fachgespräche,
Tagungen, Dialogformate) organisiert sowie mit ausgerichtet. Eine lückenlose
Auflistung aller Veranstaltungen im betreffenden Zeitraum erfolgte nicht, da eine
Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten in der angefragten Detailtiefe nicht
verpflichtend ist. Hierzu wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung
verwiesen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 26
und 48 der Großen Anfrage auf die Bundesdrucksache 20/14743, insbesondere
die Anlagen 19 und 30, verwiesen.
6. Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung veröffentlicht, wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema
sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck- oder
Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation?
Die Bundesregierung verweist für den Zeitraum bis Juni 2024 auf die
Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache
20/12993.
Die nach Juni 2024 veröffentlichten Publikationen können der Anlage 1*
entnommen werden.
7. Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit
Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des
Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der
Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?
Die erfragten Angaben sind in den jährlichen Berichten über die Ausgaben für
externe Beratungsleistungen an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages zu finden. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten
Berichtsturnus sind die Daten für das Haushaltsjahr 2024 erst zu den
Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2026 (Herbst 2025) vorzulegen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/305 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der 20.
Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung abgeschlossen (bitte unter Angabe des
Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der
Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)?
Unter dem Begriff „Verträge über externe Rechtsberatung“ werden im
Folgenden Verträge über Rechtsberatung und Vertretung in Zusammenhang mit
Gerichtsprozessen verstanden, die im Haushaltstitel 2311 526 01 des Einzelplans
23 veranschlagt sind. Die daraus geleisteten Zahlungen können aus
Datenschutz- und Wettbewerbsgründen (Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen) nicht einzelnen Mandaten zuordenbar aufgeschlüsselt, jedoch in ihrer
Gesamthöhe angegeben werden.
Kosten von Verträgen gerichtsprozessbezogener Rechtsberatung und
Vertretung:
– im Haushaltsjahr 2021 26 182 Euro
– im Haushaltsjahr 2022 109 630 Euro
– im Haushaltsjahr 2023 152 481 Euro
– im Haushaltsjahr 2024 100 967 Euro
– im Haushaltsjahr 2025 17 614 Euro.
9. Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode
extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer,
der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der
Beauftragung und die Höhe der Kosten?
Die im BMZ angefallenen Kosten für nicht gerichtsprozessbezogenen
Rechtsberatung, der Organisations- und Prozessberatung sowie der strategisch-
operativen Beratung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Detailliertere
Angaben können aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen (Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) nicht einzelnen Mandaten zuordbar
aufgeschlüsselt und daher nur in ihrer Gesamthöhe angegeben werden. Die
Vertragskosten der nicht gerichtsprozessbezogenen Rechtsberatung, der Organisations-
und Prozessberatung sowie der strategisch-operativen Beratung betragen:
– im Haushaltsjahr 2021 3 570,00 Euro
– im Haushaltsjahr 2022 246 924,30 Euro
– im Haushaltsjahr 2023 320 848,67 Euro
– im Haushaltsjahr 2024 80 736,71 Euro
– im Haushaltsjahr 2025 0,00 Euro.
10. Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betrieben,
und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils
zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)?
Kanal Follower (Stichtag: 19. Mai2025)
Instagram 60 092
X 79 287
Bluesky 1 847
Facebook 96 761
LinkedIn 81 326
Youtube 11 000
11. Welche Ausgaben sind im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode für die
Pflege und den Betrieb dieser Social-Media-Kanäle angefallen (vgl.
Frage 10, bitte jährlich aufschlüsseln sowie, soweit möglich, getrennt
nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen angeben)?
Die Pflege und Nutzung der Accounts in den sozialen Medien ist in der Regel
eine Teilaufgabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch weitere
Aufgaben im jeweiligen Arbeitsbereich, wie beispielsweise die Betreuung von
Internetseiten, wahrnehmen. Der genaue Anteil dieser Teilaufgabe an den
Gesamtaufgaben der jeweiligen Beschäftigten ist angesichts eines dynamischen
Informations- und Kommunikationsaufkommens nicht näher quantifizierbar.
Externe Dienstleistungen sind nicht erbracht worden.
12. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung insgesamt
angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln sowie getrennt nach interner und
externer Leistungserbringung angeben)?
Die Gesamtausgaben des Einzelplans 23 sind in der nachstehenden Aufstellung
aufgeführt. Eine Aufschlüsselung nach internen und externen Leistungen kann
nicht bzw. nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden.
Die jährlichen Ausgaben belaufen sich auf (in Mrd. Euro):
– Im Haushaltsjahr 2021 2,457* (IST)
– Im Haushaltsjahr 2022 13,820 (IST)
– Im Haushaltsjahr 2023 12,101 (IST)
– Im Haushaltsjahr 2024 11,217 (SOLL)
* rechnerisch ermittelter Mittelwert ab Beginn der 20. LP.
Eine anteilige Darstellung für das Jahr 2025 ist nicht möglich, da der
Bundeshaushalt 2025 nicht beschlossen wurde.
13. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für IT-
Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und
Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Die jährlichen Ausgaben belaufen sich auf:
– Im Haushaltsjahr 2021 4 304 564 Euro
– Im Haushaltsjahr 2022 17 823 026 Euro
– Im Haushaltsjahr 2023 19 983 000 Euro
– Im Haushaltsjahr 2024 27 698 758 Euro
– Im Haushaltsjahr 2025 2 161 868 Euro.
14. Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode
im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion Inland,
EU-Ausland, Drittstaaten, Reisezweck und Jahr angeben)?
Die Auswertung der angefragten Daten erfolgt auf Grundlage der
abgerechneten Dienstreisen seit dem 8. Dezember 2021. Die Fristen zur Antragstellung
betragen für Dienstreisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs
Monate und für Reisen, die den
Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 BGB drei Jahre. Demzufolge kann derzeit keine
abschließende Auskunft gegeben werden.
Die Auswertung erfolgt automatisiert. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland
und Drittstaaten ist nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In-
und Ausland vorgenommen werden konnte. Der Reisezweck kann automatisiert
nicht ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht
zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an
manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden. Hierzu
wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Kosten Inland
in Euro
Kosten Ausland
in Euro
Im Haushaltsjahr 2021 212.398,65 606.487,11
Im Haushaltsjahr 2022 398.185,20 2.257.206,18
Im Haushaltsjahr 2023 1.201.273,79 3.269.610,49
Im Haushaltsjahr 2024 2.049.918,36 2.453.504,60
Im Haushaltsjahr 2025 424.972,22 625.876,60
15. Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und
Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20.
Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema,
teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass angeben)?
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, sämtliche
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Daher
wurde eine solche umfassende Dokumentation auch nicht durchgeführt.
Darüber hinaus ist bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages zu beachten, dass das Fragerecht
als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der
Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der
Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene
nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle.
16. An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen
Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20.
Wahlperiode teilgenommen oder diese ausgerichtet?
Zu den Gesetzesvorhaben des BMZ in der 20. Legislaturperiode (vgl. Antwort
zu Frage 1) wurden schriftliche Stellungnahmen von Ländern und Verbänden
entsprechend der Vorgaben nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
(GGO) eingeholt. Darüber hinaus haben keine Anhörungen, Konsultationen
oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben
stattgefunden.
Anlage 1 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion BT-Drs. 21/144
Jahr
Art (Online- oder
Print-
Publikation)
Publikationstitel Datum der
Veröffentlichung
Thema
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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