polradar

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/144)

dip / drucksache 27.05.2025 · WP 21 · 21/305 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/144) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/305 21. Wahlperiode 27.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/144 – Tätigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle soll mit der vorliegenden Kleinen Anfrage die Tätigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages überprüft werden. Die Kleine Anfrage soll Aufschluss über die politischen, organisatorischen und kommunikativen Tätigkeiten sowie den Ressourceneinsatz des Bundesministeriums in der vergangenen Legislaturperiode geben. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Parlamentarische Fragerecht dient dazu, einen eventuellen Informationsvorsprung der Regierung gegenüber dem Parlament auszugleichen. Eine solches Ungleichgewicht ist bei öffentlich verfügbaren Informationen nicht gegeben. Es ist daher nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und aufbereiten zu lassen. Darüber hinaus steht das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Angefragte Informationen, die nicht automatisiert erstellt werden können, erfordern die händische Durchsicht und die Zusammenfassung verschiedenster Daten. Bei Fragen, bei denen die Zusammenstellung dieser Informationen über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden würde, ist aus Sicht der Bundesregierung die Grenze der Zumutbarkeit überschritten. Die Antworten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf den Zeitraum der 20. Legislaturperiode, die Jahre 2021 und 2025 werden somit nur anteilig betrachtet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Gesetzentwürfe wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erstellt und in den Bundestag eingebracht, und wie lauten jeweils Titel, Datum der Einbringung sowie der Stand des Verfahrens (bitte einzeln auflisten)? Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der 20. Wahlperiode erstellten Gesetzesentwürfe, die in den Bundestag eingebracht wurden, sind öffentlich und können den Bundestagsdrucksachen entnommen werden. Die Details und der Stand des jeweiligen Gesetzgebungsverfahrens kann über den Internetauftritt des Deutschen Bundestages recherchiert werden (Bundestag, dip.bundestag.de/erweiterte-suche?f.wah lperiode=20&rows=25). Anhand der Filterfunktionen für den entsprechenden Zeitraum, Vorgangstyp „Gesetze, Rechtsnormen“ und Initiative „Bundesregierung“ sowie der Einschränkung „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ können die erfragten Informationen aufgerufen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Verordnungen wurden in der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen, und wie lauten jeweils Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage (bitte einzeln auflisten)? Titel, Datum des Inkrafttretens und die jeweilige Rechtsgrundlage der durch das BMZ erlassenen Verordnungen der 20. Wahlperiode bis Dezember 2022 sind auf der Internetseite des Bundesgesetzblattes aufrufbar: Bundesgesetzblatt, www.bgbl.de/. Anhand der Suchfunktion für den entsprechenden Zeitraum und dem Suchbegriff „Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ können die erfragten Informationen aufgerufen werden. Seit 2023 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode wurden keine weiteren Verordnungen erlassen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode entwickelt (bitte jährlich für die Jahre 2021, 2022, 2023, aktuell 2024 und aufgeschlüsselt nach Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen auflisten)? Die Entwicklung der Anzahl der (Plan-)Stellen im BMZ sowie deren Besetzung kann den Übersichten des Bundeshaushaltsplans des jeweiligen Jahres getrennt nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen werden.  4. Wie viele befristete Arbeitsverträge bestanden im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung jeweils zum Jahresende seit Beginn der 20. Wahlperiode (bitte jährlich aufschlüsseln)? Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bestand die folgende Anzahl an befristeten Verträgen: 2021 39 2022 40 2023 32 2024 28.  5. Welche öffentlichen oder internen Veranstaltungen (zum Beispiel Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung organisiert oder mitausgerichtet, wie lauten jeweils Titel, Datum, Thema und Zielgruppe dieser Veranstaltungen, und welche Kosten entstanden jeweils pro Veranstaltung? In der 20. Legislaturperiode wurden durch das BMZ rund 206 öffentliche und interne Veranstaltungen (unter anderem Konferenzen, Fachgespräche, Tagungen, Dialogformate) organisiert sowie mit ausgerichtet. Eine lückenlose Auflistung aller Veranstaltungen im betreffenden Zeitraum erfolgte nicht, da eine Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten in der angefragten Detailtiefe nicht verpflichtend ist. Hierzu wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 26 und 48 der Großen Anfrage auf die Bundesdrucksache 20/14743, insbesondere die Anlagen 19 und 30, verwiesen.  6. Welche Publikationen wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung veröffentlicht, wie lauten jeweils Titel, Erscheinungsdatum, Thema sowie der gewählte Verbreitungsweg (etwa Druck- oder Onlinepublikation), und welche Kosten entstanden jeweils pro Publikation? Die Bundesregierung verweist für den Zeitraum bis Juni 2024 auf die Vorbemerkung der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagdrucksache 20/12993. Die nach Juni 2024 veröffentlichten Publikationen können der Anlage 1* entnommen werden.  7. Welche Aufträge an externe Beratungsunternehmen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode vergeben (bitte jeweils unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)? Die erfragten Angaben sind in den jährlichen Berichten über die Ausgaben für externe Beratungsleistungen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu finden. Nach dem im Haushaltsausschuss festgelegten Berichtsturnus sind die Daten für das Haushaltsjahr 2024 erst zu den Berichterstattergesprächen zum Haushaltsentwurf 2026 (Herbst 2025) vorzulegen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/305 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  8. Welche Verträge über externe Rechtsberatung wurden seit Beginn der 20. Wahlperiode durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung abgeschlossen (bitte unter Angabe des Auftragnehmers, des Auftragsgegenstandes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftragswertes auflisten)? Unter dem Begriff „Verträge über externe Rechtsberatung“ werden im Folgenden Verträge über Rechtsberatung und Vertretung in Zusammenhang mit Gerichtsprozessen verstanden, die im Haushaltstitel 2311 526 01 des Einzelplans 23 veranschlagt sind. Die daraus geleisteten Zahlungen können aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) nicht einzelnen Mandaten zuordenbar aufgeschlüsselt, jedoch in ihrer Gesamthöhe angegeben werden. Kosten von Verträgen gerichtsprozessbezogener Rechtsberatung und Vertretung: – im Haushaltsjahr 2021 26 182 Euro – im Haushaltsjahr 2022 109 630 Euro – im Haushaltsjahr 2023 152 481 Euro – im Haushaltsjahr 2024 100 967 Euro – im Haushaltsjahr 2025 17 614 Euro.  9. Welche Gutachten wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode extern in Auftrag gegeben, und wie lauten jeweils der Auftragnehmer, der Inhalt bzw. Untersuchungsgegenstand, der Zeitpunkt der Beauftragung und die Höhe der Kosten? Die im BMZ angefallenen Kosten für nicht gerichtsprozessbezogenen Rechtsberatung, der Organisations- und Prozessberatung sowie der strategisch- operativen Beratung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Detailliertere Angaben können aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) nicht einzelnen Mandaten zuordbar aufgeschlüsselt und daher nur in ihrer Gesamthöhe angegeben werden. Die Vertragskosten der nicht gerichtsprozessbezogenen Rechtsberatung, der Organisations- und Prozessberatung sowie der strategisch-operativen Beratung betragen: – im Haushaltsjahr 2021 3 570,00 Euro – im Haushaltsjahr 2022 246 924,30 Euro – im Haushaltsjahr 2023 320 848,67 Euro – im Haushaltsjahr 2024 80 736,71 Euro – im Haushaltsjahr 2025 0,00 Euro. 10. Welche Social-Media-Kanäle werden derzeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betrieben, und wie viele sogenannte Follower verzeichnen diese Kanäle jeweils zum aktuellen Stichtag (bitte nach Plattform aufschlüsseln)? Kanal Follower (Stichtag: 19. Mai2025) Instagram 60 092 X 79 287 Bluesky 1 847 Facebook 96 761 LinkedIn 81 326 Youtube 11 000 11. Welche Ausgaben sind im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode für die Pflege und den Betrieb dieser Social-Media-Kanäle angefallen (vgl. Frage 10, bitte jährlich aufschlüsseln sowie, soweit möglich, getrennt nach internen Personalkosten und externen Dienstleistungen angeben)? Die Pflege und Nutzung der Accounts in den sozialen Medien ist in der Regel eine Teilaufgabe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch weitere Aufgaben im jeweiligen Arbeitsbereich, wie beispielsweise die Betreuung von Internetseiten, wahrnehmen. Der genaue Anteil dieser Teilaufgabe an den Gesamtaufgaben der jeweiligen Beschäftigten ist angesichts eines dynamischen Informations- und Kommunikationsaufkommens nicht näher quantifizierbar. Externe Dienstleistungen sind nicht erbracht worden. 12. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung insgesamt angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln sowie getrennt nach interner und externer Leistungserbringung angeben)? Die Gesamtausgaben des Einzelplans 23 sind in der nachstehenden Aufstellung aufgeführt. Eine Aufschlüsselung nach internen und externen Leistungen kann nicht bzw. nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden. Die jährlichen Ausgaben belaufen sich auf (in Mrd. Euro): – Im Haushaltsjahr 2021 2,457* (IST) – Im Haushaltsjahr 2022 13,820 (IST) – Im Haushaltsjahr 2023 12,101 (IST) – Im Haushaltsjahr 2024 11,217 (SOLL) * rechnerisch ermittelter Mittelwert ab Beginn der 20. LP. Eine anteilige Darstellung für das Jahr 2025 ist nicht möglich, da der Bundeshaushalt 2025 nicht beschlossen wurde. 13. Welche Ausgaben sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für IT- Dienstleistungen, Softwarelizenzen, Hardwarebeschaffungen und Digitalisierungsprojekte angefallen (bitte jährlich aufschlüsseln)? Die jährlichen Ausgaben belaufen sich auf: – Im Haushaltsjahr 2021 4 304 564 Euro – Im Haushaltsjahr 2022 17 823 026 Euro – Im Haushaltsjahr 2023 19 983 000 Euro – Im Haushaltsjahr 2024 27 698 758 Euro – Im Haushaltsjahr 2025 2 161 868 Euro. 14. Welche Ausgaben für Dienstreisen sind seit Beginn der 20. Wahlperiode im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angefallen (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Zielregion Inland, EU-Ausland, Drittstaaten, Reisezweck und Jahr angeben)? Die Auswertung der angefragten Daten erfolgt auf Grundlage der abgerechneten Dienstreisen seit dem 8. Dezember 2021. Die Fristen zur Antragstellung betragen für Dienstreisen, die dem Bundesreisekostengesetz unterliegen, sechs Monate und für Reisen, die den Bundesregierungsentschädigungsbestimmungen unterliegen, gemäß § 195 BGB drei Jahre. Demzufolge kann derzeit keine abschließende Auskunft gegeben werden. Die Auswertung erfolgt automatisiert. Eine Aufschlüsselung nach EU-Ausland und Drittstaaten ist nicht möglich, weshalb eine Unterscheidung nur nach In- und Ausland vorgenommen werden konnte. Der Reisezweck kann automatisiert nicht ausgewertet werden. Die entsprechenden Informationen liegen nicht zentral vor, sondern müssten mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an manuellen Auswertungen für jede Reise einzeln zusammengetragen werden. Hierzu wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Kosten Inland in Euro Kosten Ausland in Euro Im Haushaltsjahr 2021 212.398,65 606.487,11 Im Haushaltsjahr 2022 398.185,20 2.257.206,18 Im Haushaltsjahr 2023 1.201.273,79 3.269.610,49 Im Haushaltsjahr 2024 2.049.918,36 2.453.504,60 Im Haushaltsjahr 2025 424.972,22 625.876,60 15. Welche Kontakte und Gespräche mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern (sogenannte Lobbyisten) haben im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode stattgefunden (bitte jeweils mit Datum, Thema, teilnehmenden Organisationen und Gesprächsanlass angeben)? Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, sämtliche Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Daher wurde eine solche umfassende Dokumentation auch nicht durchgeführt. Darüber hinaus ist bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (BVerfGE 67, 100, 140). Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Verhalten einzelner Beschäftigter unterhalb der Leitungsebene nicht Gegenstand der parlamentarischen Kontrolle. 16. An welchen Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der 20. Wahlperiode teilgenommen oder diese ausgerichtet? Zu den Gesetzesvorhaben des BMZ in der 20. Legislaturperiode (vgl. Antwort zu Frage 1) wurden schriftliche Stellungnahmen von Ländern und Verbänden entsprechend der Vorgaben nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) eingeholt. Darüber hinaus haben keine Anhörungen, Konsultationen oder öffentlichen Beteiligungsformaten zu Gesetzgebungsvorhaben stattgefunden. Anlage 1 zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion BT-Drs. 21/144 Jahr Art (Online- oder Print- Publikation) Publikationstitel Datum der Veröffentlichung Thema Finanzieller Aufwand in Euro (Erstellungs- und Produktionskosten, inkl. MwSt.) Online Partners in Transformation; Unsere Angebote und Erfolge in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft 11/2024 Wirtschaft keine Kosten Online/Print Indigene Spiritualität als Menschenrechtsthema 11/2024 Religion 9.667,00 Online Fragilität überwinden - Ziele und Ansätze für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit 11/2024 Entwicklungspolitik 3.995,55 Online/Print Weltanschauungsfreiheit weltweit stärken! 10/2024 Religion 4.390,70 Online Gemeinsam das Menstruations-Tabu brechen; Menstruationsgesundheit und -hygiene als Teil der feministischen Entwicklungspolitik 08/2024 Gesundheit keine Kosten Online BMZ-Datenstrategie 09/2024 Strategie 8.466,85 Online/Print Dritter Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, Zusammenfassung 11/2024 Religion keine Kosten Online/Print 17. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, Entwicklungspolitik im Zeichen einer sich wandelnden, multipolaren Welt 12/2024 Entwicklungspolitik 30.038,01 3.445,50 2024 2025 Online Hochwertige Bildung für Alle; Eine nachhaltige, gerechte und lebenswerte Zukunft sichern 01/2025 Bildung Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen