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Schriftliche Frage 71 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele tödliche Arbeitsunfälle (ausschließlich Arbeitsunfälle, keine Wegeunfälle) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den ver…

dip / schriftliche_frage 29.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 71 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele tödliche Arbeitsunfälle (ausschließlich Arbeitsunfälle, keine Wegeunfälle) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den ver… Frage 71 (Cem Ince, Die Linke): Wie viele tödliche Arbeitsunfälle (ausschließlich Arbeitsunfälle, keine Wegeunfälle) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Bereich des Bahnverkehrs in Deutschland ereignet, und wie viele tödliche Arbeitsunfälle gab es im letzten Jahr jeweils in den fünf Branchen mit den meisten tödlichen Arbeitsunfällen sowie im Bereich des Bahnverkehrs (Zahlen der zweiten Teilfrage bitte absolut, auf 1.000 Vollarbeiter und auf 1 Million geleistete Arbeitsstunden gerechnet ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. August 2025: Die tödlichen Arbeitsunfälle absolut nach Branchen lassen sich für die vergangenen zehn Jahre aus den Tabellen TB 9 der jeweiligen Berichte „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SuGA) entnehmen (www.b aua.de/suqa), zuletzt für das Berichtsjahr 2023 (SuGA 2023, S. 130– 131). Der „Bahnverkehr“ wird dabei allerdings nicht gesondert ausgewiesen. Dieser Bereich ist in Bezug auf Personen- und Güterbeförderung im Eisenbahnfernverkehr Teil des in der TB 9 im SuGA ausgewiesenen Abschnitts 49 „Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Zu beachten ist, dass dieser Abschnitt jedoch u. a. auch den Transport in Rohrfernleitungen und die Personenbeförderung im Omnibus-Linienfernverkehr enthält. Um Unfallrisiken zeitlich vergleichend beurteilen zu können, werden die Zahlen je 1.000 Vollzeitäquivalente oder auch je 1 Million geleistete Arbeitsstunden benötigt. Diese Zahlen liegen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nicht vor. Zahlen für das Jahr 2024 sind noch nicht verfügbar.

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