Gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb (Antwort zu Drs. 21/3222)
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Gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb (Antwort zu Drs. 21/3222)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3547
21. Wahlperiode 07.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Haise, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3222 –
Gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach mehreren schweren Zugunglücken in Deutschland wie in Burgrain im
Jahr 2022 oder in Riedlingen im Jahr 2025 sowie weiteren Unfällen mit
hohem Sachschaden, beispielsweise der Kollision von Zügen in Worms oder
Kerpen im Jahr 2024, ist eine genauere Betrachtung der Schadensursachen
geboten (vgl. www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/BEU/DE/home_nod
e.html).
Ebenfalls überregionale Aufmerksamkeit erregte die Trunkenheitsfahrt eines
Lokführers in Nordrhein-Westfalen im November 2025 (vgl. www.presseporta
l.de/blaulicht/pm/70116/5875855). Dies rückt den menschlichen Faktor bei
gefährlichen Ereignissen (alle Unfälle und Störungen im Eisenbahnbetrieb im
Sinne des Kapitels V der Richtlinie (EU) 2016/798 auf Infrastrukturen, die zur
Eisenbahninfrastruktur des Bundes gehören) in den Fokus. Gerade der Mangel
an Lokführern, unterschiedliche Ausbildungspfade zum
Triebfahrzeugführerschein sowie der schnelle technische Wandel im Berufsalltag und in der
technischen Infrastruktur lassen auf vielfältige Faktoren für mögliche
Unfallursachen schließen (vgl. www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/be
darf-lokfuehrer-waechst/).
1. Wie viele gefährliche Ereignisse sind im Bahnbetrieb in den Jahren von
2015 bis heute jährlich erfasst worden?
2. Wie viele Zugausfälle sind durch diese gefährlichen Ereignisse,
aufgeschlüsselt nach Fernverkehr, Nahverkehr und Güterverkehr, in den
einzelnen Jahren von 2015 bis heute verursacht worden?
3. Wie viele Verspätungsminuten sind durch diese gefährlichen Ereignisse,
aufgeschlüsselt nach Fernverkehr, Nahverkehr und Güterverkehr, in den
einzelnen Jahren von 2015 bis heute verursacht worden?
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglicht keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 6. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wie hoch war die Schadenssumme an Schienenfahrzeugen und der
Schienenwegeinfrastruktur (bitte getrennt ausweisen) durch gefährliche
Ereignisse in den einzelnen Jahren von 2015 bis heute?
5. Wie hoch war die Anzahl der Suizide sowie nachweisbaren
Suizidversuche im Bahnbetrieb in den einzelnen Jahren von 2015 bis heute,
aufgeteilt nach Bundesländern?
6. Wie viele Personen sind nachweislich in den einzelnen Jahren von 2015
bis heute durch den Einfluss Dritter, aufgeteilt nach Bundesländern, im
Bahnbetrieb getötet oder verletzt worden?
Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Sicherheitsberichte des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA)
verwiesen, diese sind unter dem Link abrufbar: www.eba.bund.de/DE/Veroeffentlichu
ngen/Sicherheitsberichte/sicherheitsberichte_node.html
Nach § 5c AEG dürfen nach Angaben der DB AG personenbezogene Daten
von betroffenen Personen erhoben werden, soweit dies für die Erfüllung des
Untersuchungsauftrags erforderlich ist. Gemäß den weiteren Bestimmungen ist
die Erhebung des Alters nicht zulässig. Daher liegen der DB AG Informationen
zu Personenunfällen in einzelnen Alterskohorten nicht vor.
7. Wie viele Personen waren in den Jahren von 2015 bis heute im Besitz
eines Triebfahrzeugführerscheins, und welche soziodemografischen
Merkmale wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und
Ausbildungshistorie (reguläre dreijährige Ausbildung zum Eisenbahner im
Betriebsdienst oder Quereinstieg) lagen hierbei vor?
Nach Auskunft des EBA werden seit dem 17. Dezember 2025 in Register
72 890 Triebfahrzeugführerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1.
Januar2015 geführt. Bezüglich des Alters wird auf die Anlage* verwiesen.
Geschlecht und Nationalität werden im Register nicht erfasst.
8. Wie oft wurde eine Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung bei
Zugfahrten und Rangierfahrten seit 2015 bis heute jährlich registriert,
und welche soziodemografischen Merkmale im Sinne von Frage 7 lagen
bei den entsprechenden Triebfahrzeugführern vor?
9. Welche sind die fünf häufigsten Ursachen für eine Vorbeifahrt am
Haltbegriff ohne Zustimmung bei Zugfahrten und Rangierfahrten in den
Jahren von 2015 bis heute (kumuliert und deren Anteil an der
Grundgesamtheit der Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung bei Zugfahrten und
Rangierfahrten angeben)?
10. Welche präventiven Maßnahmen ergreifen die Deutsche Bahn (DB)
InfraGO AG, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)und die
Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn AG um Vorbeifahrten am
Haltbegriff ohne Zustimmung bei Zugfahrten und Rangierfahrten zu
minimieren?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3547 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
In den jährlich nach EU-weit einheitlichen Kriterien erstellten
Sicherheitsberichten der nationalen Sicherheitsbehörden finden sich nach Auskunft des EBA
im Anhang A „Indikatoren in Bezug auf Störungen und Beinaheunfälle“ www.
eba.bund.de/DE/Veroeffentlichungen/Sicherheitsberichte/sicherheitsberichte_n
ode.html.
Die Zahlen werden dem EBA von den Infrastrukturunternehmen zugeliefert.
Weitergehende Statistiken und Aufschlüsselungen – etwa eine Zuordnung zu
soziodemografischen Merkmalen – hält das EBA nicht vor.
Eine der Ursachen für den Anstieg der Vorbeifahrten an Haltsignalen ist nach
Auskunft des EBA der zunehmende Einsatz von Mehrkrafttriebfahrzeugen.
Bedingt durch das neue Betriebsverfahren „Wechsel der Traktionsart während der
Fahrt bzw. im Stand“ haben diese gehäuft das Signal El6 mit gehobenem
Stromabnehmer unzulässig passiert.
Das EBA begleitet das Thema der Signal-Überfahrten mit den betroffenen
Unternehmen. Ziel ist, die Unternehmen zu sensibilisieren, deren Fehlerkultur zu
verbessern und die Prävention zu stärken, um Signalüberfahrten generell sowie
auch speziell Vorbeifahrten am Signal El6 mit gehobenem Stromabnehmer
zukünftig zu verhindern.
Das EBA hat den Traktionsartwechsel bei Mehrkrafttriebfahrzeugen für das
Jahr 2025 zum Fachthema bei der präventiven Überwachung von
Eisenbahnunternehmen gemacht (www.eba.bund.de/SharedDocs/Fachmitteilungen/DE/202
4/25_2024_Ueberwachung_Fachthemen_2025.html).
Zudem sensibilisiert das EBA Unternehmen, die planen,
Mehrkrafttriebfahrzeuge einzusetzen.
Die Sicherheit im Bahnbetrieb und die Verhinderung von Vorbeifahrten an
haltzeigenden Signalen wird nach Auskunft der DB AG maßgeblich durch die
Nutzung der zugelassenen Zugsicherungssysteme hergestellt.
Als Weiterentwicklung der ursprünglich in den 1930er Jahren eingeführten
Induktiven Zugsicherung (Indusi), steht aktuell, im Einklang mit den rechtlichen
Normen und Vorgaben, das System PZB90 (Punktförmige Zugbeeinflussung)
als Pflichtsystem für die Ausstattung von Eisenbahnfahrzeugen in Deutschland
zur Verfügung. Dieses System beinhaltet die Geschwindigkeitsüberwachung
von Zügen, sowie die Überwachung von Vorbeifahrten an haltzeigenden
Signalen und die Prüfung der Aufmerksamkeit des Triebfahrzeugführers.
Mit Einführung von ETCS als Zugbeeinflussungs- und -leitsystem werden laut
DB AG die bisherigen Überwachungsoptionen der Zugsicherung verbessert, so
dass perspektivisch mit einer weiteren Stabilisierung der bereits heute hohen
Sicherheitsstandards zu rechnen ist.
11. In wie vielen Fällen in den Jahren von 2015 bis heute war Drogen- oder
Alkoholmissbrauch durch das Fahrpersonal ursächlich für eine
Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne Zustimmung bei Zugfahrten und
Rangierfahrten, und welche soziodemografischen Merkmale im Sinne von Frage 7
sind hierbei dokumentiert?
12. In wie vielen Fällen in den Jahren von 2015 bis heute war Übermüdung
des Fahrpersonals ursächlich für eine Vorbeifahrt am Haltbegriff ohne
Zustimmung bei Zugfahrten und Rangierfahrten, und welche
soziodemografischen Merkmale im Sinne von Frage 7 sind hierbei dokumentiert?
13. In wie vielen Fällen in den Jahren von 2015 bis heute war Ablenkung des
Fahrpersonals ursächlich für eine Vorbeifahrt am Haltebegriff ohne
Zustimmung bei Zugfahrten und Rangierfahrten, und welche
soziodemografischen Merkmale im Sinne von Frage 7 sind hierbei dokumentiert?
Die Fragen 11 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Welche präventiven Maßnahmen ergreifen die
Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn AG, um Vorbeifahrten am Haltbegriff ohne
Zustimmung aufgrund von Ablenkung und Übermüdung zu verhindern
oder zu reduzieren?
Das Thema Ablenkung ist laut DB AG fester Bestandteil in der regelmäßigen
Fortbildung sowie in der Funktionsausbildung für Triebfahrzeugführer.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen.
15. Welche Maßnahmen ergreifen das Eisenbahn-Bundesamt oder die
Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) im Falle von
wiederholten Vorbeifahrten am Haltbegriff ohne Zustimmung durch den
gleichen Triebfahrzeugführer?
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) schließt eine
Untersuchung zu einem gefährlichen Ereignis mit einem Untersuchungsbericht ab.
Die BEU hat die Möglichkeit Sicherheitsempfehlungen auszusprechen. Diese
richten sich im Regelfall an die Sicherheitsbehörde, die in eigener
Aufgabenzuständigkeit Maßnahmen ergreifen darf.
Gemäß dem Allgemeinen Eisenbahngesetz sind die Eisenbahnen verpflichtet,
ihren Betrieb sicher zu führen. Die Eisenbahnaufsichtsbehörden prüfen im
Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten u. a., ob die Eisenbahnunternehmen dieser
Verpflichtung nachkommen. Auch der Einsatz der Triebfahrzeugführer unterliegt
hinsichtlich sämtlicher Sicherheitsbelange der Betreiberverantwortung. Im
Rahmen ihrer Betreiberverantwortung müssen die Eisenbahnen gefährliche
Ereignisse im Eisenbahnbetrieb untersuchen und eigenverantwortlich über
Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen entscheiden. Dem verantwortlichen
Eisenbahnverkehrsunternehmen obliegt es etwa, aus seinen Erkenntnissen über
unzulässige Vorbeifahrten an Haltesignalen die nötigen fachlichen Maßnahmen
abzuleiten.
Die Handlungssicherheit von Triebfahrzeugführern und anderen
Betriebspersonalen ist seit Jahren ein Schwerpunkt in der Eisenbahnaufsicht des EBA.
Sofern Prozesse und Strukturen der Unternehmen nicht den gesetzlichen Vorgaben
entsprechen bzw. nicht geeignet sind, um alle mit der Tätigkeit verbundenen
Risiken zu beherrschen, wirkt das EBA darauf hin, dass EVU ihre Prozesse
verbessern.
16. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren von 2015 bis heute jährlich zu
einem Entzug des Triebfahrzeugführerscheins durch das EBA aufgrund
von Vorbeifahrten am Haltbegriff ohne Zustimmung?
Das EBA verfügt erst ab dem Jahr 2021 über Zahlenmaterial hinsichtlich der
entzogenen Triebfahrzeugführerscheine. Die Gründe für eine Entziehung sind
vielschichtig; eine Statistik über die Gründe führt das EBA nicht. In den Jahren
2021 bis 2025 wurden 26 Triebfahrzeugführerscheine entzogen.
Jahr Entziehung
2021 4
2022 4
2023 5
2024 7
2025 6
17. Wie viele Fahrsimulatoren befanden sich seit 2015 pro Jahr im Einsatz
bei der DB AG, und welche künftigen Bestandszahlen sind bis 2030
geplant?
Seit dem Jahr 2015 befanden sich laut DB AG bei ihr jährlich verschiedene
Simulationssysteme im Einsatz. Aktuell entfallen davon 20 auf Full Mission
Simulatoren. Der künftige Bedarf wird laufend überprüft und ggf. angepasst.
18. Wie hoch war die betriebliche Auslastung dieser Fahrsimulatoren an den
verschiedenen Standorten im Jahr 2024?
Die Auslastung betrug nach Auskunft der DB AG durchschnittlich ca. 85
Prozent an den Full-Mission-Simulatoren.
19. Wie viele Fahrstunden und Fahrprüfungen wurden in den
Fahrsimulatoren in den Jahren von 2015 bis heute jährlich durchgeführt?
Es wurden nach Auskunft der DB AG 57 000 Stunden durchschnittlich
67 000 Stunden an den Full-Mission-Simulatoren pro Jahr gebucht. Die
Buchungen fanden im Zweistunden-Takt und Zweischichtbetrieb statt.
20. Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung beziehungsweise
nehmen die Bundesbehörden des Eisenbahnwesens zum Einsatz von
Fahrsimulatoren für die (assistierende) Ausbildung der Triebfahrzeugführer
vor?
Die Ausbildung von Fahrzeugführern ist bei Eisenbahnen umfassend geregelt.
So wird gewährleistet, dass die Triebfahrzeugführer die theoretischen
Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten erwerben, die sie brauchen, um ihre Arbeit
sicher ausüben zu können. Die Ausbildung übernehmen vom EBA anerkannte
Schulungseinrichtungen oder die dafür zugelassenen Eisenbahnunternehmen
selbst. Die Mindestanforderungen an Inhalte und Methoden der Ausbildung
werden in § 6 bzw. in den Anhängen 5 bis 8 der
Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) festgelegt. Die computergestützte Ausbildung ist für das
eigenständige Lernen, wie der Betriebsvorschriften und der Signalsysteme, zulässig.
Der Einsatz von Simulatoren ist für den erstmaligen Erwerb der
Zusatzbescheinigung Klasse B zwingend vorgeschrieben, für alle anderen Ausbildungen und
Prüfungen soll er enthalten sein.
Alter Anzahl Alter Anzahl
86 1 51 1350
85 3 50 1291
84 1 49 1393
83 2 48 1528
82 2 47 1570
81 5 46 1545
80 2 45 1763
79 1 44 1725
78 9 43 1669
77 10 42 1699
76 15 41 1668
75 28 40 1665
74 53 39 1850
73 65 38 2005
72 156 37 2001
71 311 36 1981
70 546 35 1964
69 723 34 1740
68 842 33 1676
67 987 32 1565
66 1249 31 1459
65 1304 30 1320
64 1446 29 1354
63 1573 28 1270
62 1643 27 1167
61 1732 26 1039
60 1898 25 950
59 2092 24 894
58 2149 23 762
57 2126 22 632
56 2206 21 467
55 2110 20 261
54 2101 19 70
53 1788 18 7
52 1407
Triebfahrzeugführerscheine mit einem Ausstellungsdatum ab dem 01.01.2015
Stand 17.12.2025 - Quelle EBA
Anlage
1 von 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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