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Schriftliche Frage 16 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen 81 afghanischen Staatsbürger waren nicht aufgrund der Straftat…

dip / schriftliche_frage 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen 81 afghanischen Staatsbürger waren nicht aufgrund der Straftat… Frage 16 (Lamya Kaddor, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der am 18. Juli 2025 vom Flughafen Leipzig nach Kabul abgeschobenen 81 afghanischen Staatsbürger waren nicht aufgrund der Straftatbestände Sexualdelikt, Mord, Todschlag, schwere Körperverletzung, Brandstiftung, Eigentumsdelikt oder Betäubungsmittelkriminalität in Haft oder Abschiebegewahrsam, und welche konkreten Straftaten wurden ihnen angelastet (bitte die betreffenden Fälle einzeln aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. August 2025: Zu Einzelfällen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. Der Vollzug des Aufenthaltsrechts und damit insbesondere die Durchführung von Abschiebungen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund unterstützt die Länder hierbei.

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