Schriftliche Frage 47 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit den Taliban über die Details des Vollzugs und die Häufigkeit von Abschiebemaßnahme…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesregierung aufschlüsseln)?.
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Schriftliche Frage 47 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit den Taliban über die Details des Vollzugs und die Häufigkeit von Abschiebemaßnahme…
Frage 47 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Gibt es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung mit den Taliban über die Details des Vollzugs und die Häufigkeit von Abschiebemaßnahmen aus Deutschland nach Kabul (siehe www.spi egel.de/politik/deutschland/bayern-mehrfach-vorb estrafter-28-jaehriger-per-linienflug-nach-afghani stan-abgeschoben-a-10c42a28-3505-47e3-9617-d 3fb4c609ef3), und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Abschiebemaßnahmen nach Afghanistan insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Menschenrechte der abgeschobenen Personen – etwa durch Beteiligung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter – zu evaluieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Januar 2026:
Die Bundesregierung hat in Gesprächen auf technischer Ebene, d. h. unterhalb der politischen Ebene, mit der afghanischen De-facto-Regierung Absprachen zur Wiederaufnahme eines regulären Rückübernahmeverfahrens getroffen. Für den Vollzug von Rückführungsmaßnahmen sind grundsätzlich die Länder zuständig. Die Bundespolizei unterstützt die Länder gemäß ihrer aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeit beispielsweise bei der Sicherheitsbegleitung. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bisher nur Personen nach Afghanistan rückgeführt wurden, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2873 verwiesen. Im Rahmen ihrer Mandatsausübung und auf Grundlage eigener Schwerpunktsetzungen beobachtet die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter regelmäßig Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei.
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