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Schriftliche Frage 3 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach K…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 3 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach K… Frage 3 (Jan van Aken, Die Linke): Wie viele Anträge auf Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 21/119 ankündigte, dass die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 voraussichtlich im August 2025 erfolgt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. August 2025: Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Anzahl der 2024 gestellten Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt nach Mitteilung des Statistischen Bundesamts voraussichtlich im September 2025. Der ursprünglich genannte Termin war für Ende August 2025 geplant. Aufgrund terminlicher Überschneidungen verschiebt sich der geplante Termin geringfügig.

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