Schriftliche Frage 18 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf die Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach K…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 18 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf die Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach K…
Frage 18 (Jan van Aken, Die Linke):
Wie viele Anträge auf die Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025:
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Anzahl der 2024 gestellten Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt voraussichtlich im August 2025.
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