Schriftliche Frage 19 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbeda…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 19 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbeda…
Frage 19 (Jan van Aken, Die Linke):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftsund Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) ausgefallen, die von den Finanzämtern im 2024 festgesetzt wurden (Gesamtbetrag der Erbschaften und Schenkungen vs. Festsetzungen in Euro, bitte im Einzelnen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025:
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Höhe der 2024 nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) erlassenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt voraussichtlich im August 2025.
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