Schriftliche Frage 118 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zukunft eine überregionale Strategie zur verbindlichen Verknüpfung von Schulsozialarb…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 118 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zukunft eine überregionale Strategie zur verbindlichen Verknüpfung von Schulsozialarb…
Frage 118 (Cansin Köktürk, Die Linke):
Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zukunft eine überregionale Strategie zur verbindlichen Verknüpfung von Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe und den Agenturen für Arbeit, um Ausbildungsabbrüche oder -verweigerungen beispielsweise durch soziale Krisen bei jungen Menschen präventiv zu vermeiden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 7. August 2025:
In rechtskreisübergreifenden Kooperationen, vielerorts Jugendberufsagenturen genannt, arbeiten die zentralen Akteure am Übergang von der Schule in den Beruf gemeinsam an einer bestmöglichen Unterstützung junger Menschen. Wesentliche Akteure einer Jugendberufsagentur sind die örtlichen Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Träger der Jugendhilfe. Sie bleiben im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit jeweils für ihre Rechtskreise zuständig, agieren jedoch mit einem gemeinsamen Verantwortungsbewusstsein und teilweise buchstäblich unter einem Dach, um abgestimmte und passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten für die jungen Menschen unterbreiten zu können. Dabei gilt es, die vielerorts bereits erfolgreich arbeitenden Kooperationen ebenso zu fördern wie jene, die sich noch in den Anfängen der Zusammenarbeit befinden, bzw. den Aufbau dort zu unterstützen, wo noch keine systematische Kooperation erfolgt. Der Ausbau von Kooperationen im Sinne einer Jugendberufsagentur ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, damit junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung, ihrer beruflichen Orientierung und ihrer nachhaltigen Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bedarfsgerecht Unterstützung bekommen können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert deshalb die Servicestelle Jugendberufsagenturen, die rechtskreisübergreifende Kooperationen sowohl beim Aufbau als auch der qualitativen Weiterentwicklung unterstützt. Geprüft wird zudem, wie die Zusammenarbeit der einzelnen Akteure am Übergang von der Schule in den Beruf weiter gestärkt werden kann.
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