Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen (Antwort zu Drs. 21/4223)
Text
Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen (Antwort zu Drs. 21/4223)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4671
21. Wahlperiode 10.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Mirow, Heidi Reichinnek, Luigi
Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/4223 –
Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Lebenssituation wohnungsloser junger Menschen in Deutschland ist
weiterhin besorgniserregend. Laut Hochrechnungen der
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) waren im Jahr 2024 rund 264 000
Minderjährige von Wohnungslosigkeit betroffen, was ca. 26 Prozent der
Gesamtzahl wohnungsloser Personen entspricht (vgl. www.bagw.de/fileadmin/ba
gw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_2025_Pressemapp
e.pdf). Diese prekäre Lage wird auch durch die offiziellen Daten des
Statistischen Bundesamtes verdeutlicht. Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren
demnach 176 005 Personen unter 25 Jahren als untergebrachte wohnungslose
Personen gemeldet. Dies entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent an der
Gesamtzahl aller untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland. Die BAG W
weist darauf hin, dass insbesondere junge Menschen häufig in verdeckter
Wohnungslosigkeit leben, weshalb die Dunkelziffer deutlich höher liegen
dürfte.
Ein besonderer Fokus dieser Anfrage liegt auf den sogenannten Care
Leavern – jungen Erwachsenen, die aus stationären Hilfen zur Erziehung (z. B.
Wohngruppen oder Pflegefamilien) ausscheiden. Sie haben ein
überdurchschnittlich hohes Risiko, wohnungslos zu werden. (vgl. Studie „Care Leaver S
ta t i s t ics“). Während junge Menschen in Deutschland das Elternhaus im
Schnitt mit fast 24 Jahren verlassen, sind Care Leaver oft bereits mit 18 Jahren
auf sich allein gestellt – häufig ohne den sozialen und finanziellen Rückhalt
einer Familie.
Der 17. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt fest, dass junge
Menschen in einer Zeit tiefgreifender Krisen aufwachsen und sich soziale
Ungleichheiten verfestigen. Besonders alarmierend ist die Situation bei der
Wohnraumversorgung.
Zwar hat nach Auffassung der Bundesregierung das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG) für Verbesserungen für Care Leaver, etwa durch den
Wegfall der Kostenheranziehung und eine verbindlichere Nachbetreuung
geführt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/14184). Dennoch bestehen seitens der Fragestellenden
erhebliche Zweifel, ob diese gesetzlichen Regelungen flächendeckend
entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten vor dem Hintergrund des Kosten-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 9. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
drucks in der Jugendhilfe umgesetzt werden sowie grundsätzlich ausreichend
sind, um das Risiko der Wohnungslosigkeit für junge Erwachsene zu senken.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündelt erstmals die
Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und
Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Dieser abgestimmte Handlungsrahmen rückt die Problematik stärker in das
gesellschaftspolitische Bewusstsein und setzt auf kooperativen Föderalismus, wobei
zentrale Forderungen der Wohnungslosenhilfe integriert wurden.
Besonderes Augenmerk liegt auf jungen Menschen, deren spezifische Risiken
in bisherigen Strategien oft vernachlässigt wurden. Aufgrund familiärer Brüche
oder schwieriger Übergänge in die Selbstständigkeit sind sie häufig von
Wohnungsnot betroffen, was ihre Bildungs- und Berufschancen massiv gefährdet.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen präventive Maßnahmen
sicherstellen, dass junge Erwachsene beim Verlassen der Jugendhilfe oder des
Elternhauses nicht in die Wohnungslosigkeit abgleiten.
Da das aktuelle Hilfesystem junge Betroffene oft erst mit großer Verzögerung
erreicht, fordert der Plan passgenaue, niedrigschwellige Angebote der
Jugendsozialarbeit sowie spezialisierte Unterkünfte. Ergänzend dazu sollen Housing-
First-Ansätze als Alternative für jene dienen, die durch bestehende Angebote
nicht erfolgreich erreicht werden. Dabei müssen insbesondere die Bedarfe
junger Frauen berücksichtigt werden, die aus Schutz vor Gewalt häufig in die
verdeckte Wohnungslosigkeit flüchten. Das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert Projekte, um
wohnungslose junge Menschen besser zu erreichen und zu unterstützen.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass junge wohnungslose Menschen von den
bestehenden Hilfeangeboten nicht vollumfänglich erreicht werden. Zudem wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14184 aus dem
Jahr 2024 verwiesen. Auch in dem Booklet „Jugendwohnkonzepte“ des
Beratungsforums JUGEND STÄRKEN, das mit Mitteln des BMBFSFJ 2025
gefördert wurde, werden die Bedarfslagen von wohnungslosen jungen Menschen
und die bestehenden Lücken im Hilfesystem dargestellt (https://beratungsforu
m-jugend.de/wp-content/uploads/2025/06/Booklet-Jugendwohnkonzepte-in-A-
4_2-Seiten.pdf).
1. Wie viele Personen unter 25 Jahren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 31. Januar 2025 wohnungslos, obdachlos oder in
Notunterkünften untergebracht, und wie haben sich diese Zahlen seit dem
31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht, Alter und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhebt erst seit 2022 auf Grundlage des
Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) Zahlen zu wohnungslosen Personen.
Auf Grundlage von § 3 Absatz 2 WoBerichtsG werden jährlich zum Stichtag
31.01. Zahlen zu den untergebrachten wohnungslosen Personen erhoben. Diese
sehen für die vergangenen Jahre wie folgt aus.
Stichtag 31.01.2025 31.01.2024 31.01.2023 31.01.2022
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
DE
Stichtag 31.01.2025 31.01.2024 31.01.2023 31.01.2022
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
männlich 71 475 36 020 67 195 29 415 54 675 19 945 24 105 11 700
weiblich 64 550 19 505 61 025 17 745 50 460 14 835 21 965 6 815
unbekannt 1 100 150 485 135 370 90 1 130 245
Insgesamt 137 125 55 675 128 705 47 295 105 505 34 870 47 200 18 760
BW
männlich 15 430 6 175 15 795 5 225 12 585 3 670 5 140 2 360
weiblich 14 020 3 735 14 445 3 700 11 685 2 855 4 760 1 235
unbekannt 15 5 60 10 20 5 5 —
Insgesamt 29 465 9 915 30 300 8 935 24 295 6 530 9 905 3 595
BY
männlich 5 360 3 100 5 255 2 650 3 960 1 675 2 135 1 195
weiblich 4 810 1 555 4 845 1 470 3 700 1 190 1 875 625
unbekannt 30 55 25 25 10 15 5 10
Insgesamt 10 205 4 705 10 125 4 140 7 670 2 880 4 010 1 830
BE
männlich 8 330 4 235 7 065 3 105 5 555 2 210 2 715 1 660
weiblich 7 350 2 500 6 315 2 080 4 955 1 730 2 465 1 080
unbekannt 35 10 275 65 200 50 1 025 155
Insgesamt 15 710 6 745 13 655 5 245 10 705 3 995 6 205 2 895
BB
männlich 610 405 510 320 445 180 135 90
weiblich 560 180 460 165 415 135 115 50
unbekannt 45 25 — — — — — —
Insgesamt 1 220 610 970 485 860 315 250 140
HB
männlich 980 385 205 125 910 355 20 55
weiblich 900 220 160 55 805 205 25 15
unbekannt — — — — — — — —
Insgesamt 1 880 605 365 175 1 715 560 45 70
HH
männlich 5 895 2 010 5 990 1 830 5 925 1 870 3 680 1 100
weiblich 5 370 1 435 5 475 1 445 5 545 1 510 3 375 745
unbekannt — —- — — — — — —
Insgesamt 11 265 3 450 11 465 3 270 11 470 3 380 7 055 1 845
HE
männlich 4 340 2 080 3 765 1 575 2 910 1 005 1 665 750
weiblich 4 025 1 265 3 505 1 080 2 725 845 1 530 470
unbekannt 15 — 10 5 5 — — —
Insgesamt 8 385 3 345 7 280 2 660 5 635 1 845 3 195 1 220
MV
männlich 25 40 45 50 5 35 — 15
weiblich 30 20 50 15 5 10 — 5
unbekannt — — — — — — — —
Insgesamt 55 60 95 65 10 45 — 20
NI
männlich 5 215 2 455 5 410 2 315 4 315 1 370 1 615 695
weiblich 4 820 1 385 5 000 1 385 4 020 1 110 1 475 440
unbekannt 5 — 55 5 95 15 — —
Insgesamt 10 040 3 840 10 465 3 705 8 430 2 490 3 090 1 135
NW
männlich 16 670 9 935 15 020 7 860 11 795 4 965 4 615 2 500
Stichtag 31.01.2025 31.01.2024 31.01.2023 31.01.2022
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
unter 18 18 bis
unter 25
weiblich 14 995 4 835 13 410 4 130 10 710 3 490 4 215 1 440
unbekannt 75 35 40 25 35 5 90 80
Insgesamt 31 740 14 805 28 470 12 020 22 545 8 460 8 915 4 020
RP
männlich 2 055 1 280 1 935 1 170 1 700 710 750 385
weiblich 1 940 565 1 815 545 1 690 490 695 230
unbekannt 30 5 5 — — — — —
Insgesamt 4 025 1 845 3 755 1 720 3 390 1 200 1 445 610
SL
männlich 550 255 345 170 415 215 115 35
weiblich 485 105 345 90 430 95 110 30
unbekannt — — 5 — — — — —
Insgesamt 1 035 360 695 260 845 305 225 70
SN
männlich 545 855 515 540 385 215 150 110
weiblich 470 220 495 150 355 105 130 50
unbekannt 845 10 — — — — — —
Insgesamt 1 860 1 085 1 010 695 740 320 280 155
ST
männlich 140 115 105 65 20 35 20 25
weiblich 100 25 90 35 30 20 10 10
unbekannt — — — — — — — —
Insgesamt 240 140 190 95 55 55 30 30
SH
männlich 4 920 2 405 4 745 2 175 3 030 1 190 1 240 655
weiblich 4 330 1 330 4 210 1 270 2 720 810 1 090 360
unbekannt — 5 5 — 10 — — —
Insgesamt 9 250 3 740 8 960 3 445 5 760 2 005 2 330 1 015
TH
männlich 405 295 500 245 720 240 115 80
weiblich 335 130 400 130 670 235 110 30
unbekannt — — — — — — — —
Insgesamt 745 425 900 375 1 390 475 225 110
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch anerkannte Geflüchtete, die
vorübergehend zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit (beispielsweise aufgrund nicht
vorhandenen Wohnraums) weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft, einer
Aufnahmeeinrichtung oder in Normalwohnraum untergebracht sind, ohne dass
ein Mietvertrag oder Ähnliches vorliegt, in der Statistik untergebrachter
wohnungsloser Personen erfasst werden.
Der starke Anstieg der Anzahl untergebrachter wohnungsloser Personen
zwischen den Jahren 2022 und 2023 ist zum Teil auf eine Verbesserung der
Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der
Statistikdurchführung zurückzuführen. Eine weitere Ursache des Anstiegs ist, dass 2023
erstmalig die geflüchteten Personen aus der Ukraine, die in Folge des Angriffs durch
Russland im Vorjahr nach Deutschland kamen, in der Statistik erfasst wurden.
Darüber hinaus werden auf Grundlage von § 8 Absatz 2 WoBerichtsG auch
Zahlen zu wohnungslosen Personen ohne Unterkunft und verdeckt
wohnungslosen Personen erhoben. Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vergibt hierzu alle zwei Jahre einen
empirischen Forschungsauftrag, damit mittels einer hochgerechneten Stichprobe
Zahlen ermittelt werden können. Die Ergebnisse werden dann jeweils im
Wohnungslosenbericht der Bundesregierung veröffentlicht.
Werte für 2022 aus Befragung und Hochrechnung:
Altersgruppe Männlich Weiblich Insgesamt
Wohnungslose Personen ohne Unterkunft
Unter 18 Jahre 18 19 37
18 bis unter 21 Jahre 1 053 293 1 346
21 bis unter 25 Jahre 1 627 734 2 361
Verdeckt wohnungslose Personen
Unter 18 Jahren 50 25 75
18 bis unter 21 Jahre 967 4 793 5760
21 bis unter 25 Jahre 3 977 2 785 6 762
Die Werte für 2022 sind dem Forschungsbericht von GISS e.V./Kantar Public
(siehe dort S. 32) entnommen, der die Grundlage für den
Wohnungslosenbericht 2022 war und unter www.giss-ev.de/filestorage/publikationen/fb-605-emp
irische-untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz_titel_bma
s.pdf abrufbar ist.
Werte für 2024 aus Befragung und Hochrechnung
Altersgruppe Männlich Weiblich Insgesamt
Wohnungslose Personen ohne Unterkunft
Unter 18 Jahre 69 50 119
Unter 25 Jahren 2 057 1 574 3 642
Verdeckt wohnungslose Personen
Unter 18 Jahren 35 — 35
Unter 25 Jahren 8 447 6 092 14 554
Die Werte können dem Wohnungslosenbericht 2024 (siehe dort S. 22 und 27)
entnommen werden.
Werte für 2025 hinsichtlich der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft und
verdeckt wohnungslosen Personen liegen aktuell nicht vor. Der nächste
Wohnungslosenbericht wird voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 mit den hier
erfragten Werten vorgelegt werden.
2. Wie viele Care Leaver sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
Wohnungslosigkeit betroffen, wie hoch ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der Anteil von Care Leavern an der Gesamtzahl der
untergebrachten wohnungslosen Personen unter 25 Jahren, und wie haben sich
diese Zahlen seit dem 31. Januar 2020 entwickelt (bitte nach Geschlecht,
Alter und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Daten des
Wohnungslosenberichts 2024 bezüglich der hohen Anteile unter 30‑
Jähriger bei den nicht institutionell untergebrachten (31,5 Prozent) sowie
den verdeckt wohnungslosen Menschen (fast 43 Prozent)?
Der Bunderegierung ist diese Entwicklung bewusst. Wie Wohnungslosigkeit an
Übergängen im Jugendalter entgegengengewirkt werden kann, wird im
Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in
die Eigenständigkeit“ (2022–2027) des BMBFSFJ erprobt.
4. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass untergebrachten
minderjährigen Wohnungslosen in den häufig auf erwachsene
Wohnungslose ausgerichteten ordnungsrechtlichen Unterbringungen die im
17. Kinder- und Jugendbericht geforderten „gleichen
Entwicklungschancen“ und Zugänge zu Bildung und Ausbildung gewährt werden?
Die Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen gleich welchen Alters
liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Wie sie das tun, entscheiden die
Kommunen in kommunaler Selbstverantwortung und im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen durch das Grundgesetz und internationale
Vereinbarungen vorgegeben sind. Zur Unterstützung der Kommunen bei der
Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser
Menschen veröffentlicht. Der Leitfäden liefert den zuständigen Kommunen
auch Hinweise, wie die besonderen Bedarfsgruppen Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige angemessen untergebracht werden können. Der Leitfaden ist
unter www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2026/bbs
r-online-06-2026.html abrufbar.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Unterbringungsdauer der wohnungslosen Personen unter 25 Jahren in
den letzten drei Jahren entwickelt?
Für untergebrachte wohnungslose Personen wird seit 2022 eine
Stichtagserhebung als Bestandserhebung zum Stichtag 31. Januar durchgeführt. Hinsichtlich
der Unterbringungsdauer ist zu beachten, dass es sich bei den nachfolgenden
Daten um die bisherige Unterbringungsdauer einer Person in der jeweiligen
Einrichtung zum Stichtag 31. Januar handelt.
Durchschnittliche bisherige Dauer der Unterbringung wohnungsloser Personen im
Alter unter 25 Jahren am Stichtag 31.01. nach Alter und Jahren
Alter von ...
bis unter ...
Jahren
Durchschnittliche
bisherige Dauer der
Unterbringung in Wochen
2025
Durchschnittliche
bisherige Dauer der
Unterbringung in Wochen
2024
Durchschnittliche
bisherige Dauer der
Unterbringung in Wochen
2023
0 – 3 55,4 53,3 45,1
3 – 7 114,1 103,1 92,7
7 – 10 142,3 124,1 102,4
10 – 14 143,7 127,8 109,0
14 – 18 149,6 135,5 117,3
18 – 25 119,9 111,9 104,6
Für die Gruppe der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft und der verdeckt
wohnungslosen Personen liegen im gewünschten Zeitraum lediglich Daten für
das Jahr 2024 vor (siehe Antwort zu Frage 1).
Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit sind tendenziell kürzer
wohnungslos als wohnungslose Menschen ohne Unterkunft. Die überwiegende Mehrheit
der wohnungslosen Personen ohne Unterkunft ist bereits mehr als ein Jahr
wohnungslos (65 Prozent). Mehr als jede vierte Person ist länger als fünf Jahre
(26 Prozent) und mehr als jede zehnte Person bereits seit mindestens zehn
Jahren ohne eigenen Wohnraum (11 Prozent).
Bei den verdeckt wohnungslosen Personen verhält es sich andersherum:
Mehrheitlich liegt der Eintritt der Wohnungslosigkeit noch nicht ein Jahr zurück
(55 Prozent). Jede fünfte Person ist erst seit weniger als drei Monaten
wohnungslos (21 Prozent). Zwar sind 45 Prozent auch bereits seit einem Jahr oder
länger wohnungslos, doch der Anteil der Langzeitwohnungslosen – mindestens
fünf Jahre wohnungslos – ist mit 12 Prozent deutlich geringer als bei den
wohnungslosen Personen ohne Unterkunft. Für weitere Informationen wird auf den
Wohnungslosenbericht 2024 verwiesen (siehe dort ab S. 33).
6. Wie gedenkt die Bundesregierung die spezifische Gruppe der
obdachlosen Jugendlichen und verdeckt wohnungslosen jungen Menschen, die oft
durch das Raster der aktuellen Hilfesysteme fallen, besser zu erreichen?
Der Bund nimmt seine Funktion gemäß § 83 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) bezüglich der Erprobung von Unterstützungsangeboten der
Kinder- und Jugendhilfe für wohnungslose junge Menschen wahr. Das
BMBFSFJ unterstützt mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus-
Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (JUST
BEst) örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kommunen) bei der
Umsetzung von Projekten, die sich insbesondere an junge Menschen im Alter von 14
bis einschließlich 26 Jahren richtet, die Unterstützung benötigen, weil sie zu
einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind und/oder weil
sie von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind (insbesondere Care
Leaver und sogenannte entkoppelte junge Menschen).
7. Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und im Nationalen
Aktionsplan verankerten Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden,
und dem Anstieg der Wohnungslosigkeit bei Minderjährigen, und welche
Sofortmaßnahmen speziell für die Prävention von Wohnungslosigkeit bei
Minderjährigen und jungen Erwachsenen sind geplant?
Die Vollzugskompetenz bei der Überwindung der Wohnungslosigkeit liegt in
Deutschland bei den Bundesländern und Kommunen. Sie tun dies in eigener
Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen im
Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten wie unter anderem in der Antwort zu
den Fragen 4 und 6 beschrieben. Außerdem unterstützt der Bund umfassend im
Rahmen seiner verfassungsgemäßen Zuständigkeit die Länder und Kommunen
bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus
Darüber hinaus wurde unter dem Dach des Nationalen Forums gegen
Wohnungslosigkeit innerhalb der Facharbeitsgruppe „Hilfen, Hilfesysteme und
Notversorgung“ die Maßnahme „Erarbeitung fachlicher Hinweise zur Vermeidung
und Überwindung von Wohnungslosigkeit bei der Gestaltung von Übergängen
aus der Kinder- und Jugendhilfe (Careleaver:innen)“ beschlossen, die aktuell
umgesetzt wird.
8. Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14184, dass lediglich neun
Kommunen im Rahmen des ESF (Europäischer Sozialfonds)-Plus-Programms
„JUGEND STÄRKEN“ einen „Housing-First“-Ansatz für junge
Menschen planen oder umsetzen,
a) hält die Bundesregierung diese Zahl angesichts der aktuellen
Hochrechnung der BAG W, wonach im Jahr 2024 rund 264 000 Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren wohnungslos waren, für
ausreichend,
b) welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um das
Konzept „Housing First“ speziell für junge Volljährige (Care Leaver
und entkoppelte Jugendliche) flächendeckend zu implementieren und
finanziell abzusichern, wie es auch von Fachverbänden gefordert
wird,
c) wie viele junge wohnungslose Menschen konnten durch Housing-
First-Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wohnraum
versorgt werden,
d) plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Housing-
First-Projekte für junge Menschen auszubauen bzw. zu verstetigen?
Zum ESF-Plus-Programm JUST BEst: Aktuell nehmen 75 Kommunen am
Programm JUST BEst teil. Von diesen setzen 25 Kommunen den methodischen
Baustein „Erprobung neuer Wohnformen“ um. Die konkrete Ausgestaltung der
Wohnprojekte obliegt den Kommunen, welche entsprechend der Bedarfe und
Möglichkeiten vor Ort planen und umsetzen. Es besteht keine Pflicht mit dem
Housing-First-Ansatz zu arbeiten.
Die umsetzenden Kommunen berichten insbesondere davon, dass vor Ort
Wohnraum fehlt, der für innovative Wohnkonzepte (zum Beispiel Housing-
First) genutzt werden könnte. Das ESF-Plus-Programm JUST BEst fördert
primär Personalkosten zur Umsetzung der Vorhaben, beispielsweise für die
sozialpädagogische Begleitung von Wohnformen, nicht aber gesonderte Mittel zur
Bereitstellung von Wohnraum.
Im Programm JUST BEst werden keine Daten speziell zu Housing-First-
Angeboten erfasst. Es liegen Daten (Stand: 1. Oktober 2025) aus den Fragebögen für
Teilnehmenden-Austritte vor, aus denen hervorgeht, wie viele junge Menschen
in Wohnprojekten mit innovativen Konzepten (zum Beispiel Housing-First)
untergebracht werden konnten. Insgesamt haben sich die Wohnverhältnisse von
1.876 jungen Menschen bei Projektaustritt laut diesen Daten stabilisiert. Davon
wurden 32 Personen (2 Prozent) in Wohnprojekten mit innovativem Konzept
(zum Beispiel Housing-First) untergebracht (vergleiche Programmspezifische
Auswertungen 2025 – „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die
Eigenständigkeit“, Version 1.2, S. 19, abrufbar unter: www.jugend-staerken.de/resource/blo
b/277906/9d93a7c65fcb9dd38325b0b2e335334a/programmspezifische-auswert
ungen-2025-jugend-staerken-bruecken-in-die-eigenstaendigkeit-data.pdf).
Eine Auswertung für das Jahr 2024 im Programm JUST BEst legt ebenso nahe,
dass „Housing-First-Angebote“ im Hinblick auf die Problematik der
(drohenden) Wohnungslosigkeit junger Menschen sehr selten ergriffen werden.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Hemmnisse in der
kommunalen Umsetzungspraxis, die dazu führen, dass der Rechtsrahmen
des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für flexible,
niederschwellige Wohnformen oft nicht ausgeschöpft wird, und wenn ja,
welche?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
10. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik der
BAG W, dass Sanktionen im Bürgergeldbezug bzw. der neuen
Grundsicherung das Risiko von Wohnungsverlust erhöhen (vgl. www.bagw.de/
fileadmin/bagw/media/Doc/PRM/PRM_25_BAG_W_Hochrechnung_20
25_Pressemappe.pdf), und wird sie im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit eine Aussetzung der Sanktionen für
unter 25‑Jährige prüfen, um Obdachlosigkeit präventiv zu verhindern,
und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung bekennt sich zum Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit. Gleichzeitig hält sie die im Entwurf des Dreizehnten Gesetzes
zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (13. SGB-II-
Änderungsgesetz) getroffenen Vorkehrungen zum Schutz vor Wohnungslosigkeit für
ausreichend.
Zunächst betreffen die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen stets nur
den Regelbedarf der betroffenen Person. Die Kosten für Unterkunft und
Heizung werden ungemindert weiter erbracht, um Wohnungslosigkeit, auch für die
übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, zu vermeiden. Vor jeder
Leistungsminderung ist den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich zu den für
die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Diese Anhörung soll in
bestimmten Fällen auch persönlich erfolgen. Besondere Umstände oder
Situationen und wichtige Gründe für das Verhalten können dabei vorgebracht
werden. Eine Leistungsminderung erfolgt nicht, wenn ein wichtiger Grund vorlag
oder die Minderung im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte bedeuten
würde. Drohende Wohnungslosigkeit könnte zum Beispiel ein Anhaltspunkt für
eine solche außergewöhnliche Härte sein.
Personen unter 25 Jahren haben wie alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Mitwirkungspflichten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Kommen sie diesen nicht nach, können ihre Leistungen gemindert werden.
Eine Ausnahme von Mitwirkungspflichten wäre sozialpolitisch ein falsches
Signal und liefe Gefahr, neue Ungleichbehandlungen zu begründen.
Auch bei der im Rahmen des 13. SGB-II-Änderungsgesetz geplanten, neuen
Regelung zum Wegfall des Leistungsanspruches bei Nicht-Erreichbarkeit (§ 7b
Absatz 4 SGB-II-E) greifen Schutzmechanismen. Bevor es zum vollständigen
Verlust des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit kommt, werden
Leistungsberechtigte mehrfach zu Terminen eingeladen und aufgrund von
Terminversäumnissen mehrfach angehört. Wichtige Gründe und Härtefälle werden
dabei geprüft. In Mehrpersonen-Bedarfsgemeinschaften werden die Bedarfe für
Unterkunft zudem auch weiterhin in voller Höhe berücksichtigt, wenn der
Leistungsanspruch eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft entfällt. Der auf die
nicht erreichbare Person entfallende Anteil wird hierfür auf die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt. Die Unterkunftskosten werden in
diesen Fällen unmittelbar an den Vermieter gezahlt.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen des
„Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit“ erarbeiteten Maßnahmen
spezifisch die Bedürfnisse junger Frauen und queerfeindliche Diskriminierung
berücksichtigen, da der 17. Kinder- und Jugendbericht auf die besondere
Vulnerabilität und Diskriminierungserfahrungen von jungen Frauen und
LSBTIQ*-Jugendlichen hinweist, die auch im Kontext von
Wohnungslosigkeit relevant sind?
Die Umsetzung der im Rahmen des Nationalen Forums gegen
Wohnungslosigkeit erarbeiteten Maßnahmen obliegt den jeweils zuständigen Stellen. Zu
spezifischen Umsetzungen mit Blick auf die genannten Aspekte liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden
Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland, der zufolge sich lediglich rund
zwei Drittel der kreisfreien Städte sowie circa die Hälfte der
kreisangehörigen Gemeinden bei der Versorgung von LSBTIQ*-Personen gut
aufgestellt sehen und nur 37 Prozent der teilnehmenden örtlichen und
überörtlichen Träger der Sozialhilfe in den unterbringenden Einrichtungen
auf Basis der Hilfen nach §§ 67 ff. des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB XII) eine bedarfsgerechte Unterbringung von queeren Menschen
anbieten können?
Das Ziel der noch unveröffentlichten Studie „Bestandserhebung der
Unterkünfte und unterbringenden Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland“ war
es, erstmals bundesweit empirisch abgesicherte und vergleichbare Daten zu
organisatorischen, baulichen und sozialen Ausstattungsmerkmalen der
Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland zu erhalten. Die Ergebnisse
sollen als wesentliche Grundlage für die Entwicklung zielgerichteter und
lösungsorientierter Maßnahmen dienen, die sowohl auf kommunaler, als auch auf
Landes- und Bundesebene umgesetzt werden können. Dementsprechend dienen
die Ergebnisse nunmehr auch als Grundlage für das Forschungsprojekt
„Kommunale Strategien zur Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie deren
Kostenvergleiche und integrierte Herangehensweisen“, für das die Vergabe
gerade abgeschlossen wurde.
13. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
wohnungslose Menschen in Deutschland diskriminierungsfreien Zugang
zu Hilfsangeboten haben, und welche Rolle spielt dabei beispielsweise
das Schaffen von Peer-to-Peer-Angeboten für Angehörige der LSBTIQ*-
Communities?
Die Bundesregierung kann in Bezug auf etwaige Angebote der Länder und
Kommunen für wohnungslose Menschen durch Sensibilisierung in Gesprächen
auf das Thema Einfluss nehmen. Es gibt in der Verbändearbeit teilweise
Angebote für die Unterstützung wohnungsloser queerer Personen. Beispielsweise
das Projekt „Housing First Queer“ von der Schwulenberatung Berlin.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu einer gelingenden
Kooperation zwischen Jugendhilfe, Wohnungsnotfallhilfe und Jobcentern
(z. B. durch die Integration der Wohnungsnotfallhilfe in die
Jugendberufsagenturen), wie sie im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
gefordert wird, welche Best-Practice-Beispiele sind der Bundesregierung
hierzu bekannt, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant sie die
Schnittstellenarbeit zu verbessern?
Eine bundesweite systematische Zusammenstellung solcher Beispiele ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
Das BMBFSFJ fördert das Projekt CLS „Care Leaver Statistics – Soziale
Teilhabe im Lebensverlauf von Care Leaver*innen“. Im Rahmen der auf zehn Jahre
angelegten Längsschnitt-Studie wird eine Dateninfrastruktur für den Bereich
„Soziale Teilhabe & Leaving Care“ aufgebaut und gepflegt, welche erstmals
Aussagen über die soziale Teilhabe von jungen Menschen, die in
Pflegefamilien und Heimen gelebt haben, ermöglicht. Im Sommer 2025 wurden die ersten
Ergebnisse aus den Befragungen veröffentlicht.
Aus der Zusammenarbeit mit dem vom BMBFSFJ geförderten
„Beratungsforum JUGEND STÄRKEN“, der wissenschaftlichen Begleitung im Programm
JUST BEst, aber auch aus anderen vom BMBFSFJ geförderten Formaten wie
dem Dialogforum „Bund trifft kommunale Praxis“ zu jungen Menschen in
Wohnnotlagen, sind der Bundesregierung verschiedene Angebote, die sich
explizit an junge Wohnungslose richten und teilweise mischfinanziert (SGB II,
SGB VIII, SGB XII) sind, bekannt. Nachfolgend werden einige Beispiele der
Kooperation benannt.
• Der „Kommunale Eigenbetrieb Leipzig“ bietet für Care Leaverinnen und
Care Leaver eine Beratung an. Am Ende der Jugendhilfe wird von Seiten
des Jugendamtes die Beratungsstelle hinzugezogen, um den Übergang in
eigenständiges Wohnen zu unterstützen. Eine enge Kooperation zu
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) besteht, damit ein Wohnraum
gefunden wird.
• Unter dem Motto „Zukunft schaffen durch Wohnen“ unterstützt die Stadt
Bielefeld junge Erwachsene bis 27 Jahre, alleinstehende Frauen und
Familien nachhaltig bei der Überwindung ihrer Wohnungsnotlagen. Das
langfristige Ziel des Projektes ist, wohnungslosen Menschen den Weg in einen
eigenen Wohnraum zu eröffnen.
• In Stuttgart betreiben die Evangelische Gesellschaft und die Caritas den „Sc
hlupfwinkel“: Eine niedrigschwellige Anlaufstelle im Rahmen des § 13
SGB VIII und §§ 67 f. SGB XII bietet Aufenthalt mit der Möglichkeit zum
Duschen, Essen und sozialpädagogischer Beratung sowie Vermittlung in
Wohnraum. Das Team arbeitet auch aufsuchend.
• Eine ähnliche Anlaufstelle bietet der Internationale Bund an vier
dezentralen Standort in Halle an. GO! Halle als Anlaufstelle für junge Menschen
zum Aufenthalt und mit Beratungsmöglichkeiten (gemäß § 13 SGB VIII
und gemäß § 16h SGB II).
• Angebote in akuter Obdachlosigkeit gibt es für junge Menschen
beispielsweise in Dortmund (Notschlafstelle Sleep in des VSE); in Hamburg (Diako
nie: Notübernachtungsstellen für junge Erwachsene); in München (Sleep In
für Minderjährige, Notschlafstelle und Jugendpension für 18–20-Jährige), in
Potsdam (AWO Potsdam Wohngemeinschaft „Junge Wilde“,
ordnungsrechtliche Unterbringung).
• Hamburg: JEP – Jungerwachsenen-Programm (sowohl für junge Frauen als
auch für junge Männer als auch LSBTIQ-Personen zw. 18 und 27 Jahren).
• Düsseldorf: Diakonie: You@tel (Hilfen für junge Menschen nach § 67 SGB
XII zw. 16 und 25 Jahren).
• Spezifische Angebote für (junge) Frauen mit Kindern in Mainz von Mission
Leben Einrichtung „Wendepunkt“: Hilfen nach § 67 SGB XII und bei
erzieherischem Bedarf zusätzliche Hilfen gemäß § 31 SGB VIII.
Das Thema Wohnungssuche kann junge Menschen so stark beschäftigen, dass
alle anderen Themen, wie zum Beispiel die Suche nach einem
Ausbildungsplatz, in den Hintergrund treten. Dies gilt insbesondere, wenn bereits eine akute
Wohnungs- oder Obdachlosigkeit eingetreten ist. Insoweit ist es richtig, diese
Thematik auch in der rechtskreisübergreifenden Beratung junger Menschen in
Jugendberufsagenturen zu berücksichtigen.
Jugendberufsagenturen sind Kooperationsformen aus Agenturen für Arbeit,
Jobcentern und Trägern der Jugendhilfe sowie – je nach regionaler Gegebenheit
– weiterer Netzwerkpartner. Die Wohnungsnotfallhilfe kann einer dieser
Netzwerkpartner sein.
Ein systematischer Überblick darüber, inwieweit Jugendhilfe und Jobcenter mit
der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen von Jugendberufsagenturen miteinander
arbeiten, liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder
der Servicestelle Jugendberufsagenturen nicht vor. Die Wohnsituation von
jungen Menschen ist jedoch in vielen Jugendberufsagenturen ein Thema, in
manchen Regionen sogar ein sehr dringendes.
Einige Jugendberufsagenturen greifen das Thema gezielt auf wie zum Beispiel
die Jugendberufsagentur Lübeck. Im Projekt „Wohn-Lern-Raum“ werden
Informationen rund um eine selbstbestimmte Wohnungssuche und -anmietung
vermittelt, an dessen Ende unter anderem auch eine Anmeldung bei einer
Wohnungsbaugesellschaft steht. Auch die Jugendberufsagentur Speyer hat das
Thema aufgegriffen. Dort gibt es einen Alltagsführerschein, den junge Menschen
machen können, in dem ein Modul auch das Thema Wohnen behandelt. Ein
ähnliches Angebot gibt es auch in der Jugendberufsagentur Ostholstein.
Schnittstellenarbeit in rechtskreisübergreifenden Kooperationen zur Förderung
junger Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf wird vom BMAS
unterstützt. Die vom BMAS 2019 eingerichtete und finanzierte Servicestelle
Jugendberufsagenturen berät rechtskreisübergreifende Kooperationen zu allen
Aspekten der strategischen und operativen Zusammenarbeit. Das
Beratungsangebot wurde seit 2024 ausgeweitet und beinhaltet auch individuelle Beratungen
in Präsenz oder virtuell. Die Informationen der Servicestelle auf ihrer
Internetseite, die Gelegenheit zum virtuellen und persönlichen Austausch zwischen den
Jugendberufsagenturen und anderen Akteuren am Übergang Schule/Beruf
durch die Nutzung der Austauschplattform „ueberaus“ oder die Teilnahme an
Präsenz- oder digitalen Workshops zielen auf die qualitative Weiterentwicklung
der Kooperationen und der Schnittstellenarbeit ab.
Auch andere Maßnahmen können wohnungslose junge Menschen unterstützen
und betreffen die Schnittstelle vom Jobcenter zur Jugendhilfe und zu anderen
kommunalen Leistungen:
Durch die Förderung nach § 16h SGB II stehen den Jobcentern gezielt
zusätzliche Hilfen zur Verfügung, die junge Menschen in einer schwierigen
Lebenslage unterstützen und sie (zurück) auf den Weg in Bildungsprozesse, Maßnahmen
der Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit holen sollen. § 16h SGB II
ergänzt das Leistungsangebot der Jobcenter an der Schnittstelle zur Jugendhilfe.
Die Hilfen nach § 16h SGB II ermöglichen niedrigschwellige, insbesondere
auch aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen.
Die Angebote anderer Leistungsträger (beispielsweise Gesetzliche
Krankenkassen hinsichtlich Psychotherapie, kommunale Leistungen nach den §§ 67 f.
SGB XII zur Überwindung von Wohnungslosigkeit) sind dabei zu
berücksichtigen. Beispielsweise kann die Überwindung von Obdachlosigkeit einen
Zwischenschritt auf dem Weg (zurück) in Bildungsprozesse, Maßnahmen der
Arbeitsförderung, Ausbildung oder Arbeit darstellen. Inhalt der Förderung nach
§ 16h SGB II kann deshalb auch sein, obdachlose Jugendliche zunächst an die
kommunalen Angebote der Wohnungslosenhilfe heranzuführen. Auch im
Rahmen von individuellen Coaching- und Unterstützungsleistungen nach dem SGB
II (zum Beispiek nach § 16k SGB II) können im Einzelfall Aspekte der
Wohnsituation thematisiert und Hilfestellungen anderer Leistungsträger aufgezeigt
werden. Das Coaching ist dabei regelmäßig auf eine ganzheitliche
Stabilisierung der Lebenslage ausgerichtet und schließt – unter Wahrung der
Zuständigkeiten – die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen, insbesondere
kommunalen Unterstützungsstrukturen wie der Jugendhilfe, kommunale
Leistungen und Wohnungsnotfallhilfe, ein.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den aktuellen
Stand der strukturellen Umsetzung der mit dem KJSG eingeführten
verbindlichen Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII vor, und inwiefern
wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Rechtsanspruch darauf,
dass junge Volljährige in einem „angemessenen Zeitraum“ und in einer
für sie „verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form“
beraten und unterstützt werden, in der kommunalen Praxis tatsächlich
flächendeckend eingelöst, um Care Leaver vor dem Abgleiten in die
Wohnungslosigkeit zu schützen?
Das BMBFSFJ hat Ende 2025 mit der Evaluation des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes begonnen. Das BMBFSFJ erwartet erste Ergebnisse zur
Nachbetreuung gemäß § 41a SGB VIII Anfang 2027.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Best-Practice-
Modelle für Care Leaver und wohnungslose Minderjährige in anderen EU-
Mitgliedstaaten vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Haushaltsmittel standen- bzw. stehen in den Haushalten 2025
und 2026 für zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen zur
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen zur Verfügung?
Seit 2019 fördert das BMBFSFJ die Off Road Kids gGmbH zur Optimierung
des digitalen Hilfeangebots „sofahopper.de“. Das Beratungsangebot mit
bedeutsamer, bundesweiter Schnittstellenfunktion zu externen Hilfeangeboten
steht sowohl jungen Menschen zur Verfügung, denen Obdachlosigkeit akut
droht, als auch denen, die bereits obdachlos sind. Die Projektmitarbeitenden
beraten die jungen Menschen mit dem Ziel, die Gefahr der Obdachlosigkeit
dauerhaft abzuwenden und einen selbstbestimmten Lebensweg einzuschlagen. In
den Haushalten 2025 und 2026 standen- beziehungsweise stehen insgesamt
4 Mio. Euro zur Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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