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Schriftliche Frage 64 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 für die Verwaltung der…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 64 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 für die Verwaltung der… Frage 64 (Cansin Köktürk, Die Linke): Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wenn im aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 für die Verwaltung der Jobcenter 5,25 Mrd. Euro vorgesehen sind – während bereits im Jahr 2024 die vom Bund bereitgestellte Summe der Verwaltungskosten laut Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe allerdings 6,535 Mrd. Euro (zusammen mit dem Anteil der Kommunen rund 7,7 Mrd. Euro) betrug und 2025 mindestens die Personalkosten pro beschäftigter Person absehbar steigen (da sich bei gleichbleibender Personalstärke aufgrund der Tarifabschlüsse des Bundes für 2025 ein konservativ geschätzter Bedarf von ca. 6,7 bis 6,8 Mrd. Euro im Bundesanteil des Verwaltungshaushalts [+3 Prozent] ergibt) –, diese Kosten im Vergleich zum Vorjahr um 2,45 Mrd. Euro etwa durch Streichung von Stellen in den Jobcentern zu reduzieren, und aus welchen anderen Mitteln (Eingliederung in Arbeit, Deutschkurse oder sonstige Posten) sollen die fehlenden Gelder für die Verwaltungskosten gedeckt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Juli 2025: Die Mittel für Verwaltungskosten und Eingliederungsleistungen werden nach § 46 Absatz 1 Satz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in einem Gesamtbudget veranschlagt. Das Gesamtbudget wird im Bundeshaushalt durch die Herstellung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und damit der Möglichkeit zur Umschichtung zwischen beiden Haushaltstiteln haushalterisch nachvollzogen. Die Regelung gibt den Jobcentern Einfluss auf die konkrete Mittelverwendung. Die Finanzund Entscheidungshoheit über die Verausgabung der Mittel für Verwaltungskosten und der Eingliederungsmittel liegt dabei nach der Systematik des SGB II in dezentraler Verantwortung der Jobcenter. Die veranschlagten Mittel ermöglichen es den Jobcentern, vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort (Arbeitsmarktlage, lokaler Bedarf) in eigener Verantwortung selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie, die aus dem Eingliederungstitel zu bestreiten ist, oder eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters, die aus dem Verwaltungskostenbudget finanziert werden muss, zielführender erscheint. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet insofern auch nicht über die Personalausstattung der Jobcenter. Die Ist-Ausgaben für Verwaltungskosten und Eingliederungsmaßnahmen lagen 2024 bei circa 10,2 Mrd. Euro. Die beiden Ansätze für das Gesamtbudget im SGB II für das Jahr 2025 betragen zusammen 9,35 Mrd. Euro. Zusätzlich stehen Ausgabereste in Höhe von rund 339 Mio. Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Minderbedarfes in Höhe von 900 Mio. Euro durch den Aufgabenübergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation auf die Agenturen für Arbeit bewegt sich die Mittelausstattung der Jobcenter damit über dem Niveau des Vorjahres.

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