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Schriftliche Frage 37 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele im Ausländerzentralregister (AZR) erfasste Personen hatten in den letzten 14 Jahren jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar a…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 37 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele im Ausländerzentralregister (AZR) erfasste Personen hatten in den letzten 14 Jahren jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar a… Frage 37 (Raimond Scheirich, AfD): Wie viele im Ausländerzentralregister (AZR) erfasste Personen hatten in den letzten 14 Jahren jeweils zum Stichtag 1. Januar den 1. Januar als offizielles Geburtsdatum, und bei wie vielen dieser Personen erfolgte die Einreise jeweils ohne gültige Identitätsdokumente? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Juli 2025: Im Ausländerzentralregister (AZR) können statistische Daten zum Bestand von Personen mit bestimmtem Geburtsdatum nur zum jeweils aktuellen Stichtag ermittelt werden. Die rückwirkende Ermittlung/ Rekonstruktion derartiger Bestandsdaten zu früheren Stichtagen ist nicht möglich, da diese Daten nicht mehr zur Verfügung stehen. Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren im AZR insgesamt 476.560 aufhältige Personen mit Geburtsdatum „1. Januar“ erfasst. Angaben im Sinne der zweiten Teilfrage werden im AZR nicht gespeichert. Das Datum 1. Januar wird erfasst, wenn Asylsuchende keine Pass- oder sonstigen Identitätspapiere vorweisen können und lediglich ihr Geburtsjahr, jedoch nicht den genauen Tag oder Monat kennen. In vielen Herkunftsländern ist es zudem bei den dortigen Behörden üblich, dass der 1. Januar als Geburtstag festgelegt und in die amtlichen Dokumente eingetragen wird, da vor allem in ländlichen Gebieten oft nur einmal jährlich die amtliche Registrierung von Neugeborenen durchgeführt wird. Bei unbegleiteten Minderjährigen wird i. d. R. das Geburtsdatum „1. Januar“ vom zuständigen deutschen Jugendamt verwendet, wenn keine Papiere vorliegen.

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