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Schriftliche Frage 27 von Martin Sichert (AfD): Wie viele Personen in Deutschland, die in den Jahren 2021 bis 2025 eingebürgert wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den amtlic…

dip / schriftliche_frage 19.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Martin Sichert (AfD): Wie viele Personen in Deutschland, die in den Jahren 2021 bis 2025 eingebürgert wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den amtlic… Frage 27 (Martin Sichert, AfD): Wie viele Personen in Deutschland, die in den Jahren 2021 bis 2025 eingebürgert wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den amtlichen Registern mit dem Geburtsdatum 1. Januar erfasst, und wie viele Grundsicherungsempfänger (ehemals „Bürgergeld“) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) waren und sind mit dem Geburtsdatum 1. Januar registriert (bitte tabellarisch nach Einbürgerungen mit Geburtsdatum 1. Januar nach den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 und Grundsicherungsempfänger nach dem SGB II mit Geburtsdatum 1. Januar nach den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juni 2026: Die Zahl der Personen in Deutschland, die in den Jahren 2021 bis 2025 eingebürgert wurden und in den amtlichen Registern mit dem Geburtsdatum 1. Januar erfasst wurden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Hierzu finden keine statistischen Erhebungen statt. Nach § 36 Absatz 2 Nummer 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wird bei den Erhebungen für die Einbürgerungsstatistik für jede eingebürgerte Person lediglich das Geburtsjahr erfasst. Im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird nach § 33 Absatz 2 Nummer 1 StAG für jede eingebürgerte Person zwar auch der Tag der Geburt gespeichert. Jedoch ist eine systematisierte Abfrage des Registers ohne Angabe des Geburtsjahres nicht möglich, sodass für jedes der angefragten Jahre die Daten mit dem Geburtsdatum 1. Januar der letzten mindestens 90 Jahre händisch abzufragen sind. Eine Auswertung des Registers ist daher im Sinne der Fragestellung aus technischen Gründen mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Erkenntnisse zur Anzahl der Grundsicherungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen der Bundesregierung nicht im Sinne der Fragestellung vor.

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