Schriftliche Frage 85 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleuni…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 85 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleuni…
Frage 85 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleunigung von Auf- und Ausbau von Rechenzentren zugrunde, oder wann wird diese vorliegen, falls sie noch nicht fertiggestellt ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. Juli 2025:
Seitens der Bundesregierung besteht keine Bedarfsplanung hinsichtlich des Auf- und Ausbaus von Rechenzentren. Der Auf- und Ausbau von Rechenzentren ist in der Regel eine privatwirtschaftliche Entscheidung. Die im Koalitionsvertrag aufgeführte Zielsetzung zur Beschleunigung von Auf- und Ausbau von Rechenzentren bezieht sich auf den konkreten Prozess, insbesondere in Bezug auf den Zeitbedarf zur Errichtung von Rechenzentren. Der Zeitraum von Planung bis Fertigstellung des Auf- und Ausbaus von Rechenzentren wird primär durch Genehmigungsprozesse bestimmt, die in der Regel mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Eine Beschleunigung dieser Prozesse durch Gesetzesanpassungen und veränderte Informations- und Kommunikationsprozesse soll geprüft werden.
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