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Schriftliche Frage 85 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleuni…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 85 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleuni… Frage 85 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Bedarfsplanung legt die Bundesregierung bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Beschleunigung von Auf- und Ausbau von Rechenzentren zugrunde, oder wann wird diese vorliegen, falls sie noch nicht fertiggestellt ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. Juli 2025: Seitens der Bundesregierung besteht keine Bedarfsplanung hinsichtlich des Auf- und Ausbaus von Rechenzentren. Der Auf- und Ausbau von Rechenzentren ist in der Regel eine privatwirtschaftliche Entscheidung. Die im Koalitionsvertrag aufgeführte Zielsetzung zur Beschleunigung von Auf- und Ausbau von Rechenzentren bezieht sich auf den konkreten Prozess, insbesondere in Bezug auf den Zeitbedarf zur Errichtung von Rechenzentren. Der Zeitraum von Planung bis Fertigstellung des Auf- und Ausbaus von Rechenzentren wird primär durch Genehmigungsprozesse bestimmt, die in der Regel mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Eine Beschleunigung dieser Prozesse durch Gesetzesanpassungen und veränderte Informations- und Kommunikationsprozesse soll geprüft werden.

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