Schriftliche Frage 52 von Alexis L. Giersch (AfD): Wurden bei den Verhandlungen mit dem Großherzogtum Luxemburg zum Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27.…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 52 von Alexis L. Giersch (AfD): Wurden bei den Verhandlungen mit dem Großherzogtum Luxemburg zum Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27.…
Frage 52 (Alexis L. Giersch, AfD):
Wurden bei den Verhandlungen mit dem Großherzogtum Luxemburg zum Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel deutsche Ansprüche an das Großherzogtum Luxemburg auf zu zahlende Abfindungszahlungen für das abzuschreibende Darlehen zzgl. Zinsen durch Deutschland geltend gemacht, und wenn ja, wieso sind solche im genannten Vierten Protokoll nicht vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025:
Bei den Verhandlungen über das Vierte Änderungsprotokoll wurden Ausgleichszahlung zugunsten der französischen Wasserstraßenagentur Voies navigables de France zur Abgeltung der mit der beabsichtigten Abschaffung der Schifffahrtsabgaben verbundenen Einnahmeausfälle adressiert. Details zur Beteiligung des Großherzogtums Luxemburg sind in Artikel 2 der Anlage zum Vierten Änderungsprotokoll geregelt.
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