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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 20.06.2025 · WP 21 · 21/512 · Schriftliche Fragen · Original ↗
78 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie bewertet die Bundesregi erung vor dem Hintergrund der geplanten Schließung durch die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bedeutun…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen (bitt…
  3. Schriftliche Frage 3 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche – über die bereits als nachhaltige Übergangsaktivitäten deklarierten Wirtschaftstätigkeiten hinaus – weiteren Möglichkeiten werden in…
  4. Schriftliche Frage 4 von Hauke Finger (AfD): Wann wird das EU-weite Vermögensregister bei der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AM- LA) eingefü…
  5. Schriftliche Frage 5 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung, die kommunalen Mindereinnahmen des geplanten Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm z…
  6. Schriftliche Frage 6 von Carolin Bachmann (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es (mutmaßlichen) Tätern möglich war, Mehrfachidentitäten erfolgreich zu nutzen, ohne…
  7. Schriftliche Frage 7 von Erhard Brucker (AfD): War der 48-jährige Fahrer des Pkws, der am 7. Juni 2025 in Passau in eine Gruppe von Menschen fuhr, den Sicherheitsbehörden des Bundes bekan…
  8. Schriftliche Frage 8 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich die Anzahl an Gewalttaten gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG von 2019 bis 2024 jährlich entwickelt, und wie hoch ist der d…
  9. Schriftliche Frage 9 von Martin Hess (AfD): Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 das Personenpotenzial „junger Menschen“, die bereit sind, politisch motivierte G…
  10. Schriftliche Frage 10 von Robin Jünger (AfD): Wie viele Personen wurden im Zeitraum von Oktober 2022 bis Ende März 2025 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afg…
  11. Schriftliche Frage 11 von Robin Jünger (AfD): Wie viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind der Bundesregierung bekannt, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan als b…
  12. Schriftliche Frage 12 von Robin Jünger (AfD): Sieht sich die Bundesregierung an eine einmal erteilte Aufnahmezusage rechtlich gebunden (bitte rechtliche Grundlage angeben), und bei welch…
  13. Schriftliche Frage 13 von Pierre Lamely (AfD): Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie sich die Zahl der in Deutschland gemeldeten Personen mit dem Geburtsdatum 1. Januar in den le…
  14. Schriftliche Frage 14 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen trotz des Beschlusses de…
  15. Schriftliche Frage 15 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den stark angestiegenen antisemitischen Vorfällen, Vergehen und Straftaten in Deuts…
  16. Schriftliche Frage 16 von Reinhard Mixl (AfD): Welchen Aufenthaltsstatus hat der Iraker, der am 7. Juni 2025 in Passau mit einem Auto in eine Menschgruppe fuhr, und ist der Täter nach Ken…
  17. Schriftliche Frage 17 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Ist es dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz nach Kenntnis der Bundesregierung während seiner Amtszeit erlaubt, sein Privatflugzeug als…
  18. Schriftliche Frage 18 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden die Dienstanweisungen der Bundespolizei nach den Kammerbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 hinsichtlich des V…
  19. Schriftliche Frage 19 von Dr. Anna Rathert (AfD): Aus welchen Gründen (z. B. Nichterfassung auf technischer Ebene, Anonymisierung, Geheimhaltungsinteressen) lagen zum Stichtag 21. Januar 202…
  20. Schriftliche Frage 20 von Dr. Anna Rathert (AfD): Wie viele afghanischen Ortskräfte und Familienmitglieder selbiger haben im Zeitraum Dezember 2024 bis einschließlich Mai 2025 eine Aufnahmez…
  21. Schriftliche Frage 21 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai 2025 in den niederbayerischen Grenzabschnitten (La…
  22. Schriftliche Frage 22 von Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wirken sich die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai 2025 in den niederbayerischen Grenzabschnitten (Landkreise Rottal-Inn, Passa…
  23. Schriftliche Frage 23 von Christian Zaum (AfD): Besitzt der 27-jährige syrische Staatsbürger in Ennepetal, der in unmittelbarer Nähe einer katholischen Grundschule wohnhaft ist und dort be…
  24. Schriftliche Frage 24 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Volumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ab 2028 insgesamt ansteigen muss…
  25. Schriftliche Frage 25 von Matthias Moosdorf (AfD): Hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner während der Regierungsbefragung am 4. Juni 2025 gemachten Bemerk…
  26. Schriftliche Frage 26 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der konsularischen Betreuung der Betroffenen vor Ort (https://x.com/gerambtlv/status/19322 9…
  27. Schriftliche Frage 27 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die durch einen türkischen Drohnenangriff am 29. April 2025 getötete 31-jährige Hambur…
  28. Schriftliche Frage 28 von Dr. Alexander Wolf (AfD): Wie hoch sind die Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten…
  29. Schriftliche Frage 29 von Rüdiger Lucassen (AfD): Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius mit seiner öffentlichen Aussage, die Bundeswehr benötige 50.000 bis 60.000…
  30. Schriftliche Frage 30 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Anspruchsberechtigten außer dem Bundeskanzler Friedrich Merz, dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul und dem Bu…
  31. Schriftliche Frage 31 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Wie viele Marschflugkörper vom Typ Tomahawk sollen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Vereinbarung auf dem Washingtoner NATO- Gipfe…
  32. Schriftliche Frage 32 von Desiree Becker (DIE LINKE): In Höhe welchen Gesamtwertes wurden vom 7. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 Einzel- und Sammelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach…
  33. Schriftliche Frage 33 von Desiree Becker (DIE LINKE): In Höhe welchen Gesamtwertes wurden vom 7. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 Rüstungsgüter, insbesondere Kriegswaffen, nach Kenntnis der Bundesregi…
  34. Schriftliche Frage 34 von Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches Bundesministerium soll künftig für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), für die Förderprogramme Existenzgründungen au…
  35. Schriftliche Frage 35 von Sandra Stein (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Mittelstand – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – gezielt z…
  36. Schriftliche Frage 36 von Ferat Koçak (DIE LINKE): Wurde die „Sonderkommission Theresienwiese“, die unter der Leitung des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat ermittelte, vom bayeris…
  37. Schriftliche Frage 37 von Thomas Dietz (AfD): Erhielt die Denkfabrik LibMod in den Jahren 2023 und 2024 Steuermittel aus dem Bundeshaushalt, und wenn ja, in welcher Höhe, und musste die…
  38. Schriftliche Frage 38 von Dr. Götz Frömming (AfD): Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Auslaufens der Förderung über das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKo- Pol)…
  39. Schriftliche Frage 39 von Pierre Lamely (AfD): Welche Regelungen bestehen in den Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur Sicherstellung der parteipolitischen Neutral…
  40. Schriftliche Frage 40 von Pierre Lamely (AfD): Wird die vom Bundeskanzler Friedrich Merz geführte Bundesregierung das Programm „Demokratie leben!“ unverändert weiterführen?
  41. Schriftliche Frage 41 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland gelten aktuell nach Kenntnis und Kriterien der Bundesregierung als arm bzw. von Armut bedroh…
  42. Schriftliche Frage 42 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Wie definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Vorwurf des „Sozialleistungsmissbrauchs“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CS…
  43. Schriftliche Frage 43/44 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hält der Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger aktuell Unternehmensanteile oder sonstige Vermög…
  44. Schriftliche Frage 45 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere für den Europäischen Rat im Juni 2025, um A…
  45. Schriftliche Frage 46 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante delegierte Rechtsakt zum Forschungszugang zu Sozialen Netzen im Rahmen von Artikel…
  46. Schriftliche Frage 47 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hat das Bundesministerium für Verkehr die Planungen der DB InfraGo AG für den Umbau des Bahnhofs Rückersdorf an der Franken- Sachsen-M…
  47. Schriftliche Frage 48 von René Bochmann (AfD): Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung von Full Self-Driving (FSD) im Straßenverkehr, insbesondere bei den E-Fahrzeugen von T…
  48. Schriftliche Frage 49 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche fachlichen und verkehrsplanerischen Gründe lagen dem Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr zur Weiterverfolgung der im Ab…
  49. Schriftliche Frage 50 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren die Investitionen in Instandhaltung und Ersatzinvestitionen jeweils für die fünf größten S-Bahn-Netze bundesweit in den letzt…
  50. Schriftliche Frage 51 von Alexis L. Giersch (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen seitens Frankreichs und/oder Luxemburgs, nach Ablauf der vereinbarten Zweijahresfrist (sie…
  51. Schriftliche Frage 52 von Alexis L. Giersch (AfD): Wurden bei den Verhandlungen mit dem Großherzogtum Luxemburg zum Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27.…
  52. Schriftliche Frage 53 von Christian Görke (DIE LINKE): Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass bei der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin bei der Zugsicherung entgegen der u…
  53. Schriftliche Frage 54 von Lars Haise (AfD): Gab es seitens der Deutschen Bahn AG jemals die Anweisung, dass kontrollierendes Zugpersonal Unterlagen des Bundesamtes für Migration und Fl…
  54. Schriftliche Frage 55 von Lars Haise (AfD): Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel gemäß Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, eine Standardgeschwindigkeit von 160 km/h im Zugverkehr…
  55. Schriftliche Frage 56/57/58 von Lars Haise (AfD): Was waren die historischen und sind die künftig geplanten Kosten der „Diversitätsprogramme“ der Deutschen Bahn AG in den Jahren 2020 bis 203…
  56. Schriftliche Frage 59 von Leif-Erik Holm (AfD): Plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr die Reduzierung ihres Fernzugangebots auf Strecken in, na…
  57. Schriftliche Frage 60 von Maximilian Kneller (AfD): Kennt die Bundesregierung die Situation von Großfamilien mit mehr als sieben Kindern bezüglich der Tatsache, dass sämtliche Ausnahmegenehmig…
  58. Schriftliche Frage 61 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie definiert die Bundesregierung „Lückenschlüsse“ (siehe Rede des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder bei der Aussprache zur Regi…
  59. Schriftliche Frage 62 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Sperrung des Bahnverkehres auf der Strecke Zgorzelec und Görlitz vor, und was tut di…
  60. Schriftliche Frage 63 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Carsten Schneid…
  61. Schriftliche Frage 64 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie will die Bundesregierung den Risiken begegnen, dass künftige Umwelt- sowie Recyclingvorgaben zu mehr Bürokratie und zu höheren Kosten in…
  62. Schriftliche Frage 65 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Abfallimporte nach Deutschland, insbesondere im Bereich Elektroschrot…
  63. Schriftliche Frage 66 von Nicole Höchst (AfD): Erreichte die Bundesregierung ein Bericht bzw. hat die Bundesregierung einen Bericht zu den Projekten des Geoengineering GENIE oder Co- Crea…
  64. Schriftliche Frage 67 von Dr. Christina Baum (AfD): Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Erstellung und Publikation des Hitzeschutzplans Gesundheit, insbesondere jeweils fü…
  65. Schriftliche Frage 68 von Pierre Lamely (AfD): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. vom 20. Mai 2025, wonach das Pan…
  66. Schriftliche Frage 69 von Pierre Lamely (AfD): Wie viele Dosen COVID-19-Impfstoff hat die Bundesregierung zu welchen Gesamtkosten abgenommen (bitte nach Herstellern aufschlüsseln)?
  67. Schriftliche Frage 70 von Pierre Lamely (AfD): Trifft es zu, dass die von der EU im Auftrag der Mitgliedstaaten geschlossenen Rahmenverträge mit den COVID-19-Impfstoffherstellern Freistel…
  68. Schriftliche Frage 71 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der stetigen Zunahme des Cannabinoid- Hyperemesis-Syndroms, das besonders Jugendliche und j…
  69. Schriftliche Frage 72 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Wie genau erfolgte die Überwachung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe in Deutschland „im Rahmen der europäischen zentralen Zulassung“, w…
  70. Schriftliche Frage 73 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele schweinehaltenden Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Mitteilungspflicht im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnung…
  71. Schriftliche Frage 74 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele schweinehaltenden Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes…
  72. Schriftliche Frage 75 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung davon Gebrauch gemacht eine bisher nicht erfolgte Mitteilung der Haltungsform durch die s…
  73. Schriftliche Frage 76 von Rocco Kever (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali-Radovan in der…
  74. Schriftliche Frage 77 von Enrico Komning (AfD): In welchen Ländern (außer Deutschland) unterstützt die deutsche Bundesregierung im Jahr 2025 den Bau, die Planung oder die Unterhaltung von…
  75. Schriftliche Frage 78 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wie hoch ist der Anteil privater Mittel an der deutschen ODA-Quote (ODA: Official Development Assistance; deutsch: öffentliche Entwicklungsl…
  76. Schriftliche Frage 79 von Carolin Bachmann (AfD): Sind der Bundesregierung Anwendungsfälle der Sonderregelungen zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß § 246 Absatz 8 bis 17 des B…
  77. Schriftliche Frage 80 von Marc Bernhard (AfD): In welcher Weise wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der 21. Wahlperiode die Themen Wohnraumeffi…
  78. Schriftliche Frage 81 von Reinhard Mixl (AfD): Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes im Jahr 2024 für die Förderung von Sozialwohnungen, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierun…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/512 21. Wahlperiode 20.06.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 79 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 47 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 2, 41 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 43, 44 Brucker, Erhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 63 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 49 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 38 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55, 56, 57, 58 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Abgeordnete Nummer der Frage Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 24 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . 13, 39, 40, 68, 69, 70 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 45, 46 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 73, 74, 75 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 71 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 81 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 26, 30, 78 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 5 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 18 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Abgeordnete Nummer der Frage Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 35 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abgeordnete Nummer der Frage Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Drucksache 21/512 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Finger, Hauke (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Brucker, Erhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 8 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 13 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 14 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Seite Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 19 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Lucassen, Rüdiger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 21 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Müller, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/512 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 28, 29 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 30 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Seite Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Drucksache 21/512 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie bewertet die Bundesregi erung vor dem Hintergrund der geplanten Schließung durch die nordrhein-westfälische Landesregierung die Bedeutung des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen bei Düsseldorf für die Pflege und Vermittlung der oberschlesischen Geschichte und Kultur gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes, und plant sie eventuelle Maßnahmen, um den Museumsstandort dauerhaft zu erhalten, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (https://zeitung.faz.net/fas/politik/2025-06-08/5d5 c35c9596aa5a652280acb2aa05446/?GEPC=s2)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Juni 2025 Der Bund hat sich im Einvernehmen mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Jahr 2001 aus der Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums in Ratingen zurückgezogen und dafür u. a. Finanzierungsanteile bei der Martin-Opitz-Bibliothek übernommen. Für die Region Schlesien wurde das Schlesische Museum zu Görlitz als Zentrum der musealen Darstellung dieser Kulturlandschaft ausgebaut und mit einem Kulturreferat Schlesien ausgestattet, das auch die Region Oberschlesien abdeckt. Zusätzlich wird das Dokumentations- und Informationszentrum für Schlesische Landeskunde (ehemals Schaufenster Schlesien) im Haus Schlesien e. V. in Königswinter vom Bund gefördert (vgl. Bundestagsdrucksache 14/4586). Die Bundesregierung war an der Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht beteiligt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 2. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen (bitte für die Haushaltsjahre 2022, 2023, 2024 angeben), und welche fünf Unternehmen haben in den jeweiligen Jahren die höchsten Rechnungen gestellt (bitte Rechnungsbeträge nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 18. Juni 2025 Die Ausgaben des Bundes für Software, Softwarelizenzen und andere IT-Dienstleistungen lassen sich weder titelscharf noch von der Höhe her unmittelbar dem jeweiligen Haushaltsplan für die genannten Haushaltsjahre entnehmen. Die erbetenen Daten wurden daher im Wege einer Ressortabfrage ermittelt und beziehen sich – dem hiesigen Verständnis Ihrer Frage entsprechend – nicht auf den Ressorts nachgeordnete Behörden. Danach stellen sich die Ausgaben des Bundes (jeweils in T Euro) in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 insgesamt folgendermaßen dar: Haushaltsjahr Software Softwarelizenzen Andere IT- Dienstleistungen Summe 2022 189.357  46.822 843.040 1.079.219 2023 163.082  53.302 780.171   996.555 2024 224.324 160.164 884.443 1.268.381 Die des Weiteren erbetenen Informationen zu den von diversen Unternehmen in den genannten Kategorien gestellten Rechnungen berühren grundrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Aufschlüsselung der Kosten würde Rückschlüsse auf einzelne Verträge und somit auch auf die Ertragslage der Auftragnehmer erlauben. Die Nennung der Rechnungsbeträge würde daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren – mit ungewissem Ausgang – in jedem Einzelfall voraussetzen, was innerhalb der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar war. In Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen der Auftragnehmer können die erbetenen Informationen zu den jeweiligen Höchstbeträgen (jeweils in T Euro) – soweit in der Kürze der Zeit ermittelbar – deshalb in der nachfolgenden Tabelle nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden: Haushaltsjahr Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag Einzelrechnungsbetrag 2022 23.710 7.352 3.266 2.518 1.512 2023 22.186 3.495 2.436 2.250 1.643 2024 37.232 5.944 2.986 2.601 2.377 3. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche – über die bereits als nachhaltige Übergangsaktivitäten deklarierten Wirtschaftstätigkeiten hinaus – weiteren Möglichkeiten werden in der Bundesregierung diskutiert, um Atomkraft in der Liste der nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten der EU-Taxonomie stärker zu berücksichtigen (Aufnahme weiterer Aktivitäten im Zusammenhang mit Atomenergie, Umdeklarierung der Atomenergie von einer Übergangsaktivität zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivität etc.), und welche Gespräche haben hierzu seit Antritt der neuen Bundesregierung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit europäischen Partnern und Vertreterinnen der Kommission stattgefunden (bitte nach Regierungsvertreterin/Regierungsvertreter und Datum aufschlüsseln; vgl. www.merkur.de/politik/ berlingibt-widerstand-gegen-pariser-pro-atom-kurs-auf- zr-93746605.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2025 Die EU-Taxonomie-Verordnung ist grundsätzlich technologieoffen. Nach der EU-Taxonomie können auch Aktivitäten im Bereich der Nuklearenergie bereits heute als nachhaltig anerkannt werden. Mitgliedstaaten besitzen zudem Souveränität über die Wahl ihres Energiemixes und somit über Präferenzen für unterschiedliche Technologien auf dem Weg zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Daraus entstehen jedoch keine Vorfestlegungen in Bezug auf die Förderung von bestimmten Technologien auf EU-Ebene. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137,185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]). Darüber hinaus sind Gegenstand der Abfrage Kontakte der Mitglieder der Bundesregierung, der Staatsministerinnen und Staatsminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Rahmen ihrer Zuständigkeit seit Antritt der neuen Bundesregierung (6. Mai 2025). Eine lückenlose Aufstellung kann allerdings nicht gewährleistet werden. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Abfrage beim Bundeskanzleramt und den Ressorts hat keine Gespräche von eingangs definierter Leitungsebene mit Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Partner (Staats- und Regierungschefs) und der Kommission ergeben. 4. Abgeordneter Hauke Finger (AfD) Wann wird das EU-weite Vermögensregister bei der EU-Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AM- LA) eingeführt, und wie viele deutsche Bürger wären von der Meldepflicht nach Kenntnis und Schätzung der Bundesregierung davon betroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 18. Juni 2025 Die Einführung eines EU-weiten Vermögensregisters zur Geldwäschebekämpfung ist weder im EU-Recht noch im deutschen Recht vorgesehen. Insbesondere sehen die Verordnung 2024/1620 vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (AMLA- Verordnung), die Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (EU-Geldwäscheverordnung) und die Richtlinie (EU) 2024/1640 vom 31. Mai 2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (6. EU-Geldwäscherichtlinie) kein solches Register vor. 5. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern plant die Bundesregierung, die kommunalen Mindereinnahmen des geplanten Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Bundestagsdrucksache 21/323) zu kompensieren und damit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschriebenen Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ (Zeile 3632) gerecht zu werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Juni 2025 Bund und Länder sind aktuell zu den in Ihrer Frage angesprochenen Punkten im engen Austausch. Bei der Ministerpräsidentenkpnferenz am 18. Juni 2025 haben Bund und Länder das weitere Verfahren hierzu beschlossen. (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/2355136/b e148d80d495152fc8f6ff27ee90c68c/2025-06-18-mpk-investitionssofort programm-data.pdf?download=1). Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 6. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie es (mutmaßlichen) Tätern möglich war, Mehrfachidentitäten erfolgreich zu nutzen, ohne dass dies deutschen Behörden vor den Anschlägen aufgefallen war, und welche Rolle spielt dabei eine etwaige mangelhafte (digitale) Zusammenarbeit der Behörden untereinander, angesichts des Messerangriffs am 18. Mai 2025 in Bielefeld durch den mutmaßlichen Täter M. M. (www.n-t v.de/panorama/Bielefelder-Angreifer-taucht-mehr fach-in-Polizeisystemen-auf-article2578662 5.html; vgl. der mutmaßliche „Kino-Brandstifter“ von Krefeld H. N. und der islamistische Attentäter Anis Amri: www1.wdr.de/nachrichten/landesp olitik/krefeld-brandstifter-abschiebung-konsequen zen-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2025 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt zur Aufklärung des in Ihrer Frage referenzierten Sachverhalts (Messerangriff in Bielefeld vom 18. Mai 2025) ein Ermittlungsverfahren. Die Erteilung von Auskünften zur Beantwortung Ihrer Frage mit Bezug zu den möglichen Mehrfachidentitäten muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Dies vorangestellt kann keine Bewertung einer möglichen mangelhaften (digitalen) Zusammenarbeit der Behörden untereinander getroffen werden. 7. Abgeordneter Erhard Brucker (AfD) War der 48-jährige Fahrer des Pkws, der am 7. Juni 2025 in Passau in eine Gruppe von Menschen fuhr, den Sicherheitsbehörden des Bundes bekannt, und wenn ja, weswegen, und welchen Aufenthaltsstatus hatte der Fahrer nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. https://web.de/magazine/pa norama/faehrt-auto-menschengruppe-41057342)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2025 Auch unter Abwägung des parlamentarischen Kontrollinteresses kommt die Bundesregierung hier zu dem Ergebnis, dass die gewünschten Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen nicht übermittelt werden können. 8. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hat sich die Anzahl an Gewalttaten gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG von 2019 bis 2024 jährlich entwickelt, und wie hoch ist der diesbezügliche Anteil an Tatverdächtigen (bitte neben der jeweiligen Gesamtzahl an Tatverdächtigen auch nach nichtdeutschen Tatverdächtigen in absoluten Zahlen gesondert aufschlüsseln sowie den zehn führenden nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten unter den Gewalttätern in diesem Bereich im Jahr 2024; www.faz.net/aktuell/wirtschaf t/gewalt-in-zuegen-mehr-uebergriffe-auf-bahn-mi tarbeiter-110428089.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Juni 2025 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung in Bezug auf die jährliche Entwicklung der Anzahl an Gewalttaten gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG von den Jahren 2019 bis 2024, nach der Gesamtzahl an Tatverdächtigen sowie nach nicht-deutschen Tatverdächtigen unterteilt, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Gewaltdelikte zum Nachteil Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG Berichtsjahr Anzahl Delikte Anzahl Tatverdächtiger gesamt* Anzahl Tatverdächtiger nichtdeutsch 2019 1.642 1.616 605 2020 2.068 2.012 803 2021 2.043 1.930 732 2022 2.094 1.997 783 2023 2.070 1.937 760 2024 2.412 2.273 909 * Inklusive gänzlich unbekannter Tatverdächtiger. Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung in Bezug auf die Anzahl der Tatverdächtigen, den Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in absoluten Zahlen sowie die zehn führenden nichtdeutschen Staatsangehörigen unter den Gewalttätern im Jahr 2024 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Gewaltdelikte zum Nachteil Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG Berichtsjahr 2024 Person Staatsangehörigkeit Anzahl der Tatverdächtigen Tatverdächtige gesamt (inklusive gänzlich unbekannter Tatverdächtiger) 2.273 davon   nicht deutsch   909 davon die zehn zahlenmäßig am häufigsten betroffenen Staatsangehörigkeiten polnisch   104 afghanisch    67 syrisch    63 türkisch    58 ukrainisch    44 rumänisch    43 algerisch    42 eritreisch    30 marokkanisch    29 irakisch    27 Die statistischen Daten generieren sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei. Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch künftig geringfügig ändern. 9. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 das Personenpotenzial „junger Menschen“, die bereit sind, politisch motivierte Gewalt gegen Personen oder Sachen auszuüben (bitte nach geeigneten Altersgruppen wie beispielsweise Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden und ggf. „jungen Erwachsenen“ sowie dem jeweiligen Phänomenbereich aufschlüsseln und anschließend die größten Aufwüchse im Vergleich zum Vorjahr prozentual je Phänomenbereich ausweisen; www.tagesschau.de/inland/inn enpolitik/dobrindt-jugendliche-extremisten-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juni 2025 Über das im Verfassungsschutzbericht 2024 genannte Personenpotenzial nach Phänomenbereichen hinaus erfolgt keine weitere statistische Erfassung nach Altersgruppen. Der Bundesregierung liegen daher in Bezug auf „junge Menschen“ keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Wie viele Personen wurden im Zeitraum von Oktober 2022 bis Ende März 2025 im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen als schutzberechtigt anerkannt, und wie viele Personen waren tatsächlich ehemalige Ortskräfte, die aufgrund ihres Dienstes für Deutschland gefährdet sind/ waren (es wird um eine differenzierte Darstellung gebeten, gegliedert nach der Anzahl der unmittelbar schutzberechtigten Personen, der nachgezogenen Familienangehörigen sowie die Anzahl der tatsächlichen ehemaligen Ortskräfte)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Juni 2025 Die oben genannten Aufnahmeverfahren – das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und das Ortskräfteverfahren – unterscheiden sich nach Zielgruppe und Aufnahmevoraussetzungen. Hinsichtlich des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan wurde die Zielgruppe gemäß Aufnahmeanordnung vom 19. Dezember 2022 in Ziffer 1 definiert. Zwischen Oktober 2022 bis Ende März 2025 wurden im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan insgesamt 3085 Aufnahmezusagen erklärt. Davon waren 916 Hauptpersonen und 2169 Begleitpersonen. Seit Juli 2024 wurden keine neuen Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erteilt. 11. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Wie viele Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind der Bundesregierung bekannt, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan als berechtigte Meldestellen fungieren oder in der Lage sind, Aufnahmevorschläge an die Bundesregierung zu übermitteln, und in welcher Höhe haben diese Organisationen – mittelbar oder unmittelbar – hoheitliche finanzielle Zuwendungen erhalten, insbesondere im Zusammenhang mit der durch Mittel des vormaligen Bundesministeriums des Innern und für Heimat vollständig finanzierten Koordinierungsstelle zivilgesellschaftlicher Akteure (bitte differenziert darstellen und nach der Anzahl der NGOs sowie der tatsächlichen Höhe der monetären Unterstützung durch die Bundesregierung gliedern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Juni 2025 Bezüglich der Anzahl an meldeberechtigten Stellen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan infrage kamen, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6232 verwiesen. Hinsichtlich der durch die Bundesregierung nicht erfolgten Finanzierung dieser meldeberechtigten Stellen wird auf die Antwort der Bunderegierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeordneten Rainer Galla, Plenarprotokoll 21/9, verwiesen. 12. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Sieht sich die Bundesregierung an eine einmal erteilte Aufnahmezusage rechtlich gebunden (bitte rechtliche Grundlage angeben), und bei welchen Umständen hat sie diese Zusagen schon einmal widerrufen oder aufgehoben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Juni 2025 Rechtsgrundlage für die Erteilung von Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen im Rahmen von humanitären Aufnahmeverfahren sind § 23 Absatz 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Aufnahmeanordnung sowie § 22 des Aufenthaltsgesetzes. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmal erteilte Aufnahmezusage bzw. Aufnahmeerklärung aufgehoben werden kann, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und den konkreten Umständen des Einzelfalles. 13. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Liegen der Bundesregierung Daten dazu vor, wie sich die Zahl der in Deutschland gemeldeten Personen mit dem Geburtsdatum 1. Januar in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, und wenn ja, wie lauten die Zahlen konkret (bitte nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln), und welche Ursachen sieht die Bundesregierung ggf. für diese Entwicklung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen die angefragten Zahlen nicht vor, da es kein zentrales Melderegister auf Ebene des Bundes gibt. Das Bundesmeldegesetz wird von den Ländern (einschließlich der Kommunen) gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit ausgeführt. 14. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen trotz des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025, der diese Praxis als rechtswidrig erklärt, und beruft sich die Bundesregierung weiterhin auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Rechtfertigung der Zurückweisungen, obwohl das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt hat, dass keine Notlage im Sinne dieses Artikels vorliegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Juni 2025 Die auf Grundlage der Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 möglichen Zurückweisungen von Asylbegehrenden erfolgen unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in den gegenständlichen Beschlüssen, welche Einzelfallentscheidungen im einstweiligen Verfahren darstellen, lediglich dahingehend entschieden, dass es an einer hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit im Sinne der Ausnahmevorschrift des Artikels 72 AEUV fehlt, nicht hingegen darüber, ob eine solche Gefahr im Ergebnis vorliegt. 15. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung den stark angestiegenen antisemitischen Vorfällen, Vergehen und Straftaten in Deutschland (vgl. Statista, 2025) begegnen, insbesondere im Hinblick auf die starken Steigerungen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität aus den Bereichen „links“ und „religiöse/ ausländische Ideologie“, und ist eine – von vielen jüdischen Organisationen (u. a. AJC, RIAS), jüdischen Medien (u. a. Jüdische Allgemeine) und auch dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Dr. Felix Klein geforderte und zur besseren Prävention/Ahndung von diesen als notwendig erachtete – differenziertere und zutreffendere Zuordnung der Straftaten zu jeweiligen Täter-, Motivations- und Herkunftsgruppen geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juni 2025 Die Bundesregierung hat bereits mehrfach und an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass sie Antisemitismus als ein Phänomen versteht, welches in ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Schichten und politischen Gruppen vorkommt. Antisemitismus muss demnach auch mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz bekämpft werden. Die Bundesregierung fördert eine Vielzahl an Maßnahmen zum Kampf gegen den Antisemitismus und zur Förderung und Sichtbarmachung jüdischen Lebens in Deutschland und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz. Das Bundesministerium des Innern (BMI) gibt der präventiven Bekämpfung von Antisemitismus besondere Priorität. In der Abteilung Heimat des BMI wurde eine Organisationseinheit geschaffen, die sich ausschließlich mit Fragen der Bekämpfung von Antisemitismus beschäftigt und die Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, unterstützt. Mit dem am 11. Dezember 2024 von der Bundesregierung beschlossenen und vom BMI vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland wurde der Deutsche Bundestag über den Stand der Antisemitismusbekämpfung informiert. Mit der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) legte die Bundesregierung am 30. November 2022 erstmals eine Strategie vor, die alle gesellschaftlichen Dimensionen zur Bekämpfung von Antisemitismus miteinbezieht. In Umsetzung der NASAS hat Dr. Felix Klein gemeinsam mit dem Referat für präventive Antisemitismusbekämpfung im BMI eine Bund- Länder-Kommission der Antisemitismusbeauftragten beim Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus (BLK) ins Leben gerufen. Sie sorgt für eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, gibt sichtbare Impulse zum Ausbau der Antisemitismusbekämpfung und tagt zweimal jährlich. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Zuständigkeiten der Länder in der Antisemitismusbekämpfung kommt diesem Gremium besondere Bedeutung zu. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert seit Jahren die präventiv-pädagogische Arbeit gegen Antisemitismus. Im Jahr 2024 wurden für die Projektarbeit im Themenfeld Antisemitismus im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit dem Start der neuen Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ am 1. Januar 2025 werden neben einem Kooperationsverbund gegen Antisemitismus zahlreiche weitere Projekte gefördert, die sich dezidiert mit Antisemitismusprävention befassen. Darüber hinaus ist Antisemitismusprävention ein Querschnittsthema in allen Bereichen der Extremismusprävention. Auch die politische Bildung hat u. a. die Aufgabe, alle Formen des Antisemitismus und seine verschiedenen Facetten sichtbar zu machen. Menschen müssen befähigt werden, Antisemitismus zu erkennen und zu reflektieren. Dazu gehört auch ein umfassendes Wissen über jüdisches Leben in Deutschland, den Staat Israel und die Geschichte Deutschlands. So fördert die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) ca. 120 anerkannte Bildungsträger, die in ihrer Gesamtheit die Pluralität der politischen Bildung widerspiegeln. Das Themenfeld Antisemitismus(- prävention) bildet einen Schwerpunkt vieler anerkannter Bildungsträger und wird in einer Vielzahl von Veranstaltungen bearbeitet. Neben den genannten Förderungen veröffentlicht die BpB zahlreiche Print- und Onlineprodukte und führt zudem eigene Veranstaltungen zum Themenbereich Antisemitismus durch. Eine Gesamtschau der Zahlen antisemitischer Straftaten, den einzelnen Phänomenbereichen zugeordnet, ergibt allerdings nach wie vor einen klaren Schwerpunkt bei PMK -rechts-, wie die nachfolgende Tabelle für die Jahre 2023 und 2024 ausweist. PMK -links- PMK -rechts- PMK - ausländische Ideologie- PMK -religiöse Ideologie- PMK -sonstige Zuordnung- Summe 2024 109 3.016 1.940 685 486 6.236 2023  40 3.034 1.186 531 373 5.164 Damit wurde weiterhin der größte Anteil antisemitischer Straftaten (nahezu die Hälfte mit 48,36 Prozent) im Phänomenbereich PMK - rechtsregistriert, auch wenn die Anzahl antisemitischer Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- im Jahr 2024 von 3.034 auf 3.016 jedoch leicht gesunken ist. In allen anderen Phänomenbereichen ist die Anzahl antisemitischer Straftaten gestiegen. Der stärkste Anstieg von 1.186 auf 1.940 Delikte (Steigerung um ca. 31 Prozent) ist im Phänomenbereich ausländische Ideologie zu konstatieren. Maßgeblich für den Anstieg der Fallzahlen insgesamt ist die Zunahme der Straftaten mit Bezug zum Nahost- Konflikt. Tabelle: Antisemitische Straftaten 2024 mit Bezug zum Nahost-Konflikt: PMK -links- PMK -rechts- PMK - ausländische Ideologie- PMK -religiöse Ideologie- PMK -sonstige Zuordnung- Summe 2024 95 171 1.843 601 122 2.832 Die von Ihnen zitierte Forderung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein zur Anpassung der Erfassungskriterien des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) bezog sich auf die sogenannte Sonderregelung, welche zum 1. Januar 2024 abgeschafft wurde. Bis dahin wurden antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet, wenn keine Anhaltspunkte für eine Zuordnung zu einem „konkreten“ Phänomenbereiche vorgelegen habe. Nach der Abschaffung der Sonderregelung wird derzeit kein Anpassungsbedarf hinsichtlich der Erfassung antisemitischer Straftaten im KPMD-PMK gesehen, da die Regelungen des KPMD-PMK eine zutreffende phänomenologische Zuordnung der Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität erlauben. Die Bewertungen im Rahmen des KPMD-PMK unterliegen einer eingehenden, mehrstufigen Qualitätskontrolle in Bund und Ländern. Zur Pflege und Fortentwicklung der Unterlagen zum KPMD-PMK unterhalten Bund und Länder eine ständige Arbeitsgruppe. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Dr. Ottilie Klein auf Bundestagsdrucksache 20/12484, auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Matthias Moosdorf auf Bundestagsdrucksache 20/9462, sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dietmar Friedhoff auf Bundestagsdrucksache 20/9234 verwiesen. 16. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Welchen Aufenthaltsstatus hat der Iraker, der am 7. Juni 2025 in Passau mit einem Auto in eine Menschgruppe fuhr, und ist der Täter nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2025 Auch unter Abwägung des parlamentarischen Kontrollinteresses kommt die Bundesregierung hier zu dem Ergebnis, dass die gewünschten Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen nicht übermittelt werden können. 17. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Ist es dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz nach Kenntnis der Bundesregierung während seiner Amtszeit erlaubt, sein Privatflugzeug als Pilot oder Fahrgast zu nutzen (unter Nennung der Rechtsgrundlage, zuständige Kontrollbehörde, Datum der ergangenen Entscheidung), und wenn ja, hat der Bundeskanzler sein Privatflugzeug seit seinem Amtsantritt genutzt, und wenn ja, wie oft (bitte Flugdatum, Strecke und Anlass angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Juni 2025 Es gibt keine Rechtsgrundlage, die es dem Bundeskanzler untersagt, während seiner Amtszeit sein Privatflugzeug als Pilot oder Fluggast zu nutzen. Ob der Bundeskanzler seit seinem Amtsantritt sein Privatflugzeug genutzt hat, ist eine Privatangelegenheit des Bundeskanzlers und unterliegt damit nicht der politischen Kontrolle. 18. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurden die Dienstanweisungen der Bundespolizei nach den Kammerbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025 hinsichtlich des Verhaltens der Bundespolizisten an den Binnengrenzen geändert oder ergänzt, um sicherzustellen, dass die Polizisten rechtskonform handeln, und wenn ja, wie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Juni 2025 Dienstanweisungen der Bundespolizei zur grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung wurden infolge der benannten Einzelfallentscheidungen nicht angepasst. 19. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Aus welchen Gründen (z. B. Nichterfassung auf technischer Ebene, Anonymisierung, Geheimhaltungsinteressen) lagen zum Stichtag 21. Januar 2025 keine Statistiken vor zur Anzahl der Personen, die je meldeberechtigter Stelle im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan als „Ortskraft“, Verwandte von Ortskräften oder sonstige schutzwürdige Gruppen gemeldet wurden (vgl. letzter Satz der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/14639)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juni 2025 Statistiken zur Anzahl von Vorschlägen, die von den meldeberechtigten Stellen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan in die IT-Anwendung der Bundesregierung eingegeben wurden, liegen der Bundesregierung grundsätzlich vor. Statistische Erfassungen eines Rankings der meldeberechtigten Stellen je nach Anzahl von Aufnahmezusagen für vorgeschlagene Personen, wie in der Schriftlichen Frage 45 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/14639 erfragt, erfolgen nicht. Hinsichtlich der Nennung der meldeberechtigten Stellen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 62 des Abgeordneten Rainer Galla, Plenarprotokoll 21/9, verwiesen. 20. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie viele afghanischen Ortskräfte und Familienmitglieder selbiger haben im Zeitraum Dezember 2024 bis einschließlich Mai 2025 eine Aufnahmezusage im Rahmen des Ortskräfteverfahrens erhalten, und wie viele sind tatsächlich pro Monat eingereist (www.bmz.de/de/laender/afghanistan/o rtskraefte; bitte nach Monat aufteilen und Statistik im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 85 und 86 des Abgeordneten Dr. Harald Weyel auf Bundestagsdrucksache 20/14188 fortsetzen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juni 2025 Im Zeitraum von Dezember 2024 bis einschließlich Mai 2025 wurden keine Aufnahmen für afghanische Ortskräfte nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erklärt. Die Einreise der Ortskräfte im abgefragten Zeitraum erfolgte damit aufgrund von bereits zuvor erteilten Aufnahmezusagen. Die Anzahl der afghanischen Ortskräfte und ihrer Familienangehörigen, die im Rahmen des Ortskräfteverfahrens im selbigen Zeitraum tatsächlich in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dezember 2024 Januar 2025 Februar 2025 März 2025 April 2025 Mai 2025 OK*  8  8  5  9  5 0 inkl. FA** 28 46 27 50 24 0 * Ortskräfte ** Familienangehörige 21. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai 2025 in den niederbayerischen Grenzabschnitten (Landkreise Rottal-Inn, Passau, Freyung- Grafenau mit Österreich, Landkreise Freyung- Grafenau, Regen mit Tschechien), und wie bewertet die Bundesregierung die Folgen für die Wirtschaft, z. B. auch mit Blick auf die Situation von Pendlerinnen und Pendlern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2025 Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten wird nicht vorgenommen. In der folgenden Aufstellung sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 an allen Landbinnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt: 24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung  4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten  3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung)  4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insbesondere Kraftstoffe für Kfz) 14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder 50,9 Mio. Euro Summe Eine Auswertung für die Monate April bis Juni 2025 wird erst Ende Juli 2025 vorliegen. Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft beständig geeignete Maßnahmen, mögliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Dies betrifft auch die Auswahl eines geeigneten Kontrollortes, der sowohl den rechtlichen als auch den einsatztaktischen Gesichtspunkten gerecht werden muss. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw und Baustellen sowie dem Verkehr nicht angepasste Verkehrsinfrastrukturen als Hauptursachen für Staus kann die Bundespolizei jedoch nicht beeinflussen. Die Bundespolizei arbeitet an den jeweiligen Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den ausländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der jeweiligen Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. 22. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wirken sich die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai 2025 in den niederbayerischen Grenzabschnitten (Landkreise Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau mit Österreich, Landkreise Freyung-Grafenau, Regen mit Tschechien) auf die Belastungen der eingesetzten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten aus, und wie viele Zurückweisungen finden wöchentlich im Vergleich zu den Vorwochen statt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Juni 2025 Die Bundespolizei hat anlässlich der Intensivierung der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen ab dem 8. Mai 2025 kurzfristig umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung der personellen Verfügbarkeit umgesetzt. Diese Maßnahmen setzen die Bundespolizeidienststellen derzeit fort, um lage- und brennpunktorientiert die erforderlichen Kräfte im Rahmen flexibler und durchhaltefähiger Einsatzkonzepte einsetzen zu können. Alle Maßnahmen werden hierbei von den Bundespolizeidienststellen stetig geprüft und entsprechend einer fortlaufenden Beurteilung der Gesamtlage ggf. angepasst. Zur Sicherstellung einer erforderlichen personellen Verfügbarkeit unter der Berücksichtigung von Fürsorgeaspekten ist die Gesamtorganisation mit Blick auf eine möglichst ausgeglichene Lastenverteilung einbezogen. Im Hinblick auf die weiterhin und jederzeit dynamische Einsatzlage können allgemeingültige Aussagen zur konkreten Belastung an einzelnen Grenzabschnitten (Landkreise Rottal-Inn, Passau, Freyung-Grafenau mit Österreich, Landkreise Freyung-Grafenau, Regen mit Tschechien) nicht getroffen werden. In der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) bzw. im Sondermeldedienst (SMD) erfolgt die statistische Erfassung nur nach Bundespolizeiinspektion (BPOLI) und nicht nach Landkreisen. Die Zurückweisungen, die durch die zuständige BPOLI Passau in den oben genannten Landkreisen veranlasst worden sind, sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. veranlasste Zurückweisungen BPOLI Passau Kalenderwoche Österreich Tschechien 14. Kw 21 15. Kw 13 16. Kw 16 17. Kw 15 1 18. Kw 12 19. Kw  8 20. Kw 23 1 21. Kw 16 2 22. Kw 23 23. Kw. 26 23. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Besitzt der 27-jährige syrische Staatsbürger in Ennepetal, der in unmittelbarer Nähe einer katholischen Grundschule wohnhaft ist und dort bereits mehrfach durch Drogendelikte sowie das öffentliche Hantieren mit einer Machete polizei- sowie pressebekannt geworden ist, nach Kenntnis der Bundesregierung einen gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland, und falls ja, warum wurde dieser ihm noch nicht entzogen, und falls nein, warum ist noch keine Rückführung erfolgt (www.wp.de/lokales/ennepetal-gevelsber g-schwelm/article409015184/macheten-mann-in- ennepetal-besorgte-eltern-schlagen-alarm.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juni 2025 Auch unter Abwägung des parlamentarischen Kontrollinteresses kommt die Bundesregierung hier zu dem Ergebnis, dass die gewünschten Einzelfallinformationen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen nicht übermittelt werden können. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 24. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Volumen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ab 2028 insgesamt ansteigen muss angesichts wachsender europäischer Aufgaben etwa bei Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz, und wenn nein, welche Möglichkeiten sieht sie stattdessen, um den Spielraum des MFR angemessen zu vergrößern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Juni 2025 Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) ab dem Jahr 2028 muss den historischen Herausforderungen für Europa und dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige EU Rechnung tragen und sich nicht zuerst am Status quo orientieren. Es braucht einen modernisierten MFR, der Ausgaben mit europäischem Mehrwert priorisiert und einfacher und flexibler wird, um auf unvorhergesehene Ereignisse wirksam reagieren zu können. Für eine Erhöhung des Volumens des MFR gemessen an der Wirtschaftskraft besteht angesichts absehbar begrenzter finanzieller Spielräume der Mitgliedstaaten keine Grundlage. Die Bundesregierung sieht Reformbedarf primär auf der Ausgabenseite. Bürokratie muss durch schlankere Strukturen, weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten abgebaut werden. Mehr Flexibilität muss auch durch Umschichtungsmöglichkeiten zwischen Politikbereichen geschaffen werden. 25. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner während der Regierungsbefragung am 4. Juni 2025 gemachten Bemerkung, wonach es eine „Falschbehauptung“ ist, dass die NATO-Osterweiterung nicht stattfinden werde (vgl. Plenarprotokoll 21/9, S. 679) auch mit Blick auf den im Jahr 1990 in Washington vom damaligen Bundesminister des Auswärtigen Hans-Dietrich Genscher im Beisein des damaligen amerikanischen Außenministers James Baker gegebenen Kommentar, dass „nicht die Absicht“ bestehe, „das NATO- Verteidigungsgebiet nach Osten auszudehnen“ und dies nicht nur „in Bezug auf die DDR“ gelte sowie den Umstand, dass dieser Kommentar eindeutig auch von Seiten der Presse als „Zusage“ verstanden wurde, fest (vgl. www.youtube.com/watch?v=dW3DWg MAwz0), und wenn ja, warum hält der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul an seiner Bemerkung fest? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Juni 2025 Das Prinzip der freien Bündniswahl wurde für alle Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE, jetzt OSZE) in der sogenannten Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 bestätigt. Dazu hat sich auch die Sowjetunion in Form einer Selbstverpflichtung bekannt. Dieses Prinzip wurde dann in der „Charta von Paris für ein neues Europa“ von 1990, in der NATO-Russland- Grundakte von 1997 und in mehreren Erklärungen des NATO-Russland Rates gemeinsam von NATO-Alliierten und Russland bekräftigt. Kein von NATO-Alliierten und Russland unterzeichneter Vertrag enthielt jemals Bestimmungen, wonach die NATO keine neuen Mitglieder aufnehmen darf. Beitritte zur NATO finden auf Antrag des Staates statt, der Mitglied werden will und nach Entscheidung der NATO-Alliierten im Konsens. 26. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der konsularischen Betreuung der Betroffenen vor Ort (https://x.com/gerambtlv/status/19322 94196708126897?s=46) die konkreten internationalen und nationalen Rechtsverstöße, die israelische Behörden der deutschen Staatsbürgerin Yasemin A. im Zusammenhang mit dem Vorgehen der israelischen Sicherheitsbehörden gegen das Gaza-Hilfsschiff „Madleen“ (www.tagesschau.de/ ausland/israel-thunberg-schiff-102.html) vorwerfen, und wird die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Vorgehen der israelischen Sicherheitsbehörden bezüglich des Aufbringens des privaten Schiffs rund 200 Kilometer vor der Küste des Gazastreifens in internationalen Gewässern, der anschließenden Festnahme der Schiffsinsassen in internationalen Gewässern und deren Verbringung und Inhaftierung auf israelischem Staatsgebiet, was etwa vom türkischen Außenministerium als „Verletzung internationalen Rechts“ und Gefährdung der Sicherheit auf See eingestuft wurde, ziehen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Juni 2025 Die Bundesregierung hat die Vorgänge rund um das Segelschiff „Madleen“ genau verfolgt. Die in Israel festgehaltene und inzwischen nach Deutschland zurückgekehrte deutsche Staatsangehörige wurde konsularisch betreut. Das Auswärtige Amt äußert sich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen grundsätzlich nicht zu etwaigen Vorwürfen, die Festnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder Maßnahmen anderer Staaten gegen deutsche Staatsangehörige zugrunde liegen. 27. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die durch einen türkischen Drohnenangriff am 29. April 2025 getötete 31-jährige Hamburgerin Kelly Freygang durch eine Drohne getötet wurde, die deutsche Bauteile enthielt, wie sie beispielsweise Drohnen der Art Bayraktar verarbeitet haben (https://civaka-azad.org/deutsche-frei heitskaempferin-kelly-freygang-bei-voelkerrechts widrigem-drohnenangriff-getoetet/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen keine über die allgemeine Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Fall Kelly Freygang vor. 28. Abgeordneter Dr. Alexander Wolf (AfD) Wie hoch sind die Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) seit Beginn des laufenden Kalenderjahrs (bitte nach Bundesministerien sowie nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Juni 2025 Seit Beginn des laufenden Kalenderjahres gab es folgende Zahlungen des Auswärtigen Amts an das UNRWA: 1.500.000,00 Euro Förderung von Reformmaßnahmen zur Stärkung der Neutralität 8.100.000,00 Euro Deutscher Beitrag zum UNRWA-Kernbudget Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden im Jahr 2025 bisher folgende Zahlungen an das UNRWA geleistet. Es handelt sich um Projektfinanzierungen aus bereits erfolgten Zusagen vergangener Jahre. 14.630.000,00 Euro Projektfinanzierung zur Beschäftigungsförderung sowie verbesserten Erbringung von Basisdienstleistungen für palästinensische Flüchtlinge    666.171,99 Euro Projektfinanzierung zur verbesserten Erbringung von Basisdienstleistungen für palästinensische Flüchtlinge Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 29. Abgeordneter Rüdiger Lucassen (AfD) Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius mit seiner öffentlichen Aussage, die Bundeswehr benötige 50.000 bis 60.000 zusätzliche Soldaten, eine Erhöhung der Sollstärke oder der tatsächlichen Personalstärke (Ist-Stärke) der Streitkräfte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Juni 2025 Die militärische personelle Obergrenze wird, insbesondere unter Berücksichtigung der Deutschland noch nicht final zugewiesenen neuen NATO-Fähigkeitsziele, bewertet. Im Übrigen stehen die Aussagen des Bundesministers der Verteidigung für sich. 30. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Welche Anspruchsberechtigten außer dem Bundeskanzler Friedrich Merz, dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul und dem Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius haben die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung am 6. Mai 2025 bis heute genutzt (bitte Name und Anlass angeben), und welche Kosten sind dabei entstanden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 18. Juni 2025 Nachfolgende Anforderungsberechtigte haben im Sinne der Fragestellung bis einschließlich 11. Juni 2025 Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft BMVg genutzt: • der Bundesminister der Finanzen; • der Bundesminister des Innern; • die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie; • die Bundesministerin für Arbeit und Soziales; • der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung; • der Bundesminister für Verkehr; • die Bundesministerin für Gesundheit; • die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Alle Nutzungen von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg fanden im Rahmen von Dienstreisen der jeweiligen Anforderungsberechtigten statt. Die notwendigen Mittel für den Betrieb der Flugbereitschaft BMVg werden im Einzelplan 14 bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 des Abgeordneten Dr. Sebastian Schäfer auf Bundestagsdrucksache 21/469 verwiesen. 31. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Wie viele Marschflugkörper vom Typ Tomahawk sollen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Vereinbarung auf dem Washingtoner NATO- Gipfel vom Juli 2024 in Deutschland stationiert werden, und welche diesbezüglichen Vorbereitungen hat die Bundesregierung bislang getroffen (bitte nach Stückzahl und Zeitpunkt auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Juni 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 20/13309 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 32. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurden vom 7. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 Einzel- und Sammelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte unter Angabe der Einzelsummen in Euro für Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter sowie für kleine und leichte Waffen und zugehöriger Munition aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Juni 2025 Im erfragten Zeitraum wurden Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 3.985.861 Euro erteilt. Hiervon entfällt der gesamte Wert auf sonstige Rüstungsgüter. Entsprechende Sammelausfuhrgenehmigungen wurden im fragegegenständlichen Zeitraum nicht erteilt. Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands aktuell bestehenden Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann. 33. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurden vom 7. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 Rüstungsgüter, insbesondere Kriegswaffen, nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich nach Israel exportiert (bitte unter Angabe der Einzelsummen in Euro für Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter sowie für kleine und leichte Waffen und zugehöriger Munition aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Juni 2025 Informationen zu tatsächlichen Ausfuhren (Exporten) von sonstigen Rüstungsgütern werden in ständiger Praxis der Bundesregierung nicht erhoben. Statistische Meldungen über tatsächliche Ausfuhren von Kriegswaffen nach Israel im fragegegenständlichen Zeitraum liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 34. Abgeordnete Claudia Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welches Bundesministerium soll künftig für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), für die Förderprogramme Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST) und für das Förderprogramm Innovationskompetenz (INNO- KOM) verantwortlich sein, und welches Bundesministerium soll künftig für die Innovations- und Transferförderung zuständig sein? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Juni 2025 Die genannten Programme sowie die Innovations- und Transferförderung sind derzeit im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) angesiedelt und werden dort auch aktiv verwaltet und gestaltet. Anderslautende Presseberichte kommentiert das BMWE nicht. 35. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Mittelstand – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – gezielt zu entlasten, der spürbare wirtschaftliche Nachteile als Folge der derzeitigen stationären Binnengrenzkontrollen erwartet (vgl. das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, WD 5 – 3000 – 144/24), insbesondere im Hinblick auf bestehende Personalengpässe, gestiegene Kostenbelastungen, notwendige Just- intime-Produktion sowie erhöhten Auftragsdruck, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass KMU auch künftig wettbewerbsfähig bleiben? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 20. Juni 2025 Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 31 der Abgeordneten Corinna Rüffer dargelegt, Plenarprotokoll 21/9, sind bis dahin keine Beschwerden von Unternehmensverbänden an die Bundesregierung mit Blick auf die Grenzkontrollen gerichtet worden, sodass keine spezifischen Maßnahmen ergriffen wurden. Vielmehr setzt die Bundesregierung ein ambitioniertes Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gerade auch von kleinen und mittleren Unternehmen um, unter anderem die bereits vom Kabinett beschlossene Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung, die schrittweise Absenkung des Körperschaftssteuersatzes sowie des Thesaurierungssteuersatzes. Zudem werden zeitnah weitere Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten und der Reduzierung von Bürokratielasten auf den Weg gebracht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 36. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Wurde die „Sonderkommission Theresienwiese“, die unter der Leitung des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat ermittelte, vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz über die Quellenmeldung über ein Treffen mit Karl-Heinz Hoffmann, Franziska B. und Uwe Behrendt im Schloss Ermreuth am 13. Dezember 1980, bei dem die drei genannten u. a. Metallrohre zuschnitten, unterrichtet, und falls ja, zu welchem Zeitpunkt (vgl. www.zeit.de/2023/33/shlomo-lewi n-mord-rechtsextremismus-geheimdienst)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. Juni 2025 Eine Beantwortung Ihrer Frage kann im Hinblick auf Grund des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beauskunftung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 folgend). Danach sind nur die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die Übermittlung einzelner Quellenmeldungen im Sinne der Fragestellung ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) geführt wird. Erforderlich wäre daher eine dezidierte, händische Auswertung eines immensen Aktenbestandes (zum Umfang der Ermittlungen vergleiche auch die Pressemitteilung des GBA vom 8. Juli 2020 – www.generalbundesanwal t.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/Pressemitteilung-vom-08- 07-2020.html) hinsichtlich der Sichtung eines einzelnen Dokuments. Die zur Beantwortung Ihrer Frage notwendige Recherche würde die entsprechende Arbeitseinheit beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer Weise beanspruchen, dass dieser eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 37. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Erhielt die Denkfabrik LibMod in den Jahren 2023 und 2024 Steuermittel aus dem Bundeshaushalt, und wenn ja, in welcher Höhe, und musste die LibMod „Zentrum für liberale Moderne gGmbH“ die Verwendung dieser Mittel in irgendeiner Form nachweisen (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 21/42)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 17. Juni 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10173, auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14424 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 des Abgeordneten Matthias Moosdorf auf Bundestagsdrucksache 20/14538 verwiesen. Der Nachweis der Verwendung erfolgt gemäß den Vorschriften zu den §§ 23,44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). 38. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Auslaufens der Förderung über das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKo- Pol) im Jahr 2025, den außerschulischen muttersprachlichen Polnischunterricht ab 2026 weiterhin zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 18. Juni 2025 Die Bundesregierung misst der Förderung des außerschulischen muttersprachlichen Polnischunterrichts eine große Bedeutung bei. Die Optionen für eine Weiterfinanzierung des außerschulischen muttersprachlichen Polnischunterrichts ab 2026 werden derzeit innerhalb der Bundesregierung eruiert. Die konkrete Umsetzung hängt auch von der Ausgestaltung des noch zu verabschiedenden Bundeshaushalts und des entsprechenden parlamentarischen Verfahrens für das Jahr 2026 ab. 39. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Regelungen bestehen in den Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur Sicherstellung der parteipolitischen Neutralität geförderter Projekte, und schließen diese Regelungen explizit aus, dass Projekte gefördert werden, die zeitlich gezielt vor Wahlen umgesetzt werden und sich inhaltlich gegen bestimmte demokratische Parteien richten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Juni 2025 Auf die Vorbemerkung und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 wird verwiesen. 40. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wird die vom Bundeskanzler Friedrich Merz geführte Bundesregierung das Programm „Demokratie leben!“ unverändert weiterführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Juni 2025 Zur Weiterführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wird auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur 21. Legislaturperiode verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 41. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Kinder und Jugendliche in Deutschland gelten aktuell nach Kenntnis und Kriterien der Bundesregierung als arm bzw. von Armut bedroht (bitte gesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. Juni 2025 Armut ist ein gesellschaftliches Phänomen mit vielen Facetten. Sie ist im Wesentlichen ein Mangel an materiellen, kulturellen und sozialen Mitteln, der die Teilhabe an einer Lebensweise, die als gesellschaftliches Minimum angesehen wird, verhindert. Als komplexes Phänomen entzieht sie sich einer einfachen und eindeutigen Messung. Das gilt auch für die Armut von Kindern. Sozialpolitisch relevant ist in Deutschland das soziokulturelle Existenzminimum. Dessen Gewährleistung ist Aufgabe der Mindestsicherungssysteme. Ein weit verbreitetes Konzept ist die Berechnung der sogenannten Armutsrisikoquote. Sie ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung und liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Da die Armutsrisikoquote auf dem äquivalenzgewichteten Einkommen des gesamten Haushalts basiert, hängen die Werte für im Haushalt lebende Kinder maßgeblich vom Einkommen der Eltern ab. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/ regionalen Bezugs) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Aktuelle Daten liegen für das Jahr 2023 (Einkommensreferenzjahr) vor. Daten zur Armutsrisikoquote für Deutschland und in regionaler Differenzierung stellt die Sozialberichterstattung für Bund und Länder auf Basis des Mikrozensus zur Verfügung. Daten für Deutschland werden auch im Rahmen der europäischen Erhebung über Einkommens- und Lebensbedingungen (EU- SILC) ausgewiesen. Soweit Daten in den weiteren erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie über folgende Internetseiten des Statistischen Bundesamts und der Statistischen Ämter heruntergeladen werden: Armutsgefährdung nach soziodemografischen Merkmalen: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsu m-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabelle n/armutsgef-sozdem-zvgl.html. Armutsgefährdungsquoten, Bundesländer nach soziodemografischen Merkmalen (Bundesmedian) ab 2020: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdun g-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-4. Armutsgefährdungsquoten, Bundesländer nach soziodemografischen Merkmalen (Landesmedian) ab 2020: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdun g-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-5. 42. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie definiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Vorwurf des „Sozialleistungsmissbrauchs“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 17), und wie viele Fälle sind den Agenturen für Arbeit bundesweit für das Jahr 2025 bisher bekannt (bitte genau nach Anzahl und entstandenem finanziellen Schaden aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17 Juni 2025 Der Begriff „Sozialleistungsmissbrauch“ ist nicht im Sozialgesetzbuch definiert. Sozialleistungsträger sind dafür verantwortlich, ihre Leistungen rechtmäßig zu erbringen. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, dem Sozialleistungsträger alle für die Leistung relevanten Tatsachen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Bei Sozialleistungsmissbrauch handelt es sich in der Regel um eine vorsätzliche Verletzung dieser Pflicht und die daraus resultierende rechtswidrige Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Statistische Daten zur Zahl der den für das Arbeitslosengeld zuständigen Agenturen für Arbeit gemeldeten Fällen zu Sozialleistungsmissbrauch sowie dazugehörige Schadenssummen liegen der Bundesregierung nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 43. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hält der Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger aktuell Unternehmensanteile oder sonstige Vermögenswerte an Unternehmen, bei denen er vor seinem Amtsantritt tätig war, und falls ja, welche und wie viele? 44. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hat der Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger sämtliche Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerte, die potenzielle Interessenkonflikte begründen könnten, gegenüber der Bundesregierung offengelegt, und wurde im Zuge seines Amtsantritts eine Compliance-Prüfung hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte durchgeführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 20. Juni 2025 Die Fragen 43 und 44 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für Mitglieder der Bundesregierung bestehen keine Anzeigepflichten über den Besitz von Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerten. Unbeschadet dessen können entsprechende Informationen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch die betroffenen Personen den jeweiligen Dienststellen angezeigt werden. Entsprechend dieser Rechtslage liegen keine Erkenntnisse über Unternehmensbeteiligungen und Vermögenswerte vor, die Interessenkonflikte begründen. 45. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere für den Europäischen Rat im Juni 2025, um Artikel 34 und Artikel 35 des Digital Services Act anzuwenden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 17. Juni 2025 Artikel 34 und 35 des Digital Services Act (DSA) fordern von Anbietern sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen eine Bewertung der systemischen Risiken, die sich aus der Konzeption oder dem Betrieb ihrer Dienste und seinen damit verbundenen Systemen, einschließlich algorithmischer Systeme, oder der Nutzung ihrer Dienste ergeben, sowie Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken. Die Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften liegen in der Zuständigkeit der EU-Kommission. Die Bundesregierung plant hierzu derzeit keine eigenen Initiativen. 46. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante delegierte Rechtsakt zum Forschungszugang zu Sozialen Netzen im Rahmen von Artikel 40 des Digital Services Act Forschenden umfassend und praktikabel Zugang zu den Daten Sozialer Netze, insbesondere im Kontext von Wahlen, gibt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 17. Juni 2025 Nach Artikel 40 Absatz 13 des Digital Services Act (DSA) erlässt die Europäische Kommission nach Anhörung des Europäischen Gremiums für digitale Dienste delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zur Festlegung der technischen Bedingungen, unter denen die Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online- Suchdienste Daten gemäß den Absätzen 1 und 4 zur Verfügung stellen müssen, und der Zwecke, für die die Daten verwendet werden dürfen. Dementsprechend wurde die deutsche Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, die in diesem Gremium vertreten ist, beteiligt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 47. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum hat das Bundesministerium für Verkehr die Planungen der DB InfraGo AG für den Umbau des Bahnhofs Rückersdorf an der Franken- Sachsen-Magistrale (FSM) genehmigt, in denen die Elektrifizierung der Strecke nicht berücksichtigt wird, weswegen eine Brücke aufgrund der geplanten Höhe im Falle einer Elektrifizierung wieder abgerissen und neu gebaut werden müsste, obwohl bereits eine positive Kosten-Nutzen-Analyse für die Elektrifizierung der FSM vorliegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Juni 2025 Bei einer Berücksichtigung der Elektrifizierung beim barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Rückersdorf wäre dieser laut Auskunft der DB InfraGO AG im Zuge der Laufzeit des Programmes FABB 1 nicht umsetzbar und hätte eine mehrjährige Verzögerung zur Folge. Mit Blick auf zahlreiche Einrichtungen in unmittelbarer Bahnhofsnähe (wie Behindertenwerkstätte, Caritas Altenheim, integrativer Kindergarten etc.) würde dies dem Bedarf vor Ort nicht gerecht werden. 48. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung von Full Self-Driving (FSD) im Straßenverkehr, insbesondere bei den E-Fahrzeugen von Tesla (www.tesla.com/de_de/support/autop ilot), aber auch bei allen anderen Herstellern, oder gibt es Gründe, FSD in Deutschland nicht zuzulassen, und wenn ja, welche Argumente sprechen dagegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. Juni 2025 Personenkraftwagen, Fahrzeuge der Klasse M1, werden in der Regel auf Grundlage der EU-Typgenehmigungsvorschriften gemäß Verordnung (EU) 2018/858 genehmigt. Die EU-Typgenehmigungsvorschriften schaffen einen harmonisierten Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union. Für assistierende und automatisierte Fahrfunktionen gelten unter anderem die Regelungen Nummer 79, 157 und 171 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Automatisierte Fahrzeugsysteme, die diesen Anforderungen entsprechen, können durch eine zuständige europäische Typgenehmigungsbehörde für den europäischen Markt genehmigt werden. Das Bundesministerium für Verkehr hat keine Kenntnis darüber, ab wann der genannte Hersteller dieses System bei einer der Typgenehmigungsbehörden zur Genehmigung vorstellt. 49. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche fachlichen und verkehrsplanerischen Gründe lagen dem Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr zur Weiterverfolgung der im Abstimmungsvermerk dokumentierten geänderten Trassenführung über den sogenannten „Schwarzen Berg“ im südlichen Stadtgebiet von Trostberg im Rahmen der geplanten Ortsumfahrung Garching-Altenmarkt (B299-G130-BY-TO2- BY) zugrunde, und wie bewertet das Bundesministerium für Verkehr diese Trassenführung im Hinblick auf die Kriterien einer überregionalen Bundesstraße sowie die angestrebten Entlastungseffekte für das Stadtgebiet Trostberg? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025 Der aktuelle Entwurf für die Trassenführung einer Ortsumgehung von Tacherting und Trostberg (B299-G130-BY-TO2-BY) ist Ergebnis einer Variantenbewertung im mehrstufigen Planungsprozesses. Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat dazu mögliche Varianten im Hinblick auf konkrete Belange wie etwa Umwelteingriffe, verkehrliche Wirkungen und Wirtschaftlichkeit untersucht. Demnach stellt die mit dem Bundesministerium für Verkehr abgestimmte Variante „Schwarzerberg“ aufgrund der geringeren Umwelteingriffe, der deutlich geringeren Projektkosten bei zugleich belegter verkehrlicher Wirksamkeit die nach dem Abwägungsergebnis insgesamt beste Planungsvariante dar. Durch die Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die geplante Umgehung wird für die nördliche Ortsdurchfahrt von Trostberg eine dauerhafte Entlastung erzielt. Für die gewerblich geprägte, insgesamt gut ausgebaute und leistungsfähige südliche Ortsdurchfahrt von Trostberg sowie für die geplante Zulaufstrecke (St 2091) werden dagegen steigende Verkehre erwartet. 50. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren die Investitionen in Instandhaltung und Ersatzinvestitionen jeweils für die fünf größten S-Bahn-Netze bundesweit in den letzten fünf Jahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juni 2025 Ihre Frage kann innerhalb der gewährten Frist nicht beantwortet werden, da das Bundesministerium für Verkehr hierfür auf eine Zulieferung der Deutschen Bahn AG (DB AG) angewiesen ist. Nach Auskunft der DB AG kann die Beantwortung aufgrund aufwendiger Erhebungen und Einzelauswertungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. 51. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen seitens Frankreichs und/oder Luxemburgs, nach Ablauf der vereinbarten Zweijahresfrist (siehe Artikel 22 im Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel) wieder nationale Schifffahrtsabgaben auf den jeweils in ihren Staaten liegenden Abschnitten der Mosel einzuführen, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um solchen Bestrebungen entgegenzutreten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025 Luxemburg unterstützte seit Anfang 2019 das deutsche Bestreben, auch die Moselschifffahrt von den Schifffahrtsabgaben zu befreien. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Luxemburg eine Wiedereinführung der Moselabgaben in Erwägung zieht. Da die Grenzstrecke der Mosel ein gemeinschaftliches Hoheitsgebiet darstellt, wäre die Erhebung von Schifffahrtsabgaben nur in Abstimmung mit Deutschland möglich. Frankreich erhebt weiterhin Schifffahrtsabgaben auf seinen nationalen Wasserstraßen, wozu auch der Moselabschnitt zwischen Thionville (Diedenhofen) und Neuves-Maisons zählt. Nur der Abschnitt zwischen Apach und Thionville gehört zur internationalen Mosel, die vom Moselvertrag und jetzt auch vom Vierten Änderungsprotokoll erfasst wird. Gegenwärtig sind der Bundesregierung keine Bestrebungen Frankreichs bekannt, die auf die Einführung neuer nationaler Abgaben auf dem französischen Teil der internationalen Mosel hindeuten. 52. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Wurden bei den Verhandlungen mit dem Großherzogtum Luxemburg zum Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel deutsche Ansprüche an das Großherzogtum Luxemburg auf zu zahlende Abfindungszahlungen für das abzuschreibende Darlehen zzgl. Zinsen durch Deutschland geltend gemacht, und wenn ja, wieso sind solche im genannten Vierten Protokoll nicht vorgesehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025 Bei den Verhandlungen über das Vierte Änderungsprotokoll wurden Ausgleichszahlung zugunsten der französischen Wasserstraßenagentur Voies navigables de France zur Abgeltung der mit der beabsichtigten Abschaffung der Schifffahrtsabgaben verbundenen Einnahmeausfälle adressiert. Details zur Beteiligung des Großherzogtums Luxemburg sind in Artikel 2 der Anlage zum Vierten Änderungsprotokoll geregelt. 53. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass bei der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin bei der Zugsicherung entgegen der ursprünglichen Planung nun vor allem alte Technik (punkt- bzw. linienförmige Zugbeeinflussung) eingebaut werden soll, während neue Technik (ETCS: European Train Control System, deutsch: europäisches Zugbeeinflussungssystem) nur vorbereitet wird (siehe www.deutschebahn.com/de/pr esse/pressestart_zentrales_uebersicht/Hamburg-B erlin-DB-vergibt-planmaessig-letzte-Bauauftraeg e-fuer-Generalsanierung--13379814), und wenn ja, gibt es einen Wirtschaftlichkeitsnachweis im Sinne der Bundeshaushaltsordnung dafür, und welche Folgen hat dieses geänderte Vorgehen für den Kapazitätsgewinn auf der Strecke bzw. die Knoten Hamburg und Berlin durch die Sanierung (bitte den Kapazitätsgewinn auch in Prozent für das ursprünglich geplante und das jetzt geplante Vorgehen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 20. Juni 2025 Die DB InfraGO hat nach eigenen Angaben die Planungen für die Ausrüstung der Strecke Hamburg–Berlin mit dem europäischen Zugbeeinflussungssystem ETCS (European Train Control System) angepasst. Beim Pilotprojekt Riedbahn habe sich gezeigt, wie komplex und zeitaufwändig die Montage und Abnahme der neuen Technik als zusätzliche Ausrüstung zu den konventionellen Sicherungssystemen ist. Daher plant die DB InfraGO AG während der Korridorsanierung die Strecke Hamburg–Berlin auf den zukünftigen Einsatz von ETCS Level 2 ohne Signale vorzubereiten (ETCS-ready). Die konventionellen Systeme PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) und LZB (linienförmige Zugbeeinflussung) bleiben vorerst weiter in Betrieb. Eine Ausrüstung mit ETCS L2oS wird nach Angaben der DB InfraGO AG in den 2030er-Jahren erfolgen. Bis dahin kann sodann die Umstellung der auf der Strecke verkehrenden Flotten auf ETCS-fähige Fahrzeuge erfolgen. Ein aufwändiger wie kostenintensiver Parallelbetrieb von ETCS mit konventionellen Zugsicherungssystemen wird damit vermieden. Ein Wirtschaftlichkeitsnachweis ist seitens der DB InfraGO AG momentan in Erstellung. 54. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Gab es seitens der Deutschen Bahn AG jemals die Anweisung, dass kontrollierendes Zugpersonal Unterlagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als Beförderungsausweise zu akzeptieren habe, und falls ja, welches Gremium hat dies verfügt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Juni 2025 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG gab und gibt es keine Anweisung, dass kontrollierendes Zugpersonal Unterlagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als Beförderungsausweise zu akzeptieren habe. 55. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel gemäß Verordnung (EU) Nr. 1315/2013, eine Standardgeschwindigkeit von 160 km/h im Zugverkehr anzustreben, auch wenn dies nach meinem Verständnis eine Herabsetzung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf manchen Bahnstreckenabschnitten bedeuten würde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juni 2025 Die Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 ist seit dem 17. Juli 2024 nicht mehr in Kraft und wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1679 ersetzt. Demnach sollen bis zum 31. Dezember 2040 rund 75 Prozent der Länge jedes Streckenabschnitts für Personenzüge auf Personenverkehrsstrecken des erweiterten Kernnetzes, die die multimodalen Personenverkehrsknoten zweier städtischer Knotenpunkte oder den multimodalen Personenverkehrsknoten eines städtischen Knotenpunkts und einer Grenzübergangsstelle miteinander verbinden, für eine Geschwindigkeit von mindestens 160 km/h ertüchtigt werden. Eine Herabsetzung von Streckengeschwindigkeiten auf 160 km/h wird demnach durch die Deutsche Bahn AG nicht angestrebt. 56. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Was waren die historischen und sind die künftig geplanten Kosten der „Diversitätsprogramme“ der Deutschen Bahn AG in den Jahren 2020 bis 2030 und hierbei die fünf teuersten Einzelpositionen (inklusive Betrag) von „Diversitätsmaßnahmen“ des Jahres 2024? 57. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche kumulierten Arbeitszeitstunden und deren Kostenäquivalent wurden bei der Deutschen Bahn AG in den Jahren 2020 bis 2024 für die Teilnahme von Personal an Diversitätsmaßnahmen (z. B. Pride Month, CSD, Seminare) verbucht? 58. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen realisiert die Deutsche Bahn AG ihre „Diversitätsprogramme“ in Außenstellen, bei Joint Ventures bzw. bei ausländischen Niederlassungen wie z. B. in Ägypten, Katar, Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, in denen die Mehrheitsbevölkerung muslimischen Glaubens ist, um das Konzernziel der sogenannten „Diversität“ zu erreichen (wenn sie dort keine „Diversitätsprogramme“ umsetzt, bitte die genauen Hintergründe angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Juni 2026 Die Fragen 56 bis 58 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat folgende Auskunft gegeben: Diversität ist bei der DB AG Bestandteil von bestehenden Personalprozessen (z. B. Recruiting, Nachfolgeplanung, Beschäftigungsbedingungen) und sorgt als Querschnittsthema dafür, alle Zielgruppen anzusprechen, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und dient dem Erreichen des Geschäftszwecks. Daher gibt es kein eigenes Budget. Die DB AG betrachtet Diversität inhaltlich und kostentechnisch nicht separat. Kosten für Diversität (Teilzeitprogramme etc.) fließen daher in die Gesamtkosten bei der Gestaltung und Umsetzung der jeweiligen HR- Prozesse und -Produkte ein. In Zusammenarbeit verschiedener Bereiche werden beispielsweise Kostenanteile zur Stärkung des Arbeitgeberimages und für die Personalgewinnung eingesetzt und insbesondere für die strategische Kommunikation genutzt. Das Engagement für Diversität, etwa im Rahmen des Pride Months bei der DB AG, beruht auf Freiwilligkeit und ist als ehrenamtliches Engagement der Beschäftigten einzustufen. Entsprechend findet das Engagement außerhalb der Arbeitszeit statt. Die DB AG hat keine Pflichttrainings zum Thema Diversität. Für Beschäftigte werden Seminare im Rahmen der beruflichen Anforderungen gestaltet, so ist es für Berufe in kundennahen Bereichen wichtig, Serviceorientierung und Sicherheit beim Umgang mit verschiedenen Zielgruppen zu stärken. Die DB AG plant zudem keine Diversitätsprogramme im Ausland. Auslandsgesellschaften der DB AG werden im Einklang der kulturellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes weitestgehend eigenständig geführt. 59. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung ab dem kommenden Jahr die Reduzierung ihres Fernzugangebots auf Strecken in, nach oder von Mecklenburg-Vorpommern, und wenn ja, welche Verbindungen sind davon betroffen (bitte nach Intercity-Linien und ICE- Verbindungen, Zugnummer und Abfahrtszeit aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. Juni 2025 Derzeit bereitet die DB Fernverkehr AG nach eigenen Angaben den Fahrplan ihrer Fernzüge für das Jahr 2026 vor. Da die Genehmigung der Fahrplantrassen durch die Infrastrukturbetreiberin noch aussteht, äußert sich das Unternehmen aktuell nicht zu einzelnen Verbindungen des nächsten Fahrplans. Wie in jedem Jahr stellt die DB Fernverkehr AG im Herbst 2025 alle Änderungen detailliert für die Öffentlichkeit vor. 60. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Kennt die Bundesregierung die Situation von Großfamilien mit mehr als sieben Kindern bezüglich der Tatsache, dass sämtliche Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung in einem mit Klasse-B-Führerschein fahrbaren Pkw aufgrund der EU-Rechtsprechung abgeschafft wurden, und wenn ja, wie bewertet sie diese, und wird sie sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Regelung einsetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025 Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist für das Führen von Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 erforderlich. Zwar sieht sowohl die 3. EU- Führerscheinrichtlinie als auch die in der abschließenden Phase der Rechtsetzung befindliche 4. EU-Führerscheinrichtlinie für bestimmte Konstellationen Ausnahmen vor. Die Vorschriften des europäischen Rechts setzen der Erteilung von nationalen Ausnahmen allerdings enge Grenzen. Der Bund-Länder-Fachausschuss hat sich daher im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs darauf verständigt, keine Ausnahmen mehr zuzulassen. Dennoch besteht Einigkeit bei den an der Rechtsetzung Beteiligten, weiterhin nach einer Erleichterung für den Erwerb einer adäquaten Fahrerlaubnis für Eltern kinderreicher Familien zu suchen. 61. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie definiert die Bundesregierung „Lückenschlüsse“ (siehe Rede des Bundesministers für Verkehr Patrick Schnieder bei der Aussprache zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 15. Mai 2025, Plenarprotokoll 21/4, S. 198) im Netz der Bundesfernstraßen, und wie viele Vorhaben des Bedarfsplans Straße sind nach Auffassung der Bundesregierung „Lückenschlüsse“ im Sinne dieser Definition (bitte die 27 Vorhaben mit dem höchsten Investitionsbedarf nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025 Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FSTrAbÄndG) beschlossen wurde. Das 6. FSTrAbÄndG beinhaltet mehrere Maßnahmen, die dazu dienen, eine Lücke im Fernstraßennetz zu schließen. Da dies jedoch keine eigene Kategorie im Gesetz ist, liegt dem Bundesministerium für Verkehr keine entsprechende Liste vor. 62. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Sperrung des Bahnverkehres auf der Strecke Zgorzelec und Görlitz vor, und was tut die Bundesregierung, um die Sperrung so schnell wie möglich zu beheben bzw. eine Sperrung in der Zukunft zu vermeiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. Juni 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) lag der Grund für die Einschränkungen in organisatorischen Maßnahmen des zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmens Die Länderbahn GmbH DLB/ Regentalbahn GmbH. Diese hatte eine vorrübergehende Einstellung des Verkehrs verfügt, bis erforderliche Dokumente für den Betrieb des deutschen Abschnitts vollständig vorlagen. Die Länderbahn GmbH DLB/ Regentalbahn GmbH hat gegenüber der DB AG bestätigt, dass seit 5. Juni 2025 die meisten Züge schrittweise wieder grenzüberschreitend verkehren (siehe auch Pressemitteilung unter www.laenderbahn.com/trilex/aktuelle s/wiederaufnahme-des-grenzverkehrs-zwischen-goerlitz-und- zgorzelecab-05-06-2025). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 63. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Carsten Schneider, dass Deutschland weiterhin eine Einstufung der Atomkraft auf EU-Ebene als nachhaltig sowie eine Förderung der Atomkraft aus EU- Mitteln ablehnt (vgl. Statement des Bundesministers Carsten Schneider unter www.bmuv.de/minis terium/online-tagebuch/#4566), und falls nein, wie genau trüge eine Änderung der deutschen Position in dieser Frage zu der von der Bundesregierung angestrebten Vermeidung einer Polarisierung der Gesellschaft in der Energiepolitik bei (vgl. Aussagen des stellvertretenden Regierungssprechers Steffen Meyer in Reuters-Meldung vom 26. Mai 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 17. Juni 2025 Deutschland hat sich für einen Energiemix ohne Nuklearenergie durch Kernspaltung entschieden. Grundsätzlich steht es jedem EU- Mitgliedstaat frei, über den eigenen Energiemix zu entscheiden. Zu allen weiteren damit im Zusammenhang stehenden Fragen stimmt sich die Bundesregierung mit den europäischen Partnern und innerhalb der Bundesregierung eng ab. 64. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie will die Bundesregierung den Risiken begegnen, dass künftige Umwelt- sowie Recyclingvorgaben zu mehr Bürokratie und zu höheren Kosten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen führen könnten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 19. Juni 2025 Wie alle Regelungsvorhaben werden auch künftige Regelungsvorhaben der Bundesregierung im Bereich des Umweltrechts gemäß den §§ 43 und 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung einer umfassenden Folgenabschätzung u. a. zu den damit für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung entstehenden Kosten unterzogen. Um die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen, wurde ein systematisches Verfahren entwickelt (sog. „KMU-Test“), das ebenfalls in der Gesetzesfolgenabschätzung angewendet wird. Die Ergebnisse dieser Folgenabschätzungen sind die Basis für die Bewertung und Entscheidung über Regelungsalternativen. 65. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Abfallimporte nach Deutschland, insbesondere im Bereich Elektroschrott und Altbatterien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 19. Juni 2025 Der Import von Abfällen wird überwacht. § 11 des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG) regelt unter anderem die Kontrollen von Verbringungen. Die Zuständigkeit für den Vollzug liegt bei den Ländern. Dabei wirken auch Bundesbehörden mit, so nach § 14 Absatz 2 Satz 2 Abf- VerbrG u. a. die Zollbehörden. § 11a AbfVerbrG verpflichtet die Länder zur Erstellung von sog. Kontrollplänen. Weitere Informationen zu den Kontrollplänen sowie die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen bundesweiten Datenerhebungen sind öffentlich zugänglich unter: www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ress ourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/verfolgung-der-illegale n-abfallverbringung. Dort sind auch Angaben zu den strafrechtlichen Folgen zu finden. Über aktuell laufende Verfahren können nur die jeweils zuständigen Justizbehörden der Länder Auskunft erteilen. Die genannten Vorschriften finden auch auf die von Ihnen hervorgehobenen Bereiche Anwendung. 66. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Erreichte die Bundesregierung ein Bericht bzw. hat die Bundesregierung einen Bericht zu den Projekten des Geoengineering GENIE oder Co- Create des EU-Forschungsrates zur Kenntnis genommen (wenn ja, bitte nennen), und wie beurteilt die Bundesregierung bezüglich des Themas Geoengineering die Sicherheitslage, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Großbritannien, das nun mit rund 57 Mio. Pfund (etwa 67 Mio. Euro) ähnliche Forschungen fördert, durch die auch Experimente durch die Forschungsagentur ARIA finanziert werden sollen, und dass die durch die SRM-Experimente hervorgerufenen, unvorhersehbaren und klimatischen Konsequenzen nach meiner Auffassung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch Deutschland samt seiner Bevölkerung träfen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 20. Juni 2025 Die Bundesregierung bewertet nicht einzelne Forschungsvorhaben dritter. Zum Projekt GENIE wird auf die Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 146 auf Bundestagsdrucksache 21/469 verwiesen. Zudem verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 73 des Abgeordneten Steffen Kotré auf Bundestagsdrucksache 21/297. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 67. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Erstellung und Publikation des Hitzeschutzplans Gesundheit, insbesondere jeweils für die Musterhitzeschutzpläne für den organsierten Sport, für Apotheken und für ambulante psychotherapeutische Praxen entstanden (www.bund esgesundheitsministerium.de/ministerium/meldun gen/bmg-legt-neue-hitzeschutzplaene-vor-03-06-2 5.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 18. Juni 2025 Der Bundesregierung sind für die Erstellung und Publikation des Hitzeschutzplans Gesundheit sowie der Musterhitzeschutzpläne keine Kosten entstanden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über mögliche Kosten der verschiedenen Akteure, die in die Erstellung der Pläne eingebunden waren. Die Materialien wurden ausschließlich online veröffentlicht. 68. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy Jr. vom 20. Mai 2025, wonach das Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „alle Fehlfunktionen bei der Pandemiereaktion der WHO zementieren“ werde und andere Staaten zum Austritt aus der WHO aufgerufen werden (Quelle: www.zeit.de/politik/a usland/2025-05/robert-kennedy-who-ausstieg-us a-gesundheitsminister-pandemie-abkommen), und erwägt die Bundesregierung angesichts dieser Kritik und des bereits erfolgten US-Austritts aus der WHO ebenfalls einen Ausstieg Deutschlands aus der WHO oder eine Neubewertung der deutschen Position zum WHO-Pandemieabkommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 20. Juni 2025 Die Annahme des internationalen Pandemieabkommens im Rahmen der 78. Weltgesundheitsversammlung stellt aus Sicht der Bundesregierung einen wichtigen Zwischenschritt zur Stärkung der globalen Gesundheitsarchitektur dar, wichtige Aspekte müssen noch im Detail weiter ausverhandelt werden. Als völkerrechtliches Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schafft es eine Grundlage, um zukünftige Pandemien besser zu verhindern, ihre Auswirkungen zu begrenzen und eine schnelle sowie koordinierte Reaktion auf internationaler Ebene zu ermöglichen. Die Bundesregierung betrachtet die WHO als zentrale Institution zur effektiven Bewältigung aktueller und zukünftiger Gesundheitsherausforderungen, einschließlich Pandemien, und wird die Organisation auch weiterhin gezielt unterstützen. 69. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie viele Dosen COVID-19-Impfstoff hat die Bundesregierung zu welchen Gesamtkosten abgenommen (bitte nach Herstellern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. Juni 2025 Die Bundesregierung hat seit Beginn der COVID-19-Pandemie bisher insgesamt rund 605 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen (davon 9,3 Prozent des Unternehmens Astra Zeneca, 52,0 Prozent des Unternehmens BioNTech, 8,6 Prozent des Unternehmens Johnson&Johnson, 23,1 Prozent des Unternehmens Moderna, 5,5 Prozent des Unternehmens Novavax, 1,3 Prozent des Unternehmens Sanofi und 0,2 Prozent des Unternehmens Valneva) abgenommen und dafür 11,8 Mrd. Euro verausgabt. Eine Aufschlüsselung der Kosten nach Herstellern würde Rückschlüsse auf die Einzelpreise der Impfdosen zulassen, die der vertraglichen Vertraulichkeit unterliegen. 70. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Trifft es zu, dass die von der EU im Auftrag der Mitgliedstaaten geschlossenen Rahmenverträge mit den COVID-19-Impfstoffherstellern Freistellungsklauseln zugunsten der Hersteller bei möglichen Haftungsfragen enthalten, wie dies in den öffentlich zugänglichen, aber geschwärzten Vertragspassagen angedeutet wird, und in welcher Höhe hat die Bundesregierung im Bundeshaushalt Rückstellungen für mögliche Schadensersatzforderungen gebildet, die sich aus einer etwaigen Haftungsübernahme des Bundes für Impfschäden ergeben könnten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. Juni 2025 Die Bundesregierung hat sich an der Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission (KOM) beteiligt. Um die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen zu fördern und die von den Herstellern hierbei eingegangenen finanziellen Risiken zu reduzieren, sehen die von der KOM mit den Herstellern geschlossenen Verträge vor, dass die Mitgliedstaaten bei Haftungsfällen aufgrund von Nebenwirkungen finanzielle Verpflichtungen für die Hersteller in bestimmten Fällen übernehmen. Die konkreten Bedingungen der Haftungsübernahme unterliegen der vertraglichen Vertraulichkeit. Die vertraglichen Regelungen schränken die eventuellen Ansprüche der Impflinge nicht ein. Ansonsten wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren für die Aufstellung des 2. Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 derzeit läuft und anschließend der Beschluss des Haushaltsgesetzgebers abgewartet werden muss. 71. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der stetigen Zunahme des Cannabinoid- Hyperemesis-Syndroms, das besonders Jugendliche und junge Menschen im Alter von 16 bis 34 Jahren betrifft (Dr. Angulo, UIC 2025) und der Vervielfachung des THC-Gehaltes von Cannabis bei aktuellen Sorten (Dr. D‘Souza, Yale 2025), die in diesem Zusammenhang von Medizinern oft als ursächlich kritisierte (Teil-)Legalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis und die damit erhöhte Verfügbarkeit des Rauschgiftes in Deutschland, samt der daraus resultierenden Gesundheitsrisiken im Sinne des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung, zu korrigieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 19. Juni 2025 Die Bundesregierung wird die Cannabisgesetzgebung einer Überprüfung unterziehen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages sieht eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis im Herbst 2025 vor. 72. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Wie genau erfolgte die Überwachung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe in Deutschland „im Rahmen der europäischen zentralen Zulassung“, wenn nach Kenntnis der Bundesregierung das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) laut eigener Aussage in den Jahren 2021 und 2022 nur eingeschränkt auf pseudonymisierte Impfdaten zugreifen konnte (vgl. Stellungnahme des PEI vom 29. Juli 2021), die gesetzlich vorgesehene Verknüpfung der PEI-Spontanmeldedaten mit den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen (§ 13 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes) nach Auskunft des PEI erst im Jahr 2025 ansatzweise umgesetzt wurde, die RiCO-Studie zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen laut PEI nicht durchgeführt werden konnte, da die Krankenkassen keine Routinedaten zur Verfügung stellten, das PEI tausende Todesfälle nach Impfung (n=3.441) als „nicht klassifizierbar“ einstufte, da notwendige Daten fehlten oder nicht beurteilbar waren, laut Bundesregierung keine Modellierungen zu erwartbaren Melderaten oder Risiken durchgeführt wurden, das PEI während der Pandemie laut Bundesregierung mehrfach von Überlastung bedroht war, insbesondere in der Abteilung Pharmakovigilanz und die personelle Aufstockung des zuständigen Referats im PEI (Pharmakovigilanz I, S1) erst sukzessive im Jahr 2021 auf 32 Personen erfolgte, was bei Millionen Impfungen eine strukturelle Unterdimensionierung darstellt, und wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre Einschätzung, die Impfstoffsicherheit sei in Deutschland im Rahmen der EU-Zulassung „ausreichend überwacht“ worden, obwohl zentrale Instrumente der nationalen Pharmakovigilanz nachweislich nicht funktional umgesetzt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 20. Juni 2025 Die behördliche Überwachung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe erfolgte entsprechend den arzneimittelrechtlichen Anforderungen, wie sie im europäischen Arzneimittelrecht sowie im deutschen Arzneimittelgesetz niedergelegt sind. Eine Auswertung von Abrechnungsdaten kassenärztlicher Vereinigungen sowie von Sekundärdaten gesetzlicher Krankenkassen ist dabei nicht Bestandteil der arzneimittelrechtlichen behördlichen Verpflichtungen im Rahmen der Pharmakovigilanz zur Nutzen-/Risikobewertung von Arzneimitteln. COVID-19-Impfstoffe wurden im zentralisierten Verfahren zugelassen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) übernimmt hierbei die wissenschaftliche Bewertung des Impfstoffs. Besteht ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis, so spricht die EMA eine Zulassungsempfehlung aus. Die eigentliche Zulassung erfolgt dann durch die Europäische Kommission. Die Überwachung der Arzneimittelsicherheit für zentral zugelassene Arzneimittel erfolgt durch die nationalen Behörden in enger Abstimmung mit der EMA. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) ist der für die Bewertung und Überwachung der Sicherheit von Humanarzneimitteln zuständige wissenschaftliche Ausschuss der EMA. Die Ergebnisse der Sitzungen des PRAC werden regelmäßig veröffentlicht (vgl. www.ema.europa.eu/e n/committees/pharmacovigilance-risk-assessment-committee-prac). Weiterhin wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Thomas Dietz auf Bundestagsdrucksache 20/13511 sowie auf Ihre Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 73. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele schweinehaltenden Betriebe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ihrer Mitteilungspflicht im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – TierHaltKennzG (insb. § 12 Tier- HaltKennzG), die für die Tierhaltungskennzeichnung notwendigen Informationen, insbesondere die einschlägige Haltungsform, den zuständigen Behörden mitzuteilen, nachgekommen (bitte Anzahl der Betriebe sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen angeben und sowohl nach Bundesländern und Haltungsformen nach § 4 Tier- HaltKennzG aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 18. Juni 2025 Inhaberinnen und Inhaber tierhaltender Betriebe haben ihre Mitteilung gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. In Deutschland wird keine bundeseinheitliche Statistik zur Abgabe von Mitteilungen nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz geführt. Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung daher nicht vor. 74. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele schweinehaltenden Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG) eine Kennnummer über die Mitteilung ihrer jeweiligen Haltungsform von den zuständigen Behörden erhalten (bitte Anzahl der Betriebe sowohl prozentual als auch in absoluten Zahlen angeben und sowohl nach Bundesländern und Haltungsformen nach § 4 TierHaltKennzG aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 18. Juni 2025 Die zuständigen Behörden der Länder sind mit dem Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes betraut. Demnach obliegt diesen unter anderem die Vergabe der Kennnummern an tierhaltende Betriebe. In Deutschland wird keine bundeseinheitliche Statistik hierzu geführt. Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung daher nicht vor. 75. Abgeordnete Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung davon Gebrauch gemacht eine bisher nicht erfolgte Mitteilung der Haltungsform durch die schweinehaltenden Betriebe an die zuständigen Behörden gemäß § 12 TierHaltKennzG als Ordnungswidrigkeit zu ahnden (vgl. § 38 Tier- HaltKennzG; bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 18. Juni 2025 Die zuständigen Behörden der Länder sind mit dem Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes betraut. Demnach obliegt diesen unter anderem die Ahndung von Pflichtverstößen, etwa bei nicht abgegebener Mitteilung der Haltungsform. In Deutschland wird keine bundeseinheitliche Statistik hierzu geführt. Entsprechende Informationen liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 76. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali-Radovan in der 9. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages geäußerte Befürwortung einer internationalen Milliardärssteuer, die nicht im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Mai 2025 vorgesehen ist, und mit welchen internationalen Partnern werden derzeit Gespräche zur Bildung möglicher Allianzen geführt, wie von der Bundesministerin erwähnt, um diese Initiative zu fördern (Plenarprotokoll 21/9, S. 662)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 18. Juni 2025 Mit der unter brasilianischer G20-Präsidentschaft verabschiedeten gemeinsamen Erklärung der Finanzministerinnen und -minister („G20 Ministerial Declaration on International Taxation Cooperation“) sowie dem Kommuniqué der G20 Finanzministerinnen und -minister und Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure vom 24. Oktober 2024 unterstützt die Bundesregierung eine engere internationale Zusammenarbeit und Maßnahmen, um eine effektive Besteuerung von sehr wohlhabenden Privatpersonen (sog. High-Net Worth Individuals – HNWI) weltweit sicherzustellen. Es ist essentiell, dass jeder seinen fairen Beitrag leistet und entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum Gemeinwohl beiträgt. Das gilt in besonderem Maße für sehr wohlhabende Privatpersonen. Hierzu wurden entsprechende Arbeiten auf Ebene des Inclusive Framework on BEPS der OECD sowie im Rahmen von Prozessen der Vereinten Nationen aufgenommen. 77. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) In welchen Ländern (außer Deutschland) unterstützt die deutsche Bundesregierung im Jahr 2025 den Bau, die Planung oder die Unterhaltung von Radwegen, und in welcher (geplanten) Höhe jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 16. Juni 2025 Im Rahmen ihrer Entwicklungs- und internationalen Klimapolitik unterstützt die Bundesregierung Partner bei der Konzeption nachhaltiger städtischer Verkehrssysteme. Die Unterstützung kann auch die Förderung des Radverkehrs beinhalten. Im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung im Jahr 2025 die Länder Ecuador, Georgien, Indien und Peru mit voraussichtlich rund 226.000 Euro anteilig für den Radverkehr. Zum großen Teil handelt es sich um Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) wird ein Projekt mit Ruanda, Tansania, Uganda, Kenia und Äthiopien gefördert. Die anteilige Fördersumme für den Radverkehr beträgt im Jahr 2025 hierbei ca. 80.000 Euro. 78. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie hoch ist der Anteil privater Mittel an der deutschen ODA-Quote (ODA: Official Development Assistance; deutsch: öffentliche Entwicklungsleistungen) seit 2017 bis heute (bitte tabellarische nach Jahr, Anteil privater Mittel absolut, Anteil privater Mittel prozentual darstellen), und mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung den Anteil privater ODA-Mittel konkret steigern? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 18. Juni 2025 Private Mittel gelten nicht als öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) (s. auch BMZ-Website: www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakt en/oda-zahlen). Die Mobilisierung von privaten Mitteln für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklungs-, Klima- und Biodiversitätsziele ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Dabei steht der Bundesregierung ein breites Set an Instrumenten zur Verfügung, wie z. B. Fondsansätze bzw. Beratung und Finanzierung durch die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH). Parallel setzt sich die Bundesregierung für Ansätze zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionstätigkeiten ein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 79. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Sind der Bundesregierung Anwendungsfälle der Sonderregelungen zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß § 246 Absatz 8 bis 17 des Baugesetzbuches bekannt, insbesondere mit Blick auf die von der Bundesregierung als notwendig erachteten Verlängerungen dieser Sonderregelungen, und wenn ja, von wie vielen Anwendungsfällen hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte in Zahlen insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. Juni 2025 Das Baugesetzbuch (BauGB) wird von den Ländern vollzogen. Die Bundesregierung hat keinen systematischen Überblick darüber, in welchem Umfang in den Ländern von § 246 Absatz 8 bis 17 BauGB Gebrauch gemacht wird. Ihr ist jedoch bekannt, nicht zuletzt aufgrund des aus den Ländern wiederholt vorgetragenen Wunsches nach einer Verlängerung, dass von der Vorschrift Gebrauch gemacht wird. § 246 Absatz 8 bis 17 BauGB sind derzeit bis zum 31. Dezember 2027 befristet. 80. Abgeordneter Marc Bernhard (AfD) In welcher Weise wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in der 21. Wahlperiode die Themen Wohnraumeffizienz, Wohnraumsuffizienz und Suffizienz im Gebäudebereich aufgreifen und hausintern wie im nachgeordneten Forschungsbereich bearbeiten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 19. Juni 2025 Die Themen Wohnraumeffizienz, Wohnraumsuffizienz und Suffizienz im Gebäudebereich sind Querschnittsthemen, die in der 21. Wahlperiode für die Arbeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) weiter eine wichtige Rolle spielen. Bei speziellen Forschungsfragestellungen unterstützt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) als nachgeordnete Behörde in Forschungsprojekten. Beispielhaft zu nennen ist die Veröffentlichung „Suffizienz – Forschung im Gebäudebereich“ (2024); abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlich ungen/2024/suffizienz-forschung-gebaeudebereich.html. 81. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie hoch waren die Ausgaben des Bundes im Jahr 2024 für die Förderung von Sozialwohnungen, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 der Anteil der in Sozialwohnungen lebenden Personen mit jeweils deutscher Staatsbürgerschaft und Personen mit ausländischer (nicht-deutscher) Staatsbürgerschaft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 20. Juni 2025 Zum ersten Teil Ihrer Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 der Abgeordneten Ines Schwerdtner auf Bundestagsdrucksache 21/166 verwiesen. Zum Anteil der in Sozialwohnungen lebenden Personen mit jeweils deutscher Staatsbürgerschaft und Personen mit anderer Staatsbürgerschaft liegen dem Bund keine Informationen vor. Die Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für das Wohnungswesen liegt seit der Föderalismusreform 2006 ausschließlich bei den Ländern. Berlin, den 20. Juni 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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