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Schriftliche Frage 51 von Alexis L. Giersch (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen seitens Frankreichs und/oder Luxemburgs, nach Ablauf der vereinbarten Zweijahresfrist (sie…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 51 von Alexis L. Giersch (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen seitens Frankreichs und/oder Luxemburgs, nach Ablauf der vereinbarten Zweijahresfrist (sie… Frage 51 (Alexis L. Giersch, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen seitens Frankreichs und/oder Luxemburgs, nach Ablauf der vereinbarten Zweijahresfrist (siehe Artikel 22 im Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel) wieder nationale Schifffahrtsabgaben auf den jeweils in ihren Staaten liegenden Abschnitten der Mosel einzuführen, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um solchen Bestrebungen entgegenzutreten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025: Luxemburg unterstützte seit Anfang 2019 das deutsche Bestreben, auch die Moselschifffahrt von den Schifffahrtsabgaben zu befreien. Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Luxemburg eine Wiedereinführung der Moselabgaben in Erwägung zieht. Da die Grenzstrecke der Mosel ein gemeinschaftliches Hoheitsgebiet darstellt, wäre die Erhebung von Schifffahrtsabgaben nur in Abstimmung mit Deutschland möglich. Frankreich erhebt weiterhin Schifffahrtsabgaben auf seinen nationalen Wasserstraßen, wozu auch der Moselabschnitt zwischen Thionville (Diedenhofen) und Neuves-Maisons zählt. Nur der Abschnitt zwischen Apach und Thionville gehört zur internationalen Mosel, die vom Moselvertrag und jetzt auch vom Vierten Änderungsprotokoll erfasst wird. Gegenwärtig sind der Bundesregierung keine Bestrebungen Frankreichs bekannt, die auf die Einführung neuer nationaler Abgaben auf dem französischen Teil der internationalen Mosel hindeuten.

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