Schriftliche Frage 66 von Alexis L. Giersch (AfD): Kann die Bundesregierung garantieren und sicherstellen, dass der am 22. Mai 2025 in der ersten Beratung von den Fraktionen der CDU/CSU und S…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 66 von Alexis L. Giersch (AfD): Kann die Bundesregierung garantieren und sicherstellen, dass der am 22. Mai 2025 in der ersten Beratung von den Fraktionen der CDU/CSU und S…
Frage 66 (Alexis L. Giersch, AfD):
Kann die Bundesregierung garantieren und sicherstellen, dass der am 22. Mai 2025 in der ersten Beratung von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachte und dann beschlossene Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/217, Viertes Protokoll vom 18. September 2023 als Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel) keine weiteren Zahlungen an die französische Wasserstraßenagentur VNF (Voiesnavigables de France) als die zugrunde gelegten circa 9,5 Mio. Euro (wurden errechnet aus der Verkehrs- und Einnahmenentwicklung vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025) nach sich ziehen wird oder muss Deutschland in Zukunft weitere Zahlungen, eventuell auch an andere Dritte, vornehmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. Mai 2025:
Bei der für Ende des Jahres vorgesehenen Ausgleichszahlung an die französische Wasserstraßenagentur VNF handelt es sich um eine Einmalzahlung. Das Vierte Protokoll zum Moselvertrag enthält darüber hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen an Frankreich oder andere Dritte.
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