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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/217)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/628 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/217) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/628 21. Wahlperiode 25.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 21/217 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/518 – Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel A. Problem Zu Buchstabe a Das Vierte Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel bedarf gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Zustimmung in Form eines Bundesgesetzes. Zu Buchstabe b Die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/217 und 21/518 sind inhaltsgleich. Dies gilt auch für die Problembeschreibung. B. Lösung Zu Buchstabe a Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Änderungsprotokolls. Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Zu Buchstabe b Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs. C. Alternativen Zu Buchstabe a Keine. Zu Buchstabe b Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 unverändert anzunehmen; b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 für erledigt zu erklären. Berlin, den 25. Juni 2025 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender und Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Tarek Al-Wazir I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025 beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages überwiesen. Zu Buchstabe b Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 12. Sitzung am 24. Juni 2025 beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Mit dem Gesetz soll einem völkerrechtlichen Vertrag nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zugestimmt werden. Das am 18. September 2023 in Schengen von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (sogenannter Moselvertrag) hat zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen und somit dafür zu sorgen, dass die Schifffahrt auf der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann. Der Anhang zum Protokoll legt die Einzelheiten fest, die zwischen den drei Vertragsstaaten in Bezug auf die finanzielle Entschädigung der französischen Wasserstraßenagentur Voiesnavigables de France (VNF), den Verzicht auf die Forderungen der Mitgliedstaaten gegen die IMG und die Auflösung dieser Gesellschaft getroffen wurden. Zu Buchstabe b Die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/217 und 21/518 sind gleichlautend. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD dessen Annahme. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD dessen Annahme. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD dessen Annahme. Zu Buchstabe b Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten. Die Fraktion der CDU/CSU dankte der vorherigen Regierungskoalition für die Aushandlung der Vereinbarung mit Frankreich und Luxemburg. Das Gesetz sei ein gutes Zeichen für die Binnenschifffahrt und ein wichtiger Schritt zur Abschaffung der Abgaben. Dies führe auch dazu, dass die Binnenschifffahrt attraktiver werde. Die Fraktion der AfD begrüßte ausdrücklich die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel, weil die Binnenschifffahrt viele Ressourcen habe und dem Verkehr insgesamt Entlastung bringe. Hinsichtlich der im Anhang des Gesetzes festgelegten Entschädigungszahlung wünsche man sich eine detaillierte Erklärung der Gründe, um dem Steuerzahler die Verwendung von Haushaltsmitteln erklären zu können. Die Fraktion der SPD führte aus, dass der vorliegende Gesetzesentwurf ein gutes Signal für die Wirtschaft, die Umwelt und für den europäischen Zusammenhalt und die Zusammenarbeit sei. Man beseitige dadurch Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundeswasserstraßen und schaffe eine Gleichstellung mit allen anderen abgabenfreien Strecken. Als Nebeneffekte träten Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, dass sie ein großes Interesse daran habe, den Transport auf den Wasserstraßen zu fördern, da diese – anders als Straße und Schiene – noch Transportkapazitäten habe. Insbesondere im Vergleich zum Straßengüterverkehr sei die Wasserstraße klima- und umweltfreundlich. In den nächsten Jahren müsse man darüber reden, wie man die Wasserstraße fördern könne, beispielsweise durch die Sanierung von Schleusen, aber auch durch Beschleunigung der Antriebswende. Die Fraktion Die Linke bekräftigte, dass die Binnenschifffahrt ein klimafreundlicherer Verkehrsträger als die Straße sei. Die Verkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums sage jedoch, dass es 2040 etwa 16 Prozent weniger Schiffe auf deutschen Binnenwasserstraßen geben werde, wofür die Energiewende ursächlich sei. Daher müsse man gemeinsam überlegen, wie man die Binnenschifffahrt fördern könne, was insbesondere durch Verbesserung der Infrastruktur und Sanierung von Schleusen erfolgen müsse. Den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 hat der Verkehrsausschuss in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 unverändert anzunehmen. Er empfiehlt einvernehmlich die Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/518. Berlin, den 25. Juni 205 Tarek Al-Wazir Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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