Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/217)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/217)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/628
21. Wahlperiode 25.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/217 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023
zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem
Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel
b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/518 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023
zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem
Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel
A. Problem
Zu Buchstabe a
Das Vierte Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom
27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen
Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der
Mosel bedarf gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der
Zustimmung in Form eines Bundesgesetzes.
Zu Buchstabe b
Die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/217 und 21/518 sind inhaltsgleich.
Dies gilt auch für die Problembeschreibung.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Schaffung der Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes für die Ratifizierung des Änderungsprotokolls.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs.
C. Alternativen
Zu Buchstabe a
Keine.
Zu Buchstabe b
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 unverändert anzunehmen;
b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 für erledigt zu erklären.
Berlin, den 25. Juni 2025
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender und Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Tarek Al-Wazir
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 7. Sitzung am 22. Mai 2025
beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 12. Sitzung am 24. Juni 2025
beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Auswärtigen Ausschuss,
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
zur Mitberatung und an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Mit dem Gesetz soll einem völkerrechtlichen Vertrag nach Maßgabe des Artikels 59 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes zugestimmt werden. Das am 18. September 2023 in Schengen von der Bundesrepublik Deutschland
unterzeichnete Vierte Protokoll zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der
Mosel (sogenannter Moselvertrag) hat zum Ziel, im Moselvertrag alle Bestimmungen über die Abgabenerhebung
und die Internationale Mosel-Gesellschaft (IMG) zu streichen und somit dafür zu sorgen, dass die Schifffahrt auf
der internationalen Mosel ab dem 1. Juli 2025 abgabenfrei ausgeübt werden kann.
Der Anhang zum Protokoll legt die Einzelheiten fest, die zwischen den drei Vertragsstaaten in Bezug auf die
finanzielle Entschädigung der französischen Wasserstraßenagentur Voiesnavigables de France (VNF), den
Verzicht auf die Forderungen der Mitgliedstaaten gegen die IMG und die Auflösung dieser Gesellschaft getroffen
wurden.
Zu Buchstabe b
Die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 21/217 und 21/518 sind gleichlautend.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD dessen Annahme.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 2. Sitzung
am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD dessen Annahme.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
21/217 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD dessen Annahme.
Zu Buchstabe b
Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025
beraten und empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 in seiner 3. Sitzung
am 25. Juni 2025 beraten und empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
21/518 in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten und empfohlen, die Vorlage für erledigt zu erklären.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU dankte der vorherigen Regierungskoalition für die Aushandlung der Vereinbarung
mit Frankreich und Luxemburg. Das Gesetz sei ein gutes Zeichen für die Binnenschifffahrt und ein wichtiger
Schritt zur Abschaffung der Abgaben. Dies führe auch dazu, dass die Binnenschifffahrt attraktiver werde.
Die Fraktion der AfD begrüßte ausdrücklich die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel, weil die
Binnenschifffahrt viele Ressourcen habe und dem Verkehr insgesamt Entlastung bringe. Hinsichtlich der im Anhang des
Gesetzes festgelegten Entschädigungszahlung wünsche man sich eine detaillierte Erklärung der Gründe, um dem
Steuerzahler die Verwendung von Haushaltsmitteln erklären zu können.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass der vorliegende Gesetzesentwurf ein gutes Signal für die Wirtschaft, die
Umwelt und für den europäischen Zusammenhalt und die Zusammenarbeit sei. Man beseitige dadurch
Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundeswasserstraßen und schaffe eine Gleichstellung mit allen anderen
abgabenfreien Strecken. Als Nebeneffekte träten Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung ein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte, dass sie ein großes Interesse daran habe, den Transport auf
den Wasserstraßen zu fördern, da diese – anders als Straße und Schiene – noch Transportkapazitäten habe.
Insbesondere im Vergleich zum Straßengüterverkehr sei die Wasserstraße klima- und umweltfreundlich. In den
nächsten Jahren müsse man darüber reden, wie man die Wasserstraße fördern könne, beispielsweise durch die
Sanierung von Schleusen, aber auch durch Beschleunigung der Antriebswende.
Die Fraktion Die Linke bekräftigte, dass die Binnenschifffahrt ein klimafreundlicherer Verkehrsträger als die
Straße sei. Die Verkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums sage jedoch, dass es 2040 etwa 16 Prozent
weniger Schiffe auf deutschen Binnenwasserstraßen geben werde, wofür die Energiewende ursächlich sei. Daher
müsse man gemeinsam überlegen, wie man die Binnenschifffahrt fördern könne, was insbesondere durch
Verbesserung der Infrastruktur und Sanierung von Schleusen erfolgen müsse.
Den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/518 hat der Verkehrsausschuss in seiner 3. Sitzung am 25. Juni 2025 beraten.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/217 unverändert
anzunehmen. Er empfiehlt einvernehmlich die Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/518.
Berlin, den 25. Juni 205
Tarek Al-Wazir
Berichterstatter
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