Schriftliche Frage 113 von Jan Feser (AfD): Wie hoch war im Jahr 2024 die Zahl und der Anteil von Deutschen und Ausländern über 65 Jahre mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung im…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 113 von Jan Feser (AfD): Wie hoch war im Jahr 2024 die Zahl und der Anteil von Deutschen und Ausländern über 65 Jahre mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung im…
Frage 113 (Jan Feser, AfD):
Wie hoch war im Jahr 2024 die Zahl und der Anteil von Deutschen und Ausländern über 65 Jahre mit Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (bitte die absoluten und relativen Zahlen unterschieden nach, Deutschen insgesamt, Ausländern insgesamt, EU- Ausländern, Drittstaatlern und Staatsangehörigen der acht wichtigsten Asylherkunftsländer insgesamt sowie jeweils den prozentualen Anteil der vorgenannten Beziehergruppen an aktuell allen Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hierzulande ausweisen sowie einzig für Deutsche und Ausländer insgesamt zusätzlich nach dem Anteil von Leistungsbeziehern, die Leistungen beziehen, weil sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und Leistungsbeziehern, die die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben, also Leistungen beziehen, weil sie erwerbsgemindert sind, aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 10. Juni 2025:
Die nachfolgende Tabelle 1 stellt die absoluten Zahlen der Beziehenden von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ab der Regelaltersgrenze (Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII) nach Staatsangehörigkeit/Herkunft dar sowie deren Anteile an allen Grundsicherungsbeziehenden ab der Regelaltersgrenze. Die absoluten Zahlen sowie Anteile aller Beziehenden von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (für Deutsche und Nichtdeutsche zusätzlich aufgeschlüsselt nach „18 Jahre bis zur Regelaltersgrenze“ sowie „ab Regelaltersgrenze“) können der Tabelle 2 entnommen werden. Soweit Angaben für Staatsangehörige der acht wichtigsten Asylherkunftsländer erbeten werden, wird auf die sogenannten Top-8-Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) abgestellt. Alle genannten Zahlen beziehen sich auf das Ende des Jahres 2024. Tabelle 1: Grundsicherungsbeziehende ab Regelaltersgrenze* nach Staatsangehörigkeit im Dezember 2024 Staatsangehörigkeit/Herkunft Anzahl Anteil in Prozent Insgesamt 738.840 100,0 davon Deutsch 479.265 64,9 Nichtdeutsch 259.575 35,1 darunter EU-Staatsangehörige (nichtdeutsch) 39.530 5,4 Drittstaatangehörige** 219.925 29,8 darunter Top-8-Asylherkunftsländer 34.050 4,6 * Regelaltersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII ** Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz angehören. Quelle: Statistisches Bundesamt Tabelle 2: Grundsicherungsbeziehende insgesamt nach Staatsangehörigkeit im Dezember 2024 Staatsangehörigkeit/Herkunft Anzahl Anteil in Prozent Insgesamt 1.261.005 100,0 davon Deutsch 933.105 74,0 davon 18 Jahre bis unter RAG* 453.840 36,0 ab RAG* 479.265 38,0 Nichtdeutsch 327.900 26,0 davon 18 Jahre bis unter RAG* 68.325 5,4 ab RAG* 259.575 20,6 darunter EU-Staatsangehörige (nichtdeutsch) 55.415 4,4 Drittstaatangehörige** 272.305 21,6 darunter Top-8-Asylherkunftsländer 45.070 3,6 * Regelaltersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII ** Angehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz angehören. Quelle: Statistisches Bundesamt
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