Ukrainer auf dem Arbeitsmarkt und ihre Position im deutschen Sozialsystem
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Ukrainer auf dem Arbeitsmarkt und ihre Position im deutschen Sozialsystem
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4354
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Kerstin
Przygodda, Carsten Becker, Bernd Schuhmann, Lukas Rehm, Martin Hess,
Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Ukrainer auf dem Arbeitsmarkt und ihre Position im deutschen Sozialsystem
Trotz der steigenden Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Ukrainer
in Deutschland – im Juli 2025 waren es 290 471 – betrug die SGB-II-Quote
(SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der in Deutschland lebenden
Ukrainer zu diesem Zeitpunkt 55,5 Prozent. Zum Vergleich: Die SGB-II-Quote von
Deutschen lag im Juli 2025 bei 5,2 Prozent (vgl. https://statistik.arbeitsagentu
r.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/migrationsmonitor/migrationsmonitor/migrati
onsmonitor-d-0-xlsx.xlsx?__blob=publicationFile&v=1).
Gleichzeitig zeigt sich ein Ungleichgewicht bei den Tätigkeiten, denen die
Ukrainer in Deutschland im Vergleich zu den von Deutschen ausgeübten
Tätigkeiten nachgehen: So gingen im Juni 2025 86,8 Prozent der deutschen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) einer Tätigkeit mit dem
Anforderungsniveau Fachkraft, Spezialist oder Experte nach, bei den ukrainischen SvB
waren es nur 54,6 Prozent (ebd.). Stand Juli 2025 arbeiteten ferner rund 64
Prozent der ukrainischen SvB in Vollzeit und 36 Prozent in Teilzeit (vgl. https://stat
istik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.ht
ml?nn=25122&topic_f=ust-uebergreifende-statistik-ukraine#:~:text=Januar%2
02026 Prozent20 ProzentE2 Prozent80 Prozent93 Prozent20Deutschland,E
XCEL).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge, die seit dem 24. Februar 2022
nach Deutschland eingereist sind, hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stand 31. Dezember 2025 in Deutschland auf (bitte
differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen und
Staatenlosen, nach Geschlecht und Altersstufen: unter 18 Jahre, 18 bis
22 Jahre, 22 bis 39 Jahre, 40 bis 59 Jahre, 60 bis 64 Jahre sowie 65 Jahre
und älter sowie in tabellarischer Form angeben)?
2. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025
nach Deutschland eingereist, und wie viele sind wieder ausgereist (bitte
differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen
und Staatenlosen sowie nach Geschlecht und die Zahlen in tabellarischer
Form angeben)?
3. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
nach Deutschland eingereist, und wie viele sind wieder ausgereist (bitte
differenziert nach ukrainischen Staatsangehörigen, Drittstaatsangehörigen
und Staatenlosen sowie nach Geschlecht und die Zahlen in tabellarischer
Form angeben)?
4. Wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge haben nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Integrations- oder Sprachkurs absolviert, und wie viele
befinden sich aktuell in einem solchen Kurs (bitte nach Geschlecht und
Altersstufen: unter 18 Jahre, 18 bis 39 Jahre, 40 bis 59 Jahre, 60 bis
64 Jahre sowie 65 Jahre und älter differenzieren und die Zahlen jeweils
für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 getrennt darstellen)?
5. Wie viele der ukrainischen Kriegsflüchtlinge gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell einer Beschäftigung nach, und wie hoch ist die
Beschäftigungsquote (bitte differenziert nach
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung: Vollzeit und Teilzeit, geringfügiger Beschäftigung,
jeweils nach Geschlecht sowie jeweils nach den in Frage 4 dargelegten
Altersstufen in tabellarischer Form angeben)?
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung von Februar 2022 bis
heute (bitte aktuellen Datenstand verwenden) jeweils die Anzahl der
ukrainischen Staatsbürger und der Anteil der
a) sozialversicherungspflichtig Beschäftigen,
b) sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten,
c) sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten und
d) ausschließlich geringfügig Beschäftigten
entwickelt (bitte tabellarisch unter Ausweisung der Differenz zwischen
den Monatswerten für Februar 2022 und dem aktuellen Datenstand im
Jahr 2025 darstellen)?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023,
2024 und 2025 die Anzahl und der Anteil der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (zusätzlich bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung
differenzieren) mit der Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsgebiet
a) Deutsche,
b) Ausländer (insgesamt),
c) EU-Ausländer,
d) EU-Osterweiterung (EU-11, insgesamt),
e) Westbalkan,
f) Ukraine und
g) Top --nichteuropäische Asylherkunftsländer
jeweils differenziert nach Anforderungsniveau der ausgeführten Tätigkeit
(Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte) entwickelt?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023,
2024 und 2025 die Anzahl und der Anteil der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (zusätzlich bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung
differenzieren) mit der Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsgebiet
a) Deutsche,
b) Ausländer (insgesamt),
c) EU-Ausländer,
d) EU-Osterweiterung (EU-11, insgesamt),
e) Westbalkan,
f) Ukraine und
g) Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer
jeweils differenziert nach Berufsabschluss (ohne Berufsabschluss,
betriebliche bzw. schulische Berufsausbildung, akademischer Abschluss)
entwickelt?
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023 und 2024 die Anzahl sowie der Anteil der Niedriglohnbezieher mit
folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt:
a) Deutsche,
b) Ausländer (insgesamt),
c) EU-Ausländer,
d) EU-Osterweiterung (EU-11, insgesamt),
e) Westbalkan,
f) Ukrainer und
g) Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer?
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023 und 2024 das Medianentgelt für die in Frage 9 genannten
Staatsangehörigkeiten jeweils entwickelt, und wie groß war im Jahr 2024
jeweils der absolute und relative (Median-)Entgeltunterschied der in Frage 9
genannten Staatsangehörigkeiten zum Medianentgelt von deutschen
Beschäftigten?
11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023 und 2024 das Medianentgelt der Beschäftigten in den Altersgruppen
a) 15 bis unter 25 Jahre,
b) 25 bis unter 55 Jahre sowie
c) 55 Jahre und älter
jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach folgenden
Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU-11),
Westbalkan, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und
für das Jahr 2024 jeweils den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied
zu deutschen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe ausweisen)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023 und 2024 das Medianentgelt der Beschäftigten in den
Anforderungsniveaus
a) Helfer,
b) Fachkraft,
c) Spezialist und
d) Experte
jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach folgenden
Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU-Osterweiterung (EU-11),
Westbalkan, Ukraine, Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und
für das Jahr 2024 jeweils den absoluten sowie relativen Entgeltunterschied
zu deutschen Beschäftigten in der jeweiligen Altersgruppe ausweisen)?
13. Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023 und 2024 die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten mit einer der
in Frage 9 genannten Staatsangehörigkeiten im Anforderungsniveau
„Helfer“, die jeweils ein niedrigeres Entgelt als das Medianentgelt der
deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau „Helfer“ aufwiesen (bitte
jeweils für jedes Jahr und jede Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
14. Wie groß waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022,
2023 und 2024 die Anzahl und der Anteil der Beschäftigten mit einer der
in Frage 9 genannten Staatsangehörigkeiten im Anforderungsniveau
„Fachkraft“, die jeweils ein niedrigeres Entgelt als das Medianentgelt der
deutschen Beschäftigten im Anforderungsniveau „Helfer“ aufwiesen (bitte
jeweils für jedes Jahr und jede Staatsangehörigkeit getrennt ausweisen)?
15. Wie hat sich die Zahl der durch Auswahl und Vorschlag vermittelten
ukrainischen Kriegsflüchtlinge und die dazugehörige Vermittlungsquote in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 entwickelt (bitte jeweils nach Jahren und
Monaten getrennt aufschlüsseln)?
16. Wie lassen sich die Erfolge des sogenannten Jobturbos für ukrainische
Kriegsflüchtlinge hinsichtlich der Anzahl und Quote der Vermittlungen
sowie der Abgänge in eine Beschäftigung belegen (bitte tabellarisch für
die Monate von November 2023 bis Dezember 2025, differenziert nach
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und geringfügiger
Beschäftigung darstellen, geförderte Beschäftigungen bitte gesondert ausweisen)?
17. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Zugänge in den Regelleistungsbezug mit vorherigem
Regelleistungsbezug in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte nach den
gesamten Zugängen in den Regelleistungsbezug, den Zugängen mit einem
Vorbezug innerhalb der letzten drei Monate sowie einem Vorbezug, der
länger als drei Monate zurücklag, differenzieren und dies jeweils für die
folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche und Ukrainer sowie insgesamt
ausweisen)?
18. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Abgänge aus dem Regelleistungsbezug, die innerhalb von drei
Monaten nach dem Abgang erneut in den Regelleistungsbezug
zurückkehrten, in den Jahren 2022, 2023, 2024 und 2025 (bitte nach den
gesamten Abgängen aus dem Regelleistungsbezug und den mit einem erneuten
Bezug innerhalb der folgenden drei Monate differenzieren und dies
jeweils für die folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche und Ukrainer
sowie insgesamt ausweisen)?
19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2024
und 2025 das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter, das
durchschnittliche Alter der neu versicherten Beschäftigten und die
durchschnittliche Anzahl der Beitragsjahre beim Renteneintritt von deutschen
und ausländischen Versicherten entwickelt (bitte in tabellarischer
Darstellung insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukrainer, Ausländer aus
den Top-8-nichteuropäischen Asylherkunftsländern getrennt ausweisen)?
20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2023
bis 2025 das durchschnittliche beitragspflichtige Versichertenentgelt
deutscher und ausländischer Beschäftigter in der gesetzlichen
Rentenversicherung entwickelt (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie nach
folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatsangehörige, Ukrainer, Ausländer aus den Top-8-
nichteuropäischen Asylherkunftsländern getrennt ausweisen)?
21. Welches Bruttomonatsentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 erforderlich, um im Alter jeweils nach
45, 35 und 25 Arbeitsjahren eine Rente ohne Grundrentenzuschlag
oberhalb der Grundsicherung zu erhalten (bitte in tabellarischer Darstellung
für jedes Jahr getrennt ausweisen)?
22. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023,
2024 und 2025 die Anzahl sowie der Anteil der Personen, deren Entgelt
nicht ausreicht, um im Alter hochgerechnet auf jeweils 45, 35 und 25
Beitragsjahre eine Rente ohne Grundrentenzuschlag oberhalb der
Grundsicherung zu erhalten (bitte in tabellarischer Darstellung insgesamt sowie
nach folgenden Staatsangehörigkeiten: Deutsche, Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatsangehörige, Ukrainer, Ausländer aus den Top-8-
nichteuropäischen Asylherkunftsländern für jedes Jahr getrennt
ausweisen)?
23. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Personen, die im Jahr 2024 Grundsicherung im Alter bezogen,
und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der Anteil der Personen, die
Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den aktuellen Datenstand
darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer,
EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer
getrennt ausweisen)?
24. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der
Anteil der Personen, die in den Jahren 2023 und 2024 Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen, und wie hoch sind aktuell die Anzahl und der
Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII beziehen (bitte den aktuellen Datenstand
darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer,
EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische Asylherkunftsländer
getrennt ausweisen)?
25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche
Gesamtbetrag, der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Personen, die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch bezogen, ausgezahlt wurde (bitte den aktuellen
Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche,
Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche
Gesamtbetrag, der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Personen, die
Grundsicherung im Alter bezogen, ausgezahlt wurde (bitte den aktuellen
Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach Nationalität: Deutsche,
Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)?
27. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 (oder hilfsweise aktueller Datenstand) einen
Rentenzahlbetrag erhalten, der unterhalb des Bruttobedarfs von
Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter (außerhalb von
Einrichtungen) lag (bitte nach insgesamt, Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer, EU‑27, EU‑11, Ukrainer und Top-8-nichteuropäische
Asylherkunftsländer getrennt ausweisen), und welchem Anteil entspricht dies
jeweils bezogen auf alle Rentenempfänger der vorstehend genannten
Gruppen?
28. Wie viele der Kriegsflüchtlinge mit ukrainischer Staatsangehörigkeit
bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023, 2024
und 2025 (hilfsweise aktueller Datenstand) Grundsicherung oder
Sozialhilfe (bitte differenziert nach SGB II – Hilfe zum Lebensunterhalt,
SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, nach
Geschlecht und nach den Altersstufen wie in Frage 4 angeben)?
29. Welche Kosten sind dem Bund durch die Aufnahme der ukrainischen
Flüchtlinge bisher entstanden (wenn die angefallenen Kosten nicht genau
beziffert werden können, wird um eine Schätzung gebeten)?
Berlin, den 18. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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