Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6107)
Text
Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6107)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8021
21. Wahlperiode 14.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy,
Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6107 –
Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die gesetzliche Rente stand als eine der wichtigsten Formen staatlich
organisierter Sozialversicherungsleistungen in Deutschland in den letzten
Jahrzehnten immer wieder im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Insbesondere
ihre Belastbarkeit angesichts des demografischen Wandels stand in der letzten
Zeit im Fokus. Ein wesentlicher Aspekt innerhalb dieser Diskussionen stellt
die Frage nach den Rentenhöhen dar und ob die gesetzliche Rente auch in
Zukunft noch als alleiniges Sicherungssystem ausreicht, um Altersarmut zu
verhindern.
Schon jetzt zeigt sich ein Anstieg der relativen Einkommensarmut bei Älteren
bzw. Menschen ab 65 Jahren. „Ältere Menschen ab 65 Jahren waren über viele
Jahre seltener arm als die Durchschnittsbevölkerung. Jedoch zeigt sich eine
steigende Tendenz: Während der Anteil der älteren Menschen, die von Armut
betroffen waren, im Jahr 2005 bei 11 Prozent und damit 3,7 Prozentpunkte
unterhalb des Bevölkerungsdurchschnitts lag, näherte sich die Altersarmutsquote
in den letzten Jahren immer mehr der Gesamtbevölkerung an und erreichte
2016 14,8 Prozent. Mit 15,7 Prozent hat sie 2019 einen neuen Höchstwert
erreicht“, stellt das zur Hans-Böckler-Stiftung gehörende Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliche Institut in diesem Zusammenhang fest (www.wsi.de/de/ar
mut-14596-armutsquoten-kinder-und-aeltere-15193.htm).
Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts unterstreichen diese
Entwicklung: Demnach „waren hierzulande 16,1 Prozent der Bevölkerung von Armut
bedroht. Mit 19,5 Prozent lag die Armutsgefährdungsquote für Personen ab
65 Jahren über diesem Durchschnittswert. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch
für Personen ab 75 Jahren, deren Armutsgefährdungsquote bei 19,1 Prozent
lag“ (www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aelt
ere-Menschen/armutsgefaehrdung.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ferner steigt die Zahl die Rentner, die trotz Rentenbezug weiterhin
erwerbstätig sind (www.zeit.de/arbeit/2026-08/erwerbstaetigkeit-rentner-altersrente-arb
eiten-minijob-gxe). Zwar stellte eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung fest, dass eine deutliche Mehrheit von 90 Prozent der
erwerbstätigen Rentner die sozialen Aspekte bei ihrer Entscheidung für die
Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit betonten, dennoch gab mehr als die Hälfte der
Befragten auch finanzielle Gründe für die Erwerbsarbeit an (https://iab.de/pres
seinfo/erwerbstaetige-im-rentenalter-arbeiten-nur-zum-teil-des-geldes-we
gen/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Ansicht der Bundesregierung können ausnahmsweise nicht alle Fragen
vollständig beantwortet werden.
Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit bei der Beibringung der erbetenen Informationen (Urteil
des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11,
Rz. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung
verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in der für die Beantwortung der
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit in Erfahrung bringen kann.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140).
Ausgehend von Umfang und Detailtiefe der 47 Fragen kann die Bereitstellung
einiger, nicht bereits statistisch erfasster, Informationen von der
Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden, da der
Arbeitsaufwand zur Bereitstellung dieser Informationen unzumutbar ist und
hierdurch in den mit der Erstellung, Auswertung und Aufbereitung befassten
Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet
wäre. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, noch ist es im Sinne einer
effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, diese
erfragten Informationen als Daten vollständig statistisch zu erfassen bzw.
standardmäßig auszuwerten und aufzubereiten.
So müssten zunächst umfangreiche Sonderauswertungen von Mikrodaten
erstellt werden, d. h., die Skripte für diese Sonderauswertungen müssten zunächst
programmiert werden. Dies betrifft beispielsweise Fragen nach dem
Rentenzahlbetrag unter dem EU‑SILC-Schwellenwert, dem Bruttorentenbetrag oder
den Median-Zahlbeträgen, da der Rentenzahlbetrag in den Statistiken der
Deutschen Rentenversicherung nur als durchschnittlicher Rentenzahlbetrag sowie in
bestimmten Rentenzahlbetragsklassen vorliegt. Die komplexen Fallgruppen
und Differenzierungen erfordern einen hohen Programmierungsaufwand und
entsprechende Programmlaufzeiten, da je Berichtsjahr mehrere Millionen Fälle
auszuwerten wären. Darüber hinaus liegen die statistisch erfassten Daten der
Deutschen Rentenversicherung nicht als relationale Datenbank vor, sondern
voraggregiert und klassifiziert in hierarchischen Kategorien (z. B. Wohnort,
Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und Kennzahlen (z. B. Rentenzahlbetrag,
Versicherungsjahre), die für die Datenauswertung entsprechend der Fragestellung
händisch zu kreuzen wären. Das ist vor dem Hintergrund der hierarchischen
Kategorien und der komplexen Fallgruppen nur in mehreren, getrennt
voneinander vorzunehmenden, Auswertungen möglich. Außerdem sind aus den
voraggregierten Kategorien, ebenfalls händisch und je nach Fragestellung,
Kategorien u. a. für die erfragten Staatsangehörigkeiten oder Versicherungsjahre zu
bilden bzw. nicht benötigte Merkmale einer Kategorie durch Filter zu
entfernen.
Da die Datenauswertung aus den vorhandenen Daten ebenfalls mehrere
Millionen Fälle für jedes Berichtsjahr umfasst bzw. Daten für Zeiträume von bis zu
16 Jahren erfragt werden, würden zudem sehr lange Programmlaufzeiten
benötigt. Im Anschluss wären die Ergebnisse zu exportieren, auf Qualität zu prüfen
und zum Zwecke der Antwort aufzubereiten.
Insgesamt ist für die Programmierung der Sonderauswertungen, die
Programmlaufzeit, die Zusammenstellung der Kreuztabellen aus den vorhandenen
Statistiken, den Datenexport, die Qualitätsprüfung und die Aufbereitung der Tabellen
von einem Arbeitsaufwand auszugehen, der deutlich über dem nach der
Geschäftsordnung des Bundestages für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage
vorgesehenen Zeitraum liegt und auch nicht im Rahmen einer
Fristverlängerung realisierbar wäre.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte für die Jahre seit 2010 angeben
und jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ost-
und Westdeutschland getrennt nach Männern, Frauen, Frauen ohne
Kinder, Frauen mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei
Kindern sowie Frauen mit vier und mehr Kindern aufschlüsseln und
darüber hinaus jeweils für Renten nach 40 und 45 Versicherungsjahren
angeben)?
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte für die Jahre seit 2010 angeben
und jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ost-
und Westdeutschland getrennt nach Nationalität: Deutsche, Ausländer,
EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern,
Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, aufschlüsseln
und darüber hinaus jeweils für Renten nach 40 und 45
Versicherungsjahren angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen in Deutschland können
für die Jahre 2010 bis 2014 den jährlichen Statistikbänden „Rentenbestand am
31. 12.“ (Tabelle 52.00 G) bzw. ab dem Jahr 2015 den Statistikbänden „Rente“
(Tabelle 21.00 G bis 21.02 G) der Deutschen Rentenversicherung entnommen
werden: https://statistik-rente.de/drv/extern/publikationen/(Rente). Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2020, 2024 und 2025 die
Medianzahlbeträge der Versichertenrenten insgesamt und differenziert nach den
Rentenarten Altersrenten mit Regelaltersrenten, Renten für besonders
langjährig Versicherte und für langjährig Versicherte sowie Renten bei
voller und teilweiser Erwerbsminderung (bitte neben dem Median auch
den Durchschnitt ausweisen)?
Angaben zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen können den jährlichen
Statistikbänden „Rentenbestand am 31. Dezember 2010“ (Tabelle 3.00 G) bzw.
ab dem Jahr 2020 den Statistikbänden „Rente“ (Tabelle 1.00 G und 3.00 G) der
Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/dr
v/extern/publikationen/ (Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
4. Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 3
erfragten Medianrenten auf Männer und Frauen, das Bundesgebiet, West-
und Ostdeutschland, die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen
Nationalitäten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken,
Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt
sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern,
Eritreern, Somaliern und Nigerianern (bitte neben den Medianwerten
auch den Durchschnitt ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
5. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern) der Rentner, die
in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von
unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für
jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über
1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter
und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über
1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre
angeben)?
6. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern mit mindestens
45 Versicherungsjahren) der Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025
mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente
(Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten
haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro,
unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über
1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter
und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40
Versicherungsjahre angeben)?
7. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in
Westdeutschland) der Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025
eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über
2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter
und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über
1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter
und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch
für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
8. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in
Westdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in
Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45
Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von
unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für
jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über
1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter
und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über
1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre
angeben)?
9. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in
Ostdeutschland) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025
eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über
2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter
und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über
1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter
und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch
für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
10. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Ostdeutschland
mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Ostdeutschland,
die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre
erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter
2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes
Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro,
unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über
1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und
bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der
angefragten Höhen kann der Tabelle zu den Fragen 5 bis 10 im Tabellenanhang
entnommen werden. Die Anzahl der Renten über den jeweiligen Zahlbeträgen
ergibt sich im Umkehrschluss durch Abzug von der Gesamtzahl. Es wird darauf
hingewiesen, dass allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen
Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf die Höhe des Alterseinkommens
geschlossen werden kann, da u. a. weitere (Alters-) Einkommen und der
Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der
gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu sehr hohen
Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von
fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in
anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen, über die in der
Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Der
Alterssicherungsbericht 2024 bestätigt den Zusammenhang: So fällt das
Haushaltseinkommen in den Paar-Haushalten mit den kleinsten Rentenzahlbeträgen
durchschnittlich am höchsten aus, (vgl. hierzu auch die Tabelle “Anteil der
Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach
Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024
(Bundestagsdrucksache 20/14086, Seite 89).
11. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern)
der ausländischen Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 eine
Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro
erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über
1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter
und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über
1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für
mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
12. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern mit
mindestens 45 Versicherungsjahren) der ausländischen Rentner, die in
den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht
hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und
über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für
unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über
1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter
und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch
für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
13. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in
Westdeutschland) der ausländischen Rentner in Westdeutschland, die in
den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter
2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes
Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro,
unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über
1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und
bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
14. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in
Westdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der
ausländischen Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025
mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente
(Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben
(bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter
und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über
1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter
und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40
Versicherungsjahre angeben)?
15. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in
Ostdeutschland) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020
und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und
über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für
unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über
1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter
und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch
für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?
16. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in
Ostdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in
Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45
Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag)
von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt
für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über
1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter
und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über
1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre
angeben)?
Die Fragen 11 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der
angefragten Höhen kann der Tabelle zu den Fragen 11 bis 16 im
Tabellenanhang entnommen werden. Die Anzahl der Renten über den jeweiligen
Zahlbeträgen ergibt sich im Umkehrschluss durch Abzug von der Gesamtzahl. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 10 verwiesen.
17. Wie viele Jahre muss ein Durchschnittsverdiener aktuell arbeiten, um auf
einen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1 200 Euro zu kommen (bitte auch
für 1 100 Euro, 1 400 Euro, 1 600 Euro und 2 000 Euro angeben), und
wie hoch ist die Anzahl und der Anteil (an allen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB)) der sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten, die aktuell ein Gehalt unter dem Gehalt des
Durchschnittsverdieners erhalten?
Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines
über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Lohnverhältnisses und
Erzielung eines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Höhe des
Durchschnittsentgelts nach Anlage 1* zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VI) sind zum 1. Juli 2025 für einen monatlichen Rentenzahlbetrag in
Höhe von 1.100 Euro rein rechnerisch 30,7 Beitragsjahre (1.200 Euro/Monat:
33,5 Beitragsjahre, 1.400 Euro/Monat: 39,1 Beitragsjahre, 1.600 Euro/Monat:
44,7 Beitragsjahre und 2.000 Euro/Monat: 55,8 Beitragsjahre) erforderlich. Es
wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen
Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso
wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Die tat-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8021 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
sächliche Höhe einer Rentenanwartschaft steht erst dann fest, wenn die
Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass das
Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels Vorliegens des endgültigen
Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt
gemäß Anlage 1 zum SGB VI berechnet werden musste.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Wie hoch waren in den Jahren von 2010 bis 2025 Anzahl und jeweils der
Anteil (am Rentenzugang insgesamt sowie am Rentenzugang der
jeweiligen Gruppe) der Personen mit einer Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen, sowie nach
Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken,
Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie
differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern,
Eritreern, Somaliern und Nigerianern aufschlüsseln)?
19. Wie stellte sich in den Jahren von 2010 bis 2025 jeweils die Höhe des
durchschnittlichen Zahlbetrages der Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang dar, unterschieden nach insgesamt,
teilweiser Erwerbsminderung, voller Erwerbsminderung (bitte jeweils nach
Geschlecht: Männer und Frauen, sowie nach Nationalität: Deutsche,
Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie differenziert nach
Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern aufschlüsseln)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zur Anzahl und den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen der
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können für die Jahre 2010 bis 2014
den jährlichen Statistikbänden „Rentenzugang“ (Tabelle 52.00 Z) bzw. ab dem
Jahr 2015 den Statistikbänden „Rente“ (Tabelle 21.00 Z bis 21.02 Z) der
Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/drv/ext
ern/publikationen/ (Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis
2025 jeweils der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängern der
Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen lebten (bitte
differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern insgesamt
sowie nach Ländern getrennt ausweisen)?
Der durchschnittliche Bruttobedarf von Personen, die die Altersgrenze zum
Renteneintrittsalter erreicht haben und Leistungen der Grundsicherung im Alter
nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
außerhalb von Einrichtungen beziehen, kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Durchschnittlicher Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern von
Grundsicherung im Alter1) außerhalb von Einrichtungen in Euro, Ende des
Jahres
Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Deutschland 835 856 865 942 1.011 1.027
1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die erbetene Differenzierung nach Bundesländern liegt lediglich für das
Jahr 2020 vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Durchschnittlicher Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern von
Grundsicherung im Alter1) außerhalb von Einrichtungen, nach Bundesländern
in Euro, am Ende des Jahres 2020
Bundesland Bruttobedarf in Euro
Schleswig-Holstein 837
Hamburg 914
Niedersachsen 808
Bremen 2) 839
Nordrhein-Westfalen 819
Hessen 856
Rheinland-Pfalz 793
Baden-Württemberg 841
Bayern 860
Saarland. 816
Berlin 878
Brandenburg 787
Mecklenburg-Vorpommern 776
Sachsen 750
Sachsen-Anhalt 754
Thüringen 766
1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII.
2) Mit hochgerechneten Daten für Bremen.
Quelle: Statistisches Bundesamt
21. Welches versicherungspflichtige Jahresentgelt war nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils notwendig, um
nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente
oberhalb der in Frage 14 genannten durchschnittlichen Bruttobedarfe zu
erhalten?
Es wird davon ausgegangen, dass auf die in der Frage 20 genannten
durchschnittlichen Bruttobedarfe von Empfängerinnen und Empfängern von
Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen abgestellt werden soll. Unter
der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über den
gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Entgeltverhältnisses lag das
versicherungspflichtige Bruttojahresentgelte, das rein rechnerisch notwendig wäre, um
1/45 der Entgeltpunkte des Rentenzahlbetrages (ohne Berücksichtigung eines
eventuell zustehenden Grundrentenzuschlages) in Höhe des jeweiligen
durchschnittlichen Bruttobedarfes einer/eines Beziehenden in der Grundsicherung im
Alter (außerhalb von Einrichtungen) zu erreichen, im Jahr 2020 bei
23.857 Euro, im Jahr 2021 bei 25.295 Euro, im Jahr 2022 bei 25.215 Euro, im
Jahr 2023 bei 28.140 Euro, im Jahr 2024 bei 30.417 Euro und im Jahr 2025 bei
32.158 Euro.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des
sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf den Erwerbsverlauf und ebenso
wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Hinzu
kommt, dass das Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels
Vorliegens des endgültigen Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen
Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1* zum SGB VI berechnet werden musste.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe der gesetzlichen Rente
allein nicht auf Hilfebedürftigkeit im Alter geschlossen werden kann, da
weitere Einkünfte und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt werden.
22. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben nach Kenntnis
der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein
versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um
nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente
oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert
nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern
sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken,
Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt,
sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern,
Somaliern und Nigerianern ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an
den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)?
23. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer
Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Helfer“ nachgingen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025
jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht
ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine
Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte
differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach
Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11,
Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer
insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern,
Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen), und wie hoch war ihr
Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene
Differenzierung)?
24. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer
Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Fachkraft“ nachgingen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025
jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht
ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine
Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte
differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach
Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11,
Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer
insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern,
Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen), und wie hoch war ihr
Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene
Differenzierung)?
25. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer
Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ nachgingen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025
jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht
ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine
Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte
differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach
Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11,
Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insge-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8021 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
samt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern,
Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen) und wie hoch war ihr
Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene
Differenzierung)?
26. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer
Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Experte“ nachgingen, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025
jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht
ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine
Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte
differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach
Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11,
Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer
insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern,
Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen) und wie hoch war ihr
Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene
Differenzierung)?
27. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025
unter dem EU‑SILC (European Union Statistics on Income and Living
Conditions)-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 von
1 446 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und
Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen
Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche,
Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen,
Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern
differenzieren)?
28. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr
2024 von 1 378 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der
jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund,
West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und
Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach
Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
29. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020
unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr
2020 von 1 300 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der
jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund,
West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und
Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach
Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
30. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015
unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr
2015 von 1 064 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der
jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund,
West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und
Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach
Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
31. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010
unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr
2010 von 952 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der
jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West-
und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
32. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2025 unter dem
EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 in
Höhe von 1 446 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach
Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West-
und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
33. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2024 unter dem
EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2024 in
Höhe von 1 378 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach
Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West-
und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
34. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2020 unter dem
EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 in
Höhe von 1 300 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach
Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West-
und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
35. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2015 unter dem
EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 in
Höhe von 1 064 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach
Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West-
und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
36. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2010 unter dem
EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2010 in
Höhe von 952 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen
Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach
Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West-
und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach
soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern differenzieren)?
Die Fragen 22 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
37. Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Anzahl
und Anteil (bezogen auf die jeweilige Grundgesamtheit) der
Altersrentner, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung der Rentenzahlbetrag
(nach Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der
gesetzlichen Krankenversicherung) unter dem Bruttobedarf von Empfängern von
Grundsicherung im Alter lag (bitte nach insgesamt sowie nach West- und
Ostdeutschland, nach Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen mit
einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei Kindern sowie
Frauen mit drei Kindern und mehr differenzieren)?
38. Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Anzahl
und Anteil (bezogen auf die jeweilige Grundgesamtheit) der
Altersrentner, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung der Rentenzahlbetrag
(nach Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der
gesetzlichen Krankenversicherung) unter dem Bruttobedarf von Empfängern von
Grundsicherung im Alter lag (bitte nach insgesamt sowie nach West- und
Ostdeutschland, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-
Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern,
Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?
Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet.
Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter
lag jeweils am Jahresende bei 679 Euro im Jahr 2010, bei 785 Euro im Jahr
2015, bei 833 Euro im Jahr 2020, bei 1.007 Euro im Jahr 2024 und bei
1.024 Euro im Jahr 2025. Für die Auswertung wurde daher auf Altersrenten mit
monatlichen Zahlbeträgen unter 700 Euro (für das Jahr 2010), unter 800 Euro
(für das Jahr 2015), unter 850 Euro (für das Jahr 2020) und unter 1.000 Euro
(für die Jahre 2024 und 2025) abgestellt. Die Anzahl und Anteil der Renten in
der erbetenen Differenzierung kann der Tabelle zu den Fragen 37 und 38 im
Tabellenanhang entnommen werden. Die Anzahl der Kinder je versicherter
Frau ist nicht bekannt. Anhand der Statistik der Deutschen Rentenversicherung
sind nur Angaben zur Anzahl der Kinder, für die Kindererziehungszeiten zu
berücksichtigen sind, möglich. Die relativ hohen Anteile beinhalten unter
anderem auch Kleinstrenten aufgrund von kurzen Beitragszeiten von Personen, bei
denen diese Renten für die Alterssicherung nur eine geringe Rolle spielen, weil
andere Alterseinkommen vorhanden sind. Entsprechend liefert die Rentenhöhe
für sich genommen nur eingeschränkt Hinweise auf die Einkommenssituation
im Alter. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 10 verwiesen.
39. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil
der Personen, die in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025
Grundsicherung im Alter bezogen, und wie hoch sind aktuell Anzahl und
Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den
aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach West- und
Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach
Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer
und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach
Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern
und Nigerianern differenzieren)?
Anzahl und Anteil der Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht und in den
erfragten Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten
Kapitel des SGB XII bezogen haben, können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter1) nach dem
4. Kapitel SGB XII am Ende des jeweiligen Jahres
Jahr Anzahl Anteil an den
Empfänger/innen insgesamt in %
2010 412.081 51,7
2015 536.121 51,6
2020 564.110 51,3
2024 738.840 58,6
2025 764.065 59,5
1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Darstellung des aktuellen Datenstands (Ende des 1. Quartals 2026) ergibt
sich aus nachfolgender Tabelle, soweit die Daten in der erbetenen
Differenzierung vorliegen.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter1) nach dem
4. Kapitel SGB XII am Ende des 1. Quartals 2026
Gebiet, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit/Herkunft
Anzahl Anteil in %
Insgesamt 771.275 100
davon
Früheres Bundesgebiet 643.005 83,4
Neue Länder mit Berlin 128.270 16,6
davon
Männer 333.150 43,2
Frauen 438.125 56,8
davon
Deutsche 492.000 63,8
Ausländer 279.275 36,2
darunter
EU-Ausländer 41.875 5,4
darunter
EU‑11-Ausländer2) 20.040 2,6
Türken 23.935 3,1
Ukrainer 106.905 13,9
Top‑8-Asylherkunftsländer 36.555 4,7
davon
Gebiet, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit/Herkunft
Anzahl Anteil in %
Afghanistan 9.240 1,2
Eritrea 670 0,1
Irak 5.085 0,7
Iran 5.165 0,7
Nigeria 135 0,0
Pakistan 1.455 0,2
Somalia 370 0,0
Syrien 14.430 1,9
1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII.
2) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen
40. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil
der Personen, die in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen, und wie hoch
sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und
nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht:
Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-
Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern,
Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?
Anzahl und Anteil der Personen, die in den erfragten Jahren Leistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel
des SGB XII bezogen haben, können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII am Ende des jeweiligen Jahres
Jahr Anzahl insgesamt Anteil an den
Empfänger/innen insgesamt in %
2010 796.646 100
2015 1.038.008 100
2020 1.098.625 100
2024 1.261.005 100
2025 1.283.860 100
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Darstellung des aktuellen Datenstands (Ende des 1. Quartals 2026) ergibt
sich aus nachfolgender Tabelle, soweit die Daten in der erbetenen
Differenzierung vorliegen.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII am Ende des 1. Quartals 2026
Gebiet, Geschlecht,
Staatsangehörigkeit/Herkunft
Anzahl Anteil in %
Insgesamt 1.292.155 100,0
davon
Früheres Bundesgebiet 1.050.495 81,3
Neue Länder mit Berlin 241.660 18,7
davon
Männer 630.790 48,8
Frauen 661.365 51,2
davon
Deutsche 940.555 72,8
Ausländer 351.600 27,2
darunter
EU-Ausländer 58.715 4,5
darunter
EU‑11-Ausländer1) 28.540 2,2
Türken 40.900 3,2
Ukrainer 112.170 8,7
Top‑8-Asylherkunftsländer 49.115 3,8
davon
Afghanistan 11.425 0,9
Eritrea 1.045 0,1
Irak 7.230 0,6
Iran 6.440 0,5
Nigeria 365 0,0
Pakistan 1.990 0,2
Somalia 665 0,1
Syrien 19.955 1,5
1) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen
41. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche
Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 an Personen,
die Grundsicherung im Alter bezogen, ausgezahlt wurde (bitte nach
insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer,
Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer,
EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern,
Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?
42. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche
Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 an Personen,
die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezogen, ausgezahlt wurde (bitte nach
insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht:
Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-
Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern,
Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Bis zum Berichtsjahr 2016 hat die amtliche SGB-XII-Statistik die Ausgaben
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten
Kapitel des SGB XII insgesamt erfasst, allerdings nicht nach soziodemografischen
Merkmalen der Leistungsberechtigten. Die Nettoausgaben der Jahre 2010 und
2015 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem 4. Kapitel SGB XII nach Jahren
Gebiet 2010
insgesamt in Tsd.
Euro
2015
insgesamt in Tsd.
Euro
Deutschland 4.107.431 5.925.778
Baden-Württemberg 394.172 572.818
Bayern 484.800 710.790
Berlin 318.050 453.619
Brandenburg 80.936 124.541
Bremen 63.430 86.096
Hamburg 160.926 253.783
Hessen 360.143 535.023
Mecklenburg-Vorpommern 71.767 112.663
Niedersachsen 448.565 617.833
Nordrhein-Westfalen 1.090.507 1.531.660
Rheinland-Pfalz 173.166 245.858
Saarland 58.047 89.055
Sachsen 105.055 157.623
Sachsen-Anhalt 77.505 122.643
Schleswig-Holstein 166.690 232.131
Thüringen 53.671 79.642
Quelle: Statistisches Bundesamt
Seit dem Jahr 2017 werden die jährlichen Gesamtausgaben für das Vierte
Kapitel des SGB XII als Nettoausgaben für Geldleistungen aus den
Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII an die Länder ermittelt. Diese lassen
sich weiterhin nicht nach soziodemografischen Merkmalen differenzieren,
jedoch ist eine Unterscheidung nach Leistungsberechtigten möglich, die die
Altersgrenze überschritten haben. Die Angaben für die Jahre 2020, 2024
und 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem 4. Kapitel SGB XII nach Jahren
Jahr, Gebiet Insgesamt in Tsd.
Euro
Darunter im Alter1)
in Tsd. Euro
2020
Deutschland 7.559.442 3.303.539
Baden-Württemberg 732.757 327.131
Bayern 871.140 429.508
Berlin 595.467 281.797
Brandenburg 165.558 41.955
Bremen 112.077 56.054
Hamburg 345.951 184.341
Hessen 693.123 330.047
Mecklenburg-Vorpommern 133.527 33.735
Niedersachsen 786.622 315.896
Nordrhein-Westfalen 1.934.802 880.072
Jahr, Gebiet Insgesamt in Tsd.
Euro
Darunter im Alter1)
in Tsd. Euro
Rheinland-Pfalz 326.446 137.554
Saarland 108.108 49.246
Sachsen 194.441 58.360
Sachsen-Anhalt 149.661 35.784
Schleswig-Holstein 300.396 115.946
Thüringen 109.367 26.114
2024
Deutschland 11.470.840 5.938.246
Baden-Württemberg 1.117.925 611.113
Bayern 1.330.413 771.584
Berlin 888.830 488.829
Brandenburg 258.788 90.906
Bremen 165.887 95.633
Hamburg 515.264 303.925
Hessen 1.039.097 572.029
Mecklenburg-Vorpommern 202.673 66.560
Niedersachsen 1.207.576 572.372
Nordrhein-Westfalen 2.891.838 1.521.078
Rheinland-Pfalz 502.936 251.020
Saarland 165.215 96.926
Sachsen 311.641 138.626
Sachsen-Anhalt 216.768 76.362
Schleswig-Holstein 485.521 218.470
Thüringen 170.467 62.811
2025
Deutschland 11.807.626 6.198.744
Baden-Württemberg 1.157.450 642.643
Bayern 1.370.390 802.741
Berlin 915.693 514.412
Brandenburg 268.588 97.682
Bremen 171.381 99.500
Hamburg 526.580 312.700
Hessen 1.067.613 593.387
Mecklenburg-Vorpommern 210.464 72.247
Niedersachsen 1.223.472 597.870
Nordrhein-Westfalen 2.976.403 1.587.759
Rheinland-Pfalz 518.621 259.523
Saarland 172.333 91.651
Sachsen 327.307 151.003
Sachsen-Anhalt 226.366 81.193
Schleswig-Holstein 498.518 226.979
Thüringen 176.447 67.454
1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII.
Quelle: Auswertung auf der Grundlage von Jahresnachweisen, die die Länder dem Bund im
Rahmen des Erstattungsverfahrens nach § 46a Absatz 5 SGB XII vorzulegen haben (Stand 20. April
2026)
43. Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie
hoch ist aktuell die Zahl der Altersrentner, die trotz Rentenbezug
aufgrund Alters weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise
ausüben (bitte getrennt nach: sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte,
ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Frauen, Männer, West- sowie
Ostdeutschland nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit:
Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-
nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern,
Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und
Nigerianern, ausweisen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
44. Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie
hoch ist aktuell die Zahl der Personen über der Regelaltersgrenze eine
Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise ausüben (bitte getrennt nach:
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte,
sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte,
Frauen, Männer, West- sowie Ostdeutschland nach Geschlecht: Männer,
Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer,
EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-
Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern,
Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen)?
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigten über der
Regelaltersgrenze können in der erbetenen Differenzierung der Tabelle zu der
Frage 44 im Tabellenanhang entnommen werden. Als Jahreswert wurde der
Juni-Wert ausgewiesen. Angaben liegen bis Februar 2026 vor.
45. Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 die jährlichen Einnahmen der
Deutschen Rentenversicherung aus freiwilligen Zahlungen von
Rentenbeiträgen zum Ausgleich der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn (bitte
tabellarisch in absoluten Zahlen angeben sowie die prozentuale
Steigerung zwischen den einzelnen Jahren darstellen)?
Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu der Frage 45 im
Tabellenanhang entnommen werden.
46. Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 jeweils (pro Jahr) die
Gesamtausgaben des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung (Steuermittel in
Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) im Verhältnis zum
nominalen Bruttoinlandsprodukt des betreffenden Jahres (bitte in Prozent
unter Angabe des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes und in
Jahresscheiben angeben)?
47. Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 (pro Jahr) die Ausgaben der
gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zum nominalen
Bruttoinlandsprodukt des betreffenden Jahres (bitte in Prozent unter Angabe des
jeweiligen Bruttoinlandsproduktes und in Jahresscheiben angeben)?
Die Fragen 46 und 47 werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu den Fragen 46 und 47 im
Tabellenanhang entnommen werden.
Kleine Anfrage 21/6107 - Tabellenanhang
Tabelle zu Fragen 5 bis 10
Renten wegen Alters - Anzahl und Anteil der Renten nach Staatsangehöigkeit, ausgewählten Zahlbetragsklassen, Wohnort und Versicherungsjahren
Rentenbestand am 31. Dezember, Wohnort Deutschland, Nichtvertragsrenten
Renten wegen Alters Insgesamt darunter: Renten mit mind. 40 Versicherungsjahren darunter: Renten mit mind. 45 Versicherungsjahren
Berichtsjahr 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025
Rentenzahlbetrag unter …
Euro/Monat
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Insgesamt
Deutschland
1.000 6.224.073 49,7% 5.326.036 37,2% 1.438.359 20,5% 842.304 9,9% 593.075 13,5% 370.798 6,4%
1.100 7.064.540 56,4% 6.115.723 42,8% 2.047.852 29,2% 1.307.094 15,3% 896.680 20,4% 586.589 10,1%
1.200 7.851.372 62,7% 6.958.003 48,7% 2.672.157 38,1% 1.898.485 22,2% 1.244.194 28,3% 892.850 15,3%
1.300 8.583.061 68,6% 7.842.485 54,8% 3.291.481 46,9% 2.591.653 30,3% 1.616.839 36,8% 1.313.333 22,6%
1.400 9.272.074 74,1% 8.682.387 60,7% 3.905.441 55,7% 3.287.299 38,5% 2.017.418 46,0% 1.765.272 30,3%
1.600 10.476.096 83,7% 10.132.373 70,8% 5.027.358 71,7% 4.551.906 53,3% 2.817.286 64,2% 2.621.409 45,0%
1.800 11.331.185 90,5% 11.398.669 79,7% 5.844.872 83,3% 5.722.585 67,0% 3.422.454 78,0% 3.497.708 60,1%
2.000 11.904.195 95,1% 12.385.394 86,6% 6.404.050 91,3% 6.661.053 78,0% 3.846.210 87,6% 4.232.912 72,7%
Insgesamt 12.518.499 100,0% 14.301.757 100,0% 7.012.777 100,0% 8.539.410 100,0% 4.389.734 100,0% 5.821.471 100,0%
Deutschland - West -
1.000 5.253.635 53,9% 4.694.763 42,3% 848.951 17,9% 569.116 9,6% 336.041 11,1% 235.552 5,8%
1.100 5.773.947 59,2% 5.256.226 47,3% 1.183.915 24,9% 860.575 14,5% 498.005 16,5% 362.800 8,9%
1.200 6.260.907 64,2% 5.823.440 52,4% 1.538.717 32,4% 1.225.447 20,7% 687.501 22,8% 543.110 13,4%
1.300 6.728.657 69,0% 6.391.715 57,5% 1.914.389 40,3% 1.638.671 27,6% 902.628 29,9% 790.035 19,4%
1.400 7.198.139 73,9% 6.924.927 62,3% 2.321.836 48,9% 2.053.445 34,6% 1.159.150 38,4% 1.055.665 26,0%
1.600 8.090.164 83,0% 7.884.564 71,0% 3.145.600 66,2% 2.859.808 48,2% 1.739.508 57,7% 1.590.885 39,2%
1.800 8.762.757 89,9% 8.794.192 79,2% 3.785.943 79,7% 3.690.144 62,2% 2.214.521 73,4% 2.207.890 54,3%
2.000 9.221.738 94,6% 9.545.629 85,9% 4.232.572 89,1% 4.401.130 74,2% 2.551.517 84,6% 2.764.986 68,1%
Insgesamt 9.746.370 100,0% 11.107.362 100,0% 4.752.333 100,0% 5.929.778 100,0% 3.016.558 100,0% 4.062.945 100,0%
Deutschland - Ost -
1.000 970.438 35,0% 631.273 19,8% 589.408 26,1% 273.188 10,5% 257.034 18,7% 135.246 7,7%
1.100 1.290.593 46,6% 859.497 26,9% 863.937 38,2% 446.519 17,1% 398.675 29,0% 223.789 12,7%
1.200 1.590.465 57,4% 1.134.563 35,5% 1.133.440 50,1% 673.038 25,8% 556.693 40,5% 349.740 19,9%
1.300 1.854.404 66,9% 1.450.770 45,4% 1.377.092 60,9% 952.982 36,5% 714.211 52,0% 523.298 29,8%
1.400 2.073.935 74,8% 1.757.460 55,0% 1.583.605 70,1% 1.233.854 47,3% 858.268 62,5% 709.607 40,4%
1.600 2.385.932 86,1% 2.247.809 70,4% 1.881.758 83,2% 1.692.098 64,8% 1.077.778 78,5% 1.030.524 58,6%
1.800 2.568.428 92,7% 2.604.477 81,5% 2.058.929 91,1% 2.032.441 77,9% 1.207.933 88,0% 1.289.818 73,3%
2.000 2.682.457 96,8% 2.839.765 88,9% 2.171.478 96,1% 2.259.923 86,6% 1.294.693 94,3% 1.467.926 83,5%
Insgesamt 2.772.129 100,0% 3.194.395 100,0% 2.260.444 100,0% 2.609.632 100,0% 1.373.176 100,0% 1.758.526 100,0%
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle zu Fragen 11 bis 16
Renten wegen Alters - Anzahl und Anteil der Renten mit nichtdeutscher Staatsangehöigkeit, ausgewählten Zahlbetragsklassen, Wohnort und Versicherungsjahren
Rentenbestand am 31. Dezember, Wohnort Deutschland, Nichtvertragsrenten
Renten wegen Alters Insgesamt darunter: Renten mit mind. 40 Versicherungsjahren darunter: Renten mit mind. 45 Versicherungsjahren
Berichtsjahr 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025
Rentenzahlbetrag unter …
Euro/Monat
Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Staatsangehörigkeit: Ausland
Deutschland
1.000 27.892 73,4% 29.128 63,9% 5.452 37,8% 3.545 20,6% 3.099 30,0% 1.436 12,6%
1.100 29.825 78,5% 31.326 68,7% 7.017 48,6% 4.948 28,8% 4.297 41,7% 2.234 19,5%
1.200 31.492 82,9% 33.543 73,6% 8.402 58,2% 6.571 38,3% 5.369 52,1% 3.313 29,0%
1.300 32.755 86,2% 35.706 78,3% 9.506 65,8% 8.318 48,4% 6.189 60,0% 4.612 40,3%
1.400 33.857 89,1% 37.446 82,1% 10.506 72,8% 9.750 56,8% 6.960 67,5% 5.653 49,4%
1.600 35.644 93,8% 39.990 87,7% 12.167 84,3% 11.943 69,5% 8.343 80,9% 7.244 63,3%
1.800 36.719 96,6% 41.996 92,1% 13.183 91,3% 13.757 80,1% 9.215 89,4% 8.636 75,5%
2.000 37.359 98,3% 43.367 95,1% 13.799 95,6% 15.031 87,5% 9.726 94,3% 9.670 84,5%
Insgesamt 38.005 100,0% 45.601 100,0% 14.436 100,0% 17.178 100,0% 10.313 100,0% 11.438 100,0%
Deutschland - West -
1.000 26.574 73,0% 27.557 63,1% 5.185 37,3% 3.386 20,2% 2.914 29,5% 1.351 12,1%
1.100 28.455 78,2% 29.683 68,0% 6.702 48,2% 4.737 28,3% 4.073 41,2% 2.116 19,0%
1.200 30.081 82,7% 31.849 72,9% 8.052 57,9% 6.323 37,8% 5.114 51,7% 3.170 28,4%
1.300 31.309 86,0% 33.972 77,8% 9.129 65,7% 8.038 48,0% 5.910 59,7% 4.446 39,8%
1.400 32.377 89,0% 35.677 81,7% 10.097 72,6% 9.446 56,4% 6.655 67,3% 5.469 49,0%
1.600 34.102 93,7% 38.174 87,4% 11.699 84,2% 11.600 69,3% 7.985 80,7% 7.031 63,0%
1.800 35.145 96,6% 40.146 91,9% 12.686 91,3% 13.386 80,0% 8.832 89,3% 8.401 75,3%
2.000 35.766 98,3% 41.495 95,0% 13.284 95,6% 14.640 87,5% 9.327 94,3% 9.423 84,5%
Insgesamt 36.391 100,0% 43.678 100,0% 13.901 100,0% 16.740 100,0% 9.894 100,0% 11.158 100,0%
Deutschland - Ost -
1.000 1.318 81,7% 1.571 81,7% 267 49,9% 159 36,3% 185 44,2% 85 30,4%
1.100 1.370 84,9% 1.643 85,4% 315 58,9% 211 48,2% 224 53,5% 118 42,1%
1.200 1.411 87,4% 1.694 88,1% 350 65,4% 248 56,6% 255 60,9% 143 51,1%
1.300 1.446 89,6% 1.734 90,2% 377 70,5% 280 63,9% 279 66,6% 166 59,3%
1.400 1.480 91,7% 1.769 92,0% 409 76,4% 304 69,4% 305 72,8% 184 65,7%
1.600 1.542 95,5% 1.816 94,4% 468 87,5% 343 78,3% 358 85,4% 213 76,1%
1.800 1.574 97,5% 1.850 96,2% 497 92,9% 371 84,7% 383 91,4% 235 83,9%
2.000 1.593 98,7% 1.872 97,3% 515 96,3% 391 89,3% 399 95,2% 247 88,2%
Insgesamt 1.614 100,0% 1.923 100,0% 535 100,0% 438 100,0% 419 100,0% 280 100,0%
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle zu Fragen 37 und 38
Anzahl und Anteil der Renten wegen Alters mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von unter 700, 800, 850 und 1.000 Euro/Monat nach Geschlecht,
Wohnort, Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit*, Wohnort Deutschland, Rentenbestand am 31. Dezember
Renten mit einem
Ø Rentenzahlbetrag unter
700 Euro / Monat 800 Euro / Monat 850 Euro / Monat 1.000 Euro / Monat
Jahr 2010 2015 2020 2024 2025
Rentenbestand am 31.12. Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Bundesgebiet 7.731.807 47,0% 7.933.626 47,3% 6.765.913 39,3% 6.975.971 39,4% 6.687.830 37,4%
Deutschland - West - 6.530.525 50,5% 6.820.758 51,5% 6.061.353 44,7% 6.196.711 44,2% 5.963.293 42,1%
Deutschland - Ost - 1.201.282 34,0% 1.112.868 31,5% 704.560 19,3% 779.260 21,0% 724.537 19,4%
Männer 1.271.127 18,0% 1.608.785 22,1% 1.536.838 20,6% 1.740.344 22,7% 1.700.195 21,9%
Frauen 6.460.680 68,7% 6.324.841 66,5% 5.229.075 53,5% 5.235.627 52,2% 4.987.635 49,3%
Anzahl der bei der
Rentenberechnung berücksichtigten Kinder
ohne Kinder 868.663 52,3% 743.970 52,1% 610.843 43,0% 652.658 43,0% 639.065 41,1%
1 1354845 63,0% 1432322 62,6% 1178722 49,2% 1169694 47,5% 1101626 44,4%
2 2.197.708 72,7% 2.354.533 70,0% 2.075.170 56,2% 2.132.027 54,2% 2.039.162 51,1%
3 1.177.074 78,2% 1.121.827 74,0% 907.216 60,9% 881.912 60,3% 837.856 57,4%
4 und mehr 862.384 81,2% 672.189 73,0% 457.124 59,6% 399.336 61,3% 369.926 58,8%
Deutsche 7.405.890 46,7% 7.474.837 46,7% 6.240.949 38,4% 6.319.449 38,1% 6.023.282 36,1%
Ausland 312.343 55,9% 444.794 61,1% 481.164 52,4% 646.418 58,6% 655.243 56,9%
EU-Ausland 119312 55,9% 184211 54,4% 208.984 49,1% 248.932 51,2% 249.728 49,4%
EU 11** 16.127 54,0% 43.576 53,2% 62.353 49,0% 91.140 51,6% 71.210 50,6%
Türkei 103.011 61,1% 133.551 68,2% 126.825 60,9% 138.043 62,8% 134.982 59,9%
Ukraine 1.743 90,0% 7.774 97,7% 12.116 96,0% 15.904 94,0% 16.771 93,2%
Angehörige "Top-8-Asylherkunftsländer" 4.151 76,2% 8.889 86,5% 15.564 86,8% 25.466 87,3% 28.055 86,4%
Afghanistan 38 95,0% 122 89,1% 281 75,7% 481 73,2% 512 71,5%
Eritrea 76 61,8% 178 73,0% 223 68,8% 354 76,8% 415 76,1%
Irak 29 85,3% 60 90,9% 120 93,0% 185 93,9% 204 93,2%
Iran 473 94,6% 1.412 97,3% 2.860 95,1% 4.446 93,8% 4.852 92,9%
Nigeria 352 75,4% 859 84,1% 1.557 80,7% 2.525 82,5% 2.705 81,8%
Pakistan 173 75,9% 521 90,0% 1.046 90,6% 1.923 91,8% 2.250 91,5%
Somalia 373 70,8% 881 86,7% 1.563 90,7% 2.751 94,2% 3.067 94,3%
Syrien 2.637 74,8% 4.856 84,2% 7.914 85,1% 12.801 85,2% 14.050 83,8%
*) ohne Staatenlos und Staatsangehörigkeit unbekannt
**) EU 11: In Abhängigkeit vom Beitrittsdatum: Bulgarien, Estland, Kroatien, Slowenien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn.
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, tlw. Sonderauswertung
Tabelle zu Frage 44
Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze 1) nach Merkmalen
Deutschland (Arbeitsort)
Zeitreihe
Beschäftigungsart Merkmale 30.06.2010 30.06.2015 30.06.2020 30.06.2024 30.06.2025 28.02.2026
1 2 3 4 5 6
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Insgesamt 127.637 182.565 273.423 383.510 408.999 450.758
Westdeutschland 110.442 155.351 228.519 321.839 344.555 380.274
Ostdeutschland 17.156 27.197 44.883 61.638 64.409 70.419
Männer 85.890 122.054 174.220 236.081 248.499 270.220
Frauen 41.747 60.511 99.203 147.429 160.500 180.538
Deutsche 121.853 171.022 252.042 347.360 369.791 408.310
Ausländer 5.781 11.540 21.380 36.150 39.208 42.448
EU insgesamt 2.973 6.669 13.258 21.946 23.224 25.076
dar.: EU - 11 2)
792 2.566 6.811 11.863 12.422 13.340
163 Türkei 815 930 1.214 2.180 2.433 2.633
166 Ukraine 24 133 345 1.200 1.611 1.916
Asylherkunftsländer 174 281 562 1.201 1.368 1.484
224 Eritrea * * 18 45 44 52
232 Nigeria 7 8 23 63 74 87
273 Somalia * * 4 13 15 14
423 Afghanistan 31 39 92 180 192 205
439 Islamische Republik Iran 108 126 246 424 500 511
438 Irak 9 21 34 94 103 123
461 Pakistan 13 33 51 140 154 171
475 Arabische Republik Syrien * 50 94 242 286 321
darunter:
Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte Insgesamt 69.713 73.235 104.813 147.808 155.782 166.538
Westdeutschland 59.762 62.439 87.866 124.449 131.521 140.774
Ostdeutschland 9.947 10.791 16.936 23.345 24.250 25.749
Männer 50.900 54.096 76.028 106.695 111.998 118.991
Frauen 18.813 19.139 28.785 41.113 43.784 47.547
Deutsche 66.008 67.634 94.491 129.605 136.439 146.029
Ausländer 3.703 5.599 10.322 18.203 19.343 20.509
EU insgesamt 1.914 3.273 6.598 11.559 11.979 12.658
dar.: EU - 11 2)
537 1.382 3.727 6.813 6.967 7.367
163 Türkei 506 420 567 1.105 1.220 1.290
166 Ukraine 12 77 151 581 758 920
Asylherkunftsländer 111 123 244 556 647 669
224 Eritrea * * * 13 14 12
232 Nigeria * * 14 41 48 56
273 Somalia * * * 9 9 8
423 Afghanistan 20 11 36 77 81 88
439 Islamische Republik Iran 70 64 121 201 247 244
438 Irak 5 10 12 41 51 55
461 Pakistan 9 15 19 79 78 83
475 Arabische Republik Syrien * 15 33 95 119 123
Tabelle zu Frage 44
Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze 1) nach Merkmalen
Deutschland (Arbeitsort)
Zeitreihe
Beschäftigungsart Merkmale 30.06.2010 30.06.2015 30.06.2020 30.06.2024 30.06.2025 28.02.2026
1 2 3 4 5 6
darunter:
Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte Insgesamt 57.525 109.276 168.610 235.702 253.217 284.218
Westdeutschland 50.354 92.868 140.653 197.390 213.034 239.500
Ostdeutschland 7.166 16.396 27.947 38.293 40.159 44.668
Männer 34.743 67.927 98.192 129.386 136.501 151.227
Frauen 22.782 41.349 70.418 106.316 116.716 132.991
Deutsche 55.455 103.334 157.551 217.755 233.352 262.279
Ausländer 2.069 5.941 11.058 17.947 19.865 21.939
EU insgesamt 1.057 3.396 6.660 10.387 11.245 12.418
dar.: EU - 11 2)
254 1.184 3.084 5.050 5.455 5.973
163 Türkei 308 510 647 1.075 1.213 1.343
166 Ukraine 11 56 194 619 853 996
Asylherkunftsländer 63 158 318 645 721 815
224 Eritrea - * * 32 30 40
232 Nigeria * * 9 22 26 31
273 Somalia - - * 4 6 6
423 Afghanistan 11 28 56 103 111 117
439 Islamische Republik Iran 38 62 125 223 253 267
438 Irak 4 11 22 53 52 68
461 Pakistan 4 18 32 61 76 88
475 Arabische Republik Syrien * 35 61 147 167 198
Ausschließlich geringfügig Beschäftigte
Insgesamt 774.069 863.814 985.992 1.081.034 1.090.900 1.073.569
Westdeutschland 663.399 742.814 832.810 912.671 921.833 909.271
Ostdeutschland 110.415 120.796 153.034 168.166 168.902 164.120
Männer 408.851 464.551 526.371 568.974 570.939 558.522
Frauen 365.218 399.263 459.621 512.060 519.961 515.047
Deutsche 753.329 829.325 942.282 1.028.996 1.037.762 1.021.179
Ausländer 20.720 34.480 43.693 52.037 53.138 52.390
EU insgesamt 10.414 18.960 25.571 29.448 29.777 28.878
dar.: EU - 11 2)
2.615 5.954 8.975 10.293 10.318 9.807
163 Türkei 4.327 5.163 4.396 5.708 5.826 5.828
166 Ukraine 231 348 374 1.117 1.348 1.524
Asylherkunftsländer 258 382 597 1.091 1.197 1.180
224 Eritrea 10 16 39 62 67 58
232 Nigeria 6 * * 19 27 30
273 Somalia - * * 9 7 6
423 Afghanistan 101 97 148 291 280 260
439 Islamische Republik Iran 102 183 221 311 340 325
438 Irak 12 20 50 77 82 98
461 Pakistan 18 39 55 119 141 139
475 Arabische Republik Syrien 9 20 65 203 253 264
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
*) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert.
1) zum Stichtag 30.06.2010: Beschäftigte, die 65 Jahre und älter sind
2) EU-11 umfasst die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten der Jahre 2004, 2006 und 2013.
Tabelle zu Frage 45
Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenminderungen
Rechnungsergebnisse
Jahr Beiträge in Mio. Euro
Steigerung zum Vorjahr
in Prozent
2010 76,9 -
2011 68,3 -11,2
2012 22,4 -67,3
2013 26,5 18,4
2014 23,1 -12,9
2015 31,2 35,5
2016 86,8 177,9
2017 207,7 139,3
2018 290,8 40,0
2019 414,9 42,7
2020 573,4 38,2
2021 758,7 32,3
2022 1.107,5 46,0
2023 916,1 -17,3
2024 800,6 -12,6
2025 779,6 -2,6
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle zu Fragen 46 und 47
Verhältnis der Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Verhältnis der Ausgaben der gRV zum BIP
Berichtsjahr
nominales BIP in
Mrd. EUR
Verhältnis der
Bundesmittel
1)
an
die gRV am BIP in
Prozent
Verhältnis der
Ausgaben der gRV
am BIP in Prozent
2010 2.615,3 3,2 9,5
2011 2.746,9 3,0 9,1
2012 2.799,3 3,0 9,1
2013 2.866,5 2,9 9,0
2014 2.984,5 2,8 8,9
2015 3.087,0 2,8 9,0
2016 3.195,2 2,8 9,0
2017 3.333,1 2,8 9,0
2018 3.434,0 2,8 9,0
2019 3.537,3 2,8 9,2
2020 3.450,7 3,0 9,8
2021 3.682,3 2,9 9,4
2022 3.989,4 2,8 9,0
2023 4.219,3 2,7 9,0
2024 4.329,0 2,7 9,3
2025 4.469,8 2,8 9,5
1) alle Titel der Titelgruppe 01 des Einzelplanes 1102 + alle Titel der Titelgruppe 04 des Einzelplanes 6067
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt, Haushaltsrechnungen des Bundes, Berechnung des BMAS
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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