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Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6107)

dip / drucksache 14.09.2026 · WP 21 · 21/8021 · Antwort · Original ↗

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Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/6107) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8021 21. Wahlperiode 14.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Robert Teske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6107 – Rentenzahlungen und Altersarmut im Jahr 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die gesetzliche Rente stand als eine der wichtigsten Formen staatlich organisierter Sozialversicherungsleistungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten immer wieder im Mittelpunkt gesellschaftlicher Debatten. Insbesondere ihre Belastbarkeit angesichts des demografischen Wandels stand in der letzten Zeit im Fokus. Ein wesentlicher Aspekt innerhalb dieser Diskussionen stellt die Frage nach den Rentenhöhen dar und ob die gesetzliche Rente auch in Zukunft noch als alleiniges Sicherungssystem ausreicht, um Altersarmut zu verhindern. Schon jetzt zeigt sich ein Anstieg der relativen Einkommensarmut bei Älteren bzw. Menschen ab 65 Jahren. „Ältere Menschen ab 65 Jahren waren über viele Jahre seltener arm als die Durchschnittsbevölkerung. Jedoch zeigt sich eine steigende Tendenz: Während der Anteil der älteren Menschen, die von Armut betroffen waren, im Jahr 2005 bei 11 Prozent und damit 3,7 Prozentpunkte unterhalb des Bevölkerungsdurchschnitts lag, näherte sich die Altersarmutsquote in den letzten Jahren immer mehr der Gesamtbevölkerung an und erreichte 2016 14,8 Prozent. Mit 15,7 Prozent hat sie 2019 einen neuen Höchstwert erreicht“, stellt das zur Hans-Böckler-Stiftung gehörende Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in diesem Zusammenhang fest (www.wsi.de/de/ar mut-14596-armutsquoten-kinder-und-aeltere-15193.htm). Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts unterstreichen diese Entwicklung: Demnach „waren hierzulande 16,1 Prozent der Bevölkerung von Armut bedroht. Mit 19,5 Prozent lag die Armutsgefährdungsquote für Personen ab 65 Jahren über diesem Durchschnittswert. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch für Personen ab 75 Jahren, deren Armutsgefährdungsquote bei 19,1 Prozent lag“ (www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aelt ere-Menschen/armutsgefaehrdung.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 14. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ferner steigt die Zahl die Rentner, die trotz Rentenbezug weiterhin erwerbstätig sind (www.zeit.de/arbeit/2026-08/erwerbstaetigkeit-rentner-altersrente-arb eiten-minijob-gxe). Zwar stellte eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung fest, dass eine deutliche Mehrheit von 90 Prozent der erwerbstätigen Rentner die sozialen Aspekte bei ihrer Entscheidung für die Fortsetzung ihrer Erwerbstätigkeit betonten, dennoch gab mehr als die Hälfte der Befragten auch finanzielle Gründe für die Erwerbsarbeit an (https://iab.de/pres seinfo/erwerbstaetige-im-rentenalter-arbeiten-nur-zum-teil-des-geldes-we gen/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Nach Ansicht der Bundesregierung können ausnahmsweise nicht alle Fragen vollständig beantwortet werden. Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit bei der Beibringung der erbetenen Informationen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249). Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit in Erfahrung bringen kann. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Ausgehend von Umfang und Detailtiefe der 47 Fragen kann die Bereitstellung einiger, nicht bereits statistisch erfasster, Informationen von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden, da der Arbeitsaufwand zur Bereitstellung dieser Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Erstellung, Auswertung und Aufbereitung befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung, noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, diese erfragten Informationen als Daten vollständig statistisch zu erfassen bzw. standardmäßig auszuwerten und aufzubereiten. So müssten zunächst umfangreiche Sonderauswertungen von Mikrodaten erstellt werden, d. h., die Skripte für diese Sonderauswertungen müssten zunächst programmiert werden. Dies betrifft beispielsweise Fragen nach dem Rentenzahlbetrag unter dem EU‑SILC-Schwellenwert, dem Bruttorentenbetrag oder den Median-Zahlbeträgen, da der Rentenzahlbetrag in den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nur als durchschnittlicher Rentenzahlbetrag sowie in bestimmten Rentenzahlbetragsklassen vorliegt. Die komplexen Fallgruppen und Differenzierungen erfordern einen hohen Programmierungsaufwand und entsprechende Programmlaufzeiten, da je Berichtsjahr mehrere Millionen Fälle auszuwerten wären. Darüber hinaus liegen die statistisch erfassten Daten der Deutschen Rentenversicherung nicht als relationale Datenbank vor, sondern voraggregiert und klassifiziert in hierarchischen Kategorien (z. B. Wohnort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit) und Kennzahlen (z. B. Rentenzahlbetrag, Versicherungsjahre), die für die Datenauswertung entsprechend der Fragestellung händisch zu kreuzen wären. Das ist vor dem Hintergrund der hierarchischen Kategorien und der komplexen Fallgruppen nur in mehreren, getrennt voneinander vorzunehmenden, Auswertungen möglich. Außerdem sind aus den voraggregierten Kategorien, ebenfalls händisch und je nach Fragestellung, Kategorien u. a. für die erfragten Staatsangehörigkeiten oder Versicherungsjahre zu bilden bzw. nicht benötigte Merkmale einer Kategorie durch Filter zu entfernen. Da die Datenauswertung aus den vorhandenen Daten ebenfalls mehrere Millionen Fälle für jedes Berichtsjahr umfasst bzw. Daten für Zeiträume von bis zu 16 Jahren erfragt werden, würden zudem sehr lange Programmlaufzeiten benötigt. Im Anschluss wären die Ergebnisse zu exportieren, auf Qualität zu prüfen und zum Zwecke der Antwort aufzubereiten. Insgesamt ist für die Programmierung der Sonderauswertungen, die Programmlaufzeit, die Zusammenstellung der Kreuztabellen aus den vorhandenen Statistiken, den Datenexport, die Qualitätsprüfung und die Aufbereitung der Tabellen von einem Arbeitsaufwand auszugehen, der deutlich über dem nach der Geschäftsordnung des Bundestages für die Bearbeitung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeitraum liegt und auch nicht im Rahmen einer Fristverlängerung realisierbar wäre.  1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte für die Jahre seit 2010 angeben und jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ost- und Westdeutschland getrennt nach Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei Kindern sowie Frauen mit vier und mehr Kindern aufschlüsseln und darüber hinaus jeweils für Renten nach 40 und 45 Versicherungsjahren angeben)?  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Altersrenten (bitte für die Jahre seit 2010 angeben und jeweils für die gesamte Bundesrepublik Deutschland sowie für Ost- und Westdeutschland getrennt nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, aufschlüsseln und darüber hinaus jeweils für Renten nach 40 und 45 Versicherungsjahren angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Angaben zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen in Deutschland können für die Jahre 2010 bis 2014 den jährlichen Statistikbänden „Rentenbestand am 31. 12.“ (Tabelle 52.00 G) bzw. ab dem Jahr 2015 den Statistikbänden „Rente“ (Tabelle 21.00 G bis 21.02 G) der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/drv/extern/publikationen/(Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2020, 2024 und 2025 die Medianzahlbeträge der Versichertenrenten insgesamt und differenziert nach den Rentenarten Altersrenten mit Regelaltersrenten, Renten für besonders langjährig Versicherte und für langjährig Versicherte sowie Renten bei voller und teilweiser Erwerbsminderung (bitte neben dem Median auch den Durchschnitt ausweisen)? Angaben zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen können den jährlichen Statistikbänden „Rentenbestand am 31. Dezember 2010“ (Tabelle 3.00 G) bzw. ab dem Jahr 2020 den Statistikbänden „Rente“ (Tabelle 1.00 G und 3.00 G) der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/dr v/extern/publikationen/ (Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Wie verteilten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 3 erfragten Medianrenten auf Männer und Frauen, das Bundesgebiet, West- und Ostdeutschland, die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen Nationalitäten: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern (bitte neben den Medianwerten auch den Durchschnitt ausweisen)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern) der Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?  6. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?  7. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Westdeutschland) der Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?  8. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Westdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)?  9. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Ostdeutschland) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? 10. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen Rentnern in Ostdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? Die Fragen 5 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der angefragten Höhen kann der Tabelle zu den Fragen 5 bis 10 im Tabellenanhang entnommen werden. Die Anzahl der Renten über den jeweiligen Zahlbeträgen ergibt sich im Umkehrschluss durch Abzug von der Gesamtzahl. Es wird darauf hingewiesen, dass allein aus der Höhe einer Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf die Höhe des Alterseinkommens geschlossen werden kann, da u. a. weitere (Alters-) Einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteilt sich von Kleinstrenten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entsteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestehen aber oft auch Ansprüche in anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen, über die in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Der Alterssicherungsbericht 2024 bestätigt den Zusammenhang: So fällt das Haushaltseinkommen in den Paar-Haushalten mit den kleinsten Rentenzahlbeträgen durchschnittlich am höchsten aus, (vgl. hierzu auch die Tabelle “Anteil der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung am Bruttoeinkommen nach Rentengrößenklassen“ im Alterssicherungsbericht 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14086, Seite 89). 11. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern) der ausländischen Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? 12. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der ausländischen Rentner, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? 13. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Westdeutschland) der ausländischen Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? 14. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Westdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der ausländischen Rentner in Westdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? 15. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Ostdeutschland) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? 16. Wie hoch waren Anzahl und Anteil (an allen ausländischen Rentnern in Ostdeutschland mit mindestens 45 Versicherungsjahren) der Rentner in Ostdeutschland, die in den Jahren 2020 und 2025 mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht hatten und eine Nettorente (Rentenzahlbetrag) von unter 2 000 Euro und über 2 000 Euro erhalten haben (bitte getrennt für jedes Jahr auch für unter und über 1 800 Euro, unter und über 1 600 Euro, unter und über 1 400 Euro, unter und über 1 300 Euro, unter und über 1 200 Euro, unter und über 1 100 Euro, unter und über 1 000 Euro und bitte jeweils auch für mindestens 40 Versicherungsjahre angeben)? Die Fragen 11 bis 16 werden gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der angefragten Höhen kann der Tabelle zu den Fragen 11 bis 16 im Tabellenanhang entnommen werden. Die Anzahl der Renten über den jeweiligen Zahlbeträgen ergibt sich im Umkehrschluss durch Abzug von der Gesamtzahl. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 10 verwiesen. 17. Wie viele Jahre muss ein Durchschnittsverdiener aktuell arbeiten, um auf einen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1 200 Euro zu kommen (bitte auch für 1 100 Euro, 1 400 Euro, 1 600 Euro und 2 000 Euro angeben), und wie hoch ist die Anzahl und der Anteil (an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB)) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten, die aktuell ein Gehalt unter dem Gehalt des Durchschnittsverdieners erhalten? Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Lohnverhältnisses und Erzielung eines rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Höhe des Durchschnittsentgelts nach Anlage 1* zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind zum 1. Juli 2025 für einen monatlichen Rentenzahlbetrag in Höhe von 1.100 Euro rein rechnerisch 30,7 Beitragsjahre (1.200 Euro/Monat: 33,5 Beitragsjahre, 1.400 Euro/Monat: 39,1 Beitragsjahre, 1.600 Euro/Monat: 44,7 Beitragsjahre und 2.000 Euro/Monat: 55,8 Beitragsjahre) erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Die tat- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8021 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. sächliche Höhe einer Rentenanwartschaft steht erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist. Hinzu kommt, dass das Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels Vorliegens des endgültigen Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 zum SGB VI berechnet werden musste. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Wie hoch waren in den Jahren von 2010 bis 2025 Anzahl und jeweils der Anteil (am Rentenzugang insgesamt sowie am Rentenzugang der jeweiligen Gruppe) der Personen mit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen, sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern aufschlüsseln)? 19. Wie stellte sich in den Jahren von 2010 bis 2025 jeweils die Höhe des durchschnittlichen Zahlbetrages der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang dar, unterschieden nach insgesamt, teilweiser Erwerbsminderung, voller Erwerbsminderung (bitte jeweils nach Geschlecht: Männer und Frauen, sowie nach Nationalität: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie differenziert nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern aufschlüsseln)? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Angaben zur Anzahl und den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können für die Jahre 2010 bis 2014 den jährlichen Statistikbänden „Rentenzugang“ (Tabelle 52.00 Z) bzw. ab dem Jahr 2015 den Statistikbänden „Rente“ (Tabelle 21.00 Z bis 21.02 Z) der Deutschen Rentenversicherung entnommen werden: https://statistik-rente.de/drv/ext ern/publikationen/ (Rente). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängern der Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen lebten (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern insgesamt sowie nach Ländern getrennt ausweisen)? Der durchschnittliche Bruttobedarf von Personen, die die Altersgrenze zum Renteneintrittsalter erreicht haben und Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) außerhalb von Einrichtungen beziehen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Durchschnittlicher Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter1) außerhalb von Einrichtungen in Euro, Ende des Jahres Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Deutschland 835 856 865 942 1.011 1.027 1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt Die erbetene Differenzierung nach Bundesländern liegt lediglich für das Jahr 2020 vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Durchschnittlicher Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter1) außerhalb von Einrichtungen, nach Bundesländern in Euro, am Ende des Jahres 2020 Bundesland Bruttobedarf in Euro Schleswig-Holstein 837 Hamburg 914 Niedersachsen 808 Bremen 2) 839 Nordrhein-Westfalen 819 Hessen 856 Rheinland-Pfalz 793 Baden-Württemberg 841 Bayern 860 Saarland. 816 Berlin 878 Brandenburg 787 Mecklenburg-Vorpommern 776 Sachsen 750 Sachsen-Anhalt 754 Thüringen 766 1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII. 2) Mit hochgerechneten Daten für Bremen. Quelle: Statistisches Bundesamt 21. Welches versicherungspflichtige Jahresentgelt war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils notwendig, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Nettorente oberhalb der in Frage 14 genannten durchschnittlichen Bruttobedarfe zu erhalten? Es wird davon ausgegangen, dass auf die in der Frage 20 genannten durchschnittlichen Bruttobedarfe von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen abgestellt werden soll. Unter der in der Fragestellung vorgegebenen unrealistischen Annahme eines über den gesamten Erwerbsverlauf unveränderten Entgeltverhältnisses lag das versicherungspflichtige Bruttojahresentgelte, das rein rechnerisch notwendig wäre, um 1/45 der Entgeltpunkte des Rentenzahlbetrages (ohne Berücksichtigung eines eventuell zustehenden Grundrentenzuschlages) in Höhe des jeweiligen durchschnittlichen Bruttobedarfes einer/eines Beziehenden in der Grundsicherung im Alter (außerhalb von Einrichtungen) zu erreichen, im Jahr 2020 bei 23.857 Euro, im Jahr 2021 bei 25.295 Euro, im Jahr 2022 bei 25.215 Euro, im Jahr 2023 bei 28.140 Euro, im Jahr 2024 bei 30.417 Euro und im Jahr 2025 bei 32.158 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres nicht auf den Erwerbsverlauf und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann. Hinzu kommt, dass das Ergebnis nicht stabil ist, da die Rentenhöhe mangels Vorliegens des endgültigen Durchschnittsentgelts für 2025 mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1* zum SGB VI berechnet werden musste. Ferner wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe der gesetzlichen Rente allein nicht auf Hilfebedürftigkeit im Alter geschlossen werden kann, da weitere Einkünfte und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt werden. 22. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)? 23. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Helfer“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)? 24. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Fachkraft“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen), und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)? 25. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insge- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8021 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. samt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)? 26. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die einer Beschäftigung mit dem Anforderungsniveau „Experte“ nachgingen, haben nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils ein versicherungspflichtiges Jahresentgelt erzielt, das nicht ausreichte, um nach 45 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu erreichen (bitte differenziert nach Bund, nach West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern ausweisen) und wie hoch war ihr Anteil an den SvB ihrer jeweiligen Gruppe (siehe erbetene Differenzierung)? 27. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 unter dem EU‑SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions)-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 von 1 446 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 28. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2024 von 1 378 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 29. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 von 1 300 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 30. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 von 1 064 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 31. Wie viele Renten lagen nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2010 von 952 Euro pro Monat (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU‑Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 32. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2025 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2025 in Höhe von 1 446 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 33. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2024 unter dem EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2024 in Höhe von 1 378 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 34. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2020 unter dem EU-SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2020 in Höhe von 1 300 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 35. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2015 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2015 in Höhe von 1 064 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 36. Wie viele Renten langjährig Versicherter lagen im Jahr 2010 unter dem EU‑SILC-Schwellenwert der Armutsgefährdung für das Jahr 2010 in Höhe von 952 Euro (bitte nach Anzahl und Anteil an der jeweiligen Gruppe, Bruttorentenbetrag und Rentenzahlbetrag, jeweils nach Versicherungsjahren mit mindestens 35 Jahren sowie 45 Jahren, Bund, West- und Ostdeutschland insgesamt, nach Ländern sowie nach soziodemografischen Merkmalen: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? Die Fragen 22 bis 36 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 37. Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Anzahl und Anteil (bezogen auf die jeweilige Grundgesamtheit) der Altersrentner, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung der Rentenzahlbetrag (nach Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung) unter dem Bruttobedarf von Empfängern von Grundsicherung im Alter lag (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Männern, Frauen, Frauen ohne Kinder, Frauen mit einem Kind, Frauen mit zwei Kindern, Frauen mit drei Kindern sowie Frauen mit drei Kindern und mehr differenzieren)? 38. Wie hoch waren in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Anzahl und Anteil (bezogen auf die jeweilige Grundgesamtheit) der Altersrentner, bei denen nach Kenntnis der Bundesregierung der Rentenzahlbetrag (nach Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung) unter dem Bruttobedarf von Empfängern von Grundsicherung im Alter lag (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU- Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer insgesamt sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? Die Fragen 37 und 38 werden gemeinsam beantwortet. Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter lag jeweils am Jahresende bei 679 Euro im Jahr 2010, bei 785 Euro im Jahr 2015, bei 833 Euro im Jahr 2020, bei 1.007 Euro im Jahr 2024 und bei 1.024 Euro im Jahr 2025. Für die Auswertung wurde daher auf Altersrenten mit monatlichen Zahlbeträgen unter 700 Euro (für das Jahr 2010), unter 800 Euro (für das Jahr 2015), unter 850 Euro (für das Jahr 2020) und unter 1.000 Euro (für die Jahre 2024 und 2025) abgestellt. Die Anzahl und Anteil der Renten in der erbetenen Differenzierung kann der Tabelle zu den Fragen 37 und 38 im Tabellenanhang entnommen werden. Die Anzahl der Kinder je versicherter Frau ist nicht bekannt. Anhand der Statistik der Deutschen Rentenversicherung sind nur Angaben zur Anzahl der Kinder, für die Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind, möglich. Die relativ hohen Anteile beinhalten unter anderem auch Kleinstrenten aufgrund von kurzen Beitragszeiten von Personen, bei denen diese Renten für die Alterssicherung nur eine geringe Rolle spielen, weil andere Alterseinkommen vorhanden sind. Entsprechend liefert die Rentenhöhe für sich genommen nur eingeschränkt Hinweise auf die Einkommenssituation im Alter. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 10 verwiesen. 39. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Personen, die in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Grundsicherung im Alter bezogen, und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? Anzahl und Anteil der Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht und in den erfragten Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des SGB XII bezogen haben, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter1) nach dem 4. Kapitel SGB XII am Ende des jeweiligen Jahres Jahr Anzahl Anteil an den Empfänger/innen insgesamt in % 2010 412.081 51,7 2015 536.121 51,6 2020 564.110 51,3 2024 738.840 58,6 2025 764.065 59,5 1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII. Quelle: Statistisches Bundesamt Die Darstellung des aktuellen Datenstands (Ende des 1. Quartals 2026) ergibt sich aus nachfolgender Tabelle, soweit die Daten in der erbetenen Differenzierung vorliegen. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter1) nach dem 4. Kapitel SGB XII am Ende des 1. Quartals 2026 Gebiet, Geschlecht, Staatsangehörigkeit/Herkunft Anzahl Anteil in % Insgesamt 771.275 100 davon Früheres Bundesgebiet 643.005 83,4 Neue Länder mit Berlin 128.270 16,6 davon Männer 333.150 43,2 Frauen 438.125 56,8 davon Deutsche 492.000 63,8 Ausländer 279.275 36,2 darunter EU-Ausländer 41.875 5,4 darunter EU‑11-Ausländer2) 20.040 2,6 Türken 23.935 3,1 Ukrainer 106.905 13,9 Top‑8-Asylherkunftsländer 36.555 4,7 davon Gebiet, Geschlecht, Staatsangehörigkeit/Herkunft Anzahl Anteil in % Afghanistan 9.240 1,2 Eritrea 670 0,1 Irak 5.085 0,7 Iran 5.165 0,7 Nigeria 135 0,0 Pakistan 1.455 0,2 Somalia 370 0,0 Syrien 14.430 1,9 1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Abs. 2 SGB XII. 2) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen 40. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung Anzahl und Anteil der Personen, die in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen, und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen (bitte den aktuellen Datenstand darstellen und nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU- Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? Anzahl und Anteil der Personen, die in den erfragten Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII bezogen haben, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII am Ende des jeweiligen Jahres Jahr Anzahl insgesamt Anteil an den Empfänger/innen insgesamt in % 2010 796.646 100 2015 1.038.008 100 2020 1.098.625 100 2024 1.261.005 100 2025 1.283.860 100 Quelle: Statistisches Bundesamt Die Darstellung des aktuellen Datenstands (Ende des 1. Quartals 2026) ergibt sich aus nachfolgender Tabelle, soweit die Daten in der erbetenen Differenzierung vorliegen. Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII am Ende des 1. Quartals 2026 Gebiet, Geschlecht, Staatsangehörigkeit/Herkunft Anzahl Anteil in % Insgesamt 1.292.155 100,0 davon Früheres Bundesgebiet 1.050.495 81,3 Neue Länder mit Berlin 241.660 18,7 davon Männer 630.790 48,8 Frauen 661.365 51,2 davon Deutsche 940.555 72,8 Ausländer 351.600 27,2 darunter EU-Ausländer 58.715 4,5 darunter EU‑11-Ausländer1) 28.540 2,2 Türken 40.900 3,2 Ukrainer 112.170 8,7 Top‑8-Asylherkunftsländer 49.115 3,8 davon Afghanistan 11.425 0,9 Eritrea 1.045 0,1 Irak 7.230 0,6 Iran 6.440 0,5 Nigeria 365 0,0 Pakistan 1.990 0,2 Somalia 665 0,1 Syrien 19.955 1,5 1) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Quelle: Statistisches Bundesamt und eigene Berechnungen 41. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 an Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, ausgezahlt wurde (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? 42. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Gesamtbetrag, der in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 an Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezogen, ausgezahlt wurde (bitte nach insgesamt sowie nach West- und Ostdeutschland, nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU- Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern differenzieren)? Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet. Bis zum Berichtsjahr 2016 hat die amtliche SGB-XII-Statistik die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII insgesamt erfasst, allerdings nicht nach soziodemografischen Merkmalen der Leistungsberechtigten. Die Nettoausgaben der Jahre 2010 und 2015 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII nach Jahren Gebiet 2010 insgesamt in Tsd. Euro 2015 insgesamt in Tsd. Euro Deutschland 4.107.431 5.925.778 Baden-Württemberg 394.172 572.818 Bayern 484.800 710.790 Berlin 318.050 453.619 Brandenburg 80.936 124.541 Bremen 63.430 86.096 Hamburg 160.926 253.783 Hessen 360.143 535.023 Mecklenburg-Vorpommern 71.767 112.663 Niedersachsen 448.565 617.833 Nordrhein-Westfalen 1.090.507 1.531.660 Rheinland-Pfalz 173.166 245.858 Saarland 58.047 89.055 Sachsen 105.055 157.623 Sachsen-Anhalt 77.505 122.643 Schleswig-Holstein 166.690 232.131 Thüringen 53.671 79.642 Quelle: Statistisches Bundesamt Seit dem Jahr 2017 werden die jährlichen Gesamtausgaben für das Vierte Kapitel des SGB XII als Nettoausgaben für Geldleistungen aus den Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII an die Länder ermittelt. Diese lassen sich weiterhin nicht nach soziodemografischen Merkmalen differenzieren, jedoch ist eine Unterscheidung nach Leistungsberechtigten möglich, die die Altersgrenze überschritten haben. Die Angaben für die Jahre 2020, 2024 und 2025 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII nach Jahren Jahr, Gebiet Insgesamt in Tsd. Euro Darunter im Alter1) in Tsd. Euro 2020 Deutschland 7.559.442 3.303.539 Baden-Württemberg 732.757 327.131 Bayern 871.140 429.508 Berlin 595.467 281.797 Brandenburg 165.558 41.955 Bremen 112.077 56.054 Hamburg 345.951 184.341 Hessen 693.123 330.047 Mecklenburg-Vorpommern 133.527 33.735 Niedersachsen 786.622 315.896 Nordrhein-Westfalen 1.934.802 880.072 Jahr, Gebiet Insgesamt in Tsd. Euro Darunter im Alter1) in Tsd. Euro Rheinland-Pfalz 326.446 137.554 Saarland 108.108 49.246 Sachsen 194.441 58.360 Sachsen-Anhalt 149.661 35.784 Schleswig-Holstein 300.396 115.946 Thüringen 109.367 26.114 2024 Deutschland 11.470.840 5.938.246 Baden-Württemberg 1.117.925 611.113 Bayern 1.330.413 771.584 Berlin 888.830 488.829 Brandenburg 258.788 90.906 Bremen 165.887 95.633 Hamburg 515.264 303.925 Hessen 1.039.097 572.029 Mecklenburg-Vorpommern 202.673 66.560 Niedersachsen 1.207.576 572.372 Nordrhein-Westfalen 2.891.838 1.521.078 Rheinland-Pfalz 502.936 251.020 Saarland 165.215 96.926 Sachsen 311.641 138.626 Sachsen-Anhalt 216.768 76.362 Schleswig-Holstein 485.521 218.470 Thüringen 170.467 62.811 2025 Deutschland 11.807.626 6.198.744 Baden-Württemberg 1.157.450 642.643 Bayern 1.370.390 802.741 Berlin 915.693 514.412 Brandenburg 268.588 97.682 Bremen 171.381 99.500 Hamburg 526.580 312.700 Hessen 1.067.613 593.387 Mecklenburg-Vorpommern 210.464 72.247 Niedersachsen 1.223.472 597.870 Nordrhein-Westfalen 2.976.403 1.587.759 Rheinland-Pfalz 518.621 259.523 Saarland 172.333 91.651 Sachsen 327.307 151.003 Sachsen-Anhalt 226.366 81.193 Schleswig-Holstein 498.518 226.979 Thüringen 176.447 67.454 1) Ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII. Quelle: Auswertung auf der Grundlage von Jahresnachweisen, die die Länder dem Bund im Rahmen des Erstattungsverfahrens nach § 46a Absatz 5 SGB XII vorzulegen haben (Stand 20. April 2026) 43. Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Altersrentner, die trotz Rentenbezug aufgrund Alters weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise ausüben (bitte getrennt nach: sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Frauen, Männer, West- sowie Ostdeutschland nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8- nichteuropäische-Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 44. Wie hoch war in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2024 und 2025 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Personen über der Regelaltersgrenze eine Erwerbstätigkeit ausübten beziehungsweise ausüben (bitte getrennt nach: sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, ausschließlich geringfügig Beschäftigte, Frauen, Männer, West- sowie Ostdeutschland nach Geschlecht: Männer, Frauen, nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer, EU‑11, Türken, Ukrainer und Top‑8-nichteuropäische- Asylherkunftsländer insgesamt, sowie nach Syrern, Afghanen, Irakern, Pakistanern, Iranern, Eritreern, Somaliern und Nigerianern, ausweisen)? Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Beschäftigten über der Regelaltersgrenze können in der erbetenen Differenzierung der Tabelle zu der Frage 44 im Tabellenanhang entnommen werden. Als Jahreswert wurde der Juni-Wert ausgewiesen. Angaben liegen bis Februar 2026 vor. 45. Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 die jährlichen Einnahmen der Deutschen Rentenversicherung aus freiwilligen Zahlungen von Rentenbeiträgen zum Ausgleich der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn (bitte tabellarisch in absoluten Zahlen angeben sowie die prozentuale Steigerung zwischen den einzelnen Jahren darstellen)? Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu der Frage 45 im Tabellenanhang entnommen werden. 46. Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 jeweils (pro Jahr) die Gesamtausgaben des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung (Steuermittel in Form von Bundesmitteln und Bundeszuschüssen) im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt des betreffenden Jahres (bitte in Prozent unter Angabe des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes und in Jahresscheiben angeben)? 47. Wie hoch waren seit dem Jahr 2010 (pro Jahr) die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt des betreffenden Jahres (bitte in Prozent unter Angabe des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes und in Jahresscheiben angeben)? Die Fragen 46 und 47 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Informationen können der Tabelle zu den Fragen 46 und 47 im Tabellenanhang entnommen werden. Kleine Anfrage 21/6107 - Tabellenanhang Tabelle zu Fragen 5 bis 10 Renten wegen Alters - Anzahl und Anteil der Renten nach Staatsangehöigkeit, ausgewählten Zahlbetragsklassen, Wohnort und Versicherungsjahren Rentenbestand am 31. Dezember, Wohnort Deutschland, Nichtvertragsrenten Renten wegen Alters Insgesamt darunter: Renten mit mind. 40 Versicherungsjahren darunter: Renten mit mind. 45 Versicherungsjahren Berichtsjahr 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025 Rentenzahlbetrag unter … Euro/Monat Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Insgesamt Deutschland 1.000 6.224.073 49,7% 5.326.036 37,2% 1.438.359 20,5% 842.304 9,9% 593.075 13,5% 370.798 6,4% 1.100 7.064.540 56,4% 6.115.723 42,8% 2.047.852 29,2% 1.307.094 15,3% 896.680 20,4% 586.589 10,1% 1.200 7.851.372 62,7% 6.958.003 48,7% 2.672.157 38,1% 1.898.485 22,2% 1.244.194 28,3% 892.850 15,3% 1.300 8.583.061 68,6% 7.842.485 54,8% 3.291.481 46,9% 2.591.653 30,3% 1.616.839 36,8% 1.313.333 22,6% 1.400 9.272.074 74,1% 8.682.387 60,7% 3.905.441 55,7% 3.287.299 38,5% 2.017.418 46,0% 1.765.272 30,3% 1.600 10.476.096 83,7% 10.132.373 70,8% 5.027.358 71,7% 4.551.906 53,3% 2.817.286 64,2% 2.621.409 45,0% 1.800 11.331.185 90,5% 11.398.669 79,7% 5.844.872 83,3% 5.722.585 67,0% 3.422.454 78,0% 3.497.708 60,1% 2.000 11.904.195 95,1% 12.385.394 86,6% 6.404.050 91,3% 6.661.053 78,0% 3.846.210 87,6% 4.232.912 72,7% Insgesamt 12.518.499 100,0% 14.301.757 100,0% 7.012.777 100,0% 8.539.410 100,0% 4.389.734 100,0% 5.821.471 100,0% Deutschland - West - 1.000 5.253.635 53,9% 4.694.763 42,3% 848.951 17,9% 569.116 9,6% 336.041 11,1% 235.552 5,8% 1.100 5.773.947 59,2% 5.256.226 47,3% 1.183.915 24,9% 860.575 14,5% 498.005 16,5% 362.800 8,9% 1.200 6.260.907 64,2% 5.823.440 52,4% 1.538.717 32,4% 1.225.447 20,7% 687.501 22,8% 543.110 13,4% 1.300 6.728.657 69,0% 6.391.715 57,5% 1.914.389 40,3% 1.638.671 27,6% 902.628 29,9% 790.035 19,4% 1.400 7.198.139 73,9% 6.924.927 62,3% 2.321.836 48,9% 2.053.445 34,6% 1.159.150 38,4% 1.055.665 26,0% 1.600 8.090.164 83,0% 7.884.564 71,0% 3.145.600 66,2% 2.859.808 48,2% 1.739.508 57,7% 1.590.885 39,2% 1.800 8.762.757 89,9% 8.794.192 79,2% 3.785.943 79,7% 3.690.144 62,2% 2.214.521 73,4% 2.207.890 54,3% 2.000 9.221.738 94,6% 9.545.629 85,9% 4.232.572 89,1% 4.401.130 74,2% 2.551.517 84,6% 2.764.986 68,1% Insgesamt 9.746.370 100,0% 11.107.362 100,0% 4.752.333 100,0% 5.929.778 100,0% 3.016.558 100,0% 4.062.945 100,0% Deutschland - Ost - 1.000 970.438 35,0% 631.273 19,8% 589.408 26,1% 273.188 10,5% 257.034 18,7% 135.246 7,7% 1.100 1.290.593 46,6% 859.497 26,9% 863.937 38,2% 446.519 17,1% 398.675 29,0% 223.789 12,7% 1.200 1.590.465 57,4% 1.134.563 35,5% 1.133.440 50,1% 673.038 25,8% 556.693 40,5% 349.740 19,9% 1.300 1.854.404 66,9% 1.450.770 45,4% 1.377.092 60,9% 952.982 36,5% 714.211 52,0% 523.298 29,8% 1.400 2.073.935 74,8% 1.757.460 55,0% 1.583.605 70,1% 1.233.854 47,3% 858.268 62,5% 709.607 40,4% 1.600 2.385.932 86,1% 2.247.809 70,4% 1.881.758 83,2% 1.692.098 64,8% 1.077.778 78,5% 1.030.524 58,6% 1.800 2.568.428 92,7% 2.604.477 81,5% 2.058.929 91,1% 2.032.441 77,9% 1.207.933 88,0% 1.289.818 73,3% 2.000 2.682.457 96,8% 2.839.765 88,9% 2.171.478 96,1% 2.259.923 86,6% 1.294.693 94,3% 1.467.926 83,5% Insgesamt 2.772.129 100,0% 3.194.395 100,0% 2.260.444 100,0% 2.609.632 100,0% 1.373.176 100,0% 1.758.526 100,0% Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Tabelle zu Fragen 11 bis 16 Renten wegen Alters - Anzahl und Anteil der Renten mit nichtdeutscher Staatsangehöigkeit, ausgewählten Zahlbetragsklassen, Wohnort und Versicherungsjahren Rentenbestand am 31. Dezember, Wohnort Deutschland, Nichtvertragsrenten Renten wegen Alters Insgesamt darunter: Renten mit mind. 40 Versicherungsjahren darunter: Renten mit mind. 45 Versicherungsjahren Berichtsjahr 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025 2020 2020 2025 2025 Rentenzahlbetrag unter … Euro/Monat Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Staatsangehörigkeit: Ausland Deutschland 1.000 27.892 73,4% 29.128 63,9% 5.452 37,8% 3.545 20,6% 3.099 30,0% 1.436 12,6% 1.100 29.825 78,5% 31.326 68,7% 7.017 48,6% 4.948 28,8% 4.297 41,7% 2.234 19,5% 1.200 31.492 82,9% 33.543 73,6% 8.402 58,2% 6.571 38,3% 5.369 52,1% 3.313 29,0% 1.300 32.755 86,2% 35.706 78,3% 9.506 65,8% 8.318 48,4% 6.189 60,0% 4.612 40,3% 1.400 33.857 89,1% 37.446 82,1% 10.506 72,8% 9.750 56,8% 6.960 67,5% 5.653 49,4% 1.600 35.644 93,8% 39.990 87,7% 12.167 84,3% 11.943 69,5% 8.343 80,9% 7.244 63,3% 1.800 36.719 96,6% 41.996 92,1% 13.183 91,3% 13.757 80,1% 9.215 89,4% 8.636 75,5% 2.000 37.359 98,3% 43.367 95,1% 13.799 95,6% 15.031 87,5% 9.726 94,3% 9.670 84,5% Insgesamt 38.005 100,0% 45.601 100,0% 14.436 100,0% 17.178 100,0% 10.313 100,0% 11.438 100,0% Deutschland - West - 1.000 26.574 73,0% 27.557 63,1% 5.185 37,3% 3.386 20,2% 2.914 29,5% 1.351 12,1% 1.100 28.455 78,2% 29.683 68,0% 6.702 48,2% 4.737 28,3% 4.073 41,2% 2.116 19,0% 1.200 30.081 82,7% 31.849 72,9% 8.052 57,9% 6.323 37,8% 5.114 51,7% 3.170 28,4% 1.300 31.309 86,0% 33.972 77,8% 9.129 65,7% 8.038 48,0% 5.910 59,7% 4.446 39,8% 1.400 32.377 89,0% 35.677 81,7% 10.097 72,6% 9.446 56,4% 6.655 67,3% 5.469 49,0% 1.600 34.102 93,7% 38.174 87,4% 11.699 84,2% 11.600 69,3% 7.985 80,7% 7.031 63,0% 1.800 35.145 96,6% 40.146 91,9% 12.686 91,3% 13.386 80,0% 8.832 89,3% 8.401 75,3% 2.000 35.766 98,3% 41.495 95,0% 13.284 95,6% 14.640 87,5% 9.327 94,3% 9.423 84,5% Insgesamt 36.391 100,0% 43.678 100,0% 13.901 100,0% 16.740 100,0% 9.894 100,0% 11.158 100,0% Deutschland - Ost - 1.000 1.318 81,7% 1.571 81,7% 267 49,9% 159 36,3% 185 44,2% 85 30,4% 1.100 1.370 84,9% 1.643 85,4% 315 58,9% 211 48,2% 224 53,5% 118 42,1% 1.200 1.411 87,4% 1.694 88,1% 350 65,4% 248 56,6% 255 60,9% 143 51,1% 1.300 1.446 89,6% 1.734 90,2% 377 70,5% 280 63,9% 279 66,6% 166 59,3% 1.400 1.480 91,7% 1.769 92,0% 409 76,4% 304 69,4% 305 72,8% 184 65,7% 1.600 1.542 95,5% 1.816 94,4% 468 87,5% 343 78,3% 358 85,4% 213 76,1% 1.800 1.574 97,5% 1.850 96,2% 497 92,9% 371 84,7% 383 91,4% 235 83,9% 2.000 1.593 98,7% 1.872 97,3% 515 96,3% 391 89,3% 399 95,2% 247 88,2% Insgesamt 1.614 100,0% 1.923 100,0% 535 100,0% 438 100,0% 419 100,0% 280 100,0% Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Tabelle zu Fragen 37 und 38 Anzahl und Anteil der Renten wegen Alters mit einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von unter 700, 800, 850 und 1.000 Euro/Monat nach Geschlecht, Wohnort, Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit*, Wohnort Deutschland, Rentenbestand am 31. Dezember Renten mit einem Ø Rentenzahlbetrag unter 700 Euro / Monat 800 Euro / Monat 850 Euro / Monat 1.000 Euro / Monat Jahr 2010 2015 2020 2024 2025 Rentenbestand am 31.12. Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Bundesgebiet 7.731.807 47,0% 7.933.626 47,3% 6.765.913 39,3% 6.975.971 39,4% 6.687.830 37,4% Deutschland - West - 6.530.525 50,5% 6.820.758 51,5% 6.061.353 44,7% 6.196.711 44,2% 5.963.293 42,1% Deutschland - Ost - 1.201.282 34,0% 1.112.868 31,5% 704.560 19,3% 779.260 21,0% 724.537 19,4% Männer 1.271.127 18,0% 1.608.785 22,1% 1.536.838 20,6% 1.740.344 22,7% 1.700.195 21,9% Frauen 6.460.680 68,7% 6.324.841 66,5% 5.229.075 53,5% 5.235.627 52,2% 4.987.635 49,3% Anzahl der bei der Rentenberechnung berücksichtigten Kinder ohne Kinder 868.663 52,3% 743.970 52,1% 610.843 43,0% 652.658 43,0% 639.065 41,1% 1 1354845 63,0% 1432322 62,6% 1178722 49,2% 1169694 47,5% 1101626 44,4% 2 2.197.708 72,7% 2.354.533 70,0% 2.075.170 56,2% 2.132.027 54,2% 2.039.162 51,1% 3 1.177.074 78,2% 1.121.827 74,0% 907.216 60,9% 881.912 60,3% 837.856 57,4% 4 und mehr 862.384 81,2% 672.189 73,0% 457.124 59,6% 399.336 61,3% 369.926 58,8% Deutsche 7.405.890 46,7% 7.474.837 46,7% 6.240.949 38,4% 6.319.449 38,1% 6.023.282 36,1% Ausland 312.343 55,9% 444.794 61,1% 481.164 52,4% 646.418 58,6% 655.243 56,9% EU-Ausland 119312 55,9% 184211 54,4% 208.984 49,1% 248.932 51,2% 249.728 49,4% EU 11** 16.127 54,0% 43.576 53,2% 62.353 49,0% 91.140 51,6% 71.210 50,6% Türkei 103.011 61,1% 133.551 68,2% 126.825 60,9% 138.043 62,8% 134.982 59,9% Ukraine 1.743 90,0% 7.774 97,7% 12.116 96,0% 15.904 94,0% 16.771 93,2% Angehörige "Top-8-Asylherkunftsländer" 4.151 76,2% 8.889 86,5% 15.564 86,8% 25.466 87,3% 28.055 86,4% Afghanistan 38 95,0% 122 89,1% 281 75,7% 481 73,2% 512 71,5% Eritrea 76 61,8% 178 73,0% 223 68,8% 354 76,8% 415 76,1% Irak 29 85,3% 60 90,9% 120 93,0% 185 93,9% 204 93,2% Iran 473 94,6% 1.412 97,3% 2.860 95,1% 4.446 93,8% 4.852 92,9% Nigeria 352 75,4% 859 84,1% 1.557 80,7% 2.525 82,5% 2.705 81,8% Pakistan 173 75,9% 521 90,0% 1.046 90,6% 1.923 91,8% 2.250 91,5% Somalia 373 70,8% 881 86,7% 1.563 90,7% 2.751 94,2% 3.067 94,3% Syrien 2.637 74,8% 4.856 84,2% 7.914 85,1% 12.801 85,2% 14.050 83,8% *) ohne Staatenlos und Staatsangehörigkeit unbekannt **) EU 11: In Abhängigkeit vom Beitrittsdatum: Bulgarien, Estland, Kroatien, Slowenien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, tlw. Sonderauswertung Tabelle zu Frage 44 Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze 1) nach Merkmalen Deutschland (Arbeitsort) Zeitreihe Beschäftigungsart Merkmale 30.06.2010 30.06.2015 30.06.2020 30.06.2024 30.06.2025 28.02.2026 1 2 3 4 5 6 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Insgesamt 127.637 182.565 273.423 383.510 408.999 450.758 Westdeutschland 110.442 155.351 228.519 321.839 344.555 380.274 Ostdeutschland 17.156 27.197 44.883 61.638 64.409 70.419 Männer 85.890 122.054 174.220 236.081 248.499 270.220 Frauen 41.747 60.511 99.203 147.429 160.500 180.538 Deutsche 121.853 171.022 252.042 347.360 369.791 408.310 Ausländer 5.781 11.540 21.380 36.150 39.208 42.448 EU insgesamt 2.973 6.669 13.258 21.946 23.224 25.076 dar.: EU - 11 2) 792 2.566 6.811 11.863 12.422 13.340 163 Türkei 815 930 1.214 2.180 2.433 2.633 166 Ukraine 24 133 345 1.200 1.611 1.916 Asylherkunftsländer 174 281 562 1.201 1.368 1.484 224 Eritrea * * 18 45 44 52 232 Nigeria 7 8 23 63 74 87 273 Somalia * * 4 13 15 14 423 Afghanistan 31 39 92 180 192 205 439 Islamische Republik Iran 108 126 246 424 500 511 438 Irak 9 21 34 94 103 123 461 Pakistan 13 33 51 140 154 171 475 Arabische Republik Syrien * 50 94 242 286 321 darunter: Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte Insgesamt 69.713 73.235 104.813 147.808 155.782 166.538 Westdeutschland 59.762 62.439 87.866 124.449 131.521 140.774 Ostdeutschland 9.947 10.791 16.936 23.345 24.250 25.749 Männer 50.900 54.096 76.028 106.695 111.998 118.991 Frauen 18.813 19.139 28.785 41.113 43.784 47.547 Deutsche 66.008 67.634 94.491 129.605 136.439 146.029 Ausländer 3.703 5.599 10.322 18.203 19.343 20.509 EU insgesamt 1.914 3.273 6.598 11.559 11.979 12.658 dar.: EU - 11 2) 537 1.382 3.727 6.813 6.967 7.367 163 Türkei 506 420 567 1.105 1.220 1.290 166 Ukraine 12 77 151 581 758 920 Asylherkunftsländer 111 123 244 556 647 669 224 Eritrea * * * 13 14 12 232 Nigeria * * 14 41 48 56 273 Somalia * * * 9 9 8 423 Afghanistan 20 11 36 77 81 88 439 Islamische Republik Iran 70 64 121 201 247 244 438 Irak 5 10 12 41 51 55 461 Pakistan 9 15 19 79 78 83 475 Arabische Republik Syrien * 15 33 95 119 123 Tabelle zu Frage 44 Sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte über der Regelaltersgrenze 1) nach Merkmalen Deutschland (Arbeitsort) Zeitreihe Beschäftigungsart Merkmale 30.06.2010 30.06.2015 30.06.2020 30.06.2024 30.06.2025 28.02.2026 1 2 3 4 5 6 darunter: Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte Insgesamt 57.525 109.276 168.610 235.702 253.217 284.218 Westdeutschland 50.354 92.868 140.653 197.390 213.034 239.500 Ostdeutschland 7.166 16.396 27.947 38.293 40.159 44.668 Männer 34.743 67.927 98.192 129.386 136.501 151.227 Frauen 22.782 41.349 70.418 106.316 116.716 132.991 Deutsche 55.455 103.334 157.551 217.755 233.352 262.279 Ausländer 2.069 5.941 11.058 17.947 19.865 21.939 EU insgesamt 1.057 3.396 6.660 10.387 11.245 12.418 dar.: EU - 11 2) 254 1.184 3.084 5.050 5.455 5.973 163 Türkei 308 510 647 1.075 1.213 1.343 166 Ukraine 11 56 194 619 853 996 Asylherkunftsländer 63 158 318 645 721 815 224 Eritrea - * * 32 30 40 232 Nigeria * * 9 22 26 31 273 Somalia - - * 4 6 6 423 Afghanistan 11 28 56 103 111 117 439 Islamische Republik Iran 38 62 125 223 253 267 438 Irak 4 11 22 53 52 68 461 Pakistan 4 18 32 61 76 88 475 Arabische Republik Syrien * 35 61 147 167 198 Ausschließlich geringfügig Beschäftigte Insgesamt 774.069 863.814 985.992 1.081.034 1.090.900 1.073.569 Westdeutschland 663.399 742.814 832.810 912.671 921.833 909.271 Ostdeutschland 110.415 120.796 153.034 168.166 168.902 164.120 Männer 408.851 464.551 526.371 568.974 570.939 558.522 Frauen 365.218 399.263 459.621 512.060 519.961 515.047 Deutsche 753.329 829.325 942.282 1.028.996 1.037.762 1.021.179 Ausländer 20.720 34.480 43.693 52.037 53.138 52.390 EU insgesamt 10.414 18.960 25.571 29.448 29.777 28.878 dar.: EU - 11 2) 2.615 5.954 8.975 10.293 10.318 9.807 163 Türkei 4.327 5.163 4.396 5.708 5.826 5.828 166 Ukraine 231 348 374 1.117 1.348 1.524 Asylherkunftsländer 258 382 597 1.091 1.197 1.180 224 Eritrea 10 16 39 62 67 58 232 Nigeria 6 * * 19 27 30 273 Somalia - * * 9 7 6 423 Afghanistan 101 97 148 291 280 260 439 Islamische Republik Iran 102 183 221 311 340 325 438 Irak 12 20 50 77 82 98 461 Pakistan 18 39 55 119 141 139 475 Arabische Republik Syrien 9 20 65 203 253 264 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) zum Stichtag 30.06.2010: Beschäftigte, die 65 Jahre und älter sind 2) EU-11 umfasst die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten der Jahre 2004, 2006 und 2013. Tabelle zu Frage 45 Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenminderungen Rechnungsergebnisse Jahr Beiträge in Mio. Euro Steigerung zum Vorjahr in Prozent 2010 76,9 - 2011 68,3 -11,2 2012 22,4 -67,3 2013 26,5 18,4 2014 23,1 -12,9 2015 31,2 35,5 2016 86,8 177,9 2017 207,7 139,3 2018 290,8 40,0 2019 414,9 42,7 2020 573,4 38,2 2021 758,7 32,3 2022 1.107,5 46,0 2023 916,1 -17,3 2024 800,6 -12,6 2025 779,6 -2,6 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Tabelle zu Fragen 46 und 47 Verhältnis der Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Verhältnis der Ausgaben der gRV zum BIP Berichtsjahr nominales BIP in Mrd. EUR Verhältnis der Bundesmittel 1) an die gRV am BIP in Prozent Verhältnis der Ausgaben der gRV am BIP in Prozent 2010 2.615,3 3,2 9,5 2011 2.746,9 3,0 9,1 2012 2.799,3 3,0 9,1 2013 2.866,5 2,9 9,0 2014 2.984,5 2,8 8,9 2015 3.087,0 2,8 9,0 2016 3.195,2 2,8 9,0 2017 3.333,1 2,8 9,0 2018 3.434,0 2,8 9,0 2019 3.537,3 2,8 9,2 2020 3.450,7 3,0 9,8 2021 3.682,3 2,9 9,4 2022 3.989,4 2,8 9,0 2023 4.219,3 2,7 9,0 2024 4.329,0 2,7 9,3 2025 4.469,8 2,8 9,5 1) alle Titel der Titelgruppe 01 des Einzelplanes 1102 + alle Titel der Titelgruppe 04 des Einzelplanes 6067 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt, Haushaltsrechnungen des Bundes, Berechnung des BMAS Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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