Schriftliche Frage 143 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Zeitplan der EU-Kommission zur Einreichung der nationalen Wiederherstellungspläne im Rahmen de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 143 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Zeitplan der EU-Kommission zur Einreichung der nationalen Wiederherstellungspläne im Rahmen de…
Frage 143 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Zeitplan der EU-Kommission zur Einreichung der nationalen Wiederherstellungspläne im Rahmen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, und wie ist das in seiner Plenarrede vom 23. Mai 2025 erbrachte Bekenntnis des Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider zur Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnung (Plenarprotokoll 21/8, S. 642) zu verstehen, wenn das Vorläufige Ergebnisprotokoll der 104. Umweltministerkonferenz in Orscholz (S. 28) gleichzeitig dokumentiert, dass die Umweltministerinnen, -minister, und -senatorinnen der Länder den Einsatz des Bundesumweltministers bei der EU-Kommission für mehr Zeit bis zur Einreichung des Wiederherstellungsplans zur Kenntnis nehmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 10. Juni 2025:
Die Bundesregierung begrüßt das Inkrafttreten der EU- Wiederherstellungsverordnung im August 2024 und die in der Verordnung verankerten Ziele zur Wiederherstellung der Natur. Die Verordnung befindet sich nun im nationalen Vollzug. Die durch die Verordnung vorgegebenen gesetzlichen Fristen geben vor, dass Deutschland den Entwurf seines nationalen Wiederherstellungsplans bis zum 1. September 2026 an die Europäische Kommission übermitteln muss. Die fristgerechte Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes hängt von der Klärung zahlreicher fachlicher, rechtlicher und technisch-administrativer Fragen, dem Vorliegen weiterer Bestimmungen auf EU-Ebene sowie den Beiträgen der Länder und aller dort betroffenen und fachlich zuständigen Ressorts ab. Bei der letzten Umweltminsterkonferenz haben alle Länder auf bestehende Probleme zur zeitgerechten Umsetzung der Arbeiten für den nationalen Wiederherstellungsplan in ihrem jeweiligen Bundesland hingewiesen. Das Bundesumweltministerium beabsichtigt, der Europäischen Kommission die sich für die Bundesländer und den Bund ergebenden Herausforderungen der Durchführung der Verordnung in Deutschland darzulegen – insbesondere den benötigten Zeitrahmen für die notwendigen Abstimmungsprozesse –, und sich für mehr Zeit bis zur Einreichung des Wiederherstellungsplans einzusetzen.
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