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Schriftliche Frage 123 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Weise ist die in der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland gep…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 123 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Weise ist die in der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland gep… Frage 123 (Dr. Jan-Niclas Gesenhues, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Weise ist die in der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland geplant, und wie ist der Zeitplan dafür? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 31. Juli 2025: Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum nationalen Wiederherstellungsplan erfolgt durch Bund und Länder im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung. Für die Bundesebene sind drei wesentliche Elemente der Beteiligung zu nennen: Informationsveranstaltungen zu Inhalten und Zielen der Wiederherstellungsverordnung, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Wiederherstellungsplanung in einem Online-Format im Spätsommer 2025, deren Ergebnisse in die Erarbeitung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplanes einfließen sollen, sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung, sobald der Gesamtentwurf im Frühjahr 2026 vorliegt, ebenfalls in einem Online-Format. Darüber hinaus sind eine Reihe von Veranstaltungen zur Information, zum Austausch und zur Beteiligung mit Betroffenen und weiteren Interessengruppen zu einzelnen Themengebieten wie Landwirtschaft, Wald, Meeresökologie und städtische Lebensräume geplant. Eine erste Informationsveranstaltung fand am 18. Juni 2025 zu landwirtschaftlichen Aspekten statt. Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung will die Bundesregierung die Chancen der Wiederherstellung von Naturräumen verdeutlichen und bestmögliche Transparenz für die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplanes schaffen. Hinweise, Anregungen und Bedenken aller Beteiligten sollen in dem Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplanes bestmöglich berücksichtigt werden. Über Beteiligungsformate der Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

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