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Schriftliche Frage 156 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Einrichtung neuer geeigneter Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der europäischen…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 156 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Einrichtung neuer geeigneter Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der europäischen… Frage 156 (Harald Ebner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Einrichtung neuer geeigneter Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der europäischen Wiederherstellungsverordnung ein, wie dies die 103. Umweltministerkonferenz am 29. November 2024 in Bad Neuenahr-Ahrweiler gefordert hat (www.umweltministerkonferenz.de/ documents/103_umk_endgueltiges_ergebnisproto koll_19122024_1734639947.pdf; S. 32), und welche konkreten Vorschläge macht die Bundesregierung, um die aus der Wiederherstellungsverordnung hervorgehenden erforderlichen Maßnahmen im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU angemessen abzubilden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 6. November 2025: Grundsätzlich teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länder, dass eine auskömmliche Finanzierung für eine erfolgreiche Durchführung der EU-Wiederherstellungsverordnung entscheidend ist. Staatssekretär Jochen Flasbarth war Ende September 2025 mit einer Delegation von Ländervertretern und -vertreterinnen in Brüssel, um sich dort mit Vertretern und Vertreterinnen der Kommission zu treffen. Dabei wurden die Themen Finanzierung, Einreichung des Nationalen Wiederherstellungsplans sowie weitere Flexibilitäten besprochen. Im Austausch mit der Kommission wird sich die Bundesregierung auch weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, geeignete Finanzierungsinstrumente für die Durchführung der Wiederherstellungsverordnung vorzusehen. Am 16. Juli 2025 präsentierte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ab dem Jahr 2028. Die Bundesregierung prüft den Vorschlag derzeit im Detail. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich ein übergeordnetes Klimaund Umweltausgabenziel. Wichtig ist dabei, dass die vorgesehenen Berechnungsmethoden den tatsächlichen Beitrag zu Umwelt- und Klimazielen angemessen widerspiegeln. Aus Sicht der Bundesregierung müssen die EU-Biodiversitätsausgaben weiterhin nachgehalten werden, um Verpflichtungen unter der Biodiversitätsrahmenkonvention der Vereinten Nationen zu entsprechen und damit auch zur Finanzierung von Wiederherstellungsmaßnahmen beizutragen. Hierzu befindet sich die Bundesregierung im Austausch mit der Europäischen Kommission.

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