Schriftliche Frage 176 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Größenordnung ist für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Fortsetzung der Förderung des genossenschaftlich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 176 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Größenordnung ist für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Fortsetzung der Förderung des genossenschaftlich…
Frage 176 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Größenordnung ist für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Fortsetzung der Förderung des genossenschaftlichen Wohnens bzw. für die Investitionszuschüsse für die Wohngemeinnützigkeit jeweils vorgesehen, und sind daneben weitere rechtliche Maßnahmen geplant?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 12. Juni 2025:
Bezüglich der Größenordnung für die Förderung genossenschaftliches Wohnens wird auf den 1. Regierungsentwurf 2025 verwiesen. Bezüglich der endgültigen Haushalte 2025 und 2026 bleiben die Haushaltsverhandlungen abzuwarten. Zum 1. Januar 2025 wurde ein wohngemeinnütziger Zweck in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in der Abgabenordnung (AO) aufgenommen (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 AO), Damit wird die vergünstigte Vermietung von Wohnraum an eine nach ihrem Einkommen eingegrenzte Gruppe von Haushalten (Einkommensgrenze erfasst circa 60 Prozent der Haushalte in Deutschland) unter den weiteren Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vor allem von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Für finanzrelevante Maßnahmen in Umsetzung des Koalitionsvertrages bleibt das Ergebnis der laufenden Haushaltsverhandlungen abzuwarten. Korrektur Die Bundesregierung hat die Antwort auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Leif-Erik Holm auf Bundestagsdrucksache 21/396 Gab es seit dem 21. November 2024 Gespräche zwischen der Bundesregierung, der Northvolt AB und ihren deutschen Tochtergesellschaften wie der Northvolt Germany TopCo GmbH, dem Insolvenzverwalter und potentiellen Investoren zu den Auswirkungen der Insolvenz der Northvolt AB auf die Batteriezellfabrik in Heide, und wenn ja, wann (bitte nach Themen, Beteiligten und Datum aufschlüsseln)? nachträglich korrigiert: Seit dem 21. November 2024 wurden zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Northvolt Gruppe auf Ebene der Staatssekretäre und somit der Hausleitungen folgende Gespräche geführt: 19. Dezember 2024: Gespräch Staatssekretär Philipp mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates von Northvolt AB, Tom Johnstone, sowie dem COO von Northvolt AB, Matthias Arleth. Thema war der Stand des Insolvenzverfahrens der Northvolt AB im Rahmen des Chapter-11- Verfahrens in den USA. 4. Juni 2025: Gespräch Staatssekretär Wetzel mit dem CEO von Northvolt Germany, Christofer Haux. Thematisiert wurde die Finanzierung der Northvolt Drei Projektgesellschaft als Tochterunternehmen der Northvolt Topco. Berlin, den 13. Juni 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]
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