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Northvolt-Wandelanleihe - Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Deutschen Bundestages (Antwort zu Drs. 21/4366)

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4927 · Antwort · Original ↗

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Northvolt-Wandelanleihe - Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Deutschen Bundestages (Antwort zu Drs. 21/4366) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4927 21. Wahlperiode 20.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4366 – Northvolt-Wandelanleihe – Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Deutschen Bundestages V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Bundesrechnungshof das Vorgehen des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, bei der Vergabe bzw. Absicherung einer Wandelanleihe zugunsten des Batterieherstellers Northvolt in erheblichem Umfang kritisiert. Konkret geht es um eine staatlich abgesicherte Wandelanleihe in Höhe von 600 Mio. Euro, die der Bund und das Land Schleswig-Holstein nach den Berichten jeweils hälftig getragen bzw. abgesichert haben sollen (www.welt.de/p olitik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3f/kritik-an-ampel-regierun g-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungshof-ruegt-habecks-millione n-bruchlandung.html). Nach den Darstellungen des Bundesrechnungshofes habe das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „wesentliche Risiken […] unzureichend ermittelt und bewertet“ und „weitestgehend nach dem Prinzip Hoffnung“ gehandelt. Zudem hätten bekannte Informationslücken dazu führen müssen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht als hinreichende Entscheidungsgrundlage hätten gelten dürfen (www.bild.de/politik/inland/nort hvolts-milliarden-desaster-habeck-ignoriert-warnungen-69830e80c9ddc2c800 9c167b). Die Berichterstattung verweist ferner darauf, dass bereits vor der Entscheidung Hinweise auf Termin- und Kostenüberschreitungen in bestehenden Northvolt-Projekten bekannt gewesen seien, ohne dass das damalige BMWK zentrale Annahmen zum Unternehmenserfolg in ausreichendem Maße hinterfragt habe (www.welt.de/politik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3 f/kritik-an-ampel-regierung-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungsh of-ruegt-habecks-millionen-bruchlandung.html). Ebenfalls wird berichtet, dass vor der Vergabe ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) eingeholt worden sei, das deutliche Warnhinweise zu wirtschaftlichen Risiken enthalten habe. Zugleich seien auch methodische Schwächen der Risikoanalyse thematisiert worden, etwa durch den Rückgriff auf Vergleichsunternehmen mit deutlich höherer Reife, während Northvolt eher Start-up-Charakter gehabt habe (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Besonders schwer wiegt aus Sicht der Fragesteller der Vorwurf, der Deutsche Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, sei nicht vollständig informiert worden. Nach den Berichten sei in der Vorlage der Bundesregierung zu den erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben das Ausfallrisiko der Wandelanleihe nicht erwähnt worden (ebd.). Zudem wird von Mängeln im Entscheidungsprozess gesprochen, insbesondere einem fehlenden „Mehraugen- Prinzip“ sowie einer faktischen Konzentration der Risikobewertung auf ein einzelnes Referat. Außerdem habe das damalige Bundesministerium der Finanzen (BMF) keine eigene Risikobewertung vorgenommen (ebd.). Industriepolitische Großförderungen, Bürgschaften, Garantieinstrumente und staatlich flankierte Finanzierungen sind nur dann politisch wie haushälterisch vertretbar, wenn Entscheidungsgrundlagen, Risikomanagement und parlamentarische Unterrichtung höchsten Standards genügen. Dies gilt umso mehr, als im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD eine Investitionsoffensive, eine Modernisierung der Förderpraxis für Großvorhaben sowie neue Instrumente wie einen „Deutschlandfonds“ angekündigt wurde (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20 25.de/files/koav_2025.pdf – Kapitel 1.1. Wirtschaft, Industrie, Tourismus). Die darin angekündigten Hebel- und Garantiestrukturen erhöhen aus Sicht der Fragesteller die Notwendigkeit belastbarer Governance-Regeln, transparenter Risikoquantifizierung und nachvollziehbarer Zuständigkeits- und Kontrollketten. Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundsätzliche Fragen nach der administrativen Ausgestaltung, der Einbindung anderer Ressorts (insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen), der Rolle der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie nach möglichen Anpassungen künftiger Förder- und Finanzierungsinstrumente, damit sich ein Vorgang mit potenziell erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt nicht wiederholt.  1. Welche Ressorts und welche Organisationseinheiten (Abteilung, Unterabteilung, Referat) innerhalb der Bundesregierung waren in die Vorbereitung, Prüfung, Abstimmung und Entscheidung zur staatlich abgesicherten Northvolt-Wandelanleihe (600 Mio. Euro) eingebunden (bitte jeweils Aufgabenbeitrag und Zeitpunkt der Einbindung darstellen)? Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium dem Deutschen Bundestag für die Sitzung des Haushaltsausschusses im vergangenen Jahr das Gutachten von PricewaterhouseCoopers [PwC] zu Northvolt aus dem Jahr 2023 mit einigen wenigen Schwärzungen zur Verfügung gestellt hat (für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ursprünglich am 25. Juni 2025, TO-Punkt dann vertagt auf die Sitzung des Haushaltsausschusses am 5. Dezember 2025). Nachfolgend wird auf Punkte aus dem PwC- Gutachten eingegangen, welches dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages übermittelt wurde. Auch wird nachfolgend auf Aussagen des veröffentlichten Berichts des Bundesrechnungshofs (BRH) Bezug genommen, der wichtige Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung von Prozessen gegeben hat. In die Vorbereitung, Prüfung und Entscheidung zur staatlich abgesicherten Wandelanleihe für Northvolt waren innerhalb der Bundesregierung das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie das Bundeskanzleramt (BKAmt) eingebunden. Im BMWK waren dies: Referat IV A 6: Federführende Prüfung der Finanzierung, Durchführung der Risikoabwägung (maßgeblich basierend auf einem Due-Diligence-Gutachten von PricewaterhouseCoopers – PwC) sowie Koordination mit Northvolt und dem Land Schleswig-Holstein. Referat WE A 1: Grundsatzreferat für Wirtschaftsstabilisierung und Bundesbeteiligungen; Sonderfinanzierungen; in Bezug auf die KfW. Referat E A 7: Prüfung der beihilferechtlichen Zulässigkeit des marktgängigen Instruments. Referate Z-HA (Haushalt) und Z-KTF (Klima- und Transformationsfonds): Sicherstellung der haushalterischen Umsetzung und Bereitstellung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben erforderlichen Mittel. Die Rolle des BMF konzentrierte sich auf die Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens und die Mitwirkung an der Zuweisung an die KfW. Das Bundeskanzleramt übernahm eine steuernde und koordinierende Funktion.  2. Welche konkreten Entscheidungsgrundlagen lagen der Bundesregierung vor, als sie die Vorlage an den Haushaltsausschuss zu außerplanmäßigen Ausgaben bzw. zur Absicherung der Wandelanleihe eingebracht hat (bitte in Dokumenttypen, Datum, Verantwortliche aufschlüsseln)? Eine Grundlage für die Absicherung der Wandelanleihe war das Gutachten von PwC. Die finale Fassung wurde am 6. November 2023 fertiggestellt. Inhalt war die Analyse der Marktfähigkeit der Technologie, Prüfung der Unternehmensplanung und Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit. Weitere wesentliche Grundlagen waren das Zuweisungsschreiben vom 25. Oktober 2023, das Investment Agreement vom 30. Oktober 2023 zwischen der KfW und Northvolt und die Verwaltungs- und Freistellungsvereinbarung vom 12. Dezember 2023 zwischen dem Bund und der KfW zur Absicherung der KfW gegen Ausfälle.  3. Welche quantitativen Risikokennzahlen (z. B. Ausfallwahrscheinlichkeit, Loss-Given-Default, Szenario- bzw. Stresstests, Sensitivitätsanalysen) wurden vor der Entscheidung ermittelt, und welche Stellen haben diese Kennzahlen geprüft bzw. freigegeben? Vor der Entscheidung zur finanziellen Unterstützung von Northvolt im Wege einer Wandelanleihe wurden verschiedene quantitative Risikokennzahlen ermittelt und Simulationen durchgeführt. Für die Wandelanleihe lag ein wirtschaftliches Gutachten von PwC vor, das folgende Analysen enthielt: Zur Ermittlung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit führte PwC eine Simulation mit 20 000 Zufallsstichproben zur künftigen Entwicklung des Unternehmenswertes durch (Monte-Carlo-Simulation). Dabei wurde die Volatilität von Northvolt anhand einer Gruppe börsennotierter Vergleichsunternehmen geschätzt. Das PwC- Gutachten ergab, dass die Beträge in lediglich 14 Prozent der Simulationen nicht vollständig zurückgeführt werden konnten. Die PwC untersuchte die Zahlungsströme bis 2028. Ergebnis war, dass eine Rückzahlung aus dem laufenden Geschäft ohne Umfinanzierung nicht möglich sein würde, eine Refinanzierung am Kapitalmarkt bei Erreichen der Planung jedoch als plausibel erachtet wurde. Das BMWK hielt das Risiko auf Basis des PwC-Gutachtens für vertretbar. Das BMF konzentrierte sich auf die Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens und wirkte am formalen Zuweisungsgeschäft an die KfW mit.  4. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Hinweise auf Termin- und Kostenüberschreitungen in anderen Northvolt-Projekten bereits vor der Entscheidung bekannt waren, und wenn ja, aus welchen Quellen stammten diese Hinweise, wie wurden sie dokumentiert, und wie flossen sie in die Risikobewertung ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesregierung waren Herausforderungen beim Produktionshochlauf aus dem Due-Diligence-Gutachten von PwC bekannt. Die Bundesregierung hat diese Herausforderungen im Kontext eines jungen Hochtechnologieunternehmens und im Gleichklang mit privaten Investoren als branchentypisch und beherrschbar bewertet. Die bekannten Anlaufschwierigkeiten sind typisch für die Skalierung der Batterietechnologie; hiermit hatten auch etablierte asiatische Wettbewerber zu kämpfen. Trotz der Anlaufschwierigkeiten stufte PwC das Risiko als „vertretbar“ ein. Die Bundesregierung schloss sich dieser Einschätzung an. Die Bundesregierung sah das Risiko auch deswegen als vertretbar an, da über 30 private Investoren (z. B. Goldman Sachs, BlackRock) zeitgleich zu identischen Konditionen investierten und das Risiko ähnlich bewerteten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die spätere Krise durch externe, unvorhersehbare Faktoren (wie die Strukturkrise bei einem Hauptkunden im Sommer 2024) ausgelöst wurde.  5. Wie viele externe Gutachten wurden in diesem Zusammenhang von der Bundesregierung oder vom damaligen BMWK in Auftrag gegeben, und wie hoch waren die diesbezüglichen Kosten für die Erstellung der externen Gutachten (bitte nach Gutachtenersteller und Kosten aufschlüsseln)? Im Zusammenhang mit dem geplanten finanziellen Engagement des Bundes bei Northvolt hat das damalige BMWK zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Zum einen handelt es sich um das von PwC erstellte Due-Diligence-Gutachten. Die Beauftragung erfolgte auf Basis eines bestehenden Mandatarvertrags. Zum anderen hat das BMWK über die KfW einen sog. Legal Red Flag Due Diligence Report durch die Anwaltskanzlei Linklaters erstellen lassen. Dieser Report hat die Konzern- und Finanzierungsstruktur sowie die Liefer- und Abnahmeverträge rechtlich analysiert. Angaben zu den spezifischen Honoraren externer Gutachter können nicht gemacht werden, da diese Angaben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Dritten berühren.  6. In welcher Form wurden externe Gutachten eingeholt, welche zentralen Risiko- und Warnhinweise enthielten diese Gutachten nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Passagen bzw. Ergebnisse wurden dem Haushaltsausschuss bzw. dem Deutschen Bundestag vollständig, auszugsweise oder gar nicht zur Verfügung gestellt (bitte begründen)? Wie bereits zuvor ausgeführt, hatte die Bundesregierung bei PwC ein Due- Diligence-Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten umfasste eine detaillierte Analyse der Geschäftsentwicklung und -planung der schwedischen Northvolt AB sowie ihrer Tochterunternehmen. Eine Monte-Carlo-Simulation von PwC ergab, dass die Beträge der Wandelanleihe in lediglich 14 Prozent der Fälle nicht vollständig zurückgeführt werden könnten. Das PwC-Gutachten stufte das Risiko der Wandelanleihe und die Rückzahlungsperspektiven ausdrücklich als „vertretbar“ ein. Das Gutachten wurde den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 5. Dezember 2024 vollständig und ungeschwärzt zur Verfügung gestellt. Es wurde dafür in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Darüber hinaus wurde – wie in der Vorbemerkung dargelegt – das PwC-Gutachten am 24. Juni 2025 mit einigen wenigen Schwärzungen und ohne Einstufung an die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages übermittelt.  7. Welche Methodik wurde bei der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit der Wandelanleihe verwendet (insbesondere: verwendete Vergleichsunternehmen, Annahmen zu Markthochlauf, CAPEX (Capital Expenditures) bzw. OPEX (Operating Expenditures), Absatz, Preisentwicklung, Finanzierungskosten), und welche Stelle im damaligen BMWK bzw. in der Bundesregierung hat die Plausibilität dieser Annahmen unabhängig geprüft? Die Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit der Wandelanleihe für Northvolt erfolgte maßgeblich durch ein wirtschaftliches Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die verschiedene quantitative Modelle und qualitative Annahmen kombinierte. Zur Ermittlung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit führte PwC eine Simulation mit 20 000 Zufallsstichproben zur künftigen Entwicklung des Unternehmenswertes durch („Monte-Carlo-Simulation“). Als Basis diente eine überschlägige Abschätzung des Unternehmenswerts mittels des Discounted Cashflow-Verfahrens auf Grundlage der vom Unternehmen erstellten Planung. Für die Monte-Carlo-Simulation wurde die Volatilität von Northvolt anhand einer Gruppe von börsennotierten Vergleichsunternehmen geschätzt. Die Planung unterstellte, dass Northvolt innerhalb von drei bis vier Jahren zu den Top-10- Anbietern weltweit aufsteigen würde. Die Bewertung stützte sich auf Absatzverträge im mittleren zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich mit europäischen Automobilherstellern. Die Planung sah im Zeitverlauf stark abnehmende Produktionsaufwendungen vor, die sich in einer marktüblichen Spanne einpendeln sollten. Diese Bewertung bildete die wesentliche Entscheidungsbasis für das damalige BMWK.  8. Aus welchen Gründen wurde kein dokumentiertes Mehraugenprinzip bzw. keine ressortübergreifende, unabhängige Zweitprüfung der Risikoanalyse institutionalisiert, und welche internen Vorgaben (Richtlinien bzw. Handbücher, Prozessbeschreibungen) galten hierfür zum Entscheidungszeitpunkt oder gelten auch gegenwärtig?  9. Welche Rolle hatte das BMF im Verfahren (Mitzeichnung, Einvernehmen, Stellungnahme, eigene Risikoprüfung), und falls keine eigenständige Risikobewertung des BMF erfolgte, warum nicht, und auf welcher Rechts- bzw. Verwaltungsgrundlage wurde darauf verzichtet? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Wandelanleihe wurde im Rahmen eines sogenannten Zuweisungsgeschäfts gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes gezeichnet. Die Bundesregierung stuft solche Geschäfte als politische Einzelfallentscheidungen ein, für die es zum Zeitpunkt der Entscheidung keine Standard-Verwaltungspraxis gab. Während das BMWK die Federführung für die wirtschaftliche Bewertung übernahm, konzentrierte sich das BMF auf die Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens und wirkte am formalen Zuweisungsgeschäft an die KfW mit. Das Due-Diligence-Gutachten durch PwC stufte das Risiko als „vertretbar“ ein. Eine weitere Prüfung war daher aus Sicht des BMWK entbehrlich. Im Übrigen folgte die Einbindung des BMF den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sowie den Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO). 10. Welche Angaben zum Ausfallrisiko der Wandelanleihe wurden in der Vorlage an den Haushaltsausschuss gemacht, und welche Gründe gab es gegebenenfalls dafür, das Ausfallrisiko nicht ausdrücklich zu beziffern oder hervorzuheben? In der Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und in den damit verbundenen Unterrichtungen stufte die Bundesregierung das Ausfallrisiko der Wandelanleihe für Northvolt auf Grundlage des externen PwC- Gutachtens als „vertretbar“ ein. 11. Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen (Bundeshaushaltsordnung, Verwaltungsvorschriften, ggf. einschlägige Regelungen zu Bürgschaften bzw. Garantien und finanziellen Transaktionen) wurden herangezogen, um die Maßnahme als zulässig und wirtschaftlich zu bewerten, und welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der einschlägigen Vorgaben wurde durchgeführt (bitte Art und Ergebnis angeben)? Die Zeichnung der Wandelanleihe erfolgte als sogenanntes Zuweisungsgeschäft gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes. Dies ist das einschlägige Instrument für politische Einzelfallentscheidungen dieser Art. Das allgemeine Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß den §§ 7, 34 Absatz 2 BHO bildet den übergeordneten Maßstab für die Mittelbewirtschaftung. Das Kernstück der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Bundesregierung war eine umfassende Due Diligence von PwC, welche auf dieser Grundlage die Wirtschaftlichkeit geprüft und bestätigt hat (siehe Antwort zu Frage 3). Das Risiko der Wandelanleihe und die Rückzahlungsperspektive wurden als vertretbar eingestuft. Die Anleihe wurde als marktübliches und beihilfefreies Instrument bewertet. Die Maßnahme wurde als zulässig erachtet, da sie im strategischen Interesse Deutschlands und Europas am Aufbau einer souveränen Batteriezellfertigung lag. Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren laut PwC keine Liquiditätsengpässe absehbar. 12. Welche beihilferechtlichen Schritte (Notifizierung, Abstimmung mit der Europäischen Kommission, beihilferechtliche Einordnung) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, und welche Auflagen bzw. Compliance-Pflichten ergaben sich daraus? Die staatlich abgesicherte Wandelanleihe über 600 Mio. Euro wurde als beihilfefrei eingestuft, da sie zu marktüblichen Konditionen gewährt wurde. 13. Welche Rolle spielte die KfW (z. B. Zeichnerin der Wandelanleihe, Strukturierung, Due-Diligence-Anforderungen, Covenants), und welche Kontroll- und Berichtspflichten bestanden gegenüber dem Bund während der Laufzeit? Die KfW agierte koordinierend und verwaltend. Die KfW zeichnete im Oktober 2023 im Auftrag des Bundes eine Wandelanleihe der Northvolt AB in Höhe von 600 Mio. Euro. Dies erfolgte als sogenanntes „Zuweisungsgeschäft“ gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes. Das Kapital wurde durch die KfW bereitgestellt und unter der strikten Bedingung gezeichnet, dass die Gelder vollumfänglich als Eigenkapital an die deutsche Projektgesellschaft (Northvolt Drei Project GmbH) in Heide weitergeleitet werden. Die KfW zeichnete die Vereinbarung am 30. Oktober 2023 unter dem Vorbehalt einer vollständigen Rückabsicherung (Freistellung) durch den Bund für einen eventuellen Ausfall und die Kosten. 14. Hat die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs bereits Konsequenzen gezogen (z. B. Anpassung von Prozessstandards, Risikohandbüchern, Berichtslinien, Einbindung des BMF, Standardisierung von Szenarioanalysen), und wenn ja, welche konkreten Konsequenzen wurden durch die Bundesregierung gezogen, und bis wann sollen etwaige Änderungen vollständig umgesetzt sein? Die Bundesregierung nimmt die Kritik des Bundesrechnungshofes sehr ernst. Die Bundesregierung überprüft die Prozesse und nutzt hierfür die sehr wichtigen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie wird die Einführung eines institutionalisierten Mehraugen- Prinzips fortsetzen, um zukünftigen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Interministerielle Ausschüsse haben sich bei verschiedenen Instrumenten bereits als sehr wichtige Institutionalisierung dieses Prinzips erwiesen, um Prozesse zur Risikobewertung konsequenter und besser umzusetzen. Das Bundesministerium führt zudem eine hausinterne Prüfung der Abläufe durch mit dem Ziel, die Risikobewertung bei Förderverfahren zu verbessern und kontinuierlich zu prüfen. Die unterschiedlichen Förderinstrumente werden aktuell im Hinblick auf etwaige Schwachstellen untersucht, um optimierte Maßnahmen für die Förderpraxis abzuleiten. 15. Bewertet die Bundesregierung die Northvolt-Finanzierung als Präzedenzfall für künftige Instrumente (z. B. Deutschlandfonds), und wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Governance-Regeln (Transparenz, parlamentarische Unterrichtung, Risikoobergrenzen, Ex-ante- bzw. Ex-post- Evaluation) plant sie hierfür gegebenenfalls? Die Bundesregierung prüft stets ergebnisoffen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage, welche Finanzierungsmaßnahmen im konkreten Einzelfall am besten geeignet sind, um strategische Ziele zu erreichen. Die Entscheidung über staatliche Unterstützungen erfolgt dabei auf Basis einer detaillierten Analyse der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der strategischen Bedeutung des jeweiligen Projekts. Dabei werden verschiedene Instrumente gegeneinander abgewogen, um die effizienteste Mittelverwendung sicherzustellen. 16. Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Northvolt- Wandelanleihe und oder deren Folgen mit anderen europäischen oder außereuropäischen Regierungen (z. B. Schweden) sowie mit EU- Institutionen über Risikoprüfungen, Förderdesign, Insolvenzfolgen oder Standortfortführung ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus für das künftige Handeln der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ab? Die Bundesregierung steht im Zusammenhang mit strategisch bedeutsamen Industrieprojekten grundsätzlich in einem engen und kontinuierlichen Austausch mit ihren europäischen und außereuropäischen Partnerregierungen sowie den Institutionen der Europäischen Union. Die Erfahrungen aus der Northvolt-Wandelanleihe fließen in die kontinuierliche Evaluierung staatlicher Unterstützungsinstrumente ein. Aus Sicht der Bundesregierung ist wichtig, dass jede Finanzierungsentscheidung stets die spezifischen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, die aktuelle Marktlage, die Risikobewertung sowie die strategische Bedeutung des Projekts berücksichtigen und in Einklang bringen muss. 17. Welche Maßnahmen haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der Ansiedlung bzw. Förderung großer Batteriezellprojekte (inklusive Berichtspflichten, Controlling-Strukturen, parlamentarische Unterrichtung) umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für bundeseinheitliche Mindeststandards? Hierzu liegen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor. 18. Ist eine Ex-post-Evaluation (wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung, Technologietransfer, fiskalische Risiken) für die Northvolt-Maßnahme vorgesehen, und wenn ja, wann wird eine solche durchgeführt, wer soll diese durchführen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergebnisse dem Bundestag vorzulegen? Derzeit erfolgt ein Verkaufsprozess der Northvolt AB in Schweden an einen Investor. Der Verkaufsprozess der Northvolt Drei Project GmbH in Heide dauert an. Priorität hat für die Bundesregierung eine Rückholung liquider Mittel aus der Wandelanleihe. Im Übrigen spielen die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs für das Bundeswirtschaftsministerium eine wichtige Rolle für die Ex-post-Bewertung und Neuausrichtung von Prozessabläufen. 19. Aus welchem konkreten Gründen wurde der bislang unveröffentlichte Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht veröffentlicht, und wird der Bericht des Bundesrechnungshofes nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht werden, und wenn ja, wann? Der Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) ist online auf der Internetseite des BRH abrufbar. 20. Welche Richtlinien bzw. Standards gibt es in der Bundesregierung bezüglich des maximalen Volumens einer staatlichen Risikoabsicherung im Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Begünstigten, und wurden diese Richtlinien im Fall von Northvolt AB eingehalten? In der Bundesregierung existieren für die Risikoabsicherung von Unternehmen keine starren, allgemeingültigen Quoten für ein maximales Volumen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft (wie etwa zum Umsatz). Die Wandelanleihe erfolgte als politisches Zuweisungsgeschäft gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes. Für diese spezifische Form der Unterstützung gab es zum Entscheidungszeitpunkt keine Standard-Verwaltungspraxis. Aus Sicht der Bundesregierung war das Vorgehen aus den oben genannten Gründen ordnungsgemäß. 21. Wie begründet die Bundesregierung die Vergabe einer Risikoabsicherung, deren Volumen den damaligen Jahresumsatz des Begünstigten um das Fünffache überstieg, und welche vergleichbaren Fälle von Absicherungen in dieser Relation zum Umsatz gab es in den letzten zehn Jahren bei anderen Unternehmen (bitte Zeitpunkt, Name des Begünstigten, Höhe des damaligen Jahresumsatzes und Höhe der staatlichen Absicherung tabellarisch aufführen)? Die Bundesregierung hat Northvolt zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Zeichnung der Wandelanleihe als Unternehmen eingestuft, das sich in einer Phase befand, in der erhebliche Investitionen exante getätigt werden müssen, bevor nennenswerte Umsätze erzielt werden können. Der Aufbau einer großskaligen Batterieproduktion erfordert erhebliche Kapitalmengen für Fabrikbauten und Technologieentwicklung. Geringe Umsätze und hohe Verluste in den ersten Jahren sind branchentypisch, da Gewinne erst durch spätere Skaleneffekte realisiert werden. Die Förderung diente dem Ziel, eine eigenständige europäische Batteriezellenproduktion aufzubauen. 22. Welche Treffen fanden ggf. zwischen Vertretern der Northvolt AB und der Leitungsebene des damaligen BMWK im Zeitraum von zwölf Monaten vor der Förderentscheidung statt, wurden dabei seitens des damaligen BMWK oder Northvolt Zusagen gemacht, die über die schriftlichen Entscheidungsgrundlagen hinausgingen, und wenn ja, welche? Datum Vertreter BMWK Vertreter Northvolt AB 17.11.2022 BM Habeck Peter Carlsson, Christopher Haupt, Nicolas Steinbacher 25.11.2022 BM Habeck Peter Carlsson 25.11.2022 BM Habeck Peter Carlsson, Christofer Haux, Nicolas Steinbacher, Martin Höfelmann 30.11.2022 BM Habeck Online Northvolt – CEO 10.01.2023 BM Habeck Herr Haux 03.02.2023 BM Habeck Peter Carlsson, Emma Nehrenheim, Christofer Haux, Sami Haikala, Nicolas Steinbacher, Martin Hoefelmann, Nathalie Bruno, 06.04.2023 BM Habeck, St Philipp Peter Carlsson (CEO); Hr. Steinbacher (Projekteiter); Christopher Haux (DEU Geschäftsführer) 16.04.2023 BM Habeck Jim Hagemann Snabe 09.10.2023 BM Habeck Christofer Haux Im Zuge der oben genannten Treffen/Gespräche wurden keine Zusagen gemacht. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 23. Inwieweit waren ggf. der Bundeswirtschaftsminister bzw. Staatssekretäre im damaligen BMWK persönlich in die Verhandlungen zur Wandelanleihe eingebunden, und gab es Zeitpunkte, an denen die Leitungsebene (Staatssekretäre, Bundesminister) explizit gegen fachliche Bedenken der Arbeitsebene (Referate) intervenierte? Die Einbindung der Leitungsebene des damaligen BMWK in die Verfahren zur Northvolt-Wandelanleihe erfolgte im Rahmen der üblichen Dienstwege und ministeriellen Abstimmungsprozesse, bei der die Leitungsebene auf Grundlage der aufbereiteten Informationen die abschließende politische Entscheidung traf. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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