Northvolt-Wandelanleihe - Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Deutschen Bundestages
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Northvolt-Wandelanleihe - Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Deutschen Bundestages
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4366
21. Wahlperiode 26.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Raimond
Scheirich, Adam Balten und der Fraktion der AfD
Northvolt-Wandelanleihe – Risikoprüfung, Entscheidungswege und
Unterrichtung des Deutschen Bundestages
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Bundesrechnungshof das
Vorgehen des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz,
Dr. Robert Habeck, bei der Vergabe bzw. Absicherung einer Wandelanleihe
zugunsten des Batterieherstellers Northvolt in erheblichem Umfang kritisiert.
Konkret geht es um eine staatlich abgesicherte Wandelanleihe in Höhe von
600 Mio. Euro, die der Bund und das Land Schleswig-Holstein nach den
Berichten jeweils hälftig getragen bzw. abgesichert haben sollen (www.welt.de/po
litik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3f/kritik-an-ampel-regierung-w
eitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungshof-ruegt-habecks-millionen-bru
chlandung.html).
Nach den Darstellungen des Bundesrechnungshofes habe das damalige
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „wesentliche Risiken
[…] unzureichend ermittelt und bewertet“ und „weitestgehend nach dem
Prinzip Hoffnung“ gehandelt. Zudem hätten bekannte Informationslücken dazu
führen müssen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht als hinreichende
Entscheidungsgrundlage hätten gelten dürfen (www.bild.de/politik/inland/northvolts-mi
lliarden-desaster-habeck-ignoriert-warnungen-69830e80c9ddc2c8009c167b).
Die Berichterstattung verweist ferner darauf, dass bereits vor der Entscheidung
Hinweise auf Termin- und Kostenüberschreitungen in bestehenden Northvolt-
Projekten bekannt gewesen seien, ohne dass das damalige BMWK zentrale
Annahmen zum Unternehmenserfolg in ausreichendem Maße hinterfragt habe
(www.welt.de/politik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3f/kritik-an-a
mpel-regierung-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungshof-ruegt-habe
cks-millionen-bruchlandung.html). Ebenfalls wird berichtet, dass vor der
Vergabe ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) eingeholt
worden sei, das deutliche Warnhinweise zu wirtschaftlichen Risiken enthalten
habe. Zugleich seien auch methodische Schwächen der Risikoanalyse
thematisiert worden, etwa durch den Rückgriff auf Vergleichsunternehmen mit deutlich
höherer Reife, während Northvolt eher Start-up-Charakter gehabt habe (ebd.).
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Fragesteller der Vorwurf, der Deutsche
Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, sei nicht vollständig
informiert worden. Nach den Berichten sei in der Vorlage der Bundesregierung zu
den erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben das Ausfallrisiko der
Wandelanleihe nicht erwähnt worden (ebd.). Zudem wird von Mängeln im
Entscheidungsprozess gesprochen, insbesondere einem fehlenden „Mehraugen-Prinzip“
sowie einer faktischen Konzentration der Risikobewertung auf ein einzelnes
Referat. Außerdem habe das damalige Bundesministerium der Finanzen (BMF)
keine eigene Risikobewertung vorgenommen (ebd.).
Industriepolitische Großförderungen, Bürgschaften, Garantieinstrumente und
staatlich flankierte Finanzierungen sind nur dann politisch wie haushälterisch
vertretbar, wenn Entscheidungsgrundlagen, Risikomanagement und
parlamentarische Unterrichtung höchsten Standards genügen.
Dies gilt umso mehr, als im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und
SPD eine Investitionsoffensive, eine Modernisierung der Förderpraxis für
Großvorhaben sowie neue Instrumente wie einen „Deutschlandfonds“
angekündigt wurde (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag202
5.de/files/koav_2025.pdf – Kapitel 1.1. Wirtschaft, Industrie, Tourismus). Die
darin angekündigten Hebel- und Garantiestrukturen erhöhen aus Sicht der
Fragesteller die Notwendigkeit belastbarer Governance-Regeln, transparenter
Risikoquantifizierung und nachvollziehbarer Zuständigkeits- und Kontrollketten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundsätzliche Fragen
nach der administrativen Ausgestaltung, der Einbindung anderer Ressorts
(insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen), der Rolle der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) sowie nach möglichen Anpassungen künftiger Förder-
und Finanzierungsinstrumente, damit sich ein Vorgang mit potenziell
erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt nicht wiederholt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Ressorts und welche Organisationseinheiten (Abteilung,
Unterabteilung, Referat) innerhalb der Bundesregierung waren in die
Vorbereitung, Prüfung, Abstimmung und Entscheidung zur staatlich abgesicherten
Northvolt-Wandelanleihe (600 Mio. Euro) eingebunden (bitte jeweils
Aufgabenbeitrag und Zeitpunkt der Einbindung darstellen)?
2. Welche konkreten Entscheidungsgrundlagen lagen der Bundesregierung
vor, als sie die Vorlage an den Haushaltsausschuss zu außerplanmäßigen
Ausgaben bzw. zur Absicherung der Wandelanleihe eingebracht hat (bitte
in Dokumenttypen, Datum, Verantwortliche aufschlüsseln)?
3. Welche quantitativen Risikokennzahlen (z. B. Ausfallwahrscheinlichkeit,
Loss-Given-Default, Szenario- bzw. Stresstests, Sensitivitätsanalysen)
wurden vor der Entscheidung ermittelt, und welche Stellen haben diese
Kennzahlen geprüft bzw. freigegeben?
4. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Hinweise auf
Termin- und Kostenüberschreitungen in anderen Northvolt-Projekten
bereits vor der Entscheidung bekannt waren, und wenn ja, aus welchen
Quellen stammten diese Hinweise, wie wurden sie dokumentiert, und wie
flossen sie in die Risikobewertung ein (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
5. Wie viele externe Gutachten wurden in diesem Zusammenhang von der
Bundesregierung oder vom damaligen BMWK in Auftrag gegeben, und
wie hoch waren die diesbezüglichen Kosten für die Erstellung der
externen Gutachten (bitte nach Gutachtenersteller und Kosten aufschlüsseln)?
6. In welcher Form wurden externe Gutachten eingeholt, welche zentralen
Risiko- und Warnhinweise enthielten diese Gutachten nach Kenntnis der
Bundesregierung, und welche Passagen bzw. Ergebnisse wurden dem
Haushaltsausschuss bzw. dem Deutschen Bundestag vollständig,
auszugsweise oder gar nicht zur Verfügung gestellt (bitte begründen)?
7. Welche Methodik wurde bei der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit
der Wandelanleihe verwendet (insbesondere: verwendete
Vergleichsunternehmen, Annahmen zu Markthochlauf, CAPEX (Capital Expenditures)
bzw. OPEX (Operating Expenditures), Absatz, Preisentwicklung,
Finanzierungskosten), und welche Stelle im damaligen BMWK bzw. in der
Bundesregierung hat die Plausibilität dieser Annahmen unabhängig
geprüft?
8. Aus welchen Gründen wurde kein dokumentiertes Mehraugenprinzip bzw.
keine ressortübergreifende, unabhängige Zweitprüfung der Risikoanalyse
institutionalisiert, und welche internen Vorgaben (Richtlinien bzw.
Handbücher, Prozessbeschreibungen) galten hierfür zum
Entscheidungszeitpunkt oder gelten auch gegenwärtig?
9. Welche Rolle hatte das BMF im Verfahren (Mitzeichnung, Einvernehmen,
Stellungnahme, eigene Risikoprüfung), und falls keine eigenständige
Risikobewertung des BMF erfolgte, warum nicht, und auf welcher
Rechtsbzw. Verwaltungsgrundlage wurde darauf verzichtet?
10. Welche Angaben zum Ausfallrisiko der Wandelanleihe wurden in der
Vorlage an den Haushaltsausschuss gemacht, und welche Gründe gab es
gegebenenfalls dafür, das Ausfallrisiko nicht ausdrücklich zu beziffern oder
hervorzuheben?
11. Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen (Bundeshaushaltsordnung,
Verwaltungsvorschriften, ggf. einschlägige Regelungen zu Bürgschaften bzw.
Garantien und finanziellen Transaktionen) wurden herangezogen, um die
Maßnahme als zulässig und wirtschaftlich zu bewerten, und welche
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der einschlägigen Vorgaben wurde
durchgeführt (bitte Art und Ergebnis angeben)?
12. Welche beihilferechtlichen Schritte (Notifizierung, Abstimmung mit der
Europäischen Kommission, beihilferechtliche Einordnung) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, und welche Auflagen bzw.
Compliance-Pflichten ergaben sich daraus?
13. Welche Rolle spielte die KfW (z. B. Zeichnerin der Wandelanleihe,
Strukturierung, Due-Diligence-Anforderungen, Covenants), und welche
Kontroll- und Berichtspflichten bestanden gegenüber dem Bund während
der Laufzeit?
14. Hat die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs bereits
Konsequenzen gezogen (z. B. Anpassung von Prozessstandards,
Risikohandbüchern, Berichtslinien, Einbindung des BMF, Standardisierung von
Szenarioanalysen), und wenn ja, welche konkreten Konsequenzen wurden
durch die Bundesregierung gezogen, und bis wann sollen etwaige
Änderungen vollständig umgesetzt sein?
15. Bewertet die Bundesregierung die Northvolt-Finanzierung als
Präzedenzfall für künftige Instrumente (z. B. Deutschlandfonds), und wenn ja,
inwiefern, und welche konkreten Governance-Regeln (Transparenz,
parlamentarische Unterrichtung, Risikoobergrenzen, Ex-ante- bzw. Ex-post-
Evaluation) plant sie hierfür gegebenenfalls?
16. Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Northvolt-
Wandelanleihe und oder deren Folgen mit anderen europäischen oder
außereuropäischen Regierungen (z. B. Schweden) sowie mit EU-
Institutionen über Risikoprüfungen, Förderdesign, Insolvenzfolgen oder
Standortfortführung ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen,
und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus für das künftige Handeln
der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWE) ab?
17. Welche Maßnahmen haben die Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung im Kontext der Ansiedlung bzw. Förderung großer
Batteriezellprojekte (inklusive Berichtspflichten, Controlling-Strukturen,
parlamentarische Unterrichtung) umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für bundeseinheitliche Mindeststandards?
18. Ist eine Ex-post-Evaluation (wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze,
regionale Wertschöpfung, Technologietransfer, fiskalische Risiken) für die
Northvolt-Maßnahme vorgesehen, und wenn ja, wann wird eine solche
durchgeführt, wer soll diese durchführen, und wann beabsichtigt die
Bundesregierung, die Ergebnisse dem Bundestag vorzulegen?
19. Aus welchem konkreten Gründen wurde der bislang unveröffentlichte
Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages nicht veröffentlicht, und wird der Bericht des
Bundesrechnungshofes nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht
werden, und wenn ja, wann?
20. Welche Richtlinien bzw. Standards gibt es in der Bundesregierung
bezüglich des maximalen Volumens einer staatlichen Risikoabsicherung im
Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Begünstigten, und wurden diese
Richtlinien im Fall von Northvolt AB eingehalten?
21. Wie begründet die Bundesregierung die Vergabe einer Risikoabsicherung,
deren Volumen den damaligen Jahresumsatz des Begünstigten um das
Fünffache überstieg, und welche vergleichbaren Fälle von Absicherungen
in dieser Relation zum Umsatz gab es in den letzten zehn Jahren bei
anderen Unternehmen (bitte Zeitpunkt, Name des Begünstigten, Höhe des
damaligen Jahresumsatzes und Höhe der staatlichen Absicherung
tabellarisch aufführen)?
22. Welche Treffen fanden ggf. zwischen Vertretern der Northvolt AB und der
Leitungsebene des damaligen BMWK im Zeitraum von zwölf Monaten
vor der Förderentscheidung statt, wurden dabei seitens des damaligen
BMWK oder Northvolt Zusagen gemacht, die über die schriftlichen
Entscheidungsgrundlagen hinausgingen, und wenn ja, welche?
23. Inwieweit waren ggf. der Bundeswirtschaftsminister bzw. Staatssekretäre
im damaligen BMWK persönlich in die Verhandlungen zur Wandelanleihe
eingebunden, und gab es Zeitpunkte, an denen die Leitungsebene
(Staatssekretäre, Bundesminister) explizit gegen fachliche Bedenken der
Arbeitsebene (Referate) intervenierte?
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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