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Schriftliche Frage 9 von Marcus Bühl (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtseintritt zur Kontrolle bzw. Sicherung der deutschen Staatsgrenze zu Polen, Tsche…

dip / schriftliche_frage 30.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 9 von Marcus Bühl (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtseintritt zur Kontrolle bzw. Sicherung der deutschen Staatsgrenze zu Polen, Tsche… Frage 9 (Marcus Bühl, AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtseintritt zur Kontrolle bzw. Sicherung der deutschen Staatsgrenze zu Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Frankreich und Dänemark unternommen (bitte die wesentlichen Einzelmaßnahmen mit dazugehörigem Sach- und Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025: Die seit 16. September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen (VWBGK) sind seit dem 7. Mai 2025 intensiviert worden. Im Zuge der Intensivierung ist der Kräfteansatz der Bundespolizei erhöht, sodass statt bisher ca. 11.000 nun bis zu 14.000 Beamte täglich im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung an den Binnengrenzen eingesetzt sind. Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche Ausstattung variieren daher entsprechend. Die Bundespolizei erfasst im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landbinnengrenzen vom 16. September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses ihre in diesem Zusammenhang anfallenden einsatzbedingten Mehrkosten. Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 sind folgende Mehrkosten entstanden: 24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung 4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten 3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung) 4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insbesondere Kraftstoffe für Kfz) 14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegeld 50,9 Mio. Euro Summe

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