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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 30.05.2025 · WP 21 · 21/297 · Schriftliche Fragen · Original ↗
78 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Matthias Helferich (AfD): Welche ukrainischen Kulturgüter, Projekte und Künstler sind im Einzelnen mit den zum 1. März 2025 durch den Beauftragten der Bundesregierung…
  2. Schriftliche Frage 2 von Nicole Höchst (AfD): Welche Gesamtsumme an öffentlichen Geldern fließt an das Büro der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (bitte nach der Entlassung au…
  3. Schriftliche Frage 3 von René Bochmann (AfD): Wie viele finanzielle und materielle Investitionen wurden während der letzten Legislatur in ausländische Programme getätigt (bitte die neun…
  4. Schriftliche Frage 4 von Peter Boehringer (AfD): Welche umfassende Kenntnis hat die Bundesregierung von der Bilanz der Bundesbank (Stand: 31. Dezember 2024) vor dem Hintergrund, dass die Bu…
  5. Schriftliche Frage 5 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele Bundespolizisten und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (inklusive externer Dienstleister) wurden bis Ende April 2025 nach Kenntnis…
  6. Schriftliche Frage 6 von Marcus Bühl (AfD): Wie hoch war die Anzahl von Überstunden bei der Bundespolizei im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 (bitte nach Direktionen auflisten)?
  7. Schriftliche Frage 7 von Marcus Bühl (AfD): Über wie viele einsatzfähige Drohnen verfügt die Bundespolizei?
  8. Schriftliche Frage 8 von Marcus Bühl (AfD): Wie hat sich die Bewerberzahl bei der Bundespolizei in den Jahren 2022, 2023, 2024 bis zum Ende des ersten Quartals 2025 entwickelt?
  9. Schriftliche Frage 9 von Marcus Bühl (AfD): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtseintritt zur Kontrolle bzw. Sicherung der deutschen Staatsgrenze zu Polen, Tsche…
  10. Schriftliche Frage 10 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 über die Asylanträge von afghanischen Asylsuchenden en…
  11. Schriftliche Frage 11 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Wie hoch ist seit 2015 der prozentuale Anteil der Erstantragsteller auf Asyl (ausgenommen aus dieser Bezugsgruppe bleiben im Rahmen dieser F…
  12. Schriftliche Frage 12 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, ob Presseberichte zutreffen, nach denen die in Erfüllung der humanitären Verpflichtung Deutschlan…
  13. Schriftliche Frage 13 von Martin Hess (AfD): Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (§ 56a Absatz 1 des Aufenthalt…
  14. Schriftliche Frage 14 von Martin Hess (AfD): Wie hoch war im Jahr 2024 der jeweilige Anteil der Mehrfachtatverdächtigen bei Gewaltkriminalität aus folgenden Staaten: Afghanistan, Syrien…
  15. Schriftliche Frage 15 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Kampagnen der russischen Regierung (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rus…
  16. Schriftliche Frage 16 von Heinrich Koch (AfD): Ist es möglich – betreffend die „Interpretation der unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastung bei- Deutschen und Nichtdeutschen“ auf der vo…
  17. Schriftliche Frage 17 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffes grundges…
  18. Schriftliche Frage 18 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen haben Nachbarstaaten von Deutschland seit dem 7. Mai 2025 (Tag der Anordnung entsprechender Maßnahmen durch den Bundesm…
  19. Schriftliche Frage 19 von Sergej Minich (AfD): Plant eine von der Christlich-Demokratischen Union geführte Bundesregierung, konkrete Maßnahmen angesichts der in Deutschland besorgniserreg…
  20. Schriftliche Frage 20 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat das Bundesministerium des Innern vor dem Hintergrund seiner Fürsorgepflicht Vorkehrungen getroffen, um Beamtinnen und Beamte der Bundesp…
  21. Schriftliche Frage 21 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Inwiefern kann die Bundesregierung die Meldung der Nachrichtenagentur Rudaw bestätigen, wonach sie nicht plant, die Einstufung der kurdische…
  22. Schriftliche Frage 22/23 von Dr. Anna Rathert (AfD): Gegen wie viele in Deutschland (vermutlich) ansässige Personen liegen zurzeit Ausreiseverbote vor (bitte die bis zu zwölf häufigsten Gründe…
  23. Schriftliche Frage 24 von Martin Sichert (AfD): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den aus dem Gazastreifen zu evakuierenden Personen um Personen handelt, die für die…
  24. Schriftliche Frage 25 von Dr. Bernd Baumann (AfD): Wie viele Personen aus Gaza wurden von Januar bis Mai 2025 in Deutschland aufgenommen (bitte für jeden Monat nach der Anzahl der Personen mi…
  25. Schriftliche Frage 26 von Stephan Brandner (AfD): Wurde die Regenbogenflagge oder die Progress- Pride-Flagge seit dem 1. Januar 2020 an einer deutschen Botschaft in einem mehrheitlich muslim…
  26. Schriftliche Frage 27 von Deborah Düring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern ist die Forderung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul nach 5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) fü…
  27. Schriftliche Frage 28 von Rainer Galla (AfD): Haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Dienststellen Kenntnis von einem einer Äußerung Pavel Durovs zugrundeliegenden Vorgang…
  28. Schriftliche Frage 29 von Matthias Helferich (AfD): Ist der Bundesregierung die derzeitige Situation der weißen Minderheit in der Republik Südafrika im Hinblick auf die jüngst erfolgte Gewähru…
  29. Schriftliche Frage 30 von Maximilian Kneller (AfD): Plant die Bundesregierung eine Rettungsaktion von Palästinensern aus dem Gazastreifen, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang plant die…
  30. Schriftliche Frage 31 von Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, Maßnahmen auf nationaler (hier zum Beispiel die Förderung konkreter Vorhaben von deutsch-türkischen sowie deutsch…
  31. Schriftliche Frage 32 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung seit der Verhängung umfassender Sanktionen durch den US-Präsidenten Donald Trump gegen den Chefankläger des Internat…
  32. Schriftliche Frage 33 von Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Nummer xxv des Römischen Statuts, der das Aushungern der Zivil…
  33. Schriftliche Frage 34 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, den Friedensprozess in der Türkei im Kontext der Auflösung der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu unterstützen, und…
  34. Schriftliche Frage 35 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Ist die Familie oder sind die chilenischen Behörden an die Bundesregierung herangetreten, um sie im Fall des seit dem 20. April 2025 in Berl…
  35. Schriftliche Frage 36 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wurde die Bundesregierung gebeten, die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Kan…
  36. Schriftliche Frage 37 von Martin Sichert (AfD): Wie viele Personen plant die Bundesregierung aus dem Gazastreifen nach Deutschland zu evakuieren, und welche finanziellen Ausgaben werden fü…
  37. Schriftliche Frage 38 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Festnahme ungarischer Agenten auf dem Staatsgebiet der Ukraine (www.welt.de/politik/ausland/plus25…
  38. Schriftliche Frage 39 von Thomas Dietz (AfD): Wie lauten die konkreten Ergebnisse der vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschlossenen und angeordneten Evaluierung im Zusammenhang mit…
  39. Schriftliche Frage 40 von Mirze Edis (DIE LINKE): Wie ist der aktuelle Sachstand – bitte insbesondere auf bereits gefällte Entscheidungen und geplante Zeitlinien eingehen – hinsichtlich eine…
  40. Schriftliche Frage 41 von Heinrich Koch (AfD): Welche in der Zeit der allgemeinen Wehrpflicht in Verwendung gewesenen Bundeswehrkasernen auf Mannheimer Gemarkung wurden seither für militä…
  41. Schriftliche Frage 42 von Thomas Ladzinski (AfD): Welcher Betrag aus dem am 3. Juni 2022 beschlossenen Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd. Euro wurde bisher verausgabt, un…
  42. Schriftliche Frage 43 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtausgaben für Aufbau und Fertigstellung der Übungsstadt „Schnöggersburg“ auf dem Areal des Gefechtsüb…
  43. Schriftliche Frage 44 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Stromnetzanteile zu erwerben, die, wie im „Handelsblatt“- Artikel vom 14. Mai 2025 mit dem Titel „Tenn…
  44. Schriftliche Frage 45 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte des Unternehmens E.ON o…
  45. Schriftliche Frage 46 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungen an Stromproduzenten für nicht-eingespeisten Strom gezahlt (bitte fü…
  46. Schriftliche Frage 47 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches Ziel verfolgt der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche angekündigte Deutschlandfonds in Höhe von 100…
  47. Schriftliche Frage 48 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur abgeschlossenen, noch andauernden oder bevorstehenden Beteiligung deutscher Unternehmen,…
  48. Schriftliche Frage 49 von Thomas Ladzinski (AfD): Wird die neue Bundesregierung den Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/14344) übernehmen, und wenn ja,…
  49. Schriftliche Frage 50 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des bereits vor zehn Jahren im Juni 2015 vorgelegten Abschlussberichts der vom Bundesministerium…
  50. Schriftliche Frage 51 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) nach Kenntnis der Bundesregierung das für das aktuelle Absicherungsjahr vorgesehene…
  51. Schriftliche Frage 52 von Sergej Minich (AfD): Schließt sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien der Auffassung des ehemaligen Parlamentaris…
  52. Schriftliche Frage 53 von Sergej Minich (AfD): Gedenkt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass in Bremen bislang keine spezifischen Projekte gegen Linksextremismus existieren (sieh…
  53. Schriftliche Frage 54 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele gesetzliche Renten liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 40 Versicherungsja…
  54. Schriftliche Frage 55 von Jan Feser (AfD): In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren zu Auszahlungen von SGB-II-Leistungen an nachweislich nicht existente oder verstorben…
  55. Schriftliche Frage 56 von Jan Feser (AfD): Wie haben sich die Fallzahlen von Bearbeitungsfehlern sowie die Anzahl der Fälle von Verjährungen im Rückforderungsmanagement im Zusammenhan…
  56. Schriftliche Frage 57 von Gerrit Huy (AfD): Wie hoch war jeweils das durchschnittliche Alter beim Erstbezug der gesetzlichen Altersrente im Kohortenvergleich der Geburtsjahrgänge 1940…
  57. Schriftliche Frage 58 von Markus Matzerath (AfD): Können nach Ansicht der Bundesregierung Organisationen, die Veranstaltungen abhalten, bei denen ein Programmpunkt für Kinder angeboten wird,…
  58. Schriftliche Frage 59 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie hoch war die Zahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Januar, Februar und März 2…
  59. Schriftliche Frage 60 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt…
  60. Schriftliche Frage 61 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Supportendes von Windows 10 (www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Press emitteilung…
  61. Schriftliche Frage 62 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die Umbenennung von Bundesministerien nach der Regierungsbildung 2025, beispielsweise für…
  62. Schriftliche Frage 63 von René Bochmann (AfD): Kann die Bundesregierung einen aktuellen Überblick inklusive der finanziellen Aufwendungen geben, welche Baumaßnahmen auf Bundeswasserstraße…
  63. Schriftliche Frage 64 von Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Zugsicherungssysteme werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Generalsanierungen der Bahnstrecken München– Grafing–Rosenheim…
  64. Schriftliche Frage 65 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf wie vielen Kilometern wird bei der Generalsanierung Hamburg–Berlin 2025 bis 2026 das Zugbeeinflussungssystem ETCS verbaut, und was sind…
  65. Schriftliche Frage 66 von Alexis L. Giersch (AfD): Kann die Bundesregierung garantieren und sicherstellen, dass der am 22. Mai 2025 in der ersten Beratung von den Fraktionen der CDU/CSU und S…
  66. Schriftliche Frage 67 von Stefan Henze (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schäden an den zivilen und militärischen Häfen Bremen, Hamburg, Wilhelmshaven, Kiel und Ros…
  67. Schriftliche Frage 68 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die fußläufige Anbindung und Verknüpfung von Fern- und Nahverkehr – insbesondere mit der Stad…
  68. Schriftliche Frage 69 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Flugtaxi-Branche in Deutschland, insbesondere bezogen auf geplante Musterzulassungen…
  69. Schriftliche Frage 70 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung gemäß der Verordnung (EU) 2023/955 (Verordnung zur Einrichtung eines Klimasozialfonds) bis spätestens Ende Juni 202…
  70. Schriftliche Frage 71/72 von Dr. Malte Kaufmann (AfD): Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die eine erhöhte Eiersterblichkeit in der Nähe von Windrädern „nicht nur durch Rotorblattschlag,…
  71. Schriftliche Frage 73 von Steffen Kotré (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Plänen der britischen Forschungsagentur ARIA zur Durchführung von Geoengineering-Experimenten zur k…
  72. Schriftliche Frage 74 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vor einem Jahr vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe 1 der Kommission zur reproduktive…
  73. Schriftliche Frage 75 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Rechnet die Bundesregierung, nachdem in der letzten Woche der Gesundheitsfonds außerplanmäßig mit 800 Mio. Euro zur Liquiditätssicherung unt…
  74. Schriftliche Frage 76 von Peter Felser (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten hinsichtlich des finanziellen Aufwands für Schäfer und Weidetierhalter für den…
  75. Schriftliche Frage 77 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bleibt das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ in seiner jetzigen Form, d. h. die beiden Förderrichtlinien zur Bezuschussung der Investit…
  76. Schriftliche Frage 78 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130…
  77. Schriftliche Frage 79 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130…
  78. Schriftliche Frage 80 von Jorrit Bosch (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/297 21. Wahlperiode 30.05.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 70 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . 5, 46, 54 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 63 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79, 80 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 8, 9 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 62 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Abgeordnete Nummer der Frage Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 12, 50, 74 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 29 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 41 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 49 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Abgeordnete Nummer der Frage Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 52, 53 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 34 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Abgeordnete Nummer der Frage Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 37 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Drucksache 21/297 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6, 7 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Seite Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 21 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/297 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Seite Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 46 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52, 54 Drucksache 21/297 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Welche ukrainischen Kulturgüter, Projekte und Künstler sind im Einzelnen mit den zum 1. März 2025 durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereitgestellten 28,9 Mio. Euro gefördert worden (vgl. https://kult urstaatsminister.de/europa-und-die-welt#; bitte diejenigen 25 Kulturgüter, Projekte und Künstler auflisten, die der Reihe nach die meisten Zuwendungen erhalten haben)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 27. Mai 2025 Die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ist mit Kriegsausbruch 2022 schnell tätig geworden, um die Ukraine angesichts des Angriffskrieges Russlands zu unterstützen. Die folgenden Projekte und Institutionen haben Zuwendungen im Rahmen der Ukraine-Hilfe erhalten: Projektname: Förderung JX Fund Deutsche Welle Netzwerk Kulturgutschutz Ukraine Förderung und Austausch der deutschen und ukrainischen Buch- und Literaturbranche Sonderausstellung mit Exponaten aus Odessa Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater – Einzelprojekte Förderung national/international bedeutsamer Vorhaben insbes. zur kulturellen Integration, Kooperation und Innovation – Fonds Darstellende Künste Stipendienprogramm „Memory Work“ Mitfinanzierung des Projektes „Programm Sonnenstunden“ der Kulturstiftung der Länder Erweiterung des Nothilfeprogramms der Kulturstiftung des Bundes zur Unterstützung Kulturschaffender aus der Ukraine Residenzprogramm Deutscher Musikrat Stipendienprogramm Dt. Bibliotheksverband European Solidarity Funds for Ukrainian Films (ESFUF) Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater – Einzelprojekte Tanz Projekt „Fenster in die Partnerstadt“ der Ostkreuz GmbH Projekt „Worth fighting for“ des ArtAsyl e. V. Stipendienprojekt (FILMBOOST) Projekt „Residenz-Programm im Rahmen der Ukraine-Hilfen“ der Stiftung Kunstfonds Förderung Koordinierungsstelle Hannah-Arendt-Initiative Stipendienprogramm Bundesarchiv Nipkow Nothilfeprogramm internationales literaturfestival odessa Stipendienprogramm Humboldt Forum Projektname: EURIMAGES – Anteilige Übernahme des ukrainischen Mitgliedsbeitrags Artist-In-Residence Programm Barenboim-Said Akademie 2. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche Gesamtsumme an öffentlichen Geldern fließt an das Büro der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (bitte nach der Entlassung aus dem besagten Amt pro Jahr auflisten)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 27. Mai 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. Dezember 2024 auf die Schriftliche Frage 5 der Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 20/14338 verwiesen. Die Gesamtsumme aus dem Etat des Bundeskanzleramtes entspricht den Personal- und Reisekosten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 3. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie viele finanzielle und materielle Investitionen wurden während der letzten Legislatur in ausländische Programme getätigt (bitte die neun Investitionen mit den höchsten Investitionssummen nach Projektnamen, Staaten und Investitionssummen auflisten), die keine direkte Verwendung für deutsche Staatsbürger haben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Mai 2025 Eine Beantwortung Ihrer Frage durch die Bundesregierung kann aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht erfolgen. Eine Unterscheidung von Mittelabflüssen im Bundeshaushalt auf Basis der „Verwendung für deutsche Staatsbürger“ erfolgt nicht; es handelt sich somit nicht um eine auswertbare Kategorie, Gruppe oder Funktion des Haushaltswesens. Eine zielgerichtete Abfrage ist daher unmöglich und würde dazu führen, dass die Vollständigkeit der Angaben in diesem Fall nicht sichergestellt werden könnte. 4. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Welche umfassende Kenntnis hat die Bundesregierung von der Bilanz der Bundesbank (Stand: 31. Dezember 2024) vor dem Hintergrund, dass die Bundesbank im Zusammenhang zwar Barrenlisten der von ihr treuhänderisch gehaltenen Goldbestände in Frankfurt und im Ausland (New York Federal Reserve und Bank of England) veröffentlicht, diese auch in der Bilanz mit etwa 3.361 Tonnen Gold, davon ca. 1.716 in Frankfurt, 1.240 in New York und 406 in London angibt (www.bundesbank.de/resource/blob/743058/2cb2 c9787c26c63f02875af537397e64/472B63F073F0 71307366337C94F8C870/goldbarrenliste-dat a.pdf)), deren Bilanzwert über 270 Mrd. Euro beträgt und ohne die die Bundesbank inzwischen in mehrfacher Höhe des Eigenkapitals überschuldet wäre (vgl. www.bundesbank.de/de/presse/reden/j ahresabschluss-2024-951876#tar-2, in Punkt 2 „Bilanz“), und hat vor diesem Hintergrund die Bundesregierung Kenntnis von der Absicht der Bundesbank, substanzielle Mengen der deutschen Goldreserve mit einem aktuellen Marktwert von über 150 Mrd. Euro nicht eindeutig nachvollziehbar mit vollen, ungekürzten Barrennummernlisten samt Herstellerangaben und Gussdatum, also nicht nur sogenannten Inventarnummernlisten, zu inventarisieren oder zu auditieren, und wenn ja, gibt es hierzu einen Austausch zwischen Bundesregierung und Bundesbank, und wenn ja, in welcher Form? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. Mai 2025 Die Goldreserven, nach denen Sie fragen, gehören zu den Währungsreserven. Nach Artikel 127 Absatz 2, 3. Anstrich des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Den Jahresabschluss stellt der Vorstand der Deutschen Bundesbank nach § 26 Absatz 3 BBankG auf. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank nach Artikel 130 AEUV und nach § 12 BBankG von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Die Bundesregierung hat den Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank ist von einem – im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellten – Wirtschaftsprüfer geprüft worden. Der unabhängige Wirtschaftsprüfer hat in seinem Bestätigungsvermerk vom 18. Februar 2025 uneingeschränkt bestätigt, dass der Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Erläuterungen zum Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Für die Bundesregierung bestehen daher keine Zweifel, dass der Jahresabschluss 2024 der Deutschen Bundesbank auch in Bezug auf die Währungsreserven ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage vermittelt. Der Deutsche Bundestag erhält ebenfalls den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank sowie den Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers. Zudem prüft der Bundesrechnungshof den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank und berichtet nach § 26 Absatz 6 BBankG dem Deutschen Bundestag. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, in dem alle Fraktionen vertreten sind, behandelt den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank und die jeweiligen Berichte in seinen Sitzungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 5. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Bundespolizisten und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (inklusive externer Dienstleister) wurden bis Ende April 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung im Dienst Opfer einer Straftat (bitte auch für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angeben und pro Jahr nach den drei häufigsten Straftaten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Mai 2025 Die Anzahl von Bundespolizisten und Bundespolizistinnen, die Opfer einer Straftat geworden sind, ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Anzahl von Jan.–Apr. 2025 2024 2023 2022 geschädigten PVB BPOL 3.879 10.726 9.641 8.125   Widerstand (§ 113 StGB) 3.094  8.396 7.202 6.031   Tätlicher Angriff (§ 114 StGB) 1.225  3.386 3.016 2.661   Bedrohung (§ 241 StGB)   726  2.087 1.843 1.454 Nach Aussage der Deutschen Bahn AG (DB AG) werden erlittene Straftaten von Mitarbeitenden der DB AG eigenständig zur Anzeige gebracht. Die Anzahl von Mitarbeitenden der Deutschen Bahn AG, die nach Kenntnis der Bundespolizei Opfer einer Straftat geworden sind, ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Bei Straftaten zum Nachteil von Mitarbeitenden der Deutschen Bahn AG erfolgt keine weitere Unterteilung der Geschädigtengruppe. Insofern ist eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Anzahl von Jan.–Apr. 2025 2024 2023 2022 geschädigten Mitarbeitenden der DB AG 1.244 3.151 2.759 2.799   Körperverletzung (§ 223 StGB)   522 1.343 1.238 1.291   Bedrohung (§ 241 StGB)   453 1.143   889   847   Gefährliche Körperverletzung   (§ 224 StGB)   151   326   263   335 Datengrundlage ist jeweils die Polizeiliche Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei. Da in der Erfassung keine weitere Klassifizierung der Tatzeit erfolgt, können auch Fälle außerhalb des Dienstes sowie auf dem Weg zum/vom Dienst enthalten sein. Bei der Anzahl der genannten Straftaten ist aufgrund möglicher Mehrfachnennungen eine Überzahlung im Verhältnis zur Anzahl der geschädigten Bundespolizistinnen und -polizisten bzw. Mitarbeitenden der DB AG gegeben. Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 6. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie hoch war die Anzahl von Überstunden bei der Bundespolizei im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 (bitte nach Direktionen auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Die Überstunden der Bundespolizei mit Stichtag 31. Dezember 2024 belaufen sich auf 2.458.482 Überstunden sowie zum Stichtag 31. März 2025 fortschreibend auf 2.423.262 Überstunden. Eine Auflistung nach Bundespolizeidirektionen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Tabelle: Überstunden nach Bundespolizeidirektionen BPOLD 2024 2025–Q1 BPOLD 11   181.580   163.217 BPOLD B   144.053   105.715 BPOLD BBS   152.026   129.312 BPOLD BP   617.336   621.999 BPOLD H   190.333   180.301 BPOLD KO   136.735   129.221 BPOLD M   201.054   233.048 BPOLD PIR   156.425   127.188 BPOLD S   118.036    91.487 BPOLD STA   261.368   212.979 BPOLP   119.650    99.893 BPOLAK   179.886   206.792 BPOLD FRA (–)   122.110 Gesamt: Summe 2.458.482 2.423.262 Die oben aufgeführten Überstunden ergeben sich aus den Salden aller Arbeitszeitkonten (Gleitzeit-/Überarbeitszeitsalden; Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes) zum genannten Stichtag. Die Übersicht beinhaltet sowohl angefallene als auch bereits abgebaute Überstunden. So ist beispielsweise in einzelnen Bundespolizeidirektionen ersichtlich, dass im Zeitraum von Januar bis März 2025 Überstunden abgebaut wurden (siehe z. B. Bundespolizeidirektion Berlin mit 144.053 Überstunden zum Stand 31. Dezember 2024 im Verhältnis zum Stand 31. März 2025 mit 105.715 Überstunden). Die Angaben berücksichtigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte. Erläuternd zu den aufgeführten Daten in der Tabelle erfolgt der Hinweis, dass die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main sowie der Flughafen München (enthalten in den Daten der BPOLD M) erst im Jahr 2025 in die Überstundenstatistik der Bundespolizei mit aufgenommen wurden. Daher wird für das Jahr 2024 kein Wert ausgewiesen. Grund dafür ist der Einsatz eines anderen Zeiterfassungssystems. Ab dem Jahr 2025 ist die Überstundenstatistik der Bundespolizei jedoch vollständig. 7. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Über wie viele einsatzfähige Drohnen verfügt die Bundespolizei? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Staatswohlinteresse ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Einstufung der Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ im vorliegenden Fall erforderlich ist.1 Die Ausführungen lassen Rückschlüsse auf die Einsatz- 1 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. durchführung der Bundespolizei, insbesondere deren Spezialeinheiten zu, deren Kenntnis bei Unbefugten für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein kann. Die Antwort wird entsprechend eingestuft und als gesonderte Anlage übermittelt. 8. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie hat sich die Bewerberzahl bei der Bundespolizei in den Jahren 2022, 2023, 2024 bis zum Ende des ersten Quartals 2025 entwickelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Die Bewerbungs-/Registrierungszahlen der Bundespolizei für die Jahre 2022, 2023, 2024 bis zum Ende des ersten Quartals 2025 haben sich wie folgt entwickelt: Für 2022: 29.497 Für 2023: 27.337 Für 2024: 28.619 Für 2025: 27.312 Für 2026:  3.923 (Stand: Ende März 2025). 9. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtseintritt zur Kontrolle bzw. Sicherung der deutschen Staatsgrenze zu Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Frankreich und Dänemark unternommen (bitte die wesentlichen Einzelmaßnahmen mit dazugehörigem Sach- und Finanzierungsaufwand aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Die seit 16. September 2024 vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen (VWBGK) sind seit dem 7. Mai 2025 intensiviert worden. Im Zuge der Intensivierung ist der Kräfteansatz der Bundespolizei erhöht, sodass statt bisher ca. 11.000 nun bis zu 14.000 Beamte täglich im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung an den Binnengrenzen eingesetzt sind. Die Bundespolizei führt die vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche Ausstattung variieren daher entsprechend. Die Bundespolizei erfasst im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landbinnengrenzen vom 16. September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses ihre in diesem Zusammenhang anfallenden einsatzbedingten Mehrkosten. Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 sind folgende Mehrkosten entstanden: 24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung  4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten  3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung)  4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insbesondere Kraftstoffe für Kfz) 14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegeld 50,9 Mio. Euro Summe 10. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 über die Asylanträge von afghanischen Asylsuchenden entschieden (bitte nach Jahren, nach Geschlecht sowie nach Asylberechtigung, Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiären Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, sonstiger Erledigung differenzieren), und wie hoch war die Verpflichtungs- bzw. Aufhebungsquote der Verwaltungsgerichte bei Asylsuchenden aus Afghanistan 2024 bzw. im bisherigen Jahr 2025 bei Nichtberücksichtigung formeller Erledigungen (bitte auch hier nach Jahren und nach Geschlecht der Asylsuchenden differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Mai 2025 Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. A fg ha ni st an EN TS C H EI D U N G EN ü be r A sy la nt rä ge im B er ic ht sz ei tra um 1 .1 .– 31 .1 2. 20 24 G es am t A ne rk en nu ng en al s A sy lb er ec htig te (A rt. 1 6a G G u nd F am ilie n- A sy l) A ne rk en nu ng en al s F lü ch tli ng ge m . § 3 A bs . 1 A sy lG G ew äh ru ng vo n su bs id iä re m Sc hu tz g em . § 4 A bs . 1 A sy lG Fe st st el lu ng e in es A bs ch ie bu ng sve rb ot es g em . § 60 A bs . 5 / A bs . 7 A uf en th G A bl eh nu ng en (u nb eg r . ab ge l./ of fe ns . u nb eg r. ab ge l.) So ns tig e Ve rf ah re ns - er le di gu ng en M än nl ic h 34 .1 64 17 2  7 .4 18 42 0 16 .6 11 2. 30 8 7. 23 5 W ei bl ic h  8 .8 35 36 4  6 .4 73 35 5    3 20    1 3 1. 31 0 G es am t 42 .9 99 53 6 13 .8 91 77 5 16 .9 31 2. 32 1 8. 54 5     A fg ha ni st an EN TS C H EI D U N G EN ü be r A sy la nt rä ge im B er ic ht sz ei tra um 1 .1 .– 30 .4 .2 02 5 G es am t A ne rk en nu ng en al s A sy lb er ec htig te (A rt. 1 6a G G u nd F am ilie n- A sy l) A ne rk en nu ng en al s F lü ch tli ng ge m . § 3 A bs . 1 A sy lG G ew äh ru ng vo n su bs id iä re m Sc hu tz g em . § 4 A bs . 1 A sy lG Fe st st el lu ng e in es A bs ch ie bu ng sve rb ot es g em . § 60 A bs . 5 / A bs . 7 A uf en th G A bl eh nu ng en (u nb eg r . ab ge l./ of fe ns . u nb eg r. ab ge l.) So ns tig e Ve rf ah re ns - er le di gu ng en M än nl ic h 14 .9 73  8 7 2. 38 7 10 9 4. 21 0 5. 09 8 3. 08 2 W ei bl ic h  3 .6 62 24 5 2. 46 0  9 4    6 3      3   79 7 G es am t 18 .6 35 33 2 4. 84 7 20 3 4. 27 3 5. 10 1 3. 87 9 1.1.–31.12.2024 (Stand: 15.2.2025) Verpflichtungs-/Aufhebungsquote (ohne Berücksichtigung formeller Erledigungen) Gesamt 53,1 % Männlich 51,1 % Weiblich 73,4 % 1.1.–31.3.2025 (Stand: 15.5.2025) Verpflichtungs-/Aufhebungsquote (ohne Berücksichtigung formeller Erledigungen Gesamt 37,5 % Männlich 36,6 % Weiblich 60,0 % 11. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Wie hoch ist seit 2015 der prozentuale Anteil der Erstantragsteller auf Asyl (ausgenommen aus dieser Bezugsgruppe bleiben im Rahmen dieser Frage in Deutschland geborene Kinder), die mit dem Geburtsdatum 1. Januar (eines beliebigen Jahres) registriert wurden (bitte die Gesamtzahl jahrweise seit 2015 aufschlüsseln), und wie wird hinsichtlich ihres Geburtsdatums mit Asylbewerbern verfahren, die kein präzises Datum angeben und deren Geburtsdatum sich auch nicht auf sonstige Weise aufklären lässt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Mai 2025 Die statistischen Angaben können ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) der nachfolgenden Tabelle entnommen werden, wobei Personen mit Erstanträgen und Geburtsdatum am 1. Januar, die nicht in Deutschland geboren wurden, aus technischen Gründen erst ab dem Jahr 2018 aus dem AZR ermittelt werden können. Zeitraum Erstanträge gesamt davon Erstanträge von Personen mit Geburtsdatum 1. Januar (ohne in Deutschland Geborene) Anteil in Prozent Jahr 2018 161.931 13.117  8,1 Jahr 2019 142.509 10.014  7,0 Jahr 2020 102.581  8.634  8,4 Jahr 2021 148.233 17.290 11,7 Jahr 2022 217.774 25.658 11,8 Jahr 2023 329.120 39.386 12,0 Jahr 2024 229.751 28.847 12,6 1.1.–30.4.2025  45.681  4.680 10,2 Bezüglich der möglichen Gründe einer Eintragung des Geburtstages 1. Januar wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Dr. Anton Friesen auf Bundesdrucksache 19/4317 hingewiesen. 12. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, ob Presseberichte zutreffen, nach denen die in Erfüllung der humanitären Verpflichtung Deutschlands beabsichtigte Aufnahme gefährdeter Personen im Bundesaufnahmeprogramm insbesondere durch die Bundespolizei konterkariert worden sei, und wenn ja, welche (www.spiegel.de/politik/deutschl and/afghanistan-wie-die-bundespolizei-die-zugesa gte-aufnahme-der-ortskraefte-unterlief-a-cacdb81 1-96be-4f7f-aa09-54cdd31f92a8)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Mai 2025 Die Darstellungen des Magazins „Der Spiegel“, nach denen die in Erfüllung der humanitären Verpflichtung Deutschlands beabsichtigte Aufnahme gefährdeter Personen im Bundesaufnahmeprogramm insbesondere durch die Bundespolizei konterkariert worden sei, können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden. 13. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (§ 56a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) bei ausreisepflichtigen Ausländern, von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht, seit Einführung der Regelung Gebrauch gemacht (bitte jährlich bis zum Stichtag 10. Mai 2025 aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Mai 2025 Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung obliegt der Vollzug des Aufenthaltsgesetzes den Ländern. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine Zahlen oder Informationen vor. 14. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hoch war im Jahr 2024 der jeweilige Anteil der Mehrfachtatverdächtigen bei Gewaltkriminalität aus folgenden Staaten: Afghanistan, Syrien, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Gambia, Nigeria, Eritrea, Polen, Albanien, Kosovo, Ukraine und der Türkei (bitte in absoluten Zahlen nach den jeweils abgefragten Staatsangehörigkeiten sowie in Prozent zur jeweiligen Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieser Staatsangehörigkeiten in Bezug auf Gewaltkriminalität aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Mai 2025 Für die Beantwortung Ihrer Frage wurde eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Berichtsjahr 2024 erstellt. Mehrfachtatverdächtig im Sinne der PKS bedeutet, dass eine tatverdächtige Person mindestens zwei Mal im jeweils betrachteten Deliktsbereich (hier Gewaltkriminalität) im gleichen Berichtsjahr in der PKS erfasst wurde. Die nachstehende Tabelle enthält die erbetenen Informationen für den PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ (Umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord, 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen, 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, 221000 Körperverletzung mit Todesfolge, 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, 233000 Erpresserischer Menschenraub, 234000 Geiselnahme, 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.). Staatsangehörigkeit Tatverdächtige (TV) Gesamtzahl TV Anzahl Mehrfach- TV Anteil Mehrfach- TV an Gesamtzahl TV in Prozent Afghanistan  5.894   892 15,1 Syrien 13.215 2.286 17,3 Marokko  1.962   525 26,8 Algerien  1.832   542 29,6 Tunesien  1.585   434 27,4 Libyen    472   142 30,1 Gambia    384    64 16,7 Nigeria    777    89 11,5 Eritrea    789   112 14,2 Polen  4.426   561 12,7 Albanien    841    83  9,9 Kosovo  1.643   158  9,6 Ukraine  4.229   393  9,3 Türkei  7.649   688  9,0 15. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Kampagnen der russischen Regierung (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/rus sland-propaganda-fakenews-sda-deutschland-10 0.html), die auf die lokale Einflussnahme auf die Öffentlichkeit zielen, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit der PCK-Raffinerie in Schwedt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Russland führt verdeckte Einflussnahmeoperationen und Kampagnen im Informationsraum durch, um in Deutschland die öffentliche Debatte und Meinungsbildung zu beeinflussen sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schwächen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im fragegegenständlichen Sinn vor. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Vorgehen der Bundesregierung gegen Desinformation in den sozialen Netzwerken auf Bundestagsdrucksache 20/13880 sei an dieser Stelle verwiesen. 16. Abgeordneter Heinrich Koch (AfD) Ist es möglich – betreffend die „Interpretation der unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastung bei- Deutschen und Nichtdeutschen“ auf der vorletzten Seite der Zusammenfassung der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2024“ des Bundeskriminalamts (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Sta tistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/P KS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Poli zeiliche_Kriminalstatistik_2024_node.html) die dort genannten drei potenziellen Fehlerquellen – und wenn ja, in welcher Höhe – näherungsweise zuquantifizieren und/oder einen Korrekturfaktor – wenn ja, in welcher Höhe – einzubauen, um die Bedenken hinsichtlich einer Seriosität dieser Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) zu mindern oder zu zerstreuen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Mai 2025 Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2024 hat das Bundeskriminalamt (BKA) umfangreiche Informationen zur Entwicklung der Fall- und Tatverdächtigenzahlen sowie zu möglichen Erklärungsansätzen auf seiner Internetseite veröffentlicht. Durch eine Anpassung der Berechnung wurden ab dem Berichtsjahr 2024 erstmals auch Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) für alle in Deutschland ansässigen Personen (Wohnsitz) ab acht Jahren berechnet. In Bezug auf die Interpretation der unterschiedlichen Tatverdächtigenbelastung bei Deutschen und Nichtdeutschen weist das BKA auf seiner Internetseite auf den Einfluss der Faktoren Demografie, Risikofaktoren und Anzeigebereitschaft hin und erläutert diese ausführlich (siehe: www.bka.de/DE/AktuelleInformatione n/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeili che_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024_nod e.html). Es handelt sich hierbei nicht um „potenzielle [...] Fehlerquellen“, sondern um Erklärungsansätze, die bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen sind. Es ist weder möglich noch erforderlich, den Einfluss der genannten Faktoren „zu quantifizieren und/oder einen Korrekturfaktor [...] einzubauen“. 17. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dass die Verwendung eines ethnischen Volksbegriffes grundgesetzwidrig ist, besonders vor dem Hintergrund des Artikels 116 des Grundgesetzes, des international vielfach üblichen – bis 2000 auch in Deutschland gültigen – Abstammungsprinzips, der entsprechenden Feststellungen von Oberverwaltungsgerichten (z. B. Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 13. Mai 2024, Aktenzeichen 5 A 1218/22) und dem Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 17. Januar 2017, Aktenzeichen 2 BvB 1/13) und der Analyse der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD 3 – 145/22, WD 1 – 038/22), und weist die von der Bundesregierung vertretene Auffassung auch Berührungspunkte zu der Einstufung der Schutzwürdigkeit ethnischer Gruppierungen im In- und Ausland auf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Mai 2025 Die Bundesregierung legt die gestellte Frage dahin aus, dass mit der dort angesprochenen „Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (BfV) das als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte und von verschiedenen Presseorganen veröffentlichte Hochstufungsgutachten des BfV zur Partei Alternative für Deutschland (AfD) gemeint ist. Bei dieser Kontextualisierung gilt: Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Eilverfahren aus Respekt vor dem Gericht zu den Inhalten des Gutachtens für die Dauer dieses Verfahrens nicht öffentlich. Bis zur Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren wird, wie in der Vergangenheit regelmäßig praktiziert, auf die bis zur Hochstufung verwendete Einstufung zurückgegriffen. 18. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Fällen haben Nachbarstaaten von Deutschland seit dem 7. Mai 2025 (Tag der Anordnung entsprechender Maßnahmen durch den Bundesminister des Innern) durch die Bundespolizei veranlasste Zurückweisungen von Personen, die ein Asyl- oder Schutzersuchen vorgebracht haben, abgelehnt (bitte die Zahl der gescheiterten Zurückweisungen je Grenzübergang aufschlüsseln), und wie viele Asylgesuche wurden im gleichen Zeitraum in Deutschland gestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Mai 2025 Die bundespolizeiliche Erfassung der vorläufigen statistischen Daten ab dem 7. Mai 2025 beruht auf dem Sondermeldedienst (SMD). Innerhalb des SMD werden statistische Daten hinsichtlich etwaiger abgelehnter bzw. nicht vollzogener Zurückweisungen nicht erfasst. Statistische Daten der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei liegen für den angefragten Zeitraum gegenwärtig noch nicht vor. Mit Stand 19. Mai 2025 waren für den Zeitraum vom 7. Mai bis zum 18. Mai 2025 rund 2.400 Asylgesuche erfasst. Die Zahlen der Asylgesuche sind aufgrund von Nachmeldungen und Berichtigungen stetigen Änderungen ausgesetzt und daher nur eingeschränkt belastbar. 19. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Plant eine von der Christlich-Demokratischen Union geführte Bundesregierung, konkrete Maßnahmen angesichts der in Deutschland besorgniserregend ansteigenden Fallzahlen antichristlicher Hassverbrechen, von welchen, wie das Domradio berichtete, ein erheblicher Teil auf das Konto des linksradikalen Spektrums, namentlich von Gruppen wie der Antifa, radikalen Feministinnen und Feministen sowie LGBTIQ-Kollektiven, geht (www.domradio.de/artikel/erlebt-europa-eine-wel le-antichristlicher-hassverbrechen), zu ergreifen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Die Bundesregierung wird den vom Linksextremismus ausgehenden Gefahren und Bedrohungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auch zukünftig entschieden entgegentreten und zu diesem Zweck – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – gemeinsam mit den Ländern eine Strategie zur konsequenten Verfolgung und Bekämpfung linksextremistisch motivierter Straftaten und Strukturen entwickeln (siehe Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 2733 f.). Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass entgegen der Behauptung in der Fragestellung christenfeindliche Straftaten in vergleichsweise nur geringem Maße der PMK -Links- zuzurechnen sind. Deutlich mehr christenfeindliche Delikte waren laut Kriminalpolizeilichem Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK) im Jahr 2024 der PMK -Religiöse Ideologie-, PMK -Sonstige Zuordnung- und PMK -Rechts- zuzuordnen. 20. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium des Innern vor dem Hintergrund seiner Fürsorgepflicht Vorkehrungen getroffen, um Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, des Bundesministeriums aber, auch anderer Behörden davor zu schützen, verwaltungs- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sich die Maßnahmen und damit auch das Handeln der Beamtinnen und Beamten in Zusammenhang mit Kontrollen und Zurückweisungen an innereuropäischen deutschen Grenzen als rechtswidrig herausstellen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Mai 2025 Die Zurückweisungen von Asylsuchenden im Rahmen der derzeitig vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stehen im Einklang mit nationalem und europäischem Recht. Der entsprechende Erlass vom 7. Mai 2025 gibt den Vollzugsbeamtinnen und -beamten diesbezüglich die nötige Handlungs- und Rechtssicherheit. 21. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Inwiefern kann die Bundesregierung die Meldung der Nachrichtenagentur Rudaw bestätigen, wonach sie nicht plant, die Einstufung der kurdischen PKK als terroristische Organisation zu verändern, und welche Schritte wären notwendig, damit die Bundesregierung diese Einstufung ändert (www.rudaw.net/english/middleeast/turkey/12052 025?ID=870096#Article870096)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Mai 2025 Ankündigungen und Beschlüsse allein genügen nicht, um die derzeitige Einstufung der PKK als Terrororganisation zu widerrufen, es müssen auch Taten folgen. Beispielhaft kann hierzu auf die Ausführungen zur PKK im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Berichtsjahr 2023 verwiesen werden. Daneben wird außerdem auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 27 der Abgeordneten Gökay Akbulut, Plenarprotokoll 21/6, verwiesen. 22. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Gegen wie viele in Deutschland (vermutlich) ansässige Personen liegen zurzeit Ausreiseverbote vor (bitte die bis zu zwölf häufigsten Gründe des Verbots und jeweils die Anzahl der darunter fallenden Personen nennen, einschließlich des Grundes „Beschädigung des Ansehens der Bundesrepublik“, egal ob dieser Grund zu den häufigsten zählt oder nicht)? 23. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Wie vielen Personen wurde die Ausreise aus Deutschland in den letzten zehn Jahren verweigert, weil diese dem Ansehen der Bundesrepublik schaden würde (bitte die Gesamtzahl nennen und die 13 häufigsten inhaltlichen Gründe sowie die jeweilige Anzahl der Verweigerung je Grund auflisten z. B. behaupteter rechter oder linker Extremismus, Islamismus)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Mai 2025 Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Ausreiseverbote aufgrund von Passbeschränkungen oder -versagungen werden von den zuständigen Passbehörden entschieden. Diesbezügliche Informationen einschließlich der Entscheidungsgründe werden ausschließlich im lokalen Passregister der Behörde gespeichert. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass eine bundesweite Datenbank hierzu nicht errichtet werden soll. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 24. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei den aus dem Gazastreifen zu evakuierenden Personen um Personen handelt, die für die Terrororganisation „Hamas“ gekämpft haben, und wenn ja, wie wird das sichergestellt (www.focu s.de/politik/ausland/geheimaktion-in-gaza-auswae rtiges-amt-will-palaestinenser-evakuieren_15ea3d 8e-ada6-4127-9dc9-366186db0e73.html, Bezug zur Schriftlichen Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/297)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Mai 2025 Die Bundesregierung plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Evakuierungen von Personen aus Gaza nach Deutschland. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 25. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Wie viele Personen aus Gaza wurden von Januar bis Mai 2025 in Deutschland aufgenommen (bitte für jeden Monat nach der Anzahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und der Anzahl der Personen, welche keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Mai 2025 Im Fragezeitraum gab es keine Aufnahmen gemäß §§ 22 ff. des Aufenthaltsgesetzes von Personen aus Gaza in Deutschland. 26. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wurde die Regenbogenflagge oder die Progress- Pride-Flagge seit dem 1. Januar 2020 an einer deutschen Botschaft in einem mehrheitlich muslimischen Land gehisst, und falls ja, in welchen Ländern befanden sich diese Botschaften (bitte maximal 28 Länder benennen; www.bmi.bund.de/ SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/04/rege nbogenflagge.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Mai 2025 Die Beflaggung im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts wird auf der Grundlage des Beflaggungserlasses der Bundesregierung in der Fassung vom 22. März 2005 geregelt. Die Regenbogenflagge kann aufgrund der grundsätzlichen Genehmigung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (Schreiben vom 6. April 2022) zu besonderen Anlässen und unter Beachtung der in dem Genehmigungsschreiben genannten Vorgaben durch Anordnung der Leiterinnen und Leiter der Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit gesetzt werden. Statistiken zur Beflaggung an den verschiedenen Auslandsvertretungen werden nicht geführt. 27. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern ist die Forderung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann David Wadephul nach 5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigungsausgaben mit dem Bundeskanzler Friedrich Merz und dem Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius abgestimmt, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass diese Ausgaben sinnvoll getätigt werden und zu mehr Cybersicherheit, Zivilschutz und Ziviler Krisenprävention beitragen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. Mai 2025 Angesichts der Bedrohung durch Russland wird die Bundesregierung die Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung weiter ausbauen. Dazu sind die neuen anspruchsvollen NATO-Fähigkeitsziele und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel zentral. 28. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Haben die Bundesregierung oder die ihr nachgeordneten Dienststellen Kenntnis von einem einer Äußerung Pavel Durovs zugrundeliegenden Vorgang, wonach eine westeuropäische Regierung Telegram aufgefordert habe, konservative Stimmen in Rumänien vor den Präsidentschaftswahlen am 18. Mai 2025 zum Schweigen zu bringen (im englischen Original „A Western European governmentapproached Telegramaskingustosilenceconservativevoices in Romania aheadoftoday’- spresidentialelections“), und wenn ja, liegen der Bundesregierung hierzu nähere Erkenntnisse vor, und wenn ja, welche (https://x.com/durov/status/1 924124841629651023)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 29. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Ist der Bundesregierung die derzeitige Situation der weißen Minderheit in der Republik Südafrika im Hinblick auf die jüngst erfolgte Gewährung von Asyl durch die US-Regierung gegenüber südafrikanischen Flüchtlingen aufgrund politischer und rassischer Verfolgung (vgl. U.S. Mission South Africa (2025): Welcoming Afrikaner refugees fleeing discrimination, online im Internet: https://za.usembassy.gov/welcoming-afrikaner-ref ugees-fleeing-discrimination/), die im Januar 2025 erfolgte Unterzeichnung eines Gesetzes zur entschädigungslosen Enteignung vorrangig weißer Farmer durch den südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa (vgl. South African Government (2025): President Cyril Ramaphosa assents to Expropriation Bill, online im Internet: www.go v.za/news/media-statements/president-cyril-rama phosa-assents-expropriation-bill-23-jan-2025) sowie das massenmedial vorgetragene und straflose Aufrufen zum Mord an weißen Buren durch hochrangige südafrikanische Politiker (vgl. „Focus Online“ (2023): Parteichef ruft zu Mord an Weißen auf – und erklärt: „Wir sind Putin“, online im Internet: www.focus.de/panorama/welt/faschis mus-in-suedafrika-parteichef-ruft-zu-mord-an-wei ssen-auf-und-erklaert-wir-sind-putin_id_2007417 39.html) bekannt, und wenn ja, leitet sie hieraus eigenes Handeln ab, und wenn ja, inwiefern, und hat die Bundesregierung im Zuge dessen die Anerkennungsaussichten weißer südafrikanischer Flüchtlinge als politisch Verfolgte nach Artikel 16a des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. Mai 2025 Die Bundesregierung verfolgt die politische Debatte. Das für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft in jedem Einzelfall sorgfältig, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl gemäß Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes vorliegen. 30. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Plant die Bundesregierung eine Rettungsaktion von Palästinensern aus dem Gazastreifen, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang plant die Bundesregierung eine Rettungsaktion von Palästinensern aus dem Gazastreifen (bitte hierbei auch angeben, mit wie vielen Palästinensern gerechnet wird), und wohin? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Mai 2025 Derzeit ist keine Rettungsaktion im Sinne der Fragestellung geplant. 31. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, Maßnahmen auf nationaler (hier zum Beispiel die Förderung konkreter Vorhaben von deutsch-türkischen sowie deutsch-kurdischen Vereinen), bilateraler und europäischer Ebene zu ergreifen, um einen Friedensprozess zwischen den türkischen und kurdischen Konfliktparteien zu unterstützen, und wenn ja, welche konkret, und wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang präventive Schritte gegen eine mögliche, erneute Militäroperation der Türkei gegen Stellungen der PKK, trotz Selbstentwaffnung, unternehmen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. Mai 2025 Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der Selbstauflösung der Terrororganisation PKK vom 12. Mai 2025 als weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Lösungsprozess der Kurdenfrage. Die Bundesregierung steht bereit, diesen Prozess zu unterstützen, wenn dies von den Beteiligten gewünscht wird. Die angekündigte Entwaffnung der Terrororganisation PKK ist noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig ist die Lage in der Region fortlaufend Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit der türkischen Regierung. Über vertrauliche Inhalte dieser Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 32. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung seit der Verhängung umfassender Sanktionen durch den US-Präsidenten Donald Trump gegen den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs und weitere Mitarbeitende (www.whitehouse.gov/presidential-act ions/2025/02/imposing-sanctions-on-the-internati onal-criminal-court/), darunter Einreiseverbote, Kontosperrungen sowie die Drohung strafrechtlicher Verfolgung gegen Unterstützer (www.tages schau.de/ausland/amerika/trump-sanktionen-istg h-100.html), gemeinsam mit internationalen Partnern konkrete Maßnahmen unternommen, um die Handlungsfähigkeit des Gerichts, insbesondere bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, sicherzustellen und Mitarbeitende des Gerichts effektiv vor politischem Druck zu schützen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. Mai 2025 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/15078 wird verwiesen. 33. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Nummer xxv des Römischen Statuts, der das Aushungern der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegsführung einschließlich der vorsätzlichen Behinderung humanitärer Hilfslieferungen als Kriegsverbrechen einstuft (www.un.org/depts/german/internatrecht/roe mstat1.html#T28), im Zusammenhang mit dem Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen in den vergangenen zweieinhalb Monaten, insbesondere mit Blick auf öffentliche Äußerungen von Regierungsmitgliedern wie Yoav Gallant (www.cnbc.com/2023/10/09/israel-hamas-liv e-updates.html), Benjamin Netanjahu (www.bb c.com/news/articles/c9q4w99je78o), Amihai Eliyahu (www.timesofisrael.com/far-right-ministe r-says-israel-should-bomb-humanitarian-aid-starv e-gazans/) und Itamar Ben-Gvir (www.timesofisr ael.com/liveblog_entry/us-ben-gvir-call-to- bombgaza-food-warehouses-completely-contradicts-ou r-effort-to-get-aid-into-strip/), in denen unter anderem die vollständige Blockade des Gazastreifens einschließlich humanitärer Versorgung angekündigt oder gefordert wurde, sowie unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Einschätzungen des Internationalen Gerichtshofs (www.icj-ci j.org/sites/default/files/case-related/192/192-2024 0328-ord-01-00-en .pdf), des Internationalen Strafgerichtshofs (www.icc-cpi.int/news/situatio n-state-palestine-icc-pre-trial-chamber-i-rejects-st ate-israels-challenges), der Vereinten Nationen (u. a. https://news.un.org/en/story/2025/04/116 1851) und internationaler Menschenrechtsorganisationen (u. a. www.btselem.org/press_releases/2 0250505_devastation_bombing_and_starvation_is rael_is_destroying_life_in_gaza, www.hrw.org/ne ws/2025/03/05/israel-again-blocks-gaza-aid-furth er-risking-lives)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Mai 2025 Mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen in Gaza und die humanitäre Lage vor Ort hat sich die Bundesregierung am 19. Mai 2025 einer gemeinsamen Außenministererklärung zur humanitären Hilfe für Gaza angeschlossen. Die Bundesregierung macht überdies regelmäßig, sowohl öffentlich als auch in direkten Gesprächen mit Vertretern des Staates Israel deutlich, dass die Zivilbevölkerung in Gaza dringend versorgt werden muss. Eine Politisierung humanitärer Hilfe lehnt die Bundesregierung ab. Der Internationale Gerichtshof entscheidet im von Südafrika gegen Israel eingeleiteten Verfahren, ob Verstöße gegen Pflichten aus der VN- Völkermordkonvention von 1948 vorliegen. In dem Ermittlungsverfahren des Internationalen Strafgerichtshofs, auf das in der Frage Bezug genommen wird, geht es unter anderem darum, ob ein Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Nummer xxv des Römischen Statuts vorliegt. Deutschland respektiert die Unabhängigkeit dieser internationalen Gerichte. 34. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Plant die Bundesregierung, den Friedensprozess in der Türkei im Kontext der Auflösung der kurdischen Arbeiterpartei PKK zu unterstützen, und wenn ja, inwiefern, und welche konkreten Schritte wird sie dabei unternehmen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Mai 2025 Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der Selbstauflösung der Terrororganisation PKK vom 12. Mai 2025 als weiteren wichtigen Schritt hin zu einem Lösungsprozess der Kurdenfrage. Zentral ist, dass der Ankündigung auch Taten folgen: Die Umsetzung muss nun rasch und umfassend erfolgen. Für eine umfassende Lösung bedarf es neben dem Ende der Gewalt auch eines politischen Prozesses, damit die kulturellen und politischen Rechte der Kurdinnen und Kurden in der Türkei respektiert und gewährleistet werden. Die Bundesregierung steht bereit, diesen Prozess zu unterstützen, wenn dies von den Beteiligten gewünscht wird. 35. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Ist die Familie oder sind die chilenischen Behörden an die Bundesregierung herangetreten, um sie im Fall des seit dem 20. April 2025 in Berlin vermissten deutsch-chilenischen Staatsangehörigen Aleph Christian von Fellenberg Palma um Unterstützung zu bitten (u. a. „Süddeutsche Zeitung“ vom 16. Mai 2025 und „Berliner Zeitung“ vom 19. Mai 2025), und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Bundesbehörden bisher unternommen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Mai 2025 Die Familie des vermissten Aleph Christian von Fellenberg Palma hat sich an die Deutsche Botschaft Santiago de Chile mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Die Botschaft hat diese Bitte an die zuständigen innerstaatlichen Stellen weitergeleitet. Diese setzen sich für die Aufklärung des Falles ein. Weitere Auskünfte sind mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte nicht möglich. 36. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wurde die Bundesregierung gebeten, die gemeinsame Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Kanadas zur Lage im Gazastreifen und im Westjordanland vom 19. Mai 2025 mitzuunterzeichnen, und wenn ja, aus welchen Gründen hat sie sich entschieden, den darin enthaltenen Forderungen ihrer Partner nicht zuzustimmen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 30. Mai 2025 Die Bundesregierung steht zur humanitären Lage in Gaza mit ihren Partnern in engem Austausch. Zu den Inhalten dieses vertraulichen Austausches äußert sich die Bundesregierung nicht öffentlich. Die Bundesregierung hat ihre große Sorge bezüglich der Lage im Gazastreifen mehrfach zum Ausdruck gebracht. Der Bundeskanzler hat sich mehrfach entsprechend öffentlich geäußert. Auch der Bundesaußenminister hat öffentlich einen umgehenden Aufwuchs der humanitären Hilfe eingefordert. Die Bundesregierung steht dazu auch im engen Austausch mit den europäischen Partnern und Israel. Am 19. Mai 2025 wurde eine gemeinsame Erklärung von Gebern humanitärer Hilfe für Gaza veröffentlicht, die neben dem Bundesminister des Auswärtigen auch die Außenminister Frankreichs und des Vereinigten Königreichs sowie die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik unterzeichnet haben. 37. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wie viele Personen plant die Bundesregierung aus dem Gazastreifen nach Deutschland zu evakuieren, und welche finanziellen Ausgaben werden für die Evakuierungsaktion erwartet (www.focu s.de/politik/ausland/geheimaktion-in-gaza-auswae rtiges-amt-will-palaestinenser-evakuieren_15ea3d 8e-ada6-4127-9dc9-366186db0e73.html, bitte Anzahl der deutschen Staatsangehörigen und Anzahl der Familienmitglieder und Summe der Ausgaben in Euro angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Mai 2025 Derzeit ist keine Evakuierungsaktion im Sinne der Fragestellung geplant. 38. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Festnahme ungarischer Agenten auf dem Staatsgebiet der Ukraine (www.welt.de/politik/ausland/plus25 6100158/Ukraine-Der-Auftrag-der-verhafteten-un garischen-Spione-laesst-nur-einen-Schluss-z u.html), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit mit Ungarn und hinsichtlich bereits bestehender Forderungen nach einem Stimmrechtsentzug gemäß Artikel 7 des Vertrages über die Europäische Union (www.swp-berlin.org/publ ikation/rechtsstaatlichkeit-als-grundlage-der-hand lungsfaehigkeit-der-eu)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. Mai 2025 Der Bundesregierung ist die Berichterstattung in der Presse zu diesem Vorgang bekannt. Ihr liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 39. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie lauten die konkreten Ergebnisse der vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschlossenen und angeordneten Evaluierung im Zusammenhang mit der Duldungspflicht der COVID-19- Impfung bei der Bundeswehr (Zahlen zu Todesmeldungen, Krankenstände und Tot-Fehlgeburten etc. bei Soldatinnen und Soldaten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 27. Mai 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12427 sowie auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 102 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache 20/12862 verwiesen. 40. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Wie ist der aktuelle Sachstand – bitte insbesondere auf bereits gefällte Entscheidungen und geplante Zeitlinien eingehen – hinsichtlich einer möglichen staatlichen (Minderheits-)Beteiligung des Bundes an der thyssenkrupp Marine Systems (tkMS) GmbH, die nach meiner Kenntnis seitens der Bundesregierung bereits als so wahrscheinlich angesehen wurde, dass die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Möglichkeit eines Einstiegs des Bundes bei tkMS geprüft hat und das Ergebnis der Prüfung bis Jahresmitte 2024 erwartete, und hat diese KfW-Prüfung die Bundesbeteiligung als unkritisch betrachtet oder schwerwiegende Hindernisse zutage gefördert, die einem solchen Einstieg entgegenstehen (siehe www.hart punkt.de/staatsbeteiligung-an-tkms-ohne-belastun g-des-einzelplans-14-moeglich/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 28. Mai 2025 Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. Mögliche Optionen zur Wahrung der Sicherheitsinteressen des Bundes werden geprüft. 41. Abgeordneter Heinrich Koch (AfD) Welche in der Zeit der allgemeinen Wehrpflicht in Verwendung gewesenen Bundeswehrkasernen auf Mannheimer Gemarkung wurden seither für militärische Verwendung irreversibel aufgegeben (dabei bitte auch angeben, wie viele insgesamt in Betrieb waren), und wie viele sind durch die Bundeswehr noch in Betrieb oder können im Bedarfsfall kurzfristig in den Wiederbetrieb aufgenommen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 27. Mai 2025 Folgende Bundeswehrkasernen im Sinne der Fragestellung waren in Betrieb: • Loretto-Kaserne, • Ludwig-Frank-Kaserne, • Fernmelde-Hochbunker Mannheim-Freudenheim. Diese wurden alle an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zurückgegeben und kommen aufgrund der inzwischen erfolgten Verwertung für eine erneute Nutzung durch die Bundeswehr nicht in Betracht. 42. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Welcher Betrag aus dem am 3. Juni 2022 beschlossenen Sondervermögen für die Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd. Euro wurde bisher verausgabt, und welcher Betrag aus dem Sondervermögen Bundeswehr ist zum jetzigen Zeitpunkt mit konkreten Ausgabe- und Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 2028 hinterlegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 30. Mai 2025 Zum Stichtag 26. Mai 2025 wurden aus dem Sondervermögen Bundeswehr Ausgaben in Höhe von rund 28 Mrd. Euro getätigt. Darüber hinaus bestehen rund 52 Mrd. Euro an vertraglich begründeten Verpflichtungen. 43. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtausgaben für Aufbau und Fertigstellung der Übungsstadt „Schnöggersburg“ auf dem Areal des Gefechtsübungszentrums (GÜZ) des Heeres in der Altmark als zentrale Ausbildungseinrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen Ausbildung, und um welchen Betrag wurden hierbei die ursprünglichen Planungskosten überschritten (bitte nach den jeweiligen Bauabschnitten in absoluten Zahlen und Prozentausgaben auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 30. Mai 2025 Die Informationen im Sinne der Fragestellung sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Bauabschnitt Ursprüngliche Planungskosten (ES-Bau ohne NT) Abgerechnete Kosten Differenz in Prozent 0 – Verkehrsinfrastruktur  33.480.000,00 €  32.989.535,00 €  –1,46 1 – Altstadt  30.350.000,00 €  33.112.691,08 €   9,10 2 – Industriestadt   9.649.000,00 €   8.697.676,90 € 3 – Neustadt  29.797.000,00 €  30.818.969,95 € 4 – Sonstige Flächen  13.720.000,00 €  13.003.215,9 €2 NetzwerktechMASIE UrbBallR westl   5.706.000,00 €   5.208.210,00 €  –8,72 NetzwerktechMASIE UrbBallR ostwärts   9.703.000,00 €   8.013.050,75 € –17,42 132.405.000,00 € 131.843.349,60 € Die Bauabschnitte 2, 3 und 4 sind durch die Bauverwaltung noch nicht schlussgerechnet, weshalb die Angabe konkreter Prozentausgaben nicht belastbar möglich ist. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 44. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, die Stromnetzanteile zu erwerben, die, wie im „Handelsblatt“- Artikel vom 14. Mai 2025 mit dem Titel „Tennet startet offenbar Teilverkauf deutscher Stromnetze“ dargelegt, von TenneT zum Verkauf angeboten werden, und wenn ja, in welchem Umfang (der 12.401 km Stromkreislänge) und zu welchen Kosten, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. Mai 2025 Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern, geprüft werden. Dieser Prüfprozess ist nicht abgeschlossen. 45. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte des Unternehmens E.ON oder anderer Unternehmen (wenn ja, bitte die neun Beteiligungen mit dem höchsten Wert nach Unternehmen, Wert und Ankaufdatum aufschlüsseln), und plant die Bundesministerin Katherina Reiche ggf., diese zu verkaufen, um Interessenkonflikte zu vermeiden (www.fr.de/wirtsch aft/reiche-merz-neue-wirtschaftsministerin- kritikwegen-moeglicher-interessenkonflikte-zr-937052 92.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Mai 2025 Bundesministerin Katherina Reiche hält keine Unternehmensanteile oder andere Vermögenswerte des Unternehmens E.ON. Auch im Übrigen verfügt sie über keine Unternehmensbeteiligungen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. 46. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungen an Stromproduzenten für nicht-eingespeisten Strom gezahlt (bitte für die letzten vier verfügbaren Jahre bundesweit angeben und für das letzte Jahr nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Mai 2025 Stromproduzenten, die neben Markterlösen noch Erlöse aus Förderregimen (wie z. B. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) erwirtschaften, bekommen im Rahmen des Redispatch ihre entgangene Förderung für diejenigen Zeiträume ersetzt, in denen sie abgeregelt wurden. In der folgenden Tabelle finden Sie die gewünschten Angaben zum finanziellen Ausgleich an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Finanzieller Ausgleich an Anlagenbetreiber in Millionen Euro 2021 807,10 2022 186,14 2023 580,32 2024 553,94 Finanzieller Ausgleich an Anlagenbetreiber im Jahr 2024 in Millionen Euro Bundesland Niedersachsen 224,54 Schleswig-Holstein 149,75 Bayern  90,80 Mecklenburg-Vorpommern  40,00 Brandenburg  24,05 Sachsen-Anhalt  14,45 Nordrhein-Westfalen   6,23 Thüringen   1,48 Sachsen   1,41 Hessen   0,56 Baden-Württemberg   0,43 Rheinland-Pfalz   0,24 Saarland   0,01 Bremen   0,00 Berlin / 47. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welches Ziel verfolgt der von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche angekündigte Deutschlandfonds in Höhe von 100 Mrd. Euro (Rede im Deutschen Bundestag am 16. Mai 2025, Plenarprotokoll 21/5), und aus welchen Quellen soll der öffentliche Finanzierungsanteil stammen (z. B. Kernhaushalt, Sondervermögen, Klima- und Transformationsfonds)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 30. Mai 2025 Der Deutschlandfonds soll bestehende Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals schließen, insbesondere für Mittelstand und junge Unternehmen in ihrer Wachstumsphase. Die Verortung des öffentlichen Finanzierungsanteils im Haushaltsaufstellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 48. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur abgeschlossenen, noch andauernden oder bevorstehenden Beteiligung deutscher Unternehmen, Versicherungen, Geldinstitute o. Ä. am Bauprojekt Hidroituango-Staudamm im Departement Antioquia, Kolumbien (bitte die jeweilige Gesellschaft sowie Art und Zeitraum der Beteiligung ausweisen)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 28. Februar 2025 Im Bereich der Außenwirtschaftsförderinstrumente des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, insbesondere den Exportkreditgarantien und den Investitionsgarantien für Direktinvestitionen im Ausland, liegen der Bundesregierung aktuell keine Informationen über eine Beteiligung deutscher Unternehmen, Versicherungen oder Finanzinstitute am Bauprojekt Hidroituango vor. 49. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Wird die neue Bundesregierung den Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/14344) übernehmen, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Entwurf und den darin enthaltenen Ansätzen zur Entlastung der Verwaltungen, Beschleunigung von Vergabeverfahren sowie den darin enthaltenen Änderungsvorschlägen zur Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit umzugehen, und wenn nein, wie plant sie stattdessen eine entsprechende Entlastung von Verwaltungen und die Beschleunigung von Vergabeverfahren? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 28. Mai 2025 Die Bundesregierung prüft, wie und mit welchen Maßnahmen möglichst zeitnah eine Reform des Vergaberechts zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren – auch im Bereich Verteidigung und Sicherheit – in Umsetzung des Koalitionsvertrags erreicht werden kann. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung zu dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 50. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, die Empfehlungen des bereits vor zehn Jahren im Juni 2015 vorgelegten Abschlussberichts der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 bis 213, 57a des Strafgesetzbuchs) umzusetzen (https://kripoz.de/wp-content/uploads/201 8/11/abschlussbericht-bmjv-expertenkommission- toetungsdelikte.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. Mai 2025 Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht unter anderem vor, dass der strafrechtliche Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung „durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord […]“ verbessert werden soll (Zeilen 2917 bis 2921). Ausgehend davon wird die Bundesregierung prüfen, welche Änderungen im Bereich der Tötungsdelikte erforderlich sind. 51. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern wird der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) nach Kenntnis der Bundesregierung das für das aktuelle Absicherungsjahr vorgesehene Zielkapital erreichen (bitte aktuelles Fondsvermögen angeben und nach Eigen- und Fremdkapital aufschlüsseln; vgl. www.faz.net/akt uell/wirtschaft/unternehmen/tui-beklagt-sieben-te ure-monate-durch-den-reisefonds-11047426 5.html), und ist durch eine mögliche Erreichung des Zielkapitals geplant, die Entgelte für die einzahlenden Unternehmen perspektivisch zu reduzieren (bitte genauen Zeitplan und Höhe der Reduzierung angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 27. Mai 2025 Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) muss nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds (RSG) in seinem Fondsvermögen über ausreichende Finanzmittel verfügen, um die gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Dieses Zielkapital ist keine feste Größe, sondern ändert sich insbesondere in Abhängigkeit der Umsatzentwicklungen der nach § 5 Absatz 1 RSG zu berücksichtigenden Reiseanbieter. Das Wachstum des umsatzstärksten Reiseanbieters hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Zielkapitals. Darüber hinaus können weitere Faktoren (z. B. Änderungen beim Reiseanbieter mittlerer Größe oder der zugrundeliegenden Sicherheitsleistungen) zu einer Veränderung der Höhe des Zielkapitals während einer laufenden Absicherungsperiode führen. So wurde der nach § 5 Absatz 1 RSG maßgebliche Reiseanbieter mittlerer Umsatzgröße durch den Deutschen Reisesicherungsfonds bei der Aufstellung des Finanzierungsplans im März 2025 neu ermittelt. Zudem hat sich auch die Sicherheitsleistung des umsatzstärksten Reiseanbieters, die der DRSF bei der Bemessung des Zielkapitals gemäß § 5 Absatz 4 RSG berücksichtigt, nach Beginn des laufenden Absicherungsjahres verändert. Insgesamt ist somit das zu Beginn des Absicherungsjahres errechnete Zielkapital nicht mehr maßgeblich. Hinsichtlich der Neuberechnung des aktuell relevanten Zielkapitals befindet sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als nach § 18 RSG zuständige Aufsichtsbehörde mit dem DRSF derzeit im Austausch. Über den aktuellen Stand des Fondsvermögens kann die Bundesregierung keine Angaben machen, weil es, insbesondere wegen der insgesamt laufenden Erstattungsverfahren, täglichen Schwankungen unterliegt. Aus den vorgenannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor, zu welchem Anteil das Zielkapital aktuell durch unwiderrufliche Kreditzusagen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts gebildet wird (§ 4 Absatz 2 RSG). Für die Bemessung des von den Reiseanbietern an den DRSF zu leistenden Entgelts ist gemäß § 7 Absatz 2 des RSG der Reisesicherungsfonds verantwortlich. Die Entgelte werden regelmäßig zum Beginn eines jeden Absicherungsjahres durch den DRSF in dessen „Anlage Tarifierungsmodell zu den Allgemeinen Absicherungsbedingungen der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH“ festgesetzt. Der Reisesicherungsfonds hat dabei die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Maßgeblich ist, dass das Zielkapital (§ 4 Absatz 1 Satz 1 RSG) unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten und der in durchschnittlichen Jahren zu erwartenden Insolvenzfälle nicht unterschritten und nach einem überdurchschnittlichen Insolvenzfall in angemessener Zeit wieder erreicht wird. Die Allgemeinen Absicherungsbedingungen des DRSF sind Bestandteil der mit den Reiseanbietern geschlossenen Absicherungsverträge. Änderungen der Allgemeinen Absicherungsbedingungen bedürfen gemäß § 21 RSG der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Ob Änderungen der Allgemeinen Absicherungsbedingungen, insbesondere eine Reduzierung des von den Reiseanbietern zu zahlenden Entgelts, genehmigt werden können, wird zu gegebener Zeit anhand der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 52. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Schließt sich die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien der Auffassung des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/29 an, und wenn ja, inwiefern lässt sich aus der Dokumentation eines Aufklebers mit der „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“ (Zitat von keine-randnotiz.de), den die Lidice Haus gGmbH mit Steuergeldern der Bundesregierung kategorisierte, eine Begründung für „Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Präventionsarbeit ableiten“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 27. Mai 2025 Die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaat erfordert Aufmerksamkeit und auch Konsequenz. Die Dokumentation extremistischer Propaganda und extremistischer Vorfälle dient, abhängig u. a. von Anzahl wie Qualität, einer Weiterentwicklung möglicher Maßnahmen im Bereich von Beratungs- und Präventionsarbeit. 53. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Gedenkt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass in Bremen bislang keine spezifischen Projekte gegen Linksextremismus existieren (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 21/29) und es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder zu linksextremen Übergriffen kam (www.t-online.de/region/bremen/id\_100638342/ bremen-polizei-sucht-nach-attacke-auf-afd-mitarb eiter-zeugen.html, www.kreiszeitung.de/lokales/b remen/buttersaeureanschlag-auf-auto-eines-afd-fu nktionaers-bekenner-vorerst-faehrt-die-karre-nich t-mehr-93689127.html), die Bremer Bürger nachdrücklich dazu aufzurufen, sich aktiv gegen Linksextremismus zu engagieren, um die Demokratie zu schützen, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 30. Mai 2025 Die Bundesregierung ruft grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich gegen jede Form von Extremismus zu stellen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 54. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele gesetzliche Renten liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 40 Versicherungsjahren bei unter 1.500 Euro (Rentenzahlbetrag), und wie viele Pensionen von Bundesbeamten liegen aktuell oberhalb von 3.000 Euro im Monat (bitte jeweils absolut und anteilig angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Mai 2025 Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar und damit nicht ohne Weiteres aufeinander übertragbar sind. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung und stellt im sog. 3-Säulenmodel nicht die einzige Grundlage der Alterssicherung dar, wenn es auch das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung ist. Die Beamtenversorgung stellt dagegen aus sich heraus eine Alterssicherung ohne ergänzende Elemente sicher; es gibt z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung für Beamte. Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Zudem verfügen Beamtinnen und Beamte in der Mehrheit über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung). Hinzu kommt, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung die Einkommen der Versicherten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt werden. Auf den darüber liegenden Teil des Einkommens werden keine Beiträge erhoben und dementsprechend auch keine Rentenanwartschaften gutgeschrieben. Es ist daher systemimmanent, dass höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung des Bundes häufiger vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Erläuterung der Verschiedenheit der Sicherungssysteme wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in den Antworten zu den Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 19/15036, 19/17019, 19/21616, 19/29691, 20/3911, 20/6133, 20/11602 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11165 verwiesen. Zur Anzahl der Renten wegen Alters in der erbetenen Differenzierung verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Sahra Wagenknecht auf Bundestagsdrucksache 20/13868. Der Anteil liegt bei 53,6 Prozent. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Insgesamt erhielten rund 88.820 Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs (ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1; einschließlich Bundeseisenbahnvermögen und Post) im Monat Januar 2024 einen Ruhegehaltsbezug (Bruttobezug, nach Anwendung der Ruhensregelung, vor Abzug der Lohnsteuer und Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) oberhalb von 3.000 Euro. Das entsprach einem Anteil von rund 24,7 Prozent aller Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs. Zur Ermittlung der Werte erfolgte eine Auswertung der sog. Versorgungsempfängerstatistik (Stichtag 1. Januar 2024) durch das Statistische Bundesamt. Bei Auswertungen aus der Versorgungsempfängerstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch generelle Anwendung der deterministischen 5er-Rundung. Beim Vergleich der Werte ist zudem zu beachten, dass die monatlichen Ruhegehaltsbezüge als Bruttobezüge ausgewiesen werden, während die Renten in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht für die Brutto-Rentenbeträge, sondern die Rentenzahlbeträge, d. h. nach Abzug des Beitrags des Rentners/der Rentnerin zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen. 55. Abgeordneter Jan Feser (AfD) In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren zu Auszahlungen von SGB-II-Leistungen an nachweislich nicht existente oder verstorbene Personen, und wie hoch waren jeweils die Nachprüfungsquoten sowie die Rückforderungsquoten bei den betroffenen bzw. als fehlerhaft festgestellten Datensätzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Bezug von Bürgergeld durch nicht existente Personen nahezu ausgeschlossen ist. Neben der Identitätsfeststellung der antragstellenden Personen durch die Jobcenter führt die Bundesagentur für Arbeit Datenabgleiche durch, um Leistungsmissbrauch zu unterbinden. Im Übrigen wird auf die Regelung des § 40 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) hingewiesen. 56. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie haben sich die Fallzahlen von Bearbeitungsfehlern sowie die Anzahl der Fälle von Verjährungen im Rückforderungsmanagement im Zusammenhang mit fehlerhaften Überzahlungen von SGB-II-Leistungen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die Fehler- bzw. Erfolgsquoten bei Rückforderungen für das Jahr 2024 ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor. Rückforderungen können aus verschiedenen Gründen entstehen. In den meisten Fällen resultieren Rückforderungen nicht daraus, dass ein Bearbeitungsfehler vorliegt, sondern im Gegenteil aus einer korrekten Bearbeitung durch die Jobcenter. Insbesondere aufgrund der Auszahlung von Bürgergeld monatlich im Voraus oder aus verspäteten Veränderungsanzeigen der Leistungsbeziehenden entstehen nach korrekter Verarbeitung Rückforderungen. In Einzelfällen können zulässige Rückforderungen auch wegen Fehlbearbeitungen entstehen. Zu Bearbeitungsfehlern werden im Zahlungssystem aber keine Daten erhoben, weshalb diese nicht auswertbar sind. Auch der Eintritt der Verjährung stellt keinen Bearbeitungsfehler dar. Eine Forderung kann verjähren, wenn alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Mittel zur Einziehung sozialrechtlicher Forderungen aufgrund fortgesetzter prekärer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Schuldnerin oder des Schuldners erfolglos waren. Mit dem Eintritt der Verjährung geht der Anspruch auf eine Forderung rechtlich nicht unter und es ist auch nicht ausgeschlossen, Tilgungszahlungen auf bereits verjährte Forderungen zu erhalten. 57. Abgeordnete Gerrit Huy (AfD) Wie hoch war jeweils das durchschnittliche Alter beim Erstbezug der gesetzlichen Altersrente im Kohortenvergleich der Geburtsjahrgänge 1940 bis 1959 nach Geschlecht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Mai 2025 Das durchschnittliche Zugangsalter der Renten wegen Alters nach Geburtsjahrgängen liegt der Bundesregierung nur für die Geburtsjahrgänge 1941 bis 1955 vor. Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Durchschnittliches Zugangsalter* nach ausgewählten Geburtsjahrgängen, Renten wegen Alters, in Jahren Geburtsjahr des/der Versicherten Insgesamt Männer Frauen 1941 62,5 62,6 62,4 1942 62,8 63,0 62,6 1943 62,9 63,1 62,8 1944 63,0 63,1 62,9 1945 63,1 63,2 63,1 1946 63,2 63,2 63,1 1947 63,3 63,4 63,2 1948 63,4 63,6 63,2 1949 63,5 63,7 63,3 1950 63,6 63,8 63,3 1951 63,6 63,8 63,4 1952 64,1 64,1 64,2 1953 64,3 64,2 64,3 1954 64,4 64,3 64,4 1955 64,5 64,5 64,5 * Berechnung auf Basis monatsgenauer Angaben. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Sonderauswertung (Rentenzugang 2001 bis 2022) 58. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Können nach Ansicht der Bundesregierung Organisationen, die Veranstaltungen abhalten, bei denen ein Programmpunkt für Kinder angeboten wird, bei dem Kinder mit bestimmten, unter anderem rassischen Merkmalen teilnehmen dürfen und Kinder, die diese Merkmale nicht erfüllen, von der Teilnahme ausgeschlossen sind, so wie es beispielhaft ausweislich des offiziellen Programms beim „Deutschen Evangelischen Kirchentag“ (DEKT) in Hannover 2025 vorkam („Empowerment für BIPoC/PoC-Kinder; dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Black, Indigenous und Kinder of Color“; www.nius.de/gesellschaft/n ews/ausschliesslich-black-indigenous-und- kinderof-color-zu-dieser-veranstaltung-auf-dem-kirchen tag-duerfen-keine-weissen-kinder-kommen/04a25 716-b2cb-41ec-b4f6-2376c2908127), auch vor dem Hintergrund, dass der Programmpunkt von „Beyond Bias Box“ vorbereitet werde, welches vom „Aktionsfonds Stark gegen Rassismus“ finanziert wird (https://starkgegenrassismus.de/we- see-kids/), der wiederum aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus gefördert wird, die „Gewähr bieten für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit“ (Antwort auf meine Mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 21/3), und wenn ja, wie ist das möglich (bitte benennen, ob es trotzdem möglich ist oder solche Veranstaltungen keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür bieten, dass Gewähr für eine der freiheitlichen demokratischen Grundordnung förderliche Arbeit in irgendeiner Weise durch die Bundesregierung als eingeschränkt betrachtet wird)? Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik vom 28. Mai 2025 Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung des Kirchentags vor. Damit wird sich der Beantwortung von Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler, wie im Plenarprotokoll 21/3 angeschlossen. Hinsichtlich der Frage nach dem geförderten Aktionsfonds „Stark gegen Rassismus“ mit dem Teilprojekt „Beyond Bias Box“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 des Abgeordneten Eugen Schmidt auf Bundestagsdrucksache 20/15110 verwiesen, hier insbesondere auf die Zielsetzungen und Zielgruppen der von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, zugleich Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus, geförderten Modellprojekte. 59. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie hoch war die Zahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Januar, Februar und März 2025 jeweils im Vergleich zum Vorjahr (bitte nach Erwerbsstatus differenzieren: sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung, Selbständige, sonstige Beschäftigte)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Mai 2025 Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich einsehbare Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Monats- und Jahreszahlen)“. Diese kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Fo rms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524056&topic_f=einko mmen (siehe Tabellenblatt „1. Art Erwerbstätigkeit ZR“). Angaben der Statistik über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) liegen mit einer Wartezeit von drei Monaten vor. Differenzierte Ergebnisse zu erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Art der ausgeübten abhängigen Erwerbstätigkeit liegen erst nach sechs Monaten vor. 60. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung im Jahr 2025 für das arbeitsmarktpolitische Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gemäß § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch aufgewendet werden, und welche davon explizit für den „Job-Turbo“ (bitte nach Ausgaben aus dem Eingliederungsbudget und dem Passiv-Aktiv-Transfer differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Mai 2025 Förderungen nach § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wie auch der Job-Turbo für Geflüchtete werden durch die Jobcenter umgesetzt. Den Jobcentern stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben der Eingliederungs- sowie der Verwaltungskostentitel SGB II zur Verfügung. Über den Passiv-Aktiv-Transfer können Förderungen nach § 16i SGB II zudem ergänzend aus dem Bürgergeldtitel finanziert werden. Die Jobcenter entscheiden nach den Bedarfen vor Ort, wie sie ihre zugeteilten Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudgets einsetzen. Der Bund macht keine Vorgaben, in welchem Umfang Mittel in einzelnen Bereichen eingesetzt werden sollen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 61. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Supportendes von Windows 10 (www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Press emitteilungen/Presse2025/250414_Windows10_E n d e .html) für die Bundesverwaltung und ihre nachgeordneten Behörden mit Blick auf die Aspekte der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, und plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund digitaler Obsoleszenz und Souveränität noch dieses Jahr einen Rollout der freien Software openDesk in ihren Behörden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 30. Mai 2025 Die Behörden der Bundesverwaltung haben im Allgemeinen Enterprise Agreement-Verträge und damit andere Supportende-Zeiträume als Einzelkunden. Der Bundesclient als standardisierter IT-Arbeitsplatz der Bundesverwaltung setzt derzeit standardmäßig Windows 10 LTSC 1809 ein. Der Support endet erst zum 9. Januar 2029 (https://learn.microsof t.com/de-de/lifecycle/products/windows-10-enterprise-ltsc-2019). Daher ist der Bundesclient nicht von dem in der Anfrage genannten Supportende betroffen. Welche Betriebssystem-Versionen in Bundesbehörden eingesetzt werden, die den Bundesclient derzeit (noch) nicht nutzen, sind hier nicht bekannt. Darüber hinaus wurde das Bundesministerium des Innern bereits im Jahr 2020 vom IT-Rat mit der Erarbeitung und Prüfung einer Alternative im Bereich Arbeitsplatz für die Öffentliche Verwaltung beauftragt, nachdem im August 2019 in der „Strategischen Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern“ die Abhängigkeit zu Microsoft-Produkten festgestellt worden war. Auf dieser Grundlage wurde im ersten Schritt openDesk als vollständig auf Open Source basierende IT-Arbeitsplatz-Suite konzipiert und entwickelt. openDesk wird bereits in diesem Jahr in einzelnen Behörden eingesetzt. Gleichzeitig wird openDesk weiterentwickelt, mit der Ambition, weitere Rollouts in der Bundesverwaltung zu ermöglichen. 62. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die Umbenennung von Bundesministerien nach der Regierungsbildung 2025, beispielsweise für neue Druckerzeugnisse, die Überarbeitung von Homepages, neue Logos u. Ä. (bitte für jedes betroffene Bundesministerium einzeln aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 26. Mai 2025 Die veranschlagten Kosten für geplante bzw. bereits durchgeführte Anpassungsmaßnahmen sind – sofern bezifferbar – der beigefügten Kostenübersicht zu entnehmen.2 Es wird darauf hingewiesen, dass diverse Anpassungsmaßnahmen z. B. in Briefköpfen, E-Mail- und Internetadressen durch elektronische Verfahren zeitnah durch hauseigene Personal- und Sachressourcen durchgeführt werden können und es daher nicht zu dezidiert zu beziffernden (Mehr-)Kosten kommt. Darüber hinaus überlagern weitere Faktoren wie z. B. die erforderlichen Aktualisierungen von Publikationen die in den Blick genommenen Kosten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Werbegeschenke/ Gegenstände für Bürgerveranstaltungen mit alten Bildwortmarken – sofern möglich – zunächst aufgebraucht werden, so dass keine Änderungskosten anzusetzen sind. Zudem handelt es sich hierbei um den normalen Arbeitsaufwand im Rahmen eines Leitungswechsels. Die aktualisierten Bildwortmarken werden zuständigkeitshalber durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) für alle Ressorts über den „Bildwortmarken-Assistenten“ bereitgestellt. Dem BPA werden für das Corporate Design der umbenannten Ministerien voraussichtlich Agenturkosten in Höhe von insgesamt 4.456,55 Euro (inklusive MwSt.) für die Aktualisierung der Förderlogos und der Bookmark-Icons entstehen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 gebildet. Als neu gegründetes Ministerium ist es aktuell im Aufbau begriffen. Die Veranschlagung der erfragten Kosten kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 63. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Kann die Bundesregierung einen aktuellen Überblick inklusive der finanziellen Aufwendungen geben, welche Baumaßnahmen auf Bundeswasserstraßen (Schleusen, Wehre, Baggerarbeiten, usw.) im Jahr 2024 fertiggestellt worden sind und welche Maßnahmen sich derzeit in der baulichen Realisierung befinden (bitte hierbei die sieben fertiggestellten Baumaßnahmen mit den höchsten finanziellen Aufwendungen sowie die sieben sich in ihrer Realisierung befindenden baulichen Maßnahmen mit den höchsten finanziellen Aufwendungen samt der jeweiligen Summen in Euro angeben)? 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/297 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 27. Mai 2025 Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen mit hohem Investitionsvolumen werden jährlich im Bundeshaushalt (BHH) Kapitel 1203, Verkehrswegeinvestitionen des Bundes (VWIB) Teil С – Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen, benannt. Als im Haushaltsjahr (HHJ) 2024 fertiggestellt werden Baumaßnahmen betrachtet, die im Vergleich vom Regierungsentwurf HHJ 2025 zum HHJ 2024 aus dem BHH Kapitel 1203, VWIB Teil С – Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen, entfallen sind. Baggerungen an den Bundeswasserstraßen werden als jährlich wiederkehrende Maßnahme im Rahmen der Erhaltung deklariert (BHH Kapitel 1203 Titel 780 01). Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben beliefen sich im HHJ 2024 auf 245 Mio. Euro. Tabelle: Abgeschlossene Maßnahmen BHH Kapitel 1203, VWIB Teil C Lfd. Nr. Investitionsmaßnahme Gesamtausgabe [T€] W0009 Fahrrinnenausbau der Unter- und Außenelbe 502.500 W0076 Grundinstandsetzung der Tunnel Rendsburg inklusive Ablösung 187.000 W0075 Grundinstandsetzung der Hochbrücke Hochdonn  58.700 W0066 Sanierung der Wehranlage Koblenz  39.000 W0055 Ersatz der Wehrverschlüsse am Wehr Viereth  39.000 W0045 Ersatz des Ahsefluss-Dükers  28.250 W0108 Ersatz der Straßenbrückenanlage Nr. 57 bei Weser-km 329,4  18.000 W0020 Kolkverbau am Wehr Wieblingen  14.460 Die bauliche Realisierung entspricht den Maßnahmen, bei den aktuell der Hauptauftrag abgewickelt wird. Grundlage bildet der Regierungsentwurf HHJ 2025. Tabelle: Maßnahmen in baulicher Realisierung BHH Kapitel 1203, VWIB Teil C Lfd. Nr. Investitionsmaßnahme Gesamtausgabe [T€] W0109 Ersatz der Großen Schleusen Bevergern, Rodde, Venhaus, Hesselte und Gleesen 1.265.885 W0074 Neubau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel 1.200.000 Beteiligung des Bundes an den Kosten der Herstellung der Hochwasserrückhalteräume Weil-Breisach bis Rheinschanzinsel durch das Land Baden- Württemberg 762.848 W0061 Ersatzneubau der Schleuse Kriegenbrunn 600.700 W0021 Anpassung der Oststrecke NOK 500.000 W0005 Donau Strecke Straubing–Vilshofen, Ausbau der Wasserstraße und Verbesserung des Hochwasserschutzes (Bundesanteil)* 500.000 W0079 Neubau der Bahn- und Straßenbrücke Levensau 215.000 * Abweichung zu VWIB Teil С aufgrund angepasster Gesamtausgabenentwicklung. 64. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Zugsicherungssysteme werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Generalsanierungen der Bahnstrecken München– Grafing–Rosenheim und Rosenheim–Salzburg eingebaut, und werden im Zuge des Ausbaus der Teilstrecke München–Grafing zum Brennernordzulauf weitere oder andere Systeme verbaut? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Mai 2025 Im Rahmen der Korridorsanierung wird die Leit- und Sicherungstechnik umfassend erneuert; und beide Strecken (München–Grafing–Rosenheim und Rosenheim–Salzburg) sollen mit ETCS-Level 2 mit Signalen ausgerüstet werden. Die im Bundesverkehrswegplan 2030 vorgesehenen Maßnahmen zur signaltechnischen Streckenausrüstung im Abschnitt München– Trudering–Grafing werden im Rahmen der Korridorsanierung vorbereitet und mit dem Programm Digitale Schiene Deutschland realisiert. 65. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf wie vielen Kilometern wird bei der Generalsanierung Hamburg–Berlin 2025 bis 2026 das Zugbeeinflussungssystem ETCS verbaut, und was sind die Gründe für die nicht ausgerüsteten Abschnitte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. Mai 2025 Die Deutsche Bahn AG wird während der Sanierung der Strecke Hamburg–Berlin Stellwerke und Achszähltechnik auf den zukünftigen Einsatz von European Train Control System (ETCS) vorbereiten. Eine Ausrüstung mit ETCS wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 66. Abgeordneter Alexis L. Giersch (AfD) Kann die Bundesregierung garantieren und sicherstellen, dass der am 22. Mai 2025 in der ersten Beratung von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachte und dann beschlossene Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/217, Viertes Protokoll vom 18. September 2023 als Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel) keine weiteren Zahlungen an die französische Wasserstraßenagentur VNF (Voiesnavigables de France) als die zugrunde gelegten circa 9,5 Mio. Euro (wurden errechnet aus der Verkehrs- und Einnahmenentwicklung vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2025) nach sich ziehen wird oder muss Deutschland in Zukunft weitere Zahlungen, eventuell auch an andere Dritte, vornehmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. Mai 2025 Bei der für Ende des Jahres vorgesehenen Ausgleichszahlung an die französische Wasserstraßenagentur VNF handelt es sich um eine Einmalzahlung. Das Vierte Protokoll zum Moselvertrag enthält darüber hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen an Frankreich oder andere Dritte. 67. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schäden an den zivilen und militärischen Häfen Bremen, Hamburg, Wilhelmshaven, Kiel und Rostock, und welche Maßnahmen wurden dagegen ergriffen bzw. sind in Planung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 27. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 68. Abgeordnete Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die fußläufige Anbindung und Verknüpfung von Fern- und Nahverkehr – insbesondere mit der Stadtbahn – keine verkehrliche Anforderung bei der Variantenfindung der Deutschen Bahn AG für eine zweite Personenquerung am Hauptbahnhof Hannover dar, und wie stellt die Deutsche Bahn AG in ihren weiteren Planungen sicher, dass die Nutzbarkeit des öffentlichen Verkehrs durch die Verknüpfung von Fern- und Nahverkehr am Hauptbahnhof Hannover mit kurzen Umsteigezeiten (wie von der Stadtverwaltung Hannover und in der Resolution des hannoverschen Rats gefordert) verbessert wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 30. Mai 2025 Gemäß der Vorgabe des Deutschlandtaktes ist es Ziel des Projektes, die Umsteigezeiten in Hannover Hauptbahnhof zwischen den Zügen von acht auf sieben Minuten zu senken. Diese Maßnahme umfasst in ihrer Aufgabenstellung somit weder städtische Nahverkehre noch einen Stadtanschluss. Aktuell untersucht die DB InfraGO als Vorhabenträgerin die verschiedenen Varianten anhand der relevanten Bewertungskriterien des Bundes. Unter den zu untersuchenden Varianten ist auch der favorisierte Ansatz der Landeshauptstadt Hannover enthalten. Erst nach Abschluss der Variantenauswahl kann evaluiert werden, wie groß die Schnittmengen mit den Wünschen der Landeshauptstadt Hannover ausfallen. 69. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Flugtaxi-Branche in Deutschland, insbesondere bezogen auf geplante Musterzulassungen (siehe „dpa“ vom 7. Mai 2025 „Flugtaxi- Passagiere müssen warten – was Volocopter nun plant“), und zieht die Bundesregierung in Betracht, weitere Unterstützungen zu leisten, und wenn ja, welche (bitte bereits geleistete finanzielle Unterstützungen sowie titelscharfe Förderungen aus dem Bundeshaushalt angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 26. Mai 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind derzeit keine Musterzulassungen von Flugtaxis geplant. Ob die Bundesregierung zukünftig Unternehmen der Flugtaxibranche unterstützt, ist noch zu entscheiden. Das Bundesministerium für Verkehr hat zwischen 2019 und 2025 23 Vorhaben aus dem Flugtaxi-Bereich gefördert. Die Finanzierung erfolgte aus dem Haushaltstitel 1204 686 12 „Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannte Luftfahrt (Drohnen) und Lufttaxis“ sowie aus dem Haushaltstitel 1210 10 686 10 „Zuschüsse zur Förderung von Projekten nach § 17 des Investitionsgesetzes Kohleregionen – InvKG“. Kap./Titel Ist 2019 Ist 2020 Ist 2021 Ist 2022 Ist 2023 Ist 2024 Soll 2025 1204 686 12 2.864 1.541 2.147 1.962 1.376 126    62 1210 686 10 – – – –   283 174 1.153 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 70. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung gemäß der Verordnung (EU) 2023/955 (Verordnung zur Einrichtung eines Klimasozialfonds) bis spätestens Ende Juni 2025 einen Klima-Sozialplan für den Erhalt der Mittel aus dem ab 2026 wirksamen Klimasozialfonds bei der EU-Kommission einreichen, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Unterstützung vulnerabler Gruppen sieht dieser vor, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. Mai 2025 Die Bundesregierung arbeitet an der Erstellung des Klima-Sozialplans zur nationalen Umsetzung des Klima-Sozialfonds und hat das Ziel, wie geplant, im Jahr 2026 mit der Umsetzung zu beginnen. 71. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die eine erhöhte Eiersterblichkeit in der Nähe von Windrädern „nicht nur durch Rotorblattschlag, sondern zusätzlich durch Schädigung von Eiern durch die Vibrationen und den Infraschall“ festgestellt hat (https://tkp.at/2025/04/05/eier-sterblichk eit-in-der-naehe-von-windraedern-erhoeht-stu die/), und falls ja, werden diese Erkenntnisse in der Statistik der Bundesregierung als Ursache für das Artensterben ebenfalls berücksichtigt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen jüngsten Erkenntnissen zu den „enormen Umweltschäden durch die Windindustrie“? 72. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung, die erhöhte Eiersterblichkeit im Umfeld von Windkraftanlagen wissenschaftlich zu untersuchen und die Ergebnisse zu berücksichtigen, um die schädlichen Auswirkungen der Windräder auf die Schlupfrate während der Brutzeit zu vermeiden, da dieses Phänomen laut Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes (Antwort auf meine Anfrage vom 16. April 2025 zu Eiersterblichkeit im Umfeld von Windkraftanlagen) bislang nicht ausreichend erforscht wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 27. Mai 2025 Die Fragen 71 und 72 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ausarbeitung, auf die der in Ihrer Frage erwähnte Artikel verweist, ist von anekdotischer und korrelatorischer Natur und nicht in einer anerkannten Fachzeitschrift erschienen. Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Qualitätsstandards, lassen sich keine wissenschaftlich haltbaren Belege bezüglich der Fragestellung ableiten. 73. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Plänen der britischen Forschungsagentur ARIA zur Durchführung von Geoengineering-Experimenten zur künstlichen Verdunkelung der Sonne mittels Solar Radiation Management (SRM; www.focu s.de/earth/analyse/geoengineering-sonne-verdunk eln-fuers-klima-jetzt-enthuellen-briten-ihre-umstri ttenen-experimente_ec24b3cb-a504-4e3d-b121-2 aea76d58f15.html), und wenn ja, wie sieht ihre eigene Position hierzu aus, insbesondere im Hinblick auf die hierdurch entstehenden grenzüberschreitenden Gefahren und Risiken mit möglichen Auswirkungen auch auf Deutschland, wie sie im Abschlussbericht 53/2024 des Umweltbundesamts („Targeting Climate Politics“) genannt werden – darunter gravierende Veränderungen der globalen und regionalen Niederschlagsmuster mit Auswirkungen auf Wasserverfügbarkeit, Ernährungssicherheit und geopolitische Stabilität (www.umweltbundesamt.de/publikationen/targeti ng-climate-politics), und plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang politische, diplomatische oder regulative Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 27. Mai 2025 Der Fokus des britischen Forschungsprogramms „Exploring Climate Cooling“ der Advanced Research and Invention Agency (ARIA) liegt nicht auf der Umsetzung von Klimainterventionen, sondern auf der Gewinnung von Erkenntnissen überwiegend durch Modellierung und Beobachtung natürlicher Phänomene. Soweit im Einzelfall Kleinexperimente im Außenbereich geplant sind, sind Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland nach bisheriger Kenntnis nicht zu erwarten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 74. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vor einem Jahr vorgelegten Bericht der Arbeitsgruppe 1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 28. Mai 2025 Die Arbeitsgruppe 1 der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat mit ihrem Bericht im April 2024 Empfehlungen zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU, und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages finden sich Vereinbarungen hinsichtlich eines Ausbaus der medizinischen Versorgung und Stärkung der medizinischen Weiterbildung, nach erweiterter Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie einer Erweiterung der Altersgrenze bei der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die GKV. Zur Empfehlung, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, findet sich keine Vorgabe im Koalitionsvertrag. 75. Abgeordnete Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechnet die Bundesregierung, nachdem in der letzten Woche der Gesundheitsfonds außerplanmäßig mit 800 Mio. Euro zur Liquiditätssicherung unterstützt werden musste, mit weiteren außerplanmäßigen Zuschüssen dieser Art an den Gesundheitsfonds noch in diesem Jahr, und wird der Bund dadurch insgesamt mehr Geld als geplant in diesem Jahr zur Verfügung stellen (müssen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 28. Mai 2025 Aufgrund einer vom Bundesamt für Soziale Sicherung nach der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung umzusetzenden Strukturanpassung bei den an die Krankenkassen zu leistenden Zuweisungen ist beim Gesundheitsfonds Mitte Mai 2025 ein kurzzeitiger, einmaliger Liquiditätshilfebedarf von rund 800 Mio. Euro entstanden, der durch ein teilweises Vorziehen der Dezemberrate des Bundeszuschusses ausgeglichen wurde. Prognosen zur Frage, ob im Laufe dieses Jahres ein weiterer Liquiditätshilfebedarf des Gesundheitsfonds entsteht, sind zwangsläufig mit Unsicherheiten behaftet und insbesondere von den saisonal und konjunkturbedingt schwankenden Einnahmen des Gesundheitsfonds abhängig. Für diese Situation ist gesetzlich vorbeschrieben, dass der Bund dem Gesundheitsfonds nach Maßgabe von § 271 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ein nicht zu verzinsendes und im Haushaltsjahr zurückzuzahlendes Liquiditätsdarlehen zu leisten hat bzw. dass gemäß des bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2025 fortgeltenden § 11 Absatz 4 des Haushaltsgesetzes 2024 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Zahlung des Bundeszuschusses vorgezogen werden kann. Unterjährige Liquiditätshilfen des Bundes an den Gesundheitsfonds werden mit den zum Jahresende üblichen höheren Einnahmen des Gesundheitsfonds wieder ausgeglichen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 76. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Kosten hinsichtlich des finanziellen Aufwands für Schäfer und Weidetierhalter für den Bereich „Wolf“ sind für jeden Monat, den die Bundesregierung bis zu ihrer angekündigten Umsetzung der Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der FFH-Richtlinie in nationales Recht verstreichen lässt (bitte nach Bundesmitteln im Bereich „Wolf“, wirtschaftlichen Schäden durch den Wolf in Deutschland insgesamt, Kosten für Herdenschutzmaßnahmen und Ausgleichszahlungen für wolfsverursachte Nutztierschäden aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 30. Mai 2025 Jährlich wird von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) auf Basis der von den Bundesländern gelieferten Angaben ein deutschlandweiter Bericht zu wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland erstellt. Diese Berichte werden auf der DBBW-Webseite unter dem Link: www.d bb-wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztie rschaeden veröffentlicht. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass ein präventiver Herdenschutz grundsätzlich die Grundvoraussetzung für einen effektiven Schutz vor Nutztierschäden ist. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung aufgrund der Umsetzung des Artenschutzes und des Herdenschutzes durch die Länder keine gesonderten Daten vor. Im Übrigen wird hinsichtlich des Standes der Umstufung der Art Wolf auf EU- Ebene von Anhang IV in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) sowie möglicher nationaler Rechtsanpassungen auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 89 des Abgeordneten Dr. Ingo Hahn auf Bundestagsdrucksache 21/237 verwiesen. 77. Abgeordnete Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bleibt das Bundesprogramm „Umbau der Tierhaltung“ in seiner jetzigen Form, d. h. die beiden Förderrichtlinien zur Bezuschussung der Investitionskosten sowie der laufenden Mehrkosten für die Haltungsformen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio, finanziert aus dem Einzelplan 10, bis zum regulären Ende des Förderzeitraums (31. Dezember 2030) erhalten, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 30. Mai 2025 Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und haben vereinbart, sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit einzusetzen. Diese wichtigen Ziele tragen auch die Überlegungen zu einer etwaigen Weiterentwicklung der Förderung. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ trat am 1. März 2024 in Kraft, die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ folgte am 1. April 2024. Eine Entscheidung über eine etwaige Weiterentwicklung dieser Förderinstrumente ist noch nicht getroffen worden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 78. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130 Quadratmetern in den Landkreisen Emsland, Friesland, Gifhorn, Goslar, Grafschaft Bentheim, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Harburg, Heidekreis und Helmstedt im Jahr 2024 (bitte in Euro je Quadratmeter angeben), und wie ist die prozentuale Steigerung seit 2021? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. Mai 2025 Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen liegen für die Jahre 2021 und 2024 nur für folgende Wohnungsselektion vor: • Wohnflächen 40 bis 100 m2 • mittlere Wohnungsausstattung • mittlere bis gute Wohnlage Die folgende Tabelle enthält die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen der Jahre 2021 und 2024 sowie die prozentuale Veränderung der durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in diesem Zeitraum in den angegebenen Kreisen Niedersachsens. Tabelle: Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten Kreisen in Niedersachsen 2021 und 2024 Kreisname 2021 2024 Entwicklung 2021 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 in Prozent Emsland 7,23  8,61 19,1 Friesland 7,62  8,24  8,2 Gifhorn 7,98  8,63  8,2 Goslar 5,82  6,98 20,0 Göttingen 9,12 10,19 11,8 Grafschaft Bentheim 7,58  9,40 24,1 Hameln-Pyrmont 6,16  7,43 20,7 Harburg 9,91 11,36 14,6 Heidekreis 6,57  8,17 24,4 Helmstedt 6,38  7,06 10,7 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge lagen beispielsweise die Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im 1. Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise, für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten. Ergänzende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten: Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen). Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine Eingrenzung der betrachteten Wohnungen unmöblierter Angebote mit Wohnflächen von 40 bis 100 m2 mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet. 79. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130 Quadratmetern in den Landkreisen Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Northeim, Oldenburg, Osnabrück und Osterholz im Jahr 2024 (bitte in Euro je Quadratmeter angeben), und wie ist die prozentuale Steigerung seit 2021? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. Mai 2025 Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen liegen für die Jahre 2021 und 2024 nur für folgende Wohnungsselektion vor: • Wohnflächen 40 bis 100 m2 • mittlere Wohnungsausstattung • mittlere bis gute Wohnlage Die folgende Tabelle enthält die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen der Jahre 2021 und 2024 sowie die prozentuale Veränderung der durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in diesem Zeitraum in den angegebenen Kreisen Niedersachsens. Tabelle: Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten Kreisen in Niedersachsen 2021 und 2024 Kreisname 2021 2024 Entwicklung 2021 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 in Prozent Hildesheim 6,94  8,08 16,5 Holzminden 5,28  6,49 22,7 Leer 7,60  8,43 10,9 Lüchow-Dannenberg 5,23  6,62 26,6 Lüneburg 9,53 10,48 10,0 Nienburg (Weser) 6,61  8,64 30,7 Northeim 5,65  7,03 24,4 Oldenburg 7,69  8,96 16,6 Osnabrück 6,95  8,08 16,2 Osterholz 8,13  9,62 18,4 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m² Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge lagen beispielweise die Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im 1. Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise, für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten. Ergänzende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten: Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen). Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine Eingrenzung der betrachteten Wohnungen unmöblierter Angebote mit Wohnflächen von 40 bis 100 m2 mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet. 80. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Wohnungen zwischen 30 und 130 Quadratmetern in den Landkreisen Peine, Region Hannover, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Stade, Uelzen, Vechta, Verden, Wesermarsch, Wittmund und Wolfenbüttel im Jahr 2024 (bitte in Euro je Quadratmeter angeben), und wie ist die prozentuale Steigerung seit 2021? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. Mai 2025 Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen liegen für die Jahre 2021 und 2024 nur für folgende Wohnungsselektion vor: • Wohnflächen 40 bis 100 m2 • mittlere Wohnungsausstattung • mittlere bis gute Wohnlage Die folgende Tabelle enthält die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten im Internet inserierter Mietwohnungen der Jahre 2021 und 2024 sowie die prozentuale Veränderung der durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in diesem Zeitraum in den angegebenen Kreisen Niedersachsens. Tabelle: Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in ausgewählten Kreisen in Niedersachsen 2021 und 2024 Kreisname 2021 2024 Entwicklung 2021 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 in Prozent Peine 7,40  9,07 22,5 Region Hannover 9,08 10,07 10,8 Rotenburg (Wümme) 7,24  8,33 15,1 Schaumburg 6,92  8,40 21,4 Kreisname 2021 2024 Entwicklung 2021 bis 2024 Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 in Prozent Stade 8,80 10,28 16,8 Uelzen 6,78  7,75 14,3 Vechta 7,64  9,47 24,0 Verden 8,35  9,38 12,3 Wesermarsch 6,10  7,50 23,0 Wittmund 7,20  8,69 20,7 Wolfenbüttel 7,22  8,20 13,5 Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2 Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von Immobilienplattformen und Zeitungen. Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen (vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten). Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein. Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im (BBSR) zufolge lagen beispielweise die Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im 1. Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise, für die Daten einbezogen werden konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-Wiedervermietungsmieten. Ergänzende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten: Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen). Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine Eingrenzung der betrachteten Wohnungen unmöblierter Angebote mit Wohnflächen von 40 bis 100 m2 mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche Angebotsmieten berechnet. Berlin, den 30. Mai 2025 Anlage zu Frage 62 Frage: Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die Umbenennung von Bundesministerien nach der Regierungsbildung 2025, beispielsweise für neue Druckerzeugnisse, die Überarbeitung von Homepages, neue Logos u. Ä. (bitte für jedes betroffene Bundesministerium einzeln aufschlüsseln)? Ressort veranschlagte Kosten gesamt davon für Druckerzeugnisse davon für Überarbeitung Homepage/So cial-Media- Seiten davon für Änderungen an den Gebäuden (Türschilder o.Ä.) davon Ausgaben für Logo/CD o.Ä. davon sonstige Ausgaben Kurzbeschreibung der geplanten Ausgaben BMI 72.000 € - - 50.000 € - 22.000 € Fassadenschriftzüge, Briefumschläge, Stempel, Mappen Informations- und Bibliotheksportal des Bundes (ibib) BMWE 44.385 € - 4.812 € 1.974 € 30.000 € 7.599 € u. a. neue Lizenzen, Stempel, Beschilderungen, Visitenkarten etc.; Hinweis: Kosten für evtl. weitere Maßnahmen derzeit noch nicht bezifferbar BMFTR 1.308 € - - 399 € - 909 € Türschilder, Adressstempel BMJV 55.850 €* 21.650 € 500 € 3.700 € 8.000 € 22.000 € u. a. Änderung der Inhalte auf der Webseite, Klappkarten Leitungsbereich, Stempel, Amtsschilder, Backdrops BMBFSFJ 8.390 € 371,00 € - 7.366 € 653 € - Backdrops, Amtsschilder, Stempel, Dienstausweise BMV 11.260 € 950 € 5.510 € 1.300 € - 3.500 € Sonstige Ausgaben: Dienstsiegel,Stempel BMUKN 29.244 € - 9.914 € 17.730 € 1.600 € - Gebäudebeschriftung, Stempel, Logo-Homepage, Ausrüstung Presse und ÖA- Termine, Veranstaltungsmanagement BMLEH 21.000 € - - 5.000 € - 16.000 € Türschilder, Dienstsiegel, sonstige Stempel, Stellwände Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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