Schriftliche Frage 15 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der Landesgrenze B…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 15 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der Landesgrenze B…
Frage 15 (Christian Görke, Die Linke):
Wie viele einsatzbedingte Mehrkosten sind bei der Bundespolizei infolge der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an der Landesgrenze Brandenburg seit der Einführung im Oktober 2023 entstanden (bitte nach den nötigen Infrastrukturmaßnahmen, Mehrarbeitsvergütung, Zulagen, Hotelkosten usw. und erstem bzw. zweitem Quartal 2025 bzw. 2024 und 2023 differenzieren), und wie viele Zurückweisungen Schutzsuchender gab es seit dem 7. Mai 2025 (bitte nach Monaten auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. August 2025:
Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten bzw. eine retrograde Betrachtung für den Zeitraum davor liegt der Bundespolizei nicht vor. Für die bundesweite Betrachtung ergibt sich Folgendes: Mehrarbeitsvergütung Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungsund Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt in Mio. Euro 16.09. bis 31.12.2024 13,1 2,4 1,8 1,9 8,2 27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0 1,9 2,2 2,3 6,6 24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1 Gesamt 37,9 7,1 5,9 6,8 22,8 80,5 Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den o. g. Beträgen für Mehrarbeitsvergütungen um regelmäßig berücksichtigte kalkulatorische Kosten handelt, die grundsätzlich nur dann kassenwirksam werden, wenn Beamten/Beamtinnen nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. Im Zusammenhang mit der Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen statistische Erhebungen von Zurückweisungen von Asylsuchenden seit dem 8. Mai 2025. Im Sinne der Fragestellung beruhen die nachfolgenden statistischen Daten hinsichtlich Zurückweisungen von Asylsuchenden für den erbetenen Zeitraum auf der Grundlage der qualitätsgesicherten Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) und der vorläufigen Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD). Innerhalb des SMD erfolgt keine explizite Aufschlüsselung nach etwaigen Bundesländern. Vorliegend wurden daher statistische Daten der auch für das Land Brandenburg – mit der Landgrenze zu Polen – zuständigen Bundespolizeidirektion Berlin dargestellt. Qualitätsgesicherte Daten der PES für den erbetenen Zeitraum liegen gegenwärtig noch nicht vor. Die Bundespolizei ordnete dementsprechend im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis 19. August 2025 insgesamt 137 Zurückweisungen von Asylsuchenden an. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2025 8. bis 31. Mai Juni Juli 1. bis 19. August Zurückweisungen von Asylsuchenden 36 84 9 8
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