Auswirkung der verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen schutzsuchender Menschen auf Haushalt und Personal der Bundespolizei
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Auswirkung der verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen schutzsuchender Menschen auf Haushalt und Personal der Bundespolizei
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/439
21. Wahlperiode 10.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Maik Brückner, Anne-Mieke
Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Auswirkung der verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen
schutzsuchender Menschen auf Haushalt und Personal der Bundespolizei
Zur Umsetzung der Verabredungen von CDU, CSU und SPD im
Koalitionsvertrag, Zurückweisungen an den Grenzen auch dann vorzunehmen, wenn ein
Asylgesuch geäußert wurde, hat der neue Bundesminister des Innern,
Alexander Dobrindt, laut Pressemeldungen umfangreiche
Personalentscheidungen getroffen. Laut einer Meldung der AFP vom 10. Mai 2025 („Dobrindt will
an Grenzen mehr Polizisten einsetzen“) sollten weitere sechs Hundertschaften
der Bereitschaftspolizei des Bundes sowie Einheiten der „Mobilen
Überwachungs- und Kontrolleinheiten“ (MÜK) an die Grenze verlegt werden.
Zudem müssen die derzeit bereits in den Grenzinspektionen beschäftigten
Beamtinnen und Beamten Zwölfstundenschichten leisten, und es findet keine
Ablösung der Beamtinnen und Beamten durch frische Kräfte statt. Laut einer
Meldung des „Stern“ (7. Mai 2025, „Bericht: Dobrindt will 3 000 weitere
Bundespolizisten an die Grenze schicken“) solle das Personal insgesamt um 3 000
Beamtinnen und Beamte auf dann 14 000 aufgestockt werden.
Diese Kräfteverlegung und die Erhöhung der Tagesarbeitszeit bedeutet nach
Ansicht der Fragesteller nicht nur eine deutlich steigende Belastung für die
eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Damit geht auch eine wesentliche
Mehrbelastung für den Bundeshaushalt einher, da in größerem Umfang Reisegeld,
Trennungsgeld und Unterbringung finanziert werden müssen. Bereits mit den
am 15. Oktober 2023 an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und
der Schweiz und am 15. September 2024 an den Landgrenzen zu Frankreich,
Belgien, Luxemburg, den Niederlanden und Dänemark wiedereingeführten
„temporären Binnengrenzkontrollen“, die am 12. Februar 2025 mit Wirkung
vom 15. März 2025 um weitere sechs Monate verlängert wurden, sind
entsprechende Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt entstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war der Personalmehrbedarf nach Ausweitung der
Grenzkontrollen an allen Landgrenzen der Bundesrepublik Deutschland seit dem
16. September 2024 bzw. seit der Ausweitung der Grenzkontrollen auf die
Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz seit dem 16. Oktober
2023, und mit welchen Maßnahmen wurde der Personalmehrbedarf für
diese Ausweitung der Grenzkontrollen gedeckt?
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte
a) auf Lebenszeit,
b) auf Probe,
c) auf Widerruf
wurden und werden für die verstärkten Grenzkontrollen eingesetzt (bitte
getrennt für den Zeitraum nach dem 15. September 2024 und nach dem
7. Mai 2025 angeben)?
3. In welchem Umfang wurden aufgrund der Weisung des
Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 7. Mai 2025 gegenüber der Bundespolizei
zum Kräfteaufwuchs für die Grenzkontrollen
a) Schichtdienste auf zwölf Stunden verlängert (bitte die Zahl der
betroffenen Beamtinnen und Beamten angeben),
b) Beamtinnen und Beamte aus dem bereitschaftspolizeilichen Dienst an
die Landgrenzen verlegt, und für welche Dauer erfolgt diese
Verlegung,
c) Beamtinnen und Beamte der Mobilen Überwachungs- und
Kontrolleinheiten an die Landgrenzen verlegt?
4. Wie hoch waren die Ausgaben der Bundespolizei in den Jahren 2022,
2023 und 2024 für Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen (bitte, soweit möglich, differenzieren und nach
Monaten auflisten)?
5. Aus welchen anderen Haushaltstiteln wurden Mehrausgaben in diesem
Haushaltstitel (Kapitel 0625, Titel 45301) gegenfinanziert?
6. In welcher Höhe sind für das laufende Haushaltsjahr Mittel für
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskosten im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung vorgesehen (bitte so weit wie möglich
differenzieren)?
7. In welcher Höhe wird dieser Mittelansatz durch die Verlegung von
Personal und die Verlängerung von Schichten im grenzpolizeilichen Dienst
voraussichtlich (nach derzeitigem Planungsstand) überschritten?
8. In welchem Umfang wurde der Mittelansatz im Haushalt der
Bundespolizei für Dienstreisen (ohne Flugsicherheitsbegleiter) für das Haushaltsjahr
2024 überschritten (bitte mit Soll- und Ist-Angaben angeben und die
Kosten nach Monaten auflisten)?
9. Aus welchen anderen Haushaltstiteln wurden Mehrausgaben für diesen
Titel (Kapitel 0625, Titel 52701) gegenfinanziert?
10. In welchem Umfang sind im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Dienstreisekosten für die Bundespolizei vorgesehen?
11. In welcher Höhe wird dieser Mittelansatz durch die Verlegung von
Personal an die Landgrenzen voraussichtlich (nach derzeitigem Planungsstand)
überschritten?
12. In welchem Umfang wurden nach dem 15. September 2024 und nach dem
15. Oktober 2024 an den jeweiligen Grenzabschnitten durch die
Bundespolizei Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten nach der Weisung
zum Kräfteaufwuchs neu angemietet?
13. Wie haben sich die Kosten für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit
der Unterbringung im Jahr 2024 entwickelt (bitte Soll- und Ist-Stand
sowie die Entwicklung der Ausgaben nach Monaten auflisten)?
14. Aus welchen anderen Haushaltstiteln wurden Mehrausgaben in diesem
Bereich (Kapitel 0625, Titel 51802) gegenfinanziert?
15. In welchem Umfang wurden nach dem 7. Mai 2025 durch die
Bundespolizei Hotels und andere Übernachtungsmöglichkeiten nach der Weisung
zum Kräfteaufwuchs neu angemietet?
16. In welcher Höhe sind für Mieten und Pachten Mittel im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung für 2025 vorgesehen gewesen, und um
welchen Betrag wird dieser Mittelansatz voraussichtlich (nach derzeitigem
Stand der Planung) überschritten?
17. Bleibt es dabei, dass die Bundesregierung keine Schaffung von eigenen
Unterkunftsmöglichkeiten plant, da formal die Anordnung von
Binnengrenzkontrollen nur „vorübergehend“ ist?
18. Was ist hierzu an die Beschäftigten der Bundespolizei, insbesondere die
vom Marschbefehl betroffenen Beamtinnen und Beamten, über die Länge
des verstärkten Einsatzes an den Landgrenzen kommuniziert worden?
19. Welche Auswirkungen haben die seit 7. Mai 2025 verstärkten
Grenzkontrollen auf den Ausbildungsbetrieb der Bundespolizei?
a) Werden aktuell Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende oder
Studierende zur Bewältigung der Grenzkontrollen und nachfolgender
Verwaltungsakte eingesetzt?
b) Werden aktuell Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende oder
Studierende zur Bewältigung von Einsatzlagen im Inland, für die
regelmäßig die Bundesbereitschaftspolizei eingesetzt wird, eingesetzt?
c) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es im Zuge der
verstärkten Grenzkontrollen zum Einsatz von Anwärterinnen und Anwärtern
bzw. Studierenden der Bundespolizei kommen wird (bitte erläutern)?
20. In welchem Umfang konnten ab dem 7. Mai 2025 Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten der
Bundespolizei nicht in Anspruch genommen werden, weil die Betroffenen
zu den verstärkten Grenzkontrollen abkommandiert wurden oder durch
andere Abkommandierungen der Regelbetrieb ihrer Dienststellen nicht
aufrechterhalten werden können (bitte nach Monaten und Lehrgängen
auflisten)?
21. Wurden die zuständigen Personalräte der Bundespolizei im Rahmen der
Planung und Umsetzung der erweiterten Grenzkontrollen ab dem 7. Mai
2025 gemäß Bundespersonalvertretungsgesetz beteiligt?
22. Wie hoch war der Stand der Über- und Mehrarbeitsstunden vor Beginn
der verstärkten Grenzkontrollen (bitte nach Bundespolizeiinspektionen
auflisten)?
a) Konnten und können während der verstärkten Grenzkontrollen Über-
und Mehrarbeitsstunden durch Freizeit ausgeglichen werden?
b) In welchem Umfang wurden in diesem Jahr Überstunden durch
Ausgleichszahlungen ausgeglichen, und in welcher Höhe (bitte
Gesamtsummen nach Monaten und die jeweilige Höhe pro Überstunde in den
einzelnen Besoldungsgruppen auflisten)?
23. Unter welchen Voraussetzungen wird durch das Bundesministerium des
Innern oder die Bundespolizei dienstlicher Rechtsschutz gewährt, wenn
gegen Einsatzkräfte im Zusammenhang mit Grenzkontrollen Beschwerden
oder Anzeigen eingehen?
24. In welchem Umfang wurde dienstlicher Rechtsschutz im Zusammenhang
mit Grenzkontrollen seit Oktober 2024 beantragt, abgelehnt oder bewilligt
(bitte nach Monaten auflisten)?
25. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass gegen einzelne Beamtinnen
und Beamte zivilrechtliche Ansprüche wegen (ex post)
verwaltungsgerichtlich festgestellter rechtswidriger Zurückweisungen oder der
Nichtannahme von Asylgesuchen geltend gemacht werden könnten (bitte
begründen)?
26. Sind Schulungen oder Informationsblätter vorgesehen oder durchgeführt
bzw. verteilt worden, in denen den Beamtinnen und Beamten im
Grenzkontrolldienst die möglichen dienst-, zivil- und strafrechtlichen
Konsequenzen bei Pflichtverletzungen im Rahmen der Zurückweisungspraxis
erläutert werden, und wenn ja, was ist genau der Inhalt der
Informationsblätter, bzw. wie lange dauern diese Schulungen, wie sind sie inhaltlich
aufgebaut, und wie viele Beamtinnen und Beamte haben ggf. diese Blätter
erhalten bzw. an solchen Schulungen teilgenommen?
27. Welche Maßnahmen sind geplant oder ergriffen worden, um
psychosoziale Belastungen und Burn-out-Risiken durch die Intensivierung der
Grenzkontrollen und die verschärfte Zurückweisungspraxis zu
thematisieren und ggf. mit den Personalvertretungen geeignete Entlastungs- und
Ausgleichsmaßnahmen zu verhandeln?
Berlin, den 4. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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