Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
96 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Peter Boehringer (AfD): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die konkrete Beschaffenheit des trotz geopolitisch instabiler Zeiten, schnell wachsender politi…
- Schriftliche Frage 2/3/4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Sonderver…
- Schriftliche Frage 5 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An welchen Maßnahmen der Landesregierungen möchte sich die Bundesregierung im Rahmen der geplanten kommunalen Altschuldenlösung (Koalitionsv…
- Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der Rüstungsbank DSR zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe plant die Bundesregierung Mittel…
- Schriftliche Frage 7 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Staus oder Verzögerungen im Warenverkehr durch die seit dem 16. September 2024 angeordne…
- Schriftliche Frage 8 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Summe wird der Schaden von Grenzkontrollen im Schengen-Raum nach den für die Bundesregierung relevanten, vorliegenden Studien (bi…
- Schriftliche Frage 9 von Carolin Bachmann (AfD): Welcher Personalaufwand (bitte in Personenanzahl und Arbeitsstunden des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln)…
- Schriftliche Frage 10 von Stephan Brandner (AfD): Wer beantragte seit dem Jahr 2020 zu jeweils welchem Zeitpunkt Mittel zur Finanzierung des Deutschen Evangelischen Kirchentages beziehungswe…
- Schriftliche Frage 11 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Hat die Bundesregierung ab dem 6. Mai 2025 etwas unternommen, um die Einreise von in Griechenland bzw. Bulgarien bereits anerkannten und ans…
- Schriftliche Frage 12 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie groß ist der erwartete zeitliche Mehraufwand je Grenzübertritt für den Personen- und Warenverkehr durch die geplanten schärferen Binneng…
- Schriftliche Frage 13 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele stationäre Grenzkontrollen gibt es derzeit in Deutschland, und wie hoch sind die Kosten (Stand: 30. April 2025) für die seit dem 1…
- Schriftliche Frage 14 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird z…
- Schriftliche Frage 15 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie möchte die Bundesregierung die individuellen Belastungen für sogenannte Grenzpendlerinnen und Grenzpendler durch die von ihr geplanten s…
- Schriftliche Frage 16 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffe…
- Schriftliche Frage 17 von Stefan Henze (AfD): In welchen THW-Landesverbänden neben dem Verband Bremen, Niedersachsen finden noch Schulungen im Umgang mit AfD-Abgeordneten statt?
- Schriftliche Frage 18 von Stefan Henze (AfD): Welche Inhalte haben Schulungen über AfD- Abgeordnete beim Technischen Hilfswerk?
- Schriftliche Frage 19 von Nicole Hess (AfD): Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahr…
- Schriftliche Frage 20 von Nicole Hess (AfD): Gibt es eine inhaltliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Verein Teilseiend e. V. (Sitz Heidelberg), konkret mit dem Projekt „Musl…
- Schriftliche Frage 21 von Luke Hoß (DIE LINKE): Aus welchen Staaten haben dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörden nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 über Europol…
- Schriftliche Frage 22 von Steffen Janich (AfD): Hat die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung seit der „Rücknahme der mündlichen Weisung vom 13. September 2015“ durch den Bundesm…
- Schriftliche Frage 23 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Bundesregierung bei der Durchführung der Grenzkontrollen an der deutschniederländischen Grenze Vorkehrungen, um Rückstau und weit…
- Schriftliche Frage 24 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von…
- Schriftliche Frage 25 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung durch die verschärften Binnengrenzkontrollen einen Widerspruch zu den Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU,…
- Schriftliche Frage 26 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkten Grenzkontrollen und die dadurch entstandenen erheblichen Beeinträchtigungen für die EU- Gru…
- Schriftliche Frage 27 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches weitere inhaltliche Vorgehen wurde den am 8. Mai 2025 in das Bundesministerium des Innern kurzfristig eingeladenen Botschafterinnen…
- Schriftliche Frage 28 von Steffen Kotré (AfD): Vor dem Hintergrund der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das b…
- Schriftliche Frage 29 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Fällen derzeit an der deutschen EU- Binnengrenze von der Möglichkeit der Zurückweisung…
- Schriftliche Frage 30 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie seitens der Bundespolizei bzw. der jeweils zuständigen Landespolizei mit Personen umgegangen w…
- Schriftliche Frage 31 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl der Schutzgesuche an deutschen Grenzen seit Jahresbeginn entwickelt, und wie wirken sich diese Zahlen auf die Einschät…
- Schriftliche Frage 32 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung ihre Weisung zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, und, sofern…
- Schriftliche Frage 33 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Sind der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskanzleramt (BK) gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages rund um ihre Erken…
- Schriftliche Frage 34 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit und Förderung von Personen und Gruppierungen, die sich der „Antifa“ z…
- Schriftliche Frage 35 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass in den Einsatzbefehlen des Bundespolizeipräsidiums und den Bundespolizeidirektionen mit Grenzbezug angeordnet wurde, dass…
- Schriftliche Frage 36 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kräfte der Bundespolizei wurden monatlich vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 12. Mai 2025 für die Durchführung der Grenzkontrol…
- Schriftliche Frage 37 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein entsprechendes Gesuch gestellt hatten, haben 2024 und im lau…
- Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die deutliche und wiederholte Kritik der polnischen Regierung an der erneut…
- Schriftliche Frage 39 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abteilung oder Geschäftsbereichsbehörde im Bundesministerium des Innern hat die rechtliche Begründung für die am 7. Mai 2025 von Bund…
- Schriftliche Frage 40 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an deutschen Binnengrenzen keine völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks) s…
- Schriftliche Frage 41 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die herrschende juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung (Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem…
- Schriftliche Frage 42 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Waren zum Zeitpunkt der Vereidigung am 6. Mai 2025 bei allen Bundesministerinnen und Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretärinnen…
- Schriftliche Frage 43 von Bernd Schattner (AfD): Warum verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundes…
- Schriftliche Frage 44 von Bernd Schattner (AfD): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass das als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz…
- Schriftliche Frage 45 von Manfred Schiller (AfD): Sieht die Bundesregierung (z. B. über das Resettlement-Programm der EU) nach dem Vorbild der USA ebenfalls vor, südafrikanische Flüchtlinge,…
- Schriftliche Frage 46 von Dario Seifert (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise das ihm übergeordnete Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Weitergab…
- Schriftliche Frage 47 von René Springer (AfD): Wie viele Abfragen von Kontoinformationen beim Bundeszentralamt für Steuern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gab es nach Kenntnis d…
- Schriftliche Frage 48 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde das Auswärtige Amt über die Reise des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nach Baku und seine Gespräche mit einer russischen Delegation dort…
- Schriftliche Frage 49 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die syrische Übergangsregierung dazu zu bewegen, die Gewalt gegen Alawitinnen und Alawiten so…
- Schriftliche Frage 50 von Steffen Kotré (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des nun amtierenden Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach „Russland immer…
- Schriftliche Frage 51 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie viele deutsche Staatsbürger sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung Geiseln der Hamas, und was wurde seit deren Verschleppung,…
- Schriftliche Frage 52 von Matthias Moosdorf (AfD): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die neue Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, mehrere Veranstaltunge…
- Schriftliche Frage 53 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wurde die Bundesregierung durch die israelische Regierung um Mitfinanzierung der privaten amerikanischen Stiftung „Gaza Humanitarian Foundat…
- Schriftliche Frage 54 von Manfred Schiller (AfD): Wie wird die neue Bundesregierung weiterhin die Ziele des im Jahr 2018 geschlossenen Vertrages der Vereinten Nationen „Global Compact for Mi…
- Schriftliche Frage 55 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die de facto autonome Selbstverwaltung in Nordostsyrien zum Zweck der Gefahrenabwehr…
- Schriftliche Frage 56 von Dirk Brandes (AfD): Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die bestehenden Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießa…
- Schriftliche Frage 57 von Heinrich Koch (AfD): Wie begründet die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius…
- Schriftliche Frage 58 von Jan Köstering (DIE LINKE): Zu welchen Anlässen wurde die Bundeswehr im Jahr 2024 im Rahmen der Amtshilfe tätig, und welche Kosten wurden dabei den einzelnen Bundesländ…
- Schriftliche Frage 59 von Andreas Paul (AfD): Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in welcher Größenordnung können Drohnenschwärme aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in Vo…
- Schriftliche Frage 60 von Lea Reisner (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung, bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/166, Erkenntnisse, una…
- Schriftliche Frage 61 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung weiterhin an der Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten, obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Erdgas-SoS…
- Schriftliche Frage 62 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, demzufolge ber…
- Schriftliche Frage 63 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche ökonomischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der von ihr geplanten Verschärfung der Binnengrenzkontrollen auf den g…
- Schriftliche Frage 64 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung den Blackout in Spanien und Portugal im Hinblick auf Risiken der Stromversorgung in Deutschland analysiert, und wenn…
- Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Blackout in Spanien und Portugal (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtsc…
- Schriftliche Frage 66 von Dario Seifert (AfD): Liegen der Bundesregierung statistische Auswertungen oder liegt ihr sonstiges Datenmaterial über mögliche Zusammenhänge zwischen Wahlergebni…
- Schriftliche Frage 67 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Ausstattungsquote mit Smart Metern bei den Stadtwerken Bonn, den Stadtwerken Tr…
- Schriftliche Frage 68 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt un…
- Schriftliche Frage 69 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gedenkt die Bundesregierung, die notwendige Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Exzellenzcluster und -Universitäten bis 2030 und darü…
- Schriftliche Frage 70 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem…
- Schriftliche Frage 71 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu T. J., insbesondere hinsichtlich Straftaten, Verbindungen zu linksextremen Gruppen (beispiels…
- Schriftliche Frage 72 von Matthias Helferich (AfD): Werden Projekte, Initiativen oder Bündnisse in der Stadt Dortmund aus Mitteln des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ gefördert, und wenn j…
- Schriftliche Frage 73 von Sebastian Maack (AfD): Trifft die Medieninformation zu, das Bundeskanzleramt habe u. a. die Zuständigkeit für das Förderprogramm „Demokratie leben!“ an sich gezoge…
- Schriftliche Frage 74 von Maik Brückner (DIE LINKE): Ist die Einrichtung der automatischen Verarbeitung des Geschlechtseintrags „unbestimmt/ divers“ in dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur fü…
- Schriftliche Frage 75 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Langzeitarbeitslosen im SGB-II- Bezug (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch),…
- Schriftliche Frage 76 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von langen täglichen Arbeitszeiten (in der Regel definiert als eine tägliche A…
- Schriftliche Frage 77 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I, gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis…
- Schriftliche Frage 78 von Stephan Protschka (AfD): Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie zum EU- Lieferkettengesetz, wie vom Bundeskanzler Friedrich…
- Schriftliche Frage 79/80 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und…
- Schriftliche Frage 81 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2010, 2015, 2020,…
- Schriftliche Frage 82 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für den Aufbau des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (insbesond…
- Schriftliche Frage 83 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wann erwartet die Bundesregierung die Vorlage der DB InfraGO AG zum Projekt 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des Bundesverkehrswegeplans 2030…
- Schriftliche Frage 84 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche Kosten erwartet die Bundesregierung mittlerweile für die Projektdurchführung des Projekts 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des Bundesve…
- Schriftliche Frage 85 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Steht die Bundesregierung in Kontakt mit den Stakeholdern des Brenner-Basistunnel-Projektes, und wenn ja, in welcher Weise, und auf welcher…
- Schriftliche Frage 86 von Wolfgang Wiehle (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. wie viele Unfälle es in den vergangenen fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln) auf…
- Schriftliche Frage 87 von Dirk Brandes (AfD): Wie häufig haben Kommunen in ihrer Funktion als untere Wasserbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren zeitli…
- Schriftliche Frage 88 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wird die Errichtung neuer Nationalparks in Deutschland seitens der Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, in welchen Gebieten?
- Schriftliche Frage 89 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Anpassungen plant die Bundesregierung bei den nationalen Rechtsvorschriften zum Wolf (Canis lupus) vor dem Hintergrund der vom Europä…
- Schriftliche Frage 90 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben derzeit noch nicht die erforderlichen Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungsl…
- Schriftliche Frage 91 von Stephan Protschka (AfD): Existiert das auf Bundesebene übertragene „Aktionsprogramm Naturschutz gegen Rechtsextremismus“ noch, und falls ja, welche Aktivitäten sind…
- Schriftliche Frage 92 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wird die neue Bundesregierung die Ausnahmen in Bezug auf Erziehungs- und Sorgeberechtigte in § 5 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konver…
- Schriftliche Frage 93 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen auf die Notfallversorgung erwartet die Bundesregierung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. April 2025 über…
- Schriftliche Frage 94 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärten Ziels einer flächendeckend…
- Schriftliche Frage 95 von Pierre Lamely (AfD): Welche Verhandlungsposition hat die Bundesregierung bei den Beratungen zum WHO- Pandemieabkommen (International Treaty on Pandemic Preventio…
- Schriftliche Frage 96 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds prognostiziert die Bundesregierung für das Jahr 2025 unter der Annahme unverä…
- Schriftliche Frage 97 von Stephan Protschka (AfD): Für welche der von der EU-Kommission vorgelegten Vereinfachungsvorschläge für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik hat de…
- Schriftliche Frage 98 von Bernd Schattner (AfD): Ist die Bundesregierung für die Maßnahme der EU, künftig Backpulver als Pflanzenschutzmittel gegen Mehltau im Weinbau zu verbieten, und wenn…
- Schriftliche Frage 99 von Rocco Kever (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, Verhandlungen mit anderen Staaten aufzunehmen, um die Gewährung von Entwicklungshilfe an die Verpflichtung…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/237
21. Wahlperiode 23.05.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 19. Mai 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 68, 69
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 61
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 87
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 92
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 12, 62, 63
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 82
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 75
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Abgeordnete Nummer
der Frage
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 49
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 25, 26, 27
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 50
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 51, 64, 65, 85
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Abgeordnete Nummer
der Frage
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 5
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 91, 97
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Abgeordnete Nummer
der Frage
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 60
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44, 98
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 54
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 66
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 79, 80, 81
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 67
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Drucksache 21/237 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Seite
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/237
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Drucksache 21/237 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/237
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
1. Abgeordneter
Peter Boehringer
(AfD)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über
die konkrete Beschaffenheit des trotz geopolitisch
instabiler Zeiten, schnell wachsender politischer
Unsicherheiten und Spannungen gleichwohl
anhaltend auslandsgelagerten Volksvermögens im
Wert von derzeit über 150 Mrd. Euro, mithin
knapp die Hälfte des deutschen Staatsgolds,
welches im Krisenfall nicht nur die Bilanz der
Deutschen Bundesbank, sondern indirekt auch den
Euro stabilisiert, und hat die Bundesregierung
eine eigene Auffassung zur Meinung der
Bundesbank, die diese Fremdlagerung als zielführend mit
der Begründung, „weil es im Falle einer Krise in
London und New York besser in Devisen [also
Papier- bzw. Giralgeld] umgetauscht werden“
könne, erachtet, auch wenn dieses eine Argument
angesichts der hohen Fungibilität des Goldes nach
meiner Auffassung durchaus zweifelhaft
erscheint?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. Mai 2025
Die Goldreserven, nach denen Sie fragen, gehören zu den
Währungsreserven. Nach Artikel 127 Absatz 2, dritter Anstrich des Vertrages über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach § 3 des
Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und
Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen
Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank
nach Artikel 130 AEUV und nach § 12 BBankG von Weisungen der
Bundesregierung unabhängig. Die Bundesregierung kommentiert daher
Entscheidungen der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit der
Verwaltung der Währungsreserven, wie zum Beispiel das
Lagerstellenkonzept, nicht.
Die Deutsche Bundesbank berichtet über die Höhe und Verteilung der
Goldreserven auf die in- und ausländischen Lagerstellen jährlich und
transparent in ihrem Geschäftsbericht (https://publikationen.bundesban
k.de/publikationen-de/berichte-studien/geschaeftsberichte/geschaeftsberi
cht-2024-934014). Zudem listet die Deutsche Bundesbank die
Goldbarrenbestände, differenziert nach Lagerstellen, zum jeweiligen Ende des
vorhergehenden Kalenderjahres auf und veröffentlicht diese Liste
ebenfalls jährlich (www.bundesbank.de/resource/blob/743058/2cb2c9787c26
c63f02875af537397e64/472B63F073F071307366337C94F8C870/goldb
arrenliste-data.pdf).
Laut Deutscher Bundesbank seien für die Gewichtung der Goldreserven
vor allem die Ziele Sicherheit und Handelbarkeit entscheidend. Anhand
dieser Kriterien bewerte sie regelmäßig die Lagerstellen ihrer
Goldhaltung.
2. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten
Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung
des Landes Rheinland-Pfalz aus dem
Sondervermögen Infrastruktur möglich?
3. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Kann Rheinland-Pfalz die Mittel aus dem
Sondervermögen Infrastruktur auch potentiell für die
Finanzierung des Neubaus der Mittelrheinbrücke
bei Sankt Goar verwenden?
4. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Wann wird dem Bundesland Rheinland-Pfalz
voraussichtlich das erste Geld aus dem
Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung stehen, und
welche spezialgesetzlichen Regelungen sind bis
dahin noch erforderlich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 23. Mai 2025
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Zur Nutzung der Mittel aus dem genannten Sondervermögen sind das
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens und das Ausführungsgesetz
gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes erforderlich. Die
Beratungen der Bundesregierung zu den beiden Vorhaben sind noch
nicht abgeschlossen.
5. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
An welchen Maßnahmen der Landesregierungen
möchte sich die Bundesregierung im Rahmen der
geplanten kommunalen Altschuldenlösung
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, Zeile 1763 ff.) zur hälftigen Übernahme
durch den Bund beteiligen, und in welcher Höhe
würde diese Beteiligung jeweils ausfallen (bitte
nach Bundesländern und Höhe für die jeweilige
Maßnahme aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. Mai 2025
Die Beratungen der Bundesregierung zu dem Vorhaben sind noch nicht
abgeschlossen.
6. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der
Rüstungsbank DSR zu beteiligen, und wenn ja, in
welcher Höhe plant die Bundesregierung Mittel
zur Kapitalisierung der Bank beizutragen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 23. Mai 2025
Die Rüstungsbank DSR ist ein von Robert Murray skizziertes Konzept,
das in den EU- oder NATO-Gremien aktuell nicht behandelt wird. Es
gibt insoweit keinen Prozess zur Diskussion einer etwaigen Beteiligung.
Die Schaffung neuer zwischenstaatlicher Strukturen, die eine
gemeinschaftliche Rüstungsfinanzierung mittels Schuldenaufnahme vorsehen,
wie die DSR-Bank, wirft zahlreiche Fragen auf und ist aus Sicht der
Bundesregierung mit politischen, ökonomischen und rechtlichen Hürden
verbunden. Deutschland kann sich zu besten Bedingungen an den
Märkten refinanzieren und hätte keine Finanzierungsvorteile durch die
Kreditaufnahme über eine multilaterale Bank.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
7. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über Staus oder Verzögerungen im Warenverkehr
durch die seit dem 16. September 2024
angeordneten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen
Landgrenzen vor (bitte die schwerwiegendsten
Fälle einzeln nach Grenzübergängen aufführen),
und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der Einschätzung Polens, bereits die
bisherigen Kontrollen an der deutsch-polnischen
Grenze seien ein Problem für das Funktionieren
des EU-Binnenmarktes (www.zeit.de/politik/deut
schland/2025-05/polen-grenzkontrollen-migratio
n-alexander-dobrindt)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die nunmehr an allen deutschen Landgrenzen intensivierten
Binnengrenzkontrollen sollen sich so wenig wie möglich auf den Güterverkehr
und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf
den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel
möglichst nicht beeinträchtigen. Die Bundespolizei arbeitet auch an der
deutsch-polnischen Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den
polnischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die
Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die
Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich
zu halten.
Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den
jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch-polnischen
Landgrenze lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und
die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von
der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher
regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes/Sonderspuren für Lastkraftwagen (Lkw) geprüft, die
bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen
Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr
erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen
reduzieren.
Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehende
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen
durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen
Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre
und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen
bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu
signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit
den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen und das Funktionieren des
EU-Binnenmarktes beeinträchtigen könnten.
8. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche Summe wird der Schaden von
Grenzkontrollen im Schengen-Raum nach den für die
Bundesregierung relevanten, vorliegenden
Studien (bitte Studien und wesentliche Ergebnisse
auflisten) für Deutschland beziffert, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus den Warnungen aus der Wirtschaft, konkret
aus der Logistikbranche (www.tagesschau.de/wirt
schaft/unternehmen/logistik-mehrkosten-grenzko
ntrollen-100.html) und der Allianz Trade (www.al
lianz-trade.com/content/dam/onemarketing/aztrad
e/allianz-trade_com/en_gl/erd/publications/pdf/20
24_09_20_what_to_watch-AZT.pdf), vor
wirtschaftlichen Schäden für Deutschland durch
Grenzkontrollen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Mai 2025
Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr
intensivierten Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr,
bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist, dass
sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf Güterverkehr
und Handel, auf den Alltag von Pendlern und auf den übrigen
Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht
beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden
Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den Partnerbehörden der
Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den
Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der
Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen in den jeweiligen Grenzregionen
lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die
konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der
Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional
unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der
Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen –
den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese
können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren.
Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehende
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen
durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen
Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre
und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen
festzustellen, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu
signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang
mit den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher erwartet die
Bundesregierung auch keine ökonomischen Auswirkungen infolge einer
Verschärfung der Binnengrenzkontrollen. Der Bundesregierung liegen
auch keine Kenntnisse zu Mehrkosten für Transport und Logistik
aufgrund von Binnengrenzkontrollen vor.
9. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Welcher Personalaufwand (bitte in
Personenanzahl und Arbeitsstunden des
Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen
aufschlüsseln) und welche Kosten (bitte in
Personalaufwand des Bundesverfassungsschutzes und
etwaige weitere Stellen aufschlüsseln) sind dem
Bundesverfassungsschutz bei der Erstellung des
Gutachtens zur AfD (vgl. www.tagesschau.de/inla
nd/afd-medien-publizieren-verfassungsschutz-gut
achten-100.html) entstanden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Mai 2025
Die Erstellung von Gutachten ist regelmäßig und auch hier Teil der
regulären Aufgabenwahrnehmung des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV). Personalaufwand und Kosten des BfV bei der regulären
Aufgabenwahrnehmung und somit auch für die Erstellung von Gutachten wie
dem in Rede stehenden werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen
getragen und grundsätzlich nicht einzeln erfasst. Eine belastbare
Rekonstruktion des Personalaufwands ist daher regelmäßig schon faktisch
nicht möglich. Eine Darlegung im Sinne der Fragestellung würde zudem
Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung des BfV
zulassen und kann daher nicht erfolgen. Diese drohende nachhaltige
Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV
würde einen gravierenden Nachteil für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland darstellen.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass
auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zur Fragestellung
auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem
Schutzbedarf des BfV nicht gerecht. Hieraus ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen
Informationsinteresse überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
10. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wer beantragte seit dem Jahr 2020 zu jeweils
welchem Zeitpunkt Mittel zur Finanzierung des
Deutschen Evangelischen Kirchentages
beziehungsweise des Deutschen Katholikentages (bitte die
jeweilige Fördersumme angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Mai 2025
Antragsteller Antragszeitpunkt Fördersumme
Bund
in Euro
39. Deutscher Evangelischer Kirchentag Hannover 2025 e. V. 17.09.2024 800.000
38. Deutscher Evangelischer Kirchentag Nürnberg 2023 e. V. 11.11.2021 500.000
103. Deutscher Katholikentag Erfurt 2024 e. V. 22.11.2023 500.000
102. Deutscher Katholikentag Stuttgart 2022 e. V. 28.06.2021 500.000
11. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Hat die Bundesregierung ab dem 6. Mai 2025
etwas unternommen, um die Einreise von in
Griechenland bzw. Bulgarien bereits anerkannten und
anschließend mit Flüchtlingspässen ausgestatteten
Asylbewerbern nach Deutschland mit dem Ziel
einer erneuten Asylantragstellung zu verhindern,
und wenn ja, was (www.bild.de/politik/ausland-u
nd-internationales/im-billigflieger-bulgaren-und-g
riechen-schicken-fluechtlinge-zu-uns-67f3bf6334
eeb05559bedd90), und wurden hierzu
insbesondere im Bereich der deutschen Flughäfen
Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Mai 2025
Die Bundesregierung ist fortlaufend auf verschiedenen Ebenen mit den
Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur
Sekundärmigration nach Deutschland im Austausch.
Zuletzt machte der Bundeskanzler Friedrich Merz bei einem Treffen mit
dem griechischen Ministerpräsidenten am 13. Mai 2025 seine Erwartung
gegenüber der griechischen Regierung deutlich, dass die
Sekundärmigration aus Griechenland nach Deutschland sinken und die
Rückübernahmen steigen müssen.
Die Bundespolizei führt ihre bereits zurückliegend initiierten
grenzpolizeilichen Maßnahmen auf den deutschen Flughäfen fort. Anhand
fortlaufender Auswertung und Analyse der aktuellen Lageentwicklung
führt die Bundespolizei dabei zielgerichtete Befragungen und Kontrollen
durch. Werden bei diesen Maßnahmen Personen festgestellt, die die
Voraussetzungen für die Einreise in das Bundesgebiet nicht erfüllen, prüft
die Bundespolizei aufenthaltsbeendende Maßnahmen und vollzieht diese
bei Vorliegen der Voraussetzungen. Ferner nutzt die Bundespolizei die
Befragungen im Binnenflugverkehr, um u. a. Erkenntnisse zu
Schleusern, Modi Operandi und Migrationsrouten zu gewinnen.
12. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie groß ist der erwartete zeitliche Mehraufwand
je Grenzübertritt für den Personen- und
Warenverkehr durch die geplanten schärferen
Binnengrenzkontrollen (bitte Berechnungsgrundlage darlegen
und Vorher-/Nachher-Zeitwerte für beide
Verkehrstypen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Mai 2025
Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr
intensivierten Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr,
bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist, dass
sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den
Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlern und auf den übrigen
Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht
beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden
Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den Partnerbehörden der
Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf
den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der
Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen in den jeweiligen Grenzregionen
lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die
konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der
Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional
unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
13. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele stationäre Grenzkontrollen gibt es
derzeit in Deutschland, und wie hoch sind die Kosten
(Stand: 30. April 2025) für die seit dem 16.
Oktober 2023 eingeführten stationären
Grenzkontrollen (bitte nach Kosten für Personal, Übernachtung
von Kräften der Bundespolizei, Anmietung oder
Kauf von Containern, Herrichtung von Flächen,
weitere Anschaffung oder Anmietung von
Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä.
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2025
Die Bundespolizei führt die vorübergehend wieder eingeführten
Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageangepasst, zeitlich und örtlich
flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage
oder auch nur Stunden betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche
Ausstattung können daher entsprechend dynamisch variieren.
Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehenden
Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16.
September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen
öffentlichen Interesses quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Im
Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 sind folgende
Mehrkosten entstanden:
• 24,6 Mio. Euro: Mehrarbeitsvergütung
• 4,2 Mio. Euro: Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten
• 3,2 Mio. Euro: Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung
Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung;
Bewirtschaftung; Verkehrssicherung)
• 4,1 Mio. Euro: Führungs- und Einsatzmittel
(insbesondere Kraftstoffe für Kfz)
• 14,8 Mio. Euro: Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder
50,9 Mio. Euro: Summe
Nicht umfasst sind dabei die Mehrkosten für die wieder eingeführten
Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der
Schweiz im Zeitraum 16. Oktober 2023 bis 15. September 2024, weil zu
dieser Zeit noch keine gesonderte Erfassung erfolgte.
14. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen
an den deutschen Binnengrenzen von
Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird
zunächst ein Dublin-Verfahren durchgeführt, um
den zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Erkennbar vulnerable Personen werden bei Äußerung eines Asylgesuchs
weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen
weitergeleitet.
Die inhaltliche Prüfung eines Asylgesuches obliegt gemäß § 5 Absatz 1
des Asylgesetzes ausschließlich dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge. Gleiches gilt im Weiteren für die Zuständigkeit zur
Einleitung eines Dublin-Verfahrens.
15. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie möchte die Bundesregierung die
individuellen Belastungen für sogenannte
Grenzpendlerinnen und Grenzpendler durch die von ihr geplanten
schärferen Binnengrenzkontrollen geringhalten,
wenn allein ca. 33.500 Personen aus Frankreich
und ca. 94.000 Personen aus Polen aus
beruflichen Gründen täglich über die deutsche Grenze
pendeln (Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche
Dienste: Dokumentation. Ökonomische
Auswirkungen von Binnengrenzkontrollen im Schengen-
Raum-Aktuellen, WD 5 - 3000 - 144/24; www.wi
wo.de/politik/deutschland/grenzpendler-wie-die-n
euen-grenzkontrollen-pendler-beeintraechtigen/29
994456.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die Bundespolizei führt die nunmehr intensivierten vorübergehend
wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen, unter anderem an den
Landgrenzen zu Polen und zu Frankreich, nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen lageabhängig und mit Augenmaß durch. Umfang,
Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen
Kontrollen sind unter anderem abhängig von der Lageentwicklung und den
verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können daher
regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Die
Bundespolizei stimmt sich bei ihren grenzpolizeilichen Maßnahmen grundsätzlich
mit den jeweiligen Partnerbehörden ab, sodass sich Kontrollen so wenig
wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den
Reiseverkehr auswirken. Diesbezüglich stehen die jeweiligen Behörden
bereits in einem engen und vertrauensvollen Austausch.
16. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit
Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen
Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt
wurden, in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte – so bekannt – auch Vorfälle im
Gesundheitswesen auflisten sowie jeweils den Anteil
gewaltbetroffener Frauen ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur „Zahl der
Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen
Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden“, vor.
Hilfsweise erfolgt eine Beantwortung auf Grundlage der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden u. a. Daten zu Fällen,
Tatverdächtigen und Opfern erfasst. Eine Opfererfassung erfolgt
grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter
(Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle
Selbstbestimmung). Als Opfer werden nur die Personen erfasst, gegen die sich
diese versuchte bzw. vollendete Tathandlung gerichtet hat.
Die Erfassung der Merkmale der „Opferspezifik“ (u. a. „Behinderung
(körperlich/geistig)“) erfolgt in der PKS unter der Bedingung, dass die
Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen
Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht
(sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen
muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein
durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war.
Bei der Erfassung der individuellen Beziehung zwischen dem Opfer und
dem Tatverdächtigen auf der Basis des PKS-Katalogs „räumlich und/
oder soziale Nähe“ (u. a. „Im Gesundheitswesen“) ist die Sichtweise des
Opfers maßgeblich – auch wenn die Art der Beziehung von Opfer und
Tatverdächtigen unterschiedlich bewertet wird.
Da die erfragten Delikte „Gewaltphänomene bzw. gewalttätige
Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen“ keine Straftatenkategorien im
Sinne der PKS sind, wurden zu den erfragten Daten solche zum PKS-
Schlüssel 224000 „vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“
sowie zum PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ ausgewertet.
Der PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die
folgenden Straftatenschlüssel:
010000 Mord § 211 StGB
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178
StGB
210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB
221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
234000 Geiselnahme § 239b StGB
235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Nachfolgend werden für die PKS-Berichtsjahre 2015 bis 2024 Fälle und
Opfer (nach Geschlecht) für die genannten PKS-Schlüssel dargestellt.
Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) sowie
Opfer (männlich/weiblich) mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig)
Jahr PKS-Schlüssel Anzahl
Fälle
Anzahl Opfer
männlich
Anzahl Opfer
weiblich
Anteil Opfer
weiblich
in Prozent
2015 224000 1.720 1.028 718 41,1
892000 1.245 713 551 43,6
2016 224000 1.779 1.051 744 41,4
892000 1.196 748 470 38,6
2017 224000 1.779 1.050 757 41,9
892000 1.296 730 604 45,3
2018 224000 1.888 1.176 786 40,1
892000 1.266 717 564 44,0
2019 224000 1.756 1.055 732 41,0
892000 1.237 693 570 45,1
2020 224000 1.708 1.028 712 40,9
892000 1.118 636 512 44,6
2021 224000 1.476 904 597 39,8
892000 1.334 824 524 38,9
2022 224000 1.761 1.039 766 42,4
892000 1.337 789 574 42,1
2023 224000 1.959 1.211 797 39,7
892000 1.281 735 576 43,9
2024 224000 1.989 1.186 841 41,5
892000 1.247 710 574 44,7
Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial
„Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung
räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“
Jahr PKS-Schüssel Anzahl
Fälle
Anzahl Opfer
männlich
Anzahl Opfer
weiblich
Anteil Opfer
weiblich
in Prozent
2015 224000 2.328 972 1.538 61,3
892000 769 380 496 56,6
2016 224000 2.642 1.169 1.755 60,0
892000 800 383 511 57,2
2017 224000 2.842 1.212 1.894 61,0
892000 925 423 605 58,9
2018 224000 3.062 1.310 2.040 60,9
892000 891 467 580 55,4
2019 224000 3.293 1.315 2.302 63,6
892000 898 402 626 60,9
2020 224000 3.568 1.427 2.507 63,7
892000 1.325 593 956 61,7
2021 224000 3.578 1.524 2.499 62,1
892000 1.615 824 1.033 55,6
2022 224000 3.746 1.538 2.627 63,1
892000 1.220 518 883 63,0
2023 224000 4.261 1.704 3.049 64,1
892000 1.181 512 839 62,1
2024 224000 4.373 1.773 3.081 63,5
892000 1.264 592 907 60,5
Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig)
innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer
mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung
räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“
Jahr PKS-Schlüssel Anzahl
Fälle
Anzahl Opfer
männlich
Anzahl Opfer
weiblich
Anteil Opfer
weiblich
in Prozent
2015 224000 135 63 75 54,3
892000 36 27 11 28,9
2016 224000 157 84 74 46,8
892000 47 22 25 53,2
2017 224000 158 87 75 46,3
892000 56 25 35 58,3
2018 224000 183 107 83 43,7
892000 58 24 37 60,7
2019 224000 178 92 91 49,7
892000 65 29 42 59,2
2020 224000 180 89 96 51,9
892000 65 34 38 52,8
2021 224000 148 84 72 46,2
892000 365 283 85 23,1
2022 224000 196 103 104 50,2
892000 71 36 41 53,2
2023 224000 203 109 105 49,1
892000 54 23 32 58,2
2024 224000 215 124 95 43,4
892000 72 31 42 57,5
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das
Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das
tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den
Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch
motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem
Unterthemenfeld „Behinderung“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“)
zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich abgebildet.
Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet,
wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des
Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von
Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische
Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen
Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung,
Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres
Erscheinungsbild begangen werden.
Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine
Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache
richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen
Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene
Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des
Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar
aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf physische und/oder
psychische Behinderung (körperliche und geistige Beeinträchtigung/
Behinderung jeder Art) begangen werden, werden über das
Unterthemenfeld „Behinderung“ abgebildet.
Hierbei muss die/der Betroffene einer Straftat aufgrund einer solchen
Motivlage selbst keine physische und/oder psychische Behinderung
aufweisen.
Im KPMD-PMK wird der gesundheitliche Zustand eines Betroffenen
(z. B. physisch behindert) nicht abgebildet. Es wird daher jeweils die
Anzahl der Fälle mit Nennung des Themenfeldes „Behinderung“ der
Jahre 2015 bis 2024 genannt. Es handelt sich um die Jahresfallzahlen
zum Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres.
Jahr Fälle gesamt
(davon Gewaltdelikte)
2015 19 (3)
2016 33 (7)
2017 22 (2)
2018 34 (0)
2019 82 (5)
2020 65 (6)
2021 118 (4)
2022 88 (7)
2023 114 (11)
2024 132 (11)
In der Fallzahlendatei werden ausschließlich natürliche Personen erfasst,
die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich
geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen
Landeskriminalamt an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden. Bei einem
vollendeten Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins
Zielspektrum des Täters geraten waren, aber nicht alle von ihm auch verletzt
wurden, werden nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der
Ländermeldung als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden.
Es gab keine Todesopfer.
Jahr Opfer (davon weiblich)
2015 3 (0)
2016 6 (1)
2017 1 (0)
2018 0 (0)
2019 3 (1)
2020 5 (2)
2021 3 (1)
2022 5 (0)
2023 5 (1)
2024 6 (1)
Politisch motivierte Straftaten im Gesundheitswesen werden im KPMD-
PMK grundsätzlich gemeldet. Ein entsprechender bundesweit
vereinbarter und automatisiert auswertbarer Katalogwert existiert jedoch nicht,
weshalb die Bundesregierung hierzu gesondert keine Angaben machen
kann.
17. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
In welchen THW-Landesverbänden neben dem
Verband Bremen, Niedersachsen finden noch
Schulungen im Umgang mit AfD-Abgeordneten
statt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2025
Es fanden in keinem weiteren Landesverband der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk (THW) Informationsveranstaltungen zum Umgang mit
AfD-Abgeordneten statt.
18. Abgeordneter
Stefan Henze
(AfD)
Welche Inhalte haben Schulungen über AfD-
Abgeordnete beim Technischen Hilfswerk?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2025
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 21/69 mitgeteilt, wurden im
Landesverband Bremen, Niedersachsen aufgrund von konkreten
Informationswünschen aus dem Ehrenamt zwei Informations- und
Diskussionsrunden angeboten. In den Veranstaltungen wurden die Ergebnisse der
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag mit konkretem Bezug zu Bremen
und Niedersachsen aufgezeigt. Darüber hinaus wurden bestehende
Unsicherheiten im Ehrenamt bezüglich des Umgangs mit der AfD (zum
damaligen Zeitpunkt Verdachtsfall und unter Beobachtung des
niedersächsischen Verfassungsschutzes) aufgrund möglicher nicht im Einklang mit
den Werten des THW stehender Äußerungen diskutiert.
Dabei wurde insbesondere der Umgang mit dem THW-Leitsatz 8 „Wir
bekennen uns zur Demokratie und dulden keine Diskriminierung.“
sowie dem THW-Leitsatz 9 „Wir setzen uns für die Vielfalt unserer
Gesellschaft auch im THW ein.“ besprochen. Zugleich wurde auf das
Neutralitätsgebot, den Grundsatz der Gleichbehandlung, die
Verfassungstreuepflicht sowie den Grundsatz der wertebasierten Kommunikation gemäß
den Leitsätzen des THW verwiesen.
19. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Ist der Bundesregierung die neue Regelung der
Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche
Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche
Gefahrenzonen eingeteilt und entsprechend
ausgeschildert werden (https://dorsten-online.de/schutzzone
n-und-eigenverantwortung-neues-sicherheitskonz
ept-fuer-dorsten/), und falls dies der Fall ist, plant
sie eine analoge Regelung auf Bundesebene?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Mai 2025
Die „neue Regelung der Stadt Dorsten“ zur Einteilung von
Veranstaltungen in unterschiedliche Gefahrenzonen und entsprechende
Beschilderung ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Der Schutz von Veranstaltungen ist Teil der allgemeinen
Gefahrenabwehr und obliegt nach der föderalen Kompetenzverteilung den Ländern.
Die Länder überarbeiten in den Gremien der Bauministerkonferenz
derzeit die sogenannte Muster-Versammlungsstättenverordnung, welche als
Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung der spezifischen
Länderregelungen dienen soll. Diese entfaltet jedoch keine unmittelbare
Rechtswirkung. Insofern entscheidet jedes Land selbst, in welchem
Umfang die jeweilige Landesregelung dem Muster folgt.
20. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Gibt es eine inhaltliche Zusammenarbeit der
Bundesregierung mit dem Verein Teilseiend e. V. (Sitz
Heidelberg), konkret mit dem Projekt
„Muslimische Akademie“ (Sitz ebenda) oder/und eine
entsprechende finanzielle Unterstützung deren
ideologischer Arbeit durch Bundesministerien, und
falls dies der Fall ist, welche Bundesministerien
sind mit welchen Summen an der Unterstützung
beteiligt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Mai 2025
Die Bundesregierung kooperiert vereinzelt mit dem Projekt
„Muslimische Akademie Heidelberg“ des Teilseiend e. V. So bezieht das
Bundesministerium des Innern das Projekt „Muslimische Akademie
Heidelberg“ themenabhängig in Gesprächsformate der Deutschen Islam
Konferenz ein.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend fördert den Teilseiend e. V. 2025 mit einer Summe von
128.080 Euro und hat den Vorsitz im Projektbeirat des Projekts „Neue
Bündnisse, neue Wege“.
Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert den Teilseiend e. V.
als anerkannten Träger der politischen Bildung im Rahmen der
Richtlinienförderung für Veranstaltungen der politischen Bildung 2025 mit
einer Summe von 11.250 Euro.
21. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Aus welchen Staaten haben dem
Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörden nach
Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 über
Europol Listen mit personenbezogenen Daten
erhalten, um diese zu Fahndungszwecken in das
Schengener Informationssystem der zweiten
Generation einzutragen, und wie viele Personen
betrafen diese Datensätze jeweils?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Mai 2025
Aus den von Europol übermittelten Listen mit personenbezogenen
Daten wurden seitens des Bundeskriminalamtes in den Jahren 2023 und
2024 keine Ausschreibungen nach Artikel 36 der Verordnung (EU)
2018/1862 veranlasst.
22. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Hat die Bundespolizei nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der „Rücknahme der mündlichen
Weisung vom 13. September 2015“ durch den
Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
gegenüber dem Präsidenten des
Bundespolizeipräsidiums (vgl. www.nius.de/politik/news/gibt-e
s-jetzt-zurueckweisungen-oder-nicht-die-grosse-n
ius-chronik-zum-asyl-stopp/5c0d1cf0-664b-4fd4-
877e-0e34bb882857) an den deutschen
Außengrenzen Ausländer, welche um Asyl nachgesucht
haben, zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
wenn diese aus einem sicheren Drittstaat nach
Deutschland einreisen wollten, und wenn ja, wie
viele Ausländer betrifft dies jeweils (bitte
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Gemäß der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des
Sondermeldedienstes wies die Bundespolizei im Zeitraum vom 8. Mai
2025 bis zum 19. Mai 2025 an allen deutschen landseitigen
Binnengrenzen 68 Personen, die ein Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei
geäußert haben, zurück.
Es erfolgten in dem genannten Zeitraum keine Zurückschiebungen von
Personen im Zusammenhang mit einer Äußerung eines Asylgesuchs
gegenüber der Bundespolizei.
23. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft die Bundesregierung bei der Durchführung
der Grenzkontrollen an der
deutschniederländischen Grenze Vorkehrungen, um Rückstau und
weitere Verkehrsbeeinträchtigungen bis ins
Ruhrgebiet hinein zu verhindern, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr
intensivierten Binnengrenzkontrollen bewusst und berücksichtigt diese bei
ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich die Binnengrenzkontrollen
so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag
von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr
auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Die Bundespolizei arbeitet auch an der deutsch-niederländischen
Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den niederländischen
Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf
den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen
und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den
jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch-
niederländischen Landgrenze lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete
Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a.
abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und
können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der
Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen –
den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese
können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren.
24. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung durch die geplanten schärferen
Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von
Grenzpendlerinnen und -pendlern in den
Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland,
Oder-Spree, Spree-Neiße und der Stadt Frankfurt/
Oder, und welche Produktivitätsverluste könnten
sich daraus nach ihrer Einschätzung für die
Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland,
Oder-Spree, Spree-Neiße und die Stadt Frankfurt/
Oder ergeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr
intensivierten Binnengrenzkontrollen bewusst und berücksichtigt diese bei
ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich die Binnengrenzkontrollen
so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag
von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr
auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Die Bundespolizei arbeitet auch an der deutsch-polnischen
Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den polnischen Partnerbehörden
eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den
Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und
Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch-polnischen
Landgrenze lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort
und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig
von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können
daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der
Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen –
den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese
können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren.
Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehenden
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen
durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen
Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre
und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen
bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu
signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit
den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher ist bislang nicht
von gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der
Binnengrenzkontrollen auszugehen.
25. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung durch die verschärften
Binnengrenzkontrollen einen Widerspruch zu den
Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, dass insbesondere die
Freundschaft zum östlichen Nachbarland Polen und
zentrale Teile der Verkehrsinfrastruktur nach Polen
und in die Tschechische Republik ausgebaut
sowie das Weimarer Dreieck gestärkt werden sollen
und Deutschland insgesamt einen konstruktiven
Gestaltungsanspruch im deutschen und
europäischen Interesse verfolgen werde, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die Bundespolizei führt die nunmehr intensivierten, vorübergehend
wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen lageabhängig und mit Augenmaß durch.
Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der
jeweiligen Kontrollen sind unter anderem abhängig von der Lageentwicklung
und den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können
daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Die
Bundespolizei stimmt sich grundsätzlich auch mit den polnischen und den
tschechischen Partnerbehörden ab, sodass sich Kontrollen so wenig wie
möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den
Reiseverkehr auswirken. Diesbezüglich stehen die jeweiligen Behörden
bereits in einem engen und vertrauensvollen Austausch.
26. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkten
Grenzkontrollen und die dadurch entstandenen
erheblichen Beeinträchtigungen für die EU-
Grundfreiheiten des Personen- und Warenverkehrs im
EU-Binnenmarkt unter dem Aspekt der
Verhältnismäßigkeit, und hat sie vorab Berechnungen
angestellt, wie groß der zu erwartende
wirtschaftliche Schaden der verstärkten Grenzkontrollen
ausfallen wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die Bundespolizei überwacht fortlaufend im Rahmen ihrer
Kontrollmaßnahmen etwaige Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden
Verkehrs und wird im Falle etwaiger punktueller und temporärer
Verzögerungen des grenzüberschreitenden Verkehrs Abmilderungen im Rahmen
der verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort prüfen und sich
dabei ggf. mit den regionalen Ansprechpartnern der Kommunen/Städte
abstimmen.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der
Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen –
den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben.
Vereinzelt kommt es zu temporären Verkehrsbeeinträchtigungen an
einzelnen Grenzübergängen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus
aber keine weiteren Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des
Straßengüterverkehrs an den deutschen Grenzen vor, die im
Zusammenhang mit den intensivierten Binnengrenzkontrollen stehen.
27. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welches weitere inhaltliche Vorgehen wurde den
am 8. Mai 2025 in das Bundesministerium des
Innern kurzfristig eingeladenen Botschafterinnen
und Botschaftern der Nachbarstaaten vorgestellt,
und wie wird die weitere Abstimmung der
Bundesregierung mit den Nachbarstaaten
Deutschlands konkret aussehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die
nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der
Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt.
Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter
bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in
einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet. Das
vorgenannte Informationsgespräch am 8. Mai 2025 war ein
vertrauensvolles Gespräch, bei dem vereinbart wurde, dass man auch weiter
bezüglich dieser Maßnahmen im Gespräch bleibt. Die verstärkten
Binnengrenzkontrollen waren auch Thema in Gesprächen des Bundeskanzlers
und des Bundesinnenministers mit Nachbarstaaten und der EU-
Kommission.
28. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Vor dem Hintergrund der Aussage des
Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein
Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und
das bleibt auch so“, und angesichts des bislang
bestehenden Verhältnisses von etwa 8:1 zwischen
irregulärer bzw. asylbezogener Zuwanderung
(rund 4 Millionen Personen, bestehend aus ca.
3,16 Millionen Asylantragstellenden laut BAMF
und ca. 844.000 registrierten unerlaubten
Einreisen laut Bundespolizei) und regulärer
Fachkräfteeinwanderung (rund 500.000 Personen im
Zeitraum 2015 bis 2024 laut BAMF/BMI),
welches Verhältnis zwischen diesen beiden Formen
der Zuwanderung strebt die Bundesregierung
künftig an und bezieht sich das von
Bundeskanzler Friedrich Merz verwendete Konzept des
„Einwanderungslandes“ auch auf die Zuwanderung in
die sozialen Sicherungssysteme, da aktuell
insgesamt rund 3,1 Millionen ausländische
Staatsangehörige staatliche Leistungen in Form von
Bürgergeld oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (laut Bundesagentur für
Arbeit bzw. Statistischem Bundesamt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Mai 2025
Die in der Fragestellung angestellten Berechnungen und das genannte
Verhältnis können von der Bundesregierung in der genannten Form nicht
nachvollzogen werden. Unabhängig davon ist die Reduzierung der
irregulären Migration und der Asylantragstellungen sowie die verstärkte
Rückkehr von ausreispflichtigen Personen ein wichtiges Ziel der
Bundesregierung. Deshalb sind die vorübergehend wieder eingeführten
Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Grenzen von Deutschland
derzeit bis einschließlich zum 15. September 2025 angeordnet. Der
Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine
Intensivierung der bereits bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen
landseitigen Schengenbinnengrenzen angeordnet. In diesem Rahmen
werden nunmehr auch Asylbegehrende zurückgewiesen. Zur Steigerung
der Rückkehr sieht der Koalitionsvertrag u. a. weitere
Migrationsabkommen mit wichtigen Herkunftsländern, die Ausweitung der Abschiebehaft
und Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan vor, beginnend
mit Straftätern und Gefährdern.
Neben der entschiedenen Bekämpfung der irregulären Migration ist es
Ziel der Bundesregierung, Verfahren unter anderem zur qualifizierten
Einwanderung in den Arbeitsmarkt effizienter zu gestalten.
29. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in
welchen Fällen derzeit an der deutschen EU-
Binnengrenze von der Möglichkeit der
Zurückweisung bzw. im grenznahen Bereich von der
Möglichkeit der Zurückschiebung illegal einreisender
Personen von Seiten der Bundespolizei Gebrauch
gemacht wird und in welchen Fällen eine
entsprechende Zurückweisung bzw. Zurückschiebung
aktuell nicht erfolgt (bitte die entscheidenden
Aussagen der Weisung des Bundesministers des
Innern Alexander Dobrindt sowie die nach
Ansicht der Bundesregierung einschlägigen
deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen für
dieses Agieren der Bundespolizei nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die bereits seit dem 16. September 2024 auf Anordnung des
Bundesministeriums des Innern vorübergehend eingeführten
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen werden intensiviert fortgesetzt.
Diese beinhalten auch die Möglichkeit der Einreiseverweigerung gemäß
Artikel 14 des Schengener Grenzkodex und § 15 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). In einem solchen Fall kann eine Person, die die
Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt, bereits an der Grenze zurückgewiesen
werden.
Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen
die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des
§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den
Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union.
Erkennbar vulnerable Personen werden weiterhin an die zuständigen
Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Diese
Entscheidung trifft die Bundespolizei unter Berücksichtigung des konkreten
Einzelfalls und unter Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände.
30. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
seitens der Bundespolizei bzw. der jeweils
zuständigen Landespolizei mit Personen umgegangen
wird, die einer Zurückweisung bzw.
Zurückschiebung an der deutschen EU-Binnengrenze durch
eine Einreise über ungesicherte Grenzabschnitte
entgangen sind und erst außerhalb des grenznahen
Bereichs aufgegriffen werden, was am Tatbestand
der illegalen Einreise nichts ändern würde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen werden
an allen deutschen landseitigen Schengen-Binnengrenzen lageangepasst,
zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, rund um die Uhr
durchgeführt.
Darüber hinaus sind die Grenzbehörden gemäß § 18 Absatz 2 und 3
AsylG für die Einreiseverweigerung sowie die Zurückschiebung von
Asylsuchenden zuständig, die entweder bei der Einreise festgestellt oder
im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit
einer unerlaubten Einreise angetroffen werden.
Außerhalb des grenznahen Raumes sind die Grenzbehörden lediglich
auf Flughäfen, Flug- oder Landeplätzen sowie See- oder Binnenhäfen
für einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen
zuständig, wenn die Person im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit
einer unerlaubten Einreise aufgegriffen wird (vgl. § 71 Absatz 3
Nummer 1c AufenthG). Personen, welche von der Bundespolizei außerhalb
des grenznahen Raumes und abseits der vorgenannten Orte sowie ohne
unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise
aufgegriffen werden, übergibt die Bundespolizei zur
Aufenthaltsbeendigung an die zuständige Ausländerbehörde oder hilfsweise an die Polizei
des Landes.
Im Übrigen obliegen aufenthaltsrechtliche Maßnahmen außerhalb der
bundespolizeilichen Zuständigkeit den Ländern.
Ferner sind sowohl die Ausländerbehörden als auch die Bundespolizei
und die Polizeien der Länder gemäß § 19 AsylG unabhängig vom
Feststellungsort (also auch außerhalb des grenznahen Raumes) für die
Weiterleitung von Schutzsuchenden an die Aufnahmeeinrichtung sowie
deren erkennungsdienstliche Behandlung zuständig, sofern gegenüber
diesen Behörden ein Schutzersuchen vorgebracht wird.
31. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hat sich die Zahl der Schutzgesuche an
deutschen Grenzen seit Jahresbeginn entwickelt, und
wie wirken sich diese Zahlen auf die
Einschätzung der Bundesregierung einer Notlage im Sinne
von Artikel 72 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union aus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die nachfolgenden statistischen Daten zu den gegenüber der
Bundespolizei geäußerten Asylgesuchen für den Zeitraum Januar 2025 bis März
2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei.
Die nachfolgenden statistischen Angaben zu den gegenüber der
Bundespolizei geäußerten Asylgesuchen für den April 2025 beruhen auf der
vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des
Sondermeldedienstes. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische
Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
2025 Januar Februar März April
Grenze zu Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Belgien 56 46 40 34
Dänemark 3 1 0 1
Frankreich 50 51 31 27
Luxemburg 16 10 2 12
Niederlande 11 13 15 6
Polen 40 35 47 42
Tschechische
Republik 6 4 2 8
Österreich 62 17 20 43
Schweiz 150 162 83 107
Landgrenzen
gesamt 394 339 240 280
Flughäfen 609 746 995
keine
Angaben
See 5 6 2
Inlandsfeststellungen 160 117 110
gesamt 1.168 1.208 1.347 280
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
32. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche Rechtsgrundlage stützt die
Bundesregierung ihre Weisung zu Zurückweisungen von
Asylsuchenden an der deutschen Grenze, und,
sofern die Bundesregierung dafür Artikel 72 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) in Anspruch nimmt, wie
begründet die Bundesregierung den Rückgriff auf
Artikel 72 AEUV, nachdem nach meiner Kenntnis der
Europäische Gerichtshof ein Abweichen vom
Sekundärrecht unter Berufung auf Artikel 72 AEUV
bislang in keinem Fall anerkannt hat?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine
Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des
Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen-
Binnengrenzen angeordnet. Dabei erfolgen Zurückweisungen bei Äußerung
eines Asylgesuchs an den deutschen Binnengrenzen auf Grundlage des
§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den
Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten
Umstände des Einzelfalls. Erkennbar vulnerable Personen werden
weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen
weitergeleitet. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Unionsrecht.
33. Abgeordnete
Dr. Saskia Ludwig
(CDU/CSU)
Sind der Bundesnachrichtendienst (BND) und das
Bundeskanzleramt (BK) gegenüber den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages rund um ihre
Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus
auskunftspflichtig, und in welcher Weise (Detailtiefe
bei Fragen durch Abgeordnete, Initiativmeldung
durch den BND oder das BK an den Deutschen
Bundestag usw.) muss diese mögliche
Auskunftspflicht erfüllt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Mai 2025
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung
des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung gegenübersteht (vgl. BVerfGE 165, 167
Rn 53 StRspr). Die Antwortpflicht besteht für die gesamte
Bundesregierung, einschließlich nachgeordneter Behörden und Dienststellen, die vor
der Beantwortung durch die obersten Bundesbehörden einbezogen
werden. Die Fragen werden an die Bundesregierung gestellt und werden von
dieser und nicht von einzelnen Ressorts oder Behörden beantwortet. Die
Detailtiefe der Antwort hängt von der konkreten Frage ab.
Parlamentarische Fragen von Abgeordneten müssen nicht beantwortet
werden, wenn einer oder mehrere der vom Bundesverfassungsgericht
anerkannten Verweigerungsgründe wie beispielsweise Staatswohl oder
Grundrechte Dritter vorliegen.
34. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über die Zusammenarbeit und Förderung von
Personen und Gruppierungen, die sich der „Antifa“
zurechnen, durch die öffentliche Hand –
allgemein, finanziell und besonders im Hinblick auf
gemeinsame Veranstaltungen – auf kommunaler,
Landes- und Bundesebene vor, und wie würde die
Bundesregierung eine solche bewerten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Mai 2025
Eine Beantwortung Ihrer Frage durch die Bundesregierung kann
aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht erfolgen. Bei der Frage
nach Zusammenarbeit und Förderung von Personen oder
Gruppierungen, die sich der „Antifa“ zurechnen, handelt es sich nicht um eine
durch die Bundesregierung auswertbare Kategorie: Die „Antifa“ im
Sinne einer einheitlichen, bundesweiten Organisation gibt es nicht. Der
Bundesregierung liegen dementsprechend keine Erkenntnisse im Sinne
der Fragestellung vor.
35. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Trifft es zu, dass in den Einsatzbefehlen des
Bundespolizeipräsidiums und den
Bundespolizeidirektionen mit Grenzbezug angeordnet wurde, dass
Schutzsuchende, sofern sie keiner „vulnerablen
Gruppe“ angehören, zurückgewiesen werden
können, und wenn ja, wer trifft nach welchen
Kriterien die Entscheidung über die Anwendung oder
Nichtanwendung der befohlenen Kann-
Bestimmung zur Zurückweisung von Schutzsuchenden,
die keiner „vulnerablen Gruppe“ angehören (bitte
die Zuständigkeit angeben: Kontrollbeamte,
Gruppenleiter, Dienstgruppenleiter,
Inspektionsleiter)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Im Rahmen der seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder
eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen
erfolgen auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 die
Kontrollen auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2
AsylG und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung
mit Artikel 72 AEUV unter Berücksichtigung der konkreten Umstände
des Einzelfalls.
Die Anwendung der Regelung des § 18 Absatz 2 AsylG führt dazu, dass
die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus
einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung verfügen kann.
Vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder
Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden. Die Entscheidung, ob
eine Person weitergeleitet wird, erfolgt im konkreten Einzelfall unter
Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Diese
Ermessensentscheidung obliegt dem eingesetzten Polizeiführer der jeweils zuständigen
Dienststelle.
36. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Kräfte der Bundespolizei wurden
monatlich vom 1. Januar 2024 bis einschließlich
12. Mai 2025 für die Durchführung der
Grenzkontrollen eingesetzt (bitte nach stationärer
Grenzkontrolle/mobilen Schwerpunktkontrollen/
Schleierfahndung aufschlüsseln), und sind die mir
mündlich zugetragenen Informationen zutreffend,
dass Bundespolizisten im Einsatz an den
Binnengrenzen seit der Ausweitung der Kontrollen durch
den Bundesinnenminister am 7. Mai 2025 nach
dem eigentlichem Ende ihrer Schicht länger auf
eine Ablösung durch ihre Kolleginnen und
Kollegen warten müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr
(u. a. Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit). Daher ist
die Anzahl der im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten
Angehörigen der Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert
bezifferbar. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Der Anteil der zur Bewältigung von unerlaubten Einreisen eingesetzten
Kräfte der regionalen Bundespolizeiinspektionen ist seit dem Jahr 2015
anhaltend auf einem hohen Niveau. Hierzu werden die regional
betroffenen Bundespolizeidienststellen von Kräften der Mobilen Kontroll- und
Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen sowie Kräften der
Bundesbereitschaftspolizei unterstützt.
Der Kräfteansatz der Bundespolizei im Rahmen der integrativen
Aufgabenwahrnehmung anlässlich der vorübergehend wieder eingeführten
Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen betrug seit dem 16.
September 2024 pro Tag ca. 11.000 Kräfte im Wechseldienst. Darunter waren
ca. 9.800 Kräfte der betroffenen Bundespolizeiinspektionen sowie 1.200
Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten bzw. der
Bundesbereitschaftspolizei im Einsatz.
Die Bundespolizei hat nunmehr seit dem 8. Mai 2025 weitere
umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung des Personalansatzes im Rahmen der
Intensivierung der vorübergehend wieder eingeführten
Binnengrenzkontrollen umgesetzt.
Der Kräfteansatz in den Bundespolizeidienststellen erfolgt grundsätzlich
lageabhängig. Im Rahmen der täglich durchzuführenden
Lagebeurteilung kann es daher vorkommen, dass Dienstzeiten in einzelnen
Dienststellen kurzfristig verlängert werden. Dies ist u. a. das Ergebnis der
Lagebeurteilung, der daraus resultierenden Schwerpunktsetzung sowie der
fallbezogenen Bindungen der jeweiligen Dienststelle.
37. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Personen, die zuvor bereits in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ein entsprechendes
Gesuch gestellt hatten, haben 2024 und im
laufenden Jahr bis zum 30. April einen Antrag auf Asyl
oder einen anderen Schutzstatus in Deutschland
gestellt und wie viele Personen wurden 2024 und
im laufenden Jahr bislang aufgrund der Dublin-
Verordnung in ihr jeweiliges Ersteinreiseland
rücküberstellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Mai 2025
Zur Ermittlung der Zahl der Asylantragstellenden, die zuvor bereits in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) einen
entsprechenden Asylantrag gestellt hatten, ist die Zahl der Eurodac-Treffer
(CAT-1-Treffer) heranzuziehen. Diese bezieht sich jedoch nur auf
Antragstellende ab 14 Jahren, da nach aktueller Rechtslage erst dann eine
Erfassung in Eurodac (Fingerabdruck-Identifizierungssystem der EU-
Mitgliedstaaten) erfolgt. Im Jahr 2024 wurden 62.800
Asylerstantragstellende mit einem solchen Eurodac-Treffer in Deutschland registriert.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2025 waren dies 11.900
Asylerstantragstellende mit einem CAT-1-Treffer.
Im Jahr 2024 wurden 5.827 Überstellungen von Deutschland an andere
zuständige Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung
durchgeführt. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2025 waren es 2.229
Überstellungen.
38. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die
Bundesregierung auf die deutliche und
wiederholte Kritik der polnischen Regierung an der
erneuten Verschärfung der Grenzkontrollen an der
deutsch-polnischen Binnengrenze anlässlich des
Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich
Merz in Warschau am 7. Mai 2025?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Mai 2025
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die
nunmehr verstärkten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der
Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt.
Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter
bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in
einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet.
Zudem informieren und konsultieren der Bundesinnenminister und der
Bundeskanzler die Anrainerstaaten auf politischer Ebene. Das
vorgenannte Informationsgespräch vom 8. Mai 2025 war ein vertrauensvolles
Gespräch, bei dem vereinbart wurde, dass man auch weiter bezüglich
dieser Maßnahmen im Gespräch bleibt.
39. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Abteilung oder Geschäftsbereichsbehörde
im Bundesministerium des Innern hat die
rechtliche Begründung für die am 7. Mai 2025 von
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
verkündeten Maßnahmen, unter anderem zu
Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen
(www.phoenix.de/grenzkontrollen-a-490141
7.html), erarbeitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Mai 2025
An der Erarbeitung der Begründung für die gegenständliche Maßnahme
im Sinne der Fragestellung waren die im Bundesministerium des Innern
zuständigen Abteilungen sowie die Bundespolizei als
Geschäftsbereichsbehörde des Bundesministeriums des Innern beteiligt.
40. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an
deutschen Binnengrenzen keine völker- oder
unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks)
stattfinden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine
Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des
Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen-
Binnengrenzen angeordnet. Dabei können Zurückweisungen bei Äußerung
eines Asylgesuchs an den deutschen Binnengrenzen auf Grundlage des
§ 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den
Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten
Umstände des Einzelfalls erfolgen. Erkennbar vulnerable Personen
werden weiterhin an die zuständigen Stellen oder
Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem
Unions- und Völkerrecht.
41. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilt die Bundesregierung die herrschende
juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung
(Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem
Recht, insbesondere vor § 18 des Asylgesetzes
genießt Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche
Dienste: Dokumentation. Fragen zur
Zurückweisung an der Grenze zu Transitzonen, WD 3 - 3000
- 151/23), und teilt die Bundesregierung die
Auffassung, dass die Dublin-VO keine
Zurückweisungen an Binnengrenzen vorsieht, sondern ein
Verfahren zur Bestimmung des zuständigen
Mitgliedstaates und zur Überstellung dorthin vorgibt
ebenda?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Mai 2025
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Unionsrecht
Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt, sofern dieses mit dem
Unionsrecht kollidiert.
Das europarechtliche Regelungsgefüge lässt im Ausnahmefall
Möglichkeiten der Abweichung von der Dublin-III-Verordnung zu.
42. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Waren zum Zeitpunkt der Vereidigung am 6. Mai
2025 bei allen Bundesministerinnen und
Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretärinnen
und Parlamentarischen Staatssekretären sowie
Staatsministerinnen und Staatsministern die
Inkompatibilitätsregelungen (Artikel 66 des
Grundgesetzes, § 5 des Bundesministergesetzes, § 7 des
Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre) eingehalten, und
falls nein, bei wem nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Mai 2025
Die in der Fragestellung genannten Personen gewährleisten die
Einhaltung der ihr jeweiliges Amtsverhältnis regelnden Vorschriften.
43. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Warum verweigert die Bundesregierung die
Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder
anonymisierten Fassung des Gutachtens des
Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung
der AfD, obwohl dies unter Wahrung der
Geheimhaltungsinteressen möglich wäre und das
öffentliche Interesse an Transparenz über die
Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ evident
ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Mai 2025
Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht
äußert sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht
öffentlich. Eine (amtliche) Veröffentlichung, auch einer anonymisierten
Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
widerspräche der Stillhaltezusage, die gegenüber dem Gericht abgegeben
wurde. Zudem liefe eine Veröffentlichung des Gutachtens den Vorgaben des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung
zuwider.
Trotz der zwischenzeitlichen Veröffentlichung des (unautorisiert dort
vorhandenen) Gutachtens in einzelnen Medien könnte der
Straftatbestand des § 353b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – Verletzung des
Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht – erfüllt sein,
da das Gutachten als Verschlusssache eingestuft ist.
44. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass das als
„VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“
eingestufte Gutachten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als
„gesichert rechtsextremistisch“
Bundestagsabgeordneten und der Öffentlichkeit unter Verweis auf
angeblich geheimdienstliche Methoden weiterhin
verweigert wird, obwohl das inzwischen
vollständig durch das Magazin „Cicero“ veröffentlichte
Dokument nahezu ausschließlich auf öffentlich
zugänglichen Quellen basiert, und sieht die
Bundesregierung in der als Verschlusssache
deklarierten Einstufung im Nachhinein ein möglicherweise
politisch motiviertes Vorgehen zur Vermeidung
öffentlicher Debatte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Mai 2025
Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht
äußert sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht
öffentlich. Eine Veröffentlichung, auch einer anonymisierten Fassung des
Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), widerspräche der
Stillhaltezusage, die gegenüber dem Gericht abgegeben wurde.
Allgemein sei darauf hingewiesen, dass der Geheimhaltungsgrad einer
Verschlusssache von dessen Herausgeber festgelegt wird. Die
Einstufung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 4 Absatz 2 des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben der
Verschlusssachenanweisung. An der Berechtigung der Einstufungsentscheidung
des BfV als Herausgeber des Gutachtens hat das Bundesministerium des
Innern keine Zweifel.
45. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Sieht die Bundesregierung (z. B. über das
Resettlement-Programm der EU) nach dem
Vorbild der USA ebenfalls vor, südafrikanische
Flüchtlinge, in diesem Fall Afrikaaner, die gemäß
dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump
von der Gefahr einer ersatzlosen Enteignung bzw.
im schlimmsten Fall sogar von einem Genozid
betroffen sind, in Deutschland aufzunehmen, und
wenn nein, warum nicht (https://jungefreiheit.de/p
olitik/ausland/2025/erste-weisse-fluechtlinge-
aussuedafrika-in-den-usa-gelandet/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Mai 2025
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Aufnahmen im Sinne der
Fragestellung. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem
Koalitionsvertrag vereinbart, keine neuen Programme aufzulegen.
Zudem liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass
ein entsprechender Resettlementbedarf besteht.
46. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
beziehungsweise das ihm übergeordnete
Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der
Weitergabe des als „GEHEIM“ eingestuften
Gutachtens zur Hochstufung der AfD als „gesichert
rechtsextremistisch“ an Medien (www.spiegel.de/
politik/deutschland/afd-gutachten-des-verfassungs
schutzes-das-steht-drin-die-grosse-spiegel-auswer
tung-a-47a24040-5bdb-405d-9906-f7c23c6bcb4d)
Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt,
und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21 Mai 2025
Das sogenannte „Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für
Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in
der Alternative für Deutschland (AfD) – Stand: 25. April 2025“ des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurde vom BfV als „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Wer in berechtigter Weise Zugang zu einer Verschlusssache erlangt, ist
gemäß § 4 Absatz 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Wird bekannt oder besteht der Verdacht, dass diese
oder Vorschrift oder andere Geheimschutzvorschriften verletzt wurden,
stellen die Geheimschutzbeauftragten der betroffenen Behörden gemäß
§ 64 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung den Sachverhalt fest und
treffen die erforderlichen Maßnahmen.
Der Prozess der Sachverhaltsfeststellung und Prüfung der erforderlichen
Maßnahmen ist im Bundesministerium des Innern (BMI) und im BfV
angelaufen und hält noch an.
Dies gilt auch hinsichtlich der Prüfung, ob eine Ermächtigung zur
Strafverfolgung gemäß § 353b Absatz 4 des Strafgesetzbuches (Verletzung
des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht)
erteilt wird.
47. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie viele Abfragen von Kontoinformationen
beim Bundeszentralamt für Steuern durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 (die
Abfragen bitte insgesamt sowie nach den
jeweiligen, den Abfragen zugeordneten
Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus,
Islamismus/islamistischer Terrorismus,
Ausländerextremismus und Verfassungsschutzrelevante
Delegitimierung des Staates ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Mai 2025
Für das erfragte Jahr 2024 wurden insgesamt 688 Abfragen von
Kontoinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage nach
der phänomenologischen Zuordnung der Anzahl der Abfragen von
Kontoinformationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beim
Bundeszentralamt für Steuern aufgrund entgegenstehender überwiegender
Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter
Form.
Die insoweit erbetenen Informationen zielen auf nachrichtendienstliche
Methodiken und Arbeitsweisen, da mit der Beantwortung operative
Schwerpunkte in der Phänomenbearbeitung des Bundesamtes für
Verfassungsschutzes erkennbar würden.
Durch die Übermittlung der phänomenologischen Zuordnung der
angeforderten Zahlen würden sich unmittelbar Rückschlüsse darauf ziehen
lassen, in welchen Bereichen das Bundesamt für Verfassungsschutz in
welchem Umfang Ermittlungen mit Finanzbezug durchführt. Außerdem
werden auf Grundlage von Kontoinformationen bzw. Ermittlungen mit
Finanzbezug oftmals weitere Ermittlungen und operative Maßnahmen
geplant und durchgeführt. Aus diesem Grund könnten Akteure aus den
jeweiligen Phänomenbereichen nicht nur Rückschlüsse auf die
Schwerpunkte der Ermittlungen mit Finanzbezug, sondern auch auf mögliche
weitere, sich anschließende operative Maßnahmen ziehen. Hierdurch
könnte die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz erheblich gefährdet sein. Dies gilt nicht nur für die in
der Fragestellung explizit erwähnten Phänomenbereiche, sondern auch
für nicht explizit genannte Phänomenbereiche wie z. B. die
Spionageabwehr.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts
der Bedeutung der Informationen für die nachrichtendienstliche
Aufklärung und damit die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible
Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen
werden. Die erfragten Informationen können Aufschluss darüber geben,
in welchen Bereichen und mit welcher Intensität das Bundesamt für
Verfassungsschutz Ermittlungen auf Grundlage von Kontoinformationen
durchführt. Dies würde die Aufklärungsmöglichkeiten des Bundesamtes
für Verfassungsschutz gefährden, da relevante Akteure in den jeweiligen
Phänomenbereichen ggf. Anpassungsstrategien entwickeln könnten. Die
Informationen können daher auch nicht einem zwar eng begrenzten aber
dennoch zusätzlichen Kreis von Empfängern zugänglich gemacht
werden, da dies dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen würde.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
48. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wurde das Auswärtige Amt über die Reise des
Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nach Baku und
seine Gespräche mit einer russischen Delegation
dort (www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/d
eutschland-russland-treffen-baku-100.html) in
Kenntnis gesetzt, und falls ja, wann?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 23. Mai 2025
Das Auswärtige Amt wurde vom Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nicht
über seine Reise nach Baku und seine Gespräche mit einer russischen
Delegation in Kenntnis gesetzt.
49. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
die syrische Übergangsregierung dazu zu
bewegen, die Gewalt gegen Alawitinnen und Alawiten
sowie gegen Drusinnen und Drusen aufzuklären
und alle gesellschaftlichen Gruppen am
politischen Übergangsprozess zu beteiligen, und wenn
ja, auf welche Weise, und ist eine Einladung des
syrischen Übergangspräsidenten Ahmad al-
Scharaa nach Deutschland geplant oder ein Besuch des
Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul in Syrien, um sich für diese Punkte
einzusetzen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Mai 2025
Die Bundesregierung verfolgt die Situation von Minderheiten in Syrien
aufmerksam. In Gesprächen mit Vertretern der syrischen Regierung
spricht die Bundesregierung regelmäßig einen inklusiven
Transitionsprozess und den Schutz von Minderheiten an.
Die Bundesregierung setzt sich für die Aufarbeitung jüngster
Gewaltausbrüche ein und unterstützt zu diesem Zweck die entsprechenden
Mechanismen der Vereinten Nationen (International, Impartial and
Independent Mechanism, Independent Institution on Missing Persons in Syria,
Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Interdependent
International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic).
Konkrete Reisepläne des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann
Wadephul und eingehende Besuche werden in der
Regierungspressekonferenz angekündigt.
50. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage
des nun amtierenden Bundesministers des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach
„Russland immer ein Feind und eine Gefahr für unsere
europäische Sicherheit sein“ werde, insbesondere
im Hinblick auf die außen- und
sicherheitspolitische Linie der Bundesregierung, und ist es die
Position der Bundesregierung, dass die Russische
Föderation auch nach einem möglichen Ende des
Krieges in der Ukraine dauerhaft als Feindstaat
der Bundesrepublik Deutschland betrachtet wird
(www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geo
politik/kuenftiger-aussenminister-wadephul-russla
nd-wird-immer-ein-feind-fuer-uns-bleiben-li.232
0148)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Mai 2025
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 des
Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/10022 wird
verwiesen.
Die dort zum Ausdruck gebrachte Haltung gilt für die außen- und
sicherheitspolitische Linie der Bundesregierung unverändert fort.
51. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Wie viele deutsche Staatsbürger sind oder waren
nach Kenntnis der Bundesregierung Geiseln der
Hamas, und was wurde seit deren Verschleppung,
Entführung oder Ermordung durch die
Bundesregierung zu deren Befreiung unternommen
(www.juedische-allgemeine.de/politik/sorge-
umdas-schicksal-der-verbliebenen-deutschen-geis
eln/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Mai 2025
Die Bundesregierung setzt sich unablässig für die Freilassung der in der
Hand der Terrororganisation Hamas befindlichen Geiseln ein, darunter
auch von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die
Bundesregierung steht in engem Austausch und intensiver Abstimmung mit den
israelischen Behörden und anderen Partnern in der Region und darüber
hinaus. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv steht mit den Angehörigen
regelmäßig in Kontakt.
Die Bundesregierung veröffentlicht grundsätzlich keine
personenbezogenen Informationen über Geiseln. Das gilt auch für konkrete
Zahlenangaben oder Namen, durch die Rückschlüsse auf Einzelschicksale
möglich wären.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 der
Abgeordneten Gitta Connemann auf Bundestagsdrucksache 20/14954
wird verwiesen.
52. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Kann die Bundesregierung Presseberichte
bestätigen, wonach die neue Staatsministerin im
Auswärtigen Amt, Serap Güler, mehrere
Veranstaltungen, an denen Personen aus dem Umfeld der
rechtsextremistischen türkischen Grauen Wölfe
teilnahmen, besucht hat, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen (z. B. Distanzierung von
Serap Güler von den Grauen Wölfen etc.) zieht sie
daraus (vgl. www.welt.de/print/wams/nrw/article
111757559/Laschets-grosse-Herausforderun
g.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Mai 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestanden weder in der
Vergangenheit noch bestehen aktuell Verbindungen zwischen der Staatsministerin
Serap Güler und Organisationen, die den sogenannten Grauen Wölfen
nahestehen. Die Staatsministerin Serap Güler hat sich vielmehr
öffentlich für ein Verbot des von den sogenannten Grauen Wölfen
verwendeten „Wolfsgrußes“ ausgesprochen.
53. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Wurde die Bundesregierung durch die israelische
Regierung um Mitfinanzierung der privaten
amerikanischen Stiftung „Gaza Humanitarian
Foundation“ angefragt, und wenn ja, in welchem
Ausmaß, und wie plant sie sich diesbezüglich zu
positionieren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 23. Mai 2025
Die Bundesregierung hat sich am 19. Mai 2025 zusammen mit
gleichgesinnten Gebern der humanitären Hilfe zum entsprechenden Vorschlag
geäußert (www.diplo.de/2718780). Entscheidungen über eine Förderung
stehen derzeit nicht an.
54. Abgeordneter
Manfred Schiller
(AfD)
Wie wird die neue Bundesregierung weiterhin die
Ziele des im Jahr 2018 geschlossenen Vertrages
der Vereinten Nationen „Global Compact for
Migration“ in Deutschland umsetzen, und in welcher
Form wurde in vergangenen Wahlperioden hierbei
mit der Internationalen Organisation für
Migration in Manila kooperiert bzw. wie wird auch
weiterhin mit ihr kooperiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 20. Mai 2025
Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist
Grundlage für die Verbesserung internationaler Zusammenarbeit im
Bereich Migration. Er ist zugleich ein Mechanismus, der Herkunfts-,
Transit- und Zielländer von Migration zusammenbringt. Die 23 Ziele und
zahlreichen Maßnahmen, die dieser Pakt vorsieht, sollen irreguläre
Migration bzw. ihre negativen Auswirkungen reduzieren und reguläre
Migration möglichst sicher und vorteilhaft gestalten helfen.
Beim Globalen Pakt handelt es sich nicht um einen völkerrechtlichen
Vertrag, sondern um einen rechtlich nicht bindenden
Kooperationsrahmen.
Die Umsetzung des Globalen Paktes erfolgt auf regionaler, nationaler
und lokaler Ebene. Die Durchführung konkreter Maßnahmen liegt in der
Entscheidungshoheit der teilnehmenden Staaten. Die konkreten
migrationspolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung sind im
Koalitionsvertrag abgebildet. Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung weiterhin
an den Überprüfungskonferenzen des Globalen Paktes beteiligen.
Bei der Umsetzung arbeitet die Bundesregierung mit verschiedenen
Partnerorganisationen zusammen, darunter mit der Internationalen
Organisation für Migration an unterschiedlichen Standorten.
55. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu
ergreifen, um die de facto autonome
Selbstverwaltung in Nordostsyrien zum Zweck der
Gefahrenabwehr bei der Bewachung und Versorgung der
IS-Gefangenenlager zu unterstützen, nachdem
US-Präsident Donald Trump bisherige
Finanzmittel gestrichen hat (vgl. www.merkur.de/politik/ext
rem-gefaehrliches-pulverfass-is-gefaengnis-in-syr
ien-wird-zum-risiko-auch-fuer-deutschland-zr-93
613809.html, abgerufen am 7. Mai 2025), und
wenn ja, welche, und wie viele mutmaßliche IS-
Kämpfer einschließlich Familienangehörige mit
deutscher Staatsangehörigkeit bzw. vormaligem
legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland sind
derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung noch in
Gefängnissen in Nordostsyrien inhaftiert (bitte
etwaige Maßnahmen erläutern und begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Mai 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Bewachung und Versorgung
der Haftanstalten in Nordostsyrien nicht von der Anordnung der US-
Regierung, ihre Auslandshilfen zu pausieren, betroffen. Die
Bundesregierung prüft derzeit keine konkreten Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung.
Des Weiteren handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um
eine niedrige bis mittlere zweistellige Zahl von deutschen
Staatsangehörigen sowie eine niedrige bis mittlere zweistellige Zahl von
Drittstaatsangehörigen mit Deutschlandbezug, die sich in Haftanstalten der
sogenannten „Selbstverwaltung“ in Nordostsyrien befinden. Aus
Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und um Rückschlüsse auf
Einzelpersonen zu vermeiden, können keine konkreten Zahlen genannt
werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
56. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Welche Gründe haben nach Kenntnis der
Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die
bestehenden Mitnutzungsverträge für
Wurftaubenschießanlagen auf Bundeswehr- und NATO-
Liegenschaften durch das Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr (BAIUDBw; vgl. E-Mail-
Schriftverkehr durch BAIUDBw Infra I 2, Az 45-04-01,
3. Erlass BMVg IUD vom 24. Februar 2024) zu
kündigen, und hält die Bundesregierung diese
Kündigungen für gerechtfertigt, insbesondere
unter dem Aspekt, dass Wurftaubenschießstände
nach meiner Kenntnis auch ohne Gefährdung des
Bodens und des Grundwassers betrieben werden
können und auch betrieben werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 20. Mai 2025
Die Kündigungen erfolgten angesichts der mit dem Betrieb der Anlagen
einhergehenden Gefahr von Umweltbelastungen sowie der möglichen
Gefährdung für Wildtiere.
Die Bundesregierung hält die Kündigungen im Sinne der Fragestellung
für gerechtfertigt.
57. Abgeordneter
Heinrich Koch
(AfD)
Wie begründet die Bundesregierung bzw. das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
und der Bundesminister der Verteidigung Boris
Pistorius die nach meiner Auffassung
unterschiedliche disziplinarische Behandlung
sicherheitsrelevanter Fälle – konkret die meines Erachtens
rasche und harte Sanktionierung des deutschen
NATO-Generals Hartmut Renk wegen eines
sexistischen Spruchs im Vergleich zum nach meiner
Ansicht zunächst zurückhaltenden Vorgehen
gegenüber Generalleutnant Andreas Hoppe trotz
bekannter möglicherweise sicherheitsrelevanter
privater Affären sowie im Vergleich zu den lediglich
mit Bußgeldern belegten Verantwortlichen der
Taurus-Leak-Affäre – ,und welche Kriterien legt
sie jeweils zugrunde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 21. Mai 2025
Mit Blick auf § 9 der Wehrdisziplinarordnung sowie unter
Berücksichtigung der grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht in
Disziplinarverfahren wird von einer Beantwortung Ihrer Frage abgesehen.
58. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Zu welchen Anlässen wurde die Bundeswehr im
Jahr 2024 im Rahmen der Amtshilfe tätig, und
welche Kosten wurden dabei den einzelnen
Bundesländern in Rechnung gestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. Mai 2025
Anlässe für Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2024, die
über technisch-logistische Einzelmaßnahmen hinausgingen, waren u. a.
die Unterstützung der UEFA-Fußball-Europameisterschaft der Männer,
Hochwasserereignisse, Wald- und Vegetationsbrände und Unglücksfälle
sowie hochrangige Staatsbesuche.
Die festgesetzten Kosten im Sinne der Fragestellung können
nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Land (zusammengefasst) Forderungsbetrag
(in Euro)
Baden-Württemberg 3.937,18
Bayern* 193.612,58
Berlin 12.406,55
Hamburg 716,03
Niedersachsen 334.866,99
Nordrhein-Westfalen 875,90
Rheinland-Pfalz 1.214,21
Saarland 96,27
Sachsen 54.955,60
Sachsen-Anhalt 1.600.325,31
* Der Forderungsbetrag für das Land Bayern ist vorläufig, da eine finale Abrechnung
noch aussteht.
59. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in
welcher Größenordnung können Drohnenschwärme
aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in
Vorauspräsenz in Litauen zur
Bündnisverteidigung des Baltikums an der NATO-Ostflanke
stationierte – Panzerbrigade 45 zur Abwehr eines
möglichen russischen Angriffes (zum Schutz der
Soldaten, ihrer Frauen und Kinder sowie der
Zivilkräfte) bekämpft werden, und durch welche
Abwehrmaßnahmen bzw. Abwehrwaffensysteme
werden diese Drohnen abgefangen bzw.
vernichtet (bitte nach folgenden Kategorien auflisten:
Name des Abwehrwaffensystems,
Mengenkapazitäten bzw. Stückzahlen der Systeme, Anzahl der
zeitgleich bekämpfbaren Drohnen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 22. Mai 2025
Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders
hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter
Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich
verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung der erfragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen
unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen
wird eine detaillierte Lage über die derzeitige Einsatzbereitschaft und
Kampfkraft der Bundeswehr, konkret der Panzerbrigade 45, abgegeben.
Daher hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für
so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht
ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die
Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch
gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
60. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung, bezugnehmend auf
ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf
Bundestagsdrucksache 21/166, Erkenntnisse,
unabhängig von der Herkunft, zu dem
ursprünglichen Sachverhalt vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 23. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
61. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung weiterhin an der
Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten,
obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der
Erdgas-SoS-VO für diese Einstufung „eine Störung
der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich
hohe Nachfrage nach Gas“ voraussetzt, was
momentan nicht mehr der Fall ist (www.zeit.de/politi
k/2024-09/energiekrise-gasversorgung-beendet-ro
bert-habeck), und wenn ja, warum, und wenn
nein, wann ist eine Neubewertung der Lage
geplant?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Mai 2025
Das Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft derzeit,
ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Alarmstufe weiterhin
bestehen. Der Notfallplan Gas sieht vor, dass eine Aufhebung der
Alarmstufe per Pressemitteilung durch das BMWE bekannt gegeben
wird.
62. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Gutachtens der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages, demzufolge
bereits fünf Minuten Verzögerung pro Lkw an der
Grenze zu erheblichen täglichen Zeitverlusten im
Warenverkehr führen können, die wirtschaftlichen
Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auf
grenznahe Regionen wie das Emsland, wo der
tägliche Lkw-Verkehr rund 100.000 Fahrzeuge
ausmacht und zahlreiche Unternehmen auf
Justin-Time-Lieferketten angewiesen sind –
insbesondere im Lichte der Einschätzung des
Außenwirtschaftschefs der Deutschen Industrie- und
Handelskammer Dr. Volker Treier, der vor
konjunkturellen Belastungen durch Grenzkontrollen warnt,
sowie der Darstellung im „Hanauer Anzeiger“
vom 17. September 2024, wonach Verzögerungen
bei Lkw-Lieferungen die gesamte Lieferkette
beeinflussen und wirtschaftliche Schäden
verursachen können?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2025
Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen von
Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr, bewusst und
berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich
Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und
Handel, auf den Alltag von Pendlern und auf den übrigen Reiseverkehr
auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden Landgrenzen
mit ihren innerstaatlichen Partnerbehörden und den Partnerbehörden der
Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen
auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in
der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.
Die Bundespolizei wird Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen
grenzpolizeilichen Erfordernissen in der Grenzregion/den
Grenzregionen lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und
die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind unter anderem
abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und
können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der
Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen –
den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese
können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren.
Seit dem 16. September 2024 werden bereits Kontrollen an allen
deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt.
Der Bundesregierung sind lediglich temporäre und punktuelle
Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es liegen
darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder
strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit den verstärkten
Binnengrenzkontrollen stehen. Auch sind keine wesentlichen
Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt.
Aktuelle Umfragen des ifo Instituts zeigen, dass Materialengpässe in
Unternehmen sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch in der
Bauwirtschaft auf dem niedrigsten Stand seit der Corona-Pandemie sind.
Daher ist bislang nicht von gesamtwirtschaftlich relevanten
Auswirkungen der Grenzkontrollen auszugehen.
63. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche ökonomischen Auswirkungen erwartet
die Bundesregierung infolge der von ihr geplanten
Verschärfung der Binnengrenzkontrollen auf den
grenzüberschreitenden Warenverkehr, und mit
welchen Mehrkosten für Transport und Logistik
rechnet sie dabei konkret?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 19. Mai 2025
Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen von
Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr, bewusst und
berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich
Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und
Handel und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und
Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei
arbeitet an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen
Partnerbehörden und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen
und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und
Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der Grenzregion so gering
wie nur möglich zu halten. Zwar sind lediglich, temporäre und
punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es
liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten
oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit verstärkten
Binnengrenzkontrollen stehen.
Daher erwartet die Bundesregierung auch keine ökonomischen
Auswirkungen infolge einer Verschärfung von Binnengrenzkontrollen.
Seit dem 16. September 2024 werden bereits Kontrollen an allen
deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung
sind bislang keine wesentlichen Einschränkungen im
grenzüberschreitenden Handel bekannt.
Weiter liegen der Bundesregierung liegen keine Informationen zu
Mehrkosten für Transport und Logistik aufgrund von Binnengrenzkontrollen
vor.
Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei
in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von
Green Lanes oder Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während
der Corona-Pandemie – und der damit verbundenen
Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben.
Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren.
64. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Hat die Bundesregierung den Blackout in Spanien
und Portugal im Hinblick auf Risiken der
Stromversorgung in Deutschland analysiert, und wenn
ja, wie (www.fr.de/wirtschaft/nach-blackout-span
ien-haelt-an-der-energiewende-fest-9372684
0.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Mai 2025
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu der offiziell und final
festgestellten Ursache des Stromausfalls auf der iberischen Halbinsel,
die eine Bewertung zulassen. Die Untersuchungen des Ereignisses durch
die europäischen Übertragungsnetzbetreiber laufen derzeit. Sobald die
endgültigen Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die
Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit daraus Handlungsempfehlungen für
Deutschland abgeleitet werden können.
65. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ursachen für den Blackout in Spanien und
Portugal (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtsch
aft/welche-lehren-sich-aus-dem-blackout-in-spani
en-ziehen-lassen-110467199.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Mai 2025
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die offiziell und final
festgestellte Ursache des Stromausfalls auf der iberischen Halbinsel. Die
europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben eine
Expertengruppe gebildet, die das Ereignis untersucht. Zu der Expertengruppe
gehört auch ein deutscher ÜNB. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie steht in einem engen Austausch mit der Bundesnetzagentur
und den ÜNB.
66. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Liegen der Bundesregierung statistische
Auswertungen oder liegt ihr sonstiges Datenmaterial über
mögliche Zusammenhänge zwischen
Wahlergebnissen der Partei Alternative für Deutschland
(AfD) und der Häufigkeit von
Urlaubsstornierungen in betroffenen Regionen vor, und wenn ja,
erkennt sie in den Zahlen einen Trend, und wenn ja,
welchen?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 22. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen aus amtlichen Statistiken keine
Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen Wahlergebnissen der
Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der Häufigkeit von
Urlaubsstornierungen in betroffenen Regionen vor, weshalb hierzu keine
Entwicklungen oder Trends festgestellt werden können.
67. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch liegt nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die Ausstattungsquote mit Smart
Metern bei den Stadtwerken Bonn, den Stadtwerken
Troisdorf, der Bad Honnef AG, der e-regio, den
Stadtwerken Erft und den Stadtwerken Bergheim,
und bis wann planen die jeweiligen Unternehmen
den Rollout abgeschlossen zu haben?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Mai 2025
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind nach den Vorgaben des
Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) verpflichtet, bis Ende 2030 bei
Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 100.000
Kilowattstunden oder Erzeugungsanlagen mit einer installierten
Leistung bis einschließlich 100 Kilowatt intelligente Messsysteme und
gegebenenfalls Steuerungseinrichtungen zu verbauen. Bei größeren Anlagen,
bei denen in der Regel eine registrierende Leistungsmessung mit
konventioneller Messtechnik bereits vorhanden ist, liegt das gesetzliche
Zieldatum für den Rollout Ende 2032. Für die Jahre davor definiert das
Gesetz in § 45 MsbG als Zwischenziele bestimmte Ausstattungsquoten,
welche verpflichtend zu erreichen sind.
Die Umsetzung unterliegt der Aufsicht der Bundesnetzagentur. Diese
fragt die Einbauzahlen quartalsweise bei den grundzuständigen
Messstellenbetreibern ab und veröffentlicht sie auf ihrer Internetseite. Eine
vollständige Übersicht der erreichten Ausstattungsquoten aller
grundzuständigen Messstellenbetreiber ist auf der Internetseite der
Bundesnetzagentur unter folgendem Link einsehbar: www.bundesnetzagentur.de/D
E/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZa
ehlwesen/iMSys/start.html.
Bei den in Ihrer Frage genannten Energieversorgungsunternehmen
handelt es sich nicht in allen Fällen um die jeweils in dem Gebiet
grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die grundzuständigen
Messstellenbetreiber können rechtlich und organisatorisch eigenständig sein und sind
nicht automatisch mit dem örtlichen Stadtwerk oder Netzbetreiber
identisch.
Die Ausstattungsquoten mit intelligenten Messsystemen zum letzten
verfügbaren Stichtag 31. Dezember 2024 für die betrachteten
Unternehmen oder der in den jeweiligen Netzgebieten grundzuständigen
Messstellenbetreiber stellt sich wie folgt dar:
• Stadtwerke Bonn: Die Bonn-Netz GmbH ist als grundzuständiger
Messstellenbetreiber tätig. Die aktuelle Ausstattungsquote beträgt
2,74 Prozent (431 intelligente Messsysteme).
– Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle): 564
intelligente Messsysteme
• Stadtwerke Troisdorf: Die aktuelle Ausstattungsquote liegt bei
20,52 Prozent (996 intelligente Messsysteme).
– Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle):
1.078 intelligente Messsysteme
• Bad Honnef AG: Die Ausstattungsquote beträgt 4,86 Prozent (64
intelligente Messsysteme).
– Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle): 92
intelligente Messsysteme
• e-regio GmbH & Co. KG, Stadtwerke Erft GmbH und Stadtwerke
Bergheim: Hier ist die Westnetz GmbH der grundzuständige
Messstellenbetreiber. Für das Netzgebiet der Westnetz GmbH liegt die
gemeldete Ausstattungsquote zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei
25,83 Prozent (insgesamt 111.055 intelligente Messsysteme). Diese
Quote bezieht sich auf das gesamte Versorgungsgebiet der Westnetz
GmbH. Eine gesonderte Ausweisung von Einzelquoten für die in der
Frage genannten Orte (z. B. Erftstadt, Bad Honnef, Bergheim etc.)
erfolgt seitens der Westnetz GmbH nicht.
– Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle):
184.431 intelligente Messsysteme
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
68. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen,
dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre
stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt und
automatisch an Kostenentwicklungen sowie neue
Ziele wie Entrepreneurship Education,
Qualitätsoffensive Lehrerbildung und Digitalisierung/
Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre
angepasst wird, um Hochschulen langfristig
verlässlich zu finanzieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 22. Mai 2025
Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde am 3. Mai 2019
von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und mit Beschluss der
Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019
verabschiedet. Mit der Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020
stellen Bund und Länder seit dem 1. Januar 2021 den staatlichen
Hochschulen in Deutschland jährlich und zeitlich unbegrenzt zusätzliche
Finanzmittel in erheblichem Umfang zur Verfügung. Das Bund-Länder-
Programm hat zum Ziel, die Qualität von Studium und Lehre
flächendeckend zu verbessern, gute Studienbedingungen in der Breite der
deutschen Hochschullandschaft zu gewährleisten sowie die
Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht zu erhalten.
In der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag haben Bund
und Länder ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der
Zielerreichung festgeschrieben. Gemäß § 8 der Bund-Länder-Vereinbarung
beraten Bund und Länder im Jahr 2027 auf der Grundlage der Ergebnisse
einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat über inhaltliche und
finanzielle Anpassungsbedarfe. Im Zuge dessen wird auch über ggf.
vorzunehmende Anpassungen bei den Zielen, Teilzielen und Maßnahmen
sowie über eine mögliche Weiterführung der Dynamisierung des
Zukunftsvertrags beraten.
69. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gedenkt die Bundesregierung, die notwendige
Verlässlichkeit und Planungssicherheit für
Exzellenzcluster und -Universitäten bis 2030 und
darüber hinaus zu gewährleisten, und wenn ja, wie
genau, und unternimmt die Bundesregierung
Schritte, um die erfolgreiche deutsche
Exzellenzstrategie auf europäischer Ebene durch eine
gemeinsame „Europäische Exzellenzstrategie“ zu
verankern, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 23. Mai 2025
Die Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) „Exzellenzstrategie“ ist auf die
dauerhafte gemeinsame Förderung ausgerichtet und wird konsequent
fortgesetzt. Die Universitäten erhalten somit die notwendige
Planungssicherheit. Am 22. Mai 2025 wurden beispielsweise die Exzellenzcluster
der nächsten Förderphase von sieben Jahren ausgewählt. Zur näheren
Ausgestaltung wird auf die BLV zur Exzellenzstrategie verwiesen, die
auf der Internetseite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (www.g
wk-bonn.de) einzusehen ist.
Die Bundesregierung setzt sich außerdem für die weitere Stärkung des
Exzellenzprinzips in der europäischen Forschungsförderung ein. Die
Exzellenzstrategie ist ein erfolgreiches Modell der Förderung von
Spitzenforschung, für das auch im Austausch mit unseren europäischen
Partnern geworben wird.
70. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Welchen Anpassungsbedarf sieht die
Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen
dem Bundesministerium für Bildung und
Forschung und dem Bayerischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst geschlossenen
Vereinbarung zum Forschungsreaktor FRM II in
Garching (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/land
kreismuenchen/garchinger-forschungsreaktor-tu-h
aelt-hochangereichertes-uran-noch-fuer-notwendi
g-1.5450575; zum Beispiel dahingehend, dem
Forschungsreaktor FRM II in Garching die
Nutzung von hoch angereichertem Uran nur noch
zeitlich befristet zu gestatten bzw. gänzlich zu
verbieten), und sieht die Bundesregierung bei
einer möglichen zukünftigen Nutzung des
Reaktors einen Verstoß gegen die ursprüngliche
Betriebsgenehmigung des Forschungsreaktors
vorliegen (vgl. www.bund-naturschutz.de/pressemitt
eilungen/gutachten-zeigt-betrieb-des-garchinger-f
orschungsreaktors-frm-ii-ist-seit-8-jahren-ill
egal)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 23. Mai 2025
Die Bundesregierung unterstützt die internationalen Bestrebungen,
Forschungsreaktoren auf niedriger angereichertes Uran umzurüsten, sofern
dies technisch und wirtschaftlich machbar ist und auch weiterhin die
Qualität der Forschung auf hohem Niveau sicherstellt. Insbesondere für
einen zukünftigen Betrieb der Forschungs-Neutronenquelle Heinz
Maier-Leibnitz (FRM II) mit niedriger angereichertem Uran fördert das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) weiterhin ein Forschungsvorhaben der Technischen
Universität München.
Die zu Grunde liegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (als Vorgängerministerium
des BMFTR) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft
und Kunst wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert und an den
Stand der internationalen Forschung und Entwicklung angepasst.
Aktuell sieht die Bundesregierung keinen weiteren Anpassungsbedarf.
Der Betrieb des FRM II erfolgt rechtmäßig auf Basis der
Betriebsgenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz vom 2. Mai 2003. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
hat mit Urteil vom 18. Juni 2024 (22 A 20.40009) die Rechtmäßigkeit
der Betriebsgenehmigung und des Einsatzes des genehmigten
Brennstoffs mit einer Anreicherung von bis zu 93,2 Prozent Uran 235
bestätigt. Das Gericht hat die Klage eines Umweltverbands auf
Betriebseinstellung, Nichtigerklärung der Betriebsgenehmigung und deren Widerruf
abgewiesen. Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde zum
Bundesverwaltungsgericht erhoben, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
71. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu
T. J., insbesondere hinsichtlich Straftaten,
Verbindungen zu linksextremen Gruppen (beispielsweise
zu der linksextremistischen kriminellen
Vereinigung „Gruppe Lina Engel“) sowie ausländischen
terroristischen Organisationen (beispielsweise zur
PKK und zu Unterorganisationen; www.generalb
undesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/
DE/2024/Pressemitteilung-vom-22-10-2024-
2.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Mai 2025
Auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof vom 22. Oktober 2024 wird mit dem Zusatz verwiesen, dass
das Verfahren gegen den Beschuldigten T. J. noch nicht abgeschlossen
ist. Die Erteilung weitergehender Auskünfte muss unterbleiben und kann
auch nicht in eingestufter Form erfolgen. Denn trotz der grundsätzlichen
verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach
sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das
Informationsinteresse des Parlaments hinter das ebenfalls berechtigte
Geheimhaltungsinteresse zum Schutz des noch laufenden Verfahrens sowie der
Persönlichkeitsrechte des von Ihrer Frage Betroffenen zurück. Eine
nähere Auskunft zu Erkenntnissen hinsichtlich der fragegegenständlichen
Person könnte konkret die Aufklärung der Tatvorwürfe in dem noch
nicht abgeschlossenen Verfahren erschweren oder gar vereiteln; aus dem
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse
der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem
Informationsinteresse genießt. Unabhängig davon würde eine Beauskunftung das
Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung
gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des
Grundgesetzes unverhältnismäßig beeinträchtigen. Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung darf nur im überwiegenden Interesse der
Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
eingeschränkt werden. Die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es
zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE – Band 124, S. 78). Eine
Beauskunftung im vorliegenden Fall ist zum Schutz öffentlicher Interessen
nicht erforderlich und daher unzulässig.
Im Übrigen nimmt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz
festlegten Kompetenzordnung zu etwaigen auf Landesebene geführten
Strafverfahren und daraus gewonnenen Erkenntnissen keine Stellung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
72. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Werden Projekte, Initiativen oder Bündnisse in
der Stadt Dortmund aus Mitteln des
Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ gefördert, und
wenn ja, um welche Projekte handelt es sich (bitte
diejenigen 25 Projekte aufführen, die der Reihe
nach die meisten Zuwendungen aus dem
Bundeshaushalt erhalten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 23. Mai 2025
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte
gefördert, die in der Regel einen ortsübergreifenden Charakter aufweisen und
bundesweit agieren. Dies bedingt, dass bei „ortsbezogenen“ Anfragen
nur auf den „Trägersitz“ der Zuwendungsempfänger abgestellt werden
kann. Die Prüfung hat vorliegend ergeben, dass derzeit zwei
Zuwendungsempfänger aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ihren
Trägersitz in der Stadt Dortmund verorten.
Hierbei handelt es sich um:
Nr.
Zuwendungsempfänger
Projekt
1. BackUp-ComeBack
Couragiert Demokratie
Stärken! e. V.
MIDeinander: Multiperspektivische
Intervention, Distanzierungsarbeit
und Demokratieförderung
2. Stadt Dortmund Partnerschaften für Demokratie
Stadt Dortmund
Zu berücksichtigen ist, dass die Übersicht nur die direkt geförderten
Projekte umfasst.
Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ und zu den geförderten Projekten finden Sie auf der
Programmwebseite www.demokratie-leben.de.
73. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Trifft die Medieninformation zu, das
Bundeskanzleramt habe u. a. die Zuständigkeit für das
Förderprogramm „Demokratie leben!“ an sich gezogen,
und wenn ja, aus welchem Grund, und inwiefern
sind ggf. zukünftig welche anderen
Förderschwerpunkte geplant (www.tichyseinblick.de/daili-es-se
ntials/friedrich-merz-reisst-den-foerdertopf-demo
kratie-leben-an-sich/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 22. Mai 2025
Es gibt keine entsprechenden Planungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
74. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Ist die Einrichtung der automatischen
Verarbeitung des Geschlechtseintrags „unbestimmt/
divers“ in dem IT-Fachverfahren der
Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Bürgergelds
(ALLEGRO) abgeschlossen vor dem
Hintergrund, dass in der Vergangenheit ALLEGRO die
im Stammdatensystem (STEP) hinterlegten
Personen mit dem Geschlechtseintrag „unbestimmt/
divers“ nicht verarbeiten konnte, sodass es
insbesondere bei Menschen, die im laufenden
Leistungsbezug ihren Geschlechtseintrag geändert
haben, zu Problemen bei der Auszahlung des
Bürgergelds gekommen ist, und wenn nein, welche
Gründe gibt es dafür, und bis wann ist dies
vorgesehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. Mai 2025
Die Bereitstellung der Funktion zur automatischen Verarbeitung des
Geschlechtseintrags „unbestimmt/divers“ im IT-Fachverfahren ALLEGRO
erfolgte mit der Programmversion „PRV_25.05.00“ im Mai 2025. Sie ist
für Anwendende seit dem 19. Mai 2025 verfügbar.
75. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
der Anteil von Langzeitarbeitslosen im SGB-II-
Bezug (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch),
die über keine deutsche Staatsbürgerschaft
verfügen, in den Jahren 2000, 2010, 2016 und 2024
entwickelt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen sowie jeweils separat für Drittstaatler sowie
für Ausländer aus den Top-8-
Asylherkunftsländern insgesamt ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 19. Mai 2025
Nachfolgend werden Angaben zu Personen ausgewiesen, die nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt sind, da
aus der Arbeitslosenstatistik keine direkten Aussagen zum tatsächlichen
Leistungsbezug getroffen werden können.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im
Jahresdurchschnitt 2024 insgesamt rund 1,73 Millionen arbeitslos
gemeldete Leistungsberechtigte im SGB II, darunter waren 853.000 bzw.
49,4 Prozent Langzeitarbeitslose. Von den rund 762.000 arbeitslosen
Leistungsberechtigten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit
waren 296.000 bzw. 38,9 Prozent langzeitarbeitslos. Weitere Ergebnisse
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Angaben zu den Langzeitarbeitslosen und den Leistungsberechtigten
liegen ab dem Jahr 2007 vor.
Tabelle: Bestand an arbeitslosen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten
Merkmalen
Deutschland
Ausgewählte Berichtsjahre, Jahresdurchschnitte
Berichtsjahr
Staatsangehörigkeit insgesamt darunter
Langzeitarbeitslose
absolut absolut Anteil
in Prozent
1 2 3
Insgesamt 2.390.832 1.344.531 56,2
Deutsche 1.969.063 1.097.225 55,7
2007 Ausländer 421.212 246.991 58,6
Asylherkunftsländer (Top 8)1) 34.816 20.025 57,5
Drittstaaten2) 333.574 194.570 58,3
Insgesamt 2.078.655 956.100 46,0
Deutsche 1.692.148 775.157 45,8
2010 Ausländer 386.461 180.916 46,8
Asylherkunftsländer (Top 8)1) 35.010 14.741 42,1
Drittstaaten2) 304.499 142.098 46,7
Insgesamt 1.803.520 877.668 48,7
Deutsche 1.322.039 689.284 52,1
2016 Ausländer 481.443 188.370 39,1
Asylherkunftsländer (Top 8)1) 125.947 23.424 18,6
Drittstaaten2) 361.348 142.315 39,4
Berichtsjahr
Staatsangehörigkeit insgesamt darunter
Langzeitarbeitslose
absolut absolut Anteil
in Prozent
1 2 3
Insgesamt 1.728.485 853.438 49,4
Deutsche 965.996 557.112 57,7
2024 Ausländer 762.480 296.323 38,9
Asylherkunftsländer (Top 8)1) 241.065 88.863 36,9
Drittstaaten2) 642.282 233.576 36,4
1) Enthalten sind Personen der Staatsangehörigkeiten Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
2) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
76. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über
die Auswirkungen von langen täglichen
Arbeitszeiten (in der Regel definiert als eine tägliche
Arbeitszeit von mehr als acht Stunden) auf die
Gesundheit von Beschäftigten sowie auf das
Unfallgeschehen (gegebenenfalls dabei bitte darstellen,
womit lange Arbeitszeiten nach gesicherter
Kenntnislage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
und Arbeitsmedizin einhergehen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 23. Mai 2025
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass das Risiko für die
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten mit der Länge der täglichen
Arbeitszeit exponentiell ansteigt. Arbeitszeitliche Belastungsfaktoren
und hierbei insbesondere überlange Arbeitszeiten und unzureichende
Ruhezeiten stehen mit einem erhöhten Risiko folgender Ereignisse in
Verbindung: (Arbeits-)Unfälle, Beinahe-Unfälle, sicherheitskritische
Vorfälle und Verletzungen (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA), baua Fokus: Arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen, September
2023, abrufbar unter www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/
Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen; weiterführende
gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse der BAuA zu den
Auswirkungen überlanger Arbeitszeiten sind abrufbar unter www.baua.de/DE/
Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/F2507).
77. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie lange beträgt die durchschnittliche
Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I,
gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis
zur ersten Auszahlung, jeweils aufgeschlüsselt
nach Bundesländern, und hat die Bundesregierung
beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit
seit Januar 2023 zur Verkürzung der
Bearbeitungszeiten Maßnahmen ergriffen, und wenn ja,
welche (bitte die jeweiligen
Einführungszeitpunkte angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 22. Mai 2025
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom vollständig eingereichten
Antrag auf Arbeitslosengeld bis zur Bewilligung betrug nach Angaben
der Bundesagentur für Arbeit zuletzt im April 2025 rund acht
Kalendertage.
Eine Aufschlüsselung der Daten wie in der Frage formuliert, liegt der
Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesagentur für Arbeit ist als selbstverwaltete Körperschaft des
öffentlichen Rechts für die Durchführung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch zuständig. Sie führt laufend Maßnahmen zur Optimierung
der Bearbeitungsdauer durch. Zu diesen gehören beispielsweise eine
Aufstockung des Personals in den für das Arbeitslosengeld zuständigen
Teams, eine kontinuierliche Analyse der Bearbeitungssituation,
Prozessvereinfachungen und ein Arbeitslastausgleich zwischen
Aufgabengebieten innerhalb der Operativen Services der Bundesagentur für Arbeit und
bei Bedarf zwischen den Regionen. Zudem treibt die Bundesagentur für
Arbeit die Nutzung der Digitalisierungs- und (Teil-)
Automatisierungsmöglichkeiten voran, um die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu
nutzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zu den
Themen im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit und
unterstützt die Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch
entsprechende Gesetzgebung.
78. Abgeordneter
Stephan Protschka
(AfD)
Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene
dafür einsetzen, dass die Richtlinie zum EU-
Lieferkettengesetz, wie vom Bundeskanzler Friedrich
Merz mündlich gefordert, aufgehoben wird, oder
setzt sie sich, wie von seinem Stellvertreter Lars
Klingbeil mündlich gefordert, für deren
Beibehaltung ein, und in welcher Form soll die Richtlinie
gegebenenfalls national umgesetzt werden (www.
tagesschau.de/ausland/europa/lieferkettengesetz-e
u-klingbeil-merz-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. Mai 2025
Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im
Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence
Directive – CSDDD) ist seit dem 25. Juli 2024 in Kraft und nach
Verlängerung durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ (Richtlinie (EU)
2025/794) um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu
überführen. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages
zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die
Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich
umsetzen.
79. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der
Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und
2024 (bitte insgesamt sowie nach folgenden
Staatsangehörigkeiten differenzieren: Deutsche
und Ausländer)?
80. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der
Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und
2024 differenziert nach Ausgaben für
Versicherungsleistungen (nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch), Sozialleistungen (nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch) und Mindereinnahmen
bei Steuern und Sozialbeiträgen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 19. Mai 2025
Die Fragen 79 und 80 werden zusammen beantwortet.
Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit werden seitens der
Bundesregierung nicht berechnet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) veröffentlicht jedoch solche Berechnungen für
einen Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2005. Die Berechnung der
Kosten ist aufgrund der Datenlage jeweils nach einem Jahr Wartezeit
möglich. Deshalb liegen aktuell noch keine Daten für das 2024 vor. Eine
Differenzierung nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. Der
nachstehenden Tabelle können die absoluten Zahlen für die abgefragten Jahre
in Milliarden Euro entnommen werden.
Zur Interpretation der dargestellten Werte ist darauf hinzuweisen, dass
diese Inflationseffekte enthalten. Zur Einordnung sind daher die
Ausführungen und das Schaubild zur inflationsbereinigten Entwicklung im
Zuge der Veröffentlichung zu den gesamtfiskalischen Kosten des Jahres
2023 zu berücksichtigen (vgl. IAB-Forum vom 12. März 2025, www.ia
b-forum.de/die-kosten-der-arbeitslosigkeit-sind-2023-wieder-deutlich-ge
stiegen/).
Tabelle: Übersicht über die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit differenziert nach
Ausgabenarten und Mindereinnahmen für die Jahre 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024
2010 2015 2020 2023 2024*
in Milliarden Euro
Gesamtfiskalische Kosten der
Arbeitslosigkeit
53,4 52,9 60,1 67,5 –
Ausgaben für Versicherungsleistungen
(Drittes Buch Sozialgesetzbuch)
14,0 12,1 16,9 15,5 –
Sozialleistungen
(Zweites Buch Sozialgesetzbuch)
21,9 21,8 19,8 25,1 –
Mindereinnahmen bei Steuern 7,1 7,1 9,1 8,9 –
Mindereinnahmen bei Sozialbeiträgen 10,3 11,9 14,3 18,0 –
* Die Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor.
Quelle: IAB 2025
81. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2010, 2015,
2020, 2023 und 2024 (bitte insgesamt ausweisen
sowie nach den folgenden Staatsangehörigkeiten
differenzieren: Deutsche und Ausländer)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 19. Mai 2025
Die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
insgesamt können für die abgefragten Jahre der folgenden Tabelle
entnommen werden (in Euro). Eine Differenzierung der Ausgaben nach
Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich, weil im Finanzsystem der
Bundesagentur für Arbeit nicht nach Merkmalen unterschieden wird.
2010 2015 2020 2023 2024
20.015.898.889 9.293.024.789 33.348.653.221 11.988.048.441 13.195.708.045
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
82. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung
für den Aufbau des neuen Bundesministeriums
für Digitales und Staatsmodernisierung
(insbesondere die Kosten für neue Räumlichkeiten sowie
die Besoldung des Bundesministers, der
Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre
bitte einzeln ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 20. Mai 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) ist mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai
2025 gebildet worden. Einzelheiten zum Aufbau des neuen
Bundesministeriums sowie zum Zuständigkeitsübergang aus anderen Ressorts
werden gegenwärtig innerhalb des BMDS sowie der Bundesregierung
geklärt. Über einen eigenen Haushalt verfügt das BMDS bislang nicht.
Eine Etatisierung wird erst im Zuge der anstehenden
Haushaltsaufstellungsverfahren erfolgen. Die Höhe der Besoldung der
Bundesministerinnen und Bundesminister richtet sich nach § 11 Absatz 1 des
Bundesministergesetzes, die der beamteten Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre nach Anlage 4 zum Bundesbesoldungsgesetz und die der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach § 5 Absatz 1 des
Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretäre.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
83. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Wann erwartet die Bundesregierung die Vorlage
der DB InfraGO AG zum Projekt 2-009-V03
(Brenner-Nordzulauf) des
Bundesverkehrswegeplans 2030 zur parlamentarischen Befassung nach
§ 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung, und
welche Kosten sind bisher durch die DB InfraGO
AG angefallen (bitte angeben, welcher Anteil
davon durch EU-Mittel gedeckt wurde)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 20. Mai 2025
Die DB InfraGO AG bearbeitet zurzeit die Unterlagen für den Bericht
über das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf zur parlamentarischen
Befassung. Diese soll voraussichtlich noch im laufenden Jahr 2025 erfolgen.
Für die bisher durchgeführten Leistungsphasen 1 und 2
(Grundlagenermittlung mit Trassenauswahlverfahren sowie die Vorplanung) sind
folgende Kosten angefallen (Stand: 3/2025):
• 90 Mio. Euro, davon wurden 24 Mio. Euro durch Mittel der
Europäischen Union kofinanziert, und
• 17 Mio. Euro für vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Kauf von
Ökopunkten).
84. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung
mittlerweile für die Projektdurchführung des
Projekts 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 im
Vergleich zu den ebendort aufgeführten Kosten von
1.320,8 Mio. Euro, und welcher Anteil der
Projektkosten wird nach Einschätzung der
Bundesregierung durch EU-Zuschüsse getragen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 20. Mai 2025
Im BVWP 2030 sind die im Jahr 2016 ermittelten Gesamtkosten der
Investitionen in Höhe von 1.320,8 Mio. Euro (Preisstand 2015) des
Projekts Brenner-Nordzulauf angegeben. Diese bezogen sich auf einen
reduzierten Projektzuschnitt, da die Kosten für die zwei zusätzlichen
Gleise Brannenburg–Kiefersfelden–Grenze D/A 2016 noch ermittelt
wurden. In der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Bewertung werden für
einen aktualisierten Planfall voraussichtlich deutlich höhere
Gesamtinvestitionen nach der BVWP-Methodik berücksichtigt. Die Ergebnisse
der Bewertung werden im Rahmen der parlamentarischen Befassung
veröffentlicht.
Die Förderquote der EU variiert im Programm Connecting Europe
Facility zwischen 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die zukünftig
gültigen Förderprogramme der EU sind aktuell noch nicht veröffentlicht.
85. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Steht die Bundesregierung in Kontakt mit den
Stakeholdern des Brenner-Basistunnel-Projektes,
und wenn ja, in welcher Weise, und auf welcher
Basis findet dieser Austausch statt (www.adac.de/
news/brenner-basistunnel/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 19. Mai 2025
Das Bundesministerium für Verkehr steht über die Brenner Corridor
Platform (vgl.: www.bcplatform.eu) in verschiedenen Arbeitsgruppen in
regelmäßigem Austausch mit den Stakeholdern des Brenner-
Basistunnels. Zur grenzüberschreitenden Planung erfolgt die Arbeit im Rahmen
eines gemeinsamen Lenkungskreises der österreichischen Bundesbahnen
und der DB InfraGO AG unter Teilnahme der zuständigen Ministerien in
Deutschland und Österreich.
86. Abgeordneter
Wolfgang Wiehle
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. wie
viele Unfälle es in den vergangenen fünf Jahren
(bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln) auf
Bundesautobahnen mit Pylonen oder mit Teilen von
Pylonen gegeben hat, die nicht (mehr) an ihrem
ursprünglichen Ort standen, und wenn ja, hat sie
Maßnahmen ergriffen, um solchen Unfällen
entgegenzuwirken, und wenn ja, welche (www.woch
enspiegellive.de/landkreis-bad-kreuznach/artikel/
verlorener-leitkegel-verursacht-unfall)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 21. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Unfälle mit
Leitkegeln (Pylonen) vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
87. Abgeordneter
Dirk Brandes
(AfD)
Wie häufig haben Kommunen in ihrer Funktion
als untere Wasserbehörde nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren
zeitlich befristete Anordnungen und/oder Verbote
zur Einschränkung der Wassernutzung für die
Bevölkerung erlassen, um die Anforderungen des
§ 50 des Wasserhaushaltsgesetzes
aufrechtzuerhalten, und erkennt die Bundesregierung in den
vorliegenden Zahlen einen Trend, und wie
bewertet sie diesen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 22. Mai 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 117 der Großen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/11035
verwiesen.
88. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Wird die Errichtung neuer Nationalparks in
Deutschland seitens der Bundesregierung
unterstützt, und wenn ja, in welchen Gebieten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 19. Mai 2025
Die Zuständigkeit für die Planung, Ausweisung und Verwaltung von
Nationalparken liegt in Deutschland allein bei den Bundesländern.
Lediglich vor der Ausweisung eines Nationalparks werden das
Bundesumweltministerium und das Bundesverkehrsministerium in einem
Benehmensverfahren vom jeweiligen Bundesland beteiligt.
89. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Welche Anpassungen plant die Bundesregierung
bei den nationalen Rechtsvorschriften zum Wolf
(Canis lupus) vor dem Hintergrund der vom
Europäischen Parlament kürzlich beschlossenen
Herabstufung des Schutzstatus von „streng
geschützt“ auf „geschützt“?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 23. Mai 2025
Die Umstufung der Art Wolf von Anhang IV in Anhang V der Richtlinie
92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist noch nicht
abgeschlossen. Erst wenn diese Rechtsänderung in Kraft getreten ist, haben die
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre nationalen Regelungen
anzupassen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung
derzeit, wie der Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des
Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie unverzüglich in nationales Recht umgesetzt werden kann.
90. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben
derzeit noch nicht die erforderlichen
Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der
Umgebungslärmrichtlinie erstellt, und welche
Erkenntnisse ergeben sich aus dem laut Aussagen
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt
und Landwirtschaft nun vertieften Monitoring des
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit hinsichtlich
des Vollzugsstandes der Lärmaktionspläne,
insbesondere hinsichtlich möglicher Konsequenzen für
die jeweiligen kommunalen
Gebietskörperschaften?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger
vom 23. Mai 2025
Nach der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) mussten die
Mitgliedstaaten bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne der Runde 4
aufstellen oder aktualisieren. Diese Lärmaktionspläne waren bis zum
18. Januar 2025 der Europäischen Kommission zu melden. Zuständig
für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz die Gemeinden oder die nach Landesrecht
zuständigen Behörden.
Für folgende Ballungsräume haben die Länder dem Umweltbundesamt
noch keine berichtsfähigen Lärmaktionspläne der Runde 4 zur
Übermittlung an die Europäische Kommission gemeldet:
Berlin, Bremerhaven,
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- part_of_vorgang → Abfragen von Kontoinformationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aktionsprogramm Naturschutz gegen Rechtsextremismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Analyse des Blackouts in Spanien und Portugal (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Änderung der Strafbarkeit im Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Angriff auf ein ziviles Schiff im Seegebiet um Malta in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anlässe für Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anordnung der Zurückweisung von Schutzsuchenden durch das BMI (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anordnungen bzw. Verbote zur Einschränkung der Wassernutzung für die Bevölkerung durch Kommunen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften zum Wolf nach der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anteil von Langzeitarbeitslosen mit SGBII-Bezug ohne deutsche Staatangehörigkeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anwendungspraxis der Wehrdisziplinarordnung bei Offizieren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anwendungsvorrang der Dublin-III-Verordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl stationärer Grenzkontrollen in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Asylantragstellenden mit bereits in einem andern EU-Staat gestellten Asylantrag seit 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von zur Grenzkontrolle eingesetzten Bundespolizisten zwischen Januar 2024 und Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufklärung von Gewalt gegen Minderheiten in Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufrechterhaltung der Alarmstufe des Notfallplans Gas (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auskunftspflicht gegenüber Abgeordneten zum Ursprung des Coronavirus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerungen von Bundesminister Johann Wadephul zur Gefährdung der europäischen Sicherheit durch Russland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausstattungsquote mit Smart Metern bei bestimmten Stadtwerken (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch mit den Stakeholdern des Brenner-Basistunnel-Projektes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch mit Herkunftsstaaten bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit und der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen auf die Notfallversorgung nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhä (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der geplanten verschärften Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von Grenzpendlern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen verschärfter Binnengrenzkontrollen auf grenznahe Regionen und den grenzüberschreitenden Warenverkehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen von langen Arbeitszeiten auf die Gesundheit der Beschäftigten sowie auf das Unfallgeschehen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beantragung öffentlicher Mittel für Kirchentage seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bereitstellung der Funktion zur automatischen Verarbeitung des Geschlechtseintrags "unbestimmt/divers" im IT-Fachverfahren ALLEGRO (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung an der Rüstungsbank DSR (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung an Maßnahmen der Landesregierungen im Rahmen der geplanten kommunalen Altschuldenlösung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Deutsche Staatsangehörige unter den durch die Hamas verschleppten Geiseln (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einhaltung der Inkompatibilitätsregelungen bei der Vereidigung der Regierungsmitglieder am 6. Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einteilung von Veranstaltungen in unterschiedliche Gefahrenzonen durch die Stadt Dorsten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Anzahl an Asylgesuchen seit Beginn des Jahres 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen gegen Menschen mit Behinderungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erarbeitung der Begründung für die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen im BMI (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Errichtung neuer Nationalparks (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erstellung von Lärmaktionsplänen der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fähigkeit der in Litauen stationierten Panzerbrigade zur Abwehr eines möglichen russischen Drohnenangriffs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung einer beschleunigten Umsetzung der Vereinfachungsvorschläge zur gemeinsamen Agrarpolitik der EU-Kommission (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Gewährleistung von Planungssicherheit für die Exzellenzcluster (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hintergründe zu einem festgenommenen mutmaßlichen Unterstützer einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Informationsgespräch mit den Botschaftern der Nachbarstaaten im BMI am 8. Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf im Bundesverkehrswegeplan 2030 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für den Aufbau des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kritik der polnischen Regierung an der Verschärfung von Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Binnengrenze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kündigungen der Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießanlagen auf Bundeswehr- und NATO-Liegenschaften (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Listen mit personenbezogenen Daten aus EU-Staaten zur Eintragung in das Schengener Informationssystem (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mehraufwand je Grenzübertritt für den Personen- und Warenverkehr durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Minderung der Belastung für Grenzpendler im Rahmen der geplanten verschärften Binnengrenzkontrollen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Aufnahme von südafrikanischen Geflüchteten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Mitfinanzierung der privaten US Stiftung Gaza Humanitarian Foundation durch Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Strafanzeige wegen der Veröffentlichung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD in den Medien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Teilnahme von Staatsministerin Serap Güler an Veranstaltungen im Umfeld der Grauen Wölfen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Zusammenarbeit und Förderung von Personen bzw. Gruppierungen der "Antifa" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Monatliche Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalaufwand und Kosten im Rahmen der Erstellung des BfV-Gutachtens zur AfD (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung bei den Beratungen zum WHO-Pandemieabkommen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zum Einsatz von Backpulver als Pflanzenschutzmittel gegen Mehltau im Weinbau (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsgrundlage zu den Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reduzierung der Stundensätze von Beleghebammen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schaden von Grenzkontrollen im Schengen-Raum (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schulungen im Umgang mit AfD-Abgeordneten in THW-Landesverbänden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Treffen des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner mit einer russischen Delegation in Baku (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung des UN-Migrationspakts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unfälle mit Leitkegeln auf Bundesautobahnen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung der Selbstverwaltung in Nordostsyrien bei der Bewachung und Versorgung der IS-Gefangenenlager (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfahren bei Schutzgesuchen von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhältnismäßigkeit der verstärkten Grenzkontrollen im Rahmen des Personen- und Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhältnis zwischen asylbezogener Zuwanderung und Fachkräfteeinwanderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verhinderung von völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Bayern zum Forschungsreaktor FRM II in Garching (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorgehen bezüglich der Richtlinie zum EU-Lieferkettengesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorlage des Berichts der DB InfraGO AG zum Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf zur parlamentarischen Befassung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen vor dem Hintergrund der geplanten Stärkung der Beziehungen zu Polen und der Tschechischen Republik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Zuständigkeit für das Bundesprogramm Demokratie leben! (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuwendungsempfänger des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" in Dortmund (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)