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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 23.05.2025 · WP 21 · 21/237 · Schriftliche Fragen · Original ↗
96 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Peter Boehringer (AfD): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die konkrete Beschaffenheit des trotz geopolitisch instabiler Zeiten, schnell wachsender politi…
  2. Schriftliche Frage 2/3/4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Sonderver…
  3. Schriftliche Frage 5 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): An welchen Maßnahmen der Landesregierungen möchte sich die Bundesregierung im Rahmen der geplanten kommunalen Altschuldenlösung (Koalitionsv…
  4. Schriftliche Frage 6 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der Rüstungsbank DSR zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe plant die Bundesregierung Mittel…
  5. Schriftliche Frage 7 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Staus oder Verzögerungen im Warenverkehr durch die seit dem 16. September 2024 angeordne…
  6. Schriftliche Frage 8 von Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Summe wird der Schaden von Grenzkontrollen im Schengen-Raum nach den für die Bundesregierung relevanten, vorliegenden Studien (bi…
  7. Schriftliche Frage 9 von Carolin Bachmann (AfD): Welcher Personalaufwand (bitte in Personenanzahl und Arbeitsstunden des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln)…
  8. Schriftliche Frage 10 von Stephan Brandner (AfD): Wer beantragte seit dem Jahr 2020 zu jeweils welchem Zeitpunkt Mittel zur Finanzierung des Deutschen Evangelischen Kirchentages beziehungswe…
  9. Schriftliche Frage 11 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Hat die Bundesregierung ab dem 6. Mai 2025 etwas unternommen, um die Einreise von in Griechenland bzw. Bulgarien bereits anerkannten und ans…
  10. Schriftliche Frage 12 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie groß ist der erwartete zeitliche Mehraufwand je Grenzübertritt für den Personen- und Warenverkehr durch die geplanten schärferen Binneng…
  11. Schriftliche Frage 13 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele stationäre Grenzkontrollen gibt es derzeit in Deutschland, und wie hoch sind die Kosten (Stand: 30. April 2025) für die seit dem 1…
  12. Schriftliche Frage 14 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird z…
  13. Schriftliche Frage 15 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie möchte die Bundesregierung die individuellen Belastungen für sogenannte Grenzpendlerinnen und Grenzpendler durch die von ihr geplanten s…
  14. Schriftliche Frage 16 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffe…
  15. Schriftliche Frage 17 von Stefan Henze (AfD): In welchen THW-Landesverbänden neben dem Verband Bremen, Niedersachsen finden noch Schulungen im Umgang mit AfD-Abgeordneten statt?
  16. Schriftliche Frage 18 von Stefan Henze (AfD): Welche Inhalte haben Schulungen über AfD- Abgeordnete beim Technischen Hilfswerk?
  17. Schriftliche Frage 19 von Nicole Hess (AfD): Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahr…
  18. Schriftliche Frage 20 von Nicole Hess (AfD): Gibt es eine inhaltliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Verein Teilseiend e. V. (Sitz Heidelberg), konkret mit dem Projekt „Musl…
  19. Schriftliche Frage 21 von Luke Hoß (DIE LINKE): Aus welchen Staaten haben dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörden nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 über Europol…
  20. Schriftliche Frage 22 von Steffen Janich (AfD): Hat die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung seit der „Rücknahme der mündlichen Weisung vom 13. September 2015“ durch den Bundesm…
  21. Schriftliche Frage 23 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft die Bundesregierung bei der Durchführung der Grenzkontrollen an der deutschniederländischen Grenze Vorkehrungen, um Rückstau und weit…
  22. Schriftliche Frage 24 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von…
  23. Schriftliche Frage 25 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung durch die verschärften Binnengrenzkontrollen einen Widerspruch zu den Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU,…
  24. Schriftliche Frage 26 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkten Grenzkontrollen und die dadurch entstandenen erheblichen Beeinträchtigungen für die EU- Gru…
  25. Schriftliche Frage 27 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welches weitere inhaltliche Vorgehen wurde den am 8. Mai 2025 in das Bundesministerium des Innern kurzfristig eingeladenen Botschafterinnen…
  26. Schriftliche Frage 28 von Steffen Kotré (AfD): Vor dem Hintergrund der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das b…
  27. Schriftliche Frage 29 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Fällen derzeit an der deutschen EU- Binnengrenze von der Möglichkeit der Zurückweisung…
  28. Schriftliche Frage 30 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie seitens der Bundespolizei bzw. der jeweils zuständigen Landespolizei mit Personen umgegangen w…
  29. Schriftliche Frage 31 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hat sich die Zahl der Schutzgesuche an deutschen Grenzen seit Jahresbeginn entwickelt, und wie wirken sich diese Zahlen auf die Einschät…
  30. Schriftliche Frage 32 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung ihre Weisung zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, und, sofern…
  31. Schriftliche Frage 33 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Sind der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskanzleramt (BK) gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages rund um ihre Erken…
  32. Schriftliche Frage 34 von Knuth Meyer- Soltau (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit und Förderung von Personen und Gruppierungen, die sich der „Antifa“ z…
  33. Schriftliche Frage 35 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Trifft es zu, dass in den Einsatzbefehlen des Bundespolizeipräsidiums und den Bundespolizeidirektionen mit Grenzbezug angeordnet wurde, dass…
  34. Schriftliche Frage 36 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Kräfte der Bundespolizei wurden monatlich vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 12. Mai 2025 für die Durchführung der Grenzkontrol…
  35. Schriftliche Frage 37 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein entsprechendes Gesuch gestellt hatten, haben 2024 und im lau…
  36. Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die deutliche und wiederholte Kritik der polnischen Regierung an der erneut…
  37. Schriftliche Frage 39 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abteilung oder Geschäftsbereichsbehörde im Bundesministerium des Innern hat die rechtliche Begründung für die am 7. Mai 2025 von Bund…
  38. Schriftliche Frage 40 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an deutschen Binnengrenzen keine völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks) s…
  39. Schriftliche Frage 41 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die herrschende juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung (Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem…
  40. Schriftliche Frage 42 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Waren zum Zeitpunkt der Vereidigung am 6. Mai 2025 bei allen Bundesministerinnen und Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretärinnen…
  41. Schriftliche Frage 43 von Bernd Schattner (AfD): Warum verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundes…
  42. Schriftliche Frage 44 von Bernd Schattner (AfD): Wie erklärt es die Bundesregierung, dass das als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz…
  43. Schriftliche Frage 45 von Manfred Schiller (AfD): Sieht die Bundesregierung (z. B. über das Resettlement-Programm der EU) nach dem Vorbild der USA ebenfalls vor, südafrikanische Flüchtlinge,…
  44. Schriftliche Frage 46 von Dario Seifert (AfD): Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise das ihm übergeordnete Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Weitergab…
  45. Schriftliche Frage 47 von René Springer (AfD): Wie viele Abfragen von Kontoinformationen beim Bundeszentralamt für Steuern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gab es nach Kenntnis d…
  46. Schriftliche Frage 48 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurde das Auswärtige Amt über die Reise des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nach Baku und seine Gespräche mit einer russischen Delegation dort…
  47. Schriftliche Frage 49 von Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die syrische Übergangsregierung dazu zu bewegen, die Gewalt gegen Alawitinnen und Alawiten so…
  48. Schriftliche Frage 50 von Steffen Kotré (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des nun amtierenden Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach „Russland immer…
  49. Schriftliche Frage 51 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Wie viele deutsche Staatsbürger sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung Geiseln der Hamas, und was wurde seit deren Verschleppung,…
  50. Schriftliche Frage 52 von Matthias Moosdorf (AfD): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die neue Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, mehrere Veranstaltunge…
  51. Schriftliche Frage 53 von Lea Reisner (DIE LINKE): Wurde die Bundesregierung durch die israelische Regierung um Mitfinanzierung der privaten amerikanischen Stiftung „Gaza Humanitarian Foundat…
  52. Schriftliche Frage 54 von Manfred Schiller (AfD): Wie wird die neue Bundesregierung weiterhin die Ziele des im Jahr 2018 geschlossenen Vertrages der Vereinten Nationen „Global Compact for Mi…
  53. Schriftliche Frage 55 von Ulrich Thoden (DIE LINKE): Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die de facto autonome Selbstverwaltung in Nordostsyrien zum Zweck der Gefahrenabwehr…
  54. Schriftliche Frage 56 von Dirk Brandes (AfD): Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die bestehenden Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießa…
  55. Schriftliche Frage 57 von Heinrich Koch (AfD): Wie begründet die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius…
  56. Schriftliche Frage 58 von Jan Köstering (DIE LINKE): Zu welchen Anlässen wurde die Bundeswehr im Jahr 2024 im Rahmen der Amtshilfe tätig, und welche Kosten wurden dabei den einzelnen Bundesländ…
  57. Schriftliche Frage 59 von Andreas Paul (AfD): Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in welcher Größenordnung können Drohnenschwärme aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in Vo…
  58. Schriftliche Frage 60 von Lea Reisner (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung, bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/166, Erkenntnisse, una…
  59. Schriftliche Frage 61 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung weiterhin an der Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten, obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Erdgas-SoS…
  60. Schriftliche Frage 62 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, demzufolge ber…
  61. Schriftliche Frage 63 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche ökonomischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der von ihr geplanten Verschärfung der Binnengrenzkontrollen auf den g…
  62. Schriftliche Frage 64 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Hat die Bundesregierung den Blackout in Spanien und Portugal im Hinblick auf Risiken der Stromversorgung in Deutschland analysiert, und wenn…
  63. Schriftliche Frage 65 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Blackout in Spanien und Portugal (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtsc…
  64. Schriftliche Frage 66 von Dario Seifert (AfD): Liegen der Bundesregierung statistische Auswertungen oder liegt ihr sonstiges Datenmaterial über mögliche Zusammenhänge zwischen Wahlergebni…
  65. Schriftliche Frage 67 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Ausstattungsquote mit Smart Metern bei den Stadtwerken Bonn, den Stadtwerken Tr…
  66. Schriftliche Frage 68 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt un…
  67. Schriftliche Frage 69 von Ayse Asar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gedenkt die Bundesregierung, die notwendige Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Exzellenzcluster und -Universitäten bis 2030 und darü…
  68. Schriftliche Frage 70 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem…
  69. Schriftliche Frage 71 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu T. J., insbesondere hinsichtlich Straftaten, Verbindungen zu linksextremen Gruppen (beispiels…
  70. Schriftliche Frage 72 von Matthias Helferich (AfD): Werden Projekte, Initiativen oder Bündnisse in der Stadt Dortmund aus Mitteln des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ gefördert, und wenn j…
  71. Schriftliche Frage 73 von Sebastian Maack (AfD): Trifft die Medieninformation zu, das Bundeskanzleramt habe u. a. die Zuständigkeit für das Förderprogramm „Demokratie leben!“ an sich gezoge…
  72. Schriftliche Frage 74 von Maik Brückner (DIE LINKE): Ist die Einrichtung der automatischen Verarbeitung des Geschlechtseintrags „unbestimmt/ divers“ in dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur fü…
  73. Schriftliche Frage 75 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Langzeitarbeitslosen im SGB-II- Bezug (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch),…
  74. Schriftliche Frage 76 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von langen täglichen Arbeitszeiten (in der Regel definiert als eine tägliche A…
  75. Schriftliche Frage 77 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I, gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis…
  76. Schriftliche Frage 78 von Stephan Protschka (AfD): Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie zum EU- Lieferkettengesetz, wie vom Bundeskanzler Friedrich…
  77. Schriftliche Frage 79/80 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und…
  78. Schriftliche Frage 81 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2010, 2015, 2020,…
  79. Schriftliche Frage 82 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für den Aufbau des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (insbesond…
  80. Schriftliche Frage 83 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wann erwartet die Bundesregierung die Vorlage der DB InfraGO AG zum Projekt 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des Bundesverkehrswegeplans 2030…
  81. Schriftliche Frage 84 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Welche Kosten erwartet die Bundesregierung mittlerweile für die Projektdurchführung des Projekts 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des Bundesve…
  82. Schriftliche Frage 85 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Steht die Bundesregierung in Kontakt mit den Stakeholdern des Brenner-Basistunnel-Projektes, und wenn ja, in welcher Weise, und auf welcher…
  83. Schriftliche Frage 86 von Wolfgang Wiehle (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. wie viele Unfälle es in den vergangenen fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln) auf…
  84. Schriftliche Frage 87 von Dirk Brandes (AfD): Wie häufig haben Kommunen in ihrer Funktion als untere Wasserbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren zeitli…
  85. Schriftliche Frage 88 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Wird die Errichtung neuer Nationalparks in Deutschland seitens der Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, in welchen Gebieten?
  86. Schriftliche Frage 89 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche Anpassungen plant die Bundesregierung bei den nationalen Rechtsvorschriften zum Wolf (Canis lupus) vor dem Hintergrund der vom Europä…
  87. Schriftliche Frage 90 von Thomas Ladzinski (AfD): Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben derzeit noch nicht die erforderlichen Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungsl…
  88. Schriftliche Frage 91 von Stephan Protschka (AfD): Existiert das auf Bundesebene übertragene „Aktionsprogramm Naturschutz gegen Rechtsextremismus“ noch, und falls ja, welche Aktivitäten sind…
  89. Schriftliche Frage 92 von Maik Brückner (DIE LINKE): Wird die neue Bundesregierung die Ausnahmen in Bezug auf Erziehungs- und Sorgeberechtigte in § 5 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konver…
  90. Schriftliche Frage 93 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen auf die Notfallversorgung erwartet die Bundesregierung durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 2. April 2025 über…
  91. Schriftliche Frage 94 von Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erklärten Ziels einer flächendeckend…
  92. Schriftliche Frage 95 von Pierre Lamely (AfD): Welche Verhandlungsposition hat die Bundesregierung bei den Beratungen zum WHO- Pandemieabkommen (International Treaty on Pandemic Preventio…
  93. Schriftliche Frage 96 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Gesundheitsfonds prognostiziert die Bundesregierung für das Jahr 2025 unter der Annahme unverä…
  94. Schriftliche Frage 97 von Stephan Protschka (AfD): Für welche der von der EU-Kommission vorgelegten Vereinfachungsvorschläge für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik hat de…
  95. Schriftliche Frage 98 von Bernd Schattner (AfD): Ist die Bundesregierung für die Maßnahme der EU, künftig Backpulver als Pflanzenschutzmittel gegen Mehltau im Weinbau zu verbieten, und wenn…
  96. Schriftliche Frage 99 von Rocco Kever (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, Verhandlungen mit anderen Staaten aufzunehmen, um die Gewährung von Entwicklungshilfe an die Verpflichtung…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/237 21. Wahlperiode 23.05.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 68, 69 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 61 Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 87 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 4 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 92 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 12, 62, 63 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 82 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 75 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Abgeordnete Nummer der Frage Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 49 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 25, 26, 27 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 50 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 51, 64, 65, 85 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Abgeordnete Nummer der Frage Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 5 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 91, 97 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Abgeordnete Nummer der Frage Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 60 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44, 98 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45, 54 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 66 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 79, 80, 81 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 67 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Drucksache 21/237 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Boehringer, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Seite Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Koch, Heinrich (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/237 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 40 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Brandes, Dirk (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Drucksache 21/237 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/237 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 1. Abgeordneter Peter Boehringer (AfD) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die konkrete Beschaffenheit des trotz geopolitisch instabiler Zeiten, schnell wachsender politischer Unsicherheiten und Spannungen gleichwohl anhaltend auslandsgelagerten Volksvermögens im Wert von derzeit über 150 Mrd. Euro, mithin knapp die Hälfte des deutschen Staatsgolds, welches im Krisenfall nicht nur die Bilanz der Deutschen Bundesbank, sondern indirekt auch den Euro stabilisiert, und hat die Bundesregierung eine eigene Auffassung zur Meinung der Bundesbank, die diese Fremdlagerung als zielführend mit der Begründung, „weil es im Falle einer Krise in London und New York besser in Devisen [also Papier- bzw. Giralgeld] umgetauscht werden“ könne, erachtet, auch wenn dieses eine Argument angesichts der hohen Fungibilität des Goldes nach meiner Auffassung durchaus zweifelhaft erscheint? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Mai 2025 Die Goldreserven, nach denen Sie fragen, gehören zu den Währungsreserven. Nach Artikel 127 Absatz 2, dritter Anstrich des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegt die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank nach Artikel 130 AEUV und nach § 12 BBankG von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Die Bundesregierung kommentiert daher Entscheidungen der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven, wie zum Beispiel das Lagerstellenkonzept, nicht. Die Deutsche Bundesbank berichtet über die Höhe und Verteilung der Goldreserven auf die in- und ausländischen Lagerstellen jährlich und transparent in ihrem Geschäftsbericht (https://publikationen.bundesban k.de/publikationen-de/berichte-studien/geschaeftsberichte/geschaeftsberi cht-2024-934014). Zudem listet die Deutsche Bundesbank die Goldbarrenbestände, differenziert nach Lagerstellen, zum jeweiligen Ende des vorhergehenden Kalenderjahres auf und veröffentlicht diese Liste ebenfalls jährlich (www.bundesbank.de/resource/blob/743058/2cb2c9787c26 c63f02875af537397e64/472B63F073F071307366337C94F8C870/goldb arrenliste-data.pdf). Laut Deutscher Bundesbank seien für die Gewichtung der Goldreserven vor allem die Ziele Sicherheit und Handelbarkeit entscheidend. Anhand dieser Kriterien bewerte sie regelmäßig die Lagerstellen ihrer Goldhaltung. 2. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Sondervermögen Infrastruktur möglich? 3. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Kann Rheinland-Pfalz die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur auch potentiell für die Finanzierung des Neubaus der Mittelrheinbrücke bei Sankt Goar verwenden? 4. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Wann wird dem Bundesland Rheinland-Pfalz voraussichtlich das erste Geld aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung stehen, und welche spezialgesetzlichen Regelungen sind bis dahin noch erforderlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Mai 2025 Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Zur Nutzung der Mittel aus dem genannten Sondervermögen sind das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens und das Ausführungsgesetz gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes erforderlich. Die Beratungen der Bundesregierung zu den beiden Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. 5. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) An welchen Maßnahmen der Landesregierungen möchte sich die Bundesregierung im Rahmen der geplanten kommunalen Altschuldenlösung (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeile 1763 ff.) zur hälftigen Übernahme durch den Bund beteiligen, und in welcher Höhe würde diese Beteiligung jeweils ausfallen (bitte nach Bundesländern und Höhe für die jeweilige Maßnahme aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Mai 2025 Die Beratungen der Bundesregierung zu dem Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen. 6. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beabsichtigt die Bundesregierung, sich an der Rüstungsbank DSR zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Höhe plant die Bundesregierung Mittel zur Kapitalisierung der Bank beizutragen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Mai 2025 Die Rüstungsbank DSR ist ein von Robert Murray skizziertes Konzept, das in den EU- oder NATO-Gremien aktuell nicht behandelt wird. Es gibt insoweit keinen Prozess zur Diskussion einer etwaigen Beteiligung. Die Schaffung neuer zwischenstaatlicher Strukturen, die eine gemeinschaftliche Rüstungsfinanzierung mittels Schuldenaufnahme vorsehen, wie die DSR-Bank, wirft zahlreiche Fragen auf und ist aus Sicht der Bundesregierung mit politischen, ökonomischen und rechtlichen Hürden verbunden. Deutschland kann sich zu besten Bedingungen an den Märkten refinanzieren und hätte keine Finanzierungsvorteile durch die Kreditaufnahme über eine multilaterale Bank. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 7. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Staus oder Verzögerungen im Warenverkehr durch die seit dem 16. September 2024 angeordneten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen vor (bitte die schwerwiegendsten Fälle einzeln nach Grenzübergängen aufführen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung Polens, bereits die bisherigen Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze seien ein Problem für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes (www.zeit.de/politik/deut schland/2025-05/polen-grenzkontrollen-migratio n-alexander-dobrindt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die nunmehr an allen deutschen Landgrenzen intensivierten Binnengrenzkontrollen sollen sich so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigen. Die Bundespolizei arbeitet auch an der deutsch-polnischen Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den polnischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch-polnischen Landgrenze lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lastkraftwagen (Lkw) geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen und das Funktionieren des EU-Binnenmarktes beeinträchtigen könnten. 8. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Summe wird der Schaden von Grenzkontrollen im Schengen-Raum nach den für die Bundesregierung relevanten, vorliegenden Studien (bitte Studien und wesentliche Ergebnisse auflisten) für Deutschland beziffert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Warnungen aus der Wirtschaft, konkret aus der Logistikbranche (www.tagesschau.de/wirt schaft/unternehmen/logistik-mehrkosten-grenzko ntrollen-100.html) und der Allianz Trade (www.al lianz-trade.com/content/dam/onemarketing/aztrad e/allianz-trade_com/en_gl/erd/publications/pdf/20 24_09_20_what_to_watch-AZT.pdf), vor wirtschaftlichen Schäden für Deutschland durch Grenzkontrollen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Mai 2025 Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr, bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist, dass sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlern und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in den jeweiligen Grenzregionen lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehende Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen festzustellen, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher erwartet die Bundesregierung auch keine ökonomischen Auswirkungen infolge einer Verschärfung der Binnengrenzkontrollen. Der Bundesregierung liegen auch keine Kenntnisse zu Mehrkosten für Transport und Logistik aufgrund von Binnengrenzkontrollen vor. 9. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Welcher Personalaufwand (bitte in Personenanzahl und Arbeitsstunden des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln) und welche Kosten (bitte in Personalaufwand des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln) sind dem Bundesverfassungsschutz bei der Erstellung des Gutachtens zur AfD (vgl. www.tagesschau.de/inla nd/afd-medien-publizieren-verfassungsschutz-gut achten-100.html) entstanden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025 Die Erstellung von Gutachten ist regelmäßig und auch hier Teil der regulären Aufgabenwahrnehmung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Personalaufwand und Kosten des BfV bei der regulären Aufgabenwahrnehmung und somit auch für die Erstellung von Gutachten wie dem in Rede stehenden werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und grundsätzlich nicht einzeln erfasst. Eine belastbare Rekonstruktion des Personalaufwands ist daher regelmäßig schon faktisch nicht möglich. Eine Darlegung im Sinne der Fragestellung würde zudem Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung des BfV zulassen und kann daher nicht erfolgen. Diese drohende nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV würde einen gravierenden Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zur Fragestellung auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf des BfV nicht gerecht. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 10. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wer beantragte seit dem Jahr 2020 zu jeweils welchem Zeitpunkt Mittel zur Finanzierung des Deutschen Evangelischen Kirchentages beziehungsweise des Deutschen Katholikentages (bitte die jeweilige Fördersumme angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Mai 2025 Antragsteller Antragszeitpunkt Fördersumme Bund in Euro  39. Deutscher Evangelischer Kirchentag Hannover 2025 e. V. 17.09.2024 800.000  38. Deutscher Evangelischer Kirchentag Nürnberg 2023 e. V. 11.11.2021 500.000 103. Deutscher Katholikentag Erfurt 2024 e. V. 22.11.2023 500.000 102. Deutscher Katholikentag Stuttgart 2022 e. V. 28.06.2021 500.000 11. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Hat die Bundesregierung ab dem 6. Mai 2025 etwas unternommen, um die Einreise von in Griechenland bzw. Bulgarien bereits anerkannten und anschließend mit Flüchtlingspässen ausgestatteten Asylbewerbern nach Deutschland mit dem Ziel einer erneuten Asylantragstellung zu verhindern, und wenn ja, was (www.bild.de/politik/ausland-u nd-internationales/im-billigflieger-bulgaren-und-g riechen-schicken-fluechtlinge-zu-uns-67f3bf6334 eeb05559bedd90), und wurden hierzu insbesondere im Bereich der deutschen Flughäfen Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Mai 2025 Die Bundesregierung ist fortlaufend auf verschiedenen Ebenen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Sekundärmigration nach Deutschland im Austausch. Zuletzt machte der Bundeskanzler Friedrich Merz bei einem Treffen mit dem griechischen Ministerpräsidenten am 13. Mai 2025 seine Erwartung gegenüber der griechischen Regierung deutlich, dass die Sekundärmigration aus Griechenland nach Deutschland sinken und die Rückübernahmen steigen müssen. Die Bundespolizei führt ihre bereits zurückliegend initiierten grenzpolizeilichen Maßnahmen auf den deutschen Flughäfen fort. Anhand fortlaufender Auswertung und Analyse der aktuellen Lageentwicklung führt die Bundespolizei dabei zielgerichtete Befragungen und Kontrollen durch. Werden bei diesen Maßnahmen Personen festgestellt, die die Voraussetzungen für die Einreise in das Bundesgebiet nicht erfüllen, prüft die Bundespolizei aufenthaltsbeendende Maßnahmen und vollzieht diese bei Vorliegen der Voraussetzungen. Ferner nutzt die Bundespolizei die Befragungen im Binnenflugverkehr, um u. a. Erkenntnisse zu Schleusern, Modi Operandi und Migrationsrouten zu gewinnen. 12. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie groß ist der erwartete zeitliche Mehraufwand je Grenzübertritt für den Personen- und Warenverkehr durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen (bitte Berechnungsgrundlage darlegen und Vorher-/Nachher-Zeitwerte für beide Verkehrstypen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025 Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr, bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist, dass sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlern und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in den jeweiligen Grenzregionen lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele stationäre Grenzkontrollen gibt es derzeit in Deutschland, und wie hoch sind die Kosten (Stand: 30. April 2025) für die seit dem 16. Oktober 2023 eingeführten stationären Grenzkontrollen (bitte nach Kosten für Personal, Übernachtung von Kräften der Bundespolizei, Anmietung oder Kauf von Containern, Herrichtung von Flächen, weitere Anschaffung oder Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, Toiletten u. Ä. aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025 Die Bundespolizei führt die vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel durch. Dabei werden Kontrollstellen für mehrere Monate, Tage oder auch nur Stunden betrieben. Die Anzahl und auch die erforderliche Ausstattung können daher entsprechend dynamisch variieren. Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 sind folgende Mehrkosten entstanden: • 24,6 Mio. Euro: Mehrarbeitsvergütung •  4,2 Mio. Euro: Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten •  3,2 Mio. Euro: Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung) •  4,1 Mio. Euro: Führungs- und Einsatzmittel (insbesondere Kraftstoffe für Kfz) • 14,8 Mio. Euro: Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder 50,9 Mio. Euro: Summe Nicht umfasst sind dabei die Mehrkosten für die wieder eingeführten Grenzkontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz im Zeitraum 16. Oktober 2023 bis 15. September 2024, weil zu dieser Zeit noch keine gesonderte Erfassung erfolgte. 14. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird zunächst ein Dublin-Verfahren durchgeführt, um den zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Erkennbar vulnerable Personen werden bei Äußerung eines Asylgesuchs weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die inhaltliche Prüfung eines Asylgesuches obliegt gemäß § 5 Absatz 1 des Asylgesetzes ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gleiches gilt im Weiteren für die Zuständigkeit zur Einleitung eines Dublin-Verfahrens. 15. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie möchte die Bundesregierung die individuellen Belastungen für sogenannte Grenzpendlerinnen und Grenzpendler durch die von ihr geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen geringhalten, wenn allein ca. 33.500 Personen aus Frankreich und ca. 94.000 Personen aus Polen aus beruflichen Gründen täglich über die deutsche Grenze pendeln (Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Dokumentation. Ökonomische Auswirkungen von Binnengrenzkontrollen im Schengen- Raum-Aktuellen, WD 5 - 3000 - 144/24; www.wi wo.de/politik/deutschland/grenzpendler-wie-die-n euen-grenzkontrollen-pendler-beeintraechtigen/29 994456.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die Bundespolizei führt die nunmehr intensivierten vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen, unter anderem an den Landgrenzen zu Polen und zu Frankreich, nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen lageabhängig und mit Augenmaß durch. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind unter anderem abhängig von der Lageentwicklung und den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Die Bundespolizei stimmt sich bei ihren grenzpolizeilichen Maßnahmen grundsätzlich mit den jeweiligen Partnerbehörden ab, sodass sich Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken. Diesbezüglich stehen die jeweiligen Behörden bereits in einem engen und vertrauensvollen Austausch. 16. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte – so bekannt – auch Vorfälle im Gesundheitswesen auflisten sowie jeweils den Anteil gewaltbetroffener Frauen ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur „Zahl der Anzeigen, die im Zusammenhang mit Gewaltphänomenen bzw. gewalttätigen Übergriffen gegen Menschen mit Behinderungen gestellt wurden“, vor. Hilfsweise erfolgt eine Beantwortung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS werden u. a. Daten zu Fällen, Tatverdächtigen und Opfern erfasst. Eine Opfererfassung erfolgt grundsätzlich bei strafbaren Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung). Als Opfer werden nur die Personen erfasst, gegen die sich diese versuchte bzw. vollendete Tathandlung gerichtet hat. Die Erfassung der Merkmale der „Opferspezifik“ (u. a. „Behinderung (körperlich/geistig)“) erfolgt in der PKS unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang). Das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen muss erkennen lassen, dass die Tathandlung unter anderem oder allein durch das im Einzelfall vorliegende Merkmal veranlasst war. Bei der Erfassung der individuellen Beziehung zwischen dem Opfer und dem Tatverdächtigen auf der Basis des PKS-Katalogs „räumlich und/ oder soziale Nähe“ (u. a. „Im Gesundheitswesen“) ist die Sichtweise des Opfers maßgeblich – auch wenn die Art der Beziehung von Opfer und Tatverdächtigen unterschiedlich bewertet wird. Da die erfragten Delikte „Gewaltphänomene bzw. gewalttätige Übergriffe gegen Menschen mit Behinderungen“ keine Straftatenkategorien im Sinne der PKS sind, wurden zu den erfragten Daten solche zum PKS- Schlüssel 224000 „vorsätzliche einfache Körperverletzung § 223 StGB“ sowie zum PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ ausgewertet. Der PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 StGB 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 234000 Geiselnahme § 239b StGB 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Nachfolgend werden für die PKS-Berichtsjahre 2015 bis 2024 Fälle und Opfer (nach Geschlecht) für die genannten PKS-Schlüssel dargestellt. Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) Jahr PKS-Schlüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 1.720 1.028 718 41,1 892000 1.245   713 551 43,6 2016 224000 1.779 1.051 744 41,4 892000 1.196   748 470 38,6 2017 224000 1.779 1.050 757 41,9 892000 1.296   730 604 45,3 2018 224000 1.888 1.176 786 40,1 892000 1.266   717 564 44,0 2019 224000 1.756 1.055 732 41,0 892000 1.237   693 570 45,1 2020 224000 1.708 1.028 712 40,9 892000 1.118   636 512 44,6 2021 224000 1.476   904 597 39,8 892000 1.334   824 524 38,9 2022 224000 1.761 1.039 766 42,4 892000 1.337   789 574 42,1 2023 224000 1.959 1.211 797 39,7 892000 1.281   735 576 43,9 2024 224000 1.989 1.186 841 41,5 892000 1.247   710 574 44,7 Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer (männlich/weiblich) mit Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ Jahr PKS-Schüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 2.328   972 1.538 61,3 892000   769   380   496 56,6 2016 224000 2.642 1.169 1.755 60,0 892000   800   383   511 57,2 2017 224000 2.842 1.212 1.894 61,0 892000   925   423   605 58,9 2018 224000 3.062 1.310 2.040 60,9 892000   891   467   580 55,4 2019 224000 3.293 1.315 2.302 63,6 892000   898   402   626 60,9 2020 224000 3.568 1.427 2.507 63,7 892000 1.325   593   956 61,7 2021 224000 3.578 1.524 2.499 62,1 892000 1.615   824 1.033 55,6 2022 224000 3.746 1.538 2.627 63,1 892000 1.220   518   883 63,0 2023 224000 4.261 1.704 3.049 64,1 892000 1.181   512   839 62,1 2024 224000 4.373 1.773 3.081 63,5 892000 1.264   592   907 60,5 Tabelle: Fälle mit mindestens einem Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ sowie Opfer mit Opferspezifik Behinderung (körperlich/geistig) innerhalb der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung räumlich-sozial „Im Gesundheitswesen“ Jahr PKS-Schlüssel Anzahl Fälle Anzahl Opfer männlich Anzahl Opfer weiblich Anteil Opfer weiblich in Prozent 2015 224000 135  63  75 54,3 892000  36  27  11 28,9 2016 224000 157  84  74 46,8 892000  47  22  25 53,2 2017 224000 158  87  75 46,3 892000  56  25  35 58,3 2018 224000 183 107  83 43,7 892000  58  24  37 60,7 2019 224000 178  92  91 49,7 892000  65  29  42 59,2 2020 224000 180  89  96 51,9 892000  65  34  38 52,8 2021 224000 148  84  72 46,2 892000 365 283  85 23,1 2022 224000 196 103 104 50,2 892000  71  36  41 53,2 2023 224000 203 109 105 49,1 892000  54  23  32 58,2 2024 224000 215 124  95 43,4 892000  72  31  42 57,5 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Behinderung“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich abgebildet. Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf physische und/oder psychische Behinderung (körperliche und geistige Beeinträchtigung/ Behinderung jeder Art) begangen werden, werden über das Unterthemenfeld „Behinderung“ abgebildet. Hierbei muss die/der Betroffene einer Straftat aufgrund einer solchen Motivlage selbst keine physische und/oder psychische Behinderung aufweisen. Im KPMD-PMK wird der gesundheitliche Zustand eines Betroffenen (z. B. physisch behindert) nicht abgebildet. Es wird daher jeweils die Anzahl der Fälle mit Nennung des Themenfeldes „Behinderung“ der Jahre 2015 bis 2024 genannt. Es handelt sich um die Jahresfallzahlen zum Stichtag 31. Januar des jeweiligen Folgejahres. Jahr Fälle gesamt (davon Gewaltdelikte) 2015  19  (3) 2016  33  (7) 2017  22  (2) 2018  34  (0) 2019  82  (5) 2020  65  (6) 2021 118  (4) 2022  88  (7) 2023 114 (11) 2024 132 (11) In der Fallzahlendatei werden ausschließlich natürliche Personen erfasst, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung tatsächlich körperlich geschädigt wurden und auch als solche von dem jeweiligen Landeskriminalamt an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden. Bei einem vollendeten Körperverletzungsdelikt, bei dem mehrere Personen ins Zielspektrum des Täters geraten waren, aber nicht alle von ihm auch verletzt wurden, werden nur die Personen als Opfer erfasst, die ausweislich der Ländermeldung als tatsächlich körperlich geschädigt gemeldet wurden. Es gab keine Todesopfer. Jahr Opfer (davon weiblich) 2015 3 (0) 2016 6 (1) 2017 1 (0) 2018 0 (0) 2019 3 (1) 2020 5 (2) 2021 3 (1) 2022 5 (0) 2023 5 (1) 2024 6 (1) Politisch motivierte Straftaten im Gesundheitswesen werden im KPMD- PMK grundsätzlich gemeldet. Ein entsprechender bundesweit vereinbarter und automatisiert auswertbarer Katalogwert existiert jedoch nicht, weshalb die Bundesregierung hierzu gesondert keine Angaben machen kann. 17. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) In welchen THW-Landesverbänden neben dem Verband Bremen, Niedersachsen finden noch Schulungen im Umgang mit AfD-Abgeordneten statt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025 Es fanden in keinem weiteren Landesverband der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) Informationsveranstaltungen zum Umgang mit AfD-Abgeordneten statt. 18. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Welche Inhalte haben Schulungen über AfD- Abgeordnete beim Technischen Hilfswerk? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025 Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 21/69 mitgeteilt, wurden im Landesverband Bremen, Niedersachsen aufgrund von konkreten Informationswünschen aus dem Ehrenamt zwei Informations- und Diskussionsrunden angeboten. In den Veranstaltungen wurden die Ergebnisse der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag mit konkretem Bezug zu Bremen und Niedersachsen aufgezeigt. Darüber hinaus wurden bestehende Unsicherheiten im Ehrenamt bezüglich des Umgangs mit der AfD (zum damaligen Zeitpunkt Verdachtsfall und unter Beobachtung des niedersächsischen Verfassungsschutzes) aufgrund möglicher nicht im Einklang mit den Werten des THW stehender Äußerungen diskutiert. Dabei wurde insbesondere der Umgang mit dem THW-Leitsatz 8 „Wir bekennen uns zur Demokratie und dulden keine Diskriminierung.“ sowie dem THW-Leitsatz 9 „Wir setzen uns für die Vielfalt unserer Gesellschaft auch im THW ein.“ besprochen. Zugleich wurde auf das Neutralitätsgebot, den Grundsatz der Gleichbehandlung, die Verfassungstreuepflicht sowie den Grundsatz der wertebasierten Kommunikation gemäß den Leitsätzen des THW verwiesen. 19. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahrenzonen eingeteilt und entsprechend ausgeschildert werden (https://dorsten-online.de/schutzzone n-und-eigenverantwortung-neues-sicherheitskonz ept-fuer-dorsten/), und falls dies der Fall ist, plant sie eine analoge Regelung auf Bundesebene? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025 Die „neue Regelung der Stadt Dorsten“ zur Einteilung von Veranstaltungen in unterschiedliche Gefahrenzonen und entsprechende Beschilderung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Schutz von Veranstaltungen ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt nach der föderalen Kompetenzverteilung den Ländern. Die Länder überarbeiten in den Gremien der Bauministerkonferenz derzeit die sogenannte Muster-Versammlungsstättenverordnung, welche als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung der spezifischen Länderregelungen dienen soll. Diese entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung. Insofern entscheidet jedes Land selbst, in welchem Umfang die jeweilige Landesregelung dem Muster folgt. 20. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Gibt es eine inhaltliche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Verein Teilseiend e. V. (Sitz Heidelberg), konkret mit dem Projekt „Muslimische Akademie“ (Sitz ebenda) oder/und eine entsprechende finanzielle Unterstützung deren ideologischer Arbeit durch Bundesministerien, und falls dies der Fall ist, welche Bundesministerien sind mit welchen Summen an der Unterstützung beteiligt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025 Die Bundesregierung kooperiert vereinzelt mit dem Projekt „Muslimische Akademie Heidelberg“ des Teilseiend e. V. So bezieht das Bundesministerium des Innern das Projekt „Muslimische Akademie Heidelberg“ themenabhängig in Gesprächsformate der Deutschen Islam Konferenz ein. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Teilseiend e. V. 2025 mit einer Summe von 128.080 Euro und hat den Vorsitz im Projektbeirat des Projekts „Neue Bündnisse, neue Wege“. Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert den Teilseiend e. V. als anerkannten Träger der politischen Bildung im Rahmen der Richtlinienförderung für Veranstaltungen der politischen Bildung 2025 mit einer Summe von 11.250 Euro. 21. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Aus welchen Staaten haben dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Behörden nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 über Europol Listen mit personenbezogenen Daten erhalten, um diese zu Fahndungszwecken in das Schengener Informationssystem der zweiten Generation einzutragen, und wie viele Personen betrafen diese Datensätze jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025 Aus den von Europol übermittelten Listen mit personenbezogenen Daten wurden seitens des Bundeskriminalamtes in den Jahren 2023 und 2024 keine Ausschreibungen nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/1862 veranlasst. 22. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Hat die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung seit der „Rücknahme der mündlichen Weisung vom 13. September 2015“ durch den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums (vgl. www.nius.de/politik/news/gibt-e s-jetzt-zurueckweisungen-oder-nicht-die-grosse-n ius-chronik-zum-asyl-stopp/5c0d1cf0-664b-4fd4- 877e-0e34bb882857) an den deutschen Außengrenzen Ausländer, welche um Asyl nachgesucht haben, zurückgewiesen oder zurückgeschoben, wenn diese aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen wollten, und wenn ja, wie viele Ausländer betrifft dies jeweils (bitte aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Gemäß der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes wies die Bundespolizei im Zeitraum vom 8. Mai 2025 bis zum 19. Mai 2025 an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen 68 Personen, die ein Asylgesuch gegenüber der Bundespolizei geäußert haben, zurück. Es erfolgten in dem genannten Zeitraum keine Zurückschiebungen von Personen im Zusammenhang mit einer Äußerung eines Asylgesuchs gegenüber der Bundespolizei. 23. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft die Bundesregierung bei der Durchführung der Grenzkontrollen an der deutschniederländischen Grenze Vorkehrungen, um Rückstau und weitere Verkehrsbeeinträchtigungen bis ins Ruhrgebiet hinein zu verhindern, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet auch an der deutsch-niederländischen Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den niederländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei nimmt die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch- niederländischen Landgrenze lageabhängig vor. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. 24. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von Grenzpendlerinnen und -pendlern in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße und der Stadt Frankfurt/ Oder, und welche Produktivitätsverluste könnten sich daraus nach ihrer Einschätzung für die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße und die Stadt Frankfurt/ Oder ergeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet auch an der deutsch-polnischen Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den polnischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch-polnischen Landgrenze lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher ist bislang nicht von gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auszugehen. 25. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung durch die verschärften Binnengrenzkontrollen einen Widerspruch zu den Aussagen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, dass insbesondere die Freundschaft zum östlichen Nachbarland Polen und zentrale Teile der Verkehrsinfrastruktur nach Polen und in die Tschechische Republik ausgebaut sowie das Weimarer Dreieck gestärkt werden sollen und Deutschland insgesamt einen konstruktiven Gestaltungsanspruch im deutschen und europäischen Interesse verfolgen werde, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die Bundespolizei führt die nunmehr intensivierten, vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen lageabhängig und mit Augenmaß durch. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind unter anderem abhängig von der Lageentwicklung und den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Die Bundespolizei stimmt sich grundsätzlich auch mit den polnischen und den tschechischen Partnerbehörden ab, sodass sich Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken. Diesbezüglich stehen die jeweiligen Behörden bereits in einem engen und vertrauensvollen Austausch. 26. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die verstärkten Grenzkontrollen und die dadurch entstandenen erheblichen Beeinträchtigungen für die EU- Grundfreiheiten des Personen- und Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit, und hat sie vorab Berechnungen angestellt, wie groß der zu erwartende wirtschaftliche Schaden der verstärkten Grenzkontrollen ausfallen wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die Bundespolizei überwacht fortlaufend im Rahmen ihrer Kontrollmaßnahmen etwaige Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs und wird im Falle etwaiger punktueller und temporärer Verzögerungen des grenzüberschreitenden Verkehrs Abmilderungen im Rahmen der verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort prüfen und sich dabei ggf. mit den regionalen Ansprechpartnern der Kommunen/Städte abstimmen. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Vereinzelt kommt es zu temporären Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Grenzübergängen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Straßengüterverkehrs an den deutschen Grenzen vor, die im Zusammenhang mit den intensivierten Binnengrenzkontrollen stehen. 27. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welches weitere inhaltliche Vorgehen wurde den am 8. Mai 2025 in das Bundesministerium des Innern kurzfristig eingeladenen Botschafterinnen und Botschaftern der Nachbarstaaten vorgestellt, und wie wird die weitere Abstimmung der Bundesregierung mit den Nachbarstaaten Deutschlands konkret aussehen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt. Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet. Das vorgenannte Informationsgespräch am 8. Mai 2025 war ein vertrauensvolles Gespräch, bei dem vereinbart wurde, dass man auch weiter bezüglich dieser Maßnahmen im Gespräch bleibt. Die verstärkten Binnengrenzkontrollen waren auch Thema in Gesprächen des Bundeskanzlers und des Bundesinnenministers mit Nachbarstaaten und der EU- Kommission. 28. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Vor dem Hintergrund der Aussage des Bundeskanzlers Friedrich Merz, Deutschland sei „ein Einwanderungsland. Das war so; das ist so; und das bleibt auch so“, und angesichts des bislang bestehenden Verhältnisses von etwa 8:1 zwischen irregulärer bzw. asylbezogener Zuwanderung (rund 4 Millionen Personen, bestehend aus ca. 3,16 Millionen Asylantragstellenden laut BAMF und ca. 844.000 registrierten unerlaubten Einreisen laut Bundespolizei) und regulärer Fachkräfteeinwanderung (rund 500.000 Personen im Zeitraum 2015 bis 2024 laut BAMF/BMI), welches Verhältnis zwischen diesen beiden Formen der Zuwanderung strebt die Bundesregierung künftig an und bezieht sich das von Bundeskanzler Friedrich Merz verwendete Konzept des „Einwanderungslandes“ auch auf die Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme, da aktuell insgesamt rund 3,1 Millionen ausländische Staatsangehörige staatliche Leistungen in Form von Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (laut Bundesagentur für Arbeit bzw. Statistischem Bundesamt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Mai 2025 Die in der Fragestellung angestellten Berechnungen und das genannte Verhältnis können von der Bundesregierung in der genannten Form nicht nachvollzogen werden. Unabhängig davon ist die Reduzierung der irregulären Migration und der Asylantragstellungen sowie die verstärkte Rückkehr von ausreispflichtigen Personen ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Deshalb sind die vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Grenzen von Deutschland derzeit bis einschließlich zum 15. September 2025 angeordnet. Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits bestehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengenbinnengrenzen angeordnet. In diesem Rahmen werden nunmehr auch Asylbegehrende zurückgewiesen. Zur Steigerung der Rückkehr sieht der Koalitionsvertrag u. a. weitere Migrationsabkommen mit wichtigen Herkunftsländern, die Ausweitung der Abschiebehaft und Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan vor, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Neben der entschiedenen Bekämpfung der irregulären Migration ist es Ziel der Bundesregierung, Verfahren unter anderem zur qualifizierten Einwanderung in den Arbeitsmarkt effizienter zu gestalten. 29. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Fällen derzeit an der deutschen EU- Binnengrenze von der Möglichkeit der Zurückweisung bzw. im grenznahen Bereich von der Möglichkeit der Zurückschiebung illegal einreisender Personen von Seiten der Bundespolizei Gebrauch gemacht wird und in welchen Fällen eine entsprechende Zurückweisung bzw. Zurückschiebung aktuell nicht erfolgt (bitte die entscheidenden Aussagen der Weisung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt sowie die nach Ansicht der Bundesregierung einschlägigen deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen für dieses Agieren der Bundespolizei nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die bereits seit dem 16. September 2024 auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen werden intensiviert fortgesetzt. Diese beinhalten auch die Möglichkeit der Einreiseverweigerung gemäß Artikel 14 des Schengener Grenzkodex und § 15 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). In einem solchen Fall kann eine Person, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt, bereits an der Grenze zurückgewiesen werden. Auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 erfolgen die Kontrollen ab sofort auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Erkennbar vulnerable Personen werden weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Diese Entscheidung trifft die Bundespolizei unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls und unter Würdigung der jeweiligen Gesamtumstände. 30. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie seitens der Bundespolizei bzw. der jeweils zuständigen Landespolizei mit Personen umgegangen wird, die einer Zurückweisung bzw. Zurückschiebung an der deutschen EU-Binnengrenze durch eine Einreise über ungesicherte Grenzabschnitte entgangen sind und erst außerhalb des grenznahen Bereichs aufgegriffen werden, was am Tatbestand der illegalen Einreise nichts ändern würde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen werden an allen deutschen landseitigen Schengen-Binnengrenzen lageangepasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil, rund um die Uhr durchgeführt. Darüber hinaus sind die Grenzbehörden gemäß § 18 Absatz 2 und 3 AsylG für die Einreiseverweigerung sowie die Zurückschiebung von Asylsuchenden zuständig, die entweder bei der Einreise festgestellt oder im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen werden. Außerhalb des grenznahen Raumes sind die Grenzbehörden lediglich auf Flughäfen, Flug- oder Landeplätzen sowie See- oder Binnenhäfen für einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständig, wenn die Person im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise aufgegriffen wird (vgl. § 71 Absatz 3 Nummer 1c AufenthG). Personen, welche von der Bundespolizei außerhalb des grenznahen Raumes und abseits der vorgenannten Orte sowie ohne unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise aufgegriffen werden, übergibt die Bundespolizei zur Aufenthaltsbeendigung an die zuständige Ausländerbehörde oder hilfsweise an die Polizei des Landes. Im Übrigen obliegen aufenthaltsrechtliche Maßnahmen außerhalb der bundespolizeilichen Zuständigkeit den Ländern. Ferner sind sowohl die Ausländerbehörden als auch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder gemäß § 19 AsylG unabhängig vom Feststellungsort (also auch außerhalb des grenznahen Raumes) für die Weiterleitung von Schutzsuchenden an die Aufnahmeeinrichtung sowie deren erkennungsdienstliche Behandlung zuständig, sofern gegenüber diesen Behörden ein Schutzersuchen vorgebracht wird. 31. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat sich die Zahl der Schutzgesuche an deutschen Grenzen seit Jahresbeginn entwickelt, und wie wirken sich diese Zahlen auf die Einschätzung der Bundesregierung einer Notlage im Sinne von Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die nachfolgenden statistischen Daten zu den gegenüber der Bundespolizei geäußerten Asylgesuchen für den Zeitraum Januar 2025 bis März 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei. Die nachfolgenden statistischen Angaben zu den gegenüber der Bundespolizei geäußerten Asylgesuchen für den April 2025 beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes. Die im Sinne der Fragestellung erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2025 Januar Februar März April Grenze zu Anzahl Personen Anzahl Personen Anzahl Personen Anzahl Personen Belgien    56    46    40  34 Dänemark     3     1     0   1 Frankreich    50    51    31  27 Luxemburg    16    10     2  12 Niederlande    11    13    15   6 Polen    40    35    47  42 Tschechische Republik     6     4     2   8 Österreich    62    17    20  43 Schweiz   150   162    83 107 Landgrenzen gesamt   394   339   240 280 Flughäfen   609   746   995 keine Angaben See     5     6     2 Inlandsfeststellungen   160   117   110 gesamt 1.168 1.208 1.347 280 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 32. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung ihre Weisung zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an der deutschen Grenze, und, sofern die Bundesregierung dafür Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Anspruch nimmt, wie begründet die Bundesregierung den Rückgriff auf Artikel 72 AEUV, nachdem nach meiner Kenntnis der Europäische Gerichtshof ein Abweichen vom Sekundärrecht unter Berufung auf Artikel 72 AEUV bislang in keinem Fall anerkannt hat? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen- Binnengrenzen angeordnet. Dabei erfolgen Zurückweisungen bei Äußerung eines Asylgesuchs an den deutschen Binnengrenzen auf Grundlage des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Erkennbar vulnerable Personen werden weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Unionsrecht. 33. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Sind der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskanzleramt (BK) gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages rund um ihre Erkenntnisse zum Ursprung des Coronavirus auskunftspflichtig, und in welcher Weise (Detailtiefe bei Fragen durch Abgeordnete, Initiativmeldung durch den BND oder das BK an den Deutschen Bundestag usw.) muss diese mögliche Auskunftspflicht erfüllt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Mai 2025 Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung gegenübersteht (vgl. BVerfGE 165, 167 Rn 53 StRspr). Die Antwortpflicht besteht für die gesamte Bundesregierung, einschließlich nachgeordneter Behörden und Dienststellen, die vor der Beantwortung durch die obersten Bundesbehörden einbezogen werden. Die Fragen werden an die Bundesregierung gestellt und werden von dieser und nicht von einzelnen Ressorts oder Behörden beantwortet. Die Detailtiefe der Antwort hängt von der konkreten Frage ab. Parlamentarische Fragen von Abgeordneten müssen nicht beantwortet werden, wenn einer oder mehrere der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Verweigerungsgründe wie beispielsweise Staatswohl oder Grundrechte Dritter vorliegen. 34. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit und Förderung von Personen und Gruppierungen, die sich der „Antifa“ zurechnen, durch die öffentliche Hand – allgemein, finanziell und besonders im Hinblick auf gemeinsame Veranstaltungen – auf kommunaler, Landes- und Bundesebene vor, und wie würde die Bundesregierung eine solche bewerten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025 Eine Beantwortung Ihrer Frage durch die Bundesregierung kann aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht erfolgen. Bei der Frage nach Zusammenarbeit und Förderung von Personen oder Gruppierungen, die sich der „Antifa“ zurechnen, handelt es sich nicht um eine durch die Bundesregierung auswertbare Kategorie: Die „Antifa“ im Sinne einer einheitlichen, bundesweiten Organisation gibt es nicht. Der Bundesregierung liegen dementsprechend keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 35. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Trifft es zu, dass in den Einsatzbefehlen des Bundespolizeipräsidiums und den Bundespolizeidirektionen mit Grenzbezug angeordnet wurde, dass Schutzsuchende, sofern sie keiner „vulnerablen Gruppe“ angehören, zurückgewiesen werden können, und wenn ja, wer trifft nach welchen Kriterien die Entscheidung über die Anwendung oder Nichtanwendung der befohlenen Kann- Bestimmung zur Zurückweisung von Schutzsuchenden, die keiner „vulnerablen Gruppe“ angehören (bitte die Zuständigkeit angeben: Kontrollbeamte, Gruppenleiter, Dienstgruppenleiter, Inspektionsleiter)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Im Rahmen der seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen erfolgen auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 die Kontrollen auch unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 AsylG und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 AEUV unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Die Anwendung der Regelung des § 18 Absatz 2 AsylG führt dazu, dass die Grenzbehörde gegenüber Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Drittstaat eine Einreiseverweigerung verfügen kann. Vulnerable Personen können weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden. Die Entscheidung, ob eine Person weitergeleitet wird, erfolgt im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände. Diese Ermessensentscheidung obliegt dem eingesetzten Polizeiführer der jeweils zuständigen Dienststelle. 36. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Kräfte der Bundespolizei wurden monatlich vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 12. Mai 2025 für die Durchführung der Grenzkontrollen eingesetzt (bitte nach stationärer Grenzkontrolle/mobilen Schwerpunktkontrollen/ Schleierfahndung aufschlüsseln), und sind die mir mündlich zugetragenen Informationen zutreffend, dass Bundespolizisten im Einsatz an den Binnengrenzen seit der Ausweitung der Kontrollen durch den Bundesinnenminister am 7. Mai 2025 nach dem eigentlichem Ende ihrer Schicht länger auf eine Ablösung durch ihre Kolleginnen und Kollegen warten müssen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr (u. a. Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit). Daher ist die Anzahl der im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Anteil der zur Bewältigung von unerlaubten Einreisen eingesetzten Kräfte der regionalen Bundespolizeiinspektionen ist seit dem Jahr 2015 anhaltend auf einem hohen Niveau. Hierzu werden die regional betroffenen Bundespolizeidienststellen von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, sogenannten Alarmzügen sowie Kräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Der Kräfteansatz der Bundespolizei im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung anlässlich der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen an den Landbinnengrenzen betrug seit dem 16. September 2024 pro Tag ca. 11.000 Kräfte im Wechseldienst. Darunter waren ca. 9.800 Kräfte der betroffenen Bundespolizeiinspektionen sowie 1.200 Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten bzw. der Bundesbereitschaftspolizei im Einsatz. Die Bundespolizei hat nunmehr seit dem 8. Mai 2025 weitere umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung des Personalansatzes im Rahmen der Intensivierung der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen umgesetzt. Der Kräfteansatz in den Bundespolizeidienststellen erfolgt grundsätzlich lageabhängig. Im Rahmen der täglich durchzuführenden Lagebeurteilung kann es daher vorkommen, dass Dienstzeiten in einzelnen Dienststellen kurzfristig verlängert werden. Dies ist u. a. das Ergebnis der Lagebeurteilung, der daraus resultierenden Schwerpunktsetzung sowie der fallbezogenen Bindungen der jeweiligen Dienststelle. 37. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein entsprechendes Gesuch gestellt hatten, haben 2024 und im laufenden Jahr bis zum 30. April einen Antrag auf Asyl oder einen anderen Schutzstatus in Deutschland gestellt und wie viele Personen wurden 2024 und im laufenden Jahr bislang aufgrund der Dublin- Verordnung in ihr jeweiliges Ersteinreiseland rücküberstellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Mai 2025 Zur Ermittlung der Zahl der Asylantragstellenden, die zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) einen entsprechenden Asylantrag gestellt hatten, ist die Zahl der Eurodac-Treffer (CAT-1-Treffer) heranzuziehen. Diese bezieht sich jedoch nur auf Antragstellende ab 14 Jahren, da nach aktueller Rechtslage erst dann eine Erfassung in Eurodac (Fingerabdruck-Identifizierungssystem der EU- Mitgliedstaaten) erfolgt. Im Jahr 2024 wurden 62.800 Asylerstantragstellende mit einem solchen Eurodac-Treffer in Deutschland registriert. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2025 waren dies 11.900 Asylerstantragstellende mit einem CAT-1-Treffer. Im Jahr 2024 wurden 5.827 Überstellungen von Deutschland an andere zuständige Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung durchgeführt. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2025 waren es 2.229 Überstellungen. 38. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen konkreten Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die deutliche und wiederholte Kritik der polnischen Regierung an der erneuten Verschärfung der Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Binnengrenze anlässlich des Antrittsbesuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz in Warschau am 7. Mai 2025? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025 Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich in Bezug auf die nunmehr verstärkten Binnengrenzkontrollen mit den Behörden der Anrainerstaaten, den Polizeien der Länder sowie mit dem Zoll abgestimmt. Das BMI hat am 8. Mai 2025 auf Staatssekretärsebene alle Botschafter bzw. Gesandten aller Nachbarstaaten sowie der EU-Kommission in einem persönlichen Gespräch informiert und Fragen beantwortet. Zudem informieren und konsultieren der Bundesinnenminister und der Bundeskanzler die Anrainerstaaten auf politischer Ebene. Das vorgenannte Informationsgespräch vom 8. Mai 2025 war ein vertrauensvolles Gespräch, bei dem vereinbart wurde, dass man auch weiter bezüglich dieser Maßnahmen im Gespräch bleibt. 39. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Abteilung oder Geschäftsbereichsbehörde im Bundesministerium des Innern hat die rechtliche Begründung für die am 7. Mai 2025 von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verkündeten Maßnahmen, unter anderem zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen (www.phoenix.de/grenzkontrollen-a-490141 7.html), erarbeitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Mai 2025 An der Erarbeitung der Begründung für die gegenständliche Maßnahme im Sinne der Fragestellung waren die im Bundesministerium des Innern zuständigen Abteilungen sowie die Bundespolizei als Geschäftsbereichsbehörde des Bundesministeriums des Innern beteiligt. 40. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass an deutschen Binnengrenzen keine völker- oder unionsrechtswidrigen Zurückweisungen (Pushbacks) stattfinden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Der Bundesminister des Innern hat mit Weisung vom 7. Mai 2025 eine Intensivierung der bereits auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Schengen- Binnengrenzen angeordnet. Dabei können Zurückweisungen bei Äußerung eines Asylgesuchs an den deutschen Binnengrenzen auf Grundlage des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls erfolgen. Erkennbar vulnerable Personen werden weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Unions- und Völkerrecht. 41. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung die herrschende juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung (Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem Recht, insbesondere vor § 18 des Asylgesetzes genießt Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Dokumentation. Fragen zur Zurückweisung an der Grenze zu Transitzonen, WD 3 - 3000 - 151/23), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Dublin-VO keine Zurückweisungen an Binnengrenzen vorsieht, sondern ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates und zur Überstellung dorthin vorgibt ebenda? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Mai 2025 Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Unionsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt, sofern dieses mit dem Unionsrecht kollidiert. Das europarechtliche Regelungsgefüge lässt im Ausnahmefall Möglichkeiten der Abweichung von der Dublin-III-Verordnung zu. 42. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Waren zum Zeitpunkt der Vereidigung am 6. Mai 2025 bei allen Bundesministerinnen und Bundesministern, Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären sowie Staatsministerinnen und Staatsministern die Inkompatibilitätsregelungen (Artikel 66 des Grundgesetzes, § 5 des Bundesministergesetzes, § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre) eingehalten, und falls nein, bei wem nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Mai 2025 Die in der Fragestellung genannten Personen gewährleisten die Einhaltung der ihr jeweiliges Amtsverhältnis regelnden Vorschriften. 43. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Warum verweigert die Bundesregierung die Veröffentlichung zumindest einer geschwärzten oder anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD, obwohl dies unter Wahrung der Geheimhaltungsinteressen möglich wäre und das öffentliche Interesse an Transparenz über die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ evident ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025 Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht öffentlich. Eine (amtliche) Veröffentlichung, auch einer anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, widerspräche der Stillhaltezusage, die gegenüber dem Gericht abgegeben wurde. Zudem liefe eine Veröffentlichung des Gutachtens den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und der Verschlusssachenanweisung zuwider. Trotz der zwischenzeitlichen Veröffentlichung des (unautorisiert dort vorhandenen) Gutachtens in einzelnen Medien könnte der Straftatbestand des § 353b Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht – erfüllt sein, da das Gutachten als Verschlusssache eingestuft ist. 44. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Wie erklärt es die Bundesregierung, dass das als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ Bundestagsabgeordneten und der Öffentlichkeit unter Verweis auf angeblich geheimdienstliche Methoden weiterhin verweigert wird, obwohl das inzwischen vollständig durch das Magazin „Cicero“ veröffentlichte Dokument nahezu ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen basiert, und sieht die Bundesregierung in der als Verschlusssache deklarierten Einstufung im Nachhinein ein möglicherweise politisch motiviertes Vorgehen zur Vermeidung öffentlicher Debatte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Mai 2025 Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich die Bundesregierung in dieser Angelegenheit nicht öffentlich. Eine Veröffentlichung, auch einer anonymisierten Fassung des Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), widerspräche der Stillhaltezusage, die gegenüber dem Gericht abgegeben wurde. Allgemein sei darauf hingewiesen, dass der Geheimhaltungsgrad einer Verschlusssache von dessen Herausgeber festgelegt wird. Die Einstufung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 4 Absatz 2 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in Verbindung mit den Vorgaben der Verschlusssachenanweisung. An der Berechtigung der Einstufungsentscheidung des BfV als Herausgeber des Gutachtens hat das Bundesministerium des Innern keine Zweifel. 45. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Sieht die Bundesregierung (z. B. über das Resettlement-Programm der EU) nach dem Vorbild der USA ebenfalls vor, südafrikanische Flüchtlinge, in diesem Fall Afrikaaner, die gemäß dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump von der Gefahr einer ersatzlosen Enteignung bzw. im schlimmsten Fall sogar von einem Genozid betroffen sind, in Deutschland aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht (https://jungefreiheit.de/p olitik/ausland/2025/erste-weisse-fluechtlinge- aussuedafrika-in-den-usa-gelandet/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Mai 2025 Die Bundesregierung beabsichtigt keine Aufnahmen im Sinne der Fragestellung. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, keine neuen Programme aufzulegen. Zudem liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass ein entsprechender Resettlementbedarf besteht. 46. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise das ihm übergeordnete Bundesministerium des Innern im Zusammenhang mit der Weitergabe des als „GEHEIM“ eingestuften Gutachtens zur Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ an Medien (www.spiegel.de/ politik/deutschland/afd-gutachten-des-verfassungs schutzes-das-steht-drin-die-grosse-spiegel-auswer tung-a-47a24040-5bdb-405d-9906-f7c23c6bcb4d) Strafanzeige wegen Geheimnisverrats gestellt, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21 Mai 2025 Das sogenannte „Folgegutachten zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland (AfD) – Stand: 25. April 2025“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wurde vom BfV als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Wer in berechtigter Weise Zugang zu einer Verschlusssache erlangt, ist gemäß § 4 Absatz 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wird bekannt oder besteht der Verdacht, dass diese oder Vorschrift oder andere Geheimschutzvorschriften verletzt wurden, stellen die Geheimschutzbeauftragten der betroffenen Behörden gemäß § 64 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung den Sachverhalt fest und treffen die erforderlichen Maßnahmen. Der Prozess der Sachverhaltsfeststellung und Prüfung der erforderlichen Maßnahmen ist im Bundesministerium des Innern (BMI) und im BfV angelaufen und hält noch an. Dies gilt auch hinsichtlich der Prüfung, ob eine Ermächtigung zur Strafverfolgung gemäß § 353b Absatz 4 des Strafgesetzbuches (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) erteilt wird. 47. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie viele Abfragen von Kontoinformationen beim Bundeszentralamt für Steuern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 (die Abfragen bitte insgesamt sowie nach den jeweiligen, den Abfragen zugeordneten Phänomenbereichen Linksextremismus, Rechtsextremismus, Islamismus/islamistischer Terrorismus, Ausländerextremismus und Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Mai 2025 Für das erfragte Jahr 2024 wurden insgesamt 688 Abfragen von Kontoinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüber hinausgehende Beantwortung der Frage nach der phänomenologischen Zuordnung der Anzahl der Abfragen von Kontoinformationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beim Bundeszentralamt für Steuern aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. Die insoweit erbetenen Informationen zielen auf nachrichtendienstliche Methodiken und Arbeitsweisen, da mit der Beantwortung operative Schwerpunkte in der Phänomenbearbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes erkennbar würden. Durch die Übermittlung der phänomenologischen Zuordnung der angeforderten Zahlen würden sich unmittelbar Rückschlüsse darauf ziehen lassen, in welchen Bereichen das Bundesamt für Verfassungsschutz in welchem Umfang Ermittlungen mit Finanzbezug durchführt. Außerdem werden auf Grundlage von Kontoinformationen bzw. Ermittlungen mit Finanzbezug oftmals weitere Ermittlungen und operative Maßnahmen geplant und durchgeführt. Aus diesem Grund könnten Akteure aus den jeweiligen Phänomenbereichen nicht nur Rückschlüsse auf die Schwerpunkte der Ermittlungen mit Finanzbezug, sondern auch auf mögliche weitere, sich anschließende operative Maßnahmen ziehen. Hierdurch könnte die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erheblich gefährdet sein. Dies gilt nicht nur für die in der Fragestellung explizit erwähnten Phänomenbereiche, sondern auch für nicht explizit genannte Phänomenbereiche wie z. B. die Spionageabwehr. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts der Bedeutung der Informationen für die nachrichtendienstliche Aufklärung und damit die Aufgabenerfüllung des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht in Betracht. Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Die erfragten Informationen können Aufschluss darüber geben, in welchen Bereichen und mit welcher Intensität das Bundesamt für Verfassungsschutz Ermittlungen auf Grundlage von Kontoinformationen durchführt. Dies würde die Aufklärungsmöglichkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gefährden, da relevante Akteure in den jeweiligen Phänomenbereichen ggf. Anpassungsstrategien entwickeln könnten. Die Informationen können daher auch nicht einem zwar eng begrenzten aber dennoch zusätzlichen Kreis von Empfängern zugänglich gemacht werden, da dies dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen würde. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 48. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wurde das Auswärtige Amt über die Reise des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nach Baku und seine Gespräche mit einer russischen Delegation dort (www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/d eutschland-russland-treffen-baku-100.html) in Kenntnis gesetzt, und falls ja, wann? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Mai 2025 Das Auswärtige Amt wurde vom Abgeordneten Dr. Ralf Stegner nicht über seine Reise nach Baku und seine Gespräche mit einer russischen Delegation in Kenntnis gesetzt. 49. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die syrische Übergangsregierung dazu zu bewegen, die Gewalt gegen Alawitinnen und Alawiten sowie gegen Drusinnen und Drusen aufzuklären und alle gesellschaftlichen Gruppen am politischen Übergangsprozess zu beteiligen, und wenn ja, auf welche Weise, und ist eine Einladung des syrischen Übergangspräsidenten Ahmad al- Scharaa nach Deutschland geplant oder ein Besuch des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in Syrien, um sich für diese Punkte einzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2025 Die Bundesregierung verfolgt die Situation von Minderheiten in Syrien aufmerksam. In Gesprächen mit Vertretern der syrischen Regierung spricht die Bundesregierung regelmäßig einen inklusiven Transitionsprozess und den Schutz von Minderheiten an. Die Bundesregierung setzt sich für die Aufarbeitung jüngster Gewaltausbrüche ein und unterstützt zu diesem Zweck die entsprechenden Mechanismen der Vereinten Nationen (International, Impartial and Independent Mechanism, Independent Institution on Missing Persons in Syria, Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Interdependent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic). Konkrete Reisepläne des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul und eingehende Besuche werden in der Regierungspressekonferenz angekündigt. 50. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des nun amtierenden Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach „Russland immer ein Feind und eine Gefahr für unsere europäische Sicherheit sein“ werde, insbesondere im Hinblick auf die außen- und sicherheitspolitische Linie der Bundesregierung, und ist es die Position der Bundesregierung, dass die Russische Föderation auch nach einem möglichen Ende des Krieges in der Ukraine dauerhaft als Feindstaat der Bundesrepublik Deutschland betrachtet wird (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geo politik/kuenftiger-aussenminister-wadephul-russla nd-wird-immer-ein-feind-fuer-uns-bleiben-li.232 0148)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Mai 2025 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/10022 wird verwiesen. Die dort zum Ausdruck gebrachte Haltung gilt für die außen- und sicherheitspolitische Linie der Bundesregierung unverändert fort. 51. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Wie viele deutsche Staatsbürger sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung Geiseln der Hamas, und was wurde seit deren Verschleppung, Entführung oder Ermordung durch die Bundesregierung zu deren Befreiung unternommen (www.juedische-allgemeine.de/politik/sorge- umdas-schicksal-der-verbliebenen-deutschen-geis eln/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Mai 2025 Die Bundesregierung setzt sich unablässig für die Freilassung der in der Hand der Terrororganisation Hamas befindlichen Geiseln ein, darunter auch von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Bundesregierung steht in engem Austausch und intensiver Abstimmung mit den israelischen Behörden und anderen Partnern in der Region und darüber hinaus. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv steht mit den Angehörigen regelmäßig in Kontakt. Die Bundesregierung veröffentlicht grundsätzlich keine personenbezogenen Informationen über Geiseln. Das gilt auch für konkrete Zahlenangaben oder Namen, durch die Rückschlüsse auf Einzelschicksale möglich wären. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 69 der Abgeordneten Gitta Connemann auf Bundestagsdrucksache 20/14954 wird verwiesen. 52. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die neue Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Serap Güler, mehrere Veranstaltungen, an denen Personen aus dem Umfeld der rechtsextremistischen türkischen Grauen Wölfe teilnahmen, besucht hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen (z. B. Distanzierung von Serap Güler von den Grauen Wölfen etc.) zieht sie daraus (vgl. www.welt.de/print/wams/nrw/article 111757559/Laschets-grosse-Herausforderun g.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung bestanden weder in der Vergangenheit noch bestehen aktuell Verbindungen zwischen der Staatsministerin Serap Güler und Organisationen, die den sogenannten Grauen Wölfen nahestehen. Die Staatsministerin Serap Güler hat sich vielmehr öffentlich für ein Verbot des von den sogenannten Grauen Wölfen verwendeten „Wolfsgrußes“ ausgesprochen. 53. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Wurde die Bundesregierung durch die israelische Regierung um Mitfinanzierung der privaten amerikanischen Stiftung „Gaza Humanitarian Foundation“ angefragt, und wenn ja, in welchem Ausmaß, und wie plant sie sich diesbezüglich zu positionieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Mai 2025 Die Bundesregierung hat sich am 19. Mai 2025 zusammen mit gleichgesinnten Gebern der humanitären Hilfe zum entsprechenden Vorschlag geäußert (www.diplo.de/2718780). Entscheidungen über eine Förderung stehen derzeit nicht an. 54. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Wie wird die neue Bundesregierung weiterhin die Ziele des im Jahr 2018 geschlossenen Vertrages der Vereinten Nationen „Global Compact for Migration“ in Deutschland umsetzen, und in welcher Form wurde in vergangenen Wahlperioden hierbei mit der Internationalen Organisation für Migration in Manila kooperiert bzw. wie wird auch weiterhin mit ihr kooperiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 20. Mai 2025 Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration ist Grundlage für die Verbesserung internationaler Zusammenarbeit im Bereich Migration. Er ist zugleich ein Mechanismus, der Herkunfts-, Transit- und Zielländer von Migration zusammenbringt. Die 23 Ziele und zahlreichen Maßnahmen, die dieser Pakt vorsieht, sollen irreguläre Migration bzw. ihre negativen Auswirkungen reduzieren und reguläre Migration möglichst sicher und vorteilhaft gestalten helfen. Beim Globalen Pakt handelt es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen. Die Umsetzung des Globalen Paktes erfolgt auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene. Die Durchführung konkreter Maßnahmen liegt in der Entscheidungshoheit der teilnehmenden Staaten. Die konkreten migrationspolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag abgebildet. Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung weiterhin an den Überprüfungskonferenzen des Globalen Paktes beteiligen. Bei der Umsetzung arbeitet die Bundesregierung mit verschiedenen Partnerorganisationen zusammen, darunter mit der Internationalen Organisation für Migration an unterschiedlichen Standorten. 55. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Erwägt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die de facto autonome Selbstverwaltung in Nordostsyrien zum Zweck der Gefahrenabwehr bei der Bewachung und Versorgung der IS-Gefangenenlager zu unterstützen, nachdem US-Präsident Donald Trump bisherige Finanzmittel gestrichen hat (vgl. www.merkur.de/politik/ext rem-gefaehrliches-pulverfass-is-gefaengnis-in-syr ien-wird-zum-risiko-auch-fuer-deutschland-zr-93 613809.html, abgerufen am 7. Mai 2025), und wenn ja, welche, und wie viele mutmaßliche IS- Kämpfer einschließlich Familienangehörige mit deutscher Staatsangehörigkeit bzw. vormaligem legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Gefängnissen in Nordostsyrien inhaftiert (bitte etwaige Maßnahmen erläutern und begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Mai 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Bewachung und Versorgung der Haftanstalten in Nordostsyrien nicht von der Anordnung der US- Regierung, ihre Auslandshilfen zu pausieren, betroffen. Die Bundesregierung prüft derzeit keine konkreten Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Des Weiteren handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um eine niedrige bis mittlere zweistellige Zahl von deutschen Staatsangehörigen sowie eine niedrige bis mittlere zweistellige Zahl von Drittstaatsangehörigen mit Deutschlandbezug, die sich in Haftanstalten der sogenannten „Selbstverwaltung“ in Nordostsyrien befinden. Aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und um Rückschlüsse auf Einzelpersonen zu vermeiden, können keine konkreten Zahlen genannt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 56. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Entscheidung geführt, die bestehenden Mitnutzungsverträge für Wurftaubenschießanlagen auf Bundeswehr- und NATO- Liegenschaften durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw; vgl. E-Mail- Schriftverkehr durch BAIUDBw Infra I 2, Az 45-04-01, 3. Erlass BMVg IUD vom 24. Februar 2024) zu kündigen, und hält die Bundesregierung diese Kündigungen für gerechtfertigt, insbesondere unter dem Aspekt, dass Wurftaubenschießstände nach meiner Kenntnis auch ohne Gefährdung des Bodens und des Grundwassers betrieben werden können und auch betrieben werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 20. Mai 2025 Die Kündigungen erfolgten angesichts der mit dem Betrieb der Anlagen einhergehenden Gefahr von Umweltbelastungen sowie der möglichen Gefährdung für Wildtiere. Die Bundesregierung hält die Kündigungen im Sinne der Fragestellung für gerechtfertigt. 57. Abgeordneter Heinrich Koch (AfD) Wie begründet die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius die nach meiner Auffassung unterschiedliche disziplinarische Behandlung sicherheitsrelevanter Fälle – konkret die meines Erachtens rasche und harte Sanktionierung des deutschen NATO-Generals Hartmut Renk wegen eines sexistischen Spruchs im Vergleich zum nach meiner Ansicht zunächst zurückhaltenden Vorgehen gegenüber Generalleutnant Andreas Hoppe trotz bekannter möglicherweise sicherheitsrelevanter privater Affären sowie im Vergleich zu den lediglich mit Bußgeldern belegten Verantwortlichen der Taurus-Leak-Affäre – ,und welche Kriterien legt sie jeweils zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 21. Mai 2025 Mit Blick auf § 9 der Wehrdisziplinarordnung sowie unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht in Disziplinarverfahren wird von einer Beantwortung Ihrer Frage abgesehen. 58. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Zu welchen Anlässen wurde die Bundeswehr im Jahr 2024 im Rahmen der Amtshilfe tätig, und welche Kosten wurden dabei den einzelnen Bundesländern in Rechnung gestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Mai 2025 Anlässe für Amtshilfemaßnahmen der Bundeswehr im Jahr 2024, die über technisch-logistische Einzelmaßnahmen hinausgingen, waren u. a. die Unterstützung der UEFA-Fußball-Europameisterschaft der Männer, Hochwasserereignisse, Wald- und Vegetationsbrände und Unglücksfälle sowie hochrangige Staatsbesuche. Die festgesetzten Kosten im Sinne der Fragestellung können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Land (zusammengefasst) Forderungsbetrag (in Euro) Baden-Württemberg     3.937,18 Bayern*   193.612,58 Berlin    12.406,55 Hamburg       716,03 Niedersachsen   334.866,99 Nordrhein-Westfalen       875,90 Rheinland-Pfalz     1.214,21 Saarland        96,27 Sachsen    54.955,60 Sachsen-Anhalt 1.600.325,31 * Der Forderungsbetrag für das Land Bayern ist vorläufig, da eine finale Abrechnung noch aussteht. 59. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie viele Drohnen können zeitgleich bzw. in welcher Größenordnung können Drohnenschwärme aktuell durch die – als Großverband dauerhaft in Vorauspräsenz in Litauen zur Bündnisverteidigung des Baltikums an der NATO-Ostflanke stationierte – Panzerbrigade 45 zur Abwehr eines möglichen russischen Angriffes (zum Schutz der Soldaten, ihrer Frauen und Kinder sowie der Zivilkräfte) bekämpft werden, und durch welche Abwehrmaßnahmen bzw. Abwehrwaffensysteme werden diese Drohnen abgefangen bzw. vernichtet (bitte nach folgenden Kategorien auflisten: Name des Abwehrwaffensystems, Mengenkapazitäten bzw. Stückzahlen der Systeme, Anzahl der zeitgleich bekämpfbaren Drohnen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Mai 2025 Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der erfragten Informationen in diesem konkreten Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage über die derzeitige Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Bundeswehr, konkret der Panzerbrigade 45, abgegeben. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der erfragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Die erfragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 60. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Liegen der Bundesregierung, bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 21/166, Erkenntnisse, unabhängig von der Herkunft, zu dem ursprünglichen Sachverhalt vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 23. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 61. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung weiterhin an der Alarmstufe des Notfallplans Gas festhalten, obwohl dieser gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Erdgas-SoS-VO für diese Einstufung „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas“ voraussetzt, was momentan nicht mehr der Fall ist (www.zeit.de/politi k/2024-09/energiekrise-gasversorgung-beendet-ro bert-habeck), und wenn ja, warum, und wenn nein, wann ist eine Neubewertung der Lage geplant? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2025 Das Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWE) prüft derzeit, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Alarmstufe weiterhin bestehen. Der Notfallplan Gas sieht vor, dass eine Aufhebung der Alarmstufe per Pressemitteilung durch das BMWE bekannt gegeben wird. 62. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, demzufolge bereits fünf Minuten Verzögerung pro Lkw an der Grenze zu erheblichen täglichen Zeitverlusten im Warenverkehr führen können, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auf grenznahe Regionen wie das Emsland, wo der tägliche Lkw-Verkehr rund 100.000 Fahrzeuge ausmacht und zahlreiche Unternehmen auf Justin-Time-Lieferketten angewiesen sind – insbesondere im Lichte der Einschätzung des Außenwirtschaftschefs der Deutschen Industrie- und Handelskammer Dr. Volker Treier, der vor konjunkturellen Belastungen durch Grenzkontrollen warnt, sowie der Darstellung im „Hanauer Anzeiger“ vom 17. September 2024, wonach Verzögerungen bei Lkw-Lieferungen die gesamte Lieferkette beeinflussen und wirtschaftliche Schäden verursachen können? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2025 Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen von Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr, bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlern und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen Partnerbehörden und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei wird Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in der Grenzregion/den Grenzregionen lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind unter anderem abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. Seit dem 16. September 2024 werden bereits Kontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung sind lediglich temporäre und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Auch sind keine wesentlichen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Aktuelle Umfragen des ifo Instituts zeigen, dass Materialengpässe in Unternehmen sowohl im verarbeitenden Gewerbe als auch in der Bauwirtschaft auf dem niedrigsten Stand seit der Corona-Pandemie sind. Daher ist bislang nicht von gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der Grenzkontrollen auszugehen. 63. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche ökonomischen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der von ihr geplanten Verschärfung der Binnengrenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr, und mit welchen Mehrkosten für Transport und Logistik rechnet sie dabei konkret? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 19. Mai 2025 Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen von Binnengrenzkontrollen, insbesondere auf den Güterverkehr, bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen Partnerbehörden und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Zwar sind lediglich, temporäre und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher erwartet die Bundesregierung auch keine ökonomischen Auswirkungen infolge einer Verschärfung von Binnengrenzkontrollen. Seit dem 16. September 2024 werden bereits Kontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Weiter liegen der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Mehrkosten für Transport und Logistik aufgrund von Binnengrenzkontrollen vor. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes oder Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und der damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. 64. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Hat die Bundesregierung den Blackout in Spanien und Portugal im Hinblick auf Risiken der Stromversorgung in Deutschland analysiert, und wenn ja, wie (www.fr.de/wirtschaft/nach-blackout-span ien-haelt-an-der-energiewende-fest-9372684 0.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2025 Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu der offiziell und final festgestellten Ursache des Stromausfalls auf der iberischen Halbinsel, die eine Bewertung zulassen. Die Untersuchungen des Ereignisses durch die europäischen Übertragungsnetzbetreiber laufen derzeit. Sobald die endgültigen Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit daraus Handlungsempfehlungen für Deutschland abgeleitet werden können. 65. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Blackout in Spanien und Portugal (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtsch aft/welche-lehren-sich-aus-dem-blackout-in-spani en-ziehen-lassen-110467199.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Mai 2025 Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die offiziell und final festgestellte Ursache des Stromausfalls auf der iberischen Halbinsel. Die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben eine Expertengruppe gebildet, die das Ereignis untersucht. Zu der Expertengruppe gehört auch ein deutscher ÜNB. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht in einem engen Austausch mit der Bundesnetzagentur und den ÜNB. 66. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Liegen der Bundesregierung statistische Auswertungen oder liegt ihr sonstiges Datenmaterial über mögliche Zusammenhänge zwischen Wahlergebnissen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der Häufigkeit von Urlaubsstornierungen in betroffenen Regionen vor, und wenn ja, erkennt sie in den Zahlen einen Trend, und wenn ja, welchen? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 22. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen aus amtlichen Statistiken keine Erkenntnisse über mögliche Zusammenhänge zwischen Wahlergebnissen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der Häufigkeit von Urlaubsstornierungen in betroffenen Regionen vor, weshalb hierzu keine Entwicklungen oder Trends festgestellt werden können. 67. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Ausstattungsquote mit Smart Metern bei den Stadtwerken Bonn, den Stadtwerken Troisdorf, der Bad Honnef AG, der e-regio, den Stadtwerken Erft und den Stadtwerken Bergheim, und bis wann planen die jeweiligen Unternehmen den Rollout abgeschlossen zu haben? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Mai 2025 Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) verpflichtet, bis Ende 2030 bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 100.000 Kilowattstunden oder Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 100 Kilowatt intelligente Messsysteme und gegebenenfalls Steuerungseinrichtungen zu verbauen. Bei größeren Anlagen, bei denen in der Regel eine registrierende Leistungsmessung mit konventioneller Messtechnik bereits vorhanden ist, liegt das gesetzliche Zieldatum für den Rollout Ende 2032. Für die Jahre davor definiert das Gesetz in § 45 MsbG als Zwischenziele bestimmte Ausstattungsquoten, welche verpflichtend zu erreichen sind. Die Umsetzung unterliegt der Aufsicht der Bundesnetzagentur. Diese fragt die Einbauzahlen quartalsweise bei den grundzuständigen Messstellenbetreibern ab und veröffentlicht sie auf ihrer Internetseite. Eine vollständige Übersicht der erreichten Ausstattungsquoten aller grundzuständigen Messstellenbetreiber ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link einsehbar: www.bundesnetzagentur.de/D E/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZa ehlwesen/iMSys/start.html. Bei den in Ihrer Frage genannten Energieversorgungsunternehmen handelt es sich nicht in allen Fällen um die jeweils in dem Gebiet grundzuständigen Messstellenbetreiber. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber können rechtlich und organisatorisch eigenständig sein und sind nicht automatisch mit dem örtlichen Stadtwerk oder Netzbetreiber identisch. Die Ausstattungsquoten mit intelligenten Messsystemen zum letzten verfügbaren Stichtag 31. Dezember 2024 für die betrachteten Unternehmen oder der in den jeweiligen Netzgebieten grundzuständigen Messstellenbetreiber stellt sich wie folgt dar: • Stadtwerke Bonn: Die Bonn-Netz GmbH ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber tätig. Die aktuelle Ausstattungsquote beträgt 2,74 Prozent (431 intelligente Messsysteme). – Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle): 564 intelligente Messsysteme • Stadtwerke Troisdorf: Die aktuelle Ausstattungsquote liegt bei 20,52 Prozent (996 intelligente Messsysteme). – Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle): 1.078 intelligente Messsysteme • Bad Honnef AG: Die Ausstattungsquote beträgt 4,86 Prozent (64 intelligente Messsysteme). – Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle): 92 intelligente Messsysteme • e-regio GmbH & Co. KG, Stadtwerke Erft GmbH und Stadtwerke Bergheim: Hier ist die Westnetz GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber. Für das Netzgebiet der Westnetz GmbH liegt die gemeldete Ausstattungsquote zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 25,83 Prozent (insgesamt 111.055 intelligente Messsysteme). Diese Quote bezieht sich auf das gesamte Versorgungsgebiet der Westnetz GmbH. Eine gesonderte Ausweisung von Einzelquoten für die in der Frage genannten Orte (z. B. Erftstadt, Bad Honnef, Bergheim etc.) erfolgt seitens der Westnetz GmbH nicht. – Gesamtausstattungsquote (inklusive freiwilliger Einbaufälle): 184.431 intelligente Messsysteme Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 68. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt und automatisch an Kostenentwicklungen sowie neue Ziele wie Entrepreneurship Education, Qualitätsoffensive Lehrerbildung und Digitalisierung/ Künstliche Intelligenz in der Hochschullehre angepasst wird, um Hochschulen langfristig verlässlich zu finanzieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 22. Mai 2025 Der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken wurde am 3. Mai 2019 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und mit Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern am 6. Juni 2019 verabschiedet. Mit der Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 stellen Bund und Länder seit dem 1. Januar 2021 den staatlichen Hochschulen in Deutschland jährlich und zeitlich unbegrenzt zusätzliche Finanzmittel in erheblichem Umfang zur Verfügung. Das Bund-Länder- Programm hat zum Ziel, die Qualität von Studium und Lehre flächendeckend zu verbessern, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft zu gewährleisten sowie die Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht zu erhalten. In der Verwaltungsvereinbarung über den Zukunftsvertrag haben Bund und Länder ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Zielerreichung festgeschrieben. Gemäß § 8 der Bund-Länder-Vereinbarung beraten Bund und Länder im Jahr 2027 auf der Grundlage der Ergebnisse einer Evaluation durch den Wissenschaftsrat über inhaltliche und finanzielle Anpassungsbedarfe. Im Zuge dessen wird auch über ggf. vorzunehmende Anpassungen bei den Zielen, Teilzielen und Maßnahmen sowie über eine mögliche Weiterführung der Dynamisierung des Zukunftsvertrags beraten. 69. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gedenkt die Bundesregierung, die notwendige Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Exzellenzcluster und -Universitäten bis 2030 und darüber hinaus zu gewährleisten, und wenn ja, wie genau, und unternimmt die Bundesregierung Schritte, um die erfolgreiche deutsche Exzellenzstrategie auf europäischer Ebene durch eine gemeinsame „Europäische Exzellenzstrategie“ zu verankern, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. Mai 2025 Die Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) „Exzellenzstrategie“ ist auf die dauerhafte gemeinsame Förderung ausgerichtet und wird konsequent fortgesetzt. Die Universitäten erhalten somit die notwendige Planungssicherheit. Am 22. Mai 2025 wurden beispielsweise die Exzellenzcluster der nächsten Förderphase von sieben Jahren ausgewählt. Zur näheren Ausgestaltung wird auf die BLV zur Exzellenzstrategie verwiesen, die auf der Internetseite der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (www.g wk-bonn.de) einzusehen ist. Die Bundesregierung setzt sich außerdem für die weitere Stärkung des Exzellenzprinzips in der europäischen Forschungsförderung ein. Die Exzellenzstrategie ist ein erfolgreiches Modell der Förderung von Spitzenforschung, für das auch im Austausch mit unseren europäischen Partnern geworben wird. 70. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geschlossenen Vereinbarung zum Forschungsreaktor FRM II in Garching (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/land kreismuenchen/garchinger-forschungsreaktor-tu-h aelt-hochangereichertes-uran-noch-fuer-notwendi g-1.5450575; zum Beispiel dahingehend, dem Forschungsreaktor FRM II in Garching die Nutzung von hoch angereichertem Uran nur noch zeitlich befristet zu gestatten bzw. gänzlich zu verbieten), und sieht die Bundesregierung bei einer möglichen zukünftigen Nutzung des Reaktors einen Verstoß gegen die ursprüngliche Betriebsgenehmigung des Forschungsreaktors vorliegen (vgl. www.bund-naturschutz.de/pressemitt eilungen/gutachten-zeigt-betrieb-des-garchinger-f orschungsreaktors-frm-ii-ist-seit-8-jahren-ill egal)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. Mai 2025 Die Bundesregierung unterstützt die internationalen Bestrebungen, Forschungsreaktoren auf niedriger angereichertes Uran umzurüsten, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist und auch weiterhin die Qualität der Forschung auf hohem Niveau sicherstellt. Insbesondere für einen zukünftigen Betrieb der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) mit niedriger angereichertem Uran fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) weiterhin ein Forschungsvorhaben der Technischen Universität München. Die zu Grunde liegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (als Vorgängerministerium des BMFTR) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert und an den Stand der internationalen Forschung und Entwicklung angepasst. Aktuell sieht die Bundesregierung keinen weiteren Anpassungsbedarf. Der Betrieb des FRM II erfolgt rechtmäßig auf Basis der Betriebsgenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. Mai 2003. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 2024 (22 A 20.40009) die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung und des Einsatzes des genehmigten Brennstoffs mit einer Anreicherung von bis zu 93,2 Prozent Uran 235 bestätigt. Das Gericht hat die Klage eines Umweltverbands auf Betriebseinstellung, Nichtigerklärung der Betriebsgenehmigung und deren Widerruf abgewiesen. Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 71. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu T. J., insbesondere hinsichtlich Straftaten, Verbindungen zu linksextremen Gruppen (beispielsweise zu der linksextremistischen kriminellen Vereinigung „Gruppe Lina Engel“) sowie ausländischen terroristischen Organisationen (beispielsweise zur PKK und zu Unterorganisationen; www.generalb undesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/ DE/2024/Pressemitteilung-vom-22-10-2024- 2.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Mai 2025 Auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 22. Oktober 2024 wird mit dem Zusatz verwiesen, dass das Verfahren gegen den Beschuldigten T. J. noch nicht abgeschlossen ist. Die Erteilung weitergehender Auskünfte muss unterbleiben und kann auch nicht in eingestufter Form erfolgen. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das ebenfalls berechtigte Geheimhaltungsinteresse zum Schutz des noch laufenden Verfahrens sowie der Persönlichkeitsrechte des von Ihrer Frage Betroffenen zurück. Eine nähere Auskunft zu Erkenntnissen hinsichtlich der fragegegenständlichen Person könnte konkret die Aufklärung der Tatvorwürfe in dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. Unabhängig davon würde eine Beauskunftung das Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unverhältnismäßig beeinträchtigen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich ist (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE – Band 124, S. 78). Eine Beauskunftung im vorliegenden Fall ist zum Schutz öffentlicher Interessen nicht erforderlich und daher unzulässig. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz festlegten Kompetenzordnung zu etwaigen auf Landesebene geführten Strafverfahren und daraus gewonnenen Erkenntnissen keine Stellung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 72. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Werden Projekte, Initiativen oder Bündnisse in der Stadt Dortmund aus Mitteln des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ gefördert, und wenn ja, um welche Projekte handelt es sich (bitte diejenigen 25 Projekte aufführen, die der Reihe nach die meisten Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 23. Mai 2025 Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden Projekte gefördert, die in der Regel einen ortsübergreifenden Charakter aufweisen und bundesweit agieren. Dies bedingt, dass bei „ortsbezogenen“ Anfragen nur auf den „Trägersitz“ der Zuwendungsempfänger abgestellt werden kann. Die Prüfung hat vorliegend ergeben, dass derzeit zwei Zuwendungsempfänger aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ihren Trägersitz in der Stadt Dortmund verorten. Hierbei handelt es sich um: Nr. Zuwendungsempfänger Projekt 1. BackUp-ComeBack Couragiert Demokratie Stärken! e. V. MIDeinander: Multiperspektivische Intervention, Distanzierungsarbeit und Demokratieförderung 2. Stadt Dortmund Partnerschaften für Demokratie Stadt Dortmund Zu berücksichtigen ist, dass die Übersicht nur die direkt geförderten Projekte umfasst. Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und zu den geförderten Projekten finden Sie auf der Programmwebseite www.demokratie-leben.de. 73. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Trifft die Medieninformation zu, das Bundeskanzleramt habe u. a. die Zuständigkeit für das Förderprogramm „Demokratie leben!“ an sich gezogen, und wenn ja, aus welchem Grund, und inwiefern sind ggf. zukünftig welche anderen Förderschwerpunkte geplant (www.tichyseinblick.de/daili-es-se ntials/friedrich-merz-reisst-den-foerdertopf-demo kratie-leben-an-sich/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. Mai 2025 Es gibt keine entsprechenden Planungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 74. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Ist die Einrichtung der automatischen Verarbeitung des Geschlechtseintrags „unbestimmt/ divers“ in dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit zur Berechnung des Bürgergelds (ALLEGRO) abgeschlossen vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit ALLEGRO die im Stammdatensystem (STEP) hinterlegten Personen mit dem Geschlechtseintrag „unbestimmt/ divers“ nicht verarbeiten konnte, sodass es insbesondere bei Menschen, die im laufenden Leistungsbezug ihren Geschlechtseintrag geändert haben, zu Problemen bei der Auszahlung des Bürgergelds gekommen ist, und wenn nein, welche Gründe gibt es dafür, und bis wann ist dies vorgesehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. Mai 2025 Die Bereitstellung der Funktion zur automatischen Verarbeitung des Geschlechtseintrags „unbestimmt/divers“ im IT-Fachverfahren ALLEGRO erfolgte mit der Programmversion „PRV_25.05.00“ im Mai 2025. Sie ist für Anwendende seit dem 19. Mai 2025 verfügbar. 75. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Langzeitarbeitslosen im SGB-II- Bezug (SGB II: Zweites Buch Sozialgesetzbuch), die über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, in den Jahren 2000, 2010, 2016 und 2024 entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen sowie jeweils separat für Drittstaatler sowie für Ausländer aus den Top-8- Asylherkunftsländern insgesamt ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Mai 2025 Nachfolgend werden Angaben zu Personen ausgewiesen, die nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt sind, da aus der Arbeitslosenstatistik keine direkten Aussagen zum tatsächlichen Leistungsbezug getroffen werden können. Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahresdurchschnitt 2024 insgesamt rund 1,73 Millionen arbeitslos gemeldete Leistungsberechtigte im SGB II, darunter waren 853.000 bzw. 49,4 Prozent Langzeitarbeitslose. Von den rund 762.000 arbeitslosen Leistungsberechtigten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit waren 296.000 bzw. 38,9 Prozent langzeitarbeitslos. Weitere Ergebnisse können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Angaben zu den Langzeitarbeitslosen und den Leistungsberechtigten liegen ab dem Jahr 2007 vor. Tabelle: Bestand an arbeitslosen Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II nach ausgewählten Merkmalen Deutschland Ausgewählte Berichtsjahre, Jahresdurchschnitte Berichtsjahr Staatsangehörigkeit insgesamt darunter Langzeitarbeitslose absolut absolut Anteil in Prozent 1 2 3 Insgesamt 2.390.832 1.344.531 56,2  Deutsche 1.969.063 1.097.225 55,7 2007  Ausländer   421.212   246.991 58,6  Asylherkunftsländer (Top 8)1)    34.816   20.025 57,5  Drittstaaten2)   333.574   194.570 58,3 Insgesamt 2.078.655   956.100 46,0  Deutsche 1.692.148   775.157 45,8 2010  Ausländer   386.461   180.916 46,8  Asylherkunftsländer (Top 8)1)    35.010    14.741 42,1  Drittstaaten2)   304.499   142.098 46,7 Insgesamt 1.803.520   877.668 48,7  Deutsche 1.322.039   689.284 52,1 2016  Ausländer   481.443   188.370 39,1  Asylherkunftsländer (Top 8)1)   125.947    23.424 18,6  Drittstaaten2)   361.348   142.315 39,4   Berichtsjahr Staatsangehörigkeit insgesamt darunter Langzeitarbeitslose absolut absolut Anteil in Prozent 1 2 3 Insgesamt 1.728.485   853.438 49,4  Deutsche   965.996   557.112 57,7 2024  Ausländer   762.480   296.323 38,9  Asylherkunftsländer (Top 8)1)   241.065    88.863 36,9  Drittstaaten2)   642.282   233.576 36,4 1) Enthalten sind Personen der Staatsangehörigkeiten Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. 2) Drittstaaten = Ausland ohne EU-Staaten und die weiteren EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 76. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von langen täglichen Arbeitszeiten (in der Regel definiert als eine tägliche Arbeitszeit von mehr als acht Stunden) auf die Gesundheit von Beschäftigten sowie auf das Unfallgeschehen (gegebenenfalls dabei bitte darstellen, womit lange Arbeitszeiten nach gesicherter Kenntnislage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin einhergehen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Mai 2025 Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass das Risiko für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten mit der Länge der täglichen Arbeitszeit exponentiell ansteigt. Arbeitszeitliche Belastungsfaktoren und hierbei insbesondere überlange Arbeitszeiten und unzureichende Ruhezeiten stehen mit einem erhöhten Risiko folgender Ereignisse in Verbindung: (Arbeits-)Unfälle, Beinahe-Unfälle, sicherheitskritische Vorfälle und Verletzungen (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), baua Fokus: Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen, September 2023, abrufbar unter www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/ Arbeitszeit-und-gesundheitliche-Auswirkungen; weiterführende gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse der BAuA zu den Auswirkungen überlanger Arbeitszeiten sind abrufbar unter www.baua.de/DE/ Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/F2507). 77. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Arbeitslosengeld I, gemessen vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur ersten Auszahlung, jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesländern, und hat die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesagentur für Arbeit seit Januar 2023 zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche (bitte die jeweiligen Einführungszeitpunkte angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 22. Mai 2025 Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom vollständig eingereichten Antrag auf Arbeitslosengeld bis zur Bewilligung betrug nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zuletzt im April 2025 rund acht Kalendertage. Eine Aufschlüsselung der Daten wie in der Frage formuliert, liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesagentur für Arbeit ist als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts für die Durchführung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zuständig. Sie führt laufend Maßnahmen zur Optimierung der Bearbeitungsdauer durch. Zu diesen gehören beispielsweise eine Aufstockung des Personals in den für das Arbeitslosengeld zuständigen Teams, eine kontinuierliche Analyse der Bearbeitungssituation, Prozessvereinfachungen und ein Arbeitslastausgleich zwischen Aufgabengebieten innerhalb der Operativen Services der Bundesagentur für Arbeit und bei Bedarf zwischen den Regionen. Zudem treibt die Bundesagentur für Arbeit die Nutzung der Digitalisierungs- und (Teil-) Automatisierungsmöglichkeiten voran, um die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu nutzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zu den Themen im regelmäßigen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit und unterstützt die Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch entsprechende Gesetzgebung. 78. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Richtlinie zum EU- Lieferkettengesetz, wie vom Bundeskanzler Friedrich Merz mündlich gefordert, aufgehoben wird, oder setzt sie sich, wie von seinem Stellvertreter Lars Klingbeil mündlich gefordert, für deren Beibehaltung ein, und in welcher Form soll die Richtlinie gegebenenfalls national umgesetzt werden (www. tagesschau.de/ausland/europa/lieferkettengesetz-e u-klingbeil-merz-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. Mai 2025 Die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) ist seit dem 25. Juli 2024 in Kraft und nach Verlängerung durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2025/794) um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen. Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wird die Bundesregierung die Richtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen. 79. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 (bitte insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten differenzieren: Deutsche und Ausländer)? 80. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 differenziert nach Ausgaben für Versicherungsleistungen (nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch), Sozialleistungen (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) und Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialbeiträgen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Mai 2025 Die Fragen 79 und 80 werden zusammen beantwortet. Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit werden seitens der Bundesregierung nicht berechnet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlicht jedoch solche Berechnungen für einen Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2005. Die Berechnung der Kosten ist aufgrund der Datenlage jeweils nach einem Jahr Wartezeit möglich. Deshalb liegen aktuell noch keine Daten für das 2024 vor. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. Der nachstehenden Tabelle können die absoluten Zahlen für die abgefragten Jahre in Milliarden Euro entnommen werden. Zur Interpretation der dargestellten Werte ist darauf hinzuweisen, dass diese Inflationseffekte enthalten. Zur Einordnung sind daher die Ausführungen und das Schaubild zur inflationsbereinigten Entwicklung im Zuge der Veröffentlichung zu den gesamtfiskalischen Kosten des Jahres 2023 zu berücksichtigen (vgl. IAB-Forum vom 12. März 2025, www.ia b-forum.de/die-kosten-der-arbeitslosigkeit-sind-2023-wieder-deutlich-ge stiegen/). Tabelle: Übersicht über die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit differenziert nach Ausgabenarten und Mindereinnahmen für die Jahre 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 2010 2015 2020 2023 2024* in Milliarden Euro Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit 53,4 52,9 60,1 67,5 – Ausgaben für Versicherungsleistungen (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) 14,0 12,1 16,9 15,5 – Sozialleistungen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) 21,9 21,8 19,8 25,1 – Mindereinnahmen bei Steuern  7,1  7,1  9,1  8,9 – Mindereinnahmen bei Sozialbeiträgen 10,3 11,9 14,3 18,0 – * Die Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Quelle: IAB 2025 81. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 (bitte insgesamt ausweisen sowie nach den folgenden Staatsangehörigkeiten differenzieren: Deutsche und Ausländer)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Mai 2025 Die Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik insgesamt können für die abgefragten Jahre der folgenden Tabelle entnommen werden (in Euro). Eine Differenzierung der Ausgaben nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich, weil im Finanzsystem der Bundesagentur für Arbeit nicht nach Merkmalen unterschieden wird. 2010 2015 2020 2023 2024 20.015.898.889 9.293.024.789 33.348.653.221 11.988.048.441 13.195.708.045 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 82. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für den Aufbau des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (insbesondere die Kosten für neue Räumlichkeiten sowie die Besoldung des Bundesministers, der Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre bitte einzeln ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 20. Mai 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 gebildet worden. Einzelheiten zum Aufbau des neuen Bundesministeriums sowie zum Zuständigkeitsübergang aus anderen Ressorts werden gegenwärtig innerhalb des BMDS sowie der Bundesregierung geklärt. Über einen eigenen Haushalt verfügt das BMDS bislang nicht. Eine Etatisierung wird erst im Zuge der anstehenden Haushaltsaufstellungsverfahren erfolgen. Die Höhe der Besoldung der Bundesministerinnen und Bundesminister richtet sich nach § 11 Absatz 1 des Bundesministergesetzes, die der beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach Anlage 4 zum Bundesbesoldungsgesetz und die der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 83. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Wann erwartet die Bundesregierung die Vorlage der DB InfraGO AG zum Projekt 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des Bundesverkehrswegeplans 2030 zur parlamentarischen Befassung nach § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung, und welche Kosten sind bisher durch die DB InfraGO AG angefallen (bitte angeben, welcher Anteil davon durch EU-Mittel gedeckt wurde)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 20. Mai 2025 Die DB InfraGO AG bearbeitet zurzeit die Unterlagen für den Bericht über das Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf zur parlamentarischen Befassung. Diese soll voraussichtlich noch im laufenden Jahr 2025 erfolgen. Für die bisher durchgeführten Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung mit Trassenauswahlverfahren sowie die Vorplanung) sind folgende Kosten angefallen (Stand: 3/2025): • 90 Mio. Euro, davon wurden 24 Mio. Euro durch Mittel der Europäischen Union kofinanziert, und • 17 Mio. Euro für vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Kauf von Ökopunkten). 84. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Welche Kosten erwartet die Bundesregierung mittlerweile für die Projektdurchführung des Projekts 2-009-V03 (Brenner-Nordzulauf) des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 im Vergleich zu den ebendort aufgeführten Kosten von 1.320,8 Mio. Euro, und welcher Anteil der Projektkosten wird nach Einschätzung der Bundesregierung durch EU-Zuschüsse getragen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 20. Mai 2025 Im BVWP 2030 sind die im Jahr 2016 ermittelten Gesamtkosten der Investitionen in Höhe von 1.320,8 Mio. Euro (Preisstand 2015) des Projekts Brenner-Nordzulauf angegeben. Diese bezogen sich auf einen reduzierten Projektzuschnitt, da die Kosten für die zwei zusätzlichen Gleise Brannenburg–Kiefersfelden–Grenze D/A 2016 noch ermittelt wurden. In der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Bewertung werden für einen aktualisierten Planfall voraussichtlich deutlich höhere Gesamtinvestitionen nach der BVWP-Methodik berücksichtigt. Die Ergebnisse der Bewertung werden im Rahmen der parlamentarischen Befassung veröffentlicht. Die Förderquote der EU variiert im Programm Connecting Europe Facility zwischen 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die zukünftig gültigen Förderprogramme der EU sind aktuell noch nicht veröffentlicht. 85. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Steht die Bundesregierung in Kontakt mit den Stakeholdern des Brenner-Basistunnel-Projektes, und wenn ja, in welcher Weise, und auf welcher Basis findet dieser Austausch statt (www.adac.de/ news/brenner-basistunnel/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. Mai 2025 Das Bundesministerium für Verkehr steht über die Brenner Corridor Platform (vgl.: www.bcplatform.eu) in verschiedenen Arbeitsgruppen in regelmäßigem Austausch mit den Stakeholdern des Brenner- Basistunnels. Zur grenzüberschreitenden Planung erfolgt die Arbeit im Rahmen eines gemeinsamen Lenkungskreises der österreichischen Bundesbahnen und der DB InfraGO AG unter Teilnahme der zuständigen Ministerien in Deutschland und Österreich. 86. Abgeordneter Wolfgang Wiehle (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. wie viele Unfälle es in den vergangenen fünf Jahren (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln) auf Bundesautobahnen mit Pylonen oder mit Teilen von Pylonen gegeben hat, die nicht (mehr) an ihrem ursprünglichen Ort standen, und wenn ja, hat sie Maßnahmen ergriffen, um solchen Unfällen entgegenzuwirken, und wenn ja, welche (www.woch enspiegellive.de/landkreis-bad-kreuznach/artikel/ verlorener-leitkegel-verursacht-unfall)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Unfälle mit Leitkegeln (Pylonen) vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 87. Abgeordneter Dirk Brandes (AfD) Wie häufig haben Kommunen in ihrer Funktion als untere Wasserbehörde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren zeitlich befristete Anordnungen und/oder Verbote zur Einschränkung der Wassernutzung für die Bevölkerung erlassen, um die Anforderungen des § 50 des Wasserhaushaltsgesetzes aufrechtzuerhalten, und erkennt die Bundesregierung in den vorliegenden Zahlen einen Trend, und wie bewertet sie diesen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 22. Mai 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 117 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/11035 verwiesen. 88. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wird die Errichtung neuer Nationalparks in Deutschland seitens der Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, in welchen Gebieten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 19. Mai 2025 Die Zuständigkeit für die Planung, Ausweisung und Verwaltung von Nationalparken liegt in Deutschland allein bei den Bundesländern. Lediglich vor der Ausweisung eines Nationalparks werden das Bundesumweltministerium und das Bundesverkehrsministerium in einem Benehmensverfahren vom jeweiligen Bundesland beteiligt. 89. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche Anpassungen plant die Bundesregierung bei den nationalen Rechtsvorschriften zum Wolf (Canis lupus) vor dem Hintergrund der vom Europäischen Parlament kürzlich beschlossenen Herabstufung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 23. Mai 2025 Die Umstufung der Art Wolf von Anhang IV in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist noch nicht abgeschlossen. Erst wenn diese Rechtsänderung in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ihre nationalen Regelungen anzupassen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung derzeit, wie der Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der europäischen Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie unverzüglich in nationales Recht umgesetzt werden kann. 90. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Welche Ballungsräume im Bundesgebiet haben derzeit noch nicht die erforderlichen Lärmaktionspläne der vierten Umsetzungsstufe der Umgebungslärmrichtlinie erstellt, und welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem laut Aussagen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft nun vertieften Monitoring des Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hinsichtlich des Vollzugsstandes der Lärmaktionspläne, insbesondere hinsichtlich möglicher Konsequenzen für die jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 23. Mai 2025 Nach der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) mussten die Mitgliedstaaten bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne der Runde 4 aufstellen oder aktualisieren. Diese Lärmaktionspläne waren bis zum 18. Januar 2025 der Europäischen Kommission zu melden. Zuständig für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Für folgende Ballungsräume haben die Länder dem Umweltbundesamt noch keine berichtsfähigen Lärmaktionspläne der Runde 4 zur Übermittlung an die Europäische Kommission gemeldet: Berlin, Bremerhaven,

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