Schriftliche Frage 114 von Jan Feser (AfD): Wie haben sich der Umfang und die Dauer der administrativen, fachlichen bzw. sozialrechtlichen Schulungen für die im Bereich der Arbeitsverm…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 114 von Jan Feser (AfD): Wie haben sich der Umfang und die Dauer der administrativen, fachlichen bzw. sozialrechtlichen Schulungen für die im Bereich der Arbeitsverm…
Frage 114 (Jan Feser, AfD):
Wie haben sich der Umfang und die Dauer der administrativen, fachlichen bzw. sozialrechtlichen Schulungen für die im Bereich der Arbeitsvermittlung sowie im Bereich der Leistungsgewährung tätigen Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie für Mitarbeiter der Jobcenter in den letzten sieben Jahren entwickelt, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um diese Schulungen an die sich wandelnden Anforderungen der Rechtslage und der digitalen Entwicklungen anzupassen (bitte die durchschnittliche Schulungsdauer pro Kopf jeweils zu Beginn und im Verlauf der jeweiligen Tätigkeit aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 2. September 2025:
In den vergangenen sieben Jahren wurden die Qualifizierungs- und Schulungsangebote für Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Jobcenter kontinuierlich weiterentwickelt, sowohl im Bereich der Arbeitsvermittlung als auch im Bereich der Leistungsgewährung. Die Beschäftigten werden systematisch auf ihre Aufgaben vorbereitet und bedarfsgerecht in neuen rechtlichen, fachlichen und digitalen Anforderungen geschult. Es sind zentrale, verpflichtende Einarbeitungsprogramme etabliert, die für neue Mitarbeitende innerhalb der ersten drei Monate zu absolvieren sind. In den darauffolgenden neun Monaten ist vorgesehen, in weiteren Schulungen die Fachlichkeit und den Kompetenzerwerb zu vertiefen. Dabei entfallen für Beschäftigte in den Arbeitsagenturen auf das Grundprogramm, welches zu Beginn durchlaufen wird, insgesamt 19 Arbeitstage und auf das daran anschließende Aufbauprogramm im weiteren Verlauf der Tätigkeit insgesamt 25 Arbeitstage. In der weiteren Professionalisierung werden individuelle Bedarfe der Mitarbeitenden gedeckt, weshalb sich diese nicht generell beziffern lassen. Für die weitere Professionalisierung steht ein vielfältiges Angebot zur Verfügung. Lerninhalte und Lernformate werden individuell und bedarfsorientiert vereinbart. Die gemeinsamen Einrichtungen entscheiden eigenständig, ob und in welchem Umfang dieses Angebot genutzt wird. Sie können zudem eigene interne Angebote bereitstellen oder externe Anbieter beauftragen. Daher liegen keine Daten, die bundesweit aggregiert werden können, zur tatsächlichen Schulungsdauer je Mitarbeitenden in den gemeinsamen Einrichtungen vor. Das Einarbeitungsprogramm „Markt & Integration SGB II“ umfasst z. B. 47 Arbeitstage pro Kopf. Die Schulungsangebote werden regelmäßig an die aktuelle Rechts- und Weisungslage sowie an geschäftspolitische Setzungen angepasst. Zudem wurden digitale Lernangebote stark ausgeweitet. Es wurden u. a. Microlearnings in Form von Lernprogrammen, Videos und Podcasts eingerichtet. Ergänzend stehen stets aktualisierte Arbeitshilfen, fachliche Weisungen sowie Austauschformate (Dienstbesprechungen, Workshops, Netzwerk-Communitys) zur Verfügung. Übergreifend findet eine stetige Weiterentwicklung der Lernstrategie der BA statt. Mit der „Dienstvereinbarung Lernen“ wurde ein verbindlicher Rahmen für das Lernen in der BA geschaffen. Sie fördert eine gute Lernkultur und flankiert die strategische Weiterentwicklung der Lernangebote. Weitere Unterstützungsangebote umfassen individuelle Lernbegleitung, Patensysteme sowie Lernen im Team. Für IT-Fachverfahren und neue digitale Tools stellen der IT-Bereich und die Fachabteilungen umfassende Befähigungsangebote bereit, die auch rechtliche Änderungen berücksichtigen.
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