Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/4477)
Text
Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/4477)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4855
21. Wahlperiode 18.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter
Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4477 –
Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat eine Modernisierungsagenda verabschiedet, die als
bindender, ressortübergreifender Fahrplan mit klaren Fristen und Monitoring
für alle Ressorts der Bundesregierung dient. Sie umfasst über 80 Maßnahmen
in fünf Handlungsfeldern: Bürokratierückbau, neue Standards für die
Rechtsetzung, digitalisierte Services und KI in der Verwaltung, moderne
Personalstrukturen sowie eine verschlankte Bundesverwaltung. Im Ressort des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ein bürger- und
unternehmenszentrierter Service angestrebt, der Leistungen konsequent digitalisiert
und KI-gestützt evaluiert, um eine hohe Servicequalität zu erreichen
(Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS),
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2025).
Die Agenda ist in den Augen der Fragesteller begrüßenswert, doch bleiben
Verantwortlichkeiten unklar, was die Zusammenarbeit zwischen dem BMDS
und anderen Ressorts betrifft. Die Regierungsklausur am 1. Oktober 2025
diente der finalen Abstimmung zwischen den Bundesressorts, bei der konkrete
Punkte festgelegt wurden, die in einer 40‑seitigen Agenda veröffentlicht
wurden. Ungeachtet dessen sehen die Fragesteller einen weiteren Klärungs- und
Informationsbedarf, der sich insbesondere auf das Ressort des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezieht.
1. Wie erfolgt die Evaluierung der Prozessabläufe und
Verwaltungsleistungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aller
nachgeordneten Behörden, die Voraussetzung für die Umsetzung der
Modernisierungsagenda ist?
Die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) sieht nicht vor,
jegliche Prozessabläufe und Verwaltungsdienstleistungen bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt zu evaluieren. Gleichwohl ist die Optimierung und
Verbesserung von Prozessabläufen und Verwaltungsverfahren eine ständige Aufgabe
für alle Organisationseinheiten, die in eigener Verantwortung wahrgenommen
wird.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
18. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bereits voll digitalisiert, d. h. von
der Antragstellung bis zur Genehmigung wird kein Papier zur
Bearbeitung benötigt (bitte nach Name der Verwaltungsleistung, Ressort,
verantwortlicher Behörde, Link zur Antragstellung aufschlüsseln)?
3. Welche Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bereits teildigitalisiert, d. h. von
der Antragstellung bis zur Genehmigung wird mindestens einmal oder
teilweise Papier zur Bearbeitung benötigt (bitte nach Name der
Verwaltungsleistung, Ressort, verantwortlicher Behörde, Link zur
Antragstellung aufschlüsseln)?
4. Welche Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden noch nicht digitalisiert, d. h. von
der Antragstellung bis zur Genehmigung wird noch Papier zur
Bearbeitung benötigt (bitte nach Name der Verwaltungsleistung, Ressort,
verantwortlicher Behörde, Link zur Antragstellung aufschlüsseln)?
5. Wie viele Verwaltungsleistungen liegen in der Verantwortung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und seiner nachgeordneten
Behörden (bitte nach Name, Ressort, verantwortlicher Behörde, Link zur
Antragstellung, Richtlinie der Verwaltungsleistung, Link zur Richtlinie,
Datum des Inkrafttretens der Richtlinie, Laufzeit der Richtlinie
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der Umsetzung des Online‑Zugangsgesetzes (OZG) wurde ein
Leistungskatalog erstellt, der versucht, sämtliche Verwaltungsleistungen von Bund,
Ländern und Kommunen nach Lebenslagen und Themenfeldern aufzulisten.
Der Katalog ist bewusst nicht nach Ressort oder Geschäftsbereich untergliedert,
sondern orientiert sich an den Bedarfen von Bürgerinnen und Bürgern bzw.
Unternehmen, ist also aus Nutzendensicht konzipiert.
Auf der OZG‑Informationsplattform (https://informationsplattform.ozg-umsetz
ung.de/iNG/app/intro) kann der Digitalisierungsstatus aller im Leistungskatalog
erfassten Leistungen eingesehen werden. Dort kann sowohl nach OZG- als
auch Verrichtungsleistung (sog. LeiKa-Leistung) unterschieden und nach
Ressortzuständigkeit im Vollzug bzw. in Themenfeldern gefiltert werden. Die
Leistungen werden dort auch hinsichtlich des Digitalisierungsgrads in den drei
abgefragten Kategorien unterschieden.
6. Mit welchen Bundesministerien oder anderen Bundesbehörden muss das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammenarbeiten, um die
Ziele der Modernisierungsagenda für sein Ressort zu erreichen?
Grundsätzlich ist das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung in besonderer Weise in Maßnahmen, die mit der Modernisierungsagenda
für Staat und Verwaltung (Bund) im Zusammengang stehen, involviert. Für das
Hebelprojekt der Work-and-Stay-Agentur, das in der gemeinsamen
Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Auswärtigen Amts
und des Bundesministeriums des Innern liegt, wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf der Bundestagsdrucksache
21/4075 verwiesen.
7. Wie viele Doppelstrukturen bei Prozessabläufen und
Verwaltungsleistung bestehen im Sinne der Modernisierungsagenda im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seiner nachgeordneten Behörden?
Die Prüfung dauert derzeit noch an. Die Modernisierungsagenda gibt als
Zielwert vor, dass eine erste Auswertung nach zwölf Monaten erfolgt sein soll.
8. Wie viele interne Verwaltungsdienstleister, beispielsweise im IT-Bereich,
beschäftigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine
nachgeordneten Behörden im Sinne der Modernisierungsagenda (bitte
nach Name, Bereich, Vertragslaufzeit, Zeitpunkt der Verlängerung,
Ausschreibungsvoraussetzungen für die Dienstleister aufschlüsseln)?
9. Wie viele externe Dienstleister, beispielsweise im IT-Bereich,
beschäftigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine
nachgeordneten Behörden im Sinne der Modernisierungsagenda (bitte nach
Name, Bereich, Vertragslaufzeit, Zeitpunkt der Verlängerung,
Ausschreibungsvoraussetzungen für die Dienstleister aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist das finanzielle Budget zur Beauftragung von externen
Dienstleistern, und mit welchen internen personellen Ressourcen wird
das finanzielle Budget für externe Dienstleister ausgeschrieben, werden
Angebote geprüft und Dienstleistungen an angewählte Unternehmen
vergeben?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine nachgeordneten
Behörden beschäftigen keine internen oder externen Dienstleister im Sinne der
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund).
11. Welches Referat oder welcher Fachbereich bzw. welche Stabsstelle wird
sich mit der Umsetzung der Modernisierungsagenda im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seiner nachgeordneten Behörden
beschäftigen?
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist das Referat ZR „Justiziariat,
Bessere Rechtsetzung“ für die Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung (Bund) und deren Umsetzung federführend zuständig.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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