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Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/4477)

dip / drucksache 18.03.2026 · WP 21 · 21/4855 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Antwort zu Drs. 21/4477) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4855 21. Wahlperiode 18.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Teske, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4477 – Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat eine Modernisierungsagenda verabschiedet, die als bindender, ressortübergreifender Fahrplan mit klaren Fristen und Monitoring für alle Ressorts der Bundesregierung dient. Sie umfasst über 80 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern: Bürokratierückbau, neue Standards für die Rechtsetzung, digitalisierte Services und KI in der Verwaltung, moderne Personalstrukturen sowie eine verschlankte Bundesverwaltung. Im Ressort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ein bürger- und unternehmenszentrierter Service angestrebt, der Leistungen konsequent digitalisiert und KI-gestützt evaluiert, um eine hohe Servicequalität zu erreichen (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), Pressemitteilung vom 1. Oktober 2025). Die Agenda ist in den Augen der Fragesteller begrüßenswert, doch bleiben Verantwortlichkeiten unklar, was die Zusammenarbeit zwischen dem BMDS und anderen Ressorts betrifft. Die Regierungsklausur am 1. Oktober 2025 diente der finalen Abstimmung zwischen den Bundesressorts, bei der konkrete Punkte festgelegt wurden, die in einer 40‑seitigen Agenda veröffentlicht wurden. Ungeachtet dessen sehen die Fragesteller einen weiteren Klärungs- und Informationsbedarf, der sich insbesondere auf das Ressort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezieht.  1. Wie erfolgt die Evaluierung der Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und aller nachgeordneten Behörden, die Voraussetzung für die Umsetzung der Modernisierungsagenda ist? Die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) sieht nicht vor, jegliche Prozessabläufe und Verwaltungsdienstleistungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu evaluieren. Gleichwohl ist die Optimierung und Verbesserung von Prozessabläufen und Verwaltungsverfahren eine ständige Aufgabe für alle Organisationseinheiten, die in eigener Verantwortung wahrgenommen wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bereits voll digitalisiert, d. h. von der Antragstellung bis zur Genehmigung wird kein Papier zur Bearbeitung benötigt (bitte nach Name der Verwaltungsleistung, Ressort, verantwortlicher Behörde, Link zur Antragstellung aufschlüsseln)?  3. Welche Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bereits teildigitalisiert, d. h. von der Antragstellung bis zur Genehmigung wird mindestens einmal oder teilweise Papier zur Bearbeitung benötigt (bitte nach Name der Verwaltungsleistung, Ressort, verantwortlicher Behörde, Link zur Antragstellung aufschlüsseln)?  4. Welche Prozessabläufe und Verwaltungsleistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden noch nicht digitalisiert, d. h. von der Antragstellung bis zur Genehmigung wird noch Papier zur Bearbeitung benötigt (bitte nach Name der Verwaltungsleistung, Ressort, verantwortlicher Behörde, Link zur Antragstellung aufschlüsseln)?  5. Wie viele Verwaltungsleistungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und seiner nachgeordneten Behörden (bitte nach Name, Ressort, verantwortlicher Behörde, Link zur Antragstellung, Richtlinie der Verwaltungsleistung, Link zur Richtlinie, Datum des Inkrafttretens der Richtlinie, Laufzeit der Richtlinie aufschlüsseln)? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Im Zuge der Umsetzung des Online‑Zugangsgesetzes (OZG) wurde ein Leistungskatalog erstellt, der versucht, sämtliche Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nach Lebenslagen und Themenfeldern aufzulisten. Der Katalog ist bewusst nicht nach Ressort oder Geschäftsbereich untergliedert, sondern orientiert sich an den Bedarfen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Unternehmen, ist also aus Nutzendensicht konzipiert. Auf der OZG‑Informationsplattform (https://informationsplattform.ozg-umsetz ung.de/iNG/app/intro) kann der Digitalisierungsstatus aller im Leistungskatalog erfassten Leistungen eingesehen werden. Dort kann sowohl nach OZG- als auch Verrichtungsleistung (sog. LeiKa-Leistung) unterschieden und nach Ressortzuständigkeit im Vollzug bzw. in Themenfeldern gefiltert werden. Die Leistungen werden dort auch hinsichtlich des Digitalisierungsgrads in den drei abgefragten Kategorien unterschieden.  6. Mit welchen Bundesministerien oder anderen Bundesbehörden muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammenarbeiten, um die Ziele der Modernisierungsagenda für sein Ressort zu erreichen? Grundsätzlich ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung in besonderer Weise in Maßnahmen, die mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) im Zusammengang stehen, involviert. Für das Hebelprojekt der Work-and-Stay-Agentur, das in der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums des Innern liegt, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf der Bundestagsdrucksache 21/4075 verwiesen.  7. Wie viele Doppelstrukturen bei Prozessabläufen und Verwaltungsleistung bestehen im Sinne der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seiner nachgeordneten Behörden? Die Prüfung dauert derzeit noch an. Die Modernisierungsagenda gibt als Zielwert vor, dass eine erste Auswertung nach zwölf Monaten erfolgt sein soll.  8. Wie viele interne Verwaltungsdienstleister, beispielsweise im IT-Bereich, beschäftigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine nachgeordneten Behörden im Sinne der Modernisierungsagenda (bitte nach Name, Bereich, Vertragslaufzeit, Zeitpunkt der Verlängerung, Ausschreibungsvoraussetzungen für die Dienstleister aufschlüsseln)?  9. Wie viele externe Dienstleister, beispielsweise im IT-Bereich, beschäftigen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine nachgeordneten Behörden im Sinne der Modernisierungsagenda (bitte nach Name, Bereich, Vertragslaufzeit, Zeitpunkt der Verlängerung, Ausschreibungsvoraussetzungen für die Dienstleister aufschlüsseln)? 10. Wie hoch ist das finanzielle Budget zur Beauftragung von externen Dienstleistern, und mit welchen internen personellen Ressourcen wird das finanzielle Budget für externe Dienstleister ausgeschrieben, werden Angebote geprüft und Dienstleistungen an angewählte Unternehmen vergeben? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seine nachgeordneten Behörden beschäftigen keine internen oder externen Dienstleister im Sinne der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund). 11. Welches Referat oder welcher Fachbereich bzw. welche Stabsstelle wird sich mit der Umsetzung der Modernisierungsagenda im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und seiner nachgeordneten Behörden beschäftigen? Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist das Referat ZR „Justiziariat, Bessere Rechtsetzung“ für die Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und deren Umsetzung federführend zuständig. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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