Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
85 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Stephan Brandner (AfD): Wie hoch waren die Kosten, die in der gesamten 20. Legislaturperiode für Frisöre in allen Bundesministerien insgesamt angefallen sind (bitte…
- Schriftliche Frage 2 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie viele Mieten-Gipfel bzw. Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Mietervereinen und der Wohnungswirtschaft hat der Bundeskanzler O…
- Schriftliche Frage 3 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit steht die Beteiligung der KfW IPEX- Bank als Ko-Kreditgeberin neuer Flüssiggas- Infrastruktur im Rahmen des „NLNG T7 Project“ in N…
- Schriftliche Frage 4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass bei dem Reallabor der Energiewende „Smart- Quar…
- Schriftliche Frage 5 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der Energiewende verbindliche Kriterien benannt, welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen…
- Schriftliche Frage 6 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am Standort Kaisersesch hinsichtlich der Wasserst…
- Schriftliche Frage 7 von Tobias Ebenberger (AfD): Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Energiebedarf durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland seit d…
- Schriftliche Frage 8 von Tobias Ebenberger (AfD): Wie sichert Deutschland angesichts des Ausstiegs aus der Kernkraft und des geplanten Ausstiegs aus fossilen Energieträgern („Klimaneutralitä…
- Schriftliche Frage 9 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Industriekrise in Deutschland (Werksschließungen, Unternehmensabwanderungen, Insolvenzen usw.) seit dem Jahr 2020 den Gesamtenergieb…
- Schriftliche Frage 10 von Christian Görke (DIE LINKE): An welchen Häfen bzw. Hafenterminals in der Europäischen Union landeten bzw. landen die Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) des russischen U…
- Schriftliche Frage 11 von Leif-Erik Holm (AfD): Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 durch Redispatch-Maßnahmen im Rahmen des Netzengpassmanage…
- Schriftliche Frage 12 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viel Strom aus Kernenergie hat Deutschland im Rahmen des grenzüberschreitenden Stromhandels im ersten Quartal 2025 importiert (bitte nac…
- Schriftliche Frage 13 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderungen und Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Kreditanst…
- Schriftliche Frage 14 von Dr. Anna Rathert (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass eine Überproduktion an Strom durch Solaranlagen (www.blick.ch/ausland/mit-jeder-st…
- Schriftliche Frage 15 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Fördermaßnahmen des Bundes in Form von Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 an…
- Schriftliche Frage 16 von Raimond Scheirich (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für das Jahr 2024, welche im Zuge des Einspeisemanagements als Ausfallarbeit – auch Phantoms…
- Schriftliche Frage 17 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die potenzielle Wirkung staatlich kontrollierter Glücksspielangebote, insbesondere der Lottogesell…
- Schriftliche Frage 18 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf die Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach K…
- Schriftliche Frage 19 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbeda…
- Schriftliche Frage 20 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Kurorte und Heilbäder in Deutschland sich derzeit in der Haushaltssicherung befinden…
- Schriftliche Frage 21 von Caren Lay (DIE LINKE): In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit 2015 Wohnungen abgerissen, um an selbigem Ort durch Ersatzwohnungsbau…
- Schriftliche Frage 22 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele Förderanträge mit Bezug zu Projekten der sogenannten „Vielfalt“, „Gendergerechtigkeit“ oder „Dekolonialisierung“ wurden seit 2022…
- Schriftliche Frage 23 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmateriali…
- Schriftliche Frage 24 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Bundespolizisten waren am 30. April 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen deutsc…
- Schriftliche Frage 25 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im April 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das d…
- Schriftliche Frage 26 von Leif-Erik Holm (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche ausländische Geldgeber (Regierungen, NGOs oder Privatpersonen), die das Sahaba Gemeindezent…
- Schriftliche Frage 27 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum 30. April in Mecklenburg-Vorpommern aufgegriff…
- Schriftliche Frage 28 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Was bedeuten die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bei der Vorstellung ihrer Legislaturbilanz genannten „30 Pr…
- Schriftliche Frage 29 von Jan Köstering (DIE LINKE): War der rechtsextremistische Aktivist und Leiter des Stützpunktes Sauerland-Süd der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“, Julian Bender, sei…
- Schriftliche Frage 30 von Sergej Minich (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in Bremen ansässige Moscheevereine finanzielle oder organisatorische Unterstützung durch ausländische…
- Schriftliche Frage 31 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungs…
- Schriftliche Frage 32 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung Angriffe auf (Bundes-)Gerichte und ebendort tätige Richter sowie Angestellte als hinreichend von den derzeitigen s…
- Schriftliche Frage 33 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die Bundespolizei seit dem ersten Januar 2025 bis heute fest, und welcher Nationalität gehörten d…
- Schriftliche Frage 34 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im Jahr 2025 anberaumt bzw. welche we…
- Schriftliche Frage 35 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche rechtsextremen Gruppierungen und Netzwerke sind nach Informationen der Bundesregierung im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge…
- Schriftliche Frage 36 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele Rechtsextremisten oder Personen, die den Phänomenbereichen „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bzw. „verfassungsschutzrelevante Del…
- Schriftliche Frage 37 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Aufnahmezusagen wurden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan an gefährdete Afghaninnen und Afghanen bis heute vergeben…
- Schriftliche Frage 38 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen rechtlichen Status und welche Gültigkeit haben die erteilten Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, und in wel…
- Schriftliche Frage 39 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Bundesministerium des Innern und für Heimat abgeflossen, und…
- Schriftliche Frage 40 von Raimond Scheirich (AfD): Fanden in den Jahren 2023 und 2024 offizielle Treffen des Bundeskanzlers, der Bundesminister oder anderer Mitglieder der Bundesregierung mit…
- Schriftliche Frage 41 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschaffung des analogen Meldescheins für inländische Gäste seit diesem Jahr in Beherbe…
- Schriftliche Frage 42 von Uwe Schulz (AfD): Hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im Rahmen ihrer Reise in die Arabische Republik Syrien im April 2025 bilater…
- Schriftliche Frage 43 von Uwe Schulz (AfD): Welche spezifischen Erkenntnisse konnte die Bundesministerin des Innern und für Heimat im Rahmen ihres offiziellen Besuchs in der syrischen…
- Schriftliche Frage 44 von René Springer (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Medianpension für Beamte, und wie viele Versicherungsjahre muss nach Kenntnis der…
- Schriftliche Frage 45 von René Springer (AfD): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzi…
- Schriftliche Frage 46 von René Springer (AfD): Welche Ausgaben hatte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 für Beamtenpensionen zu leist…
- Schriftliche Frage 47 von Stephan Brandner (AfD): Wie viele Flugreisen hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in der 20. Legislaturperiode insgesamt absolviert (bitte die…
- Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen –…
- Schriftliche Frage 49 von Dr. Anna Rathert (AfD): In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Rumänien gefördert im letzten Haushaltsjahr (bitte di…
- Schriftliche Frage 50 von Michael Donth (CDU/CSU): Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group betroffenen Pauschalreisenden warten nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt,…
- Schriftliche Frage 51 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebene…
- Schriftliche Frage 52 von Sergej Minich (AfD): Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein, insbes…
- Schriftliche Frage 53 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen oder Einwendungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Empfehlung de…
- Schriftliche Frage 54 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten fachlichen Gründe waren für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausschlaggebend, um die ursprünglich noch für 202…
- Schriftliche Frage 55 von Jan Feser (AfD): Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von SGB-II…
- Schriftliche Frage 56 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhängten Sanktionen nach § 31…
- Schriftliche Frage 57 von Jan Feser (AfD): Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie in den Jobcentern bundeswei…
- Schriftliche Frage 58 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen sein müsste, damit er auf ein Arbeitsleben ge…
- Schriftliche Frage 59 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen sein müsste, damit er Familien ein Einkommen obe…
- Schriftliche Frage 60 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Jahre musste ein Rentner, der 2025 in Rente geht, durchschnittlich verdienen, um mit seinem Rentenzahlbetrag Grundsicherungsniveau…
- Schriftliche Frage 61 von Edgar Naujok (AfD): Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden in den letzten fünf Jahren bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Wahrnehmung eines kommunalpoli…
- Schriftliche Frage 62 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Planungen zur Erweiterung des NATO- Pipelinesystems CEPS in östlicher Richtung vor, und wenn ja…
- Schriftliche Frage 63 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Tiergesundheitsstrat…
- Schriftliche Frage 64 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Was ist der aktuelle Stand der im Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Reduktionsstrategie…
- Schriftliche Frage 65 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wieso wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei Brandfällen in Tierhaltung ums Leben gekommenen Tiere nicht erfasst, wie in…
- Schriftliche Frage 66 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung – in Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul- Konvention – darüber, wie viel Prozent der nac…
- Schriftliche Frage 67 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Wie hoch sind die finanziellen Bundesmittel für die „Frühen Hilfen“ in den Landkreisen Diepholz und Nienburg in diesem Jahr?
- Schriftliche Frage 68 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Wird das Mehrgenerationenhaus Barnstorf auch in diesem Jahr im Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen" geför…
- Schriftliche Frage 69 von Sebastian Maack (AfD): In welcher Schwangerschaftswoche wurden die über 3.000 Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024 (Statis…
- Schriftliche Frage 70 von Sebastian Maack (AfD): Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 in jedem der deutschen Bundesländer durchgefü…
- Schriftliche Frage 71 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele volljährige/minderjährige Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschlechts- und/oder Namensänderung seit dem Inkra…
- Schriftliche Frage 72 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche Arten von infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Umbauten sind die Kosten für Vorhaben zur Bildung von integrierten Notfallstrukturen…
- Schriftliche Frage 73 von Dr. Anna Rathert (AfD): Leitet die Bundesregierung aus den Aussagen von Andreas Storm, dem Vorstandsvorsitzenden der Krankenkasse DAK, Gesundheit und Pflege befände…
- Schriftliche Frage 74 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um die S…
- Schriftliche Frage 75 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Ursachen der nach meiner Ansicht auffallend abrupten und auf etwa drei bis fünf Wochen begrenz…
- Schriftliche Frage 76 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es Kontakte von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und…
- Schriftliche Frage 77 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Ergebnisse der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschu…
- Schriftliche Frage 78 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der auf europäischer Ebene vorliegenden Vorschläge zur Führerscheinrichtlinie hinsichtlich…
- Schriftliche Frage 79 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Infrastrukturzustandsnoten wurden seitens der Deutschen Bahn AG jeweils für die Bahnstrecken zwischen Waiblingen–Schwäbisch Hall- Hes…
- Schriftliche Frage 80 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtmenge an PFAS nach Trinkwasserverordnung und Trifuoracetat (in Tonnen) werden in Deutschland pro Jahr nach Kenntnisstand der Bu…
- Schriftliche Frage 81 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um welche Zuwendungsempfänger, geförderten Einrichtungen und Förderorte es sich handelt, die in de…
- Schriftliche Frage 82 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kooperation im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit der verfassten Wirtschaft, in…
- Schriftliche Frage 83 von Edgar Naujok (AfD): Wurden nach Ansicht der Bundesregierung mit den unter der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze…
- Schriftliche Frage 84 von Edgar Naujok (AfD): Wurde im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der Amtszeit der Bundesministerin für wirtschaftli…
- Schriftliche Frage 85 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025 vorliegen, wie i…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/119
21. Wahlperiode 09.05.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 5. Mai 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 80
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 47
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 6
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 23, 77, 78
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 57
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 48
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 26, 27
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Abgeordnete Nummer
der Frage
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68, 81
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 20, 63, 64, 65
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 21
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 52
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 83, 84
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 62
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 31, 32, 33, 34
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 49, 73
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 15, 35, 36
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 37, 38, 39
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 40, 71
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 22
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45, 46
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 2
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3, 4, 5
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Seite
Peterka, Tobias Matthias
(AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 29
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 35
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Drucksache 21/119 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Seite
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/119
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hoch waren die Kosten, die in der gesamten
20. Legislaturperiode für Frisöre in allen
Bundesministerien insgesamt angefallen sind (bitte die
Gesamtkosten nach den einzelnen
Bundesministerien getrennt aufschlüsseln)?
Antwort des Chefs des Bundespresseamts Stefan Kornelius
vom 9. Mai 2025
Leistungen von Visagistinnen und Visagisten, Kosmetikerinnen und
Kosmetikern sowie Friseurinnen und Friseuren waren in der
vergangenen Legislaturperiode immer wieder Thema parlamentarischer Fragen.
Für Ihre vorliegende Frage, die sich nun ausschließlich auf
Friseurleistungen bezieht, wurden die diesbezüglichen Ausgaben der
Bundesministerien im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis zum 25. März 2025
abgefragt.
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind Kosten in
Höhe von 4.573,07 Euro für Friseurleistungen entstanden. Bei der
angegebenen Summe handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit
Friseur- und Visagistenleistungen angefallen sind. Eine Abgrenzung von
Kosten, die ausschließlich für Friseurleistungen angefallen sind, ist nicht
möglich.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Kosten von
14.836,12 Euro für Friseurleistungen entstanden. Der Betrag enthält
teilweise auch Kosten für Visagisten- und/oder Kosmetikerleistungen.
In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, die erfragten Kosten des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu ermitteln.
Die übrigen Bundesministerien haben auf die vorliegende Schriftliche
Frage Fehlanzeige gemeldet.
Genannte Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen
und Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder
Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer
offiziellen Delegation entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst
und sind hier nicht enthalten.
Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung
stehenden Beantwortungszeitraum ermittelt werden konnten.
2. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Wie viele Mieten-Gipfel bzw. Treffen mit
Vertreterinnen und Vertretern von Mietervereinen und
der Wohnungswirtschaft hat der Bundeskanzler
Olaf Scholz in den vergangenen vier Jahren
veranstaltet, und wie viel Geld hat der Bundeskanzler
bei diesen Treffen für den Wohnungsbau
versprochen?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 7. Mai 2025
Die Bundesregierung pflegt in jeder Wahlperiode im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller
gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher
geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnissen besteht nicht,
und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen beziehungsweise aufgeführten Angaben erfolgen
auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener
Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig. Erfasst sind im Sinne der Fragestellung
nur von dem Bundeskanzler veranlasste Veranstaltungen. Teilnahmen an
externen Veranstaltungen, die nicht vom Bundeskanzler veranlasst
wurden, werden nicht aufgeführt.
In der 20. Legislaturperiode hat der Bundeskanzler a. D. Olaf Scholz
gemeinsam mit der Bundesbauministerin a. D. Klara Geywitz die
Mitglieder des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum, darunter auch Vertreter von
Mieterverbänden sowie der Wohnungswirtschaft, jeweils im Rahmen
eines „Bündnis-Tages“ am 12. Oktober 2022 sowie am 25. September
2023 in das Bundeskanzleramt eingeladen. Anlässlich der Veranstaltung
des Bündnisses am 25. September 2023 wurden Maßnahmen der
Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem
und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung
der Bau- und Immobilienwirtschaft vorgestellt. Hinsichtlich der
Einzelheiten wird auf das Maßnahmenpaket verwiesen (www.bmwsb.bund.de/
SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmenpaket-bauen/m
assnahmenpaket-artikel.html).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
3. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit steht die Beteiligung der KfW IPEX-
Bank als Ko-Kreditgeberin neuer Flüssiggas-
Infrastruktur im Rahmen des „NLNG T7 Project“
in Nigeria im Einklang mit den Paris-kompatiblen
Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe sowie der
Unterzeichnung des Glasgow Statement von 2021
durch die Bundesregierung?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 7. Mai 2025
Über den Umgang der KfW Bankengruppe mit Finanzierungen im Öl-
und Erdgassektor geben die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW
Bankengruppe Auskunft, bei deren Entwicklung das Glasgow-Statement
der Bundesregierung von November 2021 berücksichtigt wurde. Eine
eigenständige Beurteilung konkreter Anwendungsfälle, die in die
Entscheidungskompetenz der KfW Bankengruppe fallen, nimmt die
Bundesregierung nicht vor.
Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe sind
unter dem folgenden Link abrufbar: www.kfw.de/nachhaltigkeit/%C3%
9Cber-die-KfW/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Sustainable-Fina
nce/Sektorleitlinien/.
4. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache
und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass
bei dem Reallabor der Energiewende „Smart-
Quart“ des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK), das am Standort
Kaisersesch als Wasserstoff-Reallabor 2019 gestartet
ist, das Herzstück der Anlage, ein Elektrolyseur,
trotz Verlängerung des Projektes bis heute nicht in
Betrieb gegangen ist und der Wasserstoff deshalb
per Sattelzug u. a. aus Österreich geliefert werden
musste (Rhein-Zeitung vom 17. April 2025
„Reallabor Kaisersesch braucht bisher wenig
Wasserstoff“)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 5. Mai 2025
Das von dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
geförderte Reallabor SmartQuart startete 2020 insgesamt in drei Quartieren,
unter anderem in Kaisersesch. Beteiligte Partner und
Zuwendungsempfänger sind im Zusammenhang mit Kaisersesch die Verbandsgemeinde
Kaisersesch, die E.ON SE, die Hydrogenious LOHC Technologies
GmbH und Viessmann.
Mit dem Reallabor „SmartQuart“ sollte unter anderem der Betrieb eines
Wasserstoffquartiers in Kaisersesch erprobt werden. Ziel war es, eine
Wasserstoffinfrastruktur zu erschaffen, die entlang der gesamten
Wertschöpfungskette verläuft: Erzeugung, Abnahme von Wasserstoff (vor
Ort), Speicherung, direkte Nutzung der Abwärme vom Elektrolyseur zur
Wärmeversorgung sowie auch der direkte Einsatz von Wasserstoff in der
Wärmeversorgung über Brennstoffzellen. Die Investition in die
Wasserstofferzeugung und die Anpassung der notwendigen
Leitungsinfrastruktur wurden unter der Annahme geplant, dass ein dauerhafter Betrieb der
Wasserstoffnutzung erreicht werden kann.
Anfang 2022 wurde ein kommerziell aus Eigenmitteln der E.ON SE
beschaffter Elektrolyseur geliefert und aufgestellt, der jedoch
schlussendlich nicht betriebsfähig war. Bei der Inbetriebnahme des Elektrolyseurs
traten unerwartete Schwierigkeiten auf, die vom (europäischen)
Hersteller auch im Rahmen umfassender Nacharbeiten nicht behoben werden
konnten. Mehr als 22 Monate wurde vom Konsortium in Eigeninitiative
versucht, in Kooperation mit dem Hersteller, die technischen Mängel
(insbesondere Dichtigkeitsprobleme), welche nicht vom Konsortium
verursacht worden sind, zu beheben, um gegebenenfalls doch noch eine
Inbetriebnahme zu realisieren. Im Oktober 2024 gab das Konsortium
bekannt, dass die Mängel nicht behoben werden konnten. Es wurde
entschieden, vom Kauf des Elektrolyseurs zurückzutreten. Für den Erwerb
des Elektrolyseurs ist jedoch keine Förderung (daher auch kein
zuwendungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Bundes) erfolgt.
Neben technischen Schwierigkeiten mit dem Betrieb des Elektrolyseurs
führten auch die aktuell noch vergleichsweise hohen Kosten der
Wasserstoffnutzung dazu, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des
Wasserstoffquartiers nicht erreicht werden konnte. Zudem konnte weder regional noch
überregional eine ausreichende Anzahl von Wasserstoffabnehmern für
einen wirtschaftlichen Betrieb gewonnen und eingebunden werden. Eine
Aufrechterhaltung einer Wasserstoffinfrastruktur zur alleinigen
Wärmeversorgung ohne weitere Abnehmer ist wirtschaftlich nicht darstellbar.
Dennoch konnten durch das Vorhaben wichtige Erkenntnisse für
zukünftige Wasserstoffprojekte gewonnen werden, die ohne eine
Bundesförderung und Durchführung des Projektes im Realbetrieb nicht hätten erzielt
werden können.
Beispiele hierfür sind die Planung, die Genehmigung und der Aufbau
der Infrastruktur inklusive Rohrleitungssystem vor Ort, womit auch
Erfahrungen für eine Standardisierung des Genehmigungsprozesses erzielt
werden konnten. Weiterhin konnten die Befüllung und der Transport von
Wasserstoff über das Leitungssystem, wie auch die Umrüstung und der
Betrieb von Brennstoffzellen und die Umrüstung eines
Blockheizkraftwerks zur Nutzung des Wasserstoffs in der Wärmeversorgung sowie die
Speicherung von Wasserstoff erprobt werden. Ein wesentliches
Projektziel im Quartier Kaisersesch war die Erprobung der errichteten
Wasserstoffinfrastruktur. Um diese innerhalb der Laufzeit umsetzen zu können,
wurde auf kurzfristige Wasserstofflieferungen aus Trailern
zurückzugriffen. Die Erprobung wird im Mai 2025 abgeschlossen sein, so dass ab
diesem Zeitpunkt die Wasserstofflieferung über Trailer eingestellt wird.
Das Vorhaben wurde vor Förderung auf wissenschaftlich-technische und
wirtschaftliche Risiken vom Projektträger Jülich bewertet. Es wurde
demnach für förderwürdig anerkannt, wobei gemäß § 23 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Bund ein erhebliches Interesse an der
Erfüllung des Projektes hat, das im Rahmen des
Energieforschungsprogramms als Forschungs- und Entwicklungsprojektes (F&E) abgewickelt
wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Ergebnisse von F&E-
Projekten nicht vollständig vorhersehbar sind und der Bund über die
Förderung anteilig auch das finanzielle Risiko mitträgt, wenn ein Vorhaben
nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
5. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der
Energiewende verbindliche Kriterien benannt,
welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen
haben, und sehen diese Kriterien gegebenenfalls
Rückzahlungen der Fördergelder für den Fall vor,
dass z. B. der Elektrolyseur gar keinen
Wasserstoff erzeugt, weil er nie in Betrieb gegangen ist?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 5. Mai 2025
Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bedürfen
grundsätzlich einer konkreten Zweckbindung. Die Zweckbindungen
werden in den Antragsunterlagen der Antragsteller für die Vorhaben klar
definiert und voneinander abgegrenzt. Die eingereichten
Antragsunterlagen werden durch den beliehenen Projektträger Jülich fachlich geprüft
und sind Grundlage für eine mögliche Erteilung eines
Zuwendungsbescheides.
Die Vorhaben in einem Projekt sind inhaltlich konkretisiert und zeitlich
befristet, was eine klare Zweckbindung der Mittel sicherstellt.
Änderungen im Zuwendungszweck, im Bewilligungszeitraum oder in der
Mittelbereitstellung sind möglich, sofern sich diese sachlich begründen lassen.
Bei F&E-Vorhaben bestehen unterschiedlichste Risiken, die dazu führen
können, dass die ursprünglich formulierten Ziele nicht vollumfänglich
erreicht werden oder in einer anderen Art und Weise umgesetzt werden.
Tritt ein Risiko ein, das negative Auswirkungen auf die ursprünglich
formulierten Ziele hat, kann durchaus trotzdem ein Erkenntnisgewinn
vorliegen, der für weitere Entwicklungsschritte essenziell sein kann.
Die konkreten Kriterien für die „Reallabore der Energiewende“ gehen
aus dem entsprechenden Förderaufruf hervor. Sie beziehen sich u. a. auf
Anforderungen an die Partnerstruktur, die inhaltliche Ausrichtung sowie
den Umfang eines Projektes. Darüber hinaus beziehen sich die Kriterien
auf CO2-Einsparungen, Steigerungen der Technologiereifegrade,
wirtschaftliche Skaleneffekte, weitere Wertschöpfungspotentiale,
systemische Effekte (z. B. netzdienliche Beiträge) und andere
Umweltschutzeffekte.
Hinsichtlich des Reallabors „SmartQuart“ wird, wie schon in der
Antwort auf Ihre Frage 4 ausgeführt, darauf hingewiesen, dass für den
Elektrolyseur selbst keine Fördermittel ausgereicht worden sind.
6. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen,
um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am
Standort Kaisersesch hinsichtlich der
Wasserstoffproduktion zu verhindern, sodass die bereits heute
hohe und laut aktuellen Planungen in den
nächsten fünf Jahren weiter deutlich steigende
Kapazität an erneuerbaren Energien aus zahlreichen
Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen nicht
abgeregelt, sondern durch den im Projekt
vorgesehenen, bisher jedoch noch nicht funktionsfähigen
Elektrolyseur zur Wasserstoffproduktion genutzt
und unter anderem in das Gasnetz eingespeist
werden kann, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 7. Mai 2025
Wie bereits in der Antwort auf Frage 4 mitgeteilt ist das Konsortium
vom Reallabor Smart Quart vom Kauf des Elektrolyseurs
zurückgetreten, weil dieser aufgrund technischer Probleme nicht in Betrieb
genommen werden und die Betriebsanforderungen in dem
Wasserstoffmikrogrid in Kaisersesch nicht erfüllen konnte. Der Elektrolyseur wurde
damals aus Eigenmitteln eines Zuwendungsempfängers beschafft und nicht
aus Bundesmitteln gefördert.
Im Projektverlauf hat sich gezeigt, dass die Wasserstofflösung auch bei
Einbindung der Abwärmenutzung unter den aktuellen
Rahmenbedingungen ökonomisch im Vergleich zu einer Versorgung über Wärmepumpen
nicht sinnvoll ist. Auch konnten die zum Projektbeginn geplante
Errichtung einer Wasserstofftankstelle, die Umrüstung des öffentlichen
Nahverkehrs auf Wasserstoff bzw. die Gewinnung weiterer gewerblicher
Abnehmer von Wasserstoff nicht realisiert werden. Ohne diese Abnehmer
ist ein wirtschaftlicher Betrieb nach Ablauf des FE-Vorhabens (FE steht
für „Forschung und Entwicklung“) aber nicht möglich.
Da die Förderung des Reallabors nur noch bis zum 31. Dezember 2025
läuft, wurde auf einer Ersatzbeschaffung für den Elektrolyseur
verzichtet, für die Erfüllung der Vorhabenziele zur Erprobung der
Wasserstoffinfrastruktur wird übergangsweise Wasserstoff aus Trailern
bereitgestellt.
In Kaisersesch war ein Elektrolyseur von nur 1 Megawatt geplant (zum
Vergleich: neue Windenergieanlagen an Land haben 4 bis 6 Megawatt).
Es ist nicht davon auszugehen, dass diese fehlende Last nennenswerte
Auswirkungen auf die Netzauslastung in der Region haben wird. Somit
wäre auch keine nennenswerte zusätzliche Abregelung zu erwarten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) engagiert
sich aber weiterhin konsequent für den Hochlauf der Wasserstoffnutzung
und setzt notwendige Instrumente um oder beteiligt sich an deren
Entwicklung, um den Betrieb von mindestens 10 Gigawatt
Elektrolysekapazität bis 2030 zu fördern. Dieses Ziel ist in der Fortschreibung der
„Nationale Wasserstoffstrategie“ aus dem Jahr 2023 verankert. Derzeit
deuten Marktentwicklungen gleichwohl darauf hin, dass ein Teil dieser
Kapazität erst nach 2030 realisiert werden könnte. Für die Zunahme der
inländischen Erzeugung ist neben den Projekten des Förderprogramms
„IPCEI Wasserstoff“ und der Umsetzung der sogenannten Treibhausgas-
Minderungsquote für den Verkehrsbereich, vor allem die Umsetzung der
künftig geplanten Förderverordnung „Systemdienliche Elektrolyseure“
zentral.
7. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Wie entwickelte sich nach Kenntnis der
Bundesregierung der Energiebedarf durch Anwendungen
der Künstlichen Intelligenz in Deutschland seit
dem Jahr 2020, und mit welchem Energiebedarf
durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz
in Deutschland wird bis zum Jahr 2030 gerechnet
(bitte pro Jahr angeben; ggf. Schätzwerte)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 9. Mai 2025
Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Informationen über
die Entwicklung des Energiebedarfs von Künstlicher Intelligenz in
Deutschland im Zeitraum von 2020 bis heute. Auch zur zukünftigen
Entwicklung verfügt die Bundesregierung über keine gesicherten
Schätzwerte speziell zum Energiebedarf von Künstlicher Intelligenz.
8. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Wie sichert Deutschland angesichts des Ausstiegs
aus der Kernkraft und des geplanten Ausstiegs
aus fossilen Energieträgern („Klimaneutralität“),
dass zum einen ausreichend Energie für die
digitale Transformation und die Industrie vorhanden
ist, und andererseits die Klimaziele erreicht
werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 9. Mai 2025
Die Transformation hin zur Klimaneutralität ist mit einem Wandel des
Energiesystems verbunden. Die Energieversorgung wird in Zukunft auf
erneuerbaren Energien und klimaneutralen Energieträgern wie grünem
Wasserstoff basieren. Dementsprechend werden die erneuerbaren
Energien seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und übernehmen sie
mittlerweile die Hauptaufgabe bei der Strombedarfsdeckung in Deutschland.
Gemessen am Bruttostromverbrauch in Deutschland entfielen 2024
bereits 54,4 Prozent auf erneuerbare Energieträger. Daneben sichern
steuerbare Kapazitäten, also insbesondere Kraftwerke, Speicher und flexible
Lasten, die Systemintegration der Erneuerbaren sowie die
Versorgungssicherheit ab. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben hierfür
in ihrem Koalitionsvertrag einen ambitionierten Ausbau avisiert.
Weitergehende Erläuterungen zu der Frage, wie sich der Energiebedarf in den
verschiedenen Sektoren künftig entwickeln und wie er gedeckt werden
kann, finden sich in der Systementwicklungsstrategie, welche das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im November 2024
veröffentlicht hat (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html).
9. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Hat die Industriekrise in Deutschland
(Werksschließungen, Unternehmensabwanderungen,
Insolvenzen usw.) seit dem Jahr 2020 den
Gesamtenergiebedarf Deutschlands reduziert, und wenn
ja, um wie viel (bitte pro Jahr angeben; ggf.
Schätzwerte)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 9. Mai 2025
Der Endenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der
deutschen Industrie sowie die preisbereinigte Bruttowertschöpfung
(BWS) im Verarbeitenden Gewerbe haben sich in den Jahren 2020 bis
2024 wie folgt entwickelt:
2020 2021 2022 2023 2024
Endenergieverbrauch in Petajoule (PJ)
Deutschland 8.471 8.789 8.517 8.104 8.119
Endenergieverbrauch in Petajoule (PJ)
Industrie 2.432 2.607 2.392 2.213 2.270
Preisbereinigte BWS im Verarbeitenden
Gewerbe (Index 2020=100) 100,0 108,7 109,5 110,1 106,9
Der Energieverbrauch der Industrie lag demzufolge 2024 um 6,7 Prozent
unter dem des Jahres 2020. Im gleichen Zeitraum ist die preisbereinigte
Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe um 6,9 Prozent
gestiegen. Dies zeigt, dass kein direkter Zusammenhang zwischen dem
Energieverbrauch und der industriellen Wertschöpfung besteht. Hierfür
sind neben Effizienzgewinnen in der Industrieproduktion auch
strukturelle Verschiebungen (von energieintensiven hin zu weniger
energieintensiven Wertschöpfungsbereichen) ursächlich.
10. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
An welchen Häfen bzw. Hafenterminals in der
Europäischen Union landeten bzw. landen die
Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) des
russischen Unternehmens Yamal LNG an das
bundeseigene Unternehmen SEFE Securing Energy for
Europe GmbH im Jahr 2024 und 2025 (bitte nach
Jahren getrennt Hafen bzw. Terminal und jeweils
Menge in Milliarden Kubikmetern nennen)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 7. Mai 2025
Die erfragten Angaben liegen in der Einheit TBTU vor. Die Einheit
TBTU steht für „Trillion British Thermal Units“. Eine British Thermal
Unit (BTU) ist eine Maßeinheit für Energie, die angibt, wie viel Energie
benötigt wird, um die Temperatur eines Pfundes Wasser auf Meereshöhe
um ein Grad Fahrenheit zu erhöhen. Auf Deutsch bezeichnet die Einheit
TBTU demnach eine Billion BTU. Für eine Umrechnung in Milliarden
Kubikmeter gibt es keinen festen Umrechnungsfaktor, da die
Energiemenge pro Volumeneinheit natürlichen Schwankungen unterworfen ist.
Im Folgenden finden Sie die angefragten Mengen daher in TBTU
angegeben.
Im Jahr 2024 wurden 178,6 TBTU in Dünkirchen zur Regasifizierung
angelandet. 3,7 TBTU wurden in Seebrügge unter Zollverschluss
umgeladen zum Weitertransport außerhalb der EU.
Die Angaben für 2025 stellen eine auf den vereinbarten Mengen basierte
Prognose dar und sind mit entsprechender Unsicherheit behaftet.
Demnach erwartet die Bundesregierung die Anlandung von 165,6 TBTU in
Dünkirchen zur Regasifizierung sowie die Umladung unter
Zollverschluss von 14,8 TBTU in Seebrügge zum Weitertransport außerhalb der
EU. Die im Vergleich zur Antwort auf Ihre Beschwerde bezüglich der
Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 21/88 höhere Gesamtmenge im Jahr 2025 erklärt sich
durch die Nutzung vertraglicher Flexibilität, durch die Lieferungen in
Höhe von etwa 7,5 TBTU aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2025
verschoben werden (die im Jahr 2026 gelieferte Menge wird also entsprechend
geringer ausfallen).
11. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Quartal 2025 durch
Redispatch-Maßnahmen im Rahmen des
Netzengpassmanagements (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 6. Mai 2025
Die monatlichen Daten zu den Kosten für das Netzengpassmanagement
werden von der Bundesnetzagentur auf smard.de mit einer
Zeitverzögerung von rund vier Monaten veröffentlicht. Vollständige Daten für das
erste Quartal werden somit voraussichtlich im Juli 2025 vorliegen.
12. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viel Strom aus Kernenergie hat Deutschland
im Rahmen des grenzüberschreitenden
Stromhandels im ersten Quartal 2025 importiert (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 6. Mai 2025
Das Volumen des Außenhandels mit Strom erlaubt keine Aussage über
die Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in
Deutschland, vielmehr belegen hohe Export- und Importwerte den gut
funktionierenden europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt, der dazu
beiträgt, die gesamteuropäische Wohlfahrt zu erhöhen. Die
grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht, dass Strom im europäischen
Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am kostengünstigsten
möglich ist. Deutschland und die anderen europäischen Länder können so
wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen
profitieren und Verbraucher Kosten sparen. In allen ausgewiesenen
Zeiträumen wäre es möglich gewesen, Deutschlands Stromnachfrage auch
ausschließlich mit inländischen Kraftwerken zu decken.
Einmal ins Netz eingespeister Strom lässt sich nicht mehr einem
bestimmten Energieträger zuordnen. Deshalb ist es auch nicht möglich,
Deutschlands Importe von Strom aus Kernenergie zu quantifizieren.
Dafür gibt es keine wissenschaftlich belastbare Methode. Zudem ist
Deutschland zentrale Drehscheibe für den Stromhandel in Europa,
sodass Importmengen auch Transitflüsse enthalten, die durch Deutschland
zu anderen europäischen Staaten durchgeleitet werden.
Eine hilfsweise Annäherung an die Größenordnung
energieträgerspezifischer Importmengen kann jedoch mithilfe vorliegender Daten zur
Erzeugung und zum Außenhandel vorgenommen werden. So kann für die
Zeitspannen, in denen Strom nach Deutschland importiert wird, der
Erzeugungsmix des jeweiligen Exportlandes mit den jeweiligen
Importmengen multipliziert werden.
Zu beachten ist dabei, dass zur Berechnung die Daten des
kommerziellen Außenhandels herangezogen werden, nicht die der
physikalischen Stromflüsse. Im sogenannten Flow-Based Market Coupling in
Europa werden allerdings keine bilateralen Austausche zwischen zwei
Ländern ermittelt, sondern Nettopositionen (Summenex- bzw. -importe), die
aggregiert über alle Länder Null ergeben müssen und die
Netznebenbedingungen einhalten. Die bilateralen Handelsaustausche sind somit
lediglich algorithmisch berechnete Hilfsgrößen für die internen
Fahrplanmanagementsysteme der Übertragungsnetzbetreiber. Ihnen liegen keine
realen Handelsgeschäfte zugrunde.
Die angefragten Daten, die nach der oben beschriebenen hilfsweisen
Annäherung berechnet wurden, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle.
2025
In GWh Januar Februar März 1. Quartal
(1) Importe Kernenergie 919 833 946 2.698
(2) Gesamte Stromimporte 5.073 5.553 5.405 16.031
(3) Stromverbrauch 44.171 39.913 39.971 124.055
Anteil Kernenergie an Stromimporten 18 % 15 % 18 % 17 %
Anteil Kernenergie am Stromverbrauch 2 % 2 % 2 % 2 %
Auf der SMARD-Plattform stellt die Bundesnetzagentur Daten, die nach
derselben hilfsweisen Annäherung berechnet wurden, in monatlicher
Auflösung bereit. Auf der Themenseite www.smard.de/page/home/topi
c-article/211816/214548 können Sie sie jederzeit nachvollziehen.
13. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Förderungen und Zuschüsse der
Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der
Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Europäischen
Union für den Wohnungskonzern Vonovia im Jahr
2024?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 5. Mai 2025
Die Bundesregierung beantwortet Ihre Frage mit Blick auf Förderungen
und Zuschüsse im Bereich der Immobilienwirtschaft auf Bundesebene.
Bei den erbetenen Informationen handelt es sich um vertrauliche
geschäftliche Informationen der KfW bezüglich eines konkreten
Geschäftspartners (Vonovia AG). Die Vertraulichkeit der Informationen
erstreckt sich ebenfalls auf das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle. Bei der Beantwortung der erbetenen Informationen zu
Förderungen und Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der
KfW) für den Wohnungskonzern Vonovia sind verfassungsrechtlich
geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten
Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren
Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der
beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu
Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung
zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages
andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als
Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
gesondert als Anlage übermittelt.1
1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
14. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, dass eine Überproduktion an Strom durch
Solaranlagen (www.blick.ch/ausland/mit-jeder-stund
e-wird-die-situation-im-land-prekaerer-experte-w
arnt-seit-jahren-vor-blackouts-in-europa-id20821
109.html) zu dem Zusammenbruch der
Strominfrastruktur in Südeuropa geführt haben könnte,
und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 5. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen noch keine spezifischen Erkenntnisse zu
den Gründen des Stromausfalls auf der Iberischen Halbinsel vor, die
eine Bewertung zulassen. Untersuchungen der ENTSO-E, dem Verband
der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, sind angelaufen. Sobald
die abschließenden Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die
Bundesregierung prüfen, inwiefern sich mögliche Handlungsempfehlungen
für Deutschland ableiten lassen.
15. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Welche Fördermaßnahmen des Bundes in Form
von Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2020 an die „Robert Bosch Power Tools GmbH“
geleistet?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk
vom 9. Mai 2025
Die Robert Bosch Power Tools GmbH wurde vom Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Gebäude mit drei Vorhaben gefördert. Es
konnten keine weiteren Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der für die
Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt
werden.
Bezüglich Steuervergünstigungen obliegt nach der verfassungsmäßigen
Ordnung die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen
Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine,
über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse
über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften und deren
Steuervergünstigungen vor.
16. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten
für das Jahr 2024, welche im Zuge des
Einspeisemanagements als Ausfallarbeit – auch
Phantomstrom genannt – zur Regulierung des Stromnetzes
angefallen sind, und wie hoch war die dadurch
nicht eingespeiste Strommenge?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 7. Mai 2025
Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass mit
„Einspeisemanagement als Ausfallarbeit“ der Redispatch mit Erneuerbare-Energien-
Anlagen gemeint ist.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Netzengpassmanagement im Jahr
2024 betrugen rund 2,8 Mrd. Euro (2023: 3,3 Mrd. Euro) und sind somit
um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Davon entfielen
rund 0,6 Mrd. Euro auf den Redispatch mit Erneuerbare-Energien-
Anlagen.
Die im Redispatch angepassten Einspeisungen der am Markt
befindlichen Erzeugungsanlagen betrugen im Jahr 2024 rund 22.777
Gigawattstunden (2023: 27.068 Gigawattstunden). 14.454 Gigawattstunden
entfielen auf Einspeisereduktionen (2023: 16.047 Gigawattstunden). 9.374
Gigawattstunden wurden durch Redispatch-Maßnahmen mit
Erneuerbaren Energien erzielt (2023:10.479 Gigawattstunden). Im Vergleich zum
Vorjahr ist das Volumen der Redispatch-Maßnahmen mit Erneuerbaren
Energien um rund elf Prozent gesunken. Insgesamt machten die
Abregelungen Erneuerbarer Energien 3,5 Prozent der gesamten erneuerbaren
Stromerzeugung aus. Damit konnten 96,5 Prozent der Erneuerbaren
Energie ins Netz eingespeist und von den Endverbrauchern genutzt
werden.
17. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
potenzielle Wirkung staatlich kontrollierter
Glücksspielangebote, insbesondere der
Lottogesellschaften, auf sozial schwache Haushalte, und
wenn ja, welche, und liegen der Bundesregierung
belastbare soziodemografische Daten über die
Hauptzielgruppen staatlicher Lotterien vor?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 9. Mai 2025
Die Zuständigkeit für staatlich kontrolliertes Glücksspiel inklusive
Lotterien liegt ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen
keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
18. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie viele Anträge auf die Prüfung von
Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024
nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 5. Mai 2025
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung
des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und
Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Anzahl der 2024
gestellten Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) liegen der
Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten
der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt voraussichtlich
im August 2025.
19. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und
Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten
Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschafts-
und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG)
ausgefallen, die von den Finanzämtern im 2024 festgesetzt
wurden (Gesamtbetrag der Erbschaften und
Schenkungen vs. Festsetzungen in Euro, bitte im
Einzelnen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 5. Mai 2025
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung
des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und
Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Höhe der 2024 nach
§ 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG)
erlassenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer liegen der Bundesregierung
noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der
Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt voraussichtlich im
August 2025.
20. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele der Kurorte und Heilbäder in Deutschland
sich derzeit in der Haushaltssicherung befinden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 5. Mai 2025
Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder, denen
auch die Durchführung von Haushaltssicherungsverfahren obliegt.
Deshalb hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber, welche Kurorte
und Heilbäder sich in der Haushaltssicherung befinden.
21. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben seit 2015 Wohnungen
abgerissen, um an selbigem Ort durch
Ersatzwohnungsbau neue Wohnungen zu bauen (bitte angeben,
wie viele Quadratmeter Wohnfläche in diesen
Fällen insgesamt abgerissen und wie viele
Quadratmeter neue Wohnfläche geschaffen wurden), und
um welche Städte handelt es sich dabei?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 5. Mai 2025
Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
erforderte die Realisierung folgender Wohnungsbauprojekte der BImA
zunächst den vorherigen Rückbau aufstehender baulicher Anlagen:
2021: jeweils ein Projekt in Mannheim und in Hamburg
2022: zwei Projekte in Berlin, ein Projekt in München
2023: ein Projekt in Freiburg
2024: jeweils ein Projekt in Bonn, Munster, in Freiburg sowie in Kiel
2025: ein Projekt in Freiburg
Die darüber hinaus erbetenen Angaben werden bei der BImA nicht
vorgehalten.
22. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(AfD)
Wie viele Förderanträge mit Bezug zu Projekten
der sogenannten „Vielfalt“,
„Gendergerechtigkeit“ oder „Dekolonialisierung“ wurden seit 2022
durch Bundesministerien oder ihnen
nachgeordnete Behörden bewilligt, und wie hoch ist das
dabei jeweils bewilligte Gesamtfördervolumen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 5. Mai 2025
Eine Beantwortung Ihrer Frage durch die Bundesregierung kann
aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht erfolgen. Bei „Vielfalt“,
„Gendergerechtigkeit“ und „Dekolonialisierung“ handelt es sich nicht
um feststehende, klar abgrenzbare Begrifflichkeiten und auch nicht um
auswertbare Kategorien oder Schlagworte/Gruppen/Funktionen des
Haushaltswesens. Eine zielgerichtete Abfrage ist daher unmöglich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
23. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen,
Funktionen, Ausrüstungen,
Verbrauchsmaterialien, Helferinnen und Helfern in der THW-
Fachgruppe Notversorgung/Notinstandsetzung (FGr
N) sowie des Virtual Operations Support Teams
(VOST) gemessen an den Vorgaben der Stärke-
und Ausstattungsnachweisung (StAN)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 6. Mai 2025
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) verfügt über
714 Fachgruppen Notversorgung und Notinstandsetzung. Der personelle
Besetzungsgrad gemäß Stärke- und Ausrüstungsnachweis (StAN)
beträgt mit 7.838 besetzten Stellen ca. 91 Prozent.
Alle Fachgruppen verfügen zusammen über 3.346 Fahrzeugpositionen,
von denen derzeit 1.529 Positionen besetzt sind. Dies entspricht einem
Besetzungsgrad von 46 Prozent. Derzeit befinden sich 31 Anhänger
Netzersatzanlagen mit einer Leistung von 50 bis 75 kVA in der
Beschaffung. Bei den übrigen Fahrzeugpositionen werden derzeit die
Leistungsbeschreibungen in den Facharbeitsgemeinschaften diskutiert.
Die Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien werden dezentral über die
ehrenamtlichen Ortsverbände und die THW Regionalstellen beschafft.
Das THW strebt im Sinne der Zivilschutztüchtigkeit ein Aufwachsen
von Personal, Material und strategische Reserven an, hier insbesondere
im Bereich der Netzersatzanlagen.
Das Virtual Operations Support Team verfügt gemäß StAN über keine
Fahrzeugpositionen. Der personelle Besetzungsgrad beträgt mit 70
besetzten Stellen 78 Prozent.
Die materielle Ausstattung des Virtual Operations Support Team
(VOST) besteht vorrangig aus mobiler IT sowie den dazugehörigen
Softwarelizenzen und befindet sich in der Beschaffung. Die vorhandene
Ausstattung wird stetig ergänzt und erweitert. Die Arbeitsfähigkeit des
VOST ist sichergestellt.
24. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie viele Bundespolizisten waren am 30. April
2025 im Rahmen der vorübergehend
wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen
deutschen Grenzen im Einsatz (bitte nach
Einsatzkräften der örtlich zuständigen Dienststellen der
Bundespolizei und anlassbezogenen
Unterstützungskräften aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Mai 2025
Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung.
Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr
(u. a. Bahnpolizei, Grenzpolizei und Luftsicherheit). Daher ist die
Anzahl der im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich an den landseitigen
deutschen Binnengrenzen eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei
nicht explizit bezifferbar.
Die Bundespolizei setzt im Rahmen der derzeit vorübergehend
wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen deutschen
Binnengrenzen rund 11.000 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen
Aufgabenwahrnehmung ein. Hierzu werden die regional betroffenen
Bundespolizeidienststellen insbesondere von Kräften der Mobilen
Kontroll- und Überwachungseinheiten der regionalen
Bundespolizeidirektionen sowie Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt.
25. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Wie viele Personen wurden an den landseitigen
deutschen Grenzen im April 2025
zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das
die Zurückweisung erfolgte)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Mai 2025
Im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 30. April 2025 wies die
Bundespolizei an den Landgrenzen zu den Nachbarstaaten der
Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2.495 unerlaubt Eingereiste zurück.
Diese verteilen sich wie folgt auf die jeweiligen Grenzen:
Grenze Zurückweisungen
Belgien 98
Dänemark 48
Frankreich 394
Luxemburg 63
Niederlande 145
Österreich 552
Polen 558
Schweiz 460
Tschechien 177
Hinweis:
Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und
sind nicht qualitätsgesichert.
26. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über
mögliche ausländische Geldgeber (Regierungen,
NGOs oder Privatpersonen), die das Sahaba
Gemeindezentrum Rostock e. V. oder den
Islamischen Bund Rostock e. V. seit 2015 finanziell
unterstützt haben (wenn ja, bitte die jeweilige
Organisation oder Privatperson angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 6. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Im Übrigen wird allgemein zu diesem Themenkomplex auf die Antwort
der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 21/29 verwiesen.
27. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die
Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum
30. April in Mecklenburg-Vorpommern
aufgegriffen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen
Monaten), und was waren insgesamt die fünf häufigsten
festgestellten Nationalitäten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 5. Mai 2025
Die statistischen Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
31. März 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die statistischen Angaben für den Zeitraum vom
1. April 2025 bis zum 30. April 2025 beruhen auf der vorläufigen und
nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD).
Demnach haben die für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen
Dienststellen der Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
30. April 2025 insgesamt 533 unerlaubt eingereiste Personen
festgestellt.
Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
Unerlaubt eingereiste Personen
Januar 101
Februar 122
März 135
April 175
Fünf häufigste Staatsangehörigkeiten
ukrainisch 219
afghanisch 70
syrisch 24
somalisch 17
kolumbianisch 16
28. Abgeordneter
Dr. Michael
Kaufmann
(AfD)
Was bedeuten die von der Bundesministerin des
Innern und für Heimat Nancy Faeser bei der
Vorstellung ihrer Legislaturbilanz genannten „30
Prozent mehr Abschiebungen gegenüber dem
Vorjahreszeitraum“ und „55 Prozent mehr
Abschiebungen als 2022“ in absoluten Zahlen (www.welt.de/
politik/deutschland/article255836978/Migrationsp
olitik-50-000-Zurueckweisungen-an-der-Grenze-
Faeser-verteidigt-ihre-Bilanz.html), d. h., wie
viele Menschen wurden in den Jahren 2022 bis
2024 jeweils konkret abgeschoben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 9. Mai 2025
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2024 wurden 2.968
Abschiebungen vollzogen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 28. Februar
2025 waren 3.874 Abschiebungen zu verzeichnen.
Im Jahr 2022 erfolgten 12.945 Abschiebungen. Im Jahr 2024 waren es
20.084 Abschiebungen, die vollzogen wurden.
29. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
War der rechtsextremistische Aktivist und Leiter
des Stützpunktes Sauerland-Süd der
rechtsextremen Partei „Der III. Weg“, Julian Bender,
seit 2014 Thema von Besprechungen des
Gemeinsamen Extremismus -und
Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts
(GETZ-R), und wenn ja, wie oft (vgl. www.siege
ner-zeitung.de/lokales/siegerland/hilchenbach/hilc
henbach-neonazi-partei-der-dritte-weg-greift-nac
h-dem-buergermeisteramt-ZQRD4BRZCJDS3OP
VLBQF72L3TQ.html; vgl. Lagebild
Rechtsextremismus. Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen, S. 44, 46, 48, 50)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 7. Mai 2025
Die erfragten Informationen können nicht weitergegeben werden, da
dies einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen nach Artikel 2
Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
bedeuten würde. Denn die Auskunft wäre mit einer Offenbarung von
Wertungen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht
dieser natürlichen Person auf informationelle Selbstbestimmung
bedeuten würde.
Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die Person steht dem parlamentarischen
Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte dieses Dritten gegenüber, der im
Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen
Informationsanspruch Vorgehen muss.
Dies gilt auch für eine eingestufte Beantwortung. Denn auch, wenn die
angefragten Informationen hierdurch nur einem kleineren Personenkreis
bekannt würden, wäre der Eingriff in das Recht des Betroffenen
dennoch nicht minder gewichtig, weil Bewertungen zu persönlichen
Lebenssachverhalten dann unter Ausschluss sogar der Kenntnisnahme des
Betroffenen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar
wären. Hierdurch wäre das Recht des Betroffenen, über die Preisgabe und
Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu entscheiden, so
empfindlich berührt, dass ausnahmsweise das parlamentarische
Fragerecht insgesamt zurückstehen muss.
30. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in
Bremen ansässige Moscheevereine finanzielle oder
organisatorische Unterstützung durch
ausländische Regierungen erhalten […], und wie bewertet
sie in diesem Zusammenhang mögliche Risiken
einer politischen oder religiös-ideologischen
islamistischen Einflussnahme aus dem Ausland[, und
wenn ja, welche]?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 7. Mai 2025
Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung durch ausländische
Regierungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Es ist bekannt, dass die türkische Religionsbehörde
DIYANET islamische Religionsbeauftragte in Moscheen nach
Deutschland entsendet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob
von dieser Entsendepraxis auch Moscheevereine in Bremen betroffen
sind.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auf der Grundlage des freiheitlichen
Religionsverfassungsrechts Religionsgemeinschaften in Deutschland
vielfältige Beziehungen ins Ausland unterhalten. Umgekehrt unterhalten
Religionsgemeinschaften, die ihren Sitz im Ausland haben, Beziehungen
zu den ihnen nahestehenden Religionsgemeinschaften in Deutschland.
Internationale Beziehungen sind insbesondere für
Religionsgemeinschaften, die sich als Teil von weltweit verbreiteten Religionen
verstehen, üblich und verfassungsrechtlich geschützt. Demgegenüber verfolgt
die Bundesregierung integrationspolitisch das Ziel, dass
Religionsgemeinschaften, deren religiöse Autoritäten ihren Sitz im Ausland haben,
sich eigenständig und unabhängig von möglicher illegitimer
Einflussnahme aus dem Ausland organisieren.
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu
möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich
relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich
sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält.
31. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den
Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein
entsprechender Personenschützer der
Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts verübt (bitte,
wenn möglich, nach Parteienzugehörigkeit des
Politikers aufschlüsseln, vgl. Bild – www.bild.de/
politik/nach-lauterbachfehlschussbka-raeumt-
einuns-fehlen-leibwaechter-67d9713851cbca78b218
2589, zuletzt abgerufen am 25. März 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 5. Mai 2025
Die Bundesregierung legt dem unbestimmten Begriff „Angriffe“
folgende Sachverhaltsmerkmale zur Auslegung im Sinne der Fragestellung
zu Grunde:
• tätliche körperliche Angriffe,
• Nötigungen in Form der Einschränkung der körperlichen
Bewegungsfreiheit und
• Tomaten- und Eierwürfe, Farbangriffe etc.
Unter dieser Annahme waren für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025
folgende Sachverhalte zu verzeichnen:
Für das Jahr 2021 sind keine Angriffe auf Schutzpersonen im Beisein
des Personenschutzes der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts
(BKA) bekannt.
Für das Jahr 2022 insgesamt vier, davon
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD,
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD,
• zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN.
Für das Jahr 2023 insgesamt zwei, davon
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN,
• ein Angriff auf eine Schutzpersonen mit Parteizugehörigkeit AfD.
Für das Jahr 2024 insgesamt drei, davon
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN,
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD und
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BSW.
Für das Jahr 2025 mit Stand vom 26. März insgesamt fünf, davon
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD,
• zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit FDP,
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN,
• ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit CDU.
32. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung Angriffe auf
(Bundes-)Gerichte und ebendort tätige Richter sowie
Angestellte als hinreichend von den derzeitigen
strafrechtlichen Sanktionsnormen abgedeckt an
(bezugnehmend auf die Antwort des
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 36 auf
Bundestagsdrucksache 21/19; Antwort bitte begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 5. Mai 2025
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das deutsche Strafrecht einen
ausreichenden Rechtsrahmen bietet, um etwaige Angriffe auf
(Bundes-)Gerichte, dort tätige Richter sowie Angestellte angemessen zu
sanktionieren.
33. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die
Bundespolizei seit dem ersten Januar 2025 bis heute
fest, und welcher Nationalität gehörten die
entsprechenden Personen an (die Antwort
nötigenfalls auf die zehn am häufigsten vertretenen
Nationen begrenzen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 5. Mai 2025
Die statistischen Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum
31. März 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die statistischen Angaben für den Zeitraum vom
1. April 2025 bis zum 28. April 2025 beruhen auf der vorläufigen und
nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD).
Demnach haben die Bundespolizei und die mit der polizeilichen
Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden im
Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. April 2025 insgesamt 19.286
unerlaubt eingereiste Personen festgestellt.
Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
PES SMD
2025 2025
Staatsangehörigkeit Januar bis März 1. bis 28. April Gesamt
1 ukrainisch 1.636 635 2.271
2 syrisch 1.418 415 1.833
3 afghanisch 1.150 504 1.654
4 türkisch 1.087 289 1.376
5 algerisch 746 215 961
6 marokkanisch 505 159 664
7 albanisch 480 142 622
8 indisch 494 75 569
9 tunesisch 399 95 494
10 russisch 278 138 416
34. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Welche Treffen zwischen Vertretern der
Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts
wurden bisher im Jahr 2025 anberaumt bzw.
welche weiteren sind bis Jahresende geplant (bitte
die letzten zehn Treffen mit Zeitpunkt und
konkretem Anlass angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 5. Mai 2025
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnissen – einschließlich Telefonaten – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (Es wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174
verwiesen). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die
nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf
der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener
Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Teilnahmen an Gerichtsterminen (mündliche Verhandlungen,
Urteilsverkündungen) sowie protokollarische Termine (z. B. Ernennung bzw.
Verabschiedung von Richterinnen und Richtern durch den
Bundespräsidenten) werden nicht als „Treffen“ im Sinne der Fragestellung aufgefasst.
Ebenso werden zufällige Begegnungen auf Veranstaltungen oder bei
öffentlichen Terminen nicht als „Treffen“ im Sinne der Fragestellung
aufgefasst.
Am 26. April 2025 hat es eine Begegnung des Bundeskanzlers Olaf
Scholz mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Stephan Harbarth anlässlich der gemeinsamen Anreise der
Repräsentanten der Verfassungsorgane zur Trauerfeier für Seine Heiligkeit
Papst Franziskus in Rom gegeben. Darüber hinaus hat es im Jahr 2025
bisher keine weiteren Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung
(bezüglich des Personenkreises siehe Aufzählung im ersten Absatz) und
des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Entsprechende Treffen sind
bislang auch nicht geplant.
35. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Welche rechtsextremen Gruppierungen und
Netzwerke sind nach Informationen der
Bundesregierung im Landkreis Sächsische Schweiz-
Osterzgebirge aktiv, und welche Aktivitäten mit
strafrechtlich relevanten Vorkommnissen dieser Gruppen
und Netzwerke wurden im Jahr 2024 in eben
jenem Landkreis nach Kenntnis der
Bundesregierung registriert (bitte nach Art der Aktivität,
Datum und falls bekannt zugehöriger
Gruppierung aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 5. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Gemäß der
verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist
das betroffene Bundesland zuständig.
36. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Rechtsextremisten oder Personen, die
den Phänomenbereichen „Reichsbürger und
Selbstverwalter“ bzw.
„verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet
werden können, mit Wohnort im Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, verfügten nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 über
eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse,
und gegen wie viele dieser Personen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im selben Jahr
Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet
bzw. beendet (bitte nach Art und Anzahl der
waffenrechtlichen Erlaubnisse und Stand der
waffenrechtlichen Überprüfung auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 5. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Gemäß der
verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist
das betroffene Bundesland zuständig.
37. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Aufnahmezusagen wurden im Rahmen
des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan an
gefährdete Afghaninnen und Afghanen bis heute
vergeben, und wie viele Personen mit
Aufnahmezusage sind bereits nach Deutschland eingereist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Mai 2025
Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete
Personen aus Afghanistan liegen derzeit für 3.083 Personen
Aufnahmezusagen vor. Davon sind bereits 1.508 Personen nach Deutschland
eingereist (Stand: 7. Mai 2025).
38. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen rechtlichen Status und welche Gültigkeit
haben die erteilten Aufnahmezusagen über das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, und in
welchem Zeitraum ist geplant, die gefährdeten
Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland zu
holen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Mai 2025
Es gilt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geeinte
Prämisse, wonach das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan soweit wie möglich beendet werden soll.
39. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im
Bundesministerium des Innern und für Heimat
abgeflossen, und in welcher Höhe werden Mittel aufgrund
der erteilten Aufnahmezusagen voraussichtlich
noch benötigt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Mai 2025
Aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern und Heimat
wurden von Januar bis April 2025 bisher 646.000 Euro für die Umsetzung
des Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan verausgabt. Die neue
Bundesregierung wird darüber entscheiden, wie es mit den Aufnahmen
aus Afghanistan weitergeht. Vorbehaltlich dieser Entscheidungen stehen
derzeit für das Jahr 2025 Haushaltsmittel im Bundesaufnahmeprogramm
für Afghanistan zur Verfügung.
40. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Fanden in den Jahren 2023 und 2024 offizielle
Treffen des Bundeskanzlers, der Bundesminister
oder anderer Mitglieder der Bundesregierung mit
Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichtes, wie
etwa gemeinsame Abendessen oder ähnliches,
statt, und falls ja, was waren jeweils die Gründe/
Themenschwerpunkte dieser Treffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 6. Mai 2025
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 39 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf
Bundestagsdrucksache 20/10170 und Schriftliche Frage 58 desselben Abgeordneten
auf Bundestagsdrucksache 20/13684 verwiesen. Weitere Treffen haben
bis zum Jahresende 2024 nicht stattgefunden.
41. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern wird nach Kenntnis der
Bundesregierung die Abschaffung des analogen Meldescheins
für inländische Gäste seit diesem Jahr in
Beherbergungsbetrieben flächendeckend umgesetzt
(siehe www.hotelvor9.de/inside/mehrheit-der-hot
eliers-haelt-derzeit-am-meldeschein-fest), und
zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen
aus der möglichen Nicht-Umsetzung der
Regelung durch die Beherbergungsbetriebe, und wenn
ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 5. Mai 2025
Der Gesetzgeber hat die besondere Meldepflicht für
Beherbergungsstätten (die sog. Hotelmeldepflicht) für deutsche Staatsangehörige zum
1. Januar 2025 mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
abgeschafft. Damit folgte der Gesetzgeber Forderungen aus der
Wirtschaft nach einer Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der
betroffenen Übernachtungsgäste. Eine Rückmeldung der
Beherbergungswirtschaft über den Umsetzungsstand der abgeschafften Regelungen
erfolgt nicht.
In der Tourismusbranche basieren zahlreiche Abläufe und Prozesse auf
der Anmeldung des Gastes im Beherbergungsbetrieb. Dies betrifft
insbesondere die Verwaltung kommunaler Gastbeitrags- sowie
Gästekartensysteme, die Erhebung von Kurbeiträgen oder der City-Tax. Diese
Verarbeitung personenbezogener Daten in Beherbergungsunternehmen
erfolgt unabhängig vom Wegfall der besonderen Meldepflicht.
42. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Hat die Bundesministerin des Innern und für
Heimat Nancy Faeser im Rahmen ihrer Reise in die
Arabische Republik Syrien im April 2025
bilaterale Gespräche mit dem österreichischen
Bundesminister für Inneres Gerhard Karner über die
Zurückweisung von Asylsuchenden nach Österreich
geführt, und wenn ja, welche konkreten
Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich völkerrechtlicher,
europarechtlicher oder bilateraler Vereinbarungen,
wurden dabei erzielt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 6. Mai 2025
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die
Bundesregierung nicht.
43. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche spezifischen Erkenntnisse konnte die
Bundesministerin des Innern und für Heimat im
Rahmen ihres offiziellen Besuchs in der syrischen
Hauptstadt Damaskus im Dialog mit dem
Innenminister der syrischen Übergangsregierung Anas
Khattab im Hinblick auf die Situation der sich
derzeit in Deutschland aufhaltenden 968.899
syrischen Staatsangehörigen gewinnen, und welche
konkreten politischen oder administrativen
Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung
daraus für ihre zukünftige Migrations- und
Rückführungspolitik ab (www.bmi.bund.de/SharedDoc
s/pressemitteilungen/DE/2025/04/reise-damasku
s.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 9. Mai 2025
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die
Bundesregierung nicht.
44. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell die Medianpension für Beamte, und wie
viele Versicherungsjahre muss nach Kenntnis der
Bundesregierung ein vollzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer mit Medianeinkommen aktuell
vorweisen, um einen Rentenanspruch in Höhe der
aktuellen Medianpension zu erwerben (falls keine
Daten zu den Medianpensionen vorliegen, bitte
hilfsweise sowohl bei den Pensionen/Renten als auch
bei den Einkommen auf den „Durchschnitt“
zurückgreifen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 6. Mai 2025
Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem
Bund nur noch die Ausgestaltung der Versorgung für seine eigenen
Bundesbeamtinnen und -beamten. Die Daten zu den Versorgungsbezügen
beschränken sich daher ausschließlich auf den Bundesbereich.
Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung
handelt es sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene
Alterssicherungssysteme. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich
einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen
Rentenversicherung. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die
Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer
Regelsicherung und stellt im sog. 3-Säulenmodel nicht die einzige Grundlage
der Alterssicherung dar, wenn es auch das Alterssicherungssystem mit
der weitaus größten Bedeutung ist. Die Beamtenversorgung stellt
dagegen aus sich heraus eine Alterssicherung ohne ergänzende Elemente
sicher; es gibt z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung für Beamte.
Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33
Absatz 5 Grundgesetz verankerten hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums gehört. Es ist daher systemimmanent, dass höhere
Zahlbeträge in der Beamtenversorgung häufiger Vorkommen als in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Erläuterung der Verschiedenheit der
Sicherungssysteme wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung
in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksachen 19/15036, 19/17019, 19/21616, 19/29691,
20/3911, 20/6133, 20/11602 verwiesen. Des Weiteren wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11165 verwiesen.
Angaben zur Medianpension der Beamtenpension liegen nicht vor. Die
durchschnittlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängern
(Beamte und Richter) betrugen im Monat Januar 2024 2.620 Euro. Es
handelt sich dabei um einen Bruttobetrag vor Abzug der Lohnsteuer sowie
der von den Ruhegehaltsempfängern selbst zu zahlenden Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen. Wegen der in der Vorbemerkung
erwähnten Verschiedenheit der Sicherungssysteme und der Besonderheiten des
Berufsbeamtentums ist die in der zweiten Teilfrage angelegte rein
rechnerische Gegenüberstellung von Versicherungszeiten und Renten- bzw.
Ruhegehaltszählungen sachgerecht nicht möglich, so müssten bei
Arbeitnehmern z. B. Leistung der betrieblichen Altersversorgung
einbezogen werden. Eine diese Alterssicherungsleistungen berücksichtigende
Berechnung liegt nicht vor. Auch ist das Durchschnittsentgelt nach
Anlage 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kein geeigneter Maßstab,
um Vergleiche zu den Bezügen und Pensionen der Beamten abzubilden.
45. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der
Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich
differenzieren nach unter 2.000 Euro und unter
1.500 Euro) und über 2.500 Euro (bitte zusätzlich
differenzieren nach über 3.000 Euro und über
4.000 Euro), und wie hoch sind aktuell Anzahl
und Anteil der Altersrenten unter 1.500 Euro,
zwischen 1.500 und 2.000 Euro, 2.000 und
2.500 Euro sowie über 2.500 Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 6. Mai 2025
Die erbetenen Werte können den nachstehenden Tabellen entnommen
werden. Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des
Bundesbereichs* am 1. Januar 2024 nach Größenklassen der
monatlichen Ruhehaltsbezüge.1)
Monatliche Ruhegehaltsbezüge1)
von ... bis unter... Euro
Anzahl Anteil
in Prozent
unter 1.500 15.160 4,2
1.500 bis 2.000 84.230 23,5
2.000 bis 2.500 94.870 26,4
2.500 bis 3.000 75.875 21,1
Monatliche Ruhegehaltsbezüge1)
von ... bis unter... Euro
Anzahl Anteil
in Prozent
3.000 bis 4.000 55.695 15,5
über 4.000 33.165 9,2
* ehemalige Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1 (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen
und Post).
1) Bruttobezüge, nach Anwendung der Ruhensregelung, vor Abzug der Lohnsteuer und
Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik.
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. Bei
Auswertungen aus der Versorgungsempfängerstatistik sind die
datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu
berücksichtigen. Dies erfolgt durch generelle Anwendung der
deterministischen 5er-Rundung in Tabellen.
Tabelle: Anzahl und Anteil der Renten wegen Alters nach dem
Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nach Zahlbetragsklassen,
Rentenzahlbeträge, Rentenbestand am 31. Dezember 2023
Rentenzahlbetrag
von ... bis unter... Euro
Anzahl Anteil
in Prozent
unter 1.500 13.788.103 73,6
1.500 bis 2.000 3.306.586 17,6
2.000 bis 2.500 1.367.232 7,3
2.500 und höher 281.257 1,5
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Beim Vergleich der Werte in den Tabellen ist zu beachten, dass die
monatliche Ruhegehaltsbezüge von Beamten als Bruttobezüge ausgewiesen
werden, während die Renten nach Rentenzahlbetragsklassen in der
Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht für die Brutto-
Rentenbeträge, sondern die Rentenzahlbeträge, d. h. nach Abzug des Beitrags des
Rentners zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen.
Die Rentenzahlbetragsklassen liegen bis zur Klasse 3.000 Euro und
höher vor.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch Renten an Versicherte
ausgezahlt werden, bei denen auch Ansprüche in anderen (inländischen
oder ausländischen) Sicherungssystemen bestehen können, über die
jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine
Informationen vorliegen. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen
Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges
Alterseinkommen geschlossen werden.
46. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Welche Ausgaben hatte der Bund nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015,
2020, 2023 und 2024 für Beamtenpensionen zu
leisten, und wie hoch war in diesen Jahren jeweils
die Versorgungsrücklage für Beamtenpensionen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 6. Mai 2025
Die Versorgungsausgaben des öffentlichen Dienstes (darunter auch mit
separatem Ausweis des Bundesbereichs) sind ab dem Jahr 2011 in der
öffentlich zugänglichen Datenbank des Statistischen Bundesamtes „GE-
NESIS-Online“ in Tabelle 74211-0007 abrufbar. Die
Versorgungsausgaben für 2024 liegen noch nicht vor. Die Datenbank ist unter dem Link
www-genesis.destatis.de/datenbank/online zu erreichen.
Tabelle: Versorgungsausgaben für Ruhegehaltsempfängerinnen und
Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs* in den Jahren 2010,
2015, 2020 und 2023
Jahr Ausgaben in Mrd. Euro
2010 9,3
2015 10,3
2020 11,3
2023 11,4
* ehemalige Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1 (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen
und Post).
Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik.
Hintergrundinformationen zur Finanzierung der Beamtenversorgung des
Bundes finden sich in Kapitel III des Siebten Versorgungsberichts der
Bundesregierung (Bundestagdrucksache 19/18270).
Der Marktwert des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des
Bundes“ betrug
• am 31. Dezember 2010: 3.799.730.859,00 Euro
• am 31. Dezember 2015: 9.720.847.085,00 Euro
• am 31. Dezember 2024: 23.302.071.717,73 Euro.
Für den Marktwert zum Stand 31. Dezember 2020 wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten
Tino Chrupalla (AfD) auf Bundestagsdrucksache 19/26440 verwiesen.
Für den Marktwert zum Stand 31. Dezember 2023 wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Gruppe
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12348 verwiesen. Nach
derzeitiger Rechtslage soll die Versorgungsrücklage des Bundes ab dem Jahr
2032 zur Entlastung des Bundeshaushalts bei zukünftigen
Versorgungsausgaben beitragen. Weitere Informationen dazu finden sich im Siebten
Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagdrucksache
19/18270).
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
47. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie viele Flugreisen hat die Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock in der 20.
Legislaturperiode insgesamt absolviert (bitte die
Gesamtzahl nach Linienflügen, Flügen, die mit der
Flugbereitschaft absolviert wurden und sonstigen
Flügen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Mai 2025
Bezüglich der Anzahl der Reisen der Bundesministerin des Auswärtigen
Annalena Baerbock bis 27. Januar 2025 wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14823 verwiesen. Seit dem 27. Januar 2025
bis zum Ende der 20. Legislaturperiode haben fünf weitere Reisen
stattgefunden. Dafür wurde jeweils die Flugbereitschaft genutzt.
48. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen
Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen
Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen –
bei dem laut palästinensischem Roten Halbmond
und UN-Angaben 15 humanitäre Helfer getötet
wurden – ihre Haltung zu deutschen
Rüstungsexporten an Israel überdacht, und wenn nicht, mit
welcher sicherheits- oder völkerrechtlichen
Begründung werden diese Exporte weiterhin
genehmigt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 9. Mai 2025
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung Entscheidungen zu
Rüstungsexporten im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach
sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen und nach den rechtlichen und politischen Vorgaben
entscheidet. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung
des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach
Israel.
49. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in
Rumänien gefördert im letzten Haushaltsjahr (bitte die
13 am meisten geförderten NGOs und die
Fördersummen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 6. Mai 2025
Folgende 14 Nichtregierungsorganisationen (NGO) erhielten im
Haushaltsjahr 2024 die 13 höchsten Förderungen für Vorhaben in Rumänien
direkt von der Bundesregierung:
Nichtregierungsorganisation Fördersumme
2024
in Euro
Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen
im Ausland 1.888.955
Stiftung Brot für die Welt des evangelischen
Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. 1.271.182
Saxonia Stiftung Rosenau 1.133.000
Diakonie Katastrophenhilfe 800.000
Commit Global 750.000
Auschwitz Institute for the Prevention of
Genocide and Mass Atrocitites 44.996
Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen e. V. 18.100
Verein Centrul Educational Interetnic pentru
Tineret Sighisoara 4.838
Verein Jugendwerk der evangelischen
Kirche A. B. 4.536
Verein Asociaţia Cu timp pentru cultură 3.721
Verein Sonoro 3.024
Kultur- und Erwachsenenbildungsverein
„Deutsche Vortragsreihe Reschitza“ 3.024
Asociatia Casa Internationala a Artistilor
Busteni 3.000
American Councils for International Education 3.000
Im Rahmen der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung
stehenden Zeit konnten weitere Bereiche von indirekter mehrjähriger und
länderübergreifender Förderung nicht erfasst werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
50. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group
betroffenen Pauschalreisenden warten nach
Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen
Zeitpunkt, d. h. zehn Monate nach dieser Insolvenz,
immer noch auf die Erstattung ihrer geleisteten
Zahlungen durch den Deutschen
Reisesicherungsfonds (DRSF), und welche Gründe gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung für diese enormen
Verzögerungen bei der Auszahlung (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 20/12484)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 6. Mai 2025
Die Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) hat auf Grundlage
der von der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH
gelieferten Daten sowie der anschließenden Ergänzungen durch den
Insolvenzverwalter die Reisenden von 210.364 Buchungsvorgängen zum
Erstattungsverfahren eingeladen. Hiervon haben bisher (Stand: 29. April
2025) rund 83 Prozent (174.408 buchende Personen) einen
Erstattungsantrag eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende
Anteil der Reisenden, die bisher keinen Antrag beim DRSF eingereicht hat,
keinen Anspruch auf Erstattung hat. Das kann daran liegen, dass die
betreffenden Reisen, worauf der DRSF im Rahmen der
Repatriierungsphase gegenüber den Leistungserbringern hingewirkt hat, vollständig
durchgeführt werden konnten.
Der DRSF hat mit Stand vom 29. April 2025 mitgeteilt, bereits rund
97 Prozent der eingegangenen Erstattungsanträge abschließend
bearbeitet zu haben. In nahezu allen Fällen hat der DRSF, soweit die rechtlichen
Voraussetzungen erfüllt waren, Zahlungen der Reisenden erstattet.
Eine Verzögerung in der Antragsbearbeitung seitens des DRSF liegt aus
Sicht der Bundesregierung nicht vor. Der DRSF bearbeitet die
Erstattungsanträge regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wie bereits
in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 100 auf
Bundestagsdrucksache 20/12484 ausgeführt, setzt eine abschließende
Bearbeitung der Erstattungsanträge voraus, dass die
anspruchsberechtigten Reisenden vollständige Angaben gemacht und alle erforderlichen
Unterlagen eingereicht haben. Bei der weit überwiegenden Zahl der
noch offenen Erstattungsanträge ist dies bisher nicht der Fall. Der DRSF
steht in diesen Fällen mit den buchenden Personen in Kontakt, um
offene Rückfragen zu den eingereichten Anträgen zu klären und
erforderliche Unterlagen anzufordern.
51. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6
des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit
Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebenen
Evaluierung dieses Gesetzes, und welche Studien
hat die Bundesregierung zu diesem Gesetz bisher
beauftragt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 6. Mai 2025
Die Bundesregierung nimmt den Auftrag aus Artikel 6 des Gesetzes
zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
vom 12. Mai 2021 ernst, § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
sowie die auf diesen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Bezug
nehmenden Vorschriften innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten zu
evaluieren und dem Deutschen Bundestag hierüber einen Bericht
vorzulegen.
Hierzu wurden bislang folgende Maßnahmen getroffen: Das
Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2024 Stellungnahmen aus Ländern
und Verbänden zu den Erfahrungen mit § 1631e BGB erhalten.
Außerdem hat es von den Ländern mehrere, zum Teil bislang unveröffentlichte
Gerichtsentscheidungen zu § 1631e BGB erhalten. Bei der Auswertung
wird das Bundesministerium der Justiz auch Erkenntnisse aus dem vom
Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Standardisierte
Zentren-zentrierte Versorgung von Menschen mit DSD über die
Lebensspanne (DSDCare)“ einbeziehen. Das Bundesministerium der Justiz
prüft außerdem, ob und wie weitere Erkenntnisse gewonnen werden
können. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Jahr
2026 den Bericht vorlegen.
52. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf
europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte
Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein,
insbesondere im Hinblick auf verbindliche Vorgaben
zur Ersatzteilverfügbarkeit, zur Offenlegung von
Reparaturinformationen für unabhängige
Werkstätten sowie zur Stärkung der Verbraucherrechte,
und wenn ja, wie, und welche konkreten
nationalen Gesetzesinitiativen sind zur Umsetzung des
EU-Richtlinienvorschlags geplant oder in
Umsetzung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 9. Mai 2025
Die Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 13. Juni 2024 über gemeinsame
Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ist am 30. Juli
2024 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für diese „Recht auf
Reparatur“-Richtlinie endet am 31. Juli 2026. Das Bundeministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz wird zeitnah einen Referentenentwurf zur
Umsetzung vorlegen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
53. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen
oder Einwendungen an das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales hinsichtlich der
Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats
Berufskrankheiten (ÄSVB) zur Aufnahme von
„Parkinson durch Pestizide“ in die Verordnung über
Berufskrankheiten gerichtet, welche zu einer
unbefristeten Verschiebung der entsprechenden
Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales geführt haben (vgl. taz-Artikel
„Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern“
vom 4. April 2025), und welchen Inhalt hatten
diese Nachfragen bzw. Einwendungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 9. Mai 2025
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat
die Aufnahme einer Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch
Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen. Mit
der im März 2024 erfolgten Veröffentlichung der wissenschaftlichen
Empfehlung ist die Anerkennung der Erkrankung als sogenannte „Wie-
Berufskrankheit“ möglich (§ 9 Absatz 2 des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VII), sofern im Einzelfall die jeweiligen
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Empfehlung des
ÄSVB hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich mit den Inhalten
auseinanderzusetzen und kann Nachfragen hierzu stellen. Zur
Veröffentlichung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ gingen beim ÄSVB
Nachfragen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau, des Deutschen Bauernverbandes sowie einiger Mitglieder des
Deutschen Bundestages ein. Diese betrafen insbesondere bestimmte
wissenschaftliche Inhalte des Dokuments und deren Anwendung in der
Praxis. Der ÄSVB hat dies zum Anlass genommen, einige der Fragen einer
eingehenden Prüfung zu unterziehen und dieses Thema wieder in den
Sitzungen zu beraten. Der Diskussionsprozess zu den Fragen dauert im
ÄSVB noch an und kann ggf. zu Änderungen an der wissenschaftlichen
Empfehlung führen. Aus diesem Grunde konnte die Berufskrankheit
nicht Teil der 6. Berufskrankheiten-Änderungsverordnung sein, die am
1. April 2025 in Kraft trat. Eine Aufnahme der Erkrankung in die
Berufskrankheitenliste ist erst nach Abschluss der Prüfung des ÄSVB mit
einer weiteren Berufskrankheiten-Änderungsverordnung möglich. Den
von Parkinson Betroffenen entstehen durch eine spätere Aufnahme in
die Berufkrankheiten-Änderungsverordnung keine Nachteile (siehe
oben).
54. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten fachlichen Gründe waren für
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
ausschlaggebend, um die ursprünglich noch für
2024 angekündigten Entscheidung der Aufnahme
von „Parkinson durch Pestizide“ in die
Verordnung über Berufskrankheiten (siehe www.sv l f
g.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel)
unbefristet zu verschieben (vgl. taz-Artikel
„Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte
Bauern“ vom 4. April 2025), und wann ist mit einer
entsprechenden Entscheidung bezüglich der
Aufnahme zu rechnen, wie sie der Ärztliche
Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB)
bereits im März 2024 empfohlen hat (siehe www.b
mas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicheru
ng/Aktuelles-aus-dem-Berufskrankheitenrecht/em
pfehlung-berufskrankheit-parkinson-syndrom-dur
ch-pestizide.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 9. Mai 2025
Ausschlaggebend dafür, dass die Erkrankung „Parkinson-Syndrom
durch Pestizide“ nicht Bestandteil der 6. Berufskrankheiten-
Änderungsverordnung werden konnte, war die Entscheidung des Ärztlichen
Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB), die Beratungen zu
dieser Berufskrankheit erneut aufzunehmen. Insofern ist der
Diskussionsprozess zur wissenschaftlichen Empfehlung „Parkinson-Syndrom durch
Pestizide“ im ÄSVB derzeit noch nicht abgeschlossen. Es ist noch nicht
absehbar, wie lange die Beratungen im ÄSVB andauern werden.
Damit in dieser Phase keine Nachteile für die Betroffenen entstehen,
erfolgt die Anerkennung entsprechender Erkrankungen nach § 9 Absatz 2
des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII).
55. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie häufig kam es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum
1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von
SGB-II-Leistungsempfängern sowie bei der
Berücksichtigung von Vermögen,
Unterhaltsansprüchen und Einkommen zu Fehlern, und welche
Maßnahmen wurden von den zuständigen Stellen
ergriffen, um die Qualität der Prüfungen und die
Fehlerquote zu verbessern (bitte jeweils die
Gesamtzahl der Fehler jahresweise sowie die
jährliche Fehlerquote separat ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 5. Mai 2025
Statistische Angaben zu Fehlerquoten beim Identitätsnachweis von
Leistungsbeziehenden sowie der Berücksichtigung von Vermögen,
Unterhaltsansprüchen und Einkommen liegen nicht vor.
Im Rahmen einer turnusmäßigen internen Revision der Bundesagentur
für Arbeit zur Bearbeitungsqualität werden in ausgewählten
gemeinsamen Einrichtungen unter anderem auch die Identitätsfeststellung, die
Vermögens- und Einkommensprüfung sowie die Prüfung von
Unterhaltsansprüchen der Leistungsbeziehenden geprüft. Durch die
regelmäßige interne Prüfung sollen Verbesserungspotentiale identifiziert
werden. Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der
Bundesagentur für Arbeit in den zuvor genannten Bereichen Fehlerquoten
zwischen neun Prozent (Einkommen) und 39 Prozent
(Identitätsfeststellung) festgestellt, für das erste Halbjahr 2024 zwischen sieben Prozent
(Einkommen) und 32 Prozent (Identitätsfeststellung). Angaben zu den
Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegen nicht vor.
Die Bundesregierung steht im intensiven Austausch mit den Ländern
und der Bundesagentur für Arbeit zur Verbesserung und
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Hierzu zählt auch, die Risiken in ihrem
Umfang und deren Eintrittswahrscheinlichkeit im Rahmen des
operativen Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme
einzuschätzen und einzugrenzen.
Die Fehlerquote bei den Identitätsfeststellungen resultiert vorwiegend
aus Dokumentationsfehlern. Die Identitätsfeststellung ist in den
gemeinsamen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Die gemeinsamen
Einrichtungen prüfen, dass nur Personen Bürgergeld erhalten, deren
Identität zweifelsfrei festgestellt ist. Die Bundesagentur für Arbeit
verbessert auf organisatorischer als auch technischer Ebene die Vorgaben
zur Identitätsfeststellung, um Dokumentationsfehler zu vermeiden.
Hierzu wurden Optimierungen in den IT-Fachverfahren beauftragt, um den
Prozess in den gemeinsamen Einrichtungen besser zu unterstützen.
Zur Reduzierung der Fehlerquote bei der Vermögensprüfung wurde im
IT-Fachverfahren ein Vermögensrechner implementiert, der die
Erfassung von Vermögensgegenständen und Karenzzeiten ermöglicht. Bei
Neuanträgen sind Angaben zum Vermögen verpflichtend. Wird keine
Vermögensberechnung erfasst, wird die Weiterarbeit technisch
unterbunden.
Die Fehlerquoten bei Unterhaltsprüfungen wurden zum Anlass
genommen, das Thema im Jahr 2025 im Rahmen der Qualitätssicherung
verstärkt zu betrachten. Daraus folgt unter anderem eine Fokussetzung und
stetige Erörterung der Thematik in den Austauschen zwischen der
Bundesagentur für Arbeit und den Regionaldirektionen.
Zur Verbesserung der Qualität bei der Einkommensprüfung hat die
Bundesagentur für Arbeit mit den Regionaldirektionen eine Ursachenanalyse
sowie Risikobewertung initiiert. Die Ergebnisse werden zur
Intensivierung der lokalen Fachaufsicht sowie der Prüfung und Überarbeitung der
Arbeitshilfen und Checklisten genutzt. Darüber hinaus wurden im IT-
Fachverfahren Anpassungen vorgenommen, die die
Einkommensprüfung in der Praxis erleichtern sollen.
56. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende verhängten Sanktionen nach § 31
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II;
Pflichtverletzungen) und nach § 32 SGB II
(Meldeversäumnissen) sowie die Anzahl von 100-
Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung
(Stichwort: „Totalverweigerer“) in den letzten vier
Jahren entwickelt (bitte jeweils auch den
prozentualen Anteil an allen jährlich verhängten Sanktionen
separat ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 5. Mai 2025
Zu Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird auf die
Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Leistungsminderungen (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2007)“ verwiesen.
Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://statistik.arb
eitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html
?topic_f=zr-leistungsminderungen. Angaben zu neu festgestellten
Leistungsminderungen differenziert nach Minderungsgründen können dem
Tabellenblatt „Tab 2“ entnommen werden.
Sogenannten Arbeitsverweigerern, die sich bewusst und grundlos
weigern, eine konkret angebotene, zumutbare Arbeit aufzunehmen und die
vorher (innerhalb des letzten Jahres) bereits gegen eine Pflicht zur
Aufnahme einer Arbeit verstoßen oder ihr Arbeitsverhältnis grundlos
gekündigt haben, kann für bis zu zwei Monate der Regelbedarf im Bürgergeld
komplett entzogen werden (§ 31a Absatz 7, § 31b Absatz 3 SGB II).
Gesonderte statistische Angaben liegen hierzu nicht vor.
57. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell bei der Bundesagentur
für Arbeit (BA) sowie in den Jobcentern
bundesweit in der Verwaltung, der Leistungsabteilung
und der Arbeitsvermittlung (Bereich „Markt und
Integration“) beschäftigt, und wie wird sich der
Personalbestand der BA (SGB III) und der
Jobcenter (SGB II) aufgrund demographischer
Abgänge sowie üblicher Personalfluktuationen (u. a.
Verrentung von Mitarbeitern, Veränderungen im
Stellenplan etc.) gemäß Prognosen in den
nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte bezüglich
Prognosen nach Mitarbeitern insgesamt sowie nach
Fachkräften in der Verwaltung,
Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung unterscheiden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 5. Mai 2025
In der Bundesagentur für Arbeit waren im März 2025 im Rechtskreis
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) im Bereich Vermittlung
rund 19.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ), in der Leistungsgewährung
rund 7.700 VZÄ und in den Internen Services rund 5.300 VZÄ
beschäftigt.
In den Jobcentern (Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB II) waren im März 2025 rund 21.800 VZÄ im Bereich Markt und
Integration beschäftigt, weitere rund 21.300 VZÄ im Bereich der
Leistungsgewährung. Verwaltungsaufgaben werden durch die Internen
Services für die Jobcenter als Dienstleistungen wahrgenommen. Von den
o. g. rund 5.300 VZÄ der Internen Services erbringen rund 1.000 VZÄ
Dienstleistungen für die Jobcenter. In den genannten Zahlen für den
Rechtskreis SGB II sind sowohl Mitarbeitende der Bundesagentur für
Arbeit als auch kommunales Personal enthalten.
Bis zum Jahr 2032 werden laut aktuellen Bestandsprognosen rund
34 Prozent der Belegschaft der Bundesagentur für Arbeit ausscheiden.
Auch unter der Annahme bisheriger Einstellungsraten werden rund
13 Prozent der Belegschaft entfallen. Hierbei wird das gesamte Personal
der Bundesagentur für Arbeit betrachtet, einschließlich der
Mitarbeitenden in den Jobcentern (ohne kommunales Personal).
Im Rahmen der Strategischen Personalplanung der Bundesagentur für
Arbeit werden aktuell Prognosen auf Fünfjahressicht erstellt. Diesen
zufolge wird erwartet, dass sich der Personalbestand im Bereich der
Vermittlung im SGB III um 17 Prozent und im Bereich der
Leistungsgewährung im SGB III um 28 Prozent reduziert. Für den Bereich
Verwaltung und für die Jobcenter liegen aktuell keine Prognosen vor.
58. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen
darüber vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell
bemessen sein müsste, damit er auf ein Arbeitsleben
gerechnet eine Mindestrente in Höhe von 60 Prozent
des aktuellen Durchschnittslohns sichern würde
(bitte von 47 Arbeitsjahren und dem
durchschnittlichen Vollzeit-Arbeitsvolumen ausgehen und
keine Zuschüsse addieren sowie für 40
Arbeitsjahre und 30 Arbeitsjahre ausweisen), und wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und könnte nach
Einschätzung und nach Kenntnis der
Bundesregierung die Mindestlohnkommission im Rahmen
ihrer Weisungsfreiheit und selbst gegebenen
Geschäftsordnung einen solchen Wert bei der
Festlegung des Mindestlohns auch unterschreiten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 9. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine solchen Berechnungen vor.
Die Entscheidung über die Anpassung der Mindestlohnhöhe obliegt
nach § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) der
Mindestlohnkommission. Diese prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche
Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen
Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und
funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie
Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der
Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die
Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG).
In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die
Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung
nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung
auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianstundenlohns
für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren.
59. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu
vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen
sein müsste, damit er Familien ein Einkommen
oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle
ermöglicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte
für den Fall einer Familie mit zwei erwerbstätigen
Elternteilen in Vollzeit mit zwei Kindern unter
14 Jahren sowie für den Fall eines erwerbstätigen
alleinerziehenden Elternteils in Vollzeit mit einem
Kind unter 14 Jahren mit den jeweils aktuell
verfügbaren Zahlen angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 9. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine solchen Berechnungen vor.
Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt nicht auf Basis der
Armutsgefährdungsschwelle. Diese stellt eine statistische Rechengröße der
Einkommensverteilung dar, deren Berechnung auf Basis der sogenannten
Nettoäquivalenzeinkommen erfolgt. Hierbei handelt es sich um ein
fiktives Einkommen, das rechnerisch aus den Einkommen aller
Haushaltsmitglieder gebildet und mit so genannten Äquivalenzziffern gewichtet
wird, um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu
berücksichtigen. Der verwendete Einkommensbegriff schließt dabei sämtliche
Einkünfte aller Haushaltsmitglieder des betrachteten Haushalts mit ein,
darunter Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit,
Unterhalt, Kapitalerträge und Transfereinkommen. Entsprechend ist ein
Vergleich des Nettoäquivalenzeinkommens bzw. daraus abgeleiteter
Schwellenwerte mit nur einer einzigen Einkommensart weder
sachgerecht noch aussagekräftig.
Demgegenüber handelt es sich beim Mindestlohn um eine absolute
Untergrenze in Form eines Bruttostundenlohns, auf den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde
unabhängig von der konkreten Haushaltskonstellation Anspruch haben.
Die Entscheidung über die Anpassung der Mindestlohnhöhe obliegt
nach § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) der
Mindestlohnkommission. Diese prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche
Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen
Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und
funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie
Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der
Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die
Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG).
In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die
Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung
nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung
auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianstundenlohns
für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren.
60. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Wie viele Jahre musste ein Rentner, der 2025 in
Rente geht, durchschnittlich verdienen, um mit
seinem Rentenzahlbetrag Grundsicherungsniveau
zu erreichen (bitte auch angeben für
Rentenzahlbetrag 1.380 Euro und 1.500 Euro), und welche
Gesamtbeitragssumme hat dieser Rentner (ohne
Arbeitgeberbeiträge) mit diesen Jahren des
Durchschnittsverdienstes in die Rentenkasse
eingezahlt (bitte jeweils für Grundsicherungsniveau,
Rentenzahlbetrag 1.380 und 1.500 Euro
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 6. Mai 2025
Unter der Annahme, dass die Altersrente zum 1. Januar 2025 beginnt,
müsste die Rentnerin bzw. der Rentner rein rechnerisch 29 Jahre und
zwei Monate ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe
des Durchschnittsentgeltes nach Anlage 1 zum Sechsten Buch
Sozialgesetzbuch (entspricht einem Entgeltpunkt pro Jahr) bezogen haben, um
einen Rentenzahlbetrag in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfs
der Grundsicherung im Alter in Höhe von 1.007 Euro (Wert zum Ende
des Jahres 2024) zu erhalten. Um einen Rentenzahlbetrag von
1.380 Euro zu erhalten, müsste die Rentnerin bzw. der Rentner 40 Jahre
und bei einem Rentenzahlbetrag von 1.500 Euro 43 Jahre und sechs
Monate ein rentenversicherungspflichtiges Durchschnittseinkommen
bezogen haben.
Unter den vorgegebenen Annahmen wäre abstrakt betrachtet ein
rechnerischer Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei 29 Jahren und
zwei Monaten in Höhe von 92.662 Euro, bei 40 Jahren in Höhe von
114.489 Euro und bei 43 Jahren und sechs Monaten in Höhe von
119.869 Euro zu zahlen gewesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
61. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden in
den letzten fünf Jahren bis zum jetzigen Zeitpunkt
aufgrund der Wahrnehmung eines
kommunalpolitischen Mandates für die Alternative für
Deutschland von ihrem Dienst beurlaubt bzw. in anderer
Weise freigestellt oder in der Zeit während der
Ausübung eines solchen Mandates entlassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 7. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
62. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder
Planungen zur Erweiterung des NATO-
Pipelinesystems CEPS in östlicher Richtung vor, und
wenn ja, existieren seitens der Bundesregierung
Planungen oder Handlungen bezüglich eines
Anschlusses des Flughafens Leipzig/Halle an das
NATO-Pipelinesystem CEPS?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 7. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen noch keine konkreten Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
63. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten
Tiergesundheitsstrategie (bitte differenzieren nach
umgesetzten Vorhaben, Vorhaben, die aufgrund der
vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr weiter
bearbeitet wurden, und Vorhaben, die derzeit noch
bearbeitet werden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 6. Mai 2025
Durch das vorzeitige Ende der 20. Legislaturperiode konnte die
Tiergesundheitsstrategie vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) nicht finalisiert und veröffentlicht werden. Für die
Strategie liegt ein Konzept vor, welches im BMEL noch final abgestimmt
werden muss. Darin werden die erarbeiteten Einflussfaktoren dargestellt
und daraus ableitbaren Handlungsfelder umrissen. Die weiteren Schritte
für die Umsetzung des Konzeptes und die Erarbeitung der
Tiergesundheitsstrategie sind in Vorbereitung. Sie soll in der laufenden
Legislaturperiode unter Berücksichtigung der Vernetzung vorhandener
Datenbanken weiterentwickelt werden.
64. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Was ist der aktuelle Stand der im
Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten
Reduktionsstrategie zu Tierversuchen (bitte differenzieren
nach umgesetzten Vorhaben, Vorhaben, die
aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht
mehr weiter bearbeitet wurden, und Vorhaben, die
derzeit noch bearbeitet werden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 6. Mai 2025
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im September 2024 wurde der
Konsultationsprozess zur Erarbeitung einer Reduktionsstrategie zu
Tierversuchen gestartet, an der Vertreterinnen und Vertreter der
Wissenschaft, der Industrie sowie von Tierschutzorganisationen und Ländern
teilgenommen haben. Basierend auf den Ergebnissen dieser
Veranstaltung wurden mit Hilfe der Beteiligten Eckpunkte und Konzepte für die
Formulierung und Umsetzung einer Strategie zur Reduktion von
Tierversuchen zusammengetragen und ein erster Entwurf für eine Strategie
erarbeitet. Anfang März 2025 erfolgte eine Anhörung aller Beteiligten
zu diesem Entwurf.
Dieser Prozess der Erarbeitung einer Reduktionsstrategie zu
Tierversuchen konnte jedoch aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht
abgeschlossen werden. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen
wird nun der neuen Bundesregierung obliegen.
65. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Wieso wird nach Kenntnis der Bundesregierung
die Anzahl der bei Brandfällen in Tierhaltung ums
Leben gekommenen Tiere nicht erfasst, wie in der
Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/29
angegeben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 5. Mai 2025
In Deutschland wird keine bundeseinheitliche Statistik über Brände und
der dabei zu Schaden gekommenen Tiere geführt. Informationen zu
entsprechenden Vorfällen und der Anzahl betroffener Tiere liegen der
Bundesregierung daher nicht vor. Das Bau- und Brandschutzrecht obliegt
der Zuständigkeit der Bundesländer. Der bauliche Brandschutz, auch für
Tierhaltungen, wird dabei in den jeweiligen Landesbauordnungen der
einzelnen Bundesländer geregelt. Die Bundesregierung hat keine
Kenntnisse, ob und wie gegebenenfalls auf Landesebene eine Erfassung von
Bränden und der dabei zu Schaden oder ums Leben gekommenen Tiere
erfolgt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
66. Abgeordnete
Katrin Fey
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung
– in Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul-
Konvention – darüber, wie viel Prozent der nach
der Istanbul-Konvention zu erhaltenden
Schutzeinrichtungen zum Stand 30. April 2025 dauerhaft
durch eine institutionelle Förderung abgesichert
sind, und wie viel Prozent der nach der Istanbul-
Konvention zu erhaltenden Fachberatungs- und
Interventionsstellen zum Stand 30. April 2025
durch eine dauerhafte institutionelle Förderung
abgesichert sind (bitte nach geplanter
Absicherungsdauer: unbefristet, für mindestens zehn
Jahre, für mindestens fünf Jahre, für mindestens
zwei Jahre, bis zu zwei Jahren differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 6. Mai 2025
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viel Prozent
der nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen
sowie der zu erhaltenden Fachberatungs- und Interventionsstellen zum
Stand 30. April 2025 dauerhaft durch eine institutionelle Förderung
abgesichert sind.
Der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ der unabhängigen
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention in Deutschland liefert jedoch Daten zur institutionellen
Förderung von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungs- und
Interventionsstellen durch die Länder für das Jahr 2022.
67. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Wie hoch sind die finanziellen Bundesmittel für
die „Frühen Hilfen“ in den Landkreisen Diepholz
und Nienburg in diesem Jahr?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 5. Mai 2025
Im Haushaltsjahr 2025 wurden bislang keine Fördermittel aus der
Bundesstiftung Frühe Hilfen zugewiesen, da der Antrag des Landes
Niedersachsen noch nicht vorliegt.
68. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Wird das Mehrgenerationenhaus Barnstorf auch
in diesem Jahr im Sonderschwerpunkt "Förderung
der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen"
gefördert, und wenn ja, mit Mitteln in welcher
Höhe?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 5. Mai 2025
Das Mehrgenerationenhaus Barnstorf hat für den Sonderschwerpunkt
„Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ im
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander für 2025
eine Förderung in Höhe von 14.000 Euro beantragt. Im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung wurde zunächst eine Förderung in Höhe von
4.200 Euro bewilligt. Die Bescheidung über die verbleibende
Fördersumme soll nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen.
69. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
In welcher Schwangerschaftswoche wurden die
über 3.000 Schwangerschaftsabbrüche nach der
zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024
(Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 128
vom 3. April 2025) nach Kenntnis der
Bundesregierung durchschnittlich vorgenommen, und
wie hoch war der Anteil der Abbrüche, die erst
nach der 20. Schwangerschaftswoche erfolgten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 5. Mai 2025
Von den 3.165 Abbrüchen im Jahr 2024 (vollendete 12.
Schwangerschaftswoche oder mehr) erfolgte rund 1,0 Prozent ab der (vollendeten)
20. Schwangerschaftswoche.
Im Durchschnitt erfolgten die 3.165 Abbrüche in der 18.
Schwangerschaftswoche.
70. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden im
Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März
2025 in jedem der deutschen Bundesländer
durchgeführt, und wie hoch war in jedem dieser
Bundesländer die Veränderung der Anzahl der
Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich zum
ersten Quartal 2024 in absoluten Zahlen (bitte
jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 5. Mai 2025
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich die
statistischen Ergebnisse der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche
aufbereitet nach Ländern und bundesweit. Umfasst hiervon ist eine
Auswertung über die Zahl der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
im Berichtszeitraum (auch Fehlanzeige). Die Ergebnisse können auf der
Internetseite des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden (www.des
tatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschafts
abbrueche/_inhalt.html#592358).
Die Ergebnisse aus dem 1. Quartal 2025 liegen der Bundesregierung
noch nicht vor.
71. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele volljährige/minderjährige Personen
haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Geschlechts- und/oder Namensänderung seit dem
Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am
1. November 2024 bis heute in Anspruch
genommen, und in welchem Bundesland wurde am
meisten bzw. am wenigsten von den Änderungen
Gebrauch gemacht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 9. Mai 2025
Zur Fragestellung liegen der Bundesregierung keine gesicherten
Erkenntnisse vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
72. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für welche Arten von infrastrukturellen
Maßnahmen bzw. Umbauten sind die Kosten für
Vorhaben zur Bildung von integrierten
Notfallstrukturen im Rahmen von § 3 Absatz 6 der
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV)
(inklusive zugehörigem Begründungstext)
förderfähig, und sind insbesondere Umbauten eines
Luftrettungslandeplatzes gemäß den Vorgaben
nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) im
Rahmen des § 3 Absatz 6 KHTFV förderfähig?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 6. Mai 2025
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5.
Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) wurde der Transformationsfonds
eingeführt, der gemäß § 12b Absatz 1 Satz 4 Nummer 6 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) unter anderem die Förderung von Vorhaben
zur Bildung integrierter Notfallstrukturen vorsieht. Die
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) vom 15. April 2025 (BGBl.
2025 I Nr. 113) greift diesen Fördertatbestand in § 3 Absatz 6 auf und
bestimmt, dass förderfähige Kosten bei Vorhaben zur Bildung
integrierter Notfallstrukturen die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen
sowie Kosten für weitere Maßnahmen sind, soweit sie für die
Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind. Dabei werden die Arten
von infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Umbauten, die förderfähig sein
können, nicht abschließend genannt. Vielmehr werden in der
Begründung dieses Fördertatbestandes mögliche förderfähige Kosten
beispielhaft aufgelistet (siehe Bundesratsdrucksache 64/25). Explizit genannt als
Beispiele für im Rahmen dieses Fördertatbestandes förderfähige Kosten
sind unter anderem die Kosten der Einrichtung oder Umbauten eines
Luftrettungslandeplatzes gemäß den Vorgaben des § 6 des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), sowie die Kosten für Umbauten, um eine räumliche
Verbindung von Schockraum und Bildgebung herzustellen, die Kosten
des räumlichen Anschlusses von Beobachtungsstationen oder einer
Notdienstpraxis an die Zentrale Notaufnahme, die Kosten für die
Einrichtung eines Sofortlabors sowie die Kosten für Geräte beziehungsweise
die für die Leistungsgruppe 65 „Notfallmedizin“ in Verbindung mit den
Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in
Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderliche sachliche Ausstattung. Diese Auflistung ist
nicht abschließend.
Zudem ist hinsichtlich dieses Fördertatbestandes grundsätzlich zu
beachten, dass im Rahmen der seit Jahren in der Diskussion befindlichen und
auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten
Notfallreform eine Anpassung des Fördertatbestandes zu prüfen sein
wird. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist daher zu vermeiden, dass
Strukturen, die keine Bestandsperspektive haben, finanziell gefördert
werden. Nicht mit den Zwecken des Transformationsfonds und der
Finanzverantwortung der Länder vereinbar sind Vorhaben, die dem
Aufbau, Umbau oder Neubau von Notfallstrukturen dienen, die in der
alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen liegen.
Hierfür aufgewendete finanzielle Mittel können nicht aus dem
Transformationsfonds finanziert werden.
73. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Leitet die Bundesregierung aus den Aussagen von
Andreas Storm, dem Vorstandsvorsitzenden der
Krankenkasse DAK, Gesundheit und Pflege
befänden sich „in der größten Krise seit Bestehen
der Bundesrepublik“, und „wirksame Maßnahmen
zur Beitragsstabilisierung... müss[t]en sofort
eingeleitet werden“ (www.n-tv.de/politik/Krankenka
ssen-schicken-Notruf-an-neue-Gesundheitsminist
erin-article25733218.html), eine Anregung zur
Ergreifung von Maßnahmen zur Bewältigung der
damit angesprochenen Problematik ab, und wenn
ja, welche Maßnahmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 5. Mai 2025
Am 6. Mai 2025 findet im Deutschen Bundestag die Vereidigung des
neuen Bundeskanzlers und der Ministerinnen und Minister der neuen
Bundesregierung statt. Damit endet die Amtszeit der aktuellen
Bundesregierung. Es ist davon auszugehen, dass der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD die Grundlage des Handelns der neuen
Bundesregierung sein wird.
74. Abgeordneter
Dr. Markus
Reichel
(CDU/CSU)
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und
hier insbesondere das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um
die Sicherheitsbedenken von Teilen der
Internetzivilgesellschaft (www.mdr.de/nachrichten/sachse
n-anhalt/landespolitik/epa-elektronische-patienten
akte-widerspruch-hack-sicherheit-102.html und
Tagesspiegel Background vom 16. Januar 2025)
zur sicheren und datenschutzfreundlichen
Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
auszuräumen und zu lösen (bitte die konkreten
Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheitsbedenken –
Unzulänglichkeiten beim Zugriff auf die Daten in
der Akte, ICCSNs [individuelle
Identifikationsnummern der Versicherten] etc. – auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 7. Mai 2025
Das Bundesministerium für Gesundheit hat zusammen mit der gematik
und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
verschiedene Maßnahmen unternommen, um die vom Chaos Computer
Club im Dezember 2024 und April 2025 aufgezeigten, hypothetischen
Angriffswege auszuschließen. Dazu wurden sowohl organisatorische als
auch technische Maßnahmen umgesetzt, die eine sichere Nutzung der
elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende und
Versicherte ermöglichen.
Diese umfassen konkret:
• Sensibilisierung der Leistungserbringer zum sicheren Umgang mit
dem elektronischen Praxisausweis/Institutionsausweis (SMC-B)
• Schärfung der Sperrprozesse der SMC-B, insbesondere bei einer
Praxisaufgabe
• Monitoring, Anomalie-Erkennung und daraus folgende
Zugriffsbeschränkungen bei der Nutzung der SMC-Bs
• Anpassung des Nachweises des Behandlungskontextes (unter
Nutzung der Kartennummer ICCSN) durch Erweiterung der
erforderlichen Prüfmerkmale
• Abschaltung des Verfahrens zur elektronischen Ersatzbescheinigung,
die unmittelbar aus dem Primärsystem eines Leistungserbringers
angefordert werden konnte (seit dem 30. April 2025)
• Vorbeugende Schutzmaßnahmen für Versicherte, für die zuletzt vor
dem 30. April 2025 eine elektronische Ersatzbescheinigung über das
Primärsystem einer Ärztin oder eines Arztes angefordert wurden
75. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
Ursachen der nach meiner Ansicht auffallend
abrupten und auf etwa drei bis fünf Wochen
begrenzten Sterbepeaks im Frühjahr 2020 in
einzelnen europäischen Regionen wie Bergamo, Madrid
oder Paris, die trotz bereits geltender harter
Lockdown-Maßnahmen auftraten, sich danach aber
nicht wiederholten, und wenn ja, welche, und wie
bewertet sie vor diesem Hintergrund die
Möglichkeit, dass solche Sonderereignisse durch
strukturelle Überforderung, soziale Dynamiken oder
auch durch die Maßnahmen selbst begünstigt
worden sein könnten – insbesondere im Hinblick
auf die künftige Eignung und Verhältnismäßigkeit
flächendeckender Lockdown-Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 6. Mai 2025
Im Laufe der Pandemie haben viele Staaten auch in Europa massive
Übersterblichkeiten verzeichnet. Einen Vergleich zwischen europäischen
Staaten und Altersgruppen über die Jahre hinweg ermöglicht das
Netzwerk EUROMOMO, zu dem auch Deutschland beiträgt (www.euromom
o.eu/graphs-and-maps). Besonders ausgeprägt waren die Anstiege in
einigen Staaten im Frühjahr des ersten Pandemiejahres. Die ergriffenen
Maßnahmen können maßgeblich mit für die Beendigung der Situation
mit extremer Übersterblichkeit verantwortlich gemacht werden. Ein
„Nachhängen“ der Ausschläge nach Beginn der Maßnahmen ist auf die
Zeitverzögerung zwischen Infektions- und Sterbezeitpunkt
zurückzuführen. Das heißt, während der Laufzeit eingeführter Maßnahmen starben
viele Menschen, die sich bereits zuvor infiziert hatten und erst im
Verlauf schwer erkrankten. Bei Infektionsgeschehen baut sich die Kurve der
Todesfälle zeitlich versetzt von der Kurve nach Melde- bzw.
Erkrankungsdatum auf. Der Zeitverzug zwischen Infektion, Erkrankung und
Tod variiert je nach Inkubationszeit und durchschnittlicher
Krankheitsdauer. Der Erfolg der Maßnahmen zeigt sich erst nach einer gewissen
Latenz durch Rückgang der Mortalität.
Wenn effektive Maßnahmen ergriffen werden, gehen die Infektionen
zurück und damit – etwas zeitversetzt – auch die Todesfälle. Dafür, dass
die beschriebenen kurzfristigen Spitzen der Übersterblichkeit zu Beginn
der Pandemie in besonders betroffenen Regionen auf andere Gründe als
COVID-19 zurückzuführen sein könnten, liegen keine Hinweise vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Thomas Dietz auf
Bundestagsdrucksache 21/29 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr
76. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gab es Kontakte von Katherina Reiche,
Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer
damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und
Vertretern des Verbands kommunaler
Unternehmen e. V. im Zeitraum vom 17. Dezember 2013
bis 28. Februar 2015, und wenn ja, welche (bitte
die Gesamtanzahl der Treffen angeben und die
letzten 13 Treffen unter Angabe des Datums und
des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 6. Mai 2025
Die Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen
Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen. Unter diesen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist
weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende
Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
77. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird die Bundesregierung die Ergebnisse der
durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz in Auftrag gegeben Studie „Vom BVWP
2030 zur Bundesverkehrswege und -
Mobilitätsplanung (BVMP) – Eine interdisziplinäre Analyse
der Verkehrsinfrastrukturplanung als Bestandteil
der gesamtwirtschaftlich ausgerichteten
Verkehrssystemgestaltung unter besonderer
Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten“, vor
allem das in der Studie ermittelte Nutzen-Kosten-
Verhältnis unter 1, in die weitere Bewertung des
Ausbaus der A 8 zwischen München und
Salzburg einfließen lassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 7. Mai 2025
Die Bundesregierung berücksichtigt grundsätzlich aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnisse bei ihrer Arbeit.
78. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Auswirkungen der auf europäischer Ebene vorliegenden
Vorschläge zur Führerscheinrichtlinie hinsichtlich
ihrer Auswirkungen auf den sog.
Feuerwehrführerschein, insbesondere beim Führen von
Fahrzeugen über 5 Tonnen?
Antwort des Staatssekretärs Hartmut Höppner
vom 7. Mai 2025
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates
haben sich am 24. März 2025 vorläufig auf einen Regelungstext zur 4. EU-
Führerscheinrichtlinie geeinigt. Dieser ermöglicht den EU-
Mitgliedstaaten für ihr Hoheitsgebiet dabei auch, bei der Fahrerlaubnisklasse B u. a.
für Feuerwehrfahrzeuge, auch mit Anhänger, die Gewichtsbeschränkung
von 3,5 auf 5 Tonnen anzuheben. Der Fahrer muss mindestes 20 Jahre
alt sein. Ferner muss er eine Schulung oder Prüfung absolvieren, die
EU-Mitgliedstaten können auch beides vorsehen. Die Mitgliedstaaten
können diese Feuerwehrwehrfahrerlaubnisse gegenseitig anerkennen.
Ein wesentliches Anliegen Deutschlands würde damit aufgegriffen. Die
Regelung wird daher begrüßt.
Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und
vom Rat bestätigt werden.
79. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Infrastrukturzustandsnoten wurden seitens
der Deutschen Bahn AG jeweils für die
Bahnstrecken zwischen Waiblingen–Schwäbisch Hall-
Hessental, Schwäbisch Hall-Hessental–Crailsheim
sowie Crailsheim–Nürnberg jeweils für Brücken,
Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen,
Bahnübergänge, Stellwerke und Oberleitung im Jahr
2024 festgestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 5. Mai 2025
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der
DB InfraGO AG.
Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG mitgeteilten
Netzzustandsnoten für die einzelnen Gewerke der angefragten Strecken
aufgeführt.
Waiblingen–
Schwäbisch Hall-
Hessental
Eppingen–
Crailsheim
Crailsheim–
Nürnberg
Objektgruppe 4930 4950 5902 und 4951
Brücken 2.9 2.7 3.0
Bahnübergänge 4.9 5.2 5.0
Gleise 3.6 3.4 2.9
Stellwerke 4.7 4.8 3.9
Oberleitung 2.3 2.2 2.6
Stützwände 3.1 2.3 1.6
Tunnel 4.2 3.3
Weichen 3.4 3.1 3.1
Gesamt 3.4 3.2 3.0
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
80. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Gesamtmenge an PFAS nach
Trinkwasserverordnung und Trifuoracetat (in Tonnen)
werden in Deutschland pro Jahr nach Kenntnisstand
der Bundesregierung in die Umwelt freigesetzt
(bitte Freisetzungswege und Menge, z. B.
Industrieabwässer etc., angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Bettina Hoffmann
vom 5. Mai 2025
Die Bundesregierung hat keinen detaillierten Kenntnisstand zur
Gesamtmenge der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) nach
Trinkwasserverordnung, die in Deutschland pro Jahr in die Umwelt freigesetzt
werden. Bei diesen PFAS handelt es sich um zwanzig
Perfluorcarbonsäuren, für deren Summe in der Trinkwasserverordnung ein
entsprechender Grenzwert vorgegeben ist.
Der Bundesregierung ist allerdings eine EU-weite Abschätzung zu den
Gesamtemissionen aller Perfluorcarbonsäuren und deren
Vorläuferverbindungen bekannt, zu denen auch die oben genannten PFAS nach der
Trinkwasserverordnung gehören. Diese nach Verwendungssektoren
aufgeschlüsselte Zusammenstellung ist im sogenannten „Annex XV
Restriction Report“ enthalten, mit dem ein REACH-Beschränkungsverfahren
auf EU-Ebene eingeleitet worden ist (https://echa.europa.eu/documents/
10162/1c480180-ece9-1bdd-1eb8-0f3f8e7c0c49). Sie findet sich dort in
Tabelle 1 auf Seite 41 in den Spalten „PFAAs and PFAA precursors (t/
y)“.
Zu der Situation bei Trifluoressigsäure hat das Umweltbundesamt
(UBA) ein Hintergrundpapier veröffentlicht unter dem Titel
„Chemikalieneintrag in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA) als
persistente und mobile Substanz mit vielen Quellen“ (www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/2021_hg_chemiekali
eneintrag_bf_v2.pdf). Zudem liegen mit dem Abschlussbericht des
Forschungsvorhabens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive
Minimierung schaffen – Räumliche Analyse der Eintragspfade in den
Wasserkreislauf“ Abschätzungen zu Umweltkonzentrationen und
Emissionsmengen vor (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf). Die Daten aus
diesem Vorhaben sind ebenfalls verfügbar unter https://gis.uba.de/maps/res
ources/apps/TFA-Herkunft-und-Belastungen/index.html.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung
81. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um
welche Zuwendungsempfänger, geförderten
Einrichtungen und Förderorte es sich handelt, die in
der Auflistung der Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 68 auf
Bundestagsdrucksache 21/69 genannt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 6. Mai 2025
In der folgenden Übersicht, die auf den Datensätzen der
Antragsdatenbank „Kumasta“ basiert, sind die ergänzenden Informationen zu den
genannten Gesamtprojekten aufgeführt. „Kultur macht stark“-Projekte
werden vor Ort von lokalen Bündnissen für Bildung durchgeführt, die
aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen bestehen, die
unterschiedliche Kompetenzen und Eigenleistungen einbringen. Einer der
Bündnispartner übernimmt die Gesamtkoordination und beantragt bei
den Programmpartnern (sogenannte Förderer) Fördermittel.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
82. Abgeordneter
Dr. Jan-Niclas
Gesenhues
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass
die Kooperation im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit mit der verfassten Wirtschaft,
insbesondere mit den Handwerksorganisationen,
künftig verlässlich gestärkt wird, und wie
bewertet sie, dass in der aktuellen Förderrunde für
Berufsbildungspartnerschaften und Kammer- und
Verbandspartnerschaften von 64 eingereichten
Vorschlägen lediglich vier und nur ein einziger
aus dem Handwerksbereich ausgewählt wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler
vom 9. Mai 2025
Die Planungen für neue Kooperationen mit der verfassten Wirtschaft
unterliegen dem laufenden Haushaltsverfahren. Sie sind daher vorläufig
und müssen an die Entscheidungen zum Haushaltsgesetz 2025 angepasst
werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) hat Vorbereitungen getroffen, um nach der
Verabschiedung des Haushaltsgesetzes unmittelbar handeln zu können.
Die Mittel zur Förderung von Kammer- und Verbandspartnerschaften
sowie Berufsbildungspartnerschaften liegen regelmäßig unter der Zahl
der förderfähigen Vorschläge, so dass das BMZ in den letzten Jahren nur
einen kleinen Teil der Vorschläge fördern konnte.
Über den Ansatz der Partnerschaftsprogramme hinaus richtet sich der
„Handwerksfonds plus“ zudem dezidiert an die entwicklungspolitische
Arbeit von Handwerkern und Handwerksverbänden.
83. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wurden nach Ansicht der Bundesregierung mit
den unter der Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja
Schulze initiierten entwicklungspolitischen
Maßnahmen insbesondere in Schwerpunktländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit Kriterien
wie etwa Armutsbekämpfung sowie
wirtschaftliche Eigenständigkeit der Partnerländer erfüllt,
und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein,
warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler
vom 7. Mai 2025
In Partnerländern gestaltet das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung entwicklungspolitische Maßnahmen
einvernehmlich mit seinen Kooperationspartnern.
Bei den dabei verfolgten strategischen Zielen haben Armutsbekämpfung
und wirtschaftliche Entwicklung einen hohen Stellenwert. Die deutsche
Entwicklungspolitik leistet durch die Vorhaben wirksame Beiträge, unter
anderem um ökonomischen Fortschritt sozial gerecht zu gestalten und
Armut zu reduzieren.
Über die entwicklungspolitischen Ziele und Erfolge in der 20.
Legislaturperiode informiert z. B. der 17. Entwicklungspolitische Bericht der
Bundesregierung.
84. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wurde im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der
Amtszeit der Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja
Schulze ggf. in Kooperation mit weiteren
Bundesministerien die gezielte Verbesserung von
Rückführungsmöglichkeiten abgelehnter Asylbewerber
in Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit geprüft, und wenn ja, in welcher
Weise und mit welchen Ergebnissen, und wenn
nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 9. Mai 2025
Die Bundesregierung spricht intensiv mit Herkunftsstaaten über die
Verbesserung der Rückkehrkooperation. Dieser Dialog erfolgt in
ressortabgestimmter, geeigneter und partnerschaftlicher Art und Weise. Die
Entwicklungspolitik ist Teil der ressortkohärenten Abstimmung zur
Rückkehrkooperation.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
85. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird der vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte
Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025
vorliegen, wie in der Leistungsbeschreibung von
Vagedes & Schmid im Auftrag des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen im Rahmen des Rahmenvertrags „Bündnis
bezahlbarer Wohnraum“ mit dem Titel
„Entwicklung eines Mustererbbaurechtsvertrags für
bezahlbares Wohnen“ vom 12. Juli 2024 vorgesehen,
und plant die Bundesregierung finanzielle
Unterstützung für Erbbaurechtsvertragsverhältnisse, um
bezahlbares Wohnen auf Erbbaugrundstücken
trotz gestiegenem Bodenrichtwert zu
ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Sabine Poschmann
vom 9. Mai 2025
Wie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, wird der vollständige
Entwurf des Mustererbbaurechtsvertrags im Mai 2025 dem
Begleitgremium vorgelegt werden. Auch die Abschlusssitzung des
Begleitgremiums zur finalen Abstimmung des Entwurfs wird wie im Zeitplan
vorgesehen im Mai stattfinden.
Die Bundesregierung plant keine finanzielle Unterstützung speziell für
Erbbaurechtsvertragsverhältnisse. Förderungswürdige Projekte und
Personen sind unabhängig davon zu fördern, ob das Vorhaben im
Erbbaurecht oder auf andere Weise realisiert wird (und welcher Bodenrichtwert
vorliegt). Es gibt keinen Grund, Erbbaurechtsnehmerinnen und
Erbbaurechtsnehmer zu fördern, wenn sie nach ihren wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht förderungsbedürftig sind und auch die jeweiligen Vorhaben
nicht förderungswürdig ist.
Berlin, den 9. Mai 2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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- part_of_vorgang → Entwicklung des Energiebedarfs durch KI-Anwendungen in Deutschland seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfassung der Anzahl von bei Stallbränden ums Leben gekommenen Tiere (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfüllung von entwicklungspolitischen Maßnahmen mit den Partnerländern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erteilte Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erweiterung des NATO-Pipelinesystems CEPS nach Osten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fehler im Zusammenhang mit der Prüfung von Leistungsansprüchen seit Einführung des Bürgergeldes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Feststellung unerlaubt eingereister Personen in Mecklenburg-Vorpommern von Januar bis April 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle und organisatorische Unterstützung von Moscheevereinen in Bremen durch ausländische Regierungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Unterstützung des Sahaba Gemeindezentrums Rostock e.V. oder des Islamischen Bunds Rostock e.V. durch ausländische Geldgeber (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Flugreisen der Bundesministerin Annalena Baerbock in der 20. Legislaturperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von NGOs in Rumänien im Haushaltsjahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung von Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen im Rahmen der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geförderte Projekte im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I im Rahmen des Bundesprogramms "Kultur macht stark" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gespräche mit dem österreichischen Bundesminister Gerhard Karner über die Zurückweisung von Asylsuchenden nach Österreich (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Erlasse auf Erbschaft- und Schenkungsteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaft- und Sche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Fördermittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen für die Landkreise Diepholz und Nienburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hohe Sterberate in einigen Teilen Europas im Frühjahr 2020 trotz Lockdown-Maßnahmen während der Corona-Pandemie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Illegale Grenzübertritte von Januar bis Mai 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Import von Kernenergie im ersten Quartal 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Inhalt der Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Institutionelle Förderung für Schutzeinrichtungen nach der Istanbul-Konvention (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Jährliche Freisetzung von per- und polyfluorierten Chemikalien in die Umwelt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontakte der Parlamentarischen Staatssekretärin a. D. Katherina Reiche mit dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten durch Redispatch-Maßnahmen in Bezug auf Erneuerbare-Energien-Anlagen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für das Netzengpassmanagement im ersten Quartal 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten für Frisöre in den Bundesministerien in der 20. Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kurorte und Heilbäder in der Haushaltssicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lieferungen von russischem Flüssigerdgas an das bundeseigene Unternehmen SEFE Securing Energy for Europe GmbH in den Jahren 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen in der Kranken- und Pflegeversicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Netzzustandsnoten der Deutschen Bahn für die Bahnstrecken Waiblingen-Schwäbisch Hall-Hessental, Eppingen-Crailsheim und Crailsheim-Nürnberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Notwendige Höhe des Mindestlohns zur Erlangung einer Rente von 60 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns und zur Ermöglichung eines armuts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Notwendiger Durchschnittslohn zur Erreichung bestimmter Rentenzahlbeträge bei Renteneinstieg im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalbestand der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Produktion von Wasserstoff im Reallabor SmartQuart am Standort Kaisersesch (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtlicher Status und Gültigkeit der erteilten Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtsextremisten oder Personen mit Verbindung zur Reichsbürgerszene mit Waffenschein im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Jahr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sanktionen von Angriffen auf Gerichte sowie Richter und deren Angestellte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherstellung der Energieversorgung im Rahmen der Transformation zur Klimaneutralität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit mit der verfassten Wirtschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen zischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen zwischen der Bundesregierung und Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 2023 und 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Überproduktion an Solarstrom als möglicher Grund für den Zusammenbruch der Strominfrastruktur in Südeuropa (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzungsstand der Strategien zur Tiergesundheit und zur Reduktion von Tierversuchen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbesserung der Rückführung abgelehnter Asylbewerber in Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit der KfW IPEX-Beteiligung am NLNG T7-Projekt in Nigeria mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vergleich von Pensions- und Rentenzahlungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhängte Sanktionen für Arbeitssuchende in den letzten vier Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung des Mustererbbaurechtsvertrags im Mai 2025 durch das BMWSB (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verzögerungen von Entschädigungszahlungen an Kunden der insolventen FTI Touristik GmbH durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirkung staatlich kontrollierter Glücksspielangebote auf sozial schwache Haushalte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen im April 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)