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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 09.05.2025 · WP 21 · 21/119 · Schriftliche Fragen · Original ↗
85 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Stephan Brandner (AfD): Wie hoch waren die Kosten, die in der gesamten 20. Legislaturperiode für Frisöre in allen Bundesministerien insgesamt angefallen sind (bitte…
  2. Schriftliche Frage 2 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Wie viele Mieten-Gipfel bzw. Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Mietervereinen und der Wohnungswirtschaft hat der Bundeskanzler O…
  3. Schriftliche Frage 3 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit steht die Beteiligung der KfW IPEX- Bank als Ko-Kreditgeberin neuer Flüssiggas- Infrastruktur im Rahmen des „NLNG T7 Project“ in N…
  4. Schriftliche Frage 4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass bei dem Reallabor der Energiewende „Smart- Quar…
  5. Schriftliche Frage 5 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der Energiewende verbindliche Kriterien benannt, welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen…
  6. Schriftliche Frage 6 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am Standort Kaisersesch hinsichtlich der Wasserst…
  7. Schriftliche Frage 7 von Tobias Ebenberger (AfD): Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Energiebedarf durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland seit d…
  8. Schriftliche Frage 8 von Tobias Ebenberger (AfD): Wie sichert Deutschland angesichts des Ausstiegs aus der Kernkraft und des geplanten Ausstiegs aus fossilen Energieträgern („Klimaneutralitä…
  9. Schriftliche Frage 9 von Tobias Ebenberger (AfD): Hat die Industriekrise in Deutschland (Werksschließungen, Unternehmensabwanderungen, Insolvenzen usw.) seit dem Jahr 2020 den Gesamtenergieb…
  10. Schriftliche Frage 10 von Christian Görke (DIE LINKE): An welchen Häfen bzw. Hafenterminals in der Europäischen Union landeten bzw. landen die Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) des russischen U…
  11. Schriftliche Frage 11 von Leif-Erik Holm (AfD): Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 durch Redispatch-Maßnahmen im Rahmen des Netzengpassmanage…
  12. Schriftliche Frage 12 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viel Strom aus Kernenergie hat Deutschland im Rahmen des grenzüberschreitenden Stromhandels im ersten Quartal 2025 importiert (bitte nac…
  13. Schriftliche Frage 13 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderungen und Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Kreditanst…
  14. Schriftliche Frage 14 von Dr. Anna Rathert (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass eine Überproduktion an Strom durch Solaranlagen (www.blick.ch/ausland/mit-jeder-st…
  15. Schriftliche Frage 15 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche Fördermaßnahmen des Bundes in Form von Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 an…
  16. Schriftliche Frage 16 von Raimond Scheirich (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für das Jahr 2024, welche im Zuge des Einspeisemanagements als Ausfallarbeit – auch Phantoms…
  17. Schriftliche Frage 17 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die potenzielle Wirkung staatlich kontrollierter Glücksspielangebote, insbesondere der Lottogesell…
  18. Schriftliche Frage 18 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie viele Anträge auf die Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach K…
  19. Schriftliche Frage 19 von Jan van Aken (DIE LINKE): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbeda…
  20. Schriftliche Frage 20 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Kurorte und Heilbäder in Deutschland sich derzeit in der Haushaltssicherung befinden…
  21. Schriftliche Frage 21 von Caren Lay (DIE LINKE): In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit 2015 Wohnungen abgerissen, um an selbigem Ort durch Ersatzwohnungsbau…
  22. Schriftliche Frage 22 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Wie viele Förderanträge mit Bezug zu Projekten der sogenannten „Vielfalt“, „Gendergerechtigkeit“ oder „Dekolonialisierung“ wurden seit 2022…
  23. Schriftliche Frage 23 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmateriali…
  24. Schriftliche Frage 24 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Bundespolizisten waren am 30. April 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen deutsc…
  25. Schriftliche Frage 25 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im April 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das d…
  26. Schriftliche Frage 26 von Leif-Erik Holm (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche ausländische Geldgeber (Regierungen, NGOs oder Privatpersonen), die das Sahaba Gemeindezent…
  27. Schriftliche Frage 27 von Leif-Erik Holm (AfD): Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum 30. April in Mecklenburg-Vorpommern aufgegriff…
  28. Schriftliche Frage 28 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Was bedeuten die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bei der Vorstellung ihrer Legislaturbilanz genannten „30 Pr…
  29. Schriftliche Frage 29 von Jan Köstering (DIE LINKE): War der rechtsextremistische Aktivist und Leiter des Stützpunktes Sauerland-Süd der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“, Julian Bender, sei…
  30. Schriftliche Frage 30 von Sergej Minich (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in Bremen ansässige Moscheevereine finanzielle oder organisatorische Unterstützung durch ausländische…
  31. Schriftliche Frage 31 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungs…
  32. Schriftliche Frage 32 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Sieht die Bundesregierung Angriffe auf (Bundes-)Gerichte und ebendort tätige Richter sowie Angestellte als hinreichend von den derzeitigen s…
  33. Schriftliche Frage 33 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die Bundespolizei seit dem ersten Januar 2025 bis heute fest, und welcher Nationalität gehörten d…
  34. Schriftliche Frage 34 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im Jahr 2025 anberaumt bzw. welche we…
  35. Schriftliche Frage 35 von Zada Salihović (DIE LINKE): Welche rechtsextremen Gruppierungen und Netzwerke sind nach Informationen der Bundesregierung im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge…
  36. Schriftliche Frage 36 von Zada Salihović (DIE LINKE): Wie viele Rechtsextremisten oder Personen, die den Phänomenbereichen „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bzw. „verfassungsschutzrelevante Del…
  37. Schriftliche Frage 37 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Aufnahmezusagen wurden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan an gefährdete Afghaninnen und Afghanen bis heute vergeben…
  38. Schriftliche Frage 38 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen rechtlichen Status und welche Gültigkeit haben die erteilten Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, und in wel…
  39. Schriftliche Frage 39 von Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Bundesministerium des Innern und für Heimat abgeflossen, und…
  40. Schriftliche Frage 40 von Raimond Scheirich (AfD): Fanden in den Jahren 2023 und 2024 offizielle Treffen des Bundeskanzlers, der Bundesminister oder anderer Mitglieder der Bundesregierung mit…
  41. Schriftliche Frage 41 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschaffung des analogen Meldescheins für inländische Gäste seit diesem Jahr in Beherbe…
  42. Schriftliche Frage 42 von Uwe Schulz (AfD): Hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im Rahmen ihrer Reise in die Arabische Republik Syrien im April 2025 bilater…
  43. Schriftliche Frage 43 von Uwe Schulz (AfD): Welche spezifischen Erkenntnisse konnte die Bundesministerin des Innern und für Heimat im Rahmen ihres offiziellen Besuchs in der syrischen…
  44. Schriftliche Frage 44 von René Springer (AfD): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Medianpension für Beamte, und wie viele Versicherungsjahre muss nach Kenntnis der…
  45. Schriftliche Frage 45 von René Springer (AfD): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzi…
  46. Schriftliche Frage 46 von René Springer (AfD): Welche Ausgaben hatte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 für Beamtenpensionen zu leist…
  47. Schriftliche Frage 47 von Stephan Brandner (AfD): Wie viele Flugreisen hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in der 20. Legislaturperiode insgesamt absolviert (bitte die…
  48. Schriftliche Frage 48 von Vinzenz Glaser (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen –…
  49. Schriftliche Frage 49 von Dr. Anna Rathert (AfD): In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Rumänien gefördert im letzten Haushaltsjahr (bitte di…
  50. Schriftliche Frage 50 von Michael Donth (CDU/CSU): Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group betroffenen Pauschalreisenden warten nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt,…
  51. Schriftliche Frage 51 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebene…
  52. Schriftliche Frage 52 von Sergej Minich (AfD): Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein, insbes…
  53. Schriftliche Frage 53 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen oder Einwendungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Empfehlung de…
  54. Schriftliche Frage 54 von Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten fachlichen Gründe waren für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausschlaggebend, um die ursprünglich noch für 202…
  55. Schriftliche Frage 55 von Jan Feser (AfD): Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von SGB-II…
  56. Schriftliche Frage 56 von Jan Feser (AfD): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhängten Sanktionen nach § 31…
  57. Schriftliche Frage 57 von Jan Feser (AfD): Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie in den Jobcentern bundeswei…
  58. Schriftliche Frage 58 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen sein müsste, damit er auf ein Arbeitsleben ge…
  59. Schriftliche Frage 59 von Cem Ince (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen sein müsste, damit er Familien ein Einkommen obe…
  60. Schriftliche Frage 60 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Wie viele Jahre musste ein Rentner, der 2025 in Rente geht, durchschnittlich verdienen, um mit seinem Rentenzahlbetrag Grundsicherungsniveau…
  61. Schriftliche Frage 61 von Edgar Naujok (AfD): Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden in den letzten fünf Jahren bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Wahrnehmung eines kommunalpoli…
  62. Schriftliche Frage 62 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Planungen zur Erweiterung des NATO- Pipelinesystems CEPS in östlicher Richtung vor, und wenn ja…
  63. Schriftliche Frage 63 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Tiergesundheitsstrat…
  64. Schriftliche Frage 64 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Was ist der aktuelle Stand der im Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Reduktionsstrategie…
  65. Schriftliche Frage 65 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wieso wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei Brandfällen in Tierhaltung ums Leben gekommenen Tiere nicht erfasst, wie in…
  66. Schriftliche Frage 66 von Katrin Fey (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung – in Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul- Konvention – darüber, wie viel Prozent der nac…
  67. Schriftliche Frage 67 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Wie hoch sind die finanziellen Bundesmittel für die „Frühen Hilfen“ in den Landkreisen Diepholz und Nienburg in diesem Jahr?
  68. Schriftliche Frage 68 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Wird das Mehrgenerationenhaus Barnstorf auch in diesem Jahr im Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen" geför…
  69. Schriftliche Frage 69 von Sebastian Maack (AfD): In welcher Schwangerschaftswoche wurden die über 3.000 Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024 (Statis…
  70. Schriftliche Frage 70 von Sebastian Maack (AfD): Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 in jedem der deutschen Bundesländer durchgefü…
  71. Schriftliche Frage 71 von Raimond Scheirich (AfD): Wie viele volljährige/minderjährige Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschlechts- und/oder Namensänderung seit dem Inkra…
  72. Schriftliche Frage 72 von Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für welche Arten von infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Umbauten sind die Kosten für Vorhaben zur Bildung von integrierten Notfallstrukturen…
  73. Schriftliche Frage 73 von Dr. Anna Rathert (AfD): Leitet die Bundesregierung aus den Aussagen von Andreas Storm, dem Vorstandsvorsitzenden der Krankenkasse DAK, Gesundheit und Pflege befände…
  74. Schriftliche Frage 74 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um die S…
  75. Schriftliche Frage 75 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Ursachen der nach meiner Ansicht auffallend abrupten und auf etwa drei bis fünf Wochen begrenz…
  76. Schriftliche Frage 76 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es Kontakte von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und…
  77. Schriftliche Frage 77 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Ergebnisse der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschu…
  78. Schriftliche Frage 78 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der auf europäischer Ebene vorliegenden Vorschläge zur Führerscheinrichtlinie hinsichtlich…
  79. Schriftliche Frage 79 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Infrastrukturzustandsnoten wurden seitens der Deutschen Bahn AG jeweils für die Bahnstrecken zwischen Waiblingen–Schwäbisch Hall- Hes…
  80. Schriftliche Frage 80 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtmenge an PFAS nach Trinkwasserverordnung und Trifuoracetat (in Tonnen) werden in Deutschland pro Jahr nach Kenntnisstand der Bu…
  81. Schriftliche Frage 81 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um welche Zuwendungsempfänger, geförderten Einrichtungen und Förderorte es sich handelt, die in de…
  82. Schriftliche Frage 82 von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kooperation im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit der verfassten Wirtschaft, in…
  83. Schriftliche Frage 83 von Edgar Naujok (AfD): Wurden nach Ansicht der Bundesregierung mit den unter der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze…
  84. Schriftliche Frage 84 von Edgar Naujok (AfD): Wurde im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der Amtszeit der Bundesministerin für wirtschaftli…
  85. Schriftliche Frage 85 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025 vorliegen, wie i…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/119 21. Wahlperiode 09.05.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 80 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 47 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 6 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 23, 77, 78 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56, 57 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 48 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 26, 27 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Abgeordnete Nummer der Frage Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68, 81 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 20, 63, 64, 65 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 21 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 52 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 83, 84 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 62 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . 31, 32, 33, 34 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 49, 73 Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 15, 35, 36 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 37, 38, 39 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 40, 71 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 22 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45, 46 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 2 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3, 4, 5 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27, 28, 29 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37, 38 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Drucksache 21/119 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Seite Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/119 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch waren die Kosten, die in der gesamten 20. Legislaturperiode für Frisöre in allen Bundesministerien insgesamt angefallen sind (bitte die Gesamtkosten nach den einzelnen Bundesministerien getrennt aufschlüsseln)? Antwort des Chefs des Bundespresseamts Stefan Kornelius vom 9. Mai 2025 Leistungen von Visagistinnen und Visagisten, Kosmetikerinnen und Kosmetikern sowie Friseurinnen und Friseuren waren in der vergangenen Legislaturperiode immer wieder Thema parlamentarischer Fragen. Für Ihre vorliegende Frage, die sich nun ausschließlich auf Friseurleistungen bezieht, wurden die diesbezüglichen Ausgaben der Bundesministerien im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis zum 25. März 2025 abgefragt. Im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind Kosten in Höhe von 4.573,07 Euro für Friseurleistungen entstanden. Bei der angegebenen Summe handelt es sich um Kosten, die im Zusammenhang mit Friseur- und Visagistenleistungen angefallen sind. Eine Abgrenzung von Kosten, die ausschließlich für Friseurleistungen angefallen sind, ist nicht möglich. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Kosten von 14.836,12 Euro für Friseurleistungen entstanden. Der Betrag enthält teilweise auch Kosten für Visagisten- und/oder Kosmetikerleistungen. In der Kürze der Zeit war es nicht möglich, die erfragten Kosten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu ermitteln. Die übrigen Bundesministerien haben auf die vorliegende Schriftliche Frage Fehlanzeige gemeldet. Genannte Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten. Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden Beantwortungszeitraum ermittelt werden konnten. 2. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie viele Mieten-Gipfel bzw. Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern von Mietervereinen und der Wohnungswirtschaft hat der Bundeskanzler Olaf Scholz in den vergangenen vier Jahren veranstaltet, und wie viel Geld hat der Bundeskanzler bei diesen Treffen für den Wohnungsbau versprochen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 7. Mai 2025 Die Bundesregierung pflegt in jeder Wahlperiode im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche beziehungsweise deren Ergebnissen besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen beziehungsweise aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Erfasst sind im Sinne der Fragestellung nur von dem Bundeskanzler veranlasste Veranstaltungen. Teilnahmen an externen Veranstaltungen, die nicht vom Bundeskanzler veranlasst wurden, werden nicht aufgeführt. In der 20. Legislaturperiode hat der Bundeskanzler a. D. Olaf Scholz gemeinsam mit der Bundesbauministerin a. D. Klara Geywitz die Mitglieder des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum, darunter auch Vertreter von Mieterverbänden sowie der Wohnungswirtschaft, jeweils im Rahmen eines „Bündnis-Tages“ am 12. Oktober 2022 sowie am 25. September 2023 in das Bundeskanzleramt eingeladen. Anlässlich der Veranstaltung des Bündnisses am 25. September 2023 wurden Maßnahmen der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vorgestellt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das Maßnahmenpaket verwiesen (www.bmwsb.bund.de/ SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmenpaket-bauen/m assnahmenpaket-artikel.html). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 3. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit steht die Beteiligung der KfW IPEX- Bank als Ko-Kreditgeberin neuer Flüssiggas- Infrastruktur im Rahmen des „NLNG T7 Project“ in Nigeria im Einklang mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe sowie der Unterzeichnung des Glasgow Statement von 2021 durch die Bundesregierung? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 7. Mai 2025 Über den Umgang der KfW Bankengruppe mit Finanzierungen im Öl- und Erdgassektor geben die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe Auskunft, bei deren Entwicklung das Glasgow-Statement der Bundesregierung von November 2021 berücksichtigt wurde. Eine eigenständige Beurteilung konkreter Anwendungsfälle, die in die Entscheidungskompetenz der KfW Bankengruppe fallen, nimmt die Bundesregierung nicht vor. Die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.kfw.de/nachhaltigkeit/%C3% 9Cber-die-KfW/Nachhaltigkeit/Strategie-Management/Sustainable-Fina nce/Sektorleitlinien/. 4. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass bei dem Reallabor der Energiewende „Smart- Quart“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das am Standort Kaisersesch als Wasserstoff-Reallabor 2019 gestartet ist, das Herzstück der Anlage, ein Elektrolyseur, trotz Verlängerung des Projektes bis heute nicht in Betrieb gegangen ist und der Wasserstoff deshalb per Sattelzug u. a. aus Österreich geliefert werden musste (Rhein-Zeitung vom 17. April 2025 „Reallabor Kaisersesch braucht bisher wenig Wasserstoff“)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 5. Mai 2025 Das von dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Reallabor SmartQuart startete 2020 insgesamt in drei Quartieren, unter anderem in Kaisersesch. Beteiligte Partner und Zuwendungsempfänger sind im Zusammenhang mit Kaisersesch die Verbandsgemeinde Kaisersesch, die E.ON SE, die Hydrogenious LOHC Technologies GmbH und Viessmann. Mit dem Reallabor „SmartQuart“ sollte unter anderem der Betrieb eines Wasserstoffquartiers in Kaisersesch erprobt werden. Ziel war es, eine Wasserstoffinfrastruktur zu erschaffen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette verläuft: Erzeugung, Abnahme von Wasserstoff (vor Ort), Speicherung, direkte Nutzung der Abwärme vom Elektrolyseur zur Wärmeversorgung sowie auch der direkte Einsatz von Wasserstoff in der Wärmeversorgung über Brennstoffzellen. Die Investition in die Wasserstofferzeugung und die Anpassung der notwendigen Leitungsinfrastruktur wurden unter der Annahme geplant, dass ein dauerhafter Betrieb der Wasserstoffnutzung erreicht werden kann. Anfang 2022 wurde ein kommerziell aus Eigenmitteln der E.ON SE beschaffter Elektrolyseur geliefert und aufgestellt, der jedoch schlussendlich nicht betriebsfähig war. Bei der Inbetriebnahme des Elektrolyseurs traten unerwartete Schwierigkeiten auf, die vom (europäischen) Hersteller auch im Rahmen umfassender Nacharbeiten nicht behoben werden konnten. Mehr als 22 Monate wurde vom Konsortium in Eigeninitiative versucht, in Kooperation mit dem Hersteller, die technischen Mängel (insbesondere Dichtigkeitsprobleme), welche nicht vom Konsortium verursacht worden sind, zu beheben, um gegebenenfalls doch noch eine Inbetriebnahme zu realisieren. Im Oktober 2024 gab das Konsortium bekannt, dass die Mängel nicht behoben werden konnten. Es wurde entschieden, vom Kauf des Elektrolyseurs zurückzutreten. Für den Erwerb des Elektrolyseurs ist jedoch keine Förderung (daher auch kein zuwendungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Bundes) erfolgt. Neben technischen Schwierigkeiten mit dem Betrieb des Elektrolyseurs führten auch die aktuell noch vergleichsweise hohen Kosten der Wasserstoffnutzung dazu, dass ein wirtschaftlicher Betrieb des Wasserstoffquartiers nicht erreicht werden konnte. Zudem konnte weder regional noch überregional eine ausreichende Anzahl von Wasserstoffabnehmern für einen wirtschaftlichen Betrieb gewonnen und eingebunden werden. Eine Aufrechterhaltung einer Wasserstoffinfrastruktur zur alleinigen Wärmeversorgung ohne weitere Abnehmer ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Dennoch konnten durch das Vorhaben wichtige Erkenntnisse für zukünftige Wasserstoffprojekte gewonnen werden, die ohne eine Bundesförderung und Durchführung des Projektes im Realbetrieb nicht hätten erzielt werden können. Beispiele hierfür sind die Planung, die Genehmigung und der Aufbau der Infrastruktur inklusive Rohrleitungssystem vor Ort, womit auch Erfahrungen für eine Standardisierung des Genehmigungsprozesses erzielt werden konnten. Weiterhin konnten die Befüllung und der Transport von Wasserstoff über das Leitungssystem, wie auch die Umrüstung und der Betrieb von Brennstoffzellen und die Umrüstung eines Blockheizkraftwerks zur Nutzung des Wasserstoffs in der Wärmeversorgung sowie die Speicherung von Wasserstoff erprobt werden. Ein wesentliches Projektziel im Quartier Kaisersesch war die Erprobung der errichteten Wasserstoffinfrastruktur. Um diese innerhalb der Laufzeit umsetzen zu können, wurde auf kurzfristige Wasserstofflieferungen aus Trailern zurückzugriffen. Die Erprobung wird im Mai 2025 abgeschlossen sein, so dass ab diesem Zeitpunkt die Wasserstofflieferung über Trailer eingestellt wird. Das Vorhaben wurde vor Förderung auf wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Risiken vom Projektträger Jülich bewertet. Es wurde demnach für förderwürdig anerkannt, wobei gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) der Bund ein erhebliches Interesse an der Erfüllung des Projektes hat, das im Rahmen des Energieforschungsprogramms als Forschungs- und Entwicklungsprojektes (F&E) abgewickelt wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Ergebnisse von F&E- Projekten nicht vollständig vorhersehbar sind und der Bund über die Förderung anteilig auch das finanzielle Risiko mitträgt, wenn ein Vorhaben nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. 5. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der Energiewende verbindliche Kriterien benannt, welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen haben, und sehen diese Kriterien gegebenenfalls Rückzahlungen der Fördergelder für den Fall vor, dass z. B. der Elektrolyseur gar keinen Wasserstoff erzeugt, weil er nie in Betrieb gegangen ist? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 5. Mai 2025 Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bedürfen grundsätzlich einer konkreten Zweckbindung. Die Zweckbindungen werden in den Antragsunterlagen der Antragsteller für die Vorhaben klar definiert und voneinander abgegrenzt. Die eingereichten Antragsunterlagen werden durch den beliehenen Projektträger Jülich fachlich geprüft und sind Grundlage für eine mögliche Erteilung eines Zuwendungsbescheides. Die Vorhaben in einem Projekt sind inhaltlich konkretisiert und zeitlich befristet, was eine klare Zweckbindung der Mittel sicherstellt. Änderungen im Zuwendungszweck, im Bewilligungszeitraum oder in der Mittelbereitstellung sind möglich, sofern sich diese sachlich begründen lassen. Bei F&E-Vorhaben bestehen unterschiedlichste Risiken, die dazu führen können, dass die ursprünglich formulierten Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden oder in einer anderen Art und Weise umgesetzt werden. Tritt ein Risiko ein, das negative Auswirkungen auf die ursprünglich formulierten Ziele hat, kann durchaus trotzdem ein Erkenntnisgewinn vorliegen, der für weitere Entwicklungsschritte essenziell sein kann. Die konkreten Kriterien für die „Reallabore der Energiewende“ gehen aus dem entsprechenden Förderaufruf hervor. Sie beziehen sich u. a. auf Anforderungen an die Partnerstruktur, die inhaltliche Ausrichtung sowie den Umfang eines Projektes. Darüber hinaus beziehen sich die Kriterien auf CO2-Einsparungen, Steigerungen der Technologiereifegrade, wirtschaftliche Skaleneffekte, weitere Wertschöpfungspotentiale, systemische Effekte (z. B. netzdienliche Beiträge) und andere Umweltschutzeffekte. Hinsichtlich des Reallabors „SmartQuart“ wird, wie schon in der Antwort auf Ihre Frage 4 ausgeführt, darauf hingewiesen, dass für den Elektrolyseur selbst keine Fördermittel ausgereicht worden sind. 6. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um ein Scheitern des Reallabors „SmartQuart“ am Standort Kaisersesch hinsichtlich der Wasserstoffproduktion zu verhindern, sodass die bereits heute hohe und laut aktuellen Planungen in den nächsten fünf Jahren weiter deutlich steigende Kapazität an erneuerbaren Energien aus zahlreichen Windkraft- und PV-Freiflächenanlagen nicht abgeregelt, sondern durch den im Projekt vorgesehenen, bisher jedoch noch nicht funktionsfähigen Elektrolyseur zur Wasserstoffproduktion genutzt und unter anderem in das Gasnetz eingespeist werden kann, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. Mai 2025 Wie bereits in der Antwort auf Frage 4 mitgeteilt ist das Konsortium vom Reallabor Smart Quart vom Kauf des Elektrolyseurs zurückgetreten, weil dieser aufgrund technischer Probleme nicht in Betrieb genommen werden und die Betriebsanforderungen in dem Wasserstoffmikrogrid in Kaisersesch nicht erfüllen konnte. Der Elektrolyseur wurde damals aus Eigenmitteln eines Zuwendungsempfängers beschafft und nicht aus Bundesmitteln gefördert. Im Projektverlauf hat sich gezeigt, dass die Wasserstofflösung auch bei Einbindung der Abwärmenutzung unter den aktuellen Rahmenbedingungen ökonomisch im Vergleich zu einer Versorgung über Wärmepumpen nicht sinnvoll ist. Auch konnten die zum Projektbeginn geplante Errichtung einer Wasserstofftankstelle, die Umrüstung des öffentlichen Nahverkehrs auf Wasserstoff bzw. die Gewinnung weiterer gewerblicher Abnehmer von Wasserstoff nicht realisiert werden. Ohne diese Abnehmer ist ein wirtschaftlicher Betrieb nach Ablauf des FE-Vorhabens (FE steht für „Forschung und Entwicklung“) aber nicht möglich. Da die Förderung des Reallabors nur noch bis zum 31. Dezember 2025 läuft, wurde auf einer Ersatzbeschaffung für den Elektrolyseur verzichtet, für die Erfüllung der Vorhabenziele zur Erprobung der Wasserstoffinfrastruktur wird übergangsweise Wasserstoff aus Trailern bereitgestellt. In Kaisersesch war ein Elektrolyseur von nur 1 Megawatt geplant (zum Vergleich: neue Windenergieanlagen an Land haben 4 bis 6 Megawatt). Es ist nicht davon auszugehen, dass diese fehlende Last nennenswerte Auswirkungen auf die Netzauslastung in der Region haben wird. Somit wäre auch keine nennenswerte zusätzliche Abregelung zu erwarten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) engagiert sich aber weiterhin konsequent für den Hochlauf der Wasserstoffnutzung und setzt notwendige Instrumente um oder beteiligt sich an deren Entwicklung, um den Betrieb von mindestens 10 Gigawatt Elektrolysekapazität bis 2030 zu fördern. Dieses Ziel ist in der Fortschreibung der „Nationale Wasserstoffstrategie“ aus dem Jahr 2023 verankert. Derzeit deuten Marktentwicklungen gleichwohl darauf hin, dass ein Teil dieser Kapazität erst nach 2030 realisiert werden könnte. Für die Zunahme der inländischen Erzeugung ist neben den Projekten des Förderprogramms „IPCEI Wasserstoff“ und der Umsetzung der sogenannten Treibhausgas- Minderungsquote für den Verkehrsbereich, vor allem die Umsetzung der künftig geplanten Förderverordnung „Systemdienliche Elektrolyseure“ zentral. 7. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Energiebedarf durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland seit dem Jahr 2020, und mit welchem Energiebedarf durch Anwendungen der Künstlichen Intelligenz in Deutschland wird bis zum Jahr 2030 gerechnet (bitte pro Jahr angeben; ggf. Schätzwerte)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. Mai 2025 Die Bundesregierung verfügt über keine gesicherten Informationen über die Entwicklung des Energiebedarfs von Künstlicher Intelligenz in Deutschland im Zeitraum von 2020 bis heute. Auch zur zukünftigen Entwicklung verfügt die Bundesregierung über keine gesicherten Schätzwerte speziell zum Energiebedarf von Künstlicher Intelligenz. 8. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Wie sichert Deutschland angesichts des Ausstiegs aus der Kernkraft und des geplanten Ausstiegs aus fossilen Energieträgern („Klimaneutralität“), dass zum einen ausreichend Energie für die digitale Transformation und die Industrie vorhanden ist, und andererseits die Klimaziele erreicht werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 9. Mai 2025 Die Transformation hin zur Klimaneutralität ist mit einem Wandel des Energiesystems verbunden. Die Energieversorgung wird in Zukunft auf erneuerbaren Energien und klimaneutralen Energieträgern wie grünem Wasserstoff basieren. Dementsprechend werden die erneuerbaren Energien seit Jahren kontinuierlich ausgebaut und übernehmen sie mittlerweile die Hauptaufgabe bei der Strombedarfsdeckung in Deutschland. Gemessen am Bruttostromverbrauch in Deutschland entfielen 2024 bereits 54,4 Prozent auf erneuerbare Energieträger. Daneben sichern steuerbare Kapazitäten, also insbesondere Kraftwerke, Speicher und flexible Lasten, die Systemintegration der Erneuerbaren sowie die Versorgungssicherheit ab. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben hierfür in ihrem Koalitionsvertrag einen ambitionierten Ausbau avisiert. Weitergehende Erläuterungen zu der Frage, wie sich der Energiebedarf in den verschiedenen Sektoren künftig entwickeln und wie er gedeckt werden kann, finden sich in der Systementwicklungsstrategie, welche das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im November 2024 veröffentlicht hat (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html). 9. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Hat die Industriekrise in Deutschland (Werksschließungen, Unternehmensabwanderungen, Insolvenzen usw.) seit dem Jahr 2020 den Gesamtenergiebedarf Deutschlands reduziert, und wenn ja, um wie viel (bitte pro Jahr angeben; ggf. Schätzwerte)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 9. Mai 2025 Der Endenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der deutschen Industrie sowie die preisbereinigte Bruttowertschöpfung (BWS) im Verarbeitenden Gewerbe haben sich in den Jahren 2020 bis 2024 wie folgt entwickelt: 2020 2021 2022 2023 2024 Endenergieverbrauch in Petajoule (PJ) Deutschland 8.471 8.789 8.517 8.104 8.119 Endenergieverbrauch in Petajoule (PJ) Industrie 2.432 2.607 2.392 2.213 2.270 Preisbereinigte BWS im Verarbeitenden Gewerbe (Index 2020=100) 100,0 108,7 109,5 110,1 106,9 Der Energieverbrauch der Industrie lag demzufolge 2024 um 6,7 Prozent unter dem des Jahres 2020. Im gleichen Zeitraum ist die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe um 6,9 Prozent gestiegen. Dies zeigt, dass kein direkter Zusammenhang zwischen dem Energieverbrauch und der industriellen Wertschöpfung besteht. Hierfür sind neben Effizienzgewinnen in der Industrieproduktion auch strukturelle Verschiebungen (von energieintensiven hin zu weniger energieintensiven Wertschöpfungsbereichen) ursächlich. 10. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) An welchen Häfen bzw. Hafenterminals in der Europäischen Union landeten bzw. landen die Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) des russischen Unternehmens Yamal LNG an das bundeseigene Unternehmen SEFE Securing Energy for Europe GmbH im Jahr 2024 und 2025 (bitte nach Jahren getrennt Hafen bzw. Terminal und jeweils Menge in Milliarden Kubikmetern nennen)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 7. Mai 2025 Die erfragten Angaben liegen in der Einheit TBTU vor. Die Einheit TBTU steht für „Trillion British Thermal Units“. Eine British Thermal Unit (BTU) ist eine Maßeinheit für Energie, die angibt, wie viel Energie benötigt wird, um die Temperatur eines Pfundes Wasser auf Meereshöhe um ein Grad Fahrenheit zu erhöhen. Auf Deutsch bezeichnet die Einheit TBTU demnach eine Billion BTU. Für eine Umrechnung in Milliarden Kubikmeter gibt es keinen festen Umrechnungsfaktor, da die Energiemenge pro Volumeneinheit natürlichen Schwankungen unterworfen ist. Im Folgenden finden Sie die angefragten Mengen daher in TBTU angegeben. Im Jahr 2024 wurden 178,6 TBTU in Dünkirchen zur Regasifizierung angelandet. 3,7 TBTU wurden in Seebrügge unter Zollverschluss umgeladen zum Weitertransport außerhalb der EU. Die Angaben für 2025 stellen eine auf den vereinbarten Mengen basierte Prognose dar und sind mit entsprechender Unsicherheit behaftet. Demnach erwartet die Bundesregierung die Anlandung von 165,6 TBTU in Dünkirchen zur Regasifizierung sowie die Umladung unter Zollverschluss von 14,8 TBTU in Seebrügge zum Weitertransport außerhalb der EU. Die im Vergleich zur Antwort auf Ihre Beschwerde bezüglich der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/88 höhere Gesamtmenge im Jahr 2025 erklärt sich durch die Nutzung vertraglicher Flexibilität, durch die Lieferungen in Höhe von etwa 7,5 TBTU aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2025 verschoben werden (die im Jahr 2026 gelieferte Menge wird also entsprechend geringer ausfallen). 11. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Quartal 2025 durch Redispatch-Maßnahmen im Rahmen des Netzengpassmanagements (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 6. Mai 2025 Die monatlichen Daten zu den Kosten für das Netzengpassmanagement werden von der Bundesnetzagentur auf smard.de mit einer Zeitverzögerung von rund vier Monaten veröffentlicht. Vollständige Daten für das erste Quartal werden somit voraussichtlich im Juli 2025 vorliegen. 12. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viel Strom aus Kernenergie hat Deutschland im Rahmen des grenzüberschreitenden Stromhandels im ersten Quartal 2025 importiert (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 6. Mai 2025 Das Volumen des Außenhandels mit Strom erlaubt keine Aussage über die Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in Deutschland, vielmehr belegen hohe Export- und Importwerte den gut funktionierenden europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt, der dazu beiträgt, die gesamteuropäische Wohlfahrt zu erhöhen. Die grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht, dass Strom im europäischen Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am kostengünstigsten möglich ist. Deutschland und die anderen europäischen Länder können so wechselseitig von den jeweils günstigsten Erzeugungsbedingungen profitieren und Verbraucher Kosten sparen. In allen ausgewiesenen Zeiträumen wäre es möglich gewesen, Deutschlands Stromnachfrage auch ausschließlich mit inländischen Kraftwerken zu decken. Einmal ins Netz eingespeister Strom lässt sich nicht mehr einem bestimmten Energieträger zuordnen. Deshalb ist es auch nicht möglich, Deutschlands Importe von Strom aus Kernenergie zu quantifizieren. Dafür gibt es keine wissenschaftlich belastbare Methode. Zudem ist Deutschland zentrale Drehscheibe für den Stromhandel in Europa, sodass Importmengen auch Transitflüsse enthalten, die durch Deutschland zu anderen europäischen Staaten durchgeleitet werden. Eine hilfsweise Annäherung an die Größenordnung energieträgerspezifischer Importmengen kann jedoch mithilfe vorliegender Daten zur Erzeugung und zum Außenhandel vorgenommen werden. So kann für die Zeitspannen, in denen Strom nach Deutschland importiert wird, der Erzeugungsmix des jeweiligen Exportlandes mit den jeweiligen Importmengen multipliziert werden. Zu beachten ist dabei, dass zur Berechnung die Daten des kommerziellen Außenhandels herangezogen werden, nicht die der physikalischen Stromflüsse. Im sogenannten Flow-Based Market Coupling in Europa werden allerdings keine bilateralen Austausche zwischen zwei Ländern ermittelt, sondern Nettopositionen (Summenex- bzw. -importe), die aggregiert über alle Länder Null ergeben müssen und die Netznebenbedingungen einhalten. Die bilateralen Handelsaustausche sind somit lediglich algorithmisch berechnete Hilfsgrößen für die internen Fahrplanmanagementsysteme der Übertragungsnetzbetreiber. Ihnen liegen keine realen Handelsgeschäfte zugrunde. Die angefragten Daten, die nach der oben beschriebenen hilfsweisen Annäherung berechnet wurden, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. 2025 In GWh Januar Februar März 1. Quartal (1) Importe Kernenergie    919    833    946   2.698 (2) Gesamte Stromimporte  5.073  5.553  5.405  16.031 (3) Stromverbrauch 44.171 39.913 39.971 124.055 Anteil Kernenergie an Stromimporten 18 % 15 % 18 % 17 % Anteil Kernenergie am Stromverbrauch  2 %  2 %  2 %  2 % Auf der SMARD-Plattform stellt die Bundesnetzagentur Daten, die nach derselben hilfsweisen Annäherung berechnet wurden, in monatlicher Auflösung bereit. Auf der Themenseite www.smard.de/page/home/topi c-article/211816/214548 können Sie sie jederzeit nachvollziehen. 13. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderungen und Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Europäischen Union für den Wohnungskonzern Vonovia im Jahr 2024? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 5. Mai 2025 Die Bundesregierung beantwortet Ihre Frage mit Blick auf Förderungen und Zuschüsse im Bereich der Immobilienwirtschaft auf Bundesebene. Bei den erbetenen Informationen handelt es sich um vertrauliche geschäftliche Informationen der KfW bezüglich eines konkreten Geschäftspartners (Vonovia AG). Die Vertraulichkeit der Informationen erstreckt sich ebenfalls auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bei der Beantwortung der erbetenen Informationen zu Förderungen und Zuschüsse der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich der KfW) für den Wohnungskonzern Vonovia sind verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Diese nicht öffentlich verfügbaren Angaben ermöglichen Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation der beteiligten Unternehmen und Personen. Sie könnten zu Beeinträchtigungen im unternehmerischen Wettbewerb führen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert als Anlage übermittelt.1 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 14. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass eine Überproduktion an Strom durch Solaranlagen (www.blick.ch/ausland/mit-jeder-stund e-wird-die-situation-im-land-prekaerer-experte-w arnt-seit-jahren-vor-blackouts-in-europa-id20821 109.html) zu dem Zusammenbruch der Strominfrastruktur in Südeuropa geführt haben könnte, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 5. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen noch keine spezifischen Erkenntnisse zu den Gründen des Stromausfalls auf der Iberischen Halbinsel vor, die eine Bewertung zulassen. Untersuchungen der ENTSO-E, dem Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, sind angelaufen. Sobald die abschließenden Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, inwiefern sich mögliche Handlungsempfehlungen für Deutschland ableiten lassen. 15. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche Fördermaßnahmen des Bundes in Form von Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 an die „Robert Bosch Power Tools GmbH“ geleistet? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 9. Mai 2025 Die Robert Bosch Power Tools GmbH wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit dem 1. Januar 2020 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit drei Vorhaben gefördert. Es konnten keine weiteren Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. Bezüglich Steuervergünstigungen obliegt nach der verfassungsmäßigen Ordnung die Beurteilung steuerlicher Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung liegen regelmäßig keine, über die öffentlich bekannten Informationen hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften und deren Steuervergünstigungen vor. 16. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für das Jahr 2024, welche im Zuge des Einspeisemanagements als Ausfallarbeit – auch Phantomstrom genannt – zur Regulierung des Stromnetzes angefallen sind, und wie hoch war die dadurch nicht eingespeiste Strommenge? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 7. Mai 2025 Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass mit „Einspeisemanagement als Ausfallarbeit“ der Redispatch mit Erneuerbare-Energien- Anlagen gemeint ist. Die vorläufigen Gesamtkosten für das Netzengpassmanagement im Jahr 2024 betrugen rund 2,8 Mrd. Euro (2023: 3,3 Mrd. Euro) und sind somit um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Davon entfielen rund 0,6 Mrd. Euro auf den Redispatch mit Erneuerbare-Energien- Anlagen. Die im Redispatch angepassten Einspeisungen der am Markt befindlichen Erzeugungsanlagen betrugen im Jahr 2024 rund 22.777 Gigawattstunden (2023: 27.068 Gigawattstunden). 14.454 Gigawattstunden entfielen auf Einspeisereduktionen (2023: 16.047 Gigawattstunden). 9.374 Gigawattstunden wurden durch Redispatch-Maßnahmen mit Erneuerbaren Energien erzielt (2023:10.479 Gigawattstunden). Im Vergleich zum Vorjahr ist das Volumen der Redispatch-Maßnahmen mit Erneuerbaren Energien um rund elf Prozent gesunken. Insgesamt machten die Abregelungen Erneuerbarer Energien 3,5 Prozent der gesamten erneuerbaren Stromerzeugung aus. Damit konnten 96,5 Prozent der Erneuerbaren Energie ins Netz eingespeist und von den Endverbrauchern genutzt werden. 17. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die potenzielle Wirkung staatlich kontrollierter Glücksspielangebote, insbesondere der Lottogesellschaften, auf sozial schwache Haushalte, und wenn ja, welche, und liegen der Bundesregierung belastbare soziodemografische Daten über die Hauptzielgruppen staatlicher Lotterien vor? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. Mai 2025 Die Zuständigkeit für staatlich kontrolliertes Glücksspiel inklusive Lotterien liegt ausschließlich bei den Ländern. Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 18. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele Anträge auf die Prüfung von Verschonungsbedarf nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) wurden 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025 Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Anzahl der 2024 gestellten Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt voraussichtlich im August 2025. 19. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlasse auf Erbschafts- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) ausgefallen, die von den Finanzämtern im 2024 festgesetzt wurden (Gesamtbetrag der Erbschaften und Schenkungen vs. Festsetzungen in Euro, bitte im Einzelnen auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025 Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes liegt die Durchführung des Besteuerungsverfahrens im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in der Zuständigkeit der Länder. Über die Höhe der 2024 nach § 28a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) erlassenen Erbschaft- oder Schenkungsteuer liegen der Bundesregierung noch keine Erkenntnisse vor. Die Veröffentlichung der Daten der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 erfolgt voraussichtlich im August 2025. 20. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der Kurorte und Heilbäder in Deutschland sich derzeit in der Haushaltssicherung befinden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025 Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder, denen auch die Durchführung von Haushaltssicherungsverfahren obliegt. Deshalb hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber, welche Kurorte und Heilbäder sich in der Haushaltssicherung befinden. 21. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit 2015 Wohnungen abgerissen, um an selbigem Ort durch Ersatzwohnungsbau neue Wohnungen zu bauen (bitte angeben, wie viele Quadratmeter Wohnfläche in diesen Fällen insgesamt abgerissen und wie viele Quadratmeter neue Wohnfläche geschaffen wurden), und um welche Städte handelt es sich dabei? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025 Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erforderte die Realisierung folgender Wohnungsbauprojekte der BImA zunächst den vorherigen Rückbau aufstehender baulicher Anlagen: 2021:  jeweils ein Projekt in Mannheim und in Hamburg 2022:  zwei Projekte in Berlin, ein Projekt in München 2023:  ein Projekt in Freiburg 2024:  jeweils ein Projekt in Bonn, Munster, in Freiburg sowie in Kiel 2025:  ein Projekt in Freiburg Die darüber hinaus erbetenen Angaben werden bei der BImA nicht vorgehalten. 22. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Wie viele Förderanträge mit Bezug zu Projekten der sogenannten „Vielfalt“, „Gendergerechtigkeit“ oder „Dekolonialisierung“ wurden seit 2022 durch Bundesministerien oder ihnen nachgeordnete Behörden bewilligt, und wie hoch ist das dabei jeweils bewilligte Gesamtfördervolumen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 5. Mai 2025 Eine Beantwortung Ihrer Frage durch die Bundesregierung kann aufgrund der unspezifischen Fragestellung nicht erfolgen. Bei „Vielfalt“, „Gendergerechtigkeit“ und „Dekolonialisierung“ handelt es sich nicht um feststehende, klar abgrenzbare Begrifflichkeiten und auch nicht um auswertbare Kategorien oder Schlagworte/Gruppen/Funktionen des Haushaltswesens. Eine zielgerichtete Abfrage ist daher unmöglich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 23. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das aktuelle Defizit an vorhandenen Fahrzeugen, Funktionen, Ausrüstungen, Verbrauchsmaterialien, Helferinnen und Helfern in der THW- Fachgruppe Notversorgung/Notinstandsetzung (FGr N) sowie des Virtual Operations Support Teams (VOST) gemessen an den Vorgaben der Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025 Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) verfügt über 714 Fachgruppen Notversorgung und Notinstandsetzung. Der personelle Besetzungsgrad gemäß Stärke- und Ausrüstungsnachweis (StAN) beträgt mit 7.838 besetzten Stellen ca. 91 Prozent. Alle Fachgruppen verfügen zusammen über 3.346 Fahrzeugpositionen, von denen derzeit 1.529 Positionen besetzt sind. Dies entspricht einem Besetzungsgrad von 46 Prozent. Derzeit befinden sich 31 Anhänger Netzersatzanlagen mit einer Leistung von 50 bis 75 kVA in der Beschaffung. Bei den übrigen Fahrzeugpositionen werden derzeit die Leistungsbeschreibungen in den Facharbeitsgemeinschaften diskutiert. Die Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien werden dezentral über die ehrenamtlichen Ortsverbände und die THW Regionalstellen beschafft. Das THW strebt im Sinne der Zivilschutztüchtigkeit ein Aufwachsen von Personal, Material und strategische Reserven an, hier insbesondere im Bereich der Netzersatzanlagen. Das Virtual Operations Support Team verfügt gemäß StAN über keine Fahrzeugpositionen. Der personelle Besetzungsgrad beträgt mit 70 besetzten Stellen 78 Prozent. Die materielle Ausstattung des Virtual Operations Support Team (VOST) besteht vorrangig aus mobiler IT sowie den dazugehörigen Softwarelizenzen und befindet sich in der Beschaffung. Die vorhandene Ausstattung wird stetig ergänzt und erweitert. Die Arbeitsfähigkeit des VOST ist sichergestellt. 24. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Bundespolizisten waren am 30. April 2025 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an den landseitigen deutschen Grenzen im Einsatz (bitte nach Einsatzkräften der örtlich zuständigen Dienststellen der Bundespolizei und anlassbezogenen Unterstützungskräften aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Mai 2025 Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ wahr (u. a. Bahnpolizei, Grenzpolizei und Luftsicherheit). Daher ist die Anzahl der im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich an den landseitigen deutschen Binnengrenzen eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei nicht explizit bezifferbar. Die Bundespolizei setzt im Rahmen der derzeit vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen rund 11.000 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung ein. Hierzu werden die regional betroffenen Bundespolizeidienststellen insbesondere von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten der regionalen Bundespolizeidirektionen sowie Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. 25. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im April 2025 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Mai 2025 Im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 30. April 2025 wies die Bundespolizei an den Landgrenzen zu den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2.495 unerlaubt Eingereiste zurück. Diese verteilen sich wie folgt auf die jeweiligen Grenzen: Grenze Zurückweisungen Belgien  98 Dänemark  48 Frankreich 394 Luxemburg  63 Niederlande 145 Österreich 552 Polen 558 Schweiz 460 Tschechien 177 Hinweis: Die Daten basieren auf einem Sondermeldedienst der Bundespolizei und sind nicht qualitätsgesichert. 26. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche ausländische Geldgeber (Regierungen, NGOs oder Privatpersonen), die das Sahaba Gemeindezentrum Rostock e. V. oder den Islamischen Bund Rostock e. V. seit 2015 finanziell unterstützt haben (wenn ja, bitte die jeweilige Organisation oder Privatperson angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 6. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird allgemein zu diesem Themenkomplex auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/29 verwiesen. 27. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele unerlaubt eingereiste Personen hat die Bundespolizei seit Jahresbeginn 2025 bis zum 30. April in Mecklenburg-Vorpommern aufgegriffen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Monaten), und was waren insgesamt die fünf häufigsten festgestellten Nationalitäten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025 Die statistischen Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Angaben für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 30. April 2025 beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD). Demnach haben die für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Dienststellen der Bundespolizei im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. April 2025 insgesamt 533 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Unerlaubt eingereiste Personen Januar 101 Februar 122 März 135 April 175 Fünf häufigste Staatsangehörigkeiten ukrainisch 219 afghanisch  70 syrisch  24 somalisch  17 kolumbianisch  16 28. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Was bedeuten die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser bei der Vorstellung ihrer Legislaturbilanz genannten „30 Prozent mehr Abschiebungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum“ und „55 Prozent mehr Abschiebungen als 2022“ in absoluten Zahlen (www.welt.de/ politik/deutschland/article255836978/Migrationsp olitik-50-000-Zurueckweisungen-an-der-Grenze- Faeser-verteidigt-ihre-Bilanz.html), d. h., wie viele Menschen wurden in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils konkret abgeschoben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Mai 2025 Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. Februar 2024 wurden 2.968 Abschiebungen vollzogen. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2025 waren 3.874 Abschiebungen zu verzeichnen. Im Jahr 2022 erfolgten 12.945 Abschiebungen. Im Jahr 2024 waren es 20.084 Abschiebungen, die vollzogen wurden. 29. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) War der rechtsextremistische Aktivist und Leiter des Stützpunktes Sauerland-Süd der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“, Julian Bender, seit 2014 Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus -und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R), und wenn ja, wie oft (vgl. www.siege ner-zeitung.de/lokales/siegerland/hilchenbach/hilc henbach-neonazi-partei-der-dritte-weg-greift-nac h-dem-buergermeisteramt-ZQRD4BRZCJDS3OP VLBQF72L3TQ.html; vgl. Lagebild Rechtsextremismus. Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 44, 46, 48, 50)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Mai 2025 Die erfragten Informationen können nicht weitergegeben werden, da dies einen erheblichen und unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) bedeuten würde. Denn die Auskunft wäre mit einer Offenbarung von Wertungen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht dieser natürlichen Person auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Person steht dem parlamentarischen Auskunftsrecht der Schutz der Grundrechte dieses Dritten gegenüber, der im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch Vorgehen muss. Dies gilt auch für eine eingestufte Beantwortung. Denn auch, wenn die angefragten Informationen hierdurch nur einem kleineren Personenkreis bekannt würden, wäre der Eingriff in das Recht des Betroffenen dennoch nicht minder gewichtig, weil Bewertungen zu persönlichen Lebenssachverhalten dann unter Ausschluss sogar der Kenntnisnahme des Betroffenen in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar wären. Hierdurch wäre das Recht des Betroffenen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu entscheiden, so empfindlich berührt, dass ausnahmsweise das parlamentarische Fragerecht insgesamt zurückstehen muss. 30. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in Bremen ansässige Moscheevereine finanzielle oder organisatorische Unterstützung durch ausländische Regierungen erhalten […], und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang mögliche Risiken einer politischen oder religiös-ideologischen islamistischen Einflussnahme aus dem Ausland[, und wenn ja, welche]? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 7. Mai 2025 Im Hinblick auf die finanzielle Unterstützung durch ausländische Regierungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Es ist bekannt, dass die türkische Religionsbehörde DIYANET islamische Religionsbeauftragte in Moscheen nach Deutschland entsendet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob von dieser Entsendepraxis auch Moscheevereine in Bremen betroffen sind. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass auf der Grundlage des freiheitlichen Religionsverfassungsrechts Religionsgemeinschaften in Deutschland vielfältige Beziehungen ins Ausland unterhalten. Umgekehrt unterhalten Religionsgemeinschaften, die ihren Sitz im Ausland haben, Beziehungen zu den ihnen nahestehenden Religionsgemeinschaften in Deutschland. Internationale Beziehungen sind insbesondere für Religionsgemeinschaften, die sich als Teil von weltweit verbreiteten Religionen verstehen, üblich und verfassungsrechtlich geschützt. Demgegenüber verfolgt die Bundesregierung integrationspolitisch das Ziel, dass Religionsgemeinschaften, deren religiöse Autoritäten ihren Sitz im Ausland haben, sich eigenständig und unabhängig von möglicher illegitimer Einflussnahme aus dem Ausland organisieren. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. 31. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele Angriffe auf Politiker wurden in den Jahren 2021 bis einschließlich 2023 im Beisein entsprechender Personenschützer der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts verübt (bitte, wenn möglich, nach Parteienzugehörigkeit des Politikers aufschlüsseln, vgl. Bild – www.bild.de/ politik/nach-lauterbachfehlschussbka-raeumt- einuns-fehlen-leibwaechter-67d9713851cbca78b218 2589, zuletzt abgerufen am 25. März 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025 Die Bundesregierung legt dem unbestimmten Begriff „Angriffe“ folgende Sachverhaltsmerkmale zur Auslegung im Sinne der Fragestellung zu Grunde: • tätliche körperliche Angriffe, • Nötigungen in Form der Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit und • Tomaten- und Eierwürfe, Farbangriffe etc. Unter dieser Annahme waren für die Jahre 2021 bis einschließlich 2025 folgende Sachverhalte zu verzeichnen: Für das Jahr 2021 sind keine Angriffe auf Schutzpersonen im Beisein des Personenschutzes der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts (BKA) bekannt. Für das Jahr 2022 insgesamt vier, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD, • zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN. Für das Jahr 2023 insgesamt zwei, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzpersonen mit Parteizugehörigkeit AfD. Für das Jahr 2024 insgesamt drei, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit SPD und • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BSW. Für das Jahr 2025 mit Stand vom 26. März insgesamt fünf, davon • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit AfD, • zwei Angriffe auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit FDP, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, • ein Angriff auf eine Schutzperson mit Parteizugehörigkeit CDU. 32. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Sieht die Bundesregierung Angriffe auf (Bundes-)Gerichte und ebendort tätige Richter sowie Angestellte als hinreichend von den derzeitigen strafrechtlichen Sanktionsnormen abgedeckt an (bezugnehmend auf die Antwort des Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/19; Antwort bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025 Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass das deutsche Strafrecht einen ausreichenden Rechtsrahmen bietet, um etwaige Angriffe auf (Bundes-)Gerichte, dort tätige Richter sowie Angestellte angemessen zu sanktionieren. 33. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele illegale Grenzübertritte stellte die Bundespolizei seit dem ersten Januar 2025 bis heute fest, und welcher Nationalität gehörten die entsprechenden Personen an (die Antwort nötigenfalls auf die zehn am häufigsten vertretenen Nationen begrenzen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025 Die statistischen Daten für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Angaben für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 28. April 2025 beruhen auf der vorläufigen und nicht qualitätsgesicherten Datenlage des Sondermeldedienstes (SMD). Demnach haben die Bundespolizei und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 28. April 2025 insgesamt 19.286 unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. PES SMD 2025 2025 Staatsangehörigkeit Januar bis März 1. bis 28. April Gesamt  1 ukrainisch 1.636 635 2.271  2 syrisch 1.418 415 1.833  3 afghanisch 1.150 504 1.654  4 türkisch 1.087 289 1.376  5 algerisch   746 215   961  6 marokkanisch   505 159   664  7 albanisch   480 142   622  8 indisch   494  75   569  9 tunesisch   399  95   494 10 russisch   278 138   416 34. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Welche Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und des Bundesverfassungsgerichts wurden bisher im Jahr 2025 anberaumt bzw. welche weiteren sind bis Jahresende geplant (bitte die letzten zehn Treffen mit Zeitpunkt und konkretem Anlass angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 5. Mai 2025 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnissen – einschließlich Telefonaten – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174 verwiesen). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Teilnahmen an Gerichtsterminen (mündliche Verhandlungen, Urteilsverkündungen) sowie protokollarische Termine (z. B. Ernennung bzw. Verabschiedung von Richterinnen und Richtern durch den Bundespräsidenten) werden nicht als „Treffen“ im Sinne der Fragestellung aufgefasst. Ebenso werden zufällige Begegnungen auf Veranstaltungen oder bei öffentlichen Terminen nicht als „Treffen“ im Sinne der Fragestellung aufgefasst. Am 26. April 2025 hat es eine Begegnung des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth anlässlich der gemeinsamen Anreise der Repräsentanten der Verfassungsorgane zur Trauerfeier für Seine Heiligkeit Papst Franziskus in Rom gegeben. Darüber hinaus hat es im Jahr 2025 bisher keine weiteren Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung (bezüglich des Personenkreises siehe Aufzählung im ersten Absatz) und des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Entsprechende Treffen sind bislang auch nicht geplant. 35. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche rechtsextremen Gruppierungen und Netzwerke sind nach Informationen der Bundesregierung im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge aktiv, und welche Aktivitäten mit strafrechtlich relevanten Vorkommnissen dieser Gruppen und Netzwerke wurden im Jahr 2024 in eben jenem Landkreis nach Kenntnis der Bundesregierung registriert (bitte nach Art der Aktivität, Datum und falls bekannt zugehöriger Gruppierung aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist das betroffene Bundesland zuständig. 36. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Rechtsextremisten oder Personen, die den Phänomenbereichen „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bzw. „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet werden können, mit Wohnort im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse, und gegen wie viele dieser Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Jahr Maßnahmen und Verfahren zur Prüfung und zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet bzw. beendet (bitte nach Art und Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse und Stand der waffenrechtlichen Überprüfung auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 5. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. Gemäß der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist das betroffene Bundesland zuständig. 37. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Aufnahmezusagen wurden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan an gefährdete Afghaninnen und Afghanen bis heute vergeben, und wie viele Personen mit Aufnahmezusage sind bereits nach Deutschland eingereist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Mai 2025 Im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan liegen derzeit für 3.083 Personen Aufnahmezusagen vor. Davon sind bereits 1.508 Personen nach Deutschland eingereist (Stand: 7. Mai 2025). 38. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen rechtlichen Status und welche Gültigkeit haben die erteilten Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, und in welchem Zeitraum ist geplant, die gefährdeten Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland zu holen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Mai 2025 Es gilt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geeinte Prämisse, wonach das freiwillige Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan soweit wie möglich beendet werden soll. 39. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Höhe sind 2025 Mittel für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im Bundesministerium des Innern und für Heimat abgeflossen, und in welcher Höhe werden Mittel aufgrund der erteilten Aufnahmezusagen voraussichtlich noch benötigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Mai 2025 Aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern und Heimat wurden von Januar bis April 2025 bisher 646.000 Euro für die Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan verausgabt. Die neue Bundesregierung wird darüber entscheiden, wie es mit den Aufnahmen aus Afghanistan weitergeht. Vorbehaltlich dieser Entscheidungen stehen derzeit für das Jahr 2025 Haushaltsmittel im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan zur Verfügung. 40. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Fanden in den Jahren 2023 und 2024 offizielle Treffen des Bundeskanzlers, der Bundesminister oder anderer Mitglieder der Bundesregierung mit Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichtes, wie etwa gemeinsame Abendessen oder ähnliches, statt, und falls ja, was waren jeweils die Gründe/ Themenschwerpunkte dieser Treffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 6. Mai 2025 Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 20/10170 und Schriftliche Frage 58 desselben Abgeordneten auf Bundestagsdrucksache 20/13684 verwiesen. Weitere Treffen haben bis zum Jahresende 2024 nicht stattgefunden. 41. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschaffung des analogen Meldescheins für inländische Gäste seit diesem Jahr in Beherbergungsbetrieben flächendeckend umgesetzt (siehe www.hotelvor9.de/inside/mehrheit-der-hot eliers-haelt-derzeit-am-meldeschein-fest), und zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der möglichen Nicht-Umsetzung der Regelung durch die Beherbergungsbetriebe, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 5. Mai 2025 Der Gesetzgeber hat die besondere Meldepflicht für Beherbergungsstätten (die sog. Hotelmeldepflicht) für deutsche Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) abgeschafft. Damit folgte der Gesetzgeber Forderungen aus der Wirtschaft nach einer Entlastung der Beherbergungswirtschaft und der betroffenen Übernachtungsgäste. Eine Rückmeldung der Beherbergungswirtschaft über den Umsetzungsstand der abgeschafften Regelungen erfolgt nicht. In der Tourismusbranche basieren zahlreiche Abläufe und Prozesse auf der Anmeldung des Gastes im Beherbergungsbetrieb. Dies betrifft insbesondere die Verwaltung kommunaler Gastbeitrags- sowie Gästekartensysteme, die Erhebung von Kurbeiträgen oder der City-Tax. Diese Verarbeitung personenbezogener Daten in Beherbergungsunternehmen erfolgt unabhängig vom Wegfall der besonderen Meldepflicht. 42. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Hat die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser im Rahmen ihrer Reise in die Arabische Republik Syrien im April 2025 bilaterale Gespräche mit dem österreichischen Bundesminister für Inneres Gerhard Karner über die Zurückweisung von Asylsuchenden nach Österreich geführt, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich völkerrechtlicher, europarechtlicher oder bilateraler Vereinbarungen, wurden dabei erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 6. Mai 2025 Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht. 43. Abgeordneter Uwe Schulz (AfD) Welche spezifischen Erkenntnisse konnte die Bundesministerin des Innern und für Heimat im Rahmen ihres offiziellen Besuchs in der syrischen Hauptstadt Damaskus im Dialog mit dem Innenminister der syrischen Übergangsregierung Anas Khattab im Hinblick auf die Situation der sich derzeit in Deutschland aufhaltenden 968.899 syrischen Staatsangehörigen gewinnen, und welche konkreten politischen oder administrativen Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung daraus für ihre zukünftige Migrations- und Rückführungspolitik ab (www.bmi.bund.de/SharedDoc s/pressemitteilungen/DE/2025/04/reise-damasku s.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. Mai 2025 Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung nicht. 44. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Medianpension für Beamte, und wie viele Versicherungsjahre muss nach Kenntnis der Bundesregierung ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit Medianeinkommen aktuell vorweisen, um einen Rentenanspruch in Höhe der aktuellen Medianpension zu erwerben (falls keine Daten zu den Medianpensionen vorliegen, bitte hilfsweise sowohl bei den Pensionen/Renten als auch bei den Einkommen auf den „Durchschnitt“ zurückgreifen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025 Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform im Jahr 2006 obliegt dem Bund nur noch die Ausgestaltung der Versorgung für seine eigenen Bundesbeamtinnen und -beamten. Die Daten zu den Versorgungsbezügen beschränken sich daher ausschließlich auf den Bundesbereich. Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung und stellt im sog. 3-Säulenmodel nicht die einzige Grundlage der Alterssicherung dar, wenn es auch das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung ist. Die Beamtenversorgung stellt dagegen aus sich heraus eine Alterssicherung ohne ergänzende Elemente sicher; es gibt z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung für Beamte. Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Es ist daher systemimmanent, dass höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung häufiger Vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Erläuterung der Verschiedenheit der Sicherungssysteme wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 19/15036, 19/17019, 19/21616, 19/29691, 20/3911, 20/6133, 20/11602 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11165 verwiesen. Angaben zur Medianpension der Beamtenpension liegen nicht vor. Die durchschnittlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängern (Beamte und Richter) betrugen im Monat Januar 2024 2.620 Euro. Es handelt sich dabei um einen Bruttobetrag vor Abzug der Lohnsteuer sowie der von den Ruhegehaltsempfängern selbst zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Wegen der in der Vorbemerkung erwähnten Verschiedenheit der Sicherungssysteme und der Besonderheiten des Berufsbeamtentums ist die in der zweiten Teilfrage angelegte rein rechnerische Gegenüberstellung von Versicherungszeiten und Renten- bzw. Ruhegehaltszählungen sachgerecht nicht möglich, so müssten bei Arbeitnehmern z. B. Leistung der betrieblichen Altersversorgung einbezogen werden. Eine diese Alterssicherungsleistungen berücksichtigende Berechnung liegt nicht vor. Auch ist das Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kein geeigneter Maßstab, um Vergleiche zu den Bezügen und Pensionen der Beamten abzubilden. 45. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Anzahl und Anteil der Beamtenpensionen unter 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzieren nach unter 2.000 Euro und unter 1.500 Euro) und über 2.500 Euro (bitte zusätzlich differenzieren nach über 3.000 Euro und über 4.000 Euro), und wie hoch sind aktuell Anzahl und Anteil der Altersrenten unter 1.500 Euro, zwischen 1.500 und 2.000 Euro, 2.000 und 2.500 Euro sowie über 2.500 Euro? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025 Die erbetenen Werte können den nachstehenden Tabellen entnommen werden. Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs* am 1. Januar 2024 nach Größenklassen der monatlichen Ruhehaltsbezüge.1) Monatliche Ruhegehaltsbezüge1) von ... bis unter... Euro Anzahl Anteil in Prozent unter 1.500 15.160  4,2 1.500 bis 2.000 84.230 23,5 2.000 bis 2.500 94.870 26,4 2.500 bis 3.000 75.875 21,1 Monatliche Ruhegehaltsbezüge1) von ... bis unter... Euro Anzahl Anteil in Prozent 3.000 bis 4.000 55.695 15,5 über 4.000 33.165  9,2 * ehemalige Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1 (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen und Post). 1) Bruttobezüge, nach Anwendung der Ruhensregelung, vor Abzug der Lohnsteuer und Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik. Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen. Bei Auswertungen aus der Versorgungsempfängerstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch generelle Anwendung der deterministischen 5er-Rundung in Tabellen. Tabelle: Anzahl und Anteil der Renten wegen Alters nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nach Zahlbetragsklassen, Rentenzahlbeträge, Rentenbestand am 31. Dezember 2023 Rentenzahlbetrag von ... bis unter... Euro Anzahl Anteil in Prozent unter 1.500 13.788.103 73,6 1.500 bis 2.000  3.306.586 17,6 2.000 bis 2.500  1.367.232  7,3 2.500 und höher    281.257  1,5 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Beim Vergleich der Werte in den Tabellen ist zu beachten, dass die monatliche Ruhegehaltsbezüge von Beamten als Bruttobezüge ausgewiesen werden, während die Renten nach Rentenzahlbetragsklassen in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht für die Brutto- Rentenbeträge, sondern die Rentenzahlbeträge, d. h. nach Abzug des Beitrags des Rentners zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen. Die Rentenzahlbetragsklassen liegen bis zur Klasse 3.000 Euro und höher vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch Renten an Versicherte ausgezahlt werden, bei denen auch Ansprüche in anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen bestehen können, über die jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann daher grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden. 46. Abgeordneter René Springer (AfD) Welche Ausgaben hatte der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 für Beamtenpensionen zu leisten, und wie hoch war in diesen Jahren jeweils die Versorgungsrücklage für Beamtenpensionen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025 Die Versorgungsausgaben des öffentlichen Dienstes (darunter auch mit separatem Ausweis des Bundesbereichs) sind ab dem Jahr 2011 in der öffentlich zugänglichen Datenbank des Statistischen Bundesamtes „GE- NESIS-Online“ in Tabelle 74211-0007 abrufbar. Die Versorgungsausgaben für 2024 liegen noch nicht vor. Die Datenbank ist unter dem Link www-genesis.destatis.de/datenbank/online zu erreichen. Tabelle: Versorgungsausgaben für Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs* in den Jahren 2010, 2015, 2020 und 2023 Jahr Ausgaben in Mrd. Euro 2010  9,3 2015 10,3 2020 11,3 2023 11,4 * ehemalige Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1 (einschließlich Bundeseisenbahnvermögen und Post). Quelle: Statistisches Bundesamt, Versorgungsempfängerstatistik. Hintergrundinformationen zur Finanzierung der Beamtenversorgung des Bundes finden sich in Kapitel III des Siebten Versorgungsberichts der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 19/18270). Der Marktwert des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ betrug • am 31. Dezember 2010: 3.799.730.859,00 Euro • am 31. Dezember 2015: 9.720.847.085,00 Euro • am 31. Dezember 2024: 23.302.071.717,73 Euro. Für den Marktwert zum Stand 31. Dezember 2020 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Tino Chrupalla (AfD) auf Bundestagsdrucksache 19/26440 verwiesen. Für den Marktwert zum Stand 31. Dezember 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12348 verwiesen. Nach derzeitiger Rechtslage soll die Versorgungsrücklage des Bundes ab dem Jahr 2032 zur Entlastung des Bundeshaushalts bei zukünftigen Versorgungsausgaben beitragen. Weitere Informationen dazu finden sich im Siebten Versorgungsbericht der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 19/18270). Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 47. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele Flugreisen hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in der 20. Legislaturperiode insgesamt absolviert (bitte die Gesamtzahl nach Linienflügen, Flügen, die mit der Flugbereitschaft absolviert wurden und sonstigen Flügen aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Mai 2025 Bezüglich der Anzahl der Reisen der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bis 27. Januar 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14823 verwiesen. Seit dem 27. Januar 2025 bis zum Ende der 20. Legislaturperiode haben fünf weitere Reisen stattgefunden. Dafür wurde jeweils die Flugbereitschaft genutzt. 48. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Hat die Bundesregierung nach dem tödlichen Angriff der israelischen Streitkräfte auf einen Rettungskonvoi am 23. März 2025 im Gazastreifen – bei dem laut palästinensischem Roten Halbmond und UN-Angaben 15 humanitäre Helfer getötet wurden – ihre Haltung zu deutschen Rüstungsexporten an Israel überdacht, und wenn nicht, mit welcher sicherheits- oder völkerrechtlichen Begründung werden diese Exporte weiterhin genehmigt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Mai 2025 Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung Entscheidungen zu Rüstungsexporten im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen und nach den rechtlichen und politischen Vorgaben entscheidet. Dabei berücksichtigt die Bundesregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Das gilt auch für Rüstungsexporte nach Israel. 49. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) In welcher Höhe hat die Bundesregierung welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Rumänien gefördert im letzten Haushaltsjahr (bitte die 13 am meisten geförderten NGOs und die Fördersummen angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 6. Mai 2025 Folgende 14 Nichtregierungsorganisationen (NGO) erhielten im Haushaltsjahr 2024 die 13 höchsten Förderungen für Vorhaben in Rumänien direkt von der Bundesregierung: Nichtregierungsorganisation Fördersumme 2024 in Euro Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland 1.888.955 Stiftung Brot für die Welt des evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung e. V. 1.271.182 Saxonia Stiftung Rosenau 1.133.000 Diakonie Katastrophenhilfe   800.000 Commit Global   750.000 Auschwitz Institute for the Prevention of Genocide and Mass Atrocitites    44.996 Sozialwerk der Siebenbürger Sachsen e. V.    18.100 Verein Centrul Educational Interetnic pentru Tineret Sighisoara     4.838 Verein Jugendwerk der evangelischen Kirche A. B.     4.536 Verein Asociaţia Cu timp pentru cultură     3.721 Verein Sonoro     3.024 Kultur- und Erwachsenenbildungsverein „Deutsche Vortragsreihe Reschitza“     3.024 Asociatia Casa Internationala a Artistilor Busteni     3.000 American Councils for International Education     3.000 Im Rahmen der für die Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten weitere Bereiche von indirekter mehrjähriger und länderübergreifender Förderung nicht erfasst werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 50. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Wie viele der von der Insolvenz der FTI Group betroffenen Pauschalreisenden warten nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. zehn Monate nach dieser Insolvenz, immer noch auf die Erstattung ihrer geleisteten Zahlungen durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), und welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für diese enormen Verzögerungen bei der Auszahlung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 20/12484)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025 Die Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) hat auf Grundlage der von der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH gelieferten Daten sowie der anschließenden Ergänzungen durch den Insolvenzverwalter die Reisenden von 210.364 Buchungsvorgängen zum Erstattungsverfahren eingeladen. Hiervon haben bisher (Stand: 29. April 2025) rund 83 Prozent (174.408 buchende Personen) einen Erstattungsantrag eingereicht. Es ist davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der Reisenden, die bisher keinen Antrag beim DRSF eingereicht hat, keinen Anspruch auf Erstattung hat. Das kann daran liegen, dass die betreffenden Reisen, worauf der DRSF im Rahmen der Repatriierungsphase gegenüber den Leistungserbringern hingewirkt hat, vollständig durchgeführt werden konnten. Der DRSF hat mit Stand vom 29. April 2025 mitgeteilt, bereits rund 97 Prozent der eingegangenen Erstattungsanträge abschließend bearbeitet zu haben. In nahezu allen Fällen hat der DRSF, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren, Zahlungen der Reisenden erstattet. Eine Verzögerung in der Antragsbearbeitung seitens des DRSF liegt aus Sicht der Bundesregierung nicht vor. Der DRSF bearbeitet die Erstattungsanträge regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 20/12484 ausgeführt, setzt eine abschließende Bearbeitung der Erstattungsanträge voraus, dass die anspruchsberechtigten Reisenden vollständige Angaben gemacht und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben. Bei der weit überwiegenden Zahl der noch offenen Erstattungsanträge ist dies bisher nicht der Fall. Der DRSF steht in diesen Fällen mit den buchenden Personen in Kontakt, um offene Rückfragen zu den eingereichten Anträgen zu klären und erforderliche Unterlagen anzufordern. 51. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Sachstand bei der in Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorgegebenen Evaluierung dieses Gesetzes, und welche Studien hat die Bundesregierung zu diesem Gesetz bisher beauftragt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 6. Mai 2025 Die Bundesregierung nimmt den Auftrag aus Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12. Mai 2021 ernst, § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die auf diesen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Bezug nehmenden Vorschriften innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten zu evaluieren und dem Deutschen Bundestag hierüber einen Bericht vorzulegen. Hierzu wurden bislang folgende Maßnahmen getroffen: Das Bundesministerium der Justiz hat im Jahr 2024 Stellungnahmen aus Ländern und Verbänden zu den Erfahrungen mit § 1631e BGB erhalten. Außerdem hat es von den Ländern mehrere, zum Teil bislang unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen zu § 1631e BGB erhalten. Bei der Auswertung wird das Bundesministerium der Justiz auch Erkenntnisse aus dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Standardisierte Zentren-zentrierte Versorgung von Menschen mit DSD über die Lebensspanne (DSDCare)“ einbeziehen. Das Bundesministerium der Justiz prüft außerdem, ob und wie weitere Erkenntnisse gewonnen werden können. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag im Jahr 2026 den Bericht vorlegen. 52. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Setzt sich die Bundesregierung weiterhin auf europäischer Ebene aktiv für eine ambitionierte Ausgestaltung des „Right to Repair“ ein, insbesondere im Hinblick auf verbindliche Vorgaben zur Ersatzteilverfügbarkeit, zur Offenlegung von Reparaturinformationen für unabhängige Werkstätten sowie zur Stärkung der Verbraucherrechte, und wenn ja, wie, und welche konkreten nationalen Gesetzesinitiativen sind zur Umsetzung des EU-Richtlinienvorschlags geplant oder in Umsetzung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. Mai 2025 Die Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für diese „Recht auf Reparatur“-Richtlinie endet am 31. Juli 2026. Das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zeitnah einen Referentenentwurf zur Umsetzung vorlegen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 53. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durch welche Stakeholder wurden Nachfragen oder Einwendungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) zur Aufnahme von „Parkinson durch Pestizide“ in die Verordnung über Berufskrankheiten gerichtet, welche zu einer unbefristeten Verschiebung der entsprechenden Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geführt haben (vgl. taz-Artikel „Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern“ vom 4. April 2025), und welchen Inhalt hatten diese Nachfragen bzw. Einwendungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. Mai 2025 Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat die Aufnahme einer Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen. Mit der im März 2024 erfolgten Veröffentlichung der wissenschaftlichen Empfehlung ist die Anerkennung der Erkrankung als sogenannte „Wie- Berufskrankheit“ möglich (§ 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VII), sofern im Einzelfall die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach der Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Empfehlung des ÄSVB hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen und kann Nachfragen hierzu stellen. Zur Veröffentlichung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ gingen beim ÄSVB Nachfragen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, des Deutschen Bauernverbandes sowie einiger Mitglieder des Deutschen Bundestages ein. Diese betrafen insbesondere bestimmte wissenschaftliche Inhalte des Dokuments und deren Anwendung in der Praxis. Der ÄSVB hat dies zum Anlass genommen, einige der Fragen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und dieses Thema wieder in den Sitzungen zu beraten. Der Diskussionsprozess zu den Fragen dauert im ÄSVB noch an und kann ggf. zu Änderungen an der wissenschaftlichen Empfehlung führen. Aus diesem Grunde konnte die Berufskrankheit nicht Teil der 6. Berufskrankheiten-Änderungsverordnung sein, die am 1. April 2025 in Kraft trat. Eine Aufnahme der Erkrankung in die Berufskrankheitenliste ist erst nach Abschluss der Prüfung des ÄSVB mit einer weiteren Berufskrankheiten-Änderungsverordnung möglich. Den von Parkinson Betroffenen entstehen durch eine spätere Aufnahme in die Berufkrankheiten-Änderungsverordnung keine Nachteile (siehe oben). 54. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten fachlichen Gründe waren für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausschlaggebend, um die ursprünglich noch für 2024 angekündigten Entscheidung der Aufnahme von „Parkinson durch Pestizide“ in die Verordnung über Berufskrankheiten (siehe www.sv l f g.de/fa-parkinson-durch-pflanzenschutzmittel) unbefristet zu verschieben (vgl. taz-Artikel „Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern“ vom 4. April 2025), und wann ist mit einer entsprechenden Entscheidung bezüglich der Aufnahme zu rechnen, wie sie der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) bereits im März 2024 empfohlen hat (siehe www.b mas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicheru ng/Aktuelles-aus-dem-Berufskrankheitenrecht/em pfehlung-berufskrankheit-parkinson-syndrom-dur ch-pestizide.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. Mai 2025 Ausschlaggebend dafür, dass die Erkrankung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ nicht Bestandteil der 6. Berufskrankheiten- Änderungsverordnung werden konnte, war die Entscheidung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB), die Beratungen zu dieser Berufskrankheit erneut aufzunehmen. Insofern ist der Diskussionsprozess zur wissenschaftlichen Empfehlung „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ im ÄSVB derzeit noch nicht abgeschlossen. Es ist noch nicht absehbar, wie lange die Beratungen im ÄSVB andauern werden. Damit in dieser Phase keine Nachteile für die Betroffenen entstehen, erfolgt die Anerkennung entsprechender Erkrankungen nach § 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII). 55. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von SGB-II-Leistungsempfängern sowie bei der Berücksichtigung von Vermögen, Unterhaltsansprüchen und Einkommen zu Fehlern, und welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Stellen ergriffen, um die Qualität der Prüfungen und die Fehlerquote zu verbessern (bitte jeweils die Gesamtzahl der Fehler jahresweise sowie die jährliche Fehlerquote separat ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 5. Mai 2025 Statistische Angaben zu Fehlerquoten beim Identitätsnachweis von Leistungsbeziehenden sowie der Berücksichtigung von Vermögen, Unterhaltsansprüchen und Einkommen liegen nicht vor. Im Rahmen einer turnusmäßigen internen Revision der Bundesagentur für Arbeit zur Bearbeitungsqualität werden in ausgewählten gemeinsamen Einrichtungen unter anderem auch die Identitätsfeststellung, die Vermögens- und Einkommensprüfung sowie die Prüfung von Unterhaltsansprüchen der Leistungsbeziehenden geprüft. Durch die regelmäßige interne Prüfung sollen Verbesserungspotentiale identifiziert werden. Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit in den zuvor genannten Bereichen Fehlerquoten zwischen neun Prozent (Einkommen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt, für das erste Halbjahr 2024 zwischen sieben Prozent (Einkommen) und 32 Prozent (Identitätsfeststellung). Angaben zu den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegen nicht vor. Die Bundesregierung steht im intensiven Austausch mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Hierzu zählt auch, die Risiken in ihrem Umfang und deren Eintrittswahrscheinlichkeit im Rahmen des operativen Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme einzuschätzen und einzugrenzen. Die Fehlerquote bei den Identitätsfeststellungen resultiert vorwiegend aus Dokumentationsfehlern. Die Identitätsfeststellung ist in den gemeinsamen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Die gemeinsamen Einrichtungen prüfen, dass nur Personen Bürgergeld erhalten, deren Identität zweifelsfrei festgestellt ist. Die Bundesagentur für Arbeit verbessert auf organisatorischer als auch technischer Ebene die Vorgaben zur Identitätsfeststellung, um Dokumentationsfehler zu vermeiden. Hierzu wurden Optimierungen in den IT-Fachverfahren beauftragt, um den Prozess in den gemeinsamen Einrichtungen besser zu unterstützen. Zur Reduzierung der Fehlerquote bei der Vermögensprüfung wurde im IT-Fachverfahren ein Vermögensrechner implementiert, der die Erfassung von Vermögensgegenständen und Karenzzeiten ermöglicht. Bei Neuanträgen sind Angaben zum Vermögen verpflichtend. Wird keine Vermögensberechnung erfasst, wird die Weiterarbeit technisch unterbunden. Die Fehlerquoten bei Unterhaltsprüfungen wurden zum Anlass genommen, das Thema im Jahr 2025 im Rahmen der Qualitätssicherung verstärkt zu betrachten. Daraus folgt unter anderem eine Fokussetzung und stetige Erörterung der Thematik in den Austauschen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Regionaldirektionen. Zur Verbesserung der Qualität bei der Einkommensprüfung hat die Bundesagentur für Arbeit mit den Regionaldirektionen eine Ursachenanalyse sowie Risikobewertung initiiert. Die Ergebnisse werden zur Intensivierung der lokalen Fachaufsicht sowie der Prüfung und Überarbeitung der Arbeitshilfen und Checklisten genutzt. Darüber hinaus wurden im IT- Fachverfahren Anpassungen vorgenommen, die die Einkommensprüfung in der Praxis erleichtern sollen. 56. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende verhängten Sanktionen nach § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II; Pflichtverletzungen) und nach § 32 SGB II (Meldeversäumnissen) sowie die Anzahl von 100- Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung (Stichwort: „Totalverweigerer“) in den letzten vier Jahren entwickelt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil an allen jährlich verhängten Sanktionen separat ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 5. Mai 2025 Zu Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Leistungsminderungen (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 2007)“ verwiesen. Diese kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://statistik.arb eitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html ?topic_f=zr-leistungsminderungen. Angaben zu neu festgestellten Leistungsminderungen differenziert nach Minderungsgründen können dem Tabellenblatt „Tab 2“ entnommen werden. Sogenannten Arbeitsverweigerern, die sich bewusst und grundlos weigern, eine konkret angebotene, zumutbare Arbeit aufzunehmen und die vorher (innerhalb des letzten Jahres) bereits gegen eine Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit verstoßen oder ihr Arbeitsverhältnis grundlos gekündigt haben, kann für bis zu zwei Monate der Regelbedarf im Bürgergeld komplett entzogen werden (§ 31a Absatz 7, § 31b Absatz 3 SGB II). Gesonderte statistische Angaben liegen hierzu nicht vor. 57. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie viele Mitarbeiter sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie in den Jobcentern bundesweit in der Verwaltung, der Leistungsabteilung und der Arbeitsvermittlung (Bereich „Markt und Integration“) beschäftigt, und wie wird sich der Personalbestand der BA (SGB III) und der Jobcenter (SGB II) aufgrund demographischer Abgänge sowie üblicher Personalfluktuationen (u. a. Verrentung von Mitarbeitern, Veränderungen im Stellenplan etc.) gemäß Prognosen in den nächsten zehn Jahren entwickeln (bitte bezüglich Prognosen nach Mitarbeitern insgesamt sowie nach Fachkräften in der Verwaltung, Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung unterscheiden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 5. Mai 2025 In der Bundesagentur für Arbeit waren im März 2025 im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) im Bereich Vermittlung rund 19.000 Vollzeitäquivalente (VZÄ), in der Leistungsgewährung rund 7.700 VZÄ und in den Internen Services rund 5.300 VZÄ beschäftigt. In den Jobcentern (Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II) waren im März 2025 rund 21.800 VZÄ im Bereich Markt und Integration beschäftigt, weitere rund 21.300 VZÄ im Bereich der Leistungsgewährung. Verwaltungsaufgaben werden durch die Internen Services für die Jobcenter als Dienstleistungen wahrgenommen. Von den o. g. rund 5.300 VZÄ der Internen Services erbringen rund 1.000 VZÄ Dienstleistungen für die Jobcenter. In den genannten Zahlen für den Rechtskreis SGB II sind sowohl Mitarbeitende der Bundesagentur für Arbeit als auch kommunales Personal enthalten. Bis zum Jahr 2032 werden laut aktuellen Bestandsprognosen rund 34 Prozent der Belegschaft der Bundesagentur für Arbeit ausscheiden. Auch unter der Annahme bisheriger Einstellungsraten werden rund 13 Prozent der Belegschaft entfallen. Hierbei wird das gesamte Personal der Bundesagentur für Arbeit betrachtet, einschließlich der Mitarbeitenden in den Jobcentern (ohne kommunales Personal). Im Rahmen der Strategischen Personalplanung der Bundesagentur für Arbeit werden aktuell Prognosen auf Fünfjahressicht erstellt. Diesen zufolge wird erwartet, dass sich der Personalbestand im Bereich der Vermittlung im SGB III um 17 Prozent und im Bereich der Leistungsgewährung im SGB III um 28 Prozent reduziert. Für den Bereich Verwaltung und für die Jobcenter liegen aktuell keine Prognosen vor. 58. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen sein müsste, damit er auf ein Arbeitsleben gerechnet eine Mindestrente in Höhe von 60 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns sichern würde (bitte von 47 Arbeitsjahren und dem durchschnittlichen Vollzeit-Arbeitsvolumen ausgehen und keine Zuschüsse addieren sowie für 40 Arbeitsjahre und 30 Arbeitsjahre ausweisen), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und könnte nach Einschätzung und nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindestlohnkommission im Rahmen ihrer Weisungsfreiheit und selbst gegebenen Geschäftsordnung einen solchen Wert bei der Festlegung des Mindestlohns auch unterschreiten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine solchen Berechnungen vor. Die Entscheidung über die Anpassung der Mindestlohnhöhe obliegt nach § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) der Mindestlohnkommission. Diese prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianstundenlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. 59. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie hoch der Mindestlohn aktuell bemessen sein müsste, damit er Familien ein Einkommen oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle ermöglicht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte für den Fall einer Familie mit zwei erwerbstätigen Elternteilen in Vollzeit mit zwei Kindern unter 14 Jahren sowie für den Fall eines erwerbstätigen alleinerziehenden Elternteils in Vollzeit mit einem Kind unter 14 Jahren mit den jeweils aktuell verfügbaren Zahlen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 9. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine solchen Berechnungen vor. Die Festlegung des Mindestlohns erfolgt nicht auf Basis der Armutsgefährdungsschwelle. Diese stellt eine statistische Rechengröße der Einkommensverteilung dar, deren Berechnung auf Basis der sogenannten Nettoäquivalenzeinkommen erfolgt. Hierbei handelt es sich um ein fiktives Einkommen, das rechnerisch aus den Einkommen aller Haushaltsmitglieder gebildet und mit so genannten Äquivalenzziffern gewichtet wird, um die Vorteile des gemeinsamen Wirtschaftens zu berücksichtigen. Der verwendete Einkommensbegriff schließt dabei sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder des betrachteten Haushalts mit ein, darunter Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit, Unterhalt, Kapitalerträge und Transfereinkommen. Entsprechend ist ein Vergleich des Nettoäquivalenzeinkommens bzw. daraus abgeleiteter Schwellenwerte mit nur einer einzigen Einkommensart weder sachgerecht noch aussagekräftig. Demgegenüber handelt es sich beim Mindestlohn um eine absolute Untergrenze in Form eines Bruttostundenlohns, auf den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde unabhängig von der konkreten Haushaltskonstellation Anspruch haben. Die Entscheidung über die Anpassung der Mindestlohnhöhe obliegt nach § 4 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) der Mindestlohnkommission. Diese prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Medianstundenlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. 60. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Wie viele Jahre musste ein Rentner, der 2025 in Rente geht, durchschnittlich verdienen, um mit seinem Rentenzahlbetrag Grundsicherungsniveau zu erreichen (bitte auch angeben für Rentenzahlbetrag 1.380 Euro und 1.500 Euro), und welche Gesamtbeitragssumme hat dieser Rentner (ohne Arbeitgeberbeiträge) mit diesen Jahren des Durchschnittsverdienstes in die Rentenkasse eingezahlt (bitte jeweils für Grundsicherungsniveau, Rentenzahlbetrag 1.380 und 1.500 Euro angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 6. Mai 2025 Unter der Annahme, dass die Altersrente zum 1. Januar 2025 beginnt, müsste die Rentnerin bzw. der Rentner rein rechnerisch 29 Jahre und zwei Monate ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen in Höhe des Durchschnittsentgeltes nach Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (entspricht einem Entgeltpunkt pro Jahr) bezogen haben, um einen Rentenzahlbetrag in Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter in Höhe von 1.007 Euro (Wert zum Ende des Jahres 2024) zu erhalten. Um einen Rentenzahlbetrag von 1.380 Euro zu erhalten, müsste die Rentnerin bzw. der Rentner 40 Jahre und bei einem Rentenzahlbetrag von 1.500 Euro 43 Jahre und sechs Monate ein rentenversicherungspflichtiges Durchschnittseinkommen bezogen haben. Unter den vorgegebenen Annahmen wäre abstrakt betrachtet ein rechnerischer Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung bei 29 Jahren und zwei Monaten in Höhe von 92.662 Euro, bei 40 Jahren in Höhe von 114.489 Euro und bei 43 Jahren und sechs Monaten in Höhe von 119.869 Euro zu zahlen gewesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 61. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wie viele Angehörige der Bundeswehr wurden in den letzten fünf Jahren bis zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Wahrnehmung eines kommunalpolitischen Mandates für die Alternative für Deutschland von ihrem Dienst beurlaubt bzw. in anderer Weise freigestellt oder in der Zeit während der Ausübung eines solchen Mandates entlassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 62. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Planungen zur Erweiterung des NATO- Pipelinesystems CEPS in östlicher Richtung vor, und wenn ja, existieren seitens der Bundesregierung Planungen oder Handlungen bezüglich eines Anschlusses des Flughafens Leipzig/Halle an das NATO-Pipelinesystem CEPS? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen noch keine konkreten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 63. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Tiergesundheitsstrategie (bitte differenzieren nach umgesetzten Vorhaben, Vorhaben, die aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr weiter bearbeitet wurden, und Vorhaben, die derzeit noch bearbeitet werden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 6. Mai 2025 Durch das vorzeitige Ende der 20. Legislaturperiode konnte die Tiergesundheitsstrategie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nicht finalisiert und veröffentlicht werden. Für die Strategie liegt ein Konzept vor, welches im BMEL noch final abgestimmt werden muss. Darin werden die erarbeiteten Einflussfaktoren dargestellt und daraus ableitbaren Handlungsfelder umrissen. Die weiteren Schritte für die Umsetzung des Konzeptes und die Erarbeitung der Tiergesundheitsstrategie sind in Vorbereitung. Sie soll in der laufenden Legislaturperiode unter Berücksichtigung der Vernetzung vorhandener Datenbanken weiterentwickelt werden. 64. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Was ist der aktuelle Stand der im Koalitionsvertrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Reduktionsstrategie zu Tierversuchen (bitte differenzieren nach umgesetzten Vorhaben, Vorhaben, die aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr weiter bearbeitet wurden, und Vorhaben, die derzeit noch bearbeitet werden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 6. Mai 2025 Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung im September 2024 wurde der Konsultationsprozess zur Erarbeitung einer Reduktionsstrategie zu Tierversuchen gestartet, an der Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft, der Industrie sowie von Tierschutzorganisationen und Ländern teilgenommen haben. Basierend auf den Ergebnissen dieser Veranstaltung wurden mit Hilfe der Beteiligten Eckpunkte und Konzepte für die Formulierung und Umsetzung einer Strategie zur Reduktion von Tierversuchen zusammengetragen und ein erster Entwurf für eine Strategie erarbeitet. Anfang März 2025 erfolgte eine Anhörung aller Beteiligten zu diesem Entwurf. Dieser Prozess der Erarbeitung einer Reduktionsstrategie zu Tierversuchen konnte jedoch aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl nicht abgeschlossen werden. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird nun der neuen Bundesregierung obliegen. 65. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Wieso wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der bei Brandfällen in Tierhaltung ums Leben gekommenen Tiere nicht erfasst, wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 21/29 angegeben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 5. Mai 2025 In Deutschland wird keine bundeseinheitliche Statistik über Brände und der dabei zu Schaden gekommenen Tiere geführt. Informationen zu entsprechenden Vorfällen und der Anzahl betroffener Tiere liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Das Bau- und Brandschutzrecht obliegt der Zuständigkeit der Bundesländer. Der bauliche Brandschutz, auch für Tierhaltungen, wird dabei in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, ob und wie gegebenenfalls auf Landesebene eine Erfassung von Bränden und der dabei zu Schaden oder ums Leben gekommenen Tiere erfolgt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 66. Abgeordnete Katrin Fey (Die Linke) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung – in Hinblick auf die Umsetzung der Istanbul- Konvention – darüber, wie viel Prozent der nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen zum Stand 30. April 2025 dauerhaft durch eine institutionelle Förderung abgesichert sind, und wie viel Prozent der nach der Istanbul- Konvention zu erhaltenden Fachberatungs- und Interventionsstellen zum Stand 30. April 2025 durch eine dauerhafte institutionelle Förderung abgesichert sind (bitte nach geplanter Absicherungsdauer: unbefristet, für mindestens zehn Jahre, für mindestens fünf Jahre, für mindestens zwei Jahre, bis zu zwei Jahren differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 6. Mai 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viel Prozent der nach der Istanbul-Konvention zu erhaltenden Schutzeinrichtungen sowie der zu erhaltenden Fachberatungs- und Interventionsstellen zum Stand 30. April 2025 dauerhaft durch eine institutionelle Förderung abgesichert sind. Der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ der unabhängigen Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt zur Umsetzung der Istanbul- Konvention in Deutschland liefert jedoch Daten zur institutionellen Förderung von Frauenschutzeinrichtungen und Fachberatungs- und Interventionsstellen durch die Länder für das Jahr 2022. 67. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Wie hoch sind die finanziellen Bundesmittel für die „Frühen Hilfen“ in den Landkreisen Diepholz und Nienburg in diesem Jahr? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 5. Mai 2025 Im Haushaltsjahr 2025 wurden bislang keine Fördermittel aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen zugewiesen, da der Antrag des Landes Niedersachsen noch nicht vorliegt. 68. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Wird das Mehrgenerationenhaus Barnstorf auch in diesem Jahr im Sonderschwerpunkt "Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen" gefördert, und wenn ja, mit Mitteln in welcher Höhe? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 5. Mai 2025 Das Mehrgenerationenhaus Barnstorf hat für den Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander für 2025 eine Förderung in Höhe von 14.000 Euro beantragt. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung wurde zunächst eine Förderung in Höhe von 4.200 Euro bewilligt. Die Bescheidung über die verbleibende Fördersumme soll nach Ende der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen. 69. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) In welcher Schwangerschaftswoche wurden die über 3.000 Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024 (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 128 vom 3. April 2025) nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich vorgenommen, und wie hoch war der Anteil der Abbrüche, die erst nach der 20. Schwangerschaftswoche erfolgten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 5. Mai 2025 Von den 3.165 Abbrüchen im Jahr 2024 (vollendete 12. Schwangerschaftswoche oder mehr) erfolgte rund 1,0 Prozent ab der (vollendeten) 20. Schwangerschaftswoche. Im Durchschnitt erfolgten die 3.165 Abbrüche in der 18. Schwangerschaftswoche. 70. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 in jedem der deutschen Bundesländer durchgeführt, und wie hoch war in jedem dieser Bundesländer die Veränderung der Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich zum ersten Quartal 2024 in absoluten Zahlen (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 5. Mai 2025 Das Statistische Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich die statistischen Ergebnisse der Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche aufbereitet nach Ländern und bundesweit. Umfasst hiervon ist eine Auswertung über die Zahl der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Berichtszeitraum (auch Fehlanzeige). Die Ergebnisse können auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden (www.des tatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschafts abbrueche/_inhalt.html#592358). Die Ergebnisse aus dem 1. Quartal 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 71. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele volljährige/minderjährige Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschlechts- und/oder Namensänderung seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 bis heute in Anspruch genommen, und in welchem Bundesland wurde am meisten bzw. am wenigsten von den Änderungen Gebrauch gemacht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 9. Mai 2025 Zur Fragestellung liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 72. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für welche Arten von infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Umbauten sind die Kosten für Vorhaben zur Bildung von integrierten Notfallstrukturen im Rahmen von § 3 Absatz 6 der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) (inklusive zugehörigem Begründungstext) förderfähig, und sind insbesondere Umbauten eines Luftrettungslandeplatzes gemäß den Vorgaben nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) im Rahmen des § 3 Absatz 6 KHTFV förderfähig? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 6. Mai 2025 Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) wurde der Transformationsfonds eingeführt, der gemäß § 12b Absatz 1 Satz 4 Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) unter anderem die Förderung von Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen vorsieht. Die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) vom 15. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 113) greift diesen Fördertatbestand in § 3 Absatz 6 auf und bestimmt, dass förderfähige Kosten bei Vorhaben zur Bildung integrierter Notfallstrukturen die Kosten für die erforderlichen Baumaßnahmen sowie Kosten für weitere Maßnahmen sind, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind. Dabei werden die Arten von infrastrukturellen Maßnahmen bzw. Umbauten, die förderfähig sein können, nicht abschließend genannt. Vielmehr werden in der Begründung dieses Fördertatbestandes mögliche förderfähige Kosten beispielhaft aufgelistet (siehe Bundesratsdrucksache 64/25). Explizit genannt als Beispiele für im Rahmen dieses Fördertatbestandes förderfähige Kosten sind unter anderem die Kosten der Einrichtung oder Umbauten eines Luftrettungslandeplatzes gemäß den Vorgaben des § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), sowie die Kosten für Umbauten, um eine räumliche Verbindung von Schockraum und Bildgebung herzustellen, die Kosten des räumlichen Anschlusses von Beobachtungsstationen oder einer Notdienstpraxis an die Zentrale Notaufnahme, die Kosten für die Einrichtung eines Sofortlabors sowie die Kosten für Geräte beziehungsweise die für die Leistungsgruppe 65 „Notfallmedizin“ in Verbindung mit den Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderliche sachliche Ausstattung. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zudem ist hinsichtlich dieses Fördertatbestandes grundsätzlich zu beachten, dass im Rahmen der seit Jahren in der Diskussion befindlichen und auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Notfallreform eine Anpassung des Fördertatbestandes zu prüfen sein wird. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist daher zu vermeiden, dass Strukturen, die keine Bestandsperspektive haben, finanziell gefördert werden. Nicht mit den Zwecken des Transformationsfonds und der Finanzverantwortung der Länder vereinbar sind Vorhaben, die dem Aufbau, Umbau oder Neubau von Notfallstrukturen dienen, die in der alleinigen Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen liegen. Hierfür aufgewendete finanzielle Mittel können nicht aus dem Transformationsfonds finanziert werden. 73. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Leitet die Bundesregierung aus den Aussagen von Andreas Storm, dem Vorstandsvorsitzenden der Krankenkasse DAK, Gesundheit und Pflege befänden sich „in der größten Krise seit Bestehen der Bundesrepublik“, und „wirksame Maßnahmen zur Beitragsstabilisierung... müss[t]en sofort eingeleitet werden“ (www.n-tv.de/politik/Krankenka ssen-schicken-Notruf-an-neue-Gesundheitsminist erin-article25733218.html), eine Anregung zur Ergreifung von Maßnahmen zur Bewältigung der damit angesprochenen Problematik ab, und wenn ja, welche Maßnahmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 5. Mai 2025 Am 6. Mai 2025 findet im Deutschen Bundestag die Vereidigung des neuen Bundeskanzlers und der Ministerinnen und Minister der neuen Bundesregierung statt. Damit endet die Amtszeit der aktuellen Bundesregierung. Es ist davon auszugehen, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Grundlage des Handelns der neuen Bundesregierung sein wird. 74. Abgeordneter Dr. Markus Reichel (CDU/CSU) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um die Sicherheitsbedenken von Teilen der Internetzivilgesellschaft (www.mdr.de/nachrichten/sachse n-anhalt/landespolitik/epa-elektronische-patienten akte-widerspruch-hack-sicherheit-102.html und Tagesspiegel Background vom 16. Januar 2025) zur sicheren und datenschutzfreundlichen Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuräumen und zu lösen (bitte die konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheitsbedenken – Unzulänglichkeiten beim Zugriff auf die Daten in der Akte, ICCSNs [individuelle Identifikationsnummern der Versicherten] etc. – auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 7. Mai 2025 Das Bundesministerium für Gesundheit hat zusammen mit der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschiedene Maßnahmen unternommen, um die vom Chaos Computer Club im Dezember 2024 und April 2025 aufgezeigten, hypothetischen Angriffswege auszuschließen. Dazu wurden sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen umgesetzt, die eine sichere Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende und Versicherte ermöglichen. Diese umfassen konkret: • Sensibilisierung der Leistungserbringer zum sicheren Umgang mit dem elektronischen Praxisausweis/Institutionsausweis (SMC-B) • Schärfung der Sperrprozesse der SMC-B, insbesondere bei einer Praxisaufgabe • Monitoring, Anomalie-Erkennung und daraus folgende Zugriffsbeschränkungen bei der Nutzung der SMC-Bs • Anpassung des Nachweises des Behandlungskontextes (unter Nutzung der Kartennummer ICCSN) durch Erweiterung der erforderlichen Prüfmerkmale • Abschaltung des Verfahrens zur elektronischen Ersatzbescheinigung, die unmittelbar aus dem Primärsystem eines Leistungserbringers angefordert werden konnte (seit dem 30. April 2025) • Vorbeugende Schutzmaßnahmen für Versicherte, für die zuletzt vor dem 30. April 2025 eine elektronische Ersatzbescheinigung über das Primärsystem einer Ärztin oder eines Arztes angefordert wurden 75. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Ursachen der nach meiner Ansicht auffallend abrupten und auf etwa drei bis fünf Wochen begrenzten Sterbepeaks im Frühjahr 2020 in einzelnen europäischen Regionen wie Bergamo, Madrid oder Paris, die trotz bereits geltender harter Lockdown-Maßnahmen auftraten, sich danach aber nicht wiederholten, und wenn ja, welche, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, dass solche Sonderereignisse durch strukturelle Überforderung, soziale Dynamiken oder auch durch die Maßnahmen selbst begünstigt worden sein könnten – insbesondere im Hinblick auf die künftige Eignung und Verhältnismäßigkeit flächendeckender Lockdown-Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 6. Mai 2025 Im Laufe der Pandemie haben viele Staaten auch in Europa massive Übersterblichkeiten verzeichnet. Einen Vergleich zwischen europäischen Staaten und Altersgruppen über die Jahre hinweg ermöglicht das Netzwerk EUROMOMO, zu dem auch Deutschland beiträgt (www.euromom o.eu/graphs-and-maps). Besonders ausgeprägt waren die Anstiege in einigen Staaten im Frühjahr des ersten Pandemiejahres. Die ergriffenen Maßnahmen können maßgeblich mit für die Beendigung der Situation mit extremer Übersterblichkeit verantwortlich gemacht werden. Ein „Nachhängen“ der Ausschläge nach Beginn der Maßnahmen ist auf die Zeitverzögerung zwischen Infektions- und Sterbezeitpunkt zurückzuführen. Das heißt, während der Laufzeit eingeführter Maßnahmen starben viele Menschen, die sich bereits zuvor infiziert hatten und erst im Verlauf schwer erkrankten. Bei Infektionsgeschehen baut sich die Kurve der Todesfälle zeitlich versetzt von der Kurve nach Melde- bzw. Erkrankungsdatum auf. Der Zeitverzug zwischen Infektion, Erkrankung und Tod variiert je nach Inkubationszeit und durchschnittlicher Krankheitsdauer. Der Erfolg der Maßnahmen zeigt sich erst nach einer gewissen Latenz durch Rückgang der Mortalität. Wenn effektive Maßnahmen ergriffen werden, gehen die Infektionen zurück und damit – etwas zeitversetzt – auch die Todesfälle. Dafür, dass die beschriebenen kurzfristigen Spitzen der Übersterblichkeit zu Beginn der Pandemie in besonders betroffenen Regionen auf andere Gründe als COVID-19 zurückzuführen sein könnten, liegen keine Hinweise vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Thomas Dietz auf Bundestagsdrucksache 21/29 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 76. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gab es Kontakte von Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und Vertretern des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. im Zeitraum vom 17. Dezember 2013 bis 28. Februar 2015, und wenn ja, welche (bitte die Gesamtanzahl der Treffen angeben und die letzten 13 Treffen unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 6. Mai 2025 Die Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. 77. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird die Bundesregierung die Ergebnisse der durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben Studie „Vom BVWP 2030 zur Bundesverkehrswege und - Mobilitätsplanung (BVMP) – Eine interdisziplinäre Analyse der Verkehrsinfrastrukturplanung als Bestandteil der gesamtwirtschaftlich ausgerichteten Verkehrssystemgestaltung unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten“, vor allem das in der Studie ermittelte Nutzen-Kosten- Verhältnis unter 1, in die weitere Bewertung des Ausbaus der A 8 zwischen München und Salzburg einfließen lassen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 7. Mai 2025 Die Bundesregierung berücksichtigt grundsätzlich aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bei ihrer Arbeit. 78. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der auf europäischer Ebene vorliegenden Vorschläge zur Führerscheinrichtlinie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den sog. Feuerwehrführerschein, insbesondere beim Führen von Fahrzeugen über 5 Tonnen? Antwort des Staatssekretärs Hartmut Höppner vom 7. Mai 2025 Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich am 24. März 2025 vorläufig auf einen Regelungstext zur 4. EU- Führerscheinrichtlinie geeinigt. Dieser ermöglicht den EU- Mitgliedstaaten für ihr Hoheitsgebiet dabei auch, bei der Fahrerlaubnisklasse B u. a. für Feuerwehrfahrzeuge, auch mit Anhänger, die Gewichtsbeschränkung von 3,5 auf 5 Tonnen anzuheben. Der Fahrer muss mindestes 20 Jahre alt sein. Ferner muss er eine Schulung oder Prüfung absolvieren, die EU-Mitgliedstaten können auch beides vorsehen. Die Mitgliedstaaten können diese Feuerwehrwehrfahrerlaubnisse gegenseitig anerkennen. Ein wesentliches Anliegen Deutschlands würde damit aufgegriffen. Die Regelung wird daher begrüßt. Die vorläufige Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat bestätigt werden. 79. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Infrastrukturzustandsnoten wurden seitens der Deutschen Bahn AG jeweils für die Bahnstrecken zwischen Waiblingen–Schwäbisch Hall- Hessental, Schwäbisch Hall-Hessental–Crailsheim sowie Crailsheim–Nürnberg jeweils für Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke und Oberleitung im Jahr 2024 festgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 5. Mai 2025 Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB InfraGO AG. Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG mitgeteilten Netzzustandsnoten für die einzelnen Gewerke der angefragten Strecken aufgeführt. Waiblingen– Schwäbisch Hall- Hessental Eppingen– Crailsheim Crailsheim– Nürnberg Objektgruppe 4930 4950 5902 und 4951 Brücken 2.9 2.7 3.0 Bahnübergänge 4.9 5.2 5.0 Gleise 3.6 3.4 2.9 Stellwerke 4.7 4.8 3.9 Oberleitung 2.3 2.2 2.6 Stützwände 3.1 2.3 1.6 Tunnel 4.2 3.3 Weichen 3.4 3.1 3.1 Gesamt 3.4 3.2 3.0 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 80. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Gesamtmenge an PFAS nach Trinkwasserverordnung und Trifuoracetat (in Tonnen) werden in Deutschland pro Jahr nach Kenntnisstand der Bundesregierung in die Umwelt freigesetzt (bitte Freisetzungswege und Menge, z. B. Industrieabwässer etc., angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bettina Hoffmann vom 5. Mai 2025 Die Bundesregierung hat keinen detaillierten Kenntnisstand zur Gesamtmenge der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) nach Trinkwasserverordnung, die in Deutschland pro Jahr in die Umwelt freigesetzt werden. Bei diesen PFAS handelt es sich um zwanzig Perfluorcarbonsäuren, für deren Summe in der Trinkwasserverordnung ein entsprechender Grenzwert vorgegeben ist. Der Bundesregierung ist allerdings eine EU-weite Abschätzung zu den Gesamtemissionen aller Perfluorcarbonsäuren und deren Vorläuferverbindungen bekannt, zu denen auch die oben genannten PFAS nach der Trinkwasserverordnung gehören. Diese nach Verwendungssektoren aufgeschlüsselte Zusammenstellung ist im sogenannten „Annex XV Restriction Report“ enthalten, mit dem ein REACH-Beschränkungsverfahren auf EU-Ebene eingeleitet worden ist (https://echa.europa.eu/documents/ 10162/1c480180-ece9-1bdd-1eb8-0f3f8e7c0c49). Sie findet sich dort in Tabelle 1 auf Seite 41 in den Spalten „PFAAs and PFAA precursors (t/ y)“. Zu der Situation bei Trifluoressigsäure hat das Umweltbundesamt (UBA) ein Hintergrundpapier veröffentlicht unter dem Titel „Chemikalieneintrag in Gewässer vermindern – Trifluoracetat (TFA) als persistente und mobile Substanz mit vielen Quellen“ (www.umweltbundesam t.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/2021_hg_chemiekali eneintrag_bf_v2.pdf). Zudem liegen mit dem Abschlussbericht des Forschungsvorhabens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen – Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“ Abschätzungen zu Umweltkonzentrationen und Emissionsmengen vor (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/ 11850/publikationen/102_2023_texte_tfa_v2.pdf). Die Daten aus diesem Vorhaben sind ebenfalls verfügbar unter https://gis.uba.de/maps/res ources/apps/TFA-Herkunft-und-Belastungen/index.html. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 81. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um welche Zuwendungsempfänger, geförderten Einrichtungen und Förderorte es sich handelt, die in der Auflistung der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 68 auf Bundestagsdrucksache 21/69 genannt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 6. Mai 2025 In der folgenden Übersicht, die auf den Datensätzen der Antragsdatenbank „Kumasta“ basiert, sind die ergänzenden Informationen zu den genannten Gesamtprojekten aufgeführt. „Kultur macht stark“-Projekte werden vor Ort von lokalen Bündnissen für Bildung durchgeführt, die aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen bestehen, die unterschiedliche Kompetenzen und Eigenleistungen einbringen. Einer der Bündnispartner übernimmt die Gesamtkoordination und beantragt bei den Programmpartnern (sogenannte Förderer) Fördermittel. G es am tp ro je kt e (A nt ra gs tit el ) A nt ra gs te lle nd e O rg an is at io n (E m pf än ge r de r Fö rd er un g) B ün dn is pa rt ne r B ün dn is pa rt ne r B ün dn is pa rt ne r B ün dn is pa rt ne r Pr oj ek to rt e Zi rk us , W al d un d W ie se Ve re in z ur F ör de - ru ng g an zh ei tli ch er B ild un g e. V ., A bt . Zi rk us B ar ba re lla Lo ka le s B ün dn is fü r Fa m ili e c/ o Sa m tg em ei nd e B ar ns to rf G ru nd sc hu le B ar ns to rf B am st or f, N eu -E yd el st ed t W ac hs en u nd W ur - ze ln – W ir m ac he n hi er T he at er ! Fö rd er ve re in K irst ei n' s H of f e . V . H ei m at - u nd V er - sc hö ne ru ng sv er ei n M ar tfe ld e . V . Fö rd er ve re in d er G ru nd sc hu le M ar tfe ld e . V . Sa m tg em ei nd e B ru ch ha us en - V ils en (K ör pe rsc ha ft de s öf fe nt lic he n R ec ht s) M ar tfe ld Ta nz th ea te r a uf d em La nd – E ar th a nd W at er K -S ch eu ne O be rs ch ul e B as su m Sc ha tte ns pr un g G em ei ns ch af ts pr ax is B as su m Ta nz Sp ur en – W o ko m m en w ir he r, w o w ol le n w ir hi n? K -S ch eu ne Le be ns w eg e be gl ei te n Jo zz S ul in ge n G ym na si um B ru ch hh au se n- V ils en C ar l-P rü te r Sc hu le B ru ch ha us en - V ils en , S ul in ge n Ta nz en d um d ie W el t K -S ch eu ne Le be ns w eg e be gl ei te n G ym na si um B ru ch ha use n- V ils en B al le tts ch ul e In a Zu re k O be rs ch ul e Sc hw af ör de n B ru ch ha us en - V ils en , Sc hw af ör de n Sp ra ch - u nd Jo ng lie rk ün st le r i n de r M an eg e Ve re in z ur F ör de - ru ng g an zh ei tli ch er B ild un g e. V ., A bt . Zi rk us B ar ba re lla G ru nd sc hu le B ar ns to rf Lo ka le s B ün dn is fü r Fa m ili e c/ o Sa m tg em ei nd e B ar ns to rf B ar ns to rf Jo ng lie re n m it W ör te rn u nd B äl le n Ve re in z ur F ör de - ru ng g an zh ei tli ch er B ild un g e. V ., A bt . Zi rk us B ar ba re lla G ru nd sc hu le B ar ns to rf Lo ka le s B ün dn is fü r Fa m ili e c/ o Sa m tg em ei nd e B ar ns to rf B ar ns to rf „S LU SH D A N C E“ 1 un d 2 Ze nt ru m fü r T an z un d K ör pe ra rb ei t G ym na si um B ru ch - ha us en -V ils en O be rs ch ul e Sc hw af ör - de n B al le tts ch ul e In a Zu re k Le be ns w eg e be - gl ei te n e. V . B ru ch ha us en - V ils en , Sc hw af ör de n Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 82. Abgeordneter Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kooperation im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit mit der verfassten Wirtschaft, insbesondere mit den Handwerksorganisationen, künftig verlässlich gestärkt wird, und wie bewertet sie, dass in der aktuellen Förderrunde für Berufsbildungspartnerschaften und Kammer- und Verbandspartnerschaften von 64 eingereichten Vorschlägen lediglich vier und nur ein einziger aus dem Handwerksbereich ausgewählt wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 9. Mai 2025 Die Planungen für neue Kooperationen mit der verfassten Wirtschaft unterliegen dem laufenden Haushaltsverfahren. Sie sind daher vorläufig und müssen an die Entscheidungen zum Haushaltsgesetz 2025 angepasst werden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat Vorbereitungen getroffen, um nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes unmittelbar handeln zu können. Die Mittel zur Förderung von Kammer- und Verbandspartnerschaften sowie Berufsbildungspartnerschaften liegen regelmäßig unter der Zahl der förderfähigen Vorschläge, so dass das BMZ in den letzten Jahren nur einen kleinen Teil der Vorschläge fördern konnte. Über den Ansatz der Partnerschaftsprogramme hinaus richtet sich der „Handwerksfonds plus“ zudem dezidiert an die entwicklungspolitische Arbeit von Handwerkern und Handwerksverbänden. 83. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wurden nach Ansicht der Bundesregierung mit den unter der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze initiierten entwicklungspolitischen Maßnahmen insbesondere in Schwerpunktländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Kriterien wie etwa Armutsbekämpfung sowie wirtschaftliche Eigenständigkeit der Partnerländer erfüllt, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 7. Mai 2025 In Partnerländern gestaltet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwicklungspolitische Maßnahmen einvernehmlich mit seinen Kooperationspartnern. Bei den dabei verfolgten strategischen Zielen haben Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung einen hohen Stellenwert. Die deutsche Entwicklungspolitik leistet durch die Vorhaben wirksame Beiträge, unter anderem um ökonomischen Fortschritt sozial gerecht zu gestalten und Armut zu reduzieren. Über die entwicklungspolitischen Ziele und Erfolge in der 20. Legislaturperiode informiert z. B. der 17. Entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung. 84. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wurde im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit Beginn der Amtszeit der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze ggf. in Kooperation mit weiteren Bundesministerien die gezielte Verbesserung von Rückführungsmöglichkeiten abgelehnter Asylbewerber in Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit geprüft, und wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 9. Mai 2025 Die Bundesregierung spricht intensiv mit Herkunftsstaaten über die Verbesserung der Rückkehrkooperation. Dieser Dialog erfolgt in ressortabgestimmter, geeigneter und partnerschaftlicher Art und Weise. Die Entwicklungspolitik ist Teil der ressortkohärenten Abstimmung zur Rückkehrkooperation. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 85. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigte Mustererbbaurechtsvertrag im Mai 2025 vorliegen, wie in der Leistungsbeschreibung von Vagedes & Schmid im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Rahmenvertrags „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ mit dem Titel „Entwicklung eines Mustererbbaurechtsvertrags für bezahlbares Wohnen“ vom 12. Juli 2024 vorgesehen, und plant die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für Erbbaurechtsvertragsverhältnisse, um bezahlbares Wohnen auf Erbbaugrundstücken trotz gestiegenem Bodenrichtwert zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 9. Mai 2025 Wie in der Leistungsbeschreibung vorgesehen, wird der vollständige Entwurf des Mustererbbaurechtsvertrags im Mai 2025 dem Begleitgremium vorgelegt werden. Auch die Abschlusssitzung des Begleitgremiums zur finalen Abstimmung des Entwurfs wird wie im Zeitplan vorgesehen im Mai stattfinden. Die Bundesregierung plant keine finanzielle Unterstützung speziell für Erbbaurechtsvertragsverhältnisse. Förderungswürdige Projekte und Personen sind unabhängig davon zu fördern, ob das Vorhaben im Erbbaurecht oder auf andere Weise realisiert wird (und welcher Bodenrichtwert vorliegt). Es gibt keinen Grund, Erbbaurechtsnehmerinnen und Erbbaurechtsnehmer zu fördern, wenn sie nach ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht förderungsbedürftig sind und auch die jeweiligen Vorhaben nicht förderungswürdig ist. Berlin, den 9. Mai 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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