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Schriftliche Frage 13 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet und künftig geplant, mit denen gegenüber der US-Regierung sichergestellt wird, dass Mens…

dip / schriftliche_frage 25.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 13 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet und künftig geplant, mit denen gegenüber der US-Regierung sichergestellt wird, dass Mens… Frage 13 (Maik Brückner, Die Linke): Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet und künftig geplant, mit denen gegenüber der US-Regierung sichergestellt wird, dass Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland, in deren Pass nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen ist, nicht aus diesem Grund an einer Einreise in die USA gehindert oder zu einem Outing beziehungsweise zu einem Falscheintrag im Pass gezwungen werden (bitte die Schritte einzeln auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. April 2025: Auf die Einreisebestimmungen der USA, die diese als souveräner Staat selbst bestimmen, hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Der Bundesregierung sind bislang keine Einreiseverweigerungen der USA gegenüber deutschen Staatsangehörigen an der Grenze mit der Begründung bekannt, dass im Pass nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen wäre. Die Bundesregierung setzt sich schon seit längerem bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) dafür ein, dass bei der Fortschreibung des Standards für Reisepässe (ICAO doc 9303) die Angabe des Geschlechts kein Pflichtfeld mehr ist. Durch einen Verzicht auf die Geschlechtsangabe im Reisepass könnten ggf. darauf beruhende Reiseprobleme vermieden werden.

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