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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 25.04.2025 · WP 21 · 21/69 · Schriftliche Fragen · Original ↗
69 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie ist der aktuelle Stand des im Juni 2023 vom Bundesarchiv initiierten Interessenbekundungsverfahrens zur Neuausrichtung des Projekts zur…
  2. Schriftliche Frage 2 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wann plant die Bundesregierung die Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der Vorbereitung eines Gestaltungs…
  3. Schriftliche Frage 3 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den im März 2025 unterzeichneten Vertrag zwischen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und de…
  4. Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Wurden für Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) an das bundeseigene Unternehmen Securing Energy for Europe (SEFE) durch das russische Unterne…
  5. Schriftliche Frage 5 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpolitik aus der Brutalität des Krieges in Gaza, beispielswe…
  6. Schriftliche Frage 6 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war der Anteil der Vergaben über 50.000 Euro an allen Vergaben des Bundes im letzten bekannten Jahr, und wie viele Unternehmen ware…
  7. Schriftliche Frage 7 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der öffentlichen Auftragsvergaben und Konzessionen an den jährlichen öffentlichen…
  8. Schriftliche Frage 8 von Bernd Schattner (AfD): Wie hoch war der Stellenaufwuchs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im vergangenen Jahr, bzw. wie hoch ist er im Plan für d…
  9. Schriftliche Frage 9 von Stephan Brandner (AfD): Wie hoch war jeweils die Anzahl rechtsextremer „Gefährder“, „relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils i…
  10. Schriftliche Frage 10 von Stephan Brandner (AfD): Wie hoch war jeweils die Anzahl islamistischer „Gefährder“ und „relevanter Personen“ in Deutschland jeweils in den Jahren von 2017 bis 2025…
  11. Schriftliche Frage 11 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zur Arbeit des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“, und wenn ja, welche, und wie be…
  12. Schriftliche Frage 12 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Anpassungen bei der Nutzung von IT- Dienstleistungen durch die Bundesverwaltung (z. B. von Cloud-Diensten) hat es durch die aktuellen…
  13. Schriftliche Frage 13 von Maik Brückner (DIE LINKE): Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet und künftig geplant, mit denen gegenüber der US-Regierung sichergestellt wird, dass Mens…
  14. Schriftliche Frage 14 von Thomas Dietz (AfD): Wie viele Migranten sind seit 2021, nach der Inanspruchnahme des Programmes der freiwilligen und unterstützten Rückkehr in ihr Heimatland, z…
  15. Schriftliche Frage 15 von Dr. Götz Frömming (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das Resettlemen…
  16. Schriftliche Frage 16/17 von Jochen Haug (AfD): Wie viele Bundespolizisten sind aktuell an den deutschen Außengrenzen im Einsatz (bitte nach Nachbarländern aufschlüsseln)?
  17. Schriftliche Frage 18 von Stefan Henze (AfD): Führt der THW-Landesverband Niedersachsen/ Bremen „Schulungen zum Umgang mit AfD- Abgeordneten“ durch, und wenn ja, zu welchem Zweck und mit…
  18. Schriftliche Frage 19 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen in Deutschland ansässigen bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern seit 2020 die EU-…
  19. Schriftliche Frage 20 von Markus Matzerath (AfD): Sieht oder sah die Bundesregierung Anlass zu prüfen, ob „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische…
  20. Schriftliche Frage 21 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Personen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Haftbefehl (bis zum 31. März 2025) gesucht oder sind anderweitig zur…
  21. Schriftliche Frage 22 von Josef Oster (CDU/CSU): Warum werden aufgrund einer Änderung des PIN-Brief-Verfahrens bei Personalausweisen (Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung,…
  22. Schriftliche Frage 23 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Vorfälle es seit der Etablierung der neuen Übergangsregierung in Syrien (konkret sei…
  23. Schriftliche Frage 24 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Stellen sind aktuell in der Bundesverwaltung nicht besetzt, und welchen Anteil an den Stellen macht das aus?
  24. Schriftliche Frage 25 von Bernd Schattner (AfD): Hält sich die noch amtierende Bundesregierung an die Aussagen, dass in den kommenden Wochen noch 2.600 Menschen mit Aufnahmezusagen in Deuts…
  25. Schriftliche Frage 26 von Maik Brückner (DIE LINKE): Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Häufigkeit, mit der transsexuelle, intersexuelle und nicht-binäre Mensch…
  26. Schriftliche Frage 27 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele der noch nicht nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsangehörigen mit einer Aufnahmezusage haben nach Kenntnis der Bunde…
  27. Schriftliche Frage 28 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Kennt die Bundesregierung die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Rechtsfragen zur Vollstr…
  28. Schriftliche Frage 29 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen der 36.360 Personen, die im Rahmen der „verschiedenen Aufnahmeprogramme aus Afghanistan…
  29. Schriftliche Frage 30 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Arbeit und das Ansehen des Internationalen Strafgerichtshofs (ISt…
  30. Schriftliche Frage 31 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Welche konkreten Schritte zur Umsetzung des deutsch-polnischen Aktionsplans (https://polen.di plo.de/pl-de/02-themen/2667488-2667488) hat di…
  31. Schriftliche Frage 32 von Manfred Schiller (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass ausdrücklich nur zum Zwecke der im November 2025 in der brasilianischen 1,3-Millionen- Metropol…
  32. Schriftliche Frage 33 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sind der Bundesregierung seit der Amtsübernahme von US-Präsident Donald Trump am 20. Januar 2025 Fälle von Festnahmen, Abschiebung…
  33. Schriftliche Frage 34 von Björn Simon (CDU/CSU): Was ist der Grund für die lange Wartezeit bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung für afghanische Staatsangehörige, die…
  34. Schriftliche Frage 35 von Maik Brückner (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung öffentlichkeitswirksame Aktivitäten anlässlich des 90. Jahrestags der Verschärfung des § 175 des Strafgesetzbuches…
  35. Schriftliche Frage 36 von Manfred Schiller (AfD): Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Strafbarkeit der Beleidigung eines Politikers (§ 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) in der ne…
  36. Schriftliche Frage 37 von Cem Ince (DIE LINKE): In welchen fünf Wirtschaftsabschnitten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die meisten Arbeitstage mit mindestens zehn…
  37. Schriftliche Frage 38 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Für wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten verfügbaren Jahr tarifliche Zuschläge gewährt, und wie hoch wa…
  38. Schriftliche Frage 39 von Sören Pellmann (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen zwischen der Solidargemeinschaft Espenhain-Borna, der Knappscha…
  39. Schriftliche Frage 40 von Martin Sichert (AfD): Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Januar 2025 Renten der Deutschen Rentenversicherung (bitte jewe…
  40. Schriftliche Frage 41 von Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Sicherheitsüberprüfung für ungediente Anwärter im Heimatschutzprogramm im Jahr 2…
  41. Schriftliche Frage 42 von Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Wie viele afghanische Ortskräfte der Bundeswehr die eine Zusage zur Aufnahme in Deutschland erhalten haben und auf ihre Einreise nach Deutsc…
  42. Schriftliche Frage 43 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Welche Fahrzeugtypen von welchen Herstellern werden im Rahmen der Bedarfsdeckung in den Beschaffungsprozess für neue Bergepanzer (BPz) einbe…
  43. Schriftliche Frage 44 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Inwieweit wird bei dem Beschaffungsvorhaben für neue Bergepanzer der entsprechende Wettbewerb sichergestellt?
  44. Schriftliche Frage 45 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Liegen dem Bundesministerium der Verteidigung und/oder dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bindende…
  45. Schriftliche Frage 46 von Jens Lehmann (CDU/CSU): Sollten Angebote im Rahmen der Beschaffung von Bergepanzern vorliegen, inwieweit unterscheiden sich diese in Preis, Lieferzusagen und Techni…
  46. Schriftliche Frage 47 von Gerold Otten (AfD): Von wem wird bei der Aufgabe eines Militärstandorts eine Freigabeerklärung ausgesprochen, und handelt es sich dabei um ein rechtlich verbind…
  47. Schriftliche Frage 48 von Anna Aeikens (CDU/CSU): Welche Kenntnisse – auch hinsichtlich möglicher wettbewerbsrechtlicher Prüfanfragen – hat die Bundesregierung bzw. haben ihre nachgeordneten…
  48. Schriftliche Frage 49 von Bernd Schattner (AfD): Wie hoch war der Stellenaufwuchs im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im vergangenen Jahr, bzw. wie hoch ist er im Plan für…
  49. Schriftliche Frage 50 von Pierre Lamely (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 eine eigen…
  50. Schriftliche Frage 51 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Welche allgemeinen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchgeführten Coronaimpfungen mit den Chargen EM0477 und EJ6788 vor (bi…
  51. Schriftliche Frage 52 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wie viele Corona-Impfstoffe mit den Chargen EM0477 und EJ6788 wurden unverimpft entsorgt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche Gründ…
  52. Schriftliche Frage 53 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur wissenschaftlichen Aussagekraft des Vaccine Adverse Event Reporting Systems (bitte angeben, o…
  53. Schriftliche Frage 54 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wie viele dauerhafte Schwerbehinderungen wurden seit der Einführung der Corona-Impfstoffe in Deutschland gemeldet (bitte dabei angeben, wie…
  54. Schriftliche Frage 55 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgungslage von ME/CFS-Patientinnen und -Patienten sow…
  55. Schriftliche Frage 56 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Gab es im Zeitraum Februar bis April 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung einen bilateralen Austausch zwischen dem Robert Koch-Institut (R…
  56. Schriftliche Frage 57 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Hat die Bundesregierung nachträglich bewertet oder bewerten lassen, in welchem Umfang die während der COVID-19-Pandemie eingeführten Lockdow…
  57. Schriftliche Frage 58 von Michael Donth (CDU/CSU): Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die DB Cargo AG unter Berufung auf die nach meiner Ansicht prekäre wirts…
  58. Schriftliche Frage 59 von Michael Donth (CDU/CSU): Was sind die wesentlichen Ergebnisse der bisher vorgelegten Berichte durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) an das Bundesministerium für Digital…
  59. Schriftliche Frage 60 von Dr. Johannes Fechner (SPD): Stoppt die Deutsche Bahn AG die Planungen für den Ausbau des Teilabschnitts der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg, wie im Artikel…
  60. Schriftliche Frage 61 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang fließen Informationen aus dem Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes in die bereits etablierte Warn- Infrastrukt…
  61. Schriftliche Frage 62 von Luigi Pantisano (DIE LINKE): Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den zehn größten deutschen Städten und im Land Baden-Württemberg die prozentuale Veränd…
  62. Schriftliche Frage 63 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Bundesmittel sollen dem Freistaat Sachsen 2025 und 2026 aus den Haushaltstiteln des Etats des Bundesministeriums für Digitales und…
  63. Schriftliche Frage 64 von Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Freistaat Sachsen geplanten Finanzierungsbeschränkungen (www.medienservice.sa chse…
  64. Schriftliche Frage 65/66 von Stefan Rouenhoff (CDU/CSU): Aus welchen Gründen wurde im Zeitraum nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag (4. Februar 2024) und der dami…
  65. Schriftliche Frage 67 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Brücken aus dem Brückenmodernisierungsnetz wurden 2024 fertig modernisiert, und weicht ggf. die Anzahl von dem im „Zukunftspaket l…
  66. Schriftliche Frage 68 von Axel Knoerig (CDU/CSU): Welche Projekte im Wahlkreis Diepholz/ Nienburg I werden aktuell im Bundesprogramm „Kultur macht stark“ gefördert (bitte die neun zuletzt au…
  67. Schriftliche Frage 69 von Rocco Kever (AfD): Welche konkreten „feministischen Kernprinzipien“ sollen staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure im Rahmen des Projekts des Bundesminis…
  68. Schriftliche Frage 70 von Rocco Kever (AfD): Welcher Umsetzungsfortschritt wurde im Vorhaben „Supporting Solutions: Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Men…
  69. Schriftliche Frage 71 von Rocco Kever (AfD): Wurden durch den thematischen Austausch auf der BMZ-Plattform „Neuanfang für Syrien“ konkrete Projekte zur infrastrukturellen Rekonstruktion…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/69 21. Wahlperiode 25.04.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Aeikens, Anna (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 3 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 13, 26, 35 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Fechner, Johannes, Dr. (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2, 15 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 28 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 70, 71 Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 41, 42 Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 38 Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 43, 44, 45, 46 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 29 Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . 51, 52, 53, 54 Abgeordnete Nummer der Frage Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 55 Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 25, 49 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 36 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 2 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Henze, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 28, 29 Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Aeikens, Anna (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Drucksache 21/69 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Ludwig, Saskia, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34, 35 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 35 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Seite Fechner, Johannes, Dr. (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 40, 42 Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/69 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie ist der aktuelle Stand des im Juni 2023 vom Bundesarchiv initiierten Interessenbekundungsverfahrens zur Neuausrichtung des Projekts zur automatisierten Rekonstruktion zerrissener Stasi- Unterlagen, bei dem laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/13047 die Gespräche mit den zehn Interessenten bereits ausgewertet wurden und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) den Vorschlag für das weitere Vorgehen prüfte? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 24. April 2025 Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens zur virtuellen Rekonstruktion vorvernichteter Stasi-Unterlagen hat das Bundesarchiv der BKM im September 2024 ein Verfahren für das weitere Vorgehen vorgeschlagen. Da eine marktreife technische Lösung bisher nicht existiert, hat die BKM im Oktober 2024 das Bundesarchiv zur vertieften Prüfung vergaberechtlicher Fragen aufgefordert. Mehrere mögliche Varianten für Zuwendungs- bzw. Vergabeformen zwecks Entwicklung marktreifer und skalierbarer Verfahren liegen der BKM seit April 2025 vor und werden derzeit geprüft. 2. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wann plant die Bundesregierung die Prüfung baufachlicher und baurechtlicher Gesichtspunkte einschließlich der Vorbereitung eines Gestaltungswettbewerbs für das geplante Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft abzuschließen? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 24. April 2025 Die Bundesregierung hat im Mai 2024 das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit der Umsetzung des Bauvorhabens als Bundesbau beauftragt. Das Bundesamt wird die Prüfung und Klärung diverser baufachlicher und baurechtlicher Fragen über die gesamte Zeit der Planung und des Baus bis zur Eröffnung des Denkmals begleiten. Der Gestaltungswettbewerb wird im dritten Quartal 2025 ausgelobt, wenn die für den Bau benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 3. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung für den im März 2025 unterzeichneten Vertrag zwischen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und dem US-LNG-Projektentwickler Delfin zur Lieferung von jährlich 1,5 Millionen Tonnen LNG (Flüssigerdgas) oder für andere LNG- Importverträge in irgendeiner Form Bürgschaften geplant oder werden solche geprüft, z. B. ungebundene Finanzkredit-Garantien (UFK), und wenn ja, in welcher Form? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 24. April 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in diesem Zusammenhang weder Bürgschaften geplant noch werden solche geprüft. Ob der Projektentwickler Delfin plant, einen entsprechenden Antrag zu stellen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 4. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Wurden für Lieferungen von Flüssigerdgas (LNG) an das bundeseigene Unternehmen Securing Energy for Europe (SEFE) durch das russische Unternehmen Yamal LNG die Eisbrecher- Dienste oder sonstige Dienste des russischen Unternehmens Atomflot genutzt (vgl. www.spiege l.de/wissenschaft/sefe-warum-macht-eine-deutsch e-firma-gasgeschaefte-mit-russland-a-a17f23dd-f 5ae-4db1-a79d-b0b22309f0bf), und wenn ja, hat SEFE dafür an Atomflot direkt oder indirekt (z. B. über Zahlungen an Yamal LNG oder auf sonstigem Wege) Zahlungen geleistet oder sonstige wirtschaftliche Vorteile gewährt? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 24. April 2025 SEFE steht in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen Atomflot und beabsichtigt auch nicht, eine solche einzugehen. SEFE nimmt die Lieferungen der Yamal Trade Pte. Ltd. gemäß den Bedingungen des Liefervertrages mit Yamal LNG erst in Europa entgegen. Da SEFE keine Verträge mit Atomflot unterhält, leistet sie auch keine Zahlungen an dieses Unternehmen. Die heutige SEFE, die sich seit 2022 im Eigentum des Bundes befindet, vereinbarte bereits 2015 einen Vertrag mit dem russischen Hersteller Yamal Trade Pte. Ltd. Damals war die SEFE noch Teil des russischen Gazprom-Konzerns und firmierte als Gazprom Germania. Aus diesem Altvertrag ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von Liquefied Natural Gas (LNG), wonach vereinbarte Mengen auch dann bezahlt werden müssten, wenn sie nicht abgenommen werden. Der Vertrag wird erfüllt. 5. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Rüstungsexportpolitik aus der Brutalität des Krieges in Gaza, beispielsweise in Gestalt der hohen Quote getöteter Kinder und Frauen, der Verhinderung von Lebensmittellieferungen (vgl. www.bbc.com/news/articles/cn5wel1 1pgdo) oder der Drohung des israelischen Verteidigungsministers Israel Katz mit „totaler Verwüstung“ (vgl. Post von Israel Katz auf X vom 19. März 2025, 16:54 Uhr, https://x.com/Israel_ka tz/status/1902388250053861589)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 22. April 2025 Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen auf Grundlage der rechtlichen und politischen Vorgaben. Bei dieser Abwägung wird stets auch die Frage des Risikos der Verletzung des humanitären Völkerrechtes berücksichtigt. Bei Entscheidungen über Rüstungsexporte nach Israel fließt außerdem die besondere politische Verantwortung Deutschlands für die Existenz und Sicherheit des Staates Israel mit ein. 6. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch war der Anteil der Vergaben über 50.000 Euro an allen Vergaben des Bundes im letzten bekannten Jahr, und wie viele Unternehmen waren davon betroffen? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 22. April 2025 Im Berichtsjahr 2023 hatten von insgesamt 22.155 öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auf Bundesebene 16.022 öffentliche Aufträge und Konzessionen einen Nettoauftragswert größer 50.000 Euro. Dies entspricht einem Anteil von 72,32 Prozent an allen öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auf der Bundesebene des Berichtsjahrs 2023. In der Ausprägung Bundesebene sind die obersten, oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden, Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Stiftungen auf Bundesebene und sonstige Auftraggeber (z. B. Autobahn GmbH des Bundes) auf Bundesebene enthalten. Grundlage sind Daten aus der Vergabestatistik, die durch das Statistische Bundesamt erhoben und plausibilisiert werden. Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt. Alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind verpflichtet, die in der Vergabestatistikverordung (VergStatVO) festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber auch unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ab einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Bei Auftragswerten von 1.001 Euro bis 25.000 Euro sind freiwillige Meldungen möglich. Die Vergabestatistik ist entsprechend keine Vollerhebung. Da die Daten für das Berichtsjahr 2024 aktuell noch plausibilisiert werden, stehen diese noch nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie viele Unternehmen Auftrags- oder Konzessionsnehmer der Vergaben auf der Bundesebene im Berichtsjahr 2023 waren, da dies von der Vergabestatistik nicht erfasst wird. Die Bundesregierung verfügt auch nicht über andere Quellen, die hierzu einen Überblick liefern würden. 7. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der öffentlichen Auftragsvergaben und Konzessionen an den jährlichen öffentlichen Auftragsvergaben und Konzessionen des Bundes, die unter einem Schwellenwert von 50.000 Euro liegen (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte zudem nach Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen differenziert ausweisen; bitte die Auftragsvergaben jeweils sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual ausweisen), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der tatsächlich gemeldeten Auftragsvergaben und Konzessionen mit einem Schwellenwert unter 25.000 Euro, der freiwillig, ohne entsprechende Meldepflicht, zentral gemeldet und erfasst ist (bitte für das letzte verfügbare Jahr ausweisen; bitte die tatsächlich gemeldeten Auftragsvergaben sowohl in absoluten Zahlen als auch den – gegebenenfalls auch geschätzten – Anteil der gemeldeten Auftragsvergaben prozentual ausweisen)? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 17. April 2025 In der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahl und das Auftragsvolumen von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen auf Bundesebene dargestellt, bis zu einem Einzelauftragswert von 50.000 Euro bzw. 25.000 Euro, für das Berichtsjahr 2023, nach Auftragsart, mit jeweiligen Anteilen am Gesamt der Auftragsart und dem Insgesamt der Bundesebene. Die Bundesebene umfasst oberste, obere, mittlere und untere Bundesbehörden, Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Stiftungen auf Bundesebene und sonstige Auftraggeber (z. B. Autobahn GmbH des Bundes) auf Bundesebene. Grundlage sind Daten aus der Vergabestatistik, die durch das Statistische Bundesamt erhoben und plausibilisiert werden. Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt. Alle Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind verpflichtet, die in der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU- Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber auch unterhalb der EU- Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Bei Auftragswerten von 1.001 Euro bis 25.000 Euro sind freiwillige Meldungen möglich. Die Vergabestatistik ist also keine Vollerhebung. Da die Daten für das Berichtsjahr 2024 aktuell noch plausibilisiert werden, stehen diese noch nicht zur Verfügung. Ta be lle – A nz ah l u nd A uf tr ag sv ol um en ö ffe nt lic he r A uf tr äg e un d K on ze ss io ne n de r B un de se be ne *) n ac h A uf tr ag sa rt u nd A uf tr ag sw er t k le in er 50 .0 00 E ur o bz w . k le in er 2 5. 00 0 E ur o fü r B er ic ht sj ah r 20 23 A rt d es A uf tr ag s A uf tr ag sw er t A nz ah l A nt ei l de r A nz ah l am G es am t de r A uf tr ag sa rt in P ro ze nt A nt ei l de r A nz ah l am In sg es am t de r B un de seb en e in P ro ze nt A uf tr ag svo lu m en in E ur o A nt ei l de s A uf tr ag svo lu m en s a m G es am t d er A uf tr ag sa rt in P ro ze nt A nt ei l de s A uf tr ag svo lu m en s a m In sg es am t d er B un de se be ne in P ro ze nt B au au ftr ag < 50 .0 00 E ur o    9 39 20 ,1 6  4 ,2 4      31 .6 03 .0 63 0, 33 0, 08 da ru nt er : < 2 5. 00 0 Eu ro    1 44 3, 09  0 ,6 5       2 .1 79 .7 17 0, 02 0, 01 G es am t:  4 .6 58  9 .6 41 .1 65 .8 34 L ie fe ra uf tr ag < 50 .0 00 E ur o  2 .1 82 35 ,7 2  9 ,8 5      73 .1 51 .0 61 0, 50 0, 19 da ru nt er : < 2 5. 00 0 Eu ro    1 51 2, 47  0 ,6 8       1 .6 26 .5 24 0, 01 0, 00 G es am t:  6 .1 08 14 .5 33 .6 25 .3 91 D ie ns tle is tu ng sau ftr ag < 50 .0 00 E ur o  2 .9 79 26 ,1 6 13 ,4 5      95 .1 34 .5 15 0, 64 0, 24 da ru nt er : < 2 5. 00 0 Eu ro    5 30 4, 65  2 ,3 9       7 .1 54 .9 27 0, 05 0, 02 G es am t: 11 .3 89 14 .8 18 .2 92 .4 91 In sg es am t de r B un de se be ne 22 .1 55 38 .9 93 .0 83 .7 16 * In d er A us pr äg un g B un de se be ne s in d di e ob er st en , o be re n, m itt le re n un d un te re n B un de sb eh ör de n, A ns ta lte n de s öf fe nt lic he n R ec ht s au f B un de se be ne , K ör pe rs ch af te n de s öf fe nt lic he n R ec ht s au f B un de se be ne , S tif tu ng en a uf B un de se be ne u nd so ns tig e A uf tra gg eb er (z . B . A ut ob ah n G m bH ) a uf B un de se be ne e nt ha lte n. © S ta tis tis ch es B un de sa m t ( D es ta tis ), 20 25 : V er br ei tu ng m it Q ue lle na ng ab e ge st at te t. 8. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Wie hoch war der Stellenaufwuchs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im vergangenen Jahr, bzw. wie hoch ist er im Plan für dieses Jahr? Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk vom 22. April 2025 Der Haushaltsgesetzgeber hat dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Haushalt 2024 zehn Stellen bewilligt. Ob und inwieweit der neue Deutsche Bundestag im Rahmen des nächsten Haushalts Stellen bewilligen wird, ist dem BMWK nicht bekannt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 9. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch war jeweils die Anzahl rechtsextremer „Gefährder“, „relevanter Personen“ und „gewaltorientierter Personen“ in Deutschland jeweils in den Jahren von 2017 bis 2025 (bitte getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 23. April 2025 Die Zahlen zu Gefährdern und Relevanten Personen werden durch die Polizeibehörden im Jahresverlauf regelmäßig aktualisiert. Bei den folgenden Aufstellungen handelt es sich jeweils um die ersten Zahlen des jeweiligen Kalenderjahres. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zahlen der Gefährder und Relevanten Personen im Phänomenbereichen Politisch motivierter Kriminalität (PMK) -rechts-. Jahr Gefährder Relevante Personen 2017 24 100 2018 28 106 2019 33 111 2020 52 126 2021 70 166 2022 77 192 2023 73 186 2024 76 188 2025 75 180 Die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremisten ist Bestandteil des Personenpotenzials im Bereich des Phänomenbereichs Rechtsextremismus, welches im Verfassungsschutzverbund jährlich erhoben wird. Die folgende Tabelle zeigt die Zahlen der gewaltorientierten Rechtsextremisten von 2017 bis 2023. Da es sich um eine retrograde Erfassung handelt, kann die Bundesregierung für das Jahr 2025 noch keine Angaben machen. Die Anzahl gewaltorientierter Rechtsextremisten für das 2024 wird mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts in Kürze veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung ist diese Zahl gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und wird daher separat der Geheimschutzstelle des Bundestages zugeleitet.1 Jahr Gewaltorientierte Rechtsextremisten 2017 12.700 2018 12.700 2019 13.000 2020 13.300 2021 13.500 2022 14.000 2023 14.500 10. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hoch war jeweils die Anzahl islamistischer „Gefährder“ und „relevanter Personen“ in Deutschland jeweils in den Jahren von 2017 bis 2025 (bitte getrennt nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 23. April 2025 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zahlen der Gefährder und Relevanten Personen im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie-. Ein Teil dieser Personen hält sich nicht in Deutschland auf. Jahr Gefährder Relevante Personen 2017 698 421 2018 761 476 2019 677 518 2020 616 531 2021 554 525 2022 520 509 2023 487 505 2024 469 493 2025 458 498 1 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 11. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Hat die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse zur Arbeit des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“, und wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung ggf. diese Erkenntnisse auf die Anwendbarkeit des „EU-US Data Privacy Framework“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. April 2025 Grundsätzlich obliegt die regelmäßige Überprüfung und Überwachung des sektoralen Angemessenheitsbeschlusses für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) nach Artikel 45 Absatz 3 und 4 der Datenschutz- Grundverordnung allein der Europäischen Kommission. Sie kann bei Entwicklungen, die die Wirkweise des Angemessenheitsbeschlusses beeinträchtigen, notwendige Maßnahmen vornehmen, u. a. den Angemessenheitsbeschluss aussetzen oder aufheben. Eine erste erfolgreiche Überprüfung hat die Europäische Kommission bereits im vergangenen Jahr vorgenommen. Sie überwacht das EU-US Data Privacy Framework zudem fortlaufend. Dies betrifft auch die laufenden Entwicklungen im Kontext des „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards (PCLOB)“. Hierzu berichtete sie zuletzt den Mitgliedstaaten, dass sie die weitere Funktionsfähigkeit des PCLOB im Blick habe und wies darauf hin, dass die dem Angemessenheitsbeschluss ermöglichende Executive Order 14086 weiterhin Bestand habe. 12. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Welche Anpassungen bei der Nutzung von IT- Dienstleistungen durch die Bundesverwaltung (z. B. von Cloud-Diensten) hat es durch die aktuellen Entwicklungen um das „Privacy and Civil Liberties Oversight Boards“ gegeben, und für welche reaktiven Maßnahmen von Seiten der EU setzt sich die Bundesregierung ein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. April 2025 Nach Ansicht der Bundesregierung erfordern die aktuellen Entwicklungen um das „Privacy and Civil Liberties Oversight Board“ keine Anpassungen bei der Nutzung von IT-Dienstleistungen von US- amerikanischen Anbietern durch die Bundesverwaltung (z. B. von Cloud- Diensten), da der datenschutzrechtliche Angemessenheitsbeschluss nach dem „EU-US Data Privacy Framework“ weiterhin wirksam ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nehmen die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden in eigener Verantwortung wahr. Sie unterliegen dabei der Aufsicht durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. 13. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet und künftig geplant, mit denen gegenüber der US-Regierung sichergestellt wird, dass Menschen aus der Bundesrepublik Deutschland, in deren Pass nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen ist, nicht aus diesem Grund an einer Einreise in die USA gehindert oder zu einem Outing beziehungsweise zu einem Falscheintrag im Pass gezwungen werden (bitte die Schritte einzeln auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. April 2025 Auf die Einreisebestimmungen der USA, die diese als souveräner Staat selbst bestimmen, hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Der Bundesregierung sind bislang keine Einreiseverweigerungen der USA gegenüber deutschen Staatsangehörigen an der Grenze mit der Begründung bekannt, dass im Pass nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen wäre. Die Bundesregierung setzt sich schon seit längerem bei der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) dafür ein, dass bei der Fortschreibung des Standards für Reisepässe (ICAO doc 9303) die Angabe des Geschlechts kein Pflichtfeld mehr ist. Durch einen Verzicht auf die Geschlechtsangabe im Reisepass könnten ggf. darauf beruhende Reiseprobleme vermieden werden. 14. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Wie viele Migranten sind seit 2021, nach der Inanspruchnahme des Programmes der freiwilligen und unterstützten Rückkehr in ihr Heimatland, zu einem späteren Zeitpunkt nach Deutschland wieder eingereist, und bei wie vielen dieser Personen wurden infolgedessen Rückforderungen der damals erhaltenen Zahlungen zur Unterstützung der freiwilligen Ausreise veranlasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 22. April 2025 Die Einleitung des Rückforderungsverfahrens erfolgt bei Personen, die eine geförderte freiwillige Ausreise über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum- Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) in ihr Heimatland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat in Anspruch genommen haben und erneut in das Bundesgebiet einreisen. Seit 2021 erfolgten Wiedereinreisen von 3.024 Personen (vorläufige Zahl). Bei 2.422 Personen (vorläufige Zahl) wurden infolgedessen Rückforderungen der damals erhaltenen Zahlungen veranlasst. Hauptgründe, warum nicht in allen Fällen, in denen eine Wiedereinreise bekannt ist, auch Rückforderungsverfahren durchgeführt wurden, sind: • maßgebliche 5-Jahres-Frist für das Rückforderungsverfahren zwischen Aus- und Wiedereinreise wurde überschritten; • Fortzug nach unbekannt oder ins Ausland; • Förderung der freiwilligen Ausreise erfolgte als Minderjähriger im Familienverband; • Personen wurde nach ihrer Wiedereinreise die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt oder ein Schutzstatus aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen gewährt. Der nachfolgenden Tabelle können die Zahlen zu Wiedereinreisen von 2021 bis 2025 und davon veranlassten Rückforderungen entnommen werden. Jahr Gemeldete Wiedereinreisen davon veranlasste Rückforderungen 2021   956 891 2022 1.129 815 2023   733 587  2024*   202 129  2025*     4   0 * vorläufige Zahlen Quelle: Internationale Organisation für Migration (IOM)/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 15. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für das Resettlement-Verfahren 2024/2025 [...] vom 10. April 2024 für die Auswahl der für das Verfahren infrage kommenden Personen die Erhebung von Indikatoren wie „Grad der Schul- und Berufsausbildung“, „Berufserfahrung“ oder „Sprachkenntnisse“ vorsieht (vgl.: www.bmi.bund.de/SharedDoc s/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/mig ration/humanitaere-aufnahmeprogramme/resettle ment/aufnahmeanordnung-bes-2024-04-10.pdf, Punkt 2.d, S. 3), dass ihr für den Flug von 208 Syrern nach Deutschland gemäß ihrer eigenen Angaben in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/15135 „keine Angaben von Bildungsdaten“ vorliegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 23. April 2025 Die Auswahl der im Wege des Resettlements nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommenen Personen erfolgt nach den in der Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 10. April 2024 festgelegten Kriterien. Danach sind der Grad der Schutzbedürftigkeit, die Wahrung der Einheit der Familie, integrationsförderliche Bindungen in Deutschland und die Integrationsfähigkeit zu berücksichtigen. Für Letztere kann der Grad der Schul- und Berufsausbildung ein Indikator sein. Die Integrationsfähigkeit wird im Rahmen einer Gesamtschau eingeschätzt, ohne dass eine statistische Erfassung der Bildungs- oder Berufsabschlüsse erfolgt. 16. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Bundespolizisten sind aktuell an den deutschen Außengrenzen im Einsatz (bitte nach Nachbarländern aufschlüsseln)? 17. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Bundespolizisten aus den Einsatzhundertschaften der Bundesbereitschaftspolizei wurden im ersten Quartal 2025 an den deutschen Außengrenzen eingesetzt (bitte nach Standorten der jeweiligen Einsatzhundertschaft aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 25. April 2025 Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellungen keine Erkenntnisse vor, da die Bundespolizei die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben integrativ wahrnimmt, u. a. Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit. Es erfolgt demnach keine statistische Erhebung zu den explizit im grenzpolizeilichen Bereich eingesetzten Kräften an den deutschen Außen- und Binnengrenzen. Die Einsatzstärke kann zudem u. a. in Abhängigkeit der Lageentwicklung und anlassbezogenen Schwerpunktsetzungen in den jeweiligen Aufgaben Schwankungen unterliegen. Die Bundespolizei setzt im Rahmen der derzeit vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen landseitigen deutschen Binnengrenzen rund 11.000 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung ein. Die genannte Anzahl an Polizeivollzugsbeamten setzt sich überwiegend aus Einsatzkräften der örtlich zuständigen Dienststellen der Bundespolizei und anlassbezogenen Unterstützungskräften, u. a. auch aus Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei zusammen. 18. Abgeordneter Stefan Henze (AfD) Führt der THW-Landesverband Niedersachsen/ Bremen „Schulungen zum Umgang mit AfD- Abgeordneten“ durch, und wenn ja, zu welchem Zweck und mit welchen Inhalten finden diese Schulungen in Niedersachsen/Bremen und ggf. in anderen THW-Landesverbänden statt, und werden im THW auch Schulungen zum Umgang mit Abgeordneten anderer Fraktionen angeboten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 23. April 2025 Im Ehrenamt der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) bestehen Fragen zum Umgang mit Abgeordneten, wenn diese einer Partei zuzuordnen sind, die als Verdachtsfall einer verfassungsfeindlichen Bestrebung eingestuft und durch den Verfassungsschutz (hier: Niedersachsen) beobachtet wird. Aktuell hat der THW-Landesverband Bremen, Niedersachsen deshalb entschieden, zwei Informations- und Diskussionsrunden für THW- Ortsbeauftragte mit entsprechender Fragestellung anzubieten. Ziel ist es, offene Fragen und Diskussionsbedarf der THW-Ortsbeauftragten zu befriedigen. Wesentliche Inhalte sind insbesondere Wertevorstellungen des THW und das Neutralitätsgebot des THW. 19. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen in Deutschland ansässigen bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern seit 2020 die EU- Freizügigkeit entzogen wurde und wie viele davon in ihr Heimatland abgeschoben wurden (bitte differenziert nach Jahr und Personenzahl speziell für Nordrhein-Westfalen und generell für das gesamte Bundesgebiet listen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 25. April 2025 Der Verlust der Freizügigkeit kann auf zwei Weisen festgestellt werden: Zum einen kann der Verlust kraft Gesetzes eintreten, wenn die Freizügigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (siehe näher Seite 5 des Berichts zu Tagesordnungspunkt 15 der 221. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 19. bis 21. Juni 2024 in Potsdam vom 4. November 2024 – www.innenministerkonferen z.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2024-12-04-06/TOP_11.pdf?__blo b=publicationFile&v=2). Dieser Rechtsverlust würde dann nicht dazu führen, dass die Freizügigkeit „entzogen“ wird, sondern nur zu einer Feststellung des rechtlichen Status durch die zuständige Landesbehörde. Zum anderen kann die zuständige Behörde aber den Verlust der Freizügigkeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 45 Absatz 3, Artikel 52 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) anordnen. Da diese Maßnahme dagegen rechtsgestaltend wirkt, handelt es sich um ein „Entziehen“ im Sinne der Fragestellung. Eine Entziehung liegt zudem nicht bei Sachverhalten vor, in denen eine Person bereits aus anderen Gründen nicht freizügigkeitsberechtigt war; mitgeteilt werden daher nur erste Entscheidungen, die zu einem Freizügigkeitsverlust der betroffenen Person führen. Die Anzahl der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen, deren erster Freizügigkeitsverlust auf Grundlage von § 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU in den Jahren 2020 bis 2024 erfolgte, kann aufgrund der im Ausländerzentralregister verzeichneten Daten den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tablle: Bulgarische Staatsangehörige Gebiet Jahr des Freizügigkeitsverlusts 2020 2021 2022 2023 2024 Deutschland gesamt 106 108 92 110 121 Nordrhein-Westfalen  13  10  8   9   9 Tabelle: Rumänische Staatsangehörige Gebiet Jahr des Freizügigkeitsverlusts 2020 2021 2022 2023 2024 Deutschland gesamt 357 327 297 270 292 Nordrhein-Westfalen  62  40  34  16  40 Es kann nicht statistisch ermittelt werden, wie viele Personen aus diesen Grundgesamtheiten abgeschoben worden sind. Eine Ausreise ist auch freiwillig möglich. Bei Abschiebungen wird statistisch nicht der Grund der veranlassenden Aufenthaltsbeendigung erhoben. 20. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Sieht oder sah die Bundesregierung Anlass zu prüfen, ob „tatsächliche Anhaltspunkte“ für „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ im Sinne des § 4 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und insbesondere des Buchstabens c („Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“) in Handlungen liegen, wenn Personen fordern, eine Partei verbieten zu lassen, vor dem Hintergrund, dass im Fall der Demonstration am 29. Januar 2025 vor der Parteizentrale der „Christlich Demokratischen Union“ (CDU), dem Konrad Adenauer Haus in Berlin, ein Verbot der CDU gefordert wurde (https://apollo-news.net/grne-jugen d-will-koalitionsausschluss-fr-union-demonstrant en-fordern-cdu-verbot/; https://x.com/RA_Conra d/status/1884670087338066323), dass am 2. Februar 2025 vor dem Brandenburger Tor in Berlin in einer Stichprobe eine Mehrheit von 18 zu vier Personen ein Verbot der CDU befürwortete und dass planmäßig Aufkleber vertrieben werden, auf denen ein Verbot der „Freien Demokratischen Partei“ (FDP) gefordert wird, und Exemplare davon für mich sichtbar bereits in mehreren Stadtgebieten vielfach verklebt wurden, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. April 2025 Der dargestellte Sachverhalt lässt keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung erkennen. Die beschriebenen Forderungen bieten keinen Anhalt dafür, dass die Akteure mit ihrem Handeln Bestrebungen verfolgen, die darauf gerichtet sind, das Demokratieprinzip, insbesondere die Ausübung parlamentarischer Opposition, zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 21. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Haftbefehl (bis zum 31. März 2025) gesucht oder sind anderweitig zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben, und wie viele davon haben eine ausländische, eine deutsche oder eine deutsche und eine andere Staatsbürgerschaft (bitte zusätzlich die zehn häufigsten ausländischen Nationalitäten angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 23. April 2025 Betrachtungen zu einem bestimmten Stichtag geben keinen hinreichenden Aufschluss darüber, wie sich die Anzahl gesuchter Personen und dazugehörigen Fahndungen über einen bestimmten Zeitraum entwickelt. So werden beispielsweise offene Haftbefehle täglich vollstreckt, die Fahndungsnotierung nach der Person wird dann umgehend gelöscht. Gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Bei Stichtagserhebungen handelt es sich demzufolge immer nur um eine Momentaufnahme. Für eine umfassende Betrachtung der Entwicklung ist es folglich notwendig, sowohl die neu erfassten als auch die erledigten Fahndungen zu zählen. So wurden 131.271 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 neu in INPOL-Z erfasst (dies entspricht einem Rückgang von 11,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 138.419 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen Haftbefehle erledigt. Es wurden 2024 demzufolge mehr Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen erledigt als neu ausgeschrieben. Der prozentuale Anteil deutscher Staatsangehöriger liegt bei den Neuerfassungen zu offenen Haftbefehlen 2024 bei 38,7 Prozent. Grundsätzlich ist der prozentuale Anteil von deutschen Staatsangehörigen innerhalb der Stichtagsbetrachtung wesentlich geringer als bei den Neuerfassungen, da sich Ausschreibungen zu offenen Haftbefehlen bei deutschen Staatsangehörigen im Jahresverlauf aufgrund einer höheren Trefferwahrscheinlichkeit schneller erledigen und diese somit nicht mehr Teil der Stichtagsbetrachtung sind. Zum Stichtag 1. April 2025 waren in Deutschland 655.865 Personen im gemeinsamen Informations- und Fahndungssystem der Polizeien des Bundes und der Länder (INPOL-Z) ausgeschrieben. Eine Ausschreibung in INPOL-Z kann dabei zu unterschiedlichen Zwecken erfolgen, beispielsweise zur Festnahme zwecks Vollstreckens eines Haftbefehls, zur Ingewahrsamnahme oder Aufenthaltsermittlung vermisster Personen oder zur polizeilichen Beobachtung. Die zum 1. April 2025 in INPOL-Z ausgeschriebenen 655.865 Personen verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Nationalitäten: Die Reihenfolge der zehn häufigsten Nationalitäten stellt sich wie folgt dar: Deutschland 98.375 Rumänien 51.127 Polen 35.325 Türkei 26.324 Georgien 24.169 Ukraine 20.137 Unbekannt 18.425 Bulgarien 17.353 Syrien 16.076 Albanien 15.925 Zum Stichtag 1. April 2025 bestehen zu 148.515 Personen in INPOL-Z Ausschreibungen zu nicht vollstreckten Haftbefehlen. Diese verteilen sich wie folgt auf Nationalitäten: Die Reihenfolge der zehn häufigsten Nationalitäten stellt sich wie folgt dar: Deutschland 17.413 Rumänien 16.367 Polen 12.968 Georgien  7.309 Türkei  6.356 Bulgarien  5.184 Albanien  4.049 Algerien  4.043 Ukraine  3.596 Serbien  3.390 Die Anzahl gesuchter Personen entspricht nicht der Anzahl an Ausschreibungen in INPOL-Z. Zu einer Person können mehrere Fahndungen bestehen. 22. Abgeordneter Josef Oster (CDU/CSU) Warum werden aufgrund einer Änderung des PIN-Brief-Verfahrens bei Personalausweisen (Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 31. Oktober 2023, Bundesgesetzblatt Nummer 290) PIN-Briefe für die Online-Nutzung des Personalausweises unabhängig vom Alter auch an Personen unter 16 Jahren, bei denen diese Funktion laut Verordnung deaktiviert bleibt, versendet, und wie viele Fälle betrifft diese Regelung voraussichtlich (bitte möglichen Kostenaufwand angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. April 2025 Seit der Neuordnung des PIN-Brief-Verfahrens wird der PIN-Brief grundsätzlich nicht mehr versendet. Stattdessen wird während des Antragsverfahrens ein PIN-Brief dem Antrag zugeordnet und dem Antragsteller unmittelbar ausgehändigt. Seit dem 1. November 2010 kann die Produktion von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstitel-Karten nur initialisiert werden, wenn ausnahmslos jedem Ausweisdokument eine Einmal-PIN zugeordnet wird. Grund hierfür: Jeder Chip dieser Ausweisdokumente enthält zusätzlich eine Online-Ausweisfunktion (= Online-Ausweis). Bei Personen unter 16 Jahren ist auf dem Personalausweis-Chip dieser Online- Ausweis auch vorhanden, aber deaktiviert. Die Einmal-PIN dient dazu, die personenbezogenen Daten zu schützen. Fehlt die Einmal-PIN bei Produktionsbeginn, könnte der Chip des Personalausweises nicht vollständig beschrieben werden; die Produktion kann nicht starten. Bis zum 16. Februar 2025 wurde die Einmal-PIN in der Bundesdruckerei GmbH generiert, bevor die Produktion des Personalausweises startete. Der PIN-Brief-Versand erfolgte, sobald die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 16 Jahre alt war, was in der Vergangenheit zu folgenden Nachteilen führte: • Personen unter 16 Jahren hatten keinen PIN-Brief erhalten und verfügten nicht über eine PUK. Nach dem 16. Geburtstag konnten sie die eID aktivieren. Bei dreimaliger Falscheingabe der PIN hatten sie in keinem Fall die PUK zur Verfügung. Das wurde bemängelt. Ein Nachdruck des Original-PIN-Briefs war und ist technisch unmöglich, weil die Produktionsdaten nach Fertigstellung des Ausweisdokuments beim Hersteller ausnahmslos gelöscht werden. • Viele Bürger wollten den Personalausweis abholen, bevor der PIN- Brief von der Post zugestellt wurde. Mitunter traf der PIN-Brief erst sehr spät oder nicht im Briefkasten ein. Diese Wartezeit wurde von den Bürgerinnen und Bürgern als unglücklich empfunden. • Darüber hinaus wollte annähernd jede Behörde in Deutschland, dass genau ihr örtlicher innerbehördlicher Organisationsablauf zur Abholung des Ausweisdokuments im PIN-Brief mitformuliert wird, um Beratungsaufwand gegenüber den Bürgerinnen und Bürger zu sparen und schlicht auf die Informationen im PIN-Brief zu verweisen. Erreicht wurde allerdings ein insgesamt erhöhtes Nachfragepotenzial der Bürgerinnen und Bürger, weil die mündlichen Informationen zur Art und Weise der Dokumentenabholung (verständlicherweise) vom Bürger/von der Bürgerin teilweise wieder vergessen wurden und ein – ggf. vom IT-Fachverfahren automatisiert erzeugter – Zettel mit Abholinformationen in vielen Fällen dem Bürger nicht übergeben wurde. Bundesweit waren die innerbehördlichen Arbeitsabläufe zu verschieden, als dass sie in einer gemeinsamen Formulierung im PIN- Brief hätten beschrieben werden können. • Traf der von der Bundesdruckerei GmbH postalisch versendete PIN- Brief beim Bürger nicht ein und bestand er (wegen der PUK) auf dem Zugang eines PIN-Briefs, musste eine für das Behördenpersonal aufwändige Reklamationsbestellung durchgeführt werden. • Wollte eine bevollmächtigte Person den Personalausweis abholen, musste die Vollmacht einen gesonderten Textpassus zum PIN-Brief enthalten. Fehlte der Textzusatz in der Vollmacht, konnte das Ausweisdokument – mangels wirksamer Vollmacht – nicht ausgehändigt werden. Eines der Ziele des neuen PIN-Brief-Verfahrens ist es, den von vielen Personen gewünschten Direktversand einführen zu können, ohne dass beispielsweise an der Wohnungstür vor der Übergabe der Postsendung mit dem Ausweisdokument eine „Bestätigung über den PIN-Brief- Erhalt“ gegenüber den Postzusteller abgegeben werden muss. Darüber hinaus sollte Personen nach dem 16. Geburtstag, wenn sie den Online- Ausweis aktivieren können, auch der PIN-Brief (v. a.: die PUK) zur Verfügung stehen. Soll die Behörde nach Zuordnung eines PIN-Briefs keine bürokratischen Regeln zum Umgang mit PIN-Briefen für Kinder auferlegt bekommen, gehört dieser zugeordnete PIN-Brief grundsätzlich dem Ausweisinhaber bzw. den gesetzlichen Vertretern und ist daher auszuhändigen (vgl. § 17 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV): „[...] erhält [...] die Geheimnummer [...]/[...] Erhalt hat die antragstellende Person [...] zu bestätigen [...]“). Hat die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind der Online-Ausweis und die Einmal-PIN deaktiviert. Den PIN-Brief inklusive der darin enthaltenen PUK sollte die antragstellende Person dennoch gut aufbewahren, damit sie die PUK im Bedarfsfall später nutzen kann. Nach ihrem 16. Geburtstag kann sie den Online-Ausweis kostenfrei in der Personalausweisbehörde aktivieren lassen und dort ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Die Einmal-PIN benötigt sie hierfür nicht. Ist die antragstellende Person 10 Jahre oder jünger, wird der deaktivierte Online-Ausweis innerhalb des sechsjährigen Gültigkeitszeitraums gar keinen Gebrauch finden können. Die personenbezogenen Daten im Chip des Ausweises (Datengruppe Online-Ausweis) sind dennoch mit der Einmal-PIN zu schützen. Das sorgeberechtigte Elternteil kann entscheiden, ob der PIN-Brief im Papiermüll entsorgt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden soll oder sie den PIN-Brief dennoch aufbewahren will. Eine erneute Zuordnung dieses PIN-Briefes zu einem anderen Personalausweisantrag ist nicht möglich. Zwar ist die Personalausweisbeantragung für Personen unter 10 Jahren kein Regelfall, gleichwohl beantragen eine signifikante Anzahl von Eltern anstelle eines international verwendbaren Reisepasses für ihr Kind lediglich einen Personalausweis, z. B. wenn Reisen lediglich innerhalb der Europäischen Union geplant sind. Konkrete mengenmäßige Angaben sowie Angaben zu den entstehenden Kosten sind der Bundesregierung nicht möglich, da die entsprechenden Registerdaten lediglich in den kommunalen Ausweisregistern vorliegen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird prüfen, inwieweit das neue PIN-Brief-Verfahren dahingehend geändert werden könnte, dass bei Kindern unter 10 Jahren die Einmal-PIN lediglich technisch generiert wird und auf die Übergabe des letztlich ungenutzt bleibenden PIN-Briefs verzichtet werden kann. Zur Prozessvereinfachung haben in der Vergangenheit viele Kommunen für ein möglichst einheitliches Verfahren unabhängig vom Alter votiert. Daher werden die Vor- und Nachteile mit den Ländern zu erörtern sein. 23. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Vorfälle es seit der Etablierung der neuen Übergangsregierung in Syrien (konkret seit dem 8. Dezember 2024) gab, bei denen in Deutschland lebende Syrer öffentlich – beispielsweise auf Demonstrationen oder im Internet – Sympathien für oder Aufrufe zu Gewalttaten gegen in Syrien lebende ethnische und religiöse Minderheiten, darunter Alawiten und Christen, geäußert haben, und wenn ja, bei wie vielen dieser Vorfälle war der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt vollziehbar ausreisepflichtig? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 24. April 2025 Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist ermittelbaren Informationen beschränkt. Politisch motivierte Straftaten werden durch die zuständigen Landeskriminalämter im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Eine automatisierte Auswertung auf Basis der angefragten Parameter ist jedoch nicht möglich, da kein entsprechender Katalogwert existiert. Der Bundesregierung liegen vereinzelte Hinweise auf öffentlich geäußerte Sympathien zu Gewalttaten gegen in Syrien lebende ethnische oder religiöse Minderheiten bzw. Aufrufe zu Gewalttaten gegen diese vor. Diesen gehen die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern nach. 24. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Stellen sind aktuell in der Bundesverwaltung nicht besetzt, und welchen Anteil an den Stellen macht das aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 25. April 2025 Die Zahl der unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst des Bundes ergibt sich aus der Differenz der Planstellen/Stellen (Soll des jeweiligen Haushaltsjahres) und der Ist-Besetzung. Das Soll und die Ist-Besetzung befinden sich in den Einzelplänen unter dem Personalhaushalt der einzelnen Ressorts. Den Übersichten des Bundeshaushaltsplans des jeweiligen Jahres kann außerdem das Soll getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen aus dem Teil V (Personalübersicht), Abschnitte A bis E entnommen werden. 25. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hält sich die noch amtierende Bundesregierung an die Aussagen, dass in den kommenden Wochen noch 2.600 Menschen mit Aufnahmezusagen in Deutschland mit dem Flugzeug eingeflogen werden, und wenn ja, welcher Nationalität gehören diese Menschen an (bitte die drei häufigsten auflisten; www.bild.de/politik/konkrete-ve rpflichtungen-weitere-flieger-mit-afghanen-komm en-zu-uns-67fb70d43ceb7108c48faf79)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 24. April 2025 In Pakistan befinden sich gegenwärtig etwa 2.400 Personen aus den laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in den verschiedenen Schritten des Ausreiseverfahrens. Darunter sind ca. 325 afghanische Staatsangehörige aus dem Ortskräfteverfahren, ca. 60 afghanische Staatsangehörige von der Menschenrechtsliste, ca. 850 afghanische Staatsangehörige aus dem Überbrückungsprogramm und etwas über 1.200 afghanische Staatsangehörige aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Derzeit liegt der Fokus in den verschiedenen Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan darauf, Personen mit einer Aufnahmezusage das Ausreiseverfahren zu ermöglichen. Wie sich eine künftige Bundesregierung zu den Aufnahmeprogrammen positioniert, bleibt abzuwarten. Vor dem derzeit vorgesehenen Amtsantritt der künftigen Bundesregierung sind keine weiteren Einreisen von Personen aus den Afghanistan-Aufnahmeverfahren vorgesehen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 26. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Häufigkeit, mit der transsexuelle, intersexuelle und nicht-binäre Menschen mit Problemen bei der Einreise in die USA seit dem 20. Januar 2025 konfrontiert sind, und welche Empfehlungen spricht sie diesbezüglich aus? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 23. April 2025 Der Bundesregierung sind bislang keine Einzelfälle aus der genannten Personengruppe bekannt, in denen die Einreise in die USA verweigert wurde. Das Auswärtige Amt erstellt für jedes Land weltweit die sogenannten Reise- und Sicherheitshinweise und veröffentlicht diese auf seiner Internetpräsenz. Hier nimmt das Auswärtige Amt unter anderem auch aktuelle Entwicklungen im Bereich der Einreisevorschriften auf. In den Reise- und Sicherheitshinweisen für die USA gibt es einen Abschnitt zum Thema „Geschlechtseintrag bei ESTA- oder Visumsanträgen“. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend überprüft und wo erforderlich angepasst. 27. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele der noch nicht nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsangehörigen mit einer Aufnahmezusage haben nach Kenntnis der Bundesregierung das obligatorische Sicherheitsinterview in der deutschen Botschaft in Islamabad bereits absolviert, und wie viele afghanische Staatsangehörige warten noch auf dieses Sicherheitsinterview (bitte jeweils nach Hauptpersonen und Angehörigen sowie nach den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 24. April 2025 Derzeit befinden sich knapp 2.500 Personen aus allen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan im Rahmen der unterstützten Ausreise in Pakistan (Stand: 22. April 2025). Da fortlaufend Sicherheitsinterviews geführt werden und es sich um einen dynamischen Prozess handelt, findet keine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung statt. 28. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Kennt die Bundesregierung die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Rechtsfragen zur Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu in Deutschland“ (WD 2 – 3000 – 009/25), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, bzw. sieht sich die Bundesregierung im Kontext der Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in der Pflicht, bei der Vollstreckung der IStGH- Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joaw Galant dergestalt mitwirken zu müssen, dass ein Besuch dieser Personen in Deutschland zu einer Festnahme und Überstellung führen müsste? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 22. April 2025 Die Bundesregierung hat die Stellungnahme der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Rechtsfragen zur Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu in Deutschland“ (WD 2 – 3000 – 009/25) zur Kenntnis genommen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/13973 verwiesen. 29. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie vielen der 36.360 Personen, die im Rahmen der „verschiedenen Aufnahmeprogramme aus Afghanistan“ seit 2021 nach Deutschland eingereist sind bzw. eingeflogen wurden, lediglich ein Visum mit ersatzmäßigen Proxy-Pässen oder ungeklärter Identität erteilt wurde (bitte jeweils differenziert nach Jahr und Anzahl listen; www.tichyseinblic k.de/daili-es-sentials/baerbocks-amt-einreisen-au s-islamabad/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 22. April 2025 Alle Personen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme einreisen, durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren, das sicherstellt, dass vor der Einreise ihre Identität geklärt ist, dass auch ansonsten alle Voraussetzungen für eine Visumerteilung erfüllt sind und dass es keine Bedenken gegen eine Einreise der Personen nach Deutschland gibt. Auf einen Charterflug kommen nur Personen, die das Visumverfahren und alle Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben. Proxy-Pässe sind echte Pässe mit der Besonderheit, dass die Passinhaberin bzw. der Passinhaber weder bei Antragstellung noch bei Abholung des Passes persönlich anwesend waren. Diese Pässe sind nach afghanischem Recht gültig. Mangels ausreichend gesicherter Erkenntnisse zu Art und Weise der Verifizierung der Identität des Passinhabers sind afghanische Proxy-Pässe von Deutschland nicht anerkannt. Der Bundesregierung sind im Zusammenhang mit einem eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin neun Fälle bekannt, in denen im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan sogenannte Proxy- Pässe visiert wurden. Ausweislich des Ergebnisses der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin habe in diesen Fällen die Voraussetzung für eine Visumerteilung grundsätzlich vorgelegen sowie die Identität der eingereisten Personen zweifelsfrei festgestanden. Der Bundesregierung ist ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus in diesem Zusammenhang bekannt. Die Bundesregierung äußert sich jedoch grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden. 30. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Arbeit und das Ansehen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag sowie die Idee des Völkerstrafrechts überhaupt unterminiert werden, wenn etwa der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz mit Blick auf den vom IStGH gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin verhängten Haftbefehl sagte, „niemand stehe über dem Gesetz“ und der IStGH sei „eine wichtige Institution, die durch internationale Verträge ihren Auftrag bekommen habe“ (www.deutschlandfunk.de/scholz-begruess t-haftbefehl-gegen-putin-100.html), er sich aber andererseits „nicht vorstellen“ kann, dass es in Deutschland „zu einer Verhaftung“ des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu „kommt“ (www.juedische-allgemeine.de/politik/s cholz-kann-sich-verhaftung-netanjahus-in-deutsch land-nicht-vorstellen), gegen den ebenfalls ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, und wenn ja, was besagt sie? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 22. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 20/13973 verwiesen. 31. Abgeordneter Dr. Markus Reichel (CDU/CSU) Welche konkreten Schritte zur Umsetzung des deutsch-polnischen Aktionsplans (https://polen.di plo.de/pl-de/02-themen/2667488-2667488) hat die Bundesregierung seit dem 1. Juli 2024 unternommen, und welche konkreten Ergebnisse wurden seither (mit Darstellung für die einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans) erreicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 22. April 2025 Die Bundesregierung befindet sich seit der Vereinbarung des deutschpolnischen Aktionsplans am 2. Juli 2024 im regelmäßigen und engen Austausch mit der polnischen Regierung zur Umsetzung der vereinbarten Vorhaben. Hierbei läuft der Austausch dezentral und projektbezogen jeweils zwischen den zuständigen Ressorts und deren polnischen Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus besteht fortlaufender Austausch der beiden Außenministerien als Koordinierungsstellen des Aktionsplans. Der Aktionsplan umfasst eine Vielzahl von Einzelprojekten in den verschiedensten Bereichen von Sicherheit über Europapolitik, Wirtschafts-, Industrie- und Kohäsionspolitik, Wissenschaft, Klima-, Umwelt- und Energiepolitik bis Raumordnung und Gesundheitsversorgung. Dabei hervorzuheben sind beispielsweise die Wiederaufnahme der engen Zusammenarbeit zwischen dem Koordinator für die deutsch- polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit und dem Beauftragten für die polnisch-deutsche Zusammenarbeit, die vertiefte Kooperation im Bereich der Gleichstellungspolitik, einschließlich der Gleichstellung von LSBTIQ+-Personen, und im Bereich der Politik für ältere Menschen sowie Jugend, die gelungene Verknüpfung der integrativen Taktfahrpläne zwischen Polen und Deutschland oder auch die enge Abstimmung zu einer grenzüberschreitenden Errichtung von Elektrolade- und Wasserstofftankstellen sowie zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität. 32. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass ausdrücklich nur zum Zwecke der im November 2025 in der brasilianischen 1,3-Millionen- Metropole Belém stattfindenden COP30 (Weltklimakonferenz) für die ungehinderte Passage von geschätzt 50.000 Teilnehmern – und somit auch einer deutschen Delegation – eine 13 km lange, vierspurige Autobahn durch den Regenwald des Amazonas gebaut wird, die zusätzlich auch in weiten Teilen durch Mauern an der Trasse „gesichert“ wird (www.watson.ch/international/umwel t/350806386-brasilien-amazonas-wird-fuer-klima gipfel-cop30-gerodet), was meines Erachtens als Umweltzerstörung einen eindeutigen Widerspruch zum Zweck der Konferenz darstellt, und plant die Bundesregierung, bei der brasilianischen Regierung zwecks einer Verhinderung dieses Vorhabens bzw. der Festlegung eines umweltverträglicheren Tagungsortes (ggf. in der Zukunft) zu intervenieren, bzw. hat sie bereits interveniert, und wenn ja, wie konkret? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 23. April 2025 Die Bundesregierung kann die der Frage zugrunde liegende Tatsachenbehauptung nicht bestätigen, wonach ausdrücklich nur zum Zwecke der im November in Belém stattfindenden Weltklimakonferenz COP30 eine Autobahn von 13 km im Regenwald gebaut wird. Nach Angaben der brasilianischen Regierung ist die im Bau befindliche Straße schon lange vor der COP-Entscheidung geplant worden. 33. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern sind der Bundesregierung seit der Amtsübernahme von US-Präsident Donald Trump am 20. Januar 2025 Fälle von Festnahmen, Abschiebungen oder anderen repressiven Maßnahmen gegenüber deutschen Reisenden im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausreise in die bzw. aus den USA bekannt (bitte die Gesamtanzahl aufgeschlüsselt nach Art des Falles angeben – auch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum), und wie wirken sich diese Maßnahmen, soweit diese denn stattfanden, nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Reisebereitschaft deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und damit auf die Tourismusunternehmen in Deutschland aus? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 24. April 2025 Es gibt keine systematische Datenerfassung über erfolgte Abschiebungen oder Einreiseverweigerungen deutscher Staatsangehöriger durch die USA. Der Bundesregierung werden Festnahmen, Abschiebungen oder Einreiseverweigerungen nur dann bekannt, wenn sie hierüber durch die Betroffenen selber, deren Familienangehörige oder von US-Behörden aufmerksam gemacht wird. Seit Amtsübernahme der Trump-Regierung hat die Bundesregierung Kenntnis von einer einstelligen Zahl an Fällen erlangt, in denen deutsche Staatsangehörige nicht in die USA einreisen konnten und bei ihrer Einreise teilweise in Abschiebehaft genommen worden sind. Der Bundesregierung liegen keine Statistiken zu möglichen Auswirkungen von Abschiebungen und Einreiseverweigerungen auf die Reisebereitschaft Deutscher und auf die deutschen Tourismusunternehmen vor. 34. Abgeordneter Björn Simon (CDU/CSU) Was ist der Grund für die lange Wartezeit bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung für afghanische Staatsangehörige, die sich in Afghanistan aufhalten, und inwiefern plant die Bundesregierung, diesen Prozess zu beschleunigen (https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/24 37464-2437464?openAccordionId=item-243746 8-1-panel)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 24. April 2025 Visumanträge zur Familienzusammenführung von afghanischen Staatsangehörigen, die sich in Afghanistan aufhalten, werden derzeit von den Botschaften Islamabad und Teheran bearbeitet. Die Wartezeiten rühren von komplexen und zeitintensiven Verfahren her. Zudem haben am Dienstort Teheran in der Vergangenheit auch krisen- und politisch bedingte externe Faktoren dazu geführt, dass die Arbeit der Visastelle beeinträchtigt wurde. Das Auswärtige Amt setzt gleichwohl alles daran, um Warte- und Bearbeitungszeiten für Antragstellende zu reduzieren, wie beispielsweise mit der Auslagerung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Darüber hinaus werden die Botschaften Islamabad und Teheran regelmäßig im Rahmen von Abordnungen temporär verstärkt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 35. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Plant die Bundesregierung öffentlichkeitswirksame Aktivitäten anlässlich des 90. Jahrestags der Verschärfung des § 175 des Strafgesetzbuches durch die Nationalsozialisten am 1. September 2025, und wenn ja, welche (bitte ggf. nach Art, Datum und Ort auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. April 2025 Die Bundesregierung plant derzeit keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung. 36. Abgeordneter Manfred Schiller (AfD) Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Strafbarkeit der Beleidigung eines Politikers (§ 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) in der neuen Fassung vom 30. März 2021, gültig ab 3. April 2021), gelegentlich auch „Majestätsbeleidigung“ genannt, wieder zu streichen, auch vor dem Hintergrund, dass nach meiner Auffassung dieser besondere Schutz von Personen des politischen Lebens einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der alle Menschen vor dem Gesetz gleichstellt, darstellen kann, und wenn ja, welchen, und wenn nein, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Politikerbeleidigung strenger zu ahnden ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 25. April 2025 Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 20/11501 verwiesen. Eine Aussage für die Zukunft bleibt der kommenden Bundesregierung vorbehalten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 37. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) In welchen fünf Wirtschaftsabschnitten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die meisten Arbeitstage mit mindestens zehn Arbeitsstunden geleistet (bitte jeweils die durchschnittliche Anzahl an Tagen mit mindestens zehn Arbeitsstunden angeben und nach Vollzeit und Teilzeit sowie tarifgebundenen bzw. nicht tarifgebundenen Unternehmen ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 22. April 2025 Der Bundesregierung liegen zur Beantwortung der Fragestellung keine Informationen vor. 38. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Für wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten verfügbaren Jahr tarifliche Zuschläge gewährt, und wie hoch war deren Anteil an allen (bezahlten und unbezahlten) Überstunden in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 23. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes weist die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse mit Überstundenvergütung aus, Angaben zu Gewährung von tariflichen Überstundenzuschlägen liegen nicht vor. 39. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen zwischen der Solidargemeinschaft Espenhain-Borna, der Knappschaft-Bahn-See (KBS) und den zuständigen Bundesministerien über die Zahlung der Zusatzrente „bergmännische Tätigkeit“? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 22. April 2025 Es gibt keine der Fragestellung entsprechenden Verhandlungen. 40. Abgeordneter Martin Sichert (AfD) Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Januar 2025 Renten der Deutschen Rentenversicherung (bitte jeweils aufschlüsseln nach der Anzahl der Personen in den Alterskohorten 60–70, 70–80, 80–90, 90–100, 100–110, 110–120, 120–130, 130–140)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. April 2025 Die erbetenen Informationen zur Anzahl der Personen, die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, liegen für den Stichtag 1. Juli 2024 vor und können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten zum Alter der Rentenbeziehenden liegen in der Altersgruppe 100 und höher in der Statistik nicht differenziert vor. Tabelle: Anzahl der Rentenbeziehenden nach Alter (Altersgruppen), Rentenzahlbestand am 1. Juli 2024 Rentenbeziehende der gesetzlichen Rentenversicherung Anzahl insgesamt 21.368.819   darunter:   Alter zum Erhebungsstichtag   60 bis unter 70  5.632.866   70 bis unter 80  7.885.238   80 bis unter 90  5.656.692   90 bis unter 100  1.048.999  100 und höher     25.363 Quelle: Die Rentenbestände in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland, Personenkonzept, Stand: 1. Juli 2024 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 41. Abgeordneter Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Sicherheitsüberprüfung für ungediente Anwärter im Heimatschutzprogramm im Jahr 2024 und im Zeitraum Januar bis März 2025, und sind fehlende Stellenbesetzungen im Bereich des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) ein Grund für längere Bearbeitungszeiten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 24. April 2025 Die Angabe der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Sicherheitsüberprüfung für ungediente Anwärterinnen und Anwärter im Heimatschutzprogramm ist nicht möglich, da für dieses Segment keine statistischen Daten erhoben werden. Die generelle Bearbeitungsdauer von Sicherheitsüberprüfungen wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. 42. Abgeordneter Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) Wie viele afghanische Ortskräfte der Bundeswehr die eine Zusage zur Aufnahme in Deutschland erhalten haben und auf ihre Einreise nach Deutschland warten, sind noch in Afghanistan oder in Nachbarländern wie Pakistan, und wie viele Personen sind es insgesamt inklusive Familienangehörige dieser Ortskräfte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller vom 24. April 2025 Eine Aufschlüsselung über die auf Einreise nach Deutschland wartenden ehemaligen afghanischen Ortskräfte der Bundeswehr mit Aufnahmezusage und deren Familienangehörige kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Land Ortskräfte BMVg inklusive Familienangehörige Afghanistan 17 104 Pakistan 15 106 Stand: 23. April 2025 43. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) Welche Fahrzeugtypen von welchen Herstellern werden im Rahmen der Bedarfsdeckung in den Beschaffungsprozess für neue Bergepanzer (BPz) einbezogen, vor dem Hintergrund, dass die Bundeswehr im März 2023 zwei Bergepanzer vom Typ BPz 3 BÜFFEL aus eigenen Beständen an die Ukraine abgegeben hat und diese bis heute nicht nachbeschafft wurden und der Fachpresse (griephan Brief vom 6. September 2024 und Hartpunkt, www.hartpunkt.de/bundeswehr-braucht-ru nd-100-neue-bergepanzer-kann-aber-zwei-ukrain e-abgaben-nicht-ersetzen/) entnommen werden kann, dass die Beschaffung von insgesamt 23 BPz als Wiederbeschaffungsmaßnahme für die abgegebenen Fahrzeuge bereits angeschoben werden sollte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 24. April 2025 Die in Frage kommenden Fahrzeugtypen resultieren aus den militärischen Forderungen für Bergepanzer und der Vorgabe, eine Wiederbeschaffung der abgegebenen Fahrzeuge schnellstmöglich zu realisieren. Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens für die Beschaffung neuer Bergepanzer können keine darüber hinausgehenden Informationen mitgeteilt werden. 44. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) Inwieweit wird bei dem Beschaffungsvorhaben für neue Bergepanzer der entsprechende Wettbewerb sichergestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 24. April 2025 Der Wettbewerb ist immer sichergestellt, da die Bundesregierung Aufträge immer abhängig von der militärischen Forderungslage und der anschließenden technischen sowie juristischen Bewertung grundsätzlich im Wettbewerb vergibt. 45. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) Liegen dem Bundesministerium der Verteidigung und/oder dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bindende Angebote über die Lieferung von 23 Bergepanzern zum Schließen der Fähigkeitsbzw. Ausrüstungslücke von verschiedenen Unternehmen vor, und wenn ja, von welchen Unternehmen und seit wann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 24. April 2025 Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens können zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben über Menge, Art und Inhalt von dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr vorliegenden Angeboten im Rahmen der Beschaffung von neuen Bergepanzern gemacht werden. 46. Abgeordneter Jens Lehmann (CDU/CSU) Sollten Angebote im Rahmen der Beschaffung von Bergepanzern vorliegen, inwieweit unterscheiden sich diese in Preis, Lieferzusagen und Technik, Ausstattung sowie weiteren Dienstleistungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 24. April 2025 Aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens können die erbetenen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden. 47. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Von wem wird bei der Aufgabe eines Militärstandorts eine Freigabeerklärung ausgesprochen, und handelt es sich dabei um ein rechtlich verbindliches Dokument? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 23. April 2025 Nach Aufgabe eines Militärstandortes erfolgt die Freigabeerklärung im Rahmen eines Erlasses durch das im Bundesministerium der Verteidigung verortete Referat IUD I 3. Der Freigabeerlass ist eine interne Verwaltungsanordnung an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Dieser Freigabeerlass wird durch die Rückgabe der Liegenschaft an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben umgesetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 48. Abgeordnete Anna Aeikens (CDU/CSU) Welche Kenntnisse – auch hinsichtlich möglicher wettbewerbsrechtlicher Prüfanfragen – hat die Bundesregierung bzw. haben ihre nachgeordneten Behörden zur geplanten Fusion der Molkereien Deutsches Milchkontor (DMK Group) mit der Arla Foods amba (vgl. www.dmk.de/de/einblicke/art ikel/gemeinsam-die-zukunft-der- milchwirtschaftgestalten-arla-foods-und-dmk-group-kuendigen-f usionsabsicht-an), und wie positioniert sie sich zu dem geplanten Zusammenschluss vor dem Hintergrund der marktbeherrschenden Rolle, welche das geplante Konglomerat am Markt einnehmen wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 23. April 2025 Die Fusionsabsicht von Arla Food und der DMK Group ist aus entsprechenden Presseverlautbarungen bekannt. Die Fusionspläne unterliegen den entsprechenden kartellrechtlichen Prüfungs- und Genehmigungsprozessen der dafür zuständigen und unabhängigen Kartellbehörden. Das Ergebnis der Prüfungen bleibt abzuwarten. Dies betrifft auch die Frage einer möglichen Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung. 49. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Wie hoch war der Stellenaufwuchs im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im vergangenen Jahr, bzw. wie hoch ist er im Plan für dieses Jahr? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 23. April 2025 Die Daten zum Planstellen- und Stellenbestand des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft können den öffentlich zugänglichen Planstellen-/Stellenübersichten des Bundeshaushalts, Einzelplan 10, des jeweiligen Jahres entnommen werden. Hinsichtlich der Planungen für den Haushalt 2025 wird auf den Regierungsentwurf für den Haushaltsplan 2025, Einzelplan 10, auf Bundestagsdrucksache 20/12400 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 50. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 eine eigenständige Prüfung der Förderpraxis gegenüber dem Verein „Fulda stellt sich quer e. V.“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einzuleiten, insbesondere hinsichtlich seiner öffentlichen Erklärung in einem Facebook-Post vom 29. Dezember 2021 (Zitat: „Unser Auftrag ist, die AfD kaputt zu machen“), seiner Selbstbezeichnung als „Antifa“ in einem weiteren Facebook-Post (Zitat: „Wir sind Antifa“) sowie angesichts seiner engen personellen Verflechtungen mit der SPD (der Vereinsvorsitzende Andreas Goerke war jahrelang Vorsitzender der Fuldaer SPD und nun Beisitzer im SPD-Vorstand, die stellv. Vereinsvorsitzende Christine Fischer war Direktkandidatin der SPD), oder sieht sie die alleinige Verantwortung für die Beurteilung einer etwaigen parteipolitischen Ausrichtung und einer möglichen Zweckentfremdung der Fördermittel weiterhin ausschließlich bei der Stadt Fulda als lokaler Koordinierungsstelle? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 22. April 2025 Im Rahmen der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 sind die in Ihrer vorliegenden Frage erhobenen Vorwürfe überprüft und ist die Auffassung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dazu mitgeteilt worden. Die wiederholte Darstellung desselben Sachverhalts bietet keinen Anlass für eine erneute Prüfung. Die Aktivitäten eines gemeinnützigen Vereins oder seiner Mitglieder außerhalb der konkreten Projektumsetzung sind vom BMFSFJ regelmäßig nicht zu bewerten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/19 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 51. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Welche allgemeinen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchgeführten Coronaimpfungen mit den Chargen EM0477 und EJ6788 vor (bitte dabei die Anzahl der damit durchgeführten Impfungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 22. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/14803 verwiesen; zu der Fragestellung besteht insoweit der gleiche Sachstand. 52. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Wie viele Corona-Impfstoffe mit den Chargen EM0477 und EJ6788 wurden unverimpft entsorgt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche Gründe haben dazu geführt, dass Corona- Impfstoffe, z. B. der genannten Chargen, unverimpft entsorgt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 22. April 2025 Die Auslieferung der Chargen EM0477 und EJ6788 erfolgte in Deutschland an die von den Ländern benannten Stellen direkt durch den pharmazeutischen Unternehmer BioNTech. Demnach liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse darüber vor, wie viele Impfstoffe der Chargen EM0477 und EJ6788 unverimpft entsorgt wurden. Grundsätzlich sollten und sollen die zentral beschafften COVID-19- Impfstoffe bestmöglich in der Versorgung eingesetzt werden. Der Verwurf bei den Leistungserbringern, z. B. durch unvorhergesehene Terminabsagen, kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. 53. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur wissenschaftlichen Aussagekraft des Vaccine Adverse Event Reporting Systems (bitte angeben, ob und in welcher Größenordnung in dem System Daten von Corona-Impfstoffen, die in Deutschland verimpft wurden, enthalten sind), und wie viele schwere Impfschäden wurden seit der Einführung der Corona-Impfstoffe in Deutschland insgesamt gemeldet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 22. April 2025 Das Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) ist in den USA ein nationales Frühwarnsystem zur Erkennung möglicher Sicherheitsprobleme bei in den USA zugelassenen Impfstoffen. VAERS wird gemeinsam von den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) verwaltet. VAERS nimmt Meldungen über auch im Ausland aufgetretene unerwünschte Ereignisse (mögliche Nebenwirkungen) nach Impfungen entgegen. VAERS ist nicht darauf ausgelegt festzustellen, ob ein Impfstoff ein unerwünschtes Ereignis verursacht hat, kann aber ungewöhnliche oder unerwartete Meldemuster identifizieren, die auf mögliche Sicherheitsprobleme hinweisen, die einer genaueren Betrachtung bedürfen (www.vaers.hhs.gov/faq.html). Es besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Meldung möglicher Nebenwirkungen an VAERS. Die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen werden in der EudraVigilance- Datenbank (Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen) zentral erfasst und vorgehalten. Die zuständigen Arzneimittelbehörden der EWR-Mitgliedstaaten und die Zulassungsinhaber sowie die Sponsoren klinischer Prüfungen im EWR tragen entsprechend der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen die bei ihnen eingegangen Verdachtsfallmeldungen innerhalb festgelegter Fristen ein. Der Datenpool der EudraVigilance-Datenbank enthält damit auch die Verdachtsfälle von Nebenwirkungen aus Deutschland. In Deutschland ist die Abteilung Arzneimittelsicherheit des Paul- Ehrlich-Instituts (PEI) für die Bewertung von Berichten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig. Das PEI hat zuletzt im März 2025 eine Zusammenfassung aller in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung veröffentlicht: www.pei.de/SharedDocs/DownIoads/DE/newsroom/bulletin-arzneimitte lsicherheit/2025/1-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=6. Die Feststellung, dass im Einzelfall eine gesundheitliche Schädigung durch eine Schutzimpfung entstanden ist und somit grundsätzlich ein Versorgungsanspruch besteht, trifft die zuständige Landesbehörde. Der Bund ist an diesen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt, sodass keine weiteren Informationen etwa zur Gesamtzahl der von den Landesbehörden anerkannten Impfschäden vorliegen. 54. Abgeordnete Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU) Wie viele dauerhafte Schwerbehinderungen wurden seit der Einführung der Corona-Impfstoffe in Deutschland gemeldet (bitte dabei angeben, wie viele Behandlungen in Krankenhäusern nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Einführung der Corona-Impfstoffe aufgrund dieser Impfungen in Deutschland erforderlich gewesen sind), und gab es bei den Coronaimpfungen mit den Chargen EM0477 und EJ6788 einen Rückruf durch den Hersteller? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 22. April 2025 Die Feststellung, dass im Einzelfall eine gesundheitliche Schädigung durch eine Schutzimpfung entstanden ist und somit grundsätzlich ein Versorgungsanspruch besteht, trifft die zuständige Landesbehörde. Der Bund ist an diesen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt, sodass keine weiteren Informationen etwa zur Gesamtzahl der von den Landesbehörden anerkannten Impfschäden vorliegen. Das gilt auch für die Anzahl von Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung als Folge einer gesundheitlichen Schädigung durch eine COVID-19-Schutzimpfung. Die Chargen des COVID-19-Impfstoffs mit den Chargenbezeichnungen EM0477 und EJ6788 wurden nicht zurückgerufen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 96 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf Bundestagsdrucksache 20/14088 verwiesen. 55. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgungslage von ME/CFS-Patientinnen und -Patienten sowie anderen chronisch Erkrankten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Praxis aufsuchen können, und verfolgt die Bundesregierung aktuell Lösungsansätze, um ME/CFS-Patientinnen und -Patienten sowie anderen chronisch Erkrankten, die aus gesundheitlichen Gründen keine Praxis aufsuchen können, eine zahnärztliche Versorgung und einen Anspruch auf aufsuchende zahnärztliche Versorgung zu garantieren, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 24. April 2025 Gemäß § 87 Absatz 2i und 2j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gehört zur vertragszahnärztlichen Versorgung auch die aufsuchende Versorgung der Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten und die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Einschränkung eine Zahnarztpraxis nicht oder nur mit hohem Aufwand aufsuchen können, sowie die aufsuchende Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags nach § 119b SGB V. Im Jahr 2023 lag die Zahl der Besuche im Rahmen der aufsuchenden Versorgung bei rund 1,040 Millionen (Quelle: KZBV, Statistisches Jahrbuch 2024, S. 90). Darüber hinaus besteht seit dem 1. Juli 2020 bei der vertragszahnärztlichen Versorgung dieser Versicherten die Möglichkeit, Videosprechstunden und Videofallkonferenzen zu erbringen. Im Rahmen seines im November 2024 veröffentlichten Aktionsplans für ein diverses und inklusives Gesundheitswesen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angekündigt, sich dafür einzusetzen, die Möglichkeit, Kooperationsverträge nach § 119b SGB V zwischen Pflegeheimen und Zahnärztinnen und Zahnärzten zu schließen, auch stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzuräumen. Eine darüber hinausgehende Ausweitung ist derzeit nicht vorgesehen. 56. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Gab es im Zeitraum Februar bis April 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung einen bilateralen Austausch zwischen dem Robert Koch-Institut (RKI) und italienischen Stellen zur COVID-19- Lage in der Lombardei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 167 auf Bundestagsdrucksache 20/12255), und wenn ja, welche Inhalte wurden dabei übermittelt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 22. April 2025 Der Austausch des Robert Koch-Instituts (RKI) mit italienischen Behörden erfolgte in erster Linie im Rahmen des europäischen Frühwarnsystems, Early Warning and Response System of the European Union (EWRS), und umfasste u. a. Meldungen zu Fallzahlen und Maßnahmen in Italien. Eine bilaterale Anfrage zur Bereitstellung von Remdesivir zur Behandlung von Patientinnen und Patienten in Italien erreichte das RKI über den Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren (STAKOB) Anfang Februar 2020. Darüber hinaus wurde in internationalen Gremien wie dem Health Security Committee (HSC) die aktuelle Situation in Italien präsentiert. 57. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Hat die Bundesregierung nachträglich bewertet oder bewerten lassen, in welchem Umfang die während der COVID-19-Pandemie eingeführten Lockdown-Maßnahmen – insbesondere im Jahr 2020 – mit einer Zunahme psychischer Erkrankungen wie Depressionen bei jungen Menschen (5 bis 24 Jahre) einhergingen, und wie viele verlorene Lebensjahre (Years Lived with Disability, YLD) daraus resultierten, wenn man die in der Global Burden of Disease Study der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verankerten Kriterien – insbesondere ein Disability Weight von 0,406 und eine durchschnittliche Krankheitsdauer von zwei Jahren – zugrunde legt (vgl. WHO, 2. März 2022, www.who.int/news/item/02-03-2022-covid-19-pa ndemic-triggers-25-increase-in-prevalence-of-anx iety-and-depression-worldwide; vgl. BARMER, 23. Oktober 2024, https://barmer.de/presse/pressei nformationen/pressearchiv/diagnose-depression-b ei-immer-mehr-jungen-menschen-1288264), und wenn ja, wie viele Lebensjahre wurden durch Erkrankungen und psychische Erkrankungen bei den Deutschen insgesamt durch Lockdowns verloren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 24. April 2025 Die Bundesregierung hat sich intensiv mit den gesundheitlichen Folgen für Kinder und Jugendliche im Kontext der COVID-19-Pandemie befasst und hierzu eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ unter gemeinsamem Vorsitz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet, die auf Grundlage vorliegender Erkenntnisse zu gesundheitlichen Entwicklungen Maßnahmenvorschläge zur Stärkung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entwickelt hat. Verschiedene Studien haben in den Jahren seit 2015 eine Zunahme der Anzahl an Diagnosen bestimmter psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter verzeichnet, diese Entwicklung hat sich auch in den Jahren 2020 bis 2023 fortgesetzt. Ein direkter Zusammenhang zur Corona-Pandemie oder einzelnen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens kann auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht hergestellt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 58. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die DB Cargo AG unter Berufung auf die nach meiner Ansicht prekäre wirtschaftliche Lage des Unternehmens vertragliche Verpflichtungen aus bestehenden Verträgen nicht erfüllt und so nach meinen Erkenntnissen z. B. Zahlungen auf fällige Forderungen für erbrachte Leistungen aus Beraterverträgen ohne Rechtsgrund verweigert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 25. April 2025 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG treffen die in Ihrer Frage geschilderten Umstände nicht zu. 59. Abgeordneter Michael Donth (CDU/CSU) Was sind die wesentlichen Ergebnisse der bisher vorgelegten Berichte durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (vgl. www.fdp.de/wissing-forde rt-sanierungskonzept-von-der-bahn) zur Kontrolle des Sanierungsprogramms S3, und welche Fortschritte hat die DB AG bezüglich der im 7- Punkte-Papier des Bundesministers für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing genannten Punkte erreicht (vgl. https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/ Artikel/K/die-bahn-muss-besser-werden.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 24. April 2025 Nach Angaben der Deutschen Bahn AG befindet sich der erste Quartalsbericht zum Sanierungsprogramm S3 in der Erstellung. 60. Abgeordneter Dr. Johannes Fechner (SPD) Stoppt die Deutsche Bahn AG die Planungen für den Ausbau des Teilabschnitts der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg, wie im Artikel des „Tagesspiegels“ vom 16. April 2025 beschrieben (www.tagesspiegel.de/politik/bahn-stoppt-dre i-grossprojekte-auf-diese-streckenausbauten-muss en-bahnkunden-warten-13554127.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 24. April 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Deutsche Bahn AG befinden sich in intensivem Austausch darüber, wie der notwendige Neu- und Ausbau fortgeführt werden kann. Angaben zur künftigen Umsetzung der einzelnen Vorhaben werden erst im Lichte noch zu treffender Festlegungen im Rahmen der kommenden Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025/26 und der damit verbundenen weiteren Ausgestaltung der Finanzierung der DB InfraGO AG möglich sein. Dies umfasst auch den Ausbau des Teilabschnitts der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg. 61. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang fließen Informationen aus dem Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes in die bereits etablierte Warn- Infrastruktur ein, und bis wann wird das Angebot gänzlich barrierefrei verfügbar gemacht (siehe Einschränkungen unter www.naturgefahrenportal.de/de/acc essibility)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 22. April 2025 Das Naturgefahrenportal (NGP) ist eine Ergänzung zur bestehenden Warn-Infrastruktur und wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Wetterdienst und weiteren Partnern entwickelt und betrieben. Mit dem NGP soll insbesondere die Frühwarnung der Bevölkerung verbessert werden. Zudem sollen mit dem NGP an zentraler Stelle Lage- und Vorsorgeinformationen zur Verfügung gestellt werden. Es werden durch die Einführung des NGP keine Doppelstrukturen geschaffen. Das NGP strebt an, dass die etablierten Warnsysteme auf das Informationsangebot des NGP verweisen, wie auch das NGP auf die bestehenden Warnsysteme hinweist. Dadurch wird das gesamte Warnwesen in Deutschland und die Information der Bevölkerung zu Naturgefahren insgesamt gestärkt. Im Rahmen der Entwicklung des NGP wird die Barrierefreiheit berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Farben/Farbkontraste, die Nutzbarkeit des Portals durch Screenreader sowie die Bedienbarkeit und Navigation mittels Tastatur. Eine formale Prüfung auf Barrierefreiheit durch eine prüfberechtigte Institution oder einen Verband soll voraussichtlich im Laufe dieses Jahres stattfinden und das Portal sodann entsprechend angepasst werden. 62. Abgeordneter Luigi Pantisano (Die Linke) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den zehn größten deutschen Städten und im Land Baden-Württemberg die prozentuale Veränderung der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV sowie die prozentuale Veränderung der Nutzung von Pkw seit Einführung des Deutschlandtickets dar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 22. April 2025 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr sind die Länder (und Kommunen) bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. 63. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Bundesmittel sollen dem Freistaat Sachsen 2025 und 2026 aus den Haushaltstiteln des Etats des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) Kapitel 1201 Titelgruppe 01 Titel 746 22 – Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen), Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 632 91 – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) – Zuweisungen an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 686 91 – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) – Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 882 91 – Zuweisungen an Länder zum Bau von Radschnellwegen, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 882 92 – Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 891 91 – Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs – Zuschüsse an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 891 92 – Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ zur Verfügung stehen (bitte Bundesmittel sowie Höhe der jeweils notwendigen Kofinanzierung des Freistaats Sachsen in Euro nach Jahren und Titeln getrennt ausweisen), und welche Konsequenzen hat es für die Bereitstellung von Bundesmitteln, wenn ein Bundesland seine in den Verwaltungsvereinbarungen festgelegte Kofinanzierung unzureichend haushalterisch abbildet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 24. April 2025 Kapitel 1201 Titelgruppe 01 Titel 746 22: Im Jahr 2025 stehen dem Freistaat Sachsen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 8 Mio. Euro für Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen zur Verfügung. Über die Aufstellung zum Bundeshaushalt 2026 können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 632 91, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 686 91, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 891 91, Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 891 92: Bei diesen Titeln handelt es sich um Zuwendungsprogramme, bei denen keine Landesbudgets zur Verfügung gestellt werden. Das Land Sachsen ist derzeit auch kein Zuwendungsempfänger für laufende Maßnahmen. Bei Titel 1210/686 91 (NRVP) wurden Angaben zu zwei Firmen eingetragen, bei welchen es sich um zwei Ausgründungen aus der TU Dresden (Vision Velo UG und flow.d GmbH) handelt. Beide sind aufgrund einer mFund Förderung entstanden. Bei Titel 1210/632 91 (NRVP) sind die TU Dresden und die Universität Leipzig enthalten. Eine Übersicht über Maßnahmen der Förderung NRVP ist in der beigefügten Anlage 2 enthalten.2 Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 882 91: Die Mittelansätze für den Titel 1210 882 91 sind in der beigefügten Anlage 1 enthalten.3 Die Bundesförderung setzt eine Kofinanzierung durch das Land (Landesanteil) voraus, der sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden kann. Ohne diese Kofinanzierung können Länder die Finanzhilfen nicht in Anspruch nehmen bzw. müssten bei bereits erfolgter Inanspruchnahme diese Finanzhilfen nebst Zinsen zurückzahlen. Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 882 92: Die Mittelansätze für das Land Sachsen im Titel 1210 882 92 (Sonderprogramm „Stadt und Land“ (SP „S&L“)) sind in der beigefügten Anlage 1 enthalten. In dieser Anlage wurden jeweils die Ansätze für die Finanzhilfen SP „S&L“ für das entsprechende HH-Jahr des Freistaates Sachsen erfasst, eine Trennung des Ansatzes für kommunale Maßnahmen und Maßnahmen des Landes ist nicht möglich, da das Land die Finanzhilfen in eigener Verantwortung verteilt. Gemäß Artikel 2 VV SP „S&L“ kann die festgelegte Kofinanzierung sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts als auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden. Die Länder tragen dafür die Sorge, dass bei förderungsfähigen Maßnahmen in der Baulast der Gemeinden die jeweilige Gemeinde einen angemessenen Eigenanteil trägt. Soweit es die förderfähige Maßnahme betrifft, darf der Eigenanteil des Landes oder der Gemeinde nicht durch andere Förderprogramme des Bundes oder der Europäischen Union (EU) ersetzt werden. Die Kofinanzierung bei Landesmaßnahmen beträgt mindestens 25 Prozent (Regelfördersatz). Bei Maßnahmen der Gemeinden ist keine Kofinanzierung des Landes vorgeschrieben, es liegt im Ermessen des Landes, diese im Rahmen der landeseigenen Umsetzung anzubieten. Die Bundesförderung setzt eine Kofinanzierung durch das Land (Landesanteil) voraus, der sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden kann. Ohne diese Kofinanzierung können Länder die Finanzhilfen nicht in Anspruch nehmen 2 Von einer Drucklegung der Anlage 2 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/69 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 3 Von einer Drucklegung der Anlage 1 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/69 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. bzw. müssten bei bereits erfolgter Inanspruchnahme diese Finanzhilfen nebst Zinsen zurückzahlen. Gemäß Artikel 6 des Nachtrags vom 6. Juni 2023/25. Juli 2023 zur zugehörigen Verwaltungsvereinbarung vom 5. November 2020/22. Dezember 2020 kann der Bund die nicht in Maßnahmen gebundenen (also ungebundenen) Kassenmittel des laufenden Jahres zur Deckung des Mehrbedarfs anderer Länder verwenden, vorausgesetzt, dass die umverteilten Mittel tatsächlich noch in demselben Jahr kassenmäßig abfließen. Für das Geberland erfolgt kein Ausgleich in Folgejahren. 64. Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Freistaat Sachsen geplanten Finanzierungsbeschränkungen (www.medienservice.sa chsen.de/medien/news/1085700) jeweils auf den Fortgang der Schieneninfrastruktur-Projekte Leipzig–Geithain–Chemnitz und Dresden– Bischofswerda–Görlitz aus (bitte Inhalt und Ergebnisse etwaiger Gespräche zwischen Bund und Vertretern des Freistaats Sachsen sowie Projektstand [ inklusive aktuellem Nutzen-Kosten-Verhältnis] getrennt nach den beiden Projekten angeben, einschließlich der Kosten für einen Projektabbruch)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 23. April 2025 Zu etwaigen Finanzierungsbeschränkungen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Unterrichtung durch den Freistaat Sachsen ist bislang nicht erfolgt. Die aktuellen Projektstände sind nachfolgend dargestellt: Nach dem Ergebnis der Bewertung im November 2018 erreichte die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Geithain–Chemnitz ein Nutzen- Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6. Die Planungen im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) befinden sich derzeit in der Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung). Der Abschnitt Leipzig– Bad Lausick–Geithain wird ebenfalls im Rahmen des InvKG mit Bundesmitteln geplant und befindet sich in der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI). Die Strecke Dresden–Görlitz konnte bei einem NKV von 0,7 auf Basis der Verkehrsprognose 2030 bislang keine ausreichende Wirtschaftlichkeit erzielen, um in den Vordringlichen Bedarf aufgenommen zu werden. Infolge der zwischenzeitlich erstellten neuen Verkehrsprognose 2040 wird nun der Zielfahrplan Deutschlandtakt an die neuen Verkehrsmengen dieser Prognose angepasst. Dabei werden auch die Angebotskonzepte der Länder und Nachbarstaaten berücksichtigt. Bei entsprechender neuer Verkehrsentwicklung kann eine gutachterliche Neubewertung für die Strecke Dresden–Bischofswerda–Bautzen–Görlitz durchgeführt werden. Während die Finanzierung der Gesamtelektrifizierung der Strecke Dresden–Görlitz noch offen ist, hat der Freistaat Sachsen die DB InfraGO AG im Dezember 2023 beauftragt, für den Teilabschnitt der Strecke Bahnhof Dresden–Klotzsche bis einschließlich Bahnhof Bischofswerda mit einer Verlängerung der Elektrifizierung bis zum Haltepunkt Demitz- Thumitz die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) zu erstellen. Der Freistaat Sachsen möchte damit die Voraussetzungen für eine Finanzierung der baulichen Ausführung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Programm des Bundes schaffen. 65. Abgeordneter Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) Aus welchen Gründen wurde im Zeitraum nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag (4. Februar 2024) und der damit verbundenen Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 400.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen einer geänderten Planung für den Ausbau der Betuwe-Linie im Sinne der „optimierten Gleisbettvariante“ bei Elten bis zum 5. November 2024 keine Ausschreibung für die genannte Machbarkeitsstudie durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlicht? 66. Abgeordneter Stefan Rouenhoff (CDU/CSU) Wurde die Ausschreibung für eine Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen einer geänderten Planung für den Ausbau der Betuwe-Linie im Sinne der „optimierten Gleisbettvariante“ bei Elten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereits abschließend vorbereitet, und falls nein, welche Arbeitsschritte müssen noch erledigt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 22. April 2025 Die Fragen 65 und 66 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich erfordert die sorgfältige Erarbeitung von Ausschreibungsunterlagen einen gewissen Zeitraum, welcher nicht zuletzt abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen ist. Das weitere Vorgehen bei einer Machbarkeitsstudie zu den Auswirkungen einer geänderten Planung für den Ausbau der Betuwe-Linie wird vom Ergebnis der Haushaltsberatungen 2025 abhängen, denen die Bundesregierung nicht vorgreifen kann. 67. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Brücken aus dem Brückenmodernisierungsnetz wurden 2024 fertig modernisiert, und weicht ggf. die Anzahl von dem im „Zukunftspaket leistungsfähige Autobahnbrücken“ (https://bm dv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zuk unftspaket-leistungsfaehige-autobahnbruecken.pd f?__blob=publicationFile) genannten Ziel von 400 sanierten Brücken pro Jahr ab? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 24. April 2025 Im Jahr 2024 wurden 212 modernisierte Brückenteilbauwerke fertiggestellt. Die Autobahn GmbH des Bundes strebt an, die Anzahl der notwendigen Planungen deutlich zu erhöhen, sodass in den nächsten Jahren wesentlich mehr Bauwerke modernisiert werden können. Dies setzt eine auskömmliche Finanzierung voraus. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 68. Abgeordneter Axel Knoerig (CDU/CSU) Welche Projekte im Wahlkreis Diepholz/ Nienburg I werden aktuell im Bundesprogramm „Kultur macht stark“ gefördert (bitte die neun zuletzt ausgewählten Projekte auflisten mit Förderzeitraum und Förderhöhe)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 23. April 2025 In der aktuellen Förderphase des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023–2027) werden beziehungsweise wurden im Wahlkreis Diepholz/Nienburg I bisher acht Gesamtprojekte gefördert. Die in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Informationen basieren auf den Datensätzen der Antragsdatenbank „Kumasta“. Fö rd er er G es am tp ro je kt e (A nt ra gs tit el ) L au fz ei t v on L au fz ei t b is Fö rd er su m m e (in E ur o) B A G Z irk us pä da go gi k e. V . Zi rk us , W al d un d W ie se 01 .0 4. 20 25 30 .1 1. 20 25  9 .5 28 ,3 5 A kt io n Ta nz – B un de sv er ba nd T an z in B ild un g un d G es el ls ch af t e . V . „S LU SH D A N C E“ 03 .0 3. 20 25 31 .0 7. 20 25 18 .1 23 ,6 6 A SS IT EJ e . V . B un de sr ep ub lik D eu ts ch la nd Ta nz th ea te r a uf d em L an d – Ea rth a nd W at er 28 .1 0. 20 24 31 .0 7. 20 25 24 .3 91 ,1 2 B un de sv er ei ni gu ng K ul tu re lle K in de run d Ju ge nd bi ld un g e. V . W ac hs en u nd W ur ze ln – W ir m ac he n hi er T he at er ! 08 .0 2. 20 24 31 .1 2. 20 25 74 .0 63 ,2 6 A kt io n Ta nz – B un de sv er ba nd T an z in B ild un g un d G es el ls ch af t e . V . Ta nz en d um d ie W el t 10 .0 8. 20 24 31 .1 2. 20 24 19 .7 99 ,2 8 B A G Z irk us pä da go gi k e. V . Sp ra ch - u nd Jo ng lie rk ün st le r in d er M an eg e 01 .0 4. 20 24 15 .1 2. 20 24 15 .7 29 ,0 0 A kt io n Ta nz – B un de sv er ba nd T an z in B ild un g un d G es el ls ch af t e . V . Ta nz Sp ur en – W o ko m m en w ir he r , w o w ol le n w ir hi n? 07 .0 5. 20 23 31 .1 2. 20 23 20 .3 59 ,9 6 B A G Z irk us pä da go gi k e. V . Jo ng lie re n m it W ör te rn u nd B äl le n 24 .0 4. 20 23 31 .1 2. 20 23 16 .1 89 ,1 0 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 69. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Welche konkreten „feministischen Kernprinzipien“ sollen staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure im Rahmen des Projekts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Feminismus in Aktion für Strukturelle Transformation (FAST)“ in den Partnerländern Armenien, Kolumbien, Ruanda und Tunesien berücksichtigen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die 8 Mio. Euro aus deutschen Steuergeldern zweckmäßig und transparent eingesetzt werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 23. April 2025 Die Kernprinzipien als zentrale Kernelemente der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ werden im Dritten Entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter erläutert, abrufbar unter: www.bmz.de/resource/blob/196130/dritter-entwicklungspolitische r-aktionsplan-zur-gleichstellung-der-geschlechter.pdf. Das genannte Vorhaben unterliegt den üblichen Prüfverfahren und Kontrollmechanismen für die Verwendung deutscher Steuergelder. Die Zweckmäßigkeit und Transparenz wird sichergestellt durch eine regelmäßige Berichterstattung zu Fortschritten und Ergebnissen des durchgeführten Vorhabens anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Zusätzlich werden Projektevaluierungen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien für die bilaterale Zusammenarbeit auf der BMZ-Webseite: www.bmz.de/de/aktuelles/publik ationen/leitlinien-tz-fz-85392. Das BMZ veröffentlicht Daten zu seinen Projekten nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) und sorgt so für die transparente Verwendung von Haushaltsmitteln. Die IATI-Daten können Sie über das Transparenzportal des BMZ (www.transparenzportal.bun d.de) einsehen. 70. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Welcher Umsetzungsfortschritt wurde im Vorhaben „Supporting Solutions: Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (IATI-ID: DE-1-202340529) mit 9,5 Mio. Euro Finanzierung und 3,5 Mio. Euro Auszahlung (47 Prozent) bei der Unterstützung von Binnenvertriebenen, Rückkehrenden und Verbleibenden erzielt, und welche Maßnahmen verhindern, dass die Mittel ineffizient verwendet oder anderen Zwecken zugeführt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen vom 22. April 2025 Das Vorhaben „Supporting Solutions: Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ wurde Ende 2023 beauftragt. Es wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Projektträger ist die internationale Nichtregierungsorganisation Norwegian Refugee Council (NRC). Im ersten Projektjahr (2024) konzentrierte sich das Vorhaben auf vorbereitende, beratende und kapazitätsaufbauende Maßnahmen, wie die Reparatur beschädigter Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, der Ausbau von Schutzräumen in Schulen, Reparaturen an Schulen und Gesundheitszentren sowie Rechtsberatungsleistungen. In der KfW existiert ein umfassendes Kontrollsystem, um eine ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. So erfolgt vor jeder Finanzierungszusage eine Analyse des Projektträgers vor Ort, bei der dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit und interne Strukturen, insbesondere interne Kontrollmechanismen, analysiert werden. Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, müssen stets nach verbindlichen internationalen Standards durchgeführt werden. Auf Grundlage der Analyse des Projektträgers sieht die KfW vorhabenspezifische Maßnahmen vor, um Mittelfehlverwendungsrisiken zu minimieren. Die buchmäßige Prüfung wird von einem externen Wirtschaftsprüfer alle 12 Monate detailliert durchgeführt und der Bericht von der KfW geprüft. Alle drei Monate reicht NRC Unterlagen zur Mittelverwendung ein. Diese Unterlagen werden geprüft und ihre Plausibilität wird bewertet. 71. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Wurden durch den thematischen Austausch auf der BMZ-Plattform „Neuanfang für Syrien“ konkrete Projekte zur infrastrukturellen Rekonstruktion und Förderung lokaler wirtschaftlicher Selbstständigkeit in Syrien initiiert, und wenn ja, werden diese aus bestehenden Förderstrukturen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen vom 22. April 2025 Die Internetseite „Neuanfang für Syrien“ soll interessierte Privatpersonen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft miteinander vernetzen und über das deutsche entwicklungspolitische Engagement für und in Syrien informieren. Über die Vergabe von Mitteln und die Frage, welche Initiativen finanziell gefördert werden, wird unabhängig von der Plattform im Rahmen der bestehenden Förderstrukturen entschieden. Berlin, den 25. April 2025 Anlage 1 zu Frage 63 Haushaltstitel Bundesmittel 2025 in Tsd. Euro Kofinanzierung 2025 in Tsd. Euro Bundesmittel 2026 in Tsd. Euro Kofinanzierung 2026 in Tsd. Euro Kapitel 1201 Titelgruppe 01 Titel 746 22 – Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen) 8.000,00 s. zu a) Antwortbeitrag s. zu a) Antwortbeitrag s. zu a) Antwortbeitrag Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 632 91 – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) – Zuweisungen an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts 311,467 0,00 283,721 0,00 Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 686 91 – Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) - Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts 78,153 0,00 29,771 0,00 Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 882 91 – Zuweisungen an Länder zum Bau von Radschnellwegen 863,00 (75 %) 216,00 (25 %) 837,00 (75 %) 209,00 (25 %) Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 882 92 – Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ 7.889,490 (Ansatz 2025 Sachsen SP „S&L“) Bei Maßnahmen (MN) des Landes mind. 25 %. Bei kommunalen MN ist keine Kofinanzierung des Landes vorgeschrieben. 8.051,778 (Ansatz 2026 Sachsen SP „S&L“) Bei Maßnahmen (MN) des Landes mind. 25 %. Bei kommunalen MN ist keine Kofinanzierung des Landes vorgeschrieben. Seite 1 von 2 Anlage 1 zu Frage 63 Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 891 91 – Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs - Zuschüsse an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts 0,00 0,00 0,00 0,00 Kapitel 1210 Titelgruppe 09 Titel 891 92 – Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des "Radnetzes Deutschland" 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 2 von 2 Anlage 2 zu Frage 63: Bundesmittel Freistaat Sachsen 2025 Radverkehr Maßnahmen auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (Nicht-Investive Modellvorhaben) Landkreis/ Kreisfreie Stadt Empfänger der Zuwendung bzw. Finanzhilfen Ort der Umsetzung (wenn abweichend) Projektname Kurzbeschreibung Laufzeit Ausstellung des Zuwendungbescheides Förderquote in % Anteil d. Bundesförderung (Zuwendung) in Euro Gesamkosten/ -ausgaben in Euro Von Bis Dresden Technische Universität Dresden Bundesweit Move_on Digitale Radverkehrsdaten für deutsche Kommunen 03.12.2021 30.06.2025 17.12.2021 100 1.767.954,26 1.767.954,26 Dresden Technische Universität Dresden Bundesweit RadSim Radverkehrssimulation zur Verbesserung der kommunalen Radverkehrsplanung – RadSim 01.05.2023 30.04.2026 16.11.2023 100 621.456,74 621.456,74 Dresden flow.d GmbH Bundesweit Bike-to- School Bike to school – wie cool! – digitale Werkzeugbox (Toolbox) zur Förderung des Radverkehrs bei Kindern und Jugendlichen für den Einsatz in Schulen 15.09.2023 30.09.2026 25.10.2023 80 112.372,50 140.465,63 Dresden Vision Velo UG (haftungsbeschränkt) Bundesweit DigiRad Das digitale Radverkehrskonzept – Nutzungsdaten-gestützte Radnetzentwicklung mit GPS Daten aus Crowdsourcing Anwendungen. 01.07.2024 31.12.2025 13.08.2024 80 63.603,36 79.504,20 Leipzig Universität Leipzig Bundesweit RiA Radmobilität im Alter 01.04.2025 31.05.2028 16.12.2024 100 647.433,00 647.433,00 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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