Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko (Antwort zu Drs. 21/1666)
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Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko (Antwort zu Drs. 21/1666)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2018
21. Wahlperiode 07.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Tina Winklmann, Max
Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1666 –
Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA
Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Kalenderjahr 2026 soll die FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer in
den Vereinigten Staaten von Amerika, in Mexiko und Kanada und damit
erstmals in drei Ländern stattfinden. Nachdem die letzten beiden FIFA
Fußballweltmeisterschaften der Männer in Katar 2022 und Russland 2018
internationale Kritik an der Vergabepraxis, an der fehlenden Transparenz sowie an der
mangelnden Einhaltung menschenrechtlicher Standards ausgelöst hatte, wurde
die Ausrichtung des Turniers 2026 in demokratischen Staaten von vielen
Seiten zunächst als positiv gewertet. Im Zuge der Bewerbung hatten die drei
Gastgeberländer und auch die FIFA zugesichert, die UN-Leitprinzipien für
Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und auf menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Durchführungskette zu achten (www.
sporthumanrights.org/media/oq5n0wgz/fwc26-human-rights-framework_fina
l_en_24-july-2024_updates_clean.pdf). Die Umsetzung dieser Zusagen wird
nach Ansicht der Fragestellenden sowohl ein Gradmesser für die
Glaubwürdigkeit der FIFA und ihrer Mitgliedsverbände sein als auch für die
Verantwortung internationaler Sportgroßveranstaltungen in demokratischen Staaten.
Angesichts zahlreicher innenpolitischer Entscheidungen der zweiten
Präsidentschaft von Donald Trump stehen Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten
und rechtsstaatliche Grundlagen in den USA zunehmend unter Druck. Die
Grundrechte der Verfassung werden angegriffen, Minderheitenschutz wird
beschnitten und Menschenrechte werden durch Dekrete der Trump-
Administration verletzt. Das zeigen u. a. Analysen von Amnesty International (www.amn
esty.de/informieren/amnesty-report/usa-2024) und Human Rights Watch
(www.hrw.org/de/news/2025/04/28/usa-100-tage-trump-ein-angriff-auf-die-m
enschenrechte). Berichten zufolge müssen Menschen bei der Einreise in die
USA ihre Konten in den sozialen Netzwerken öffnen, sind Telefone nicht
länger als private Räume vor dem Zugriff des Staates geschützt (https://web.de/m
agazine/sport/fussball/fussball-wm-2026-usa-experte-empfiehlt-
einreisendenwegwerfhandy-41123278) und werden Personen aus dem queeren Leben
ebenso diskriminiert wie viele andere Personen, die z. B. der Asylpolitik der
Trump-Administration zum Opfer fallen (www.tagesschau.de/ausland/amerik
a/supremecourt-massenabschiebungen-100.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Sports & Rights
Alliance, fordern daher eine konsequente menschenrechtliche Bewertung und
Überprüfung der Vorbereitung und Durchführung der WM 2026 – auch mit
Blick auf den Schutz von Fans, Spielerinnen und Spielern, Beschäftigten,
marginalisierten Gruppen und lokalen Communitys (https://sportandrightsalliance.
org/world-cup-a-year-out-growing-attacks-on-rights/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung bekennt sich zur Autonomie des Sports. Die Vergabe von
Sportgroßveranstaltungen erfolgt durch die internationalen Sportorganisationen
in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt und begleitet die
Veranstaltungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Vorgaben.
Hinsichtlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ist darauf hinzuweisen,
dass die vorbereitenden Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung
und mit den Gastländern noch am Anfang stehen.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
menschenrechtlichen Lage in den drei Austragungsländern der Fußballweltmeisterschaft
2026 vor, insbesondere im Hinblick auf Meinungs-, Presse-,
Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und Arbeitsrechte, im Einzelnen in
a) den USA,
b) Mexiko,
c) Kanada?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte
ein. Das umfasst auch die im Zivilpakt (ICCPR) festgehaltenen Rechte. Im
16. Menschenrechtsjahresbericht der Bundesregierung von 2024 beleuchtet die
Bundesregierung besonders relevante Ländersituationen. Die von den
Fragestellern genannten Staaten haben alle wesentlichen internationalen
Menschenrechtsabkommen ratifiziert und gewährleisten entsprechende Bürger- und
Menschenrechte, wobei es Unterschiede in der Wirksamkeit der Umsetzung gibt.
Die Herausforderung in Mexiko bleibt vor allem ein in manchen Landesteilen
hohes Gewaltniveau sowie die hohe Straflosigkeit. Für alle Staaten gilt, dass
sich die Bundesregierung regelmäßig zur Menschenrechtssituation im
universellen Staatenüberprüfungsverfahren des VN-Menschenrechtsrats einlässt. Zu
den USA ist dies voraussichtlich für November 2025 terminiert.
2. Welche konkreten Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen
im Kontext der Durchführung der WM 2026 wurden durch
zivilgesellschaftliche Organisationen, die Sports & Rights Alliance oder UN-
Gremien gegenüber der Bundesregierung benannt, etwa im Rahmen von
bilateralen Gesprächen, schriftlichen Eingaben oder internationalen Foren?
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die FIFA und die lokalen
Organisationskomitees in den drei Gastgeberländern vor?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor.
Grundsätzlich erwartet die Bundesregierung von internationalen
Sportverbänden und Ausrichtern die Einhaltung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte sowie der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Inwiefern adressiert die Bundesregierung menschenrechtliche
Fragestellungen etwa in Bezug auf diskriminierungsfreie Einreise, Schutz
marginalisierter Gruppen oder Pressefreiheit im Dialog mit den
Ausrichterländern der WM 2026?
5. Ergreift oder unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen im Kontext
der WM 2026, um die Sicherheit und Nichtdiskriminierung queerer Fans,
Spielerinnen und Spieler und Beschäftigter in den Austragungsländern,
insbesondere den USA und Mexiko, sicherzustellen, insbesondere im
Hinblick auf gesetzliche Einschränkungen und gesellschaftliche
Diskriminierung, und wenn ja, welche?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 3
wird verwiesen.
6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die angekündigte Kontrolle von
Social-Media-Kanälen durch den US-amerikanischen Zoll und
Grenzschutz (www.rnd.de/wirtschaft/usa-einreise-wie-kuenstliche-intelligenz-t
ouristen-ueberwacht-PHBDNO5CDBAVVHJGQS6OFZD424.html),
inwiefern adressiert sie diese Eingriffe in die Privatsphäre gegenüber der
US-Administration, und welche Empfehlungen gibt sie deutschen
Reisenden in diesem Zusammenhang?
Die Einreisebestimmungen werden von souveränen Staaten selbst bestimmt.
Auf diese hat die Bundesregierung keinen Einfluss.
Das Auswärtige Amt (AA) erstellt für jedes Land weltweit Reise- und
Sicherheitshinweise und veröffentlicht diese auf seiner Internetpräsenz. Hier nimmt
das AA unter anderem auch aktuelle Entwicklungen im Bereich der
Einreisevorschriften auf. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend
überprüft und wo erforderlich angepasst.
7. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration dafür
ein, dass bei ESTA- (Electronic System for Travel Authorization) und
Visumanträgen neben weiblich und männlich auch ein Eintrag „divers“
oder ein ggf. vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht
abweichender Geburtseintrag akzeptiert wird, um so die Rechte von queeren
Personen zu schützen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Der Bundesregierung sind bislang keine Einreiseverweigerungen der USA
gegenüber deutschen Staatsangehörigen an der Grenze mit der Begründung
bekannt, dass im Pass nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht
eingetragen wäre.
8. Inwiefern steht die Bundesregierung mit dem Deutschen Fußball-Bund
(DFB) als Mitglied der FIFA im Austausch über die Umsetzung der
Menschenrechtsanforderungen im Rahmen der WM 2026?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
9. Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, welche Rolle
sie dem DFB hinsichtlich der Verantwortung für menschenrechtliche
Standards bei internationalen Turnieren beimisst, an denen Deutschland
teilnimmt, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung keine spezielle Position zur Rolle des DFB formuliert.
10. Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Förderung von
Sportgroßveranstaltungen im Ausland mit deutschen Mitteln oder im
Rahmen von Unterstützungsleistungen (z. B. Sicherheitsabkommen,
Logistik, Visaabwicklung) berücksichtigt?
Die Bundesregierung fördert keine Sportgroßveranstaltungen im Ausland. Im
Rahmen internationaler polizeilicher Zusammenarbeit in Zusammenhang mit
Sportgroßveranstaltungen sind deutsche Behörden an deutsches Recht und
Gesetz gebunden.
11. Inwiefern führt die Bundesregierung eigene Bewertungen internationaler
Sportgroßveranstaltungen im Hinblick auf menschenrechtliche Standards
durch, und in welcher Form bezieht sie dabei zivilgesellschaftliche
Expertise ein, etwa von Organisationen wie der Sports & Rights Alliance
oder dem Zentrum für Menschenrechte und Sport?
Die Bundesregierung nimmt anlassbezogen eine Einschätzung zur Situation der
Menschenrechte im Zusammenhang mit konkreten internationalen
Sportgroßveranstaltungen vor. Dabei bindet die Bundesregierung auch Expertinnen und
Experten nichtstaatlicher Akteure mit ein.
12. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des geplanten Leitbilds
„Menschenrechte bei Sportgroßveranstaltungen“ durch das Bundesministerium
des Innern, welche Stakeholder und Stakeholderinnen wurden in den
Prozess eingebunden, und wann soll das Leitbild öffentlich vorgestellt
werden?
Die Bundesregierung erarbeitet aktuell in Umsetzung der „Nationalen Strategie
Sportgroßveranstaltungen“ eine „Leitlinie Menschenrechte und
Sportgroßveranstaltungen“. Ein externer Dienstleister hat bereits ein Konzept erstellt, das als
Grundlage für die konkrete Ausarbeitung herangezogen wird. Im weiteren
Prozess sollen in enger Abstimmung mit dem „Deutschen Olympischen
Sportbund“ die Stakeholder (anknüpfend u. a. an den Beteiligungsprozess zur
Menschenrechtserklärung der UEFA EURO 2024) eingebunden werden. Die
öffentliche Vorstellung der Leitlinie soll hieran anschließen.
13. Zieht die Bundesregierung in Betracht, sportpolitische Fördermittel
künftig an die Vorlage und Umsetzung einer menschenrechtlichen Strategie
bei Fachverbänden zu koppeln, wenn ja, in welcher Form konkret, etwa
durch verpflichtende Nachweise bei Förderanträgen, standardisierte
Kriterien in Förderrichtlinien oder begleitende Monitoring-Instrumente,
und wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der geltenden Fördervoraussetzungen setzt die
Leistungssportförderung des Bundes die Unterzeichnung einer Eigenerklärung zur Prävention
und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport durch den jeweiligen
Förderempfänger voraus. Diese Eigenerklärung verpflichtet die Förderempfänger zur
Einrichtung eines Präventionskonzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
sowie eines Interventionsplans zum Umgang mit möglichen Fällen
sexualisierter Gewalt. Es ist darüber hinaus Ziel, Good Governance Thematiken im
Rahmen der laufenden Spitzensportreform weiter auszubauen. Das
Sportfördergesetz kann hierfür eine gute Grundlage bieten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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