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Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko (Antwort zu Drs. 21/1666)

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 21/2018 · Antwort · Original ↗

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Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko (Antwort zu Drs. 21/1666) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2018 21. Wahlperiode 07.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Tina Winklmann, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1666 – Die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 in den USA, in Kanada und Mexiko V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Kalenderjahr 2026 soll die FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Mexiko und Kanada und damit erstmals in drei Ländern stattfinden. Nachdem die letzten beiden FIFA Fußballweltmeisterschaften der Männer in Katar 2022 und Russland 2018 internationale Kritik an der Vergabepraxis, an der fehlenden Transparenz sowie an der mangelnden Einhaltung menschenrechtlicher Standards ausgelöst hatte, wurde die Ausrichtung des Turniers 2026 in demokratischen Staaten von vielen Seiten zunächst als positiv gewertet. Im Zuge der Bewerbung hatten die drei Gastgeberländer und auch die FIFA zugesichert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Durchführungskette zu achten (www. sporthumanrights.org/media/oq5n0wgz/fwc26-human-rights-framework_fina l_en_24-july-2024_updates_clean.pdf). Die Umsetzung dieser Zusagen wird nach Ansicht der Fragestellenden sowohl ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der FIFA und ihrer Mitgliedsverbände sein als auch für die Verantwortung internationaler Sportgroßveranstaltungen in demokratischen Staaten. Angesichts zahlreicher innenpolitischer Entscheidungen der zweiten Präsidentschaft von Donald Trump stehen Menschenrechte, bürgerliche Freiheiten und rechtsstaatliche Grundlagen in den USA zunehmend unter Druck. Die Grundrechte der Verfassung werden angegriffen, Minderheitenschutz wird beschnitten und Menschenrechte werden durch Dekrete der Trump- Administration verletzt. Das zeigen u. a. Analysen von Amnesty International (www.amn esty.de/informieren/amnesty-report/usa-2024) und Human Rights Watch (www.hrw.org/de/news/2025/04/28/usa-100-tage-trump-ein-angriff-auf-die-m enschenrechte). Berichten zufolge müssen Menschen bei der Einreise in die USA ihre Konten in den sozialen Netzwerken öffnen, sind Telefone nicht länger als private Räume vor dem Zugriff des Staates geschützt (https://web.de/m agazine/sport/fussball/fussball-wm-2026-usa-experte-empfiehlt- einreisendenwegwerfhandy-41123278) und werden Personen aus dem queeren Leben ebenso diskriminiert wie viele andere Personen, die z. B. der Asylpolitik der Trump-Administration zum Opfer fallen (www.tagesschau.de/ausland/amerik a/supremecourt-massenabschiebungen-100.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter die Sports & Rights Alliance, fordern daher eine konsequente menschenrechtliche Bewertung und Überprüfung der Vorbereitung und Durchführung der WM 2026 – auch mit Blick auf den Schutz von Fans, Spielerinnen und Spielern, Beschäftigten, marginalisierten Gruppen und lokalen Communitys (https://sportandrightsalliance. org/world-cup-a-year-out-growing-attacks-on-rights/). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung bekennt sich zur Autonomie des Sports. Die Vergabe von Sportgroßveranstaltungen erfolgt durch die internationalen Sportorganisationen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung unterstützt und begleitet die Veranstaltungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Vorgaben. Hinsichtlich der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ist darauf hinzuweisen, dass die vorbereitenden Abstimmungsgespräche innerhalb der Bundesregierung und mit den Gastländern noch am Anfang stehen.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur menschenrechtlichen Lage in den drei Austragungsländern der Fußballweltmeisterschaft 2026 vor, insbesondere im Hinblick auf Meinungs-, Presse-, Versammlungsfreiheit, Diskriminierungsschutz und Arbeitsrechte, im Einzelnen in a) den USA, b) Mexiko, c) Kanada? Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Achtung der Menschenrechte ein. Das umfasst auch die im Zivilpakt (ICCPR) festgehaltenen Rechte. Im 16. Menschenrechtsjahresbericht der Bundesregierung von 2024 beleuchtet die Bundesregierung besonders relevante Ländersituationen. Die von den Fragestellern genannten Staaten haben alle wesentlichen internationalen Menschenrechtsabkommen ratifiziert und gewährleisten entsprechende Bürger- und Menschenrechte, wobei es Unterschiede in der Wirksamkeit der Umsetzung gibt. Die Herausforderung in Mexiko bleibt vor allem ein in manchen Landesteilen hohes Gewaltniveau sowie die hohe Straflosigkeit. Für alle Staaten gilt, dass sich die Bundesregierung regelmäßig zur Menschenrechtssituation im universellen Staatenüberprüfungsverfahren des VN-Menschenrechtsrats einlässt. Zu den USA ist dies voraussichtlich für November 2025 terminiert.  2. Welche konkreten Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Kontext der Durchführung der WM 2026 wurden durch zivilgesellschaftliche Organisationen, die Sports & Rights Alliance oder UN- Gremien gegenüber der Bundesregierung benannt, etwa im Rahmen von bilateralen Gesprächen, schriftlichen Eingaben oder internationalen Foren?  3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die FIFA und die lokalen Organisationskomitees in den drei Gastgeberländern vor? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Grundsätzlich erwartet die Bundesregierung von internationalen Sportverbänden und Ausrichtern die Einhaltung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der VN-Ziele für nachhaltige Entwicklung. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  4. Inwiefern adressiert die Bundesregierung menschenrechtliche Fragestellungen etwa in Bezug auf diskriminierungsfreie Einreise, Schutz marginalisierter Gruppen oder Pressefreiheit im Dialog mit den Ausrichterländern der WM 2026?  5. Ergreift oder unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen im Kontext der WM 2026, um die Sicherheit und Nichtdiskriminierung queerer Fans, Spielerinnen und Spieler und Beschäftigter in den Austragungsländern, insbesondere den USA und Mexiko, sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Einschränkungen und gesellschaftliche Diskriminierung, und wenn ja, welche? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die angekündigte Kontrolle von Social-Media-Kanälen durch den US-amerikanischen Zoll und Grenzschutz (www.rnd.de/wirtschaft/usa-einreise-wie-kuenstliche-intelligenz-t ouristen-ueberwacht-PHBDNO5CDBAVVHJGQS6OFZD424.html), inwiefern adressiert sie diese Eingriffe in die Privatsphäre gegenüber der US-Administration, und welche Empfehlungen gibt sie deutschen Reisenden in diesem Zusammenhang? Die Einreisebestimmungen werden von souveränen Staaten selbst bestimmt. Auf diese hat die Bundesregierung keinen Einfluss. Das Auswärtige Amt (AA) erstellt für jedes Land weltweit Reise- und Sicherheitshinweise und veröffentlicht diese auf seiner Internetpräsenz. Hier nimmt das AA unter anderem auch aktuelle Entwicklungen im Bereich der Einreisevorschriften auf. Die Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend überprüft und wo erforderlich angepasst.  7. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration dafür ein, dass bei ESTA- (Electronic System for Travel Authorization) und Visumanträgen neben weiblich und männlich auch ein Eintrag „divers“ oder ein ggf. vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichender Geburtseintrag akzeptiert wird, um so die Rechte von queeren Personen zu schützen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bundesregierung sind bislang keine Einreiseverweigerungen der USA gegenüber deutschen Staatsangehörigen an der Grenze mit der Begründung bekannt, dass im Pass nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht eingetragen wäre.  8. Inwiefern steht die Bundesregierung mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) als Mitglied der FIFA im Austausch über die Umsetzung der Menschenrechtsanforderungen im Rahmen der WM 2026? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  9. Hat sich die Bundesregierung eine Position dazu erarbeitet, welche Rolle sie dem DFB hinsichtlich der Verantwortung für menschenrechtliche Standards bei internationalen Turnieren beimisst, an denen Deutschland teilnimmt, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine spezielle Position zur Rolle des DFB formuliert. 10. Inwiefern werden menschenrechtliche Kriterien bei der Förderung von Sportgroßveranstaltungen im Ausland mit deutschen Mitteln oder im Rahmen von Unterstützungsleistungen (z. B. Sicherheitsabkommen, Logistik, Visaabwicklung) berücksichtigt? Die Bundesregierung fördert keine Sportgroßveranstaltungen im Ausland. Im Rahmen internationaler polizeilicher Zusammenarbeit in Zusammenhang mit Sportgroßveranstaltungen sind deutsche Behörden an deutsches Recht und Gesetz gebunden. 11. Inwiefern führt die Bundesregierung eigene Bewertungen internationaler Sportgroßveranstaltungen im Hinblick auf menschenrechtliche Standards durch, und in welcher Form bezieht sie dabei zivilgesellschaftliche Expertise ein, etwa von Organisationen wie der Sports & Rights Alliance oder dem Zentrum für Menschenrechte und Sport? Die Bundesregierung nimmt anlassbezogen eine Einschätzung zur Situation der Menschenrechte im Zusammenhang mit konkreten internationalen Sportgroßveranstaltungen vor. Dabei bindet die Bundesregierung auch Expertinnen und Experten nichtstaatlicher Akteure mit ein. 12. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des geplanten Leitbilds „Menschenrechte bei Sportgroßveranstaltungen“ durch das Bundesministerium des Innern, welche Stakeholder und Stakeholderinnen wurden in den Prozess eingebunden, und wann soll das Leitbild öffentlich vorgestellt werden? Die Bundesregierung erarbeitet aktuell in Umsetzung der „Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen“ eine „Leitlinie Menschenrechte und Sportgroßveranstaltungen“. Ein externer Dienstleister hat bereits ein Konzept erstellt, das als Grundlage für die konkrete Ausarbeitung herangezogen wird. Im weiteren Prozess sollen in enger Abstimmung mit dem „Deutschen Olympischen Sportbund“ die Stakeholder (anknüpfend u. a. an den Beteiligungsprozess zur Menschenrechtserklärung der UEFA EURO 2024) eingebunden werden. Die öffentliche Vorstellung der Leitlinie soll hieran anschließen. 13. Zieht die Bundesregierung in Betracht, sportpolitische Fördermittel künftig an die Vorlage und Umsetzung einer menschenrechtlichen Strategie bei Fachverbänden zu koppeln, wenn ja, in welcher Form konkret, etwa durch verpflichtende Nachweise bei Förderanträgen, standardisierte Kriterien in Förderrichtlinien oder begleitende Monitoring-Instrumente, und wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der geltenden Fördervoraussetzungen setzt die Leistungssportförderung des Bundes die Unterzeichnung einer Eigenerklärung zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport durch den jeweiligen Förderempfänger voraus. Diese Eigenerklärung verpflichtet die Förderempfänger zur Einrichtung eines Präventionskonzeptes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie eines Interventionsplans zum Umgang mit möglichen Fällen sexualisierter Gewalt. Es ist darüber hinaus Ziel, Good Governance Thematiken im Rahmen der laufenden Spitzensportreform weiter auszubauen. Das Sportfördergesetz kann hierfür eine gute Grundlage bieten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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