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Schriftliche Frage 16 von Maik Brückner (DIE LINKE): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung afghanischen Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist sind, dar…

dip / schriftliche_frage 26.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Maik Brückner (DIE LINKE): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung afghanischen Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist sind, dar… Frage 16 (Maik Brückner, Die Linke): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung afghanischen Personen, die im Rahmen von Aufnahmeprogrammen nach Deutschland eingereist sind, darunter etwa queere Personen, zuzumuten, in Vertretungen des afghanischen Regimes in Deutschland etwa zur Verlängerung ihres Reisepasses vorzusprechen, obwohl durch die in ihre Pässe eingeklebten Einreisevisa erkenntlich wird, dass sie in Opposition zum Taliban-Regime stehen bzw. zu besonders bedrohten Gruppen in Afghanistan gehören, und inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung oder hat es bereits getan, z. B. mit einem Rundschreiben an die Bundesländer diesbezüglich für eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu sorgen, insbesondere vor dem Hintergrund der mir bekannt gewordenen diesbezüglichen großen Ängste Betroffener (wenn nicht, bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. September 2025: Grundsätzlich müssen ausländische Staatsangehörige gemäß § 3 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes im Besitz eines Passes oder Passersatzes sein, um nach Deutschland einzureisen oder sich darin aufzuhalten. Die Ausstellung und Verlängerung von Pässen liegen nach dem Völkerrecht in der Souveränität des ausstellenden Staates. In Fällen der vorgetragenen Unzumutbarkeit bei der Beschaffung eines Nationalpasses entscheidet die zuständige Ausländerbehörde stets im Einzelfall und in eigener Zuständigkeit, ob Passersatzpapiere, wie z. B. ein Reiseausweis für Ausländer, ausgestellt und welche Anforderungen an den Nachweis der Unzumutbarkeit gestellt werden. Die Prüfung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung erfolgt im Einzelfall und am Maßstab der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere gemäß § 5 der Aufenthaltsverordnung. Anforderungen aus der Praxis der Länder, die ein Rundschreiben erforderlich machen, sind bislang nicht bekannt geworden.

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