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Schriftliche Frage 22 von Josef Oster (CDU/CSU): Warum werden aufgrund einer Änderung des PIN-Brief-Verfahrens bei Personalausweisen (Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung,…

dip / schriftliche_frage 25.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 22 von Josef Oster (CDU/CSU): Warum werden aufgrund einer Änderung des PIN-Brief-Verfahrens bei Personalausweisen (Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung,… Frage 22 (Josef Oster, CDU/CSU): Warum werden aufgrund einer Änderung des PIN-Brief-Verfahrens bei Personalausweisen (Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften vom 31. Oktober 2023, Bundesgesetzblatt Nummer 290) PIN-Briefe für die Online-Nutzung des Personalausweises unabhängig vom Alter auch an Personen unter 16 Jahren, bei denen diese Funktion laut Verordnung deaktiviert bleibt, versendet, und wie viele Fälle betrifft diese Regelung voraussichtlich (bitte möglichen Kostenaufwand angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 22. April 2025: Seit der Neuordnung des PIN-Brief-Verfahrens wird der PIN-Brief grundsätzlich nicht mehr versendet. Stattdessen wird während des Antragsverfahrens ein PIN-Brief dem Antrag zugeordnet und dem Antragsteller unmittelbar ausgehändigt. Seit dem 1. November 2010 kann die Produktion von elektronischen Personalausweisen und Aufenthaltstitel-Karten nur initialisiert werden, wenn ausnahmslos jedem Ausweisdokument eine Einmal-PIN zugeordnet wird. Grund hierfür: Jeder Chip dieser Ausweisdokumente enthält zusätzlich eine Online-Ausweisfunktion (= Online-Ausweis). Bei Personen unter 16 Jahren ist auf dem Personalausweis-Chip dieser Online- Ausweis auch vorhanden, aber deaktiviert. Die Einmal-PIN dient dazu, die personenbezogenen Daten zu schützen. Fehlt die Einmal-PIN bei Produktionsbeginn, könnte der Chip des Personalausweises nicht vollständig beschrieben werden; die Produktion kann nicht starten. Bis zum 16. Februar 2025 wurde die Einmal-PIN in der Bundesdruckerei GmbH generiert, bevor die Produktion des Personalausweises startete. Der PIN-Brief-Versand erfolgte, sobald die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 16 Jahre alt war, was in der Vergangenheit zu folgenden Nachteilen führte: • Personen unter 16 Jahren hatten keinen PIN-Brief erhalten und verfügten nicht über eine PUK. Nach dem 16. Geburtstag konnten sie die eID aktivieren. Bei dreimaliger Falscheingabe der PIN hatten sie in keinem Fall die PUK zur Verfügung. Das wurde bemängelt. Ein Nachdruck des Original-PIN-Briefs war und ist technisch unmöglich, weil die Produktionsdaten nach Fertigstellung des Ausweisdokuments beim Hersteller ausnahmslos gelöscht werden. • Viele Bürger wollten den Personalausweis abholen, bevor der PIN- Brief von der Post zugestellt wurde. Mitunter traf der PIN-Brief erst sehr spät oder nicht im Briefkasten ein. Diese Wartezeit wurde von den Bürgerinnen und Bürgern als unglücklich empfunden. • Darüber hinaus wollte annähernd jede Behörde in Deutschland, dass genau ihr örtlicher innerbehördlicher Organisationsablauf zur Abholung des Ausweisdokuments im PIN-Brief mitformuliert wird, um Beratungsaufwand gegenüber den Bürgerinnen und Bürger zu sparen und schlicht auf die Informationen im PIN-Brief zu verweisen. Erreicht wurde allerdings ein insgesamt erhöhtes Nachfragepotenzial der Bürgerinnen und Bürger, weil die mündlichen Informationen zur Art und Weise der Dokumentenabholung (verständlicherweise) vom Bürger/von der Bürgerin teilweise wieder vergessen wurden und ein – ggf. vom IT-Fachverfahren automatisiert erzeugter – Zettel mit Abholinformationen in vielen Fällen dem Bürger nicht übergeben wurde. Bundesweit waren die innerbehördlichen Arbeitsabläufe zu verschieden, als dass sie in einer gemeinsamen Formulierung im PIN- Brief hätten beschrieben werden können. • Traf der von der Bundesdruckerei GmbH postalisch versendete PIN- Brief beim Bürger nicht ein und bestand er (wegen der PUK) auf dem Zugang eines PIN-Briefs, musste eine für das Behördenpersonal aufwändige Reklamationsbestellung durchgeführt werden. • Wollte eine bevollmächtigte Person den Personalausweis abholen, musste die Vollmacht einen gesonderten Textpassus zum PIN-Brief enthalten. Fehlte der Textzusatz in der Vollmacht, konnte das Ausweisdokument – mangels wirksamer Vollmacht – nicht ausgehändigt werden. Eines der Ziele des neuen PIN-Brief-Verfahrens ist es, den von vielen Personen gewünschten Direktversand einführen zu können, ohne dass beispielsweise an der Wohnungstür vor der Übergabe der Postsendung mit dem Ausweisdokument eine „Bestätigung über den PIN-Brief- Erhalt“ gegenüber den Postzusteller abgegeben werden muss. Darüber hinaus sollte Personen nach dem 16. Geburtstag, wenn sie den Online- Ausweis aktivieren können, auch der PIN-Brief (v. a.: die PUK) zur Verfügung stehen. Soll die Behörde nach Zuordnung eines PIN-Briefs keine bürokratischen Regeln zum Umgang mit PIN-Briefen für Kinder auferlegt bekommen, gehört dieser zugeordnete PIN-Brief grundsätzlich dem Ausweisinhaber bzw. den gesetzlichen Vertretern und ist daher auszuhändigen (vgl. § 17 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV): „[...] erhält [...] die Geheimnummer [...]/[...] Erhalt hat die antragstellende Person [...] zu bestätigen [...]“). Hat die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind der Online-Ausweis und die Einmal-PIN deaktiviert. Den PIN-Brief inklusive der darin enthaltenen PUK sollte die antragstellende Person dennoch gut aufbewahren, damit sie die PUK im Bedarfsfall später nutzen kann. Nach ihrem 16. Geburtstag kann sie den Online-Ausweis kostenfrei in der Personalausweisbehörde aktivieren lassen und dort ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen. Die Einmal-PIN benötigt sie hierfür nicht. Ist die antragstellende Person 10 Jahre oder jünger, wird der deaktivierte Online-Ausweis innerhalb des sechsjährigen Gültigkeitszeitraums gar keinen Gebrauch finden können. Die personenbezogenen Daten im Chip des Ausweises (Datengruppe Online-Ausweis) sind dennoch mit der Einmal-PIN zu schützen. Das sorgeberechtigte Elternteil kann entscheiden, ob der PIN-Brief im Papiermüll entsorgt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden soll oder sie den PIN-Brief dennoch aufbewahren will. Eine erneute Zuordnung dieses PIN-Briefes zu einem anderen Personalausweisantrag ist nicht möglich. Zwar ist die Personalausweisbeantragung für Personen unter 10 Jahren kein Regelfall, gleichwohl beantragen eine signifikante Anzahl von Eltern anstelle eines international verwendbaren Reisepasses für ihr Kind lediglich einen Personalausweis, z. B. wenn Reisen lediglich innerhalb der Europäischen Union geplant sind. Konkrete mengenmäßige Angaben sowie Angaben zu den entstehenden Kosten sind der Bundesregierung nicht möglich, da die entsprechenden Registerdaten lediglich in den kommunalen Ausweisregistern vorliegen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wird prüfen, inwieweit das neue PIN-Brief-Verfahren dahingehend geändert werden könnte, dass bei Kindern unter 10 Jahren die Einmal-PIN lediglich technisch generiert wird und auf die Übergabe des letztlich ungenutzt bleibenden PIN-Briefs verzichtet werden kann. Zur Prozessvereinfachung haben in der Vergangenheit viele Kommunen für ein möglichst einheitliches Verfahren unabhängig vom Alter votiert. Daher werden die Vorund Nachteile mit den Ländern zu erörtern sein.

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