Schriftliche Frage 44 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung diejeni…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
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Schriftliche Frage 44 von Sebastian Münzenmaier (AfD): In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung diejeni…
Frage 44 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
In welcher Kategorie bzw. in welcher Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung diejenigen Flüchtlinge aus der Arabischen Republik Syrien geführt, über deren Antrag nur mit einer Bewertung der Lage vor Ort in Syrien entschieden werden kann, und wie viele sind dies im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 (oder zum aktuell verfügbaren Stand)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 7. April 2025:
Eine gesonderte Statistik zu Personen, über deren Asylantrag nur mit einer Bewertung der Lage vor Ort in Syrien entschieden werden kann, wird nicht geführt. Im Zeitraum vom 9. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 5.086 Entscheidungen zu sonstigen Verfahrenserledigungen (Unzulässigkeitsentscheidungen) getroffen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden konnten. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
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