Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer möglichen Rückkehr nach Syrien
Text
Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer möglichen Rückkehr nach Syrien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6375
21. Wahlperiode 10.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer
möglichen Rückkehr nach Syrien
Die mit dem Umsturz des Assad-Regimes Ende 2024 geänderte Lage in Syrien
könnte Überprüfungen der in Deutschland gewährten Schutzstatus zur Folge
haben. Allerdings gibt es nach wie vor Verfolgung, Vertreibungen und
gewaltsame Auseinandersetzungen in Syrien, zum Teil ist hierfür auch das neue
Regime des ehemaligen Dschihadisten und jetzigen Übergangspräsidenten Ahmed
al-Schaara mitverantwortlich. Wegen dieser weiterhin sehr instabilen Lage hat
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bezug auf syrische
Schutzberechtigte bislang nur wenige Widerrufsverfahren eingeleitet und bei
Entscheidungen in diesen Verfahren zu 97 Prozent keinen Widerruf des
gewährten Schutzstatus vorgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/3780).
Die öffentliche Ankündigung von Bundeskanzler Friedrich Merz, wonach
80 Prozent der in Deutschland lebenden syrischen Geflüchteten innerhalb von
drei Jahren nach Syrien zurückkehren sollten (vgl. www.migazin.de/2026/04/0
1/80-prozent-syrischer-wunsch-oder-deutsche-zielmarke/), ist auf Kritik
gestoßen und hat viele Betroffene verunsichert. Eine mögliche (Neu-)Bewertung der
Schutzbedürftigkeit syrischer Geflüchteter muss in jedem Einzelfall erfolgen.
Dabei spielt auch die Religions- bzw. Volkszugehörigkeit der Betroffenen eine
Rolle, weshalb mit der vorliegenden Kleinen Anfrage hierzu genauere Daten
erfragt werden sollen.
Flüchtlingsschutz sei „Schutz auf Zeit“, heißt es in der politischen Debatte oft.
Dabei wird nach Auffassung der Fragestellenden übersehen, dass die Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) auch Bestimmungen zur schnellen Integration
und Einbürgerung der anerkannt Schutzberechtigten enthält: So verpflichtet
Artikel 34 GFK die Vertragsstaaten dazu, „so weit wie möglich die Eingliederung
und Einbürgerung der Flüchtlinge [zu] erleichtern“. Dem dienen auch die
Vorgaben in der GFK zur Erwerbstätigkeit (Artikel 17 ff.) und zu sozialen Rechten
(Artikel 20 ff.) anerkannter Flüchtlinge. Schließlich steht der Widerruf des
Flüchtlingsstatus unter dem Vorbehalt, dass sich die Lage im Herkunftsland
erheblich und dauerhaft stabilisiert haben muss (vgl. § 73 Absatz 1 Satz 3 des
Asylgesetzes [AsylG]), und selbst dann kann ein Widerruf unzulässig sein,
wenn sich Betroffene auf „zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende
Gründe berufen“ können (vgl. Artikel 1 C Nummer 5 GFK und § 73 Absatz 3
AsylG) – zu denken ist hier insbesondere an traumatische Erlebnisse, die eine
Rückkehr aus subjektiver Sicht trotz einer geänderten Lage unzumutbar
erscheinen lassen können, etwa auch die existenziellen Bedrohungen im Rahmen
eines Völkermords, wie sie die Gruppe jesidischer Geflüchteter erleiden musste
(so auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8a auf
Bundestagsdrucksache 20/5850).
Der Widerruf des Schutzstatus ist nicht gleichbedeutend mit dem Widerruf des
Aufenthaltsrechts. Eine weitere Aufenthaltserteilung ist etwa in Bezug auf eine
konkrete Beschäftigung möglich, aber auch grundsätzliche
Verhältnismäßigkeitserwägungen spielen nach einem langjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt
eine Rolle, insbesondere wenn in Deutschland geborene und bzw. oder
aufgewachsene Kinder betroffen sind, deren Wohl vorrangig zu berücksichtigen ist.
Auch gesamtgesellschaftliche und ökonomische Gründe können gegen die
Rückkehr der aufgenommenen Menschen sprechen (vgl. www.zeit.de/wirtschaf
t/2026-04/rueckkehr-syrien-gefluechtete-migration-friedrich-merz), zumal der
Anteil der erwerbstätigen syrischen Geflüchteten im Verlauf ihrer
Aufenthaltsdauer kontinuierlich steigt (https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/syri
sche-fluechtlinge-in-deutschland/syrische-fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/).
Entsprechend erklärte auch der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt
(CSU): „Wer sich integriert und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive“
(SPIEGEL-Gespräch vom 13. November 2025). Die Frage einer
menschenwürdigen, selbstbestimmten Rückkehr sollte nach Auffassung der Fragestellenden
keine Frage der ökonomischen Verwertbarkeit sein, vielmehr sollten die
individuellen Überlegungen der Betroffenen hierfür maßgeblich sein, zumal höchst
ungewiss ist, ob sich in Syrien ein gefestigtes, demokratisches System mit
rechtsstaatlichen Strukturen herausbilden kann.
Die Bundesregierung setzt – neben Abschiebungen – auf die Förderung einer
„freiwilligen“ Rückkehr nach Syrien. Aus Sicht der Fragestellenden wäre es in
diesem Zusammenhang wichtig, den Betroffenen Erkundungsreisen nach
Syrien zu ermöglichen, ohne dass sie den Verlust ihres Flüchtlingsstatus in
Deutschland befürchten müssen. Denn für eine Entscheidung zur Rückkehr in
völlig ungeklärte, oftmals gewaltsame und unsichere Verhältnisse genügt es
nicht, sich z. B. über soziale Medien über die Lage vor Ort zu informieren
(Dobrindt: „Sie haben Smartphones, auf denen sie sich jederzeit über die Lage
in ihrer Heimat informieren können“, SPIEGEL-Gespräch vom 13. November
2025). Insbesondere wenn Kinder mitbetroffen sind, wäre es aus Sicht vieler
Betroffener unverantwortlich, eine Rückkehrentscheidung zu treffen, ohne sich
zuvor persönlich ein eigenes Bild verschafft zu haben. Infolge einer aus Sicht
der Fragestellenden populistischen Medienberichterstattung über angebliche
„Urlaubsreisen“ Geflüchteter hat die damalige Bundesregierung eine
Verschärfung der Rechtslage vorgenommen, wonach bei Erkundungsreisen in das
Herkunftsland im Regelfall der Verlust des Schutzstatus droht (§ 73 Absatz 7
AsylG) – diese Regelung begegnete bereits im Gesetzgebungsverfahren
„durchgreifenden unions- und völkerrechtlichen Bedenken“ (vgl.
Ausschussdrucksache 20(4)493 A neu, S. 26 ff.). Nach dem Regimewechsel in Syrien
erklärte das Bundesministerium des Innern zwar, dass es Erkundungsreisen nach
Syrien ohne Verlust des Schutzstatus ermöglichen wolle und an einer
entsprechenden „pragmatischen Lösung“ […] „ohne Rechtsänderungen“ arbeite
(Antwort zu Frage 27 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache
20/15135). Aus Sicht der Fragestellenden hätte hierfür die kurz zuvor
verschärfte Gesetzeslage wieder den unions- und völkerrechtlichen Vorgaben
angepasst werden müssen. Hierzu ist es jedoch nie gekommen. Nach dem
Regierungswechsel in Deutschland 2025 lehnte Bundesinnenminister Alexander
Dobrindt Erkundungsreisen zur Prüfung einer Rückkehrmöglichkeit ab (www.
migazin.de/2025/11/16/weiter-erkundungsreisen-dobrindt-syrer-lagebild-per-ha
ndy-verschaffen/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist die Zusammensetzung der Asylerstantragstellenden aus Syrien seit
dem Jahr 2013, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw.
Volkszugehörigkeit (bitte jeweils getrennt, auf der Grundlage der freiwilligen
Angaben der Betroffenen im Asylverfahren, auflisten; dies gilt auch für
nachfolgende Fragen; bitte nach Jahren auflisten und in absoluten und relativen
Zahlen darstellen und zudem eine Gesamtdarstellung aller seit 2013
gekommenen Asylerstantragstellenden aus Syrien nach
Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit vornehmen)?
2. Wie hoch ist der (gegebenenfalls ungefähre) Anteil von Asylsuchenden,
insbesondere aus Syrien, die im Rahmen des Asylverfahrens freiwillige
Angaben zu ihrer Religions- bzw. Volkszugehörigkeit machen (bitte
gegebenenfalls zumindest eine Einschätzung geben)?
3. Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF zu den seit 2013 nach
Deutschland gekommenen Asylantragstellenden aus Syrien insgesamt
(bitte differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit
jeweils die seit 2013 erteilten unterschiedlichen Schutzstatus,
Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und relativen Zahlen
darstellen)?
4. Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF des Jahres 2024 zu
Asylantragstellenden aus Syrien (bitte die unterschiedlichen gewährten
Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und
relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw.
Volkszugehörigkeit, darstellen)?
5. Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF des Jahres 2025 zu
Asylantragstellenden aus Syrien (bitte die unterschiedlichen gewährten
Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten und
relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw.
Volkszugehörigkeit, darstellen)?
6. Wie ist die Entscheidungspraxis des BAMF im bisherigen Jahr 2026 zu
Asylantragstellenden aus Syrien (bitte die unterschiedlichen gewährten
Schutzstatus, Ablehnungen und formellen Entscheidungen in absoluten
und relativen Zahlen, differenziert nach Religionszugehörigkeit bzw.
Volkszugehörigkeit, darstellen), und wie lange dauerten im Durchschnitt
diese Verfahren im bisherigen Jahr 2026?
7. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele
syrische Staatsangehörige Ende 2012 bzw. zum letzten Stand in Deutschland
lebten und über welchen Aufenthalts- bzw. Schutzstatus sie jeweils
verfügten?
8. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Geschlecht und zur
Altersstruktur der syrischen Staatsangehörigen in Deutschland und zu deren
Verteilung auf die Bundesländer machen (bitte, soweit möglich, auch
spezifische Angaben für syrische Staatsangehörige mit einem Schutzstatus
machen)?
9. Wie viele syrische Staatsangehörige wurden seit 2013 eingebürgert (bitte
auch nach Jahren und genauer Rechtsgrundlage differenzieren)?
10. Wie viele Widerrufsverfahren (inklusive Rücknahmeverfahren; dies gilt
auch im Folgenden) in Bezug auf Asylsuchende aus Syrien wurden seit
2013 eingeleitet (bitte auch nach Jahren auflisten), wie hat das BAMF in
diesen Verfahren entschieden (bitte ebenfalls nach Jahren auflisten), und
wie viele entsprechende Widerrufsverfahren sind aktuell anhängig (diese
Angabe bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit
differenzieren)?
11. Wie viele syrische Staatsangehörige mit einem widerrufenen bzw.
zurückgenommenen bzw. einem rechts- oder bestandskräftig widerrufenen bzw.
zurückgenommenen Schutzstatus (wenn möglich, bitte differenzieren)
leben derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltsstatus?
12. Wie viele Ausreisen bzw. Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger gab
es seit 2015, und in wie vielen Fällen ging dem der Widerruf bzw. die
Rücknahme des Schutzstatus voraus (bitte jeweils nach Jahren auflisten)?
13. Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das
BAMF im Jahr 2024 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit
bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen
Zahlen angeben)?
14. Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das
BAMF im Jahr 2025 entschieden (bitte auch nach Religionszugehörigkeit
bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und relativen
Zahlen angeben)?
15. Wie wurden Widerrufsverfahren bei Asylsuchenden aus Syrien durch das
BAMF im bisherigen Jahr 2026 entschieden (bitte auch nach
Religionszugehörigkeit bzw. Volkszugehörigkeit differenzieren und in absoluten und
relativen Zahlen angeben)?
16. Wie lange dauern Widerrufsverfahren des BAMF bei syrischen
Geflüchteten derzeit, und wie lange dauerten sie im Jahr 2025 bzw. 2024 im
Durchschnitt?
17. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Aufenthaltsstatus und
Aufenthaltsort der syrischen Staatsangehörigen machen, deren
Schutzstatus seit 2025 widerrufen bzw. zurückgenommen wurde (bitte nach Jahren
differenzieren)?
18. Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2015 über die Widerrufe bzw.
Rücknahmen bei syrischen Geflüchteten entschieden (bitte nach Jahren
auflisten und in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
19. Wie haben die Verwaltungsgerichte in den Jahren 2024, 2025 bzw. 2026
über die Widerrufe bzw. Rücknahmen bei syrischen Geflüchteten
entschieden, wenn zusätzlich nach Volks- bzw. Religionszugehörigkeit
differenziert wird (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
20. Wie viele Widerrufsverfahren zu syrischen Geflüchteten sind derzeit bei
den Verwaltungsgerichten anhängig, und wie lange dauerte ein
gerichtliches Überprüfungsverfahren bei Widerrufen in Bezug auf syrische
Geflüchtete in den Jahren 2024, 2025 bzw. 2026?
21. Welche internen Vorgaben gelten im BAMF dazu, welche Asylanträge
von welchen Personengruppen aus Syrien unter welchen Bedingungen
derzeit entschieden bzw. zurückgestellt werden sollen?
22. Wie viele Asylverfahren von Personen aus Syrien sind derzeit beim
BAMF anhängig (bitte auch nach Religionszugehörigkeit bzw.
Volkszugehörigkeit differenzieren), und wie viele dieser Verfahren sind seit mehr als
sechs, zwölf, 18, 21 oder 24 Monaten anhängig?
23. Welche internen Vorgaben gelten im BAMF dazu, bei welchen
Personengruppen aus Syrien unter welchen Bedingungen
Widerrufsprüfungsverfahren bzw. Rücknahmeprüfungen eingeleitet werden sollen, auf welche
Auskünfte und Bewertungen, etwa auch der EU-Asylagentur und des
Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), stützt es sich
dabei (bitte ausführen), und wie ist generell die Einschätzung des BAMF zur
Stabilität der Lage in Syrien und zu menschenrechtlichen und
humanitären Fragen; werden sich nach seiner Einschätzung in näherer Zukunft
stabile rechtsstaatliche, demokratische Strukturen und ein anerkanntes
Gewaltmonopol des Staates in Syrien entwickeln?
24. Welche internen Vorgaben im BAMF gibt es dazu, in welchen Fällen bzw.
Fallkonstellationen es im Rahmen eines Widerrufsverfahrens bei
syrischen Geflüchteten zu einer (erneuten) persönlichen (nicht schriftlichen)
Anhörung der Betroffenen kommen soll, auch vor dem Hintergrund, dass
nach dem Regimewechsel in Syrien andere Gefahren drohen können als
zuvor und individuelle Umstände aufgrund der hohen
Anerkennungsquoten und Fallzahlen in der Vergangenheit womöglich nicht genau erfragt
bzw. erfasst wurden, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu
machen, in wie vielen der Widerrufsverfahren zu syrischen Geflüchteten
der Jahre 2024, 2025 bzw. 2026 es zu einer persönlichen (nicht
schriftlichen) zweiten Anhörung der Betroffenen gekommen ist?
25. Wie viele Widerrufsprüfungen in Bezug auf syrische Geflüchtete hat es
infolge von Hinweisen auf (angebliche) Reisen in das Herkunftsland seit
2020 gegeben (bitte nach Jahren differenzieren), von wem kamen
entsprechende Hinweise (soweit möglich, bitte auch quantitativ benennen), wie
waren die Ergebnisse der Widerrufsprüfungen in diesen Fällen seit 2020,
und in wie vielen Fällen wurden diese Widerrufe rechts- bzw.
bestandskräftig (bitte jeweils nach Jahren differenzieren)?
26. Wie viele Widerrufsprüfungen in Bezug auf syrische Geflüchtete hat es
infolge von Hinweisen auf Straftaten bzw. etwaige Gefährdungen seit
2015 gegeben (bitte nach Jahren differenzieren), von wem kamen
entsprechende Hinweise (soweit möglich, bitte auch quantitativ benennen), wie
waren die Ergebnisse der Widerrufsprüfungen in diesen Fällen seit 2015,
und in wie vielen Fällen wurden die Widerrufe bzw. Rücknahmen
rechtsbzw. bestandskräftig (bitte jeweils nach Jahren differenzieren)?
27. Welche Behörden werden vom BAMF über die Einleitung eines
Widerrufsverfahrens bzw. über den tatsächlichen Widerruf informiert?
28. Welche anderen EU-Mitgliedstaaten oder maßgeblichen Aufnahmeländer
ermöglichen nach Kenntnis der Bundesregierung syrischen Geflüchteten
Erkundungsreisen zur Vorbereitung einer möglichen Rückkehr ohne einen
drohenden Verlust des Schutzstatus, und warum hat sich die aktuelle
Bundesregierung – im Gegensatz zur vorherigen – gegen die Ermöglichung
solcher Erkundungsreisen entschieden, obwohl sich nach Auffassung der
Fragestellenden hierdurch die Zahl freiwilliger Rückreisen reduzieren
könnte, weil sich viele Menschen angesichts der unsicheren Lage vor Ort
gegen eine Rückkehr ohne persönliche Vorbereitungsreisen entscheiden
könnten, und obwohl die diesbezüglich verschärfte Rechtslage ohnehin
durchgreifenden unions- und völkerrechtlichen Bedenken begegnet (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nachvollziehbar begründen)?
29. Welche Regelungen plant die Bundesregierung, um die Aussage des
Bundesministers des Innern, Alexander Dobrindt (CSU), „Wer sich integriert
und arbeitet, hat eine Bleibeperspektive“ (SPIEGEL-Gespräch vom
13. November 2025), in die Praxis umzusetzen, vor dem Hintergrund,
dass es für ein flüchtlingsrechtlich unabhängiges Bleiberecht nach den
geltenden Bestimmungen des Aufenthaltsrechts nicht genügt, sich zu
integrieren und zu arbeiten, weil z. B. Aufenthaltstitel bei Erwerbstätigkeit
nur für bestimmte Tätigkeiten (etwa als Fachkraft) erteilt werden (bitte
ausführen)?
30. Welche Einschätzungen oder Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu,
wie viele der erwerbsfähigen syrischen Staatsangehörigen in Deutschland
derzeit erwerbstätig bzw. wie viele von ihnen sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sind (bitte, soweit möglich, jeweils in absoluten und relativen
Zahlen angeben), und welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat sie
dazu, wie hoch der Anteil der Personen mit einem Schutzstatus dabei ist
(bitte ausführen)?
31. In welchen Berufen bzw. Branchen arbeiten syrische Staatsangehörige in
Deutschland derzeit vor allem (bitte die 15 wichtigsten Berufe bzw.
Branchen mit den jeweiligen absoluten und relativen Zahlen auflisten), und
wie ist die jeweilige Zahl bzw. der Anteil syrischer Beschäftigter in den
15 wichtigsten Mangelberufen in Deutschland?
Berlin, den 5. Juni 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Aaron Valent (Kleine Anfrage)
- asked ← Agnes Conrad (Kleine Anfrage)
- asked ← Anne-Mieke Bremer (Kleine Anfrage)
- asked ← Bodo Ramelow (Kleine Anfrage)
- asked ← Christin Willnat (Kleine Anfrage)
- asked ← Clara Bünger (Kleine Anfrage)
- asked ← David Schliesing (Kleine Anfrage)
- asked ← Donata Vogtschmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Doris Achelwilm (Kleine Anfrage)
- asked ← Ferat Koçak (Kleine Anfrage)
- asked ← Gregor Gysi (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Krampe (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Fey (Kleine Anfrage)
- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Doris Achelwilm
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- part_of_vorgang → Asylpraxis im Umgang mit syrischen Geflüchteten und Fragen zu einer möglichen Rückkehr nach Syrien (Kleine Anfrage)