„Bargeld zählt!“ e. V.
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„Bargeld zählt!“ e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zum Zwecke der Interessenvertretung setzt sich „Bargeld zählt e. V.“ für den Erhalt und die Stärkung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland ein. Hierzu werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, der Deutschen Bundesbank sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt, um auf die gesellschaftliche Bedeutung von Bargeld für Datenschutz, finanzielle Teilhabe und Krisensicherheit hinzuweisen. Der Verein erstellt und verbreitet Positionspapiere, in denen auf die Risiken einer ausschließlichen Digitalisierung des Zahlungsverkehrs aufmerksam gemacht wird. Außerdem werden direkte Anschreiben an politische Entscheidungsträgerinnen und -träger versendet, um konkrete Gesetzesinitiativen oder Regulierungsmaßnahmen kritisch zu begleiten. "Bargeld zählt e. V." organisiert Informations- und Diskussionsveranstaltungen, wie parlamentarische Abende und Fachgespräche, bei denen Mitglieder des Bundestages, Regierungsvertreterinnen und -vertreter sowie Fachleute aus Wirtschaft und Gesellschaft eingeladen werden. Ziel dieser Veranstaltungen ist es, den politischen Dialog zu fördern und die Vorteile des Bargeldes als sicheres, unabhängiges Zahlungsmittel hervorzuheben.
In Einzelfällen werden zudem Stellungnahmen und Gutachten zu geplanten gesetzlichen Regelungen, die den Bargeldverkehr betreffen, erarbeitet und den zuständigen Gremien übermittelt.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Kultur; Parlamentarisches Verfahren; Bank- und Finanzwesen; EU-Gesetzgebung
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines Bargeldschutzgesetzes: „Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz
Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.
Relationen
Keine Relationen.