Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V.
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Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Im Fokus des VIB steht die Interessenvertretung internationaler Banken, Wertpapierinstitute und Asset Manager in Deutschland bei Fachthemen und Fragestellungen gegenüber dem deutschen Gesetzgeber, also dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und den Fachministerien, gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Parlament sowie gegenüber supranationalen Institutionen. Des Weiteren ist er das Bindeglied seiner Mitglieder zu den verschiedenen Aufsichts- und Verwaltungsorganen, wie beispielsweise der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank, der Finanzverwaltung und anderen Behörden des Bundes und der Länder.
Der VIB berät hierbei durch die Bereitstellung von ökonomischem und juristischem Know-How und bietet insbesondere die Sichtweise aus dem Ausland auf den deutschen Finanzplatz, indem er unter anderem über die Blickwinkel der Konzernzentralen seiner Mitglieder zu den in Deutschland aktuellen Themen informiert. Er ist somit Ansprechpartner für Abgeordnete, Ministerien, Verwaltung und die Presse sowie die interessierte Öffentlichkeit.
Der VIB versteht sich außerdem als Dienstleister für seine Mitglieder. Er ist gleichermaßen Ansprechpartner bzw. Berater in Grundsatzfragen und stellt ein Netzwerk zur Verfügung.
Das Leistungsangebot des VIB umfasst daher neben dem sog. "Informations-Service" und unserer "Grundsatzabteilung" auch den Bereich "Interessenvertretung":
Der VIB ist der Ansprechpartner der Politik für die Interessen der internationalen Financial Community in Deutschland. Er bezieht Stellung zu Gesetz-, Richtlinien- und Verordnungsentwürfen und nimmt für die Mitglieder an Anhörungen beispielsweise im Deutschen Bundestag teil. Er klärt für seine Mitglieder unternehmensübergreifende Fragen mit den Aufsichts- und Verwaltungsbehörden und strebt hierbei Rechtssicherheit und praktikable Lösungen an. Hierzu entwickelt der Verband auch eigene Positionspapiere, die sehr häufig grenzüberschreitende Aspekte der Gesetzgebung mit Bezug zum Bank- und Finanzwesen beleuchten. Der Verband ist behilflich beim Herstellen von Kontakten in die politische Sphäre, insbesondere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bundestag, in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt, für seine Mitglieder; zudem wird der Kontakt zu diesen Ansprechpartnern bei Einzelgelegenheiten in Gesprächen in Berlin vertieft (eine Geschäftsstelle in Berlin wird nicht unterhalten).
Bei der Interessenvertretung wendet sich der VIB insbesondere an:
- Europäische Kommission und Europäisches Parlament
- Bundesregierung und -ministerien
- Bundestag und Bundesrat
- Landesregierungen
- Deutsche Finanzaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Deutsche Bundesbank und deren Hauptverwaltungen)
- Steuerverwaltung (Bund, Land, Kommune)
Der VIB ist zudem mit Verbänden ähnlicher Zielsetzung in anderen EU-Mitgliedstaaten eng vernetzt und tauscht sich in Deutschland mit Verbänden der Finanzwirtschaft wie dem Bundesverband deutscher Banken und den anderen Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft, dem BVI und auch dem BSW, aus.
Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Binnenmarkt; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Zivilrecht; Rente/Alterssicherung; EU-Gesetzgebung; Wettbewerbsrecht; Bank- und Finanzwesen
Regelungsvorhaben:
- Vorschläge zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland: Sammlung von Vorschlägen zur Stärkung des Finanzplatzes Deutschland,
u. a. Eigenkapitalfinanzierung und Aktienmärkte (moderne Dividendenbesteuerung, Zulässigkeit von Naked Warrants, Kein Nachrang von Gesellschafterdarlehen und Anwendbarkeit des Kleinbeteiligtenprivilegs, Erleichterungen für Investition in deutsche börsennotierte Unternehmen, Anpassung von Vollstreckungsrecht), Steuerrecht (Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften sowie Totalverlusten und Wiederaufnahme, Einführung einer Umsatzsteuerfreiheit bei Konsortialkrediten, Wettbewerbsfähige Hinzugbesteuerung, Sicherstellung der steuerlichen Abziehbarkeit der Bankenabgabe als Betriebsausgabe, etc.), Bankregulierung/Finanzaufsicht, Arbeitsrecht/Sozialrecht/Immigrationsrecht.
- Umsetzung der CRD 6 mit Blick auf Drittstaaten-Zweigstellen von internationalen Banken: Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
- Vorschläge zur Umsetzung des AIFMD-Reviews und Adressierung weiterer Verwahrstellen-Themen: Anlässlich der Umsetzung des AIFMD-Reviews in das deutsche Recht sollen praxisrelevante Fragestellungen für das Verwahrstellengeschäft adressiert werden, die zwar nicht unmittelbar auf der Umsetzung der AIFMD-Änderungen beruhen, aber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes thematisch mit geregelt werden könnten. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Verwahrstellen in Deutschland und Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Adressierte Punkte sind Fragen zur Abwicklung von Investmentvermögen (z.B. Geltung von Anlagegrenzen während der Liquidationsphase; Abbedingkarkeit des § 258 Abs. 2 KAGB) oder zur Wiedereinführung der Möglichkeit Wertpapierdarlehen im Wege des Pfandrechts zu besichern (ursprünglich durch Fondsstandortgesetz gestrichen).
- Rechtsverordnung zur geldwäscher. Identifizierung durch Videoidentifizierung (GwVideoIdentV): Der VAB bittet mit Bezug zum Referentenentwurf zum einen um Klarstellungen, unter anderem hinsichtlich der Einstufung gültiger US-Reisepässe, der Angleichung der Aufbewahrungsvorschriften an das GwG, der Datenschutz-Hinweise und zum möglichen Zusammenhang mit den EBA-Leitlinien vom 22. November 2022 zur Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess (EBA/GL/2022/15), zum anderen schlägt der VAB auch konkrete Änderungen im Verordnungstext vor: Streichung der Internen Revision zugunsten der gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen (Über-) Prüfung und Verlängerung des Umsetzungszeitraums.
- Vorschläge, um EU-Zweigniederlassungen als Verwahrstelle auch Registerführungstätigkeiten bei Kryptofondsanteilen zu ermöglichen: Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
- Vorschläge zur Klarstellung bei Steuernormen und Entbürokratisierung: Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach Paragraf 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG
Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung bei der Bescheinigung der Angaben für Hinterlegungsscheine nach Paragraf 45b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EStG
Zu Artikel 2: Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (01.01.2025) – Klarstellung der Steuerbescheinigung nach Paragraf 45b EStG
Zu Artikel 8: Änderung der Abgabenordnung – Keine Einführung einer Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen (Paragrafen 138l ff. AO)
- Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Vorschläge zur Anpassung des Referentenentwurfs Umsetzungsgesetz Verbraucherkreditrichtlinie: Stellungnahme des Verbands der Auslandsbanken in Deutschland e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
I. Allgemeine Anmerkungen
II. Vorschläge
Vorschlag 1: Klarstellung bezüglich des Umgangs mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679
Vorschlag 2: Wegfall von doppelten Prüfungspflichten bei einer Erhöhung des Nettodarlehensbetrages
Vorschlag 3: Leerlaufende Norm zur sog. „Forbearance“ streichen
- Umsetzung der CSRD: Berücksichtigung der aktuell auf europäischer Ebene beschlossenen und angekündigten Änderungen bei der Umsetzung der CSRD zur Vermeidung von Mehraufwand für die Unternehmen.
- Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes: Vorschläge zur Konkretisierung des Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes zur Rechtssicherheit.
- Vorschläge zur Verbesserung des Steuerrechts und Reduzierung der Bürokratie: Vorschläge zur Konkretisierung im Steuerrecht, Reduzierung der Bürokratie, Verbesserung der Rechtssicherheit und Förderung des Finanzplatzes Deutschland
- Evaluierung des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG): Es geht um die im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) festgeschriebene Evaluierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten. Ziel ist die Überarbeitung des eWpG um Hemmschwellen für die Institute bei der Begebung und dem Handel mit elektronischen Wertpapieren abzubauen sowie deutsche Regelungen stärker am europäischen Recht zu orientieren.
- Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz (ZFG): Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Beseitigung des Goldplatings bei der Umsetzung der IFD im Wertpapierinstitutsgesetz: Beseitigung des unionsrechtswidrigen Goldplatings bei der Umsetzung der IFD Kapitel 2,
Abschnitt 2, Interne Unternehmensführung, Transparenz, Behandlung von
Risiken und Vergütung im Rahmen des WpIG Kapitel 5: Beaufsichtigung
von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht, Abschnitt 1: Grundlagen der
Solvenzaufsicht.
- Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz: Hinweise und Vorschläge zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz im Sektor Finanzwesen, u. a. bzgl.:
- Aufnahme weiterer Anlagekategorien für Banken, § 7 Abs. 6 KritisV
- Begriffsbestimmung der Anlage und die weiteren Anlagekategorien für Banken
- Anlagen eines Handelsplatzes
- Anwendungsbeginn der KritisV
- 12. Novelle des GWB: Aus Anlass der geplanten Novelle des GWB möchten wir darauf hinwirken, dass sie praxisgerecht ausgestaltet wird und der Anwendungsbereich der Fusionskontrolle nicht übermäßig ausgeweitet wird.
- Jahressteuergesetz 2026: Umsatzsteuerliche Organschaft (Art. 14),
beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen von mindestens 10 % in Form von sammel- oder sonderverwahrten Aktien und die Pflicht zum Kapitalertragsteuereinbehalt (Artikel 3 Nr. 17 Buchst. b),
Lohnsteuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherungsbeiträge,
Umsatzsteuerliche Behandlung der Konsortialführergebühr
- Nutzung des bestehenden DORA-Meldewegs für die Meldepflichten i. Z. m. Produkten mit digitalen Elementen gemäß CRA: Unser Vorschlag zur Ergänzung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung): Nutzung des bestehenden DORA-Meldewegs für die Meldepflichten i. Z. m. Produkten mit digitalen Elementen gemäß CRA.
Relationen
Keine Relationen.